Sehr geehrte Frau Dr. Aernecke, sehr geehrter Herr Dr. Hammann,
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- Klemens Walter
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1 Harald Petzold Mitglied des Deutschen Bundestages Halina Wawzyniak Mitglied des Deutschen Bundestages Harald Petzold, MdB, Platz der Republik 1, Berlin Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Abteilung 4 Postfach Mainz Herrn Dr. Harald Hammann Frau Dr. Eva Aernecke Berlin, Harald Petzold, MdB DIE LINKE Platz der Republik Berlin Telefon: Fax: harald.petzold@bundestag.de Bürgerbüro Oranienburg: Bernauer Straße Oranienburg Telefon: Fax: harald.petzold.ma07@bundestag.de Medienpolitischer Sprecher Queerpolitischer Sprecher Halina Wawzyniak, MdB Platz der Republik Berlin Büro: Unter den Linden 50 Raum: Telefon: Fax: halina.wawzyniak@bundestag.de Bürgerbüro: Mehringplatz Berlin Telefon: Fax: halina.wawzyniak@wk.bundestag.de Rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, vertreten durch MdB Harald Petzold, medienpolitischer Sprecher und MdB Halina Wawzyniak, rechts- und netzpolitische Sprecherin, zum Entwurf des ZDF-Staatsvertrags Sehr geehrte Frau Dr. Aernecke, sehr geehrter Herr Dr. Hammann, wir möchten uns bei Ihnen für die Möglichkeit bedanken, zum Entwurf des ZDF-Staatsvertrages Stellung zu nehmen. Es hätte sich für uns allerdings einfacher dargestellt, wenn zum jetzigen Zeitpunkt auch schon die Begründungen zu den einzelnen Veränderungen vorgelegen hätten. Schließlich wäre es so möglich, die politischen Wirkungen einzelner Vorschläge genauer zu bestimmen. Wir hoffen, dass dies zumindest zum Zeitpunkt der Vorabinformation der Landesparlamente der Fall sein wird. Wie Sie wissen, hatte unsere Fraktion gemeinsam mit der grünen Bundestagsfraktion ein Normenkontrollverfahren angestrebt. Auch aus diesem Grund ist der Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vorgegeben hat, für uns die Grundlage und Maßstab, den vorliegenden Entwurf zu beurteilen. Für uns bringen Sie mit dem laufenden öffentlichen Anhörungsverfahren zum Ausdruck, dass am Staatsvertragsentwurf noch Veränderungen möglich sind. Und so möchten wir Ihnen unsere grundsätzlichen Einschätzungen sowie konkreten Anregungen übermitteln. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Länder den vorgegebenen Rahmen und den ihnen zugestandenen weiten Gestaltungsspielraum weitestgehend in ihrem Interesse ausnutzen, aber gleichzeitig auch einige aus unserer Sicht wichtige Hinweise des Gerichts nicht umsetzen. So wird zum Beispiel die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass im Bereich der staatlichen bzw.
2 Seite 2 staatsnahen Mitglieder möglichst vielfältige Perspektiven Berücksichtigung finden und der Dominanz von Mehrheitsperspektiven entgegengewirkt wird, nicht umgesetzt. Denn wie sonst ist es zu deuten, dass die Parteivorstände der im Bundestag vertretenen Parteien keine Vertreter mehr benennen können? Wäre nicht ein Maßstab dafür, ob diese Regelung umgesetzt wurde, dass in Zukunft in diesem Bereich mehr denn weniger Parteien vertreten sind? Indem die Länderregierungen 16 Vertreterinnen und Vertreter selbst benennen sowie 16 Organisationen aussuchen können, die ihre Vertreter selbst bestimmen, haben die Länder immer noch einen direkten bzw. indirekten wenn auch gegenüber früheren Zeiten geringeren Einfluss auf die Mehrheit der Fernsehratsmitglieder. Denn wird derjenige, der will, dass seine Organisation wieder benannt wird, jemals gegen das Interesse seiner entsendenden Regierung agieren? Zu unseren Vorschlägen im Einzelnen: Für die Regelungen zum ZDF-Fernsehrat ( 21, Nr. 16 Staatsvertragsentwurf) schlagen wir vor: 1. Die Zahl sechzig wird durch mindestens sechzig ersetzt. 2. Die Bundesregierung entsendet keine Vertreter in den Fernsehrat. 3. Auf die Bundesländer entfallen 8 statt 16 Plätze, deren Besetzung zwischen den Ländern zur Hälfte der regulären Amtsperiode gewechselt wird. 4. Keinen Platz im ZDF-Fernsehrat erhalten: - der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.v. - die Europa-Union Deutschland e.v. 5. Die Evangelische und die Katholische Kirche in Deutschland können nur noch einen statt zwei Plätze besetzen. 6. Je einen Platz im ZDF-Fernsehrat können die Parteivorstände aller im Bundestag vertretenen Parteien besetzen. Dasselbe gilt für alle Parteien, die nicht im Bundestag, jedoch in mindestens 6 Landesparlamenten vertreten sind. 7. Folgende Verbände erhalten einen Platz im ZDF- Fernsehrat: - Allgemeiner Behindertenverband Deutschland e.v. - Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL - Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren- Organisationen (BAGSO) e.v. - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv)
