Bevölkerung und Erwerbstätige Bayerns 2013

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1 Mit Bayern rechnen. Statistische Berichte Kennziffer A VI 2-2 j 2013 Bevölkerung und Bayerns 2013 Teil II der Ergebnisse der 1%-Mikrozensuserhebung 2013 Herausgegeben im November 2014 Bestellnummer A Einzelpreis 17,90

2 Alle Veröffentlichungen im Internet unter Diesen Code einfach mit der entsprechenden App scannen, um zum angegebenen Link zu gelangen. Kostenlos ist der Download von allen Statistischen Berichten (meist PDF- und Excel-Format) und ausgewählten anderen Publikationen (Informationelle Grundversorgung). Kostenpflichtig sind die links genannten Veröffentlichungen in gedruckter Form sowie die Druck- und Dateiausgaben (auch auf Datenträger) aller anderen Veröffentlichungen. Newsletter-Service Für Themenbereich/e anmelden. Information über Neuerscheinung/en wird per aktuell übermittelt. Impressum Statistische Berichte bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlenmaterial der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert. Herausgeber, Druck und Vertrieb St.-Martin-Str München Vertrieb Telefon Telefax Internet Auskunftsdienst Telefon Telefax Statistik und Datenverarbeitung, München 2014 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen 0 /... x () p r s D mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar Angabe fällt später an Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann vorläufiges Ergebnis berichtigtes Ergebnis geschätztes Ergebnis Durchschnitt entspricht Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

3 - 3 - Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen... Begriffe des Mikrozensus... Abkürzungen Bevölkerung 1.1 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt Bevölkerung in Bayern 2013 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben Bevölkerung, Erwerbspersonen sowie Erwerbsquoten in Bayern 2013 nach Staatsangehörigkeit, Altersgruppen und Familienstand Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, überwiegendem Lebensunterhalt und monatlichem Nettoeinkommen Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Altersgruppen und allgemeinem Schulabschluss Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Altersgruppen und Art des berufsbildenden bzw. Hochschulabschlusses in Bayern 2013 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Wirtschaftsbereichen in Bayern 2013 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Familienstand in Bayern 2013 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Staatsangehörigkeit in Bayern 2013 nach Stellung im Beruf und Wirtschaftsunterbereichen in Bayern 2013 nach Wirtschaftsunterbereichen und Altersgruppen in Bayern 2013 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und Gemeindegrößenklassen ohne Auszubildende - darunter, die zwei Erwerbstätigkeiten ausüben - in Bayern 2013 nach allgemeinem Schulabschluss, berufsbildendem bzw. Hochschulabschluss, Wirtschaftsbereich, Wirtschaftsunterbereich und Regelmäßigkeit der Ausübung der zweiten Erwerbstätigkeit darunter geringfügig Beschäftigte - in Bayern 2013 nach ausgewählten Merkmalen in Bayern 2013 nach normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit, Stellung im Beruf, Altersgruppen, Familienstand, Wirtschaftsbereichen und monatlichem Nettoeinkommen in Bayern 2013 nach Wirtschaftszweigen, Stellung im Beruf sowie abhängig nach normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden in Bayern 2013 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden in Bayern 2013 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in Bayern 2013 nach Wirtschaftsbereichen bzw. Stellung im Beruf, tatsächlich in der Berichtswoche geleisteten Arbeitsstunden und Gründen für Mehr- bzw. Minderarbeit in der Berichtswoche Abhängig - darunter Ausländer - in Bayern 2013 nach Altersgruppen, Familienstand, normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden, Wirtschaftsunterbereichen, Abschluss an einer allgemein bildenden Schule, beruflichem Bildungsabschluss, Art des Arbeitsvertrages und Dauer der Befristung Abhängig - darunter Ausländer - in Bayern 2013 nach Altersgruppen, Familienstand, normalerweise und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, Berufsbereichen, Wirtschaftsunterbereichen, allgemeinem Schulabschluss, beruflichem Bildungsabschluss und Art der ausgeübten Tätigkeit... 58

4 - 4-3 Erwerbslose 3.1 Erwerbslose in Bayern 2013 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Familienstand und Altersgruppen Erwerbslose in Bayern 2013 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten Erwerbstätigkeit Erwerbslose - darunter Ausländer - in Bayern 2013 nach Familienstand, Altersgruppen, Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten Tätigkeit Erwerbslose in Bayern 2013 nach Dauer der Arbeitsuche und Altersgruppen Erwerbslose in Bayern 2013 nach Art der Arbeitsuche, Art der gesuchten Tätigkeit und Dauer der Arbeitsuche Erwerbslose in Bayern 2013 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Umständen der Arbeitsuche und Altersgruppen Nichterwerbspersonen 4.1 Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter in Bayern 2013 nach Zeitpunkt der Beendigung der letzten Erwerbstätigkeit und Altersgruppen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter in Bayern 2013 nach wichtigstem Grund für die Beendigung der letzten Erwerbstätigkeit und Altersgruppen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter - darunter Ausländer - in Bayern 2013 nach Familienstand, Altersgruppen, Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten Erwerbstätigkeit Anhang Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Tiefengliederung für den Mikrozensus... 84

5 - 5 - Vorbemerkungen Im Rahmen des Mikrozensus werden jährlich in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Zählbezirken, die 1 % der Bevölkerung repräsentieren, die dort wohnenden Haushalte zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. In Bayern wurden im Jahr 2013 dabei rund Personen in etwa Gemeinden von fast 200 Interviewerinnen und Interviewern gleichmäßig verteilt über die Kalenderwochen des Jahres um Auskunft gebeten. Die Hauptaufgabe des Mikrozensus besteht darin, zwischen den großen Strukturerhebungen, den Volks- und Berufszählungen, laufend die wichtigsten bevölkerungs- und erwerbsstatistischen Strukturdaten und deren Veränderung zu ermitteln. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2578). Die vorliegenden Ergebnisse des Mikrozensus 2013 wurden auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 (Stichtag 9. Mai 2011) basieren. Die Mikrozensus-Hochrechnung in den Statistischen Berichten bis 2012 basiert hingegen auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung Referenzzeitraum Bis zum Erhebungsjahr 2004 war für den Mikrozensus das Konzept der festen Berichtswoche kennzeichnend, d. h. die meisten Fragen bezogen sich auf die Gegebenheiten in einer festgelegten Berichtswoche im Jahr. In der Regel handelte es sich dabei um die letzte feiertagsfreie Woche im April. Die Mikrozensusergebnisse bis 2004 lieferten somit eine Momentaufnahme der Verhältnisse im Frühjahr und waren je nach Merkmal mehr oder weniger stark durch saisonale Effekte beeinflusst. Ab 2005 wird der Mikrozensus als kontinuierliche Erhebung mit gleitender Berichtswoche durchgeführt. Bei dieser Erhebungsform wird das gesamte Befragungsvolumen gleichmäßig auf alle Kalenderwochen des Jahres verteilt, wobei die letzte Woche vor der Befragung die Berichtswoche darstellt. Bemerkungen zur Bildung Für das Berichtsjahr 2013 wurde im Frageprogramm ein neuer Vorfilter für Personen über 15 Jahre mit derzeitigem Besuch einer allgemeinbildenden Schule aufgenommen. Dieser Personenkreis wird ab 2013 über die Fragen zum allgemeinbildenden Schulabschluss hinweg geleitet. Schüler, die ein berufliches, auch Wirtschafts- oder technisches Gymnasium besuchen, werden dadurch nicht unter noch in schulischer Ausbildung bzw. unter mit allgemeinem Schulabschluss geführt, sondern in den vorliegenden Tabellen unter ohne allgemeinen Schulabschluss ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr kann es dadurch zu erhöhten Werten in dieser Kategorie kommen. Erhebungsbereich Die Erhebung erstreckt sich auf die gesamte Wohnbevölkerung in Deutschland. Dazu gehören Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz. Nicht zum Erhebungsbereich gehören Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Personen ohne Wohnung (Obdachlose) haben im Mikrozensus keine Erfassungschance. Teil I der Statistischen Berichte A VI 2 enthält gefasste Strukturdaten aus dem bevölkerungs- und erwerbsstatistischen wie aus dem haushalts- und familienstatistischen Teil der Erhebung. Der vorliegende Bericht (Teil II der Ergebnisse des Mikrozensus) beinhaltet sachlich tiefgegliederte Ergebnisse über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Teil IV enthält in sachlich tiefer Gliederung die haushalts- und familienstatistischen Ergebnisse des Mikrozensus. Im Teil V werden auch Ergebnisse für Regierungsbezirke und Regionen veröffentlicht. Der Bericht A VI 2 S1 ergänzt im vierjährigen Abstand die Berichterstattung aus dem Mikrozensus mit Angaben über die überwiegend ausgeübte Tätigkeit. Im Bericht A VI 2 S3 werden im zweijährigen Abstand Daten des Mikrozensus mit Ergebnissen aus dem Bereich Berufe und Ausbildung veröffentlicht. Im Bericht A VI 2 S4 werden Ergebnisse aus dem im vierjährigen Abstand erhobenen Zusatzprogramm zum Pendlerverhalten veröffentlicht. Im Bericht A VI 2 S5 wurden im Jahr 2010 erstmals Ergebnisse aus dem im vierjährigen Abstand erhobenen Zusatzprogramm zu Gesundheitsmerkmalen veröffentlicht.

6 - 6 - Wie bei jeder Stichprobenstatistik muss auch beim Mikrozensus mit Zufallsfehlern gerechnet werden. Diese sind umso größer, je schwächer eine Merkmalskombination besetzt ist und je ungleichmäßiger die räumliche Verteilung der Merkmalsträger (Elemente) ist. In den Tabellen werden daher Werte unter (weniger als 50 Fälle in der Stichprobe) nicht nachgewiesen, da sie mit einem einfachen relativen Standardfehler von über 15 % behaftet sind. Werte zwischen und sind mit einem Standardfehler von über 10 % in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Erst ab Besetzungszahlen von oder mehr wird ein einfacher relativer Standardfehler von 5 % oder weniger erreicht. Begriffe des Mikrozensus Abhängig Hierzu rechnen Beamte/Beamtinnen, Arbeiter/ -innen, Angestellte und Auszubildende. Allgemein bildender Schulabschluss - