Aktualisierungen für Millionenkredit- und Großkreditmeldewesen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktualisierungen für Millionenkredit- und Großkreditmeldewesen"

Transkript

1 Newsletter Meldewesen REGULATORY & COMPLIANCE Februar 2012 Aktualisierungen für Millionenkredit- und Großkreditmeldewesen Konzept Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens Modul B und EBA-Konsultationspapier ITS on Reporting of Large Exposures (CP51) Überblick Das bisherige Groß- und Millionenkreditmeldewesen (GroMiKV) wird künftig in auseinanderlaufenden aufsichtsrechtlichen Grundlagen behandelt. Mit Bitte um Stellungnahmen haben aktuell deutsche Bankenaufsicht und European Banking Authority EBA zwei entsprechende Regelungsentwürfe versandt. In Anbetracht der erheblichen Auswirkungen, die das gesamte neue Meldewesen (unter Berücksichtigung der korrespondierenden Änderungen zu FINREP und COREP) mit sich bringt, sollten die Institute die Konsultationsphasen nutzen, um ihre Position nachhaltig zu vertreten. Bundesbank und BaFin haben Anfang Februar 2012 einen überarbeiteten Entwurf zur Modernisierung des Millionenkreditmeldewesens an die Verbände gesendet. Diese Überarbeitung bezieht sich auf das ursprünglich Ende Februar 2011 veröffentlichte Modernisierungskonzept für das bankaufsichtliche Meldewesen, welches in seinem Modul B Anpassungen bei den Millionenkreditmeldungen vorsieht. Stellungnahmen zum Konzept sind bis zum 14. März 2012 abzugeben. EBA hat am 13. Februar 2012 ein Konsultationspapier mit dem Titel Draft Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting requirements for large exposures (CP51) veröffentlicht. Diese auf dem Entwurf der Capital Requirements Regulation CRR basierenden Durchführungsstandards zu Großkrediten ergänzen die ITS on Reporting (CP50), welche im Dezember 2011 zur Konsultation gestellt worden waren. Stellungnahmen sind bis zum 26. März 2012 erbeten. Inhalt Kernpunkte Millionenkreditmeldewesen Seite 2 Kernpunkte Großkreditmeldewesen Seite 2 Regelungen Modul B zentrale Themenfelder Millionenkredite Seite 3 - Meldeschwellen und Kreditnehmereinheit - Kreditbegriff und Betragsmeldung - Meldefrequenz und Automatisierung Regelungen ITS zentrale Themenfelder Großkredite Seite 4 - Meldekriterien - Meldebögen - Sonstige Neuerungen Handlungsbedarf und nächste Schritte Seite 6 Für die vormals als Modul A1 Basismeldewesen und Modul D Risikotragfähigkeit bezeichneten Teile des Modernisierungskonzepts der deutschen Aufsicht sind weitere Konsultationen zu erwarten. Dagegen wird das bisherige Modul C COREP zum Solvenzmeldewesen durch die entsprechenden Passagen der ITS CP50 ersetzt. Für das Modul A2 FINREP (Financial Reporting) ist davon auszugehen, dass Institutsgruppen, die bereits heute ihren Konzernabschluss auf Basis von IFRS erstellen, die europäischen Vorgaben für das Finanzdatenmeldewesen deckungsgleich zu erfüllen haben. Auf deutscher Seite ist die Vorgabe eines HGB-Basismeldewesens einschließlich Plandaten weiterhin für alle Institute vorgesehen, während das weitere Vorgehen zur Risikotragfähigkeit im Kontext der MaRisk und somit im zuständigen Fachgremium behandelt wird. Angekündigt ist von Seiten der deutschen Aufsicht ein neuer Entwurf zum Modul A1 Basismeldewesen für alle Institute für das 2. Quartal Die ersten Meldungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand weiterhin für das 1. Quartal 2013 vorgesehen.

2 Newsletter Meldewesen / Regulatory & Compliance / Februar Kernpunkte Millionenkreditmeldewesen Das vorliegende Konzept soll der Bankenaufsicht zu einem vertieften, risikoorientierten Einblick in Umfang, Art und Qualität der Kreditgewährung verhelfen. Die geforderten Anpassungen sollen stufenweise erfolgen. Ab 2013: Absenkung der Meldegrenze auf 1 Mio. EUR Eigenständige Definition der Kreditnehmereinheit Ab 2014: Prüfung einer Absenkung der Meldeschwelle auf 750 TEUR Ab 2015: Ausweitung des maßgeblichen Kreditbegriffs Einführung neuer granularer Betragsdaten-Meldeformate Ab 2016: Übergang zur vollständig elektronischen Abwicklung des Millionenkreditmeldewesens Entscheidung über eine Verkürzung der Meldefrequenz auf monatlich. Großkreditmeldewesen Die zur Konsultation gestellten Implementing Technical Standards zu den Meldeformaten für Großkredite werden mit voraussichtlichem Inkrafttreten ab Anfang 2013 für alle EU-Mitgliedsstaaten vollumfänglich verbindlich. Faktisch wird die Großkreditmeldung damit im Solvenzmeldewesen Common Reporting COREP aufgehen. Meldegrenze für Großkredite unverändert ab 10% des anrechenbaren Eigenkapitals Anzeigepflicht für sämtliche Kredite ab 150 Mio. EUR Möglichkeit einer Senkung der Meldeschwellen durch nationale Aufsichtsbehörden IRB-Banken: Meldepflicht für mindestens die 20 größten Kredite auf konsolidierter Basis Vierteljährliche Meldung

3 Newsletter Meldewesen / Regulatory & Compliance / Februar Regelungen Modul B zentrale Themenfelder Millionenkredite Die bisher schon bekannten Einzeldaten aus der GroMiKV-Meldung werden künftig für die neuen Millionenkreditanforderungen in einer granulareren Form benötigt. Entsprechend erhöhen sich die Meldeanforderungen auf den drei Meldebögen zur kreditnehmerbezogenen Einzeldarstellung von Kreditengagements, zur Darstellung der Addition aller Einzelengagements und dem Summenblatt für das gesamte Kreditexposure unabhängig von der Meldegrenze. Damit einher gehen erhöhte Ansprüche an die Datenqualität, ohne die die Anforderungen der Aufsicht an eine verbesserte Datenlage kaum zu erfüllen sind. Meldeschwellen und Kreditnehmereinheit In einem ersten Schritt bereits ab 1. Januar 2013 Absenkung der Meldegrenze für Millionenkredite ( 14 Abs. 1 KWG) von bisher 1,5 Mio. EUR auf zunächst 1 Mio. EUR, und zwar auf Basis der bisherigen Meldeformulare. Damit wurde das ursprüngliche Vorhaben einer noch stärkeren Absenkung zunächst zurückgestellt. Nach Schätzung der Aufsicht bzw. durchgeführten Hochrechnungen wird die Anzahl der erforderlichen Stammdatenanzeigen (Abgabe von Einzelanzeigen) dennoch zum ersten Stichtag um weitaus mehr als das Doppelte bis zum Vierfachen ansteigen. Für 2014 angekündigte Prüfung des dann erreichten Abdeckungsgrads (z.b. für Portfolioauswertungen zur Erkennung von Konzentrationsrisiken) durch die Aufsicht, um zu entscheiden, ob eine weitere Absenkung der Meldeschwelle auf 750 TEUR als zweckdienlich anzusehen ist. Weil eine weitere Absenkung der Meldegrenze zu spürbarem Anstieg des Melde- und damit Arbeitsaufkommens führen wird, rät die Aufsicht zu einer frühzeitigen Vorratserfassung potenziell neu anzuzeigender Kreditnehmer und Kreditnehmereinheiten. Eindeutige, eigenständige Definition bei der Bildung von Kreditnehmereinheiten ( 19 Abs. 2 KWG) zur besseren Massenabwicklung des erhöhten Millionenkreditmeldeaufkommens. Die Kreditnehmereinheit (KNE) im Millionenkreditmeldewesen zielt zukünftig ausschließlich auf dokumentierte Kontrollverhältnisse ab. Damit grenzt sich die KNE für Millionenkredite künftig nicht nur von der Definition der Kreditnehmereinheit im Großkreditmeldewesen ab, sondern auch von weiteren Kreditnehmerbegriffen, wie sie in den Instituten eventuell für interne Kontrollzwecke benutzt werden. Kreditbegriff und Betragsmeldung Ab 2015 Ausweitung des für 14 KWG maßgeblichen Kreditbegriffs für Millionenkreditmeldungen, der weitgehend mit dem Großkredit vereinheitlicht wird. Der Kreditbegriff wird künftig auch Kreditzusagen, Unternehmensbeteiligungen, Schuldverschreibungen und Derivate im Handelsbestand umfassen, was bis auf letzteres ebenso in die Überwachung der Meldegrenze einzurechnen ist. Stärkere Untergliederung der Millionenkreditbetragspositionen und Einführung neuer granularer Betragsdaten-Meldeformate (z.b. Angaben zu Einzelwertberichtigungen, durchschnittlicher Verlustquote und erwarteten Verlusten, Sicherheiten je Kreditart oder Restlaufzeiten, zudem einzelne neue Meldepositionen im Bereich der Kreditderivate, der Verbriefungstransaktionen oder Wertpapierpensionsgeschäfte). Weitere Beispiele sind Umstellungen in der Anzeigesystematik (z.b. Millionenkreditanzeige je Sitzland der den Kredit gewährenden Filiale). Hinzu kommen einige noch nicht definierte Datenfelder, die fallbezogen für aktuelle Fragestellungen verwendet werden können, was die Anzahl arbeitsintensiver Ad-hoc-Anfragen reduzieren soll. Darüber hinaus ist im Zuge der Neuausrichtung des Millionenkreditmeldewesens eine weitgehende Integration der Länderrisikoverordnung (LrV) beabsichtigt.

4 Newsletter Meldewesen / Regulatory & Compliance / Februar Meldefrequenz und Automatisierung Ab Anfang 2016 Übergang zur vollständig elektronischen Abwicklung des gesamten Millionenkreditmeldewesens, womit nach der bereits erfolgten elektronischen Abwicklung der Betragsdateneinreichung und -rückmeldung auch die Stammdateneinreichung nur noch elektronisch erfolgt. Parallel zu den Vorgaben der COREP-Meldungen ist auch für das Millionenkreditmeldewesen XBRL als verbindliches Einreichungsformat für Stamm- und Betragsdaten vorgesehen. Stammdatenanzeigen sind vom Kreditgeber kontinuierlich zu aktualisieren und einzureichen, Betragsdaten enthalten weiterhin die Verschuldung des Kreditnehmers zum Ultimo des Monats. Mit Erreichung dieses letzten Automatisierungsschritts behält sich die Aufsicht für Mitte 2016 die Entscheidung über eine Verkürzung der Meldefrequenz auf monatlich vor. Der Wechsel auf eine monatliche Meldefrequenz für Millionenkredite steht zwar ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Praktikabilität eines solchen Verfahrens. Übergeordnetes Ziel bleibt jedoch auf jeden Fall, die Aktualität der Millionenkreditdaten durch eine Verkürzung der Meldeintervalle zu verbessern. Regelungen ITS Large Exposures zentrale Themenfelder Großkredite Mit den vorliegenden ITS-Entwürfen On Reporting (CP50 und 51) werden EUweite Standards für den aufsichtlichen Meldewesenprozess vorgeschlagen, die Formate, Meldeturnus und abgefragte Dateninhalte der Meldung vereinheitlichen sowie die anzuwendenden IT-Lösungen spezifizieren. Die Ausweitung der Informationsbasis für Großkredite soll der Aufsicht helfen, frühzeitiger Konzentrationsoder Ansteckungsrisiken feststellen und gegebenenfalls präventiv eingreifen zu können. Die Konsultationspapiere basieren auf der Capital Requirements Regulation CRR, die sich aktuell im Abstimmungsprozess zwischen Europäischem Ministerrat und Parlament befindet. Die Artikel 376 bis 392 der CRR befassen sich mit den Regelungen zu Großkrediten, in deren Rahmen die EU-Kommission die EBA beauftragt, Entwürfe für technische Durchführungsstandards zu Anforderungen an die Berichterstattung über sämtliche Großkredite eines Instituts zu erstellen. Die Verabschiedung der CRR ist für Mitte 2012 vorgesehen, mit dem vorgesehenen Erstanwendungsdatum 1. Januar 2013 treten die ITS automatisch parallel in Kraft. Die vorgelegten ITS CP51 ergänzen das 5. Kapitel Format and frequency of reporting on large exposures der Konsultation CP50 und bedeuten eine Feinjustierung der in 2009 veröffentlichten Guidelines on the revised large exposure regime und Guidelines on common reporting of large exposures. Entsprechende Templates der Meldungen und zugehörige Erläuterungen finden sich in den Anhängen VIII (mit Prüfroutinen) und IX. Für den Konsultationsprozess insbesondere relevant analog zu CP50 sind neun ausformulierte Konsultationsfragen. Bezüglich des Anforderungsumfangs der gesamten EBA ITS ist zu beachten, dass man auch Informationsbedürfnisse weiterer Institutionen (z.b. European System Risk Board) befriedigen möchte. Die finalen ITS kündigt die EBA für den 30. Juni 2012 an. Mit Inkrafttreten werden die ITS als Durchführungsverordnung für alle EU-Mitgliedsstaaten vollumfänglich verbindlich. Im Zuge der geplanten Anwendung ab 2013 wäre der erste Meldestichtag somit der 31. März Die Institute müssen dann spätestens am 13. Mai 2013 die ersten Meldungen an die nationalen Aufsichtsbehörden laut neuem ITS übermitteln; insofern ist der Umsetzungszeitraum für die Institute auf nur noch 9 Monate beschränkt.

5 Newsletter Meldewesen / Regulatory & Compliance / Februar Meldekriterien Die Meldegrenze für Großkredite ist erreicht, wenn der Wert eines Kredits eines Instituts an einen Kunden oder eine Gruppe verbundener Kunden 10% des anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts erreicht oder überschreitet (Artikel 381 CRR). Die Angemessenheit der Begriffsbestimmung des anrechenbaren Eigenkapitals ist bis Ende 2013 noch einmal zu überprüfen (Artikel 486 CRR). Anzeigepflicht besteht zudem für sämtliche Kredite ab einschließlich 150 Millionen Euro, soweit sie nicht ohnehin schon als Großkredite einzustufen sind. Nationale Aufsichtsbehörden können nach eigenem Ermessen die Schwelle für die Meldepflicht senken, wenn die anzufordernde Information für den ordnungsgemäßen aufsichtlichen Risikobewertungsprozess als relevant eingeschätzt wird, wenn die Einschätzung des systemischen Risikos eines Instituts eine Rolle spielt oder wenn das Geschäftsmodell des Instituts dazu Anlass gibt. IRB-Banken haben mindestens die 20 größten Kredite an Kunden oder an Gruppen verbundener Kunden auf konsolidierter Basis zu melden. Nicht berücksichtigt werden dabei Kredite, denen bei der Berechnung der Obergrenze für Großkredite ein einzelner Kredit darf auch nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderungswirkungen prinzipiell 25% des anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts nicht übersteigen (Artikel 384 CRR) ein Risikogewicht von 0% zugewiesen wird. Meldebögen Vorgesehen sind neue Vordrucke für Betragsdaten und Angaben zu Großkreditgrenzen (vierteljährliche Abgabe, nunmehr gleiche Termine für Einzelinstitutsund Bankengruppenmeldung), und zwar einerseits für Großkreditmeldungen im Handels- und Nichthandelsbuch (Nutzung für jeden einzelnen Großkredit) und andererseits für die Aufgliederung von Kreditnehmer- und Risikoeinheiten. Innerhalb der Meldebögen gibt es jeweils vier Informationsblöcke mit Angaben zur Identifikation und Charakteristik der Kredite, zu direkten oder indirekten Exposures sowie zu Effekten durch Ausnahmen und Kreditrisikominderungen. Hinzu kommt der Ausweis des ökonomischen Sektors (gemäß NACE Code), welchem die Kredite zuzurechnen sind, für statistische Zwecke innerhalb der EU, da dort bisher Datenlücken für die Aufsicht bestanden. Insofern orientiert sich die Großkreditmeldung am FINREP Annex III. Sonstige Neuerungen Nach wie vor ist eine stichtagsbezogene Meldung gefordert, aber unter Wegfall der bisherigen Nullmeldungen, also der Betragspositionsangabe von Null, falls im Berichtszeitraum ein anzuzeigender Kredit zum Meldestichtag bereits vollständig zurückgezahlt war. Nach Information der deutschen Aufsicht von Anfang Februar 2012 können die Stammdaten der Kreditnehmer laufend gemeldet werden. Für das Stammdatenverfahren ist eine vorgelagerte Vorabeinreichung aktualisierter Stammdaten vor Meldefrist möglich. Die Einreichungsfrist bis spätestens 15 Geschäftstage nach Stichtag in Papierform bleibt unverändert. Betragsdaten ebenso wie Stammdatenrückmeldung werden über XBRL übermittelt, insofern erfolgt hier die Adaption der auch im CP50 vorgesehenen technischen Übertragungswege. Die Veröffentlichung des (betriebswirtschaftlichen) Datenmodells und der Taxonomie (technische Klassifikation) wird im zweiten Halbjahr 2012 erwartet.

6 Newsletter Meldewesen / Regulatory & Compliance / Februar Handlungsbedarf und nächste Schritte Die Auswirkungen der diskutierten Änderungen in den Bereichen der Millionenkredit- und Großkreditmeldungen betreffen insbesondere zwei Aspekte. Zum einen fordert die detailliertere Sicht auf die zu meldenden Daten eine Erhöhung der Anforderungen an die Datenverfügbarkeit und auch an die Datenqualität. Soweit Tätigkeiten im Meldewesen in den Instituten derzeit noch manuell ausgeführt werden, müssen sie künftig vor dem Hintergrund des erhöhten Meldeaufkommens automatisiert erfolgen, um die Meldungen in der geforderten Qualität zu den Meldestichtagen bereitstellen zu können. Zum anderen sind damit verbundene prozessuale Änderungen umzusetzen, um z.b. die geänderte Definition der Kreditnehmereinheit im Millionenkreditmeldewesen abbilden und zugleich die erforderliche Trennung vom Großkreditmeldewesen abdecken zu können. Zwar hat sich gegenüber dem ersten Entwurf des Modernisierungskonzepts zum bankaufsichtlichen Meldewesen der stufenweise Umsetzungszeitplan für die Millionenkreditmeldung (Modul B) bis ins Jahr 2016 hinein verlängert. Trotzdem sollte man auch vor dem Hintergrund von Kosten- und Effizienzüberlegungen die datentechnische Umsetzung der Anforderungen (z.b. in Bezug auf Quellsystemanalyse oder Erweiterung von Schnittstellen) antizipieren und bereits in die Umsetzungsplanungen für COREP integrieren. Durch die Absenkung der Meldegrenze bei den Millionenkrediten, die mittelfristig wahrscheinliche Erhöhung der Meldefrequenz und die stärkere Untergliederung der Millionenkreditbetragspositionen müssen die Institute alle Prozesse, Systeme sowie die Datenverfügbarkeit im Bereich des Millionenkreditmeldewesens überprüfen. Hier erscheint eine Verringerung bisher manueller Prozesse besonders dringend, um die erhöhten Meldeaufkommen bewerkstelligen zu können. Auf der anderen Seite wird die eigenständige Definition der Kreditnehmereinheit immerhin zu einer Vereinfachung der Prozesse zur Bildung der KNE nach 14 KWG führen; gleichwohl muss die Anpassung in den Systemen zunächst initial abgebildet werden. Insgesamt sind also die Anpassungen in den Liefersystemen, den Schnittstellen und bei der sogenannten Meldewesenvorverarbeitung sowie den klassischen Meldewesensystemen nicht zu unterschätzen. Hier sind unter Umständen mehrere neue Releases zu implementieren, die Datenversorgung anzupassen und Tests durchzuführen. Dies gilt im Übrigen auch für die Neuregelungen im Bereich der Großkredite. Auch die Aufsicht ist sich bewusst, dass die notwendigen Anpassungen der Systeme und Prozesse signifikanten Aufwand erfordern. Dies impliziert größere Investitionen, kann sich aber auch auf der Nutzenseite positiv niederschlagen. Denn bestenfalls kann auch die Branche von der vertieften und aktuelleren Datenabdeckung des gesamten Kreditgeschäfts profitieren, wie sie mit der Absenkung der Meldegrenze und der Erhöhung der Meldefrequenz gegeben ist, wenn die Institute ihre eigene Risikoanalyse und -bewertung verbessern und daraus steuerungsrelevante Informationen gewinnen können. Parallel zur Umsetzung des Legislativpakets CRD IV ( Basel III ) sind somit in 2012 neben COREP und FINREP auch neue Anforderungen zu den Groß- und Millionenkreditmeldungen umzusetzen. Der verbleibende kurze Umsetzungszeitraum lässt erwarten, dass die Institute bereits grundlegende Entscheidungen zur erforderlichen IT-Architektur getroffen und notwendige Fach- und IT- Ressourcen bereitgestellt haben. Ihre Umsetzungspläne sollten kurzfristig auch zu den Groß- und Millionenkreditmeldungen ergänzt und auf die Release-Pläne der relevanten Software-Anbieter abgestellt werden.

7 Newsletter Meldewesen / Regulatory & Compliance / Februar Impressum / Kontakt KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft THE SQUAIRE Am Flughafen Frankfurt am Main Dirk Auerbach Partner, Audit, Regulatory Services T dauerbach@kpmg.com Thomas Grol Partner, Audit, Regulatory Services T tgrol@kpmg.com Thilo Kasprowicz Partner, Consulting, Regulatory & Compliance T tkasprowicz@kpmg.com Klaus Ott Partner, Consulting, Regulatory & Compliance T kott@kpmg.com Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative.

Update - Modernisierung des deutschen Meldewesens: Millionenkreditmeldung

Update - Modernisierung des deutschen Meldewesens: Millionenkreditmeldung Update - Modernisierung des deutschen Meldewesens: Millionenkreditmeldung Michael Mertens Inhalt Vereinheitlichung des Kreditbegriffs... 1 Untergliederung der Millionenkreditbetragspositionen... 2 Kreditnehmereinheiten...

Mehr

Fragen und Antworten zum Großkreditmeldewesen ab Januar 2014

Fragen und Antworten zum Großkreditmeldewesen ab Januar 2014 Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, im Juni 2015 B 422 Telefon: 069 9566-7141 mio-dta@bundesbank.de Fragen und en zum Großkreditmeldewesen ab nuar 2014 Hinsichtlich der in der Verordnung (EU) 575/2013

Mehr

ITS on Reporting. - Harmonisierung des europäischen Großkreditmeldewesens. Stefan Kadletz

ITS on Reporting. - Harmonisierung des europäischen Großkreditmeldewesens. Stefan Kadletz ITS on Reporting - Harmonisierung des europäischen Großkreditmeldewesens Stefan Kadletz Inhalt Vorbemerkungen Betragsdaten des Großkreditmeldewesens Stammdatenverfahren des Großkreditmeldewesens Exkurs

Mehr

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting Resilien-Tech Resiliente Unternehmen Security Consulting 08. Mai 2014 Burkhard Kesting Internationales Netzwerk KPMG International KPMG International KPMG ELLP KPMG in Deutschland Audit Tax Consulting

Mehr

Informationsblatt. Elektronische Korrekturbenachrichtigung des Millionenkreditmeldewesens

Informationsblatt. Elektronische Korrekturbenachrichtigung des Millionenkreditmeldewesens Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, im September 2013 B 422 Informationsblatt Elektronische Korrekturbenachrichtigung des Millionenkreditmeldewesens 1. Vorbemerkungen Nach der Erstellung der regulären

Mehr

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 Merkblatt zu den Anforderungen an die Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gemäß Artikel 421 (1) bis (3) CRR aus den von der

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Eine neue Dimension des aufsichtlichen Meldewesens. Matthias Zacharias Konzerncontrolling

Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Eine neue Dimension des aufsichtlichen Meldewesens. Matthias Zacharias Konzerncontrolling Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Eine neue Dimension des aufsichtlichen Meldewesens Matthias Zacharias Konzerncontrolling Motivation der Aufsicht ist die Errichtung einer granularen Kreditdatenbank

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Projektmanagement in Outlook integriert

Projektmanagement in Outlook integriert y Projektmanagement in Outlook integriert InLoox 6.x Update auf InLoox 6.7.x Ein InLoox Whitepaper Veröffentlicht: März 2011 Copyright: 2011 InLoox GmbH. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://www.inloox.de

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Datenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0

Datenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0 Datenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0 Einführung...3 Systemanforderung easyjob 4.0...3 Vorgehensweise zur Umstellung zu easyjob 4.0...4 Installation easyjob 4.0 auf dem Server und Arbeitsstationen...4

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Managements. Änderungsprozess. Wolfgang Witerzens, Manager 31. Januar 2008 ADVISORY

Managements. Änderungsprozess. Wolfgang Witerzens, Manager 31. Januar 2008 ADVISORY Grundlagen des Change Managements Anforderungen und Möglichkeiten für einen sauberen Änderungsprozess Wolfgang Witerzens, Manager 31. Januar 2008 ADVISORY Hauptrisikofaktoren für IT-Sicherheit Patches

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm

EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm Arbeiten mit OMEGA ARES 21 EasyWk - DAS Schwimmwettkampfprogramm 1 Einleitung Diese Präsentation dient zur Darstellung der Zusammenarbeit zwischen EasyWk und der Zeitmessanlage

Mehr

Zusatzmodul Lagerverwaltung

Zusatzmodul Lagerverwaltung P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Zusatzmodul Inhalt Einleitung... 2 Definieren der Lager... 3 Zuteilen des Lagerorts... 3 Einzelartikel... 4 Drucken... 4 Zusammenfassung... 5 Es gelten ausschließlich

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

EBA-Konsultationspapier zum bankaufsichtlichen Meldewesen

EBA-Konsultationspapier zum bankaufsichtlichen Meldewesen Newsletter Meldewesen REGULATORY & COMPLIANCE Januar 2012 EBA-Konsultationspapier zum bankaufsichtlichen Meldewesen ITS on Reporting (CP50) zu COREP und FINREP Die European Banking Authority EBA hat am

Mehr

Wirtschaftsinformatik

Wirtschaftsinformatik MEBRA-: Vertragsverwaltung (1/8) Die Spezial-Lösung auf Basis Microsoft Dynamics NAV (vorm. NAVISION) Mit der Vertragsverwaltung der MEBRA- rechnen Sie regelmäßig per Knopfdruck Ihre Verträge ab. Alle

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Informationsblatt Stammdatensuchmaschine des Groß- und Millionenkreditmeldewesens

Informationsblatt Stammdatensuchmaschine des Groß- und Millionenkreditmeldewesens Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, im Mai 2012 B 42 Informationsblatt Stammdatensuchmaschine des Groß- und Millionenkreditmeldewesens 1. Vorbemerkungen Mit der Stammdatensuchmaschine des Groß- und

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es:

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0571-805474 Anleitung Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Inhalt 1 Hintergrund zur elektronischen Rechnung

Mehr

Regulierung ohne Ende

Regulierung ohne Ende Regulierung ohne Ende Neue aufsichtsrechtliche Anforderungen Ein praxisnaher Workshop für Vermögensverwalter und Anlageberater Aktuelle und zukünftige aufsichtsrechtliche Anforderungen Anwendung und Umsetzung

Mehr

Spezial. Das System für alle Kostenträger! Elektronischer Kostenvoranschlag. Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash!

Spezial. Das System für alle Kostenträger! Elektronischer Kostenvoranschlag. Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash! Spezial Elektronischer Kostenvoranschlag Das System für alle Kostenträger! Das kann nur egeko: ekv mit allen Kostenträgern egeko: Mehr als nur ekv Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash!

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Ihr Weg in die Suchmaschinen

Ihr Weg in die Suchmaschinen Ihr Weg in die Suchmaschinen Suchmaschinenoptimierung Durch Suchmaschinenoptimierung kann man eine höhere Platzierung von Homepages in den Ergebnislisten von Suchmaschinen erreichen und somit mehr Besucher

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Erläuterung des zentralen bankaufsichtlichen Extranet-Postfachs einschließlich Dateinamenskonventionen

Erläuterung des zentralen bankaufsichtlichen Extranet-Postfachs einschließlich Dateinamenskonventionen Erläuterung des zentralen bankaufsichtlichen Extranet-Postfachs einschließlich Dateinamenskonventionen Verwendung des zentralen bankaufsichtlichen Extranet-Postfachs sowie ein Überblick über die einzuhaltenden

Mehr

Einleitung: Frontend Backend

Einleitung: Frontend Backend Die Internetseite des LSW Deutschland e.v. hat ein neues Gesicht bekommen. Ab dem 01.01.2012 ist sie in Form eines Content Management Systems (CMS) im Netz. Einleitung: Die Grundlage für die Neuprogrammierung

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

SEPA-Anleitung zum Release 3.09

SEPA-Anleitung zum Release 3.09 Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Local Control Network

Local Control Network Netzspannungsüberwachung (Stromausfallerkennung) Die Aufgabe Nach einem Stromausfall soll der Status von Aktoren oder Funktionen wieder so hergestellt werden, wie er vor dem Stromausfall war. Die Netzspannungsüberwachung

Mehr

- Zweimal Wöchentlich - Windows Update ausführen - Live Update im Norton Antivirusprogramm ausführen

- Zweimal Wöchentlich - Windows Update ausführen - Live Update im Norton Antivirusprogramm ausführen walker radio tv + pc GmbH Flüelerstr. 42 6460 Altdorf Tel 041 870 55 77 Fax 041 870 55 83 E-Mail info@walkerpc.ch Wichtige Informationen Hier erhalten sie einige wichtige Informationen wie sie ihren Computer

Mehr

Neues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen

Neues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen NEWSLETTER APRIL 2015 Neues Modul für individuelle Anlagen Die LESS Informatik hat in Zusammenarbeit mit einem Kunden die Umsetzung des neuen Moduls 1e für die Anwendung von individuelle Anlagen in Angriff

Mehr

Checkliste fu r Lieferanten

Checkliste fu r Lieferanten 1 Checkliste fu r Lieferanten Um die Daten in den E- Control Tarifkalkulatoren (TK Neu Haushalte, TK Gewerbe und TK Admintool Neu) vor ihren Livegang zu vervollständigen und zu aktualisieren, sollen die

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Analytical Credit Dataset (AnaCredit) - Sind Sie bereit?

Analytical Credit Dataset (AnaCredit) - Sind Sie bereit? Analytical Credit Dataset (AnaCredit) - Sind Sie bereit? STATUS QUO Mit dem Beschluss EZB/2014/6 der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden am 8. April 2014 die Voraussetzungen zur Schaffung eines neuen

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

VERORDNUNG (EU) 2015/534 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2015 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13)

VERORDNUNG (EU) 2015/534 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2015 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) 31.3.2015 DE L 86/13 VERORDNUNG (EU) 2015/534 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2015 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) DER EZB-RAT gestützt auf die Verordnung (EU)

Mehr

BMW ConnectedDrive. www.bmw.com/ connecteddrive. Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE.

BMW ConnectedDrive. www.bmw.com/ connecteddrive. Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE. BMW ConnectedDrive www.bmw.com/ connecteddrive Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE. 1 EINLEITUNG. Im Rahmen der Neuausrichtung von BMW ConnectedDrive

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Skript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten

Skript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten Die Pilotphase erstreckte sich über sechs Meilensteine im Zeitraum August 2011 bis zur EMAW- Folgeversion 2.06 im August 2013. Zunächst einmal musste ein grundsätzliches Verständnis für das Verfahren geschaffen

Mehr

White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)

White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG) White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG) Copyright 2009 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)...3 1.1. Allgemein...3 1.2.

Mehr

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO

Mehr

Monitoring-Service Anleitung

Monitoring-Service Anleitung Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.

Mehr

Schnittstelle DIGI-Zeiterfassung

Schnittstelle DIGI-Zeiterfassung P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Schnittstelle DIGI-Zeiterfassung Inhalt Einleitung... 2 Eingeben der Daten... 2 Datenabgleich... 3 Zusammenfassung... 5 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen

Mehr

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller Seite: 1 Verfahrenshinweis 552020103 Wechsel des Hauptarbeitgebers. Neues refdatumag für das aktuelle Arbeitsverhältnis. [refdatumag = $refdatumag] Inhalt 1 Auslösende Konstellationen... 1 2 Bedeutung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Zahlenoptimierung Herr Clever spielt optimierte Zahlen

Zahlenoptimierung Herr Clever spielt optimierte Zahlen system oder Zahlenoptimierung unabhängig. Keines von beiden wird durch die Wahrscheinlichkeit bevorzugt. An ein gutes System der Zahlenoptimierung ist die Bedingung geknüpft, dass bei geringstmöglichem

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität

Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität Marcus Winteroll oose GmbH Agenda I. Ziele und Zusammenarbeit II. Was wir vom agilen Vorgehen lernen

Mehr

Requirements Engineering für IT Systeme

Requirements Engineering für IT Systeme Requirements Engineering für IT Systeme Warum Systemanforderungen mit Unternehmenszielen anfangen Holger Dexel Webinar, 24.06.2013 Agenda Anforderungsdefinitionen Von der Herausforderung zur Lösung - ein

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

MESONIC WINLine Jahreswechsel. Umstellung des Wirtschaftsjahres SMC IT AG

MESONIC WINLine Jahreswechsel. Umstellung des Wirtschaftsjahres SMC IT AG MESONIC WINLine Jahreswechsel Umstellung des Wirtschaftsjahres und SMC MESONIC.Connect SMC IT AG Meraner Str. 43 86165 Augsburg Fon 0821 720 620 Fax 0821 720 6262 smc it.de info@smc it.de Geschäftsstelle

Mehr

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen https://klardenker.kpmg.de/lassen-sie-geldwaescher-nicht-in-ihr-unternehmen/ Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen KEYFACTS - Auch Realwirtschaft ist von Geldwäsche betroffen - Anforderungen

Mehr

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08 Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer

Mehr

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung

Mehr

Mindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten

Mindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten Protokoll 2014-I-12, Anlage 2 Mindestanforderungen an Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte zur Nutzung von Inland AIS Daten an Bord von Fahrzeugen 12.6.2014 Seite

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Updateanleitung für SFirm 3.1

Updateanleitung für SFirm 3.1 Updateanleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

SWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings

SWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings SWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings Alle QaS-Dokumente können auf der QaS-Webseite heruntergeladen werden, http://qas.programkontoret.se Seite 1 Was ist SWOT? SWOT steht für Stärken (Strengths),

Mehr

Leitfaden des BfDI und der BNetzA für eine datenschutzgerechte. Verkehrsdaten. 28. Jour Fixe Telekommunikation, Dipl.-Ing.

Leitfaden des BfDI und der BNetzA für eine datenschutzgerechte. Verkehrsdaten. 28. Jour Fixe Telekommunikation, Dipl.-Ing. Leitfaden des BfDI und der BNetzA für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten 28. Jour Fixe Telekommunikation, 27.09.12 Dipl.-Ing. Ekkehard Valta 1 Inhalt Erläuterung zur Auswertung der

Mehr

Anleitungen zum KMG-Email-Konto

Anleitungen zum KMG-Email-Konto In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie mit einem Browser (Firefox etc.) auf das Email-Konto zugreifen; Ihr Kennwort ändern; eine Weiterleitung zu einer privaten Email-Adresse einrichten; Ihr Email-Konto

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr

ICS-Addin. Benutzerhandbuch. Version: 1.0

ICS-Addin. Benutzerhandbuch. Version: 1.0 ICS-Addin Benutzerhandbuch Version: 1.0 SecureGUARD GmbH, 2011 Inhalt: 1. Was ist ICS?... 3 2. ICS-Addin im Dashboard... 3 3. ICS einrichten... 4 4. ICS deaktivieren... 5 5. Adapter-Details am Server speichern...

Mehr

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht München, 17.08.2011 Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht Am 04.08.2011 in Ulm wurde das Themengebiet als der zentrale Anknüpfungspunkt für Abschlussarbeiten definiert

Mehr

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Grundfunktionen und Bedienung

Grundfunktionen und Bedienung Kapitel 13 Mit der App Health ist eine neue Anwendung in ios 8 enthalten, die von vorangegangenen Betriebssystemen bislang nicht geboten wurde. Health fungiert dabei als Aggregator für die Daten von Fitness-

Mehr

Online Newsletter III

Online Newsletter III Online Newsletter III Hallo zusammen! Aus aktuellem Anlass wurde ein neuer Newsletter fällig. Die wichtigste Neuerung betrifft unseren Webshop mit dem Namen ehbshop! Am Montag 17.10.11 wurde die Testphase

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr