Arbeits- und Gesundheitsschutz

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1 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Begleitende Unterrichtsveranstaltung, Pharmaziepraktikanten Marburg, Inhalt: Fachwissen Teil 1/2 Grundlagen Fachwissen Teil 2/2 Verantwortung Dipl.-Ing. Jochen Herweh BGW-Präventionsdienst Mainz

2 Arbeits- und Gesundheitsschutz Fachwissen Teil 1/4 Grundlagen Begleitende Unterrichtsveranstaltung, Pharmaziepraktikanten Marburg, Dipl.-Ing. Jochen Herweh BGW-Präventionsdienst Mainz

3 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Berufsgenossenschaft Was ist die BG? Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Teil des Sozialversicherungsystems Körperschaft den öffentlichen Recht XXX X00x/Datum Seite 3 von Gesamtseitenzahl

4 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Organisation der Unfallversicherungsträger XXX X00x/Datum Seite 4 von Gesamtseitenzahl

5 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Die 5 Säulen der Sozialversicherung XXX X00x/Datum Seite 5 von Gesamtseitenzahl

6 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger Selbstverwaltung und paritätische Besetzung XXX X00x/Datum Seite 6 von Gesamtseitenzahl

7 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz BG Aufgaben und Leistungen SGB VII Sozialgesetzbuch 14 Grundsatz...mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren... zu sorgen. Prävention Rehabilitation XXX X00x/Datum Seite 7 von Gesamtseitenzahl

8 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufgaben und Leistungen der Unfallversicherungsträger XXX X00x/Datum Seite 8 von Gesamtseitenzahl

9 WICHTIG! Wer ist versichert, wer ist versicherte Personen? Kraft Gesetz/Satzung Versicherte Freiwillig Versicherte Versichert sind u.a. alle abhängig Beschäftigten Personen, die wie Arbeitnehmer tätig werden, z.b. Praktikanten Rehabilitanden während der stationären Behandlung Arbeitslose Unternehmer und ihre im Unternehmen tätigen Ehegatten Unternehmensfremde Ehrenamtliche in sozialen Bereichen Versichern können sich Unternehmer und ihre im Unternehmen tätigen Ehegatten, soweit sie nicht Kraft Satzung versichert sind Z.B. Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, etc. XXX X00x/Datum Seite 9 von Gesamtseitenzahl

10 NOCH WICHTIGER! WER zahlt die Beiträge? Die Arbeitgeber (=> Umlageverfahren) Einzelunternehmer GmbH Aktiengesellschaft etc. XXX X00x/Datum Seite 10 von Gesamtseitenzahl

11 Wer haftet beim Versicherungsfall? Ablösung der Unternehmerhaftpflicht! => es haftet die BG XXX X00x/Datum Seite 11 von Gesamtseitenzahl

12 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Was ist eigentlich versichert? Prävention bedeutet Vorbeugen, Vermeiden. Was soll vermieden werden? 1. Der Versicherungsfall - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Berufskrankheit 2. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Aber kein Versicherungsfall! z.b. Burn Out XXX X00x/Datum Seite 12 von Gesamtseitenzahl

13 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Was ist ein Arbeitsunfall? Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall einer versicherten Person durch ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes, schädigendes Ereignis. Die Ursache muß in der versicherten Tätigkeit liegen (=> tägliche Arbeit) Beispiele für Arbeitsunfälle in Apotheken: Stichverletzung durch Lanzette/Penns (Blutzuckerbestimmung), etc. Stürzen, Stolpern Psychotraumatische Ereignisse (Gewaltübergriffe) KFZ-Unfall bei Medikamentenauslieferung XXX X00x/Datum Seite 13 von Gesamtseitenzahl

14 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Was ist ein Wegeunfall? Ein Wegeunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person auf einem versicherten Weg einen Unfall erleidet. Der versicherte Weg ist der Weg zur Arbeitsstätte und der Rückweg nach Hause. Unterbrechungen des versicherten Weges aus privatem Interesse heraus dürfen nicht länger als 2 Stunden dauern, sonst erlischt der Versicherungsschutz komplett. XXX X00x/Datum Seite 14 von Gesamtseitenzahl

15 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Was ist eine Berufskrankheit? Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn eine versicherte Person sich in Folge einer versicherten Tätigkeit durch schädigende Einwirkungen eine Erkrankung zuzieht, die in der Berufskrankheiten-Verordnung als solche bezeichnet wird. XXX X00x/Datum Seite 15 von Gesamtseitenzahl

16 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz Was ist eine Berufskrankheit? 9 Abs. 1 SGB VII Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind... XXX X00x/Datum Seite 16 von Gesamtseitenzahl

17 Was sind arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren? Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Einflüsse in Folge von Arbeit, die zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung der psychischen oder physischen Gesundheit führen können. ( kein Versicherungsfall!) XXX X00x/Datum Seite 17 von Gesamtseitenzahl

18 BK-Verdachtsanzeigen 2014, BGW XXX X00x/Datum Seite 18 von Gesamtseitenzahl

19 Betreute Unternehmen der BGW (Branchenbezug) Mitglieder der Diakonie Caritas DRK AWO DPWV und andere Medizinische Einrichtungen der Sozialversicherungsträger Ärzte Zahnärzte Apotheker Tierärzte Hebammen Friseure Sonstige XXX X00x/Datum Seite 19 von Gesamtseitenzahl

20 BGW im Überblick, 2015 Versicherte Unternehmen Versicherte Betriebsstätten Versicherte Personen Arbeitsunfälle* Wegeunfälle* Berufskrankheiten** * meldepflichtige Fälle ** Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit XXX X00x/Datum Seite 20 von Gesamtseitenzahl

21 Ende Teil 1/4 XXX X00x/Datum Seite 21 von Gesamtseitenzahl

22 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Fachwissen Teil 2/4 Verantwortung Begleitende Unterrichtsveranstaltung, Pharmaziepraktikanten Marburg, Dipl.-Ing. Jochen Herweh BGW-Präventionsdienst Mainz

23 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Führen heißt Verantwortung für Menschen übernehmen und gemeinsam Ziele erreichen. Zusammenarbeit heißt Regeln und Grenzen möglichst gemeinsam mit den Mitarbeitern festlegen, die dann als Handlungsrahmen oder als Leitplanken auf einer mehr oder weniger breiten Straße dienen. Verantwortung übernehmen heißt bei Überschreitung von Grenzen und Regeln Konsequenzen zu ziehen. (H. Brandes) XXX X00x/Datum Seite 23 von Gesamtseitenzahl

24 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Wo sind Führsorgepflicht und Verantwortung definiert? BGB, 618, 619 HGB, 62 Arbeitsschutzgesetz 3 ff DGUV-V1 (=>Unfallverhütungsvorschrift) 2 ff SGB VII, 21 Der Unternehmer/Apotheker ist unmittelbar rechtlich verantwortlich für die Durchführung von Arbeitsschutzmassnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschl. der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. XXX X00x/Datum Seite 24 von Gesamtseitenzahl

25 Vorschriften und Regelwerk Europäisches Recht Grundgesetz rechtsverbindlich! Gesetze zum Arbeitsschutz (ArbSchG, IfSG, ApoG, SGBVII etc.) Vermutungswirkung! -Verordnungen durch Staat (GefahrstoffV, Apo-Betriebsordnung BiostoffV etc.), -Unfallverhütungsvorschriften(z.B.DGUV-V1) -Tarifverträge Technische Regeln (z.b. TRBA 250), Richtlinien, DIN-Normen Bg-liche Regeln XXX X00x/Datum Seite 25 von Gesamtseitenzahl

26 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Unternehmerbegriff: Wer ist Unternehmer im Sinne des Gesetzes? Betriebsinhaber (z.b. Apotheker) Geschäftsführer (z.b. angestellter Apotheker) Vorstände Vertretungsberechtigter Gesellschafter XXX X00x/Datum Seite 26 von Gesamtseitenzahl

27 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Was sind Kennzeichen und Merkmale eines Unternehmers? Der Unternehmer trägt das wirtschaftliche Risiko (=>Ziel: Gewinn!) Der Unternehmer hat umfassende Entscheidungsfreiheit Der Unternehmer hat das Direktionsrecht Der Unternehmer hat die grundsätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz. XXX X00x/Datum Seite 27 von Gesamtseitenzahl

28 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Unternehmerpflichten: Organisationspflicht Organigramm, Stellenbeschreibungen, Geschäftsverteilungsplan, Zuständigkeiten,... Prozessbeschreibungen Direktionspflicht/Direktionsrecht hierarchische Weisung (Unterweisung, Dienstanweisung, Betriebsanweisung, Arbeitsanweisung) Dokumentation (=>u.a. Erstellung der Gefährdungsbeurteilung) Fürsorgepflicht notwendige Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten XXX X00x/Datum Seite 28 von Gesamtseitenzahl

29 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Auswahlpflicht Führungskräfte, Mitarbeiter, Dienstleister (geeignet?) Maschinen, Geräte, Material (sicher und passend?) Kontrollpflicht Qualifikation der Führungskräfte, Mitarbeiter und Dienstleister prüfen bzw. gewährleisten Funktionstüchtigkeit von Maschinen, Geräten, Material prüfen bzw. gewährleisten Meldewesen, Prüfprotokolle, Nachweise, Dokumentation XXX X00x/Datum Seite 29 von Gesamtseitenzahl

30 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Wer hat noch Pflichten im Unternehmen? Die Mitarbeiter haben die ihnen übertragenen Aufgaben so auszuführen, dass sie sich und andere nicht gefährden, d. h. Weisungen befolgen persönliche Schutzausrüstung benutzen Einrichtungen/Geräte bestimmungsgemäß verwenden Mängel beseitigen oder melden Maßnahmen zum Arbeitsschutz unterstützen Rechtsgrundlage: 15, 16 ArbSchG 15 18, 28, 30 DGUV-V1 XXX X00x/Datum Seite 30 von Gesamtseitenzahl

31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Haben die Mitarbeiter auch Rechte? JA Vorschlagsrecht zu allen Fragen des Arbeitsschutzes sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen nach vergeblicher betrieblicher Beschwerde, unterrichten der Behörde bei groben Mängeln Leistungen verweigern Wahrnehmung der arbeitsmedizinischer Vorsorge Anhörungs- und Erörterungsrecht Rechtsgrundlage: 17 ArbSchG 81 BetrVG XXX X00x/Datum Seite 31 von Gesamtseitenzahl

32 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Beispiel: Organisationspflicht Geschäftsführung Bereichsltg. Bereichsltg. Abt.-Ltg. Mitarbeiter AG-Ltg. AG-Ltg. Abt.-Ltg. Mitarbeiter XXX X00x/Datum Seite 32 von Gesamtseitenzahl

33 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Delegieren von Unternehmerpflichten an Führungskräfte: Der Unternehmer kann Pflichten an Führungskräfte in seinem Betrieb delegieren (=>Pflichtenübertragung) Die Gesamtverantwortung bleibt aber immer beim Unternehmer! DGUV-V1, 13 (=>Unfallverhütungsvorschrift), Pflichtenübertragung: Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen (=> siehe auch 13 ArbSchG) XXX X00x/Datum Seite 33 von Gesamtseitenzahl

34 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Definition Führungskraft: Führungskräfte sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Mitarbeitern/Beschäftigten haben. Die Führungskraft tritt an die Stelle des Unternehmers mit allen Pflichten des Unternehmers Grundlegende Pflichten einer Führungskraft: Beschäftigte entsprechend ihrer Eignung auswählen und einsetzen Gefährdungen ermitteln und beurteilen Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen treffen Mitarbeiter unterweisen Mitarbeiter/Beschäftigte bei Fehlverhalten ansprechen Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen Wenn notwendig, auch im eigenen Verantwortungsbereich Pflichten zu delegieren. =>hierzu müssen sie Anweisungen erteilen und kontrollieren. XXX X00x/Datum Seite 34 von Gesamtseitenzahl

35 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Grenzen der Verantwortung Die Verantwortung einer Führungskraft reicht nur soweit, wie auch die ihr übertragenen Befugnisse reichen. Sie endet dort, wo die Weisungsbefugnis der Führungskraft endet. Die Führungskraft hat aber die Pflicht, Mängel, die sie selbst nicht abstellen kann, ihrem Vorgesetzten bzw. dem Unternehmer zu melden. =>Nach Gefährdungsgrad hat die Führungskraft vorläufige Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen. XXX X00x/Datum Seite 35 von Gesamtseitenzahl

36 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Rechtliche Konsequenzen: Wer Pflichten verantwortlich wahrzunehmen hat, der hat sich auch die Kenntnis der anzuwendenden Regeln zu beschaffen. Eine Strafbarkeit trifft jeden Mitarbeiter, der Unternehmerpflichten wahrgenommen hat. XXX X00x/Datum Seite 36 von Gesamtseitenzahl

37 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Aktives Tun oder Unterlassen das zu Körperverletzung oder Tod führt Nichtbeachten einer Vorschrift; Verletzung Auswahl, Bestellung, Überwachung Schadensersatz / Regress Verantwortliche Personen Nichteinhaltung arbeitsvertraglicher Pflichten XXX X00x/Datum Seite 37 von Gesamtseitenzahl

38 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Einfache (unbewusste) Grobe (bewusste) } Fahrlässigkeit Fließender Übergang Einzelfallentscheidungen! Bedingter Direkter } Vorsatz XXX X00x/Datum Seite 38 von Gesamtseitenzahl

39 Arbeitsschutz als Führungsaufgabe Verantwortung / Rechtspflichten und -folgen Beispiel: Ordnungswidrigkeit Anlass/Erläuterung Vorschrift Verstoß Rechtsfolgen Geringfügige Ordnungswidrigkeit (z.b. geringfügige Verstöße gegen UVV en oder Anordnungen des TAB) 56 OWiG Verwarnungsgeld 5-35 Verstöße gegen UVV en 209 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 3 SGB VII Verstöße gegen Einzelanordnungen Besichtigungsrecht Probenentnahmerecht des TAB Verletzung der Pflicht zur sorgfältigen Auswahl, Bestellung und Überwachung Nichterstattung bzw. nicht rechtzeitige Erstattung von Unfallanzeigen Verletzung von Auskunfts- u. Vorlagepflichten des Unternehmers 209 Abs. 1 Nr. 2,3 u. Abs. 3 SGB VII Fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln (Tun oder Unterlassen) Bußgeld bis Bußgeld bis OWiG Bußgeld bis Abs. 1 Nr. 9 u. Abs. 3 SGB VII 209 Abs. 1 Nr. 5 8 u. Abs. 3 SGB VII u. 98 SGB X Bußgeld bis Bußgeld bis XXX X00x/Datum Seite 39 von Gesamtseitenzahl

40 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Ende Teil 2 XXX X00x/Datum Seite 40 von Gesamtseitenzahl

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