Güterkraftverkehr. IHK - Information für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer
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- Karsten Beltz
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1 International Güterkraftverkehr IHK - Information für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit KfZ mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger, unabhängig davon, ob es sich um Pkw oder Lkw handelt) betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Erlaubnis bzw. Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. eine Güterkraftverkehrserlaubnis bei innerdeutschen Transporten eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) bei grenzüberschreitenden Transporten in Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese können Sie ebenfalls für innerdeutsche Verkehre einsetzen; sie berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehre). In beiden Fällen ist die zuständige Behörde, wenn der Betriebssitz in Rheinland-Pfalz liegt, der: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Außenstelle Speyer, St. Guido-Str. 17, Speyer, Tel / eine Bilaterale Genehmigung bei Transporte in die mittel- und osteuropäischen Staaten, die nicht EU-Mitglied sind. II. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung 1. Persönliche Zuverlässigkeit: Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse. 2. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalnachweis zuzüglich Reserven (bestätigt durch Bank oder Steuerberater) in Höhe von nicht weniger als 9.000,00 Euro für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 5.000,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug. 3. Fachliche Eignung: Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen.
2 Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch: eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Wohnsitz ist. Die IHK für Rheinhessen ist zuständig für die Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms. oder eine bestandene Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau; Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunkt: Güterkraftverkehr); Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition, der Berufsakademien Lörrach und Mannheim; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterkraftverkehr, der Fachhochschule Heilbronn. oder eine nachweisbare mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter III.) vermittelt haben. Sie ist der IHK durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen. Die Unterlagen sind bei der IHK für Rheinhessen (Adresse siehe Seite 5) einzureichen. Sie erhalten von der IHK, bei Erfüllung der Voraussetzungen, eine Bescheinigung über Ihre fachliche Eignung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Sachkundeprüfung 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind: schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort; schriftlichen Übungen / Fallstudien. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt zwei Stunden für jeweils einen Prüfungsteil. Hinzu kommen ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil 2
3 2. Bewertung der Prüfungsleistungen Die Prüfungsleistungen werden in den schriftlichen Prüfungsteilen und in dem mündlichen Prüfungsteil mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf: schriftliche Fragen 40 % schriftliche Übungen/Fallstudien 35 % mündliche Prüfung 25 %. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden. 3. Sachgebiete Recht Berufsbezogenes Recht, einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten: Güterkraftverkehrsrecht Grundzüge des Gewerberechts Straßenverkehrsrecht einschließlich Gefahrguttransporte Arbeits- und Sozialrecht Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten: Bürgerliches Recht Handelsrecht Sozialrecht Steuerrecht Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere Zahlungsverkehr und Finanzierung Kostenrechnung, Kalkulation Beförderungspreise und -bedingungen Beförderungsdokumente Buchführung Versicherungswesen Spedition Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen Marketing 3
4 Technische Normen und technischer Betrieb Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Fahrzeuggewichte und Abmessungen Laden und Entladen der Fahrzeuge Beförderung gefährlicher Güter Beförderung von Nahrungsmitteln Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge Straßenverkehrssicherheit Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen Verkehrssicherheit Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie zwischen den Gemeinschaftsstaaten und Drittländern gelten Grundzüge der Zollpraxis und formalitäten; Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind. Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln IV. Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Literatur Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir zur Auswahl hin: Helf-Marx, Christiane: Wie werde ich Güterkraftverkehrsunternehmer? ISBN , Bestell-Nr , Verkehrsverlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Paulusstr. 1, Düsseldorf, Tel. (02 11) , Helf-Marx, Christiane IHK-Prüfung Güterkraftverkehr ISBN , Bestell-Nr , Verkehrsverlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Paulusstr. 1, Düsseldorf, Tel. (02 11) , 4
5 Helf-Marx, Christiane: Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr - Vorbereitung bei der IHK Verkehrsverlag HeMa e. K. Reiffstraße 2a, Recklinghausen Tel. (02361) , Fax: (02361) , Lehrbuch ISBN Fahrzeugkostenrechnung ISBN Fragenkatalog ISBN Lösungsbuch ISBN Jansen, Cornelius: Der Güterkraftverkehrsunternehmer Prüfungstest Artikelnr , Verlag Heinrich Vogel GmbH, Neumarkterstr. 18, München Tel.: (089) , Janen/Durmann: Der Güterkraftverkehrsunternehmer - Lehrbuch Artikelnr , Verlag Heinrich Vogel GmbH, Neumarkterstr. 18, München Tel.: (089) , Kerler, Siegfried: Betriebliches Rechnungswesen im Transportgewerbe Artikelnr , Verlag Heinrich Vogel GmbH, Neumarkterstr. 18, München Tel.: (089) , Schulungsveranstalter Schulungsträger finden Sie unter oder Empfehlenswert ist auch eine Suche über die gängigen Internetsuchmaschinen. Weitere Informationen über Kursdauer und Termine erhalten Sie dort. Die Teilnahme an derartigen Vorbereitungskursen ist selbstverständlich jedem Interessenten freigestellt. V. Versicherungspflicht Der Unternehmer hat sich nach 7 a GüKG in Form einer Güterschaden-Haftpflichtversicherung gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird. 5
6 VI. Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen muss schriftlich durch eine verbindliche Anmeldung (siehe Formular im Anhang) erfolgen. Die Prüfungsgebühr beträgt 180,00 Euro. Wir bitten diese bis 10 Tage vor Beginn der Prüfung auf das Konto der Mainzer Volksbank eg - IBAN: DE , BIC: MVBDE55, unter dem Stichwort: Güterkraftverkehr und unter Angabe Ihres Namens zu überweisen. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben zur Prüfung. VII. Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung Sollten Sie aus wichtigem Grund an der Teilnahme gehindert sein, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit. Mündliche Abmeldungen werden nicht akzeptiert. Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur aus wichtigem Grund und bis zum Beginn der Prüfung zulässig. Bei Rücktritt bis zu 5 Arbeitstagen vor der Prüfung wird eine Gebühr von 40 EUR fällig, im Anschluss daran, wird die volle Gebühr fällig. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet die IHK nach Ermessen. Macht der/die Teilnehmer/in als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Tritt ein/e Teilnehmer/in vor Beginn der Prüfling zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Bei Täuschungshandlungen sowie bei erheblichen Störungen des Prüfungsablaufs kann der Prüfling von der weiteren Teilnahme vorläufig ausgeschlossen werden. Über den endgültigen Ausschluss entscheiden die Prüfer nach Anhören des Prüflings. Bei endgültigem Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden. In allen 3 vorgenannten Fällen entfällt die Rückerstattung der Prüfungsgebühr. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Schillerplatz Mainz Ihre Ansprechpartner: Frau Sonnack Tel.: Fax: monika.sonnack@rheinhessen.ihk24.de Internet: 6
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