3 Seite 3 - Deutscher Bundesjugendring - Deutscher Kulturrat e.v. - Lesben- und Schwulenverband LSVD - Volkssolidarität Bundesverband e.v. - VVN-BDA, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Bundesvereinigung 8. Das Benennungsrecht der Landesregierungen für Verbände (Nr. 16 qq ff.) entfällt. Es wird von den Ministerpräsidenten eine unabhängige Kommission mit 6 Vertreterinnen und Vertretern aus Medienwissenschaft, Politikwissenschaft, Medienjournalismus, Medienpädagogik und Medienrecht sowie Netzpolitik berufen. Bis ein halbes Jahr vor Ablauf der regulären Amtsperiode des ZDF-Fernsehrates kann man sich als Verband, Verein, Organisation bzw. Institution bei dieser Kommission um einen Platz im Fernsehrat bewerben. Die Kommission wählt aus den eingegangenen Bewerbungen 16 Organisationen aus. Dabei berücksichtigt sie insbesondere folgende Bereiche: - Bürgerschaftliches Engagement - Familienverbände - Filmwirtschaft - Frauenverbände - Jugend - Kultur - Kunst - Migranten - Muslime - Netzpolitik - Wissenschaft 9. Um die Kontinuität in der Gremienarbeit zu gewährleisten, können bei Ländern, Verbänden und Institutionen, die sich Plätze teilen, die jeweils nicht berücksichtigten Gruppen stellvertretende Mitglieder stellen. 10. Der neue 21 Absatz 4 wird so gefasst, dass einem männlichen Mitglied eine Frau, nicht jedoch einem weiblichen Mitglied ein Mann folgen muss. Zudem müssen die Länder so lange weibliche Mitglieder entsenden, bis der Frauenanteil des Gremiums mindestens 50 Prozent beträgt. (Derzeit sind 21 von 76 Mitgliedern (27,6 Prozent) Frauen. Ein Platz ist unbesetzt. Die 16 Bundesländer haben nur Männer entsandt. (Stand ) 11. Die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates ist jeweils nach einer Amtsperiode von der unabhängigen Kommission zu überprüfen, inwieweit die gesellschaftliche Vielfalt abgebildet wird. 12. Die Karenzzeit für staatliche/staatsnahe Mitglieder, die sich von Dritten entsenden lassen, wird von 18 Monate auf 5 Jahre erhöht.
4 Seite 4 Für die Regelungen zum ZDF-Verwaltungsrat ( 24; Nr. 18 Staatsvertragsentwurf) schlagen wir vor: Die zwölf Mitglieder des Verwaltungsrates werden wie folgt bestimmt: - zwei Vertreter der Länder, darunter einem Vertreter des Sitzlandes des ZDF, die von den Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden, - zehn weiteren Mitgliedern, die vom Fernsehrat mit einer Mehrheit von drei Fünfteln seiner gesetzlichen Mitglieder gewählt werden; wählbar sind auch die Mitglieder des Fernsehrates. Mindestens die Hälfte dieser Mitglieder müssen Frauen sein. Zudem ist zu prüfen, wie die Regelungen zur Transparenz erweitert werden können. Zum einen geht es darum, dass die öffentlich-rechtlichen Sender der Gesellschaft über die Verwendung der Beitragsgelder rechenschaftspflichtig sind. Mit der öffentlichen Abgabe steigern sich die Transparenzpflichten. Jeder Beitragsschuldner hat einen Anspruch darauf, zu wissen, was mit seinem Geld geschieht, welche Sendung für welche Summen gekauft und produziert wird. So der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Interview zum Rundfunkbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ( ). In einer Protokollerklärung zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben zudem alle Länder im Jahre 2008 Folgendes festgehalten: Die Länder bekräftigen ihre Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll. Um dies überprüfen zu können, bedarf es erweiterter Transparenzpflichten. Dazu liegen von verschiedenen Seiten schon Vorschläge (Produzentenallianz, AG DOK, OPENARDZDF, Pro Quote Regie e.v., Transparency International) vor. Falls Sie bereit sind, die Transparenzvorschriften zu erweitern, sind wir auch gern bereit, Ihnen unsere Vorstellungen dazu zukommen zu lassen. Grundsätzlich begrüßen wir, dass Sie die Chance nutzen und dem ZDF mit dem Staatsvertrag auch eine Entwicklungsperspektive für seine Angebote und Zielgruppen öffnen. Dadurch, dass Sie Sendungen zu Angeboten machen und das ZDF nicht mehr darauf beschränken, den Fernsehteilnehmern in Deutschland ein Gesamtangebot an Sendungen zu unterbreiten, ermöglicht dies dem ZDF den Zugang und die Nutzung von allen aktuellen sowie neuen, zukünftigen Verbreitungswegen. Auch wenn dies nur kleine
5 Seite 5 Änderungen sind, ist dies medienpolitisch ein großer Schritt, den wir begrüßen. Lassen Sie mich, Halina Wawzyniak, zum Schluss noch einen formal-organisatorischen Hinweis geben. Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat auf Abgeordneten-Ebene keinen eigenen JustiziarIn, sondern ein Justiziariat, dass bei der Parlamentarischen Geschäftsführung angesiedelt ist. Gleichwohl ich als rechts- und netzpolitische Sprecherin der Fraktion fachpolitische Berührungspunkte mit der Medienpolitik habe, bin ich nicht die Justiziarin der Fraktion. Die formal richtige Ansprechpartnerin für solche Stellungnahmen wäre entsprechend unsere Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, MdB Dr. Petra Sitte. Mit freundlichen Grüßen Harald Petzold, MdB Halina Wawzyniak, MdB
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