Kommunale Bilanzbuchhaltung

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1 Vorsprung durch Wissen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe Finanz- und Kommunalwirtschaft Lehrgang berufsbegleitende, modulare Weiterqualifizierung auf Basis des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens (NKHR) In Kooperation mit dem NEU Kommunale Bilanzbuchhaltung Karlsruhe 19. März Juli 2009 Seminarnummer: K In Zusammenarbeit mit VWA Freiburg VWA Mannheim

2 Lehrgang Kommunale Bilanzbuchhaltung 19. März Juli 2009 (11 Einzeltage) Zielgruppe Der Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" ist ein berufsbegleitendes, modulares Weiterqualifizierungsprogramm auf Basis des NKHR. Es richtet sich an Mitarbeiter/innen in den Kämmereien und in der Buchhaltung/Kasse sowie an NKHR-Projektleitungen und Teilprojektgruppenmitglieder (insb. aus den potentiellen Teilprojekten Buchhaltung, Eröffnungsbilanz, Anlagebuchhaltung, Jahresabschluss). Insbesondere ist es für die Personengruppen ausgerichtet, die sich mit Fragen der Buchhaltung, der Bilanzierung und des Jahresabschlusses beschäftigen. Zum Lehrgang Schon mehrere Jahre dauert nunmehr schon die Entwicklung des kommunalen Haushaltsrechts von der traditionellen Kameralistik hin zum ressourcenverbrauchs- und produktorientierten doppischen Haushaltsrecht. Durch die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom November 2003, die Beschlussfassung des Ministerrates Baden-Württemberg vom Dezember 2007 über einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes (Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen, NKHR) sowie durch den Beginn des Anhörungsverfahrens zu diesem Gesetzentwurf sind nunmehr in Baden-Württemberg die Weichen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes gestellt worden. Entwürfe für eine überarbeitete Gemeindeordnung sowie eine neue Gemeindehaushaltsverordnung liegen mit Stand vom bzw vor. Diese Regelwerke orientieren sich am Ressourcenverbrauchskonzept und am doppischen Buchungsstil. Nach diesen Entwürfen ist kein Wahlrecht zwischen der Beibehaltung der bisherigen Kameralistik und der Doppik vorgesehen. Die Umstellung wird aber durch zahlreiche Übergangsregelungen und einer langen Übergangsfrist von 7 Jahren erleichtert. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten, so dass die Kommunen dann auf gesetzlichen Grundlagen die Umstellung vornehmen können. Im Rahmen des NKHR existieren zwei große Themenfelder, die mit folgenden Stichworten umschrieben werden können: Themenfeld 1: Haushaltsplanung, Budgetierung, Kostenrechnung, Controlling. Themenfeld 2: Doppischer Buchungsstil in der 3-Komponentenrechnung, Vermögenserfassung- und Bewertung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Jahresabschlussanalyse. Beide Themenfelder können aber nicht isoliert von einander betrachtet werden, sondern berühren und beeinflussen sich auf vielfältige Art und Weise. Der Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem zweiten Themenfeld. Das erste Themenfeld wird hingegen u.a. in den folgenden VWA- Seminaren behandelt: Doppik und der Produktplan Karlsruhe: in kleinen und mittleren K Kommunen Praxisbericht am am Beispiel Östringen Haushaltsplanung und Karlsruhe: Haushaltsausgleich K nach dem NKHR am Das Neue Kommunale Freiburg: Haushaltsrecht HHanalyse F und politische Aspekte am Gemeinkostenverrechnung Karlsruhe: K am Voraussetzungen Grundlagenwissen in Kfm. Buchführung sowie Grundlagenwissen über das NKHR. 2 3

