Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 WIRTSCHAFTSRAT Recht Bleichenbrücke Hamburg Ihr Zeichen Unser Zeichen Sekretariat Datum Austen Jäkel Markterkundungsverfahren gemäß 4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen, Gemeinden Gingst, Lancken-Granitz, Samtens und Zirkow Sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass uns der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR), Putbuser Chaussee 1, Bergen auf Rügen, mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Vollmacht wird anwaltlich versichert. I. Geplantes Erschließungsvorhaben Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen plant für die verbandsangehörigen Gemeinden den flächendeckenden Ausbau eines Next Generation Access Netzes (NGA) zu unterstützen, um die derzeitige Unterversorgung im Verbandsgebiet zu beheben. In mehreren verbandsangehörigen Gemeinden steht den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern kein NGAfähiger Internetanschluss zur Verfügung. Der ZWAR bzw. die betroffenen Gemeinden möchten in einem ersten Schritt diese sogenannten weißen Dr. Henrik Bremer und Partner Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dr. Arne Heller und Partner Jörn-Jacob Guthold und Partner Dr. Christian von Boetticher, Partner (bis ) Minister a. D. Gerrit Woitag, LL.M. (Wellington) Inga Wellendorf Meike Austen Mitglied der skammer Celle Nele Schön Astrid Wiecha Christine Wiedhahn, Steuerberaterin Maximilian Jürgens Anna Arnhold, Volkswirtin (B.A.), Mediatorin Susanne Heckel, Mediatorin Kirsten Thiele Martin Schwarzhaupt Matthias Lindgen Isabel Auf der Horst, Wirtschaftsmediatorin Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht Of Counsel Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales), Mediator (BAFM) Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht Inez Jürgens M.A., Wirtschaftsmediatorin Fachanwältin für Medizinrecht Prof. Dr. Christian J. Tams, LL.M. (Cambridge) Kontakt: Bleichenbrücke Hamburg Tel.: Fax: Website: info@wr-recht.de Standort Hannover Adenauerallee Hannover Telefon: 0511 / Telefax: 0511 / Standort Berlin Beisheim Center Ebertstraße Berlin Telefon: 030 / Fax: 030 / Standort Göttingen Wiesenstraße Göttingen Telefon: 0551 / Fax: 0551 / BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb PartReg. Amtsgericht Hamburg PR 986 Bankverbindung: Kreissparkasse Köln IBAN: DE BIC: COKSDE33XXX Deutsche Bank Hamburg IBAN: DE BIC: DEUTDEHHXXX Anderkonto: Deutsche Bank Hamburg IBAN: DE BIC: DEUTDEHHXXX Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: DE

2 Flecken der NGA-Versorgung verifizieren, um anschließend in den Gemeinden bzw. Gemeindeteilen, in denen ein Marktversagen festgestellt wurde, die Versorgung mittels Fördermaßnahmen sicherzustellen. II. Vorhandene Breitbandversorgung Laut Breitbandatlas des Bundes ( Stand ) werden im Zielgebiet derzeit folgende Techniken vorgehalten: Gemeinde Gemeindeschlüssel Verfügbare Technologien Gingst DSL, HSDPA, LTE Lancken-Granitz DSL, HSDPA, LTE Samtens DSL, FTTB/H, CATV, HSDPA, LTE Zirkow DSL, HSDPA, LTE III. Inhalt der Markterkundung Die Europäischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (Stand: Juni 2015) verlangen für die Förderung eines NGA-Ausbaus zunächst die Rückfrage bei bereits vorhandenen Anbietern nach deren Ausbauabsichten. Wir richten daher an Sie als tatsächlichen oder potentiellen Anbieter im Gebiet der oben bezeichneten Gemeinden die nachstehend aufgeführten Fragen: 1 a) Welche Up- und Downloadgeschwindigkeiten werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in den vorbezeichneten Gemeindegebieten erreicht? 1b) Werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in den vorbezeichneten Gemeindegebieten NGA-Netze betrieben, die jedem Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglichen oder haben Sie bereits in solche Netze in den Gemeindegebieten investiert? 1 c) Wenn Sie Frage 1b) mit Ja beantwortet haben: Werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in den vorbezeichneten Gemeindegebieten NGA-Netze betrieben, die eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s downstream zu- Seite 2 von 5

3 verlässig ermöglichen oder haben Sie bereits in solche Netze in den Gemeindegebieten investiert? 1d) Wenn Sie Frage 1b) und/oder Frage 1c) mit Ja beantwortet haben: In welchen Gemeinden/Ortsteilen/Bereichen genau ist dies jeweils der Fall? 2 a) Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Ausbaupläne, die in den nächsten drei Jahren einen entsprechenden Ausbau der vorbezeichneten Gemeindegebiete mit einem NGA-Netz vorsehen, das eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht? 2b) Wenn Sie Frage 2a) mit Ja beantwortet haben: Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Ausbaupläne, die in den nächsten drei Jahren einen entsprechenden Ausbau der vorbezeichneten Gemeindegebiete mit einem NGA-Netz vorsehen, das eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht? 2c) Wenn Sie Frage 2a) und/ oder Frage 2b) mit Ja beantwortet haben: Sind Sie bereits gegenüber der Bundesnetzagentur tätig geworden? 2d) Wenn Sie Frage 2a) und/oder Frage 2b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Gemeinden/Ortsteilen/Bereichen genau ist dies jeweils der Fall? Seite 3 von 5

4 2e) Wenn Sie Frage 2a) und/oder Frage 2b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten (up- und downstream) sollen realisiert werden? 3a) Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Modernisierungs- und Ausbaupläne, in den nächsten drei Jahren in ein bereits in den Gemeindegebieten bestehendes Infrastrukturnetz zu investieren, so dass jedem Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht wird? 3b) Wenn Sie Frage 3a) mit Ja beantwortet haben: Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Modernisierungs- und Ausbaupläne, in den nächsten drei Jahren in ein bereits in den Gemeindegebieten bestehendes Infrastrukturnetz zu investieren, so dass jedem Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht wird? 3c) Wenn Sie Frage 3a) und/ oder Frage 3b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Gemeinden/Ortsteilen/Bereichen genau ist dies der Fall? 3d) Wenn Sie Frage 3a) und/oder Frage 3b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten sollen realisiert werden? 4a) Wird durch Ihr Unternehmen der Aufbau eines NGA-Netzes, dass jedem Teilnehmer mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig bietet, durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens in den nächsten drei Jahren erfolgen? Seite 4 von 5

5 4b) Wenn Sie Frage 4a) mit Ja beantwortet haben: Wird durch Ihr Unternehmen der Aufbau eines NGA-Netzes, dass jedem Teilnehmer mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig bietet, durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens in den nächsten drei Jahren erfolgen? 4c) Wenn Sie Frage 4a) und/oder Frage 4b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Gemeinden/Ortsteilen/Bereichen genau ist dies der Fall? 4d) Wenn Sie Frage 4a) und/oder Frage 4b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten sollen realisiert werden? Die Antworten richten Sie bitte bis spätestens an folgende Adresse: Wirtschaftsrat Recht Frau Meike Austen Bleichenbrücke Hamburg Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Meike Austen Seite 5 von 5

Sehr geehrte Damen und Herren,

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