3 Vorab-Workshop und 6 Lehrgangsmodule Lehrgangsmodule VWA-Seminare zu den Grundlagen des NKHR: Das neue kommunale K Haushaltsrecht (NKHR) am auf doppischer Grundlage Einführung in das NKHR F auf doppischer Grundlage am VWA-Seminare zu den Grundlagen der kaufmännischen Buchführung: Aufbau einer kfm. Buchführung K Grundlagen, Teil 1 am Aufbau einer kfm. Buchführung K Jahresabschluß, Teil 2 am Das Neue Kommunale F Haushaltsrecht Sachstand am und Inhalte der Rechtsänderung Module Die einzelnen Module können auch separat belegt werden. Werden von den 6 Modulen mindestens 5 belegt, erhalten die TeilnehmerInnen eine Bescheinigung mit der Bezeichnung "Lehrgang Kommunale Bilanzbuchhaltung". (optional buchbar) Kaufmännische Buchführung 180,- Auffrischen von Grundkenntnissen in der kaufmännischen Buchführung für das NKHR Vorab-Workshop Donnerstag, 19. März 2009, Uhr Grundlagen des Rechnungswesens (Aufgaben, Bestandteile, Grundbegriffe) Das Inventar / Die Bilanz Buchungssätze Bilanzielle Bestandsbuchungen Erfolgsbuchungen (Aufwand / Ertrag) Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz Rechnungsabgrenzung Stefan Metzing, Dipl.-Verw.wirt (FH), Diplom-Kaufmann, Stv. Kämmerer, Stadt Herrenberg, Mitglied der AG Haushaltsgliederung, Lehrbeauftragter Modul 1 525,- Grundlagen der kommunalen doppischen Buchführung auf Basis des Kontenrahmens Baden-Württemberg Mittwoch bis Freitag, März 2009, Uhr Teil I: Der Kontenplan II/2 Baden-Württemberg Darstellung der Funktionen eines Kontenrahmens in der doppischen Finanzbuchhaltung Struktur (Kontenklassen) des Kontenrahmens II/2 Anforderungen des NKHR an den Kontenrahmen II/2: - Konten der Vermögensrechnung (Bestandskonten) - Konten der Ergebnisrechnung (Erfolgskonten) - Konten der Finanzrechnung (Ein- und Auszahlungskonten), (Berücksichtigung der Ergebnisse der landesweiten AG Kontenplan) Anforderungen der Finanzstatistik an den Kontenrahmen II/2 Gestaltungsfreiheiten der Kommunen im Kontenrahmen II/2 DV-technische Umsetzung des Kontenrahmens II/2 in SAP R/3 Teil II: Grundlagen der kommunalen doppischen Buchführung Kommunale doppische Buchführung nach der Drei-Komponenten-Rechnung (Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung) 4 5

4 Lehrgangsmodule Lehrgangsmodule Definition der Begriffe Einzahlungen/Auszahlungen, Einnahen/Ausgaben, Aufwendungen/Erträge Bestandsbuchungen (Aktivtausch, Passivtausch, Aktiv-Passivtausch) der Vermögensrechnung Erfolgsbuchungen der Ergebnisrechnung Finanzrechnungsbuchungen Praktische Übungen anhand von Buchungsvorfällen Referenten: Dr. Berit Adam Professorin für Finanzmanagement und Controlling im öffentl. Sektor, Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin Bernd Schindler, Dipl. Verw.wirt (FH), Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe, Mitglied in der AG Bilanzierung/Inventarisierung und der AG Kontenplan für den Städtetag Baden-Württemberg Modul 2 355,- Kommunale Bilanz Mittwoch bis Donnerstag Mai 2009, Uhr Allg. Bewertungs-, Bilanzierungs- und Inventurgrundsätze, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), Rechtsgrundlagen (GemO, GemHVO) und abweichende Regelungen Grundsätze ordnungsgemäßer (öffentlicher) Buchführung (GoöB), Bewertung-, Bilanzierungs- und Inventarisierungsgrundsätze Die Kommunale Bilanz Überblick über die einzelnen Bilanzpositionen nach 52 GemHVO Abweichungen vom Handels- und Steuerrecht (exemplarische Darstellung) Hinweis auf Arbeitshilfen Grundlage: u.a. Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/Inventarisierung. Referenten: Bernd Schindler, Dipl. Verw.wirt (FH), Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe, Mitglied in der AG Bilanzierung/Inventarisierung und der AG Kontenplan für den Städtetag Baden-Württemberg Petra Hüttmann, Dipl. Verw.wirtin (FH), Planungsbüro - Hüttmann, Stuttgart Modul 3 180,- Anlagebuchhaltung, Eröffnungsbilanz inkl. Vermögensermittlung ( 62, 63 GemHVO) Dienstag, 19. Mai 2009, Uhr Was sind die Ziele der Vermögensbewertung? Bewertungsgrundsätze Welche Vermögensbestandteile sind relevant? Welche Grundbegriffe (Abschreibungen, Zinsen, Ertragszuschüsse etc.) sollte man kennen? Wie werden Grundstücke, Gebäude, bewegliches Anlagevermögen und Straßen, Wege, Plätze bewertet? (Trennung in Alt- und Neubestände einschließlich vieler Praxisbeispiele) Bildung von Sonderposten Bildung von Rückstellungen Grundlage: u.a. Leitlinien zur Kommunalen Kostenrechnung in Baden- Württemberg und Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/ Inventarisierung. Bernd Klee, Dipl. Finanzw. (FH) Finanzdezernent Landkreistag Ba-Wü, Stgt 6 7

5 Lehrgangsmodule Lehrgangsmodule Modul Bewertung und Bilanzierung des Infrastrukturvermögens (auch geeignet für Mitarbeiter/-innen des technischen Dienstes in Bauämtern, das mit der Bewertung des Infrastrukturvermögens beauftragt ist) Mittwoch, 17. Juni 2009, Uhr Rechtliche und kaufmännische Grundlagen zur Bewertung des Infrastrukturvermögens Bewertung von Straßen, ihrer Grundstücke u. Ausstattung; Umgang mit Teilerneuerungen Bewertung der Grün-, Park- und Waldflächen Umgang mit Sonderposten; Vereinfachungsregeln für den Altbestand im Rahmen der Eröffnungsbilanz Behandlung von Sonderfällen wie Investitionsförderung Dritter, Sanierungs- und Erschließungsgebiete Grundlage: u.a. Leitlinien zur Kommunalen Kostenrechnung in Baden- Württemberg und Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/ Inventarisierung. Günter Raber, Dipl.-Verw.wirt (FH), Tiefbauamt Stadt Karlsruhe, Leiter der Bauverwaltung Modul 5 180,- Jahresabschluß gemäß GemHVO-E Dienstag, , Uhr Ausführliche Darstellung der Vermögens- und Ergebnisrechnung (Wesen und Systematik) Darstellung der Positionen der Vermögensrechnung und von ausgewählten Positionen der Ergebnisrechnung Kurzübersicht über die Finanzrechnung und den Anhang sowie den Rechenschaftsbericht Analyse des Jahresabschlusses/Analyse-Kennzahlen Einführung in die Systematik der Jahresabschlussanalyse Betriebswirtschaftliches Kennzahlensystem Ausgewählte betriebswirtschaftliche Kennzahlen mit kommunalem Bezug Michael Höhn, Dipl.-Oec., Sachgebiet Kfm. Buchführung, Landratsamt Lörrach, Lehrbeauftragter Hinweis: Der Konsolidierte Gesamtabschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem weiteren Modul vertieft, wenn erste Erfahrungen mit dem konsolidierten Gesamtabschluss in Baden-Württemberg vorliegen und ggf. bereits eine Evaluierung des NKHR stattgefunden hat. Modul 6 355,- Steuerrechtliche Aspekte, Betriebe gewerblicher Art Montag bis Dienstag, Juli 2009, Uhr Abgrenzung Handelsbilanz Steuerbilanz - Kommunale Bilanz Bilanzierung von Betrieben gewerblicher Art nach dem Steuerrecht Steuerrechtliche Auswirkungen auf die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer Unternehmenssteuerreformgesetz 2008/2009 Sigmund Brem, Dipl.-Finanzwirt (FH), Finanzverwaltung Karlsruhe Vorsprung durch Wissen Weitere Seminare zum NKHR finden Sie unter

6 Teilnahmebedingungen Hinweise Seminarzeiten Uhr, anschl. Kaffeepause Uhr gemeinsames Mittagessen Uhr, anschl. Kaffeepause Uhr Veranstaltungsort VWA Baden, Studienhaus oder Studienforum, Kaiserallee 12e, Karlsruhe (eine Anfahrtsskizze wird mit der Anmeldebestätigung zugesandt). Die Akademie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstig zu erreichen: vom Hauptbahnhof bis Haltestelle "Yorckstraße" mit der Straßenbahnlinie 6 in Richtung Daxlanden/Rappenwört (15 Min. ohne Umsteigen), Straßenbahnlinie 2 in Richtung Siemensallee (20-25 Min. ohne Umsteigen über das ZKM) Straßenbahnlinie 4 in Richtung Waldstadt (Umsteigen am Europaplatz in S 1, S 2, S 5, S 11, oder Linie 5), (20 Minuten), mit der S 1 oder S 11 in Richtung Neureut oder Hochstetten (20 Min. ohne Umsteigen. s. Homepage Parkmöglichkeiten bestehen im Hof des Studienhauses und in den Seitenstraßen. Anmeldungen bitten wir schriftlich bzw. auch per an die Geschäftsstelle der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden, Studienhaus, Kaiserallee 12 e, Karlsruhe, zu richten Ansprechpartner/-in Frau Edith Schucker Tel / Fax 07 21/ edith.schucker@vwa-baden.de Internet: Herr Gerhard Maurer Tel / gerhard.maurer@vwa-baden.de Kompletter Lehrgang: 1.855,00 Euro (inkl. ausführlichen Lehrgangsunterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen) Einzelmodule: Vorab-Workshop (1 Tag): 180,00 Modul 1, (3 Tage): 525,00 Modul 2, (2 Tage): 355,00 Modul 3, (1 Tag): 180,00 Modul 4, (1 Tag): 180,00 Modul 5, (1 Tag): 180,00 Modul 6, (2 Tage): 355,00 Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Die Akademie geht davon aus, dass die Anstellungskörperschaften den Teilnahmebetrag sowie die Reisekosten übernehmen ( 23 Abs. 2 LRKG und VV). Rücktritt Der Rücktritt muss gegenüber der VWA Baden schriftlich erklärt werden. Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der VWA Baden ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80% der Teilnahmegebühr - in Rechnung. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr zu erhalten und diesen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Anmeldung zu einem Seminar der VWA Baden einzulösen. Im Übrigen bleibt bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt der Anspruch auf die volle Seminargebühr bestehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei Verhinderung eines Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten müssen. In diesem Fall erstattet die Akademie umgehend die gezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Übernachtungsmöglichkeit Allee-Hotel Kaiserallee 91, Karlsruhe Tel / , Fax 07 21/ (ÜF 80,00 EUR) info@alleehotel-ka.de, Das Hotel liegt nicht weit entfernt (ca. 300 m) vom Studienhaus. Unter dem Stichwort VWA wird Ihnen dort der o.g. vergünstigte Preis gewährt

7 Anmeldung bitte schriftlich an die Geschäftsstelle der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden, Kaiserallee 12e, Karlsruhe, senden. (Per Post oder per Fax 0721/ ) Hiermit melde ich mich verbindlich zum Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" an: (Veranstaltungs-Nr K, ) Kompletter Lehrgang: 1.855,00 Vorab-Workshop: 180,- Modul 1: 525,- Modul 4: 180,- Modul 2: 355,- Modul 5: 180,- Modul 3: 180,- Modul 6: 355,- Anmeldebestätigung und Rechnung senden an: (Bitte deutlich ausfüllen, bei Bedarf als Kopiervorlage verwenden) Firma, Büro, Dienststelle: Name, Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Tel.-Nr. und Fax: Die Teilnahmegebühr werde ich nach Eingang der Rechnung entrichten. Die vorstehenden Teilnahmebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift

8 Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden Kaiserallee 12 e Karlsruhe ANMELDUNG (per Post oder Fax 0721/ oder info@vwa-baden.de) Seminar-Nr. am: Seminar-Bezeichnung Teilnehmer/-in Name, Vorname Beschäftigungsbehörde, Beschäftigungsamt -Adresse: Tel.-Nr. Teilnehmernamen und Beschäftigungsstelle usw. werden üblicherweise in einer Teilnehmerliste ausgewiesen. Wenn ein/e Teilnehmer/-in nicht in die Liste aufgenommen werden soll, bitte hier ankreuzen Der / die o.g. Teilnehmer/-innen soll/en nicht in die Teilnehmerliste aufgenommen werden. Anmeldebehörde Sachbearbeiter/-in: Tel. (dienstlich): Fax. (dienstl.): Dienstanschrift/ Rechnungsanschrift: andere Rechnungsanschrift:

9 Sonstige Bemerkungen: Weitere Informationen: Bitte schicken Sie mir/uns weitere Informationen zu Seminaren im Themenbereich: Ort, Datum: Unterschrift: (Bei Anmeldung per Fax oder Post)

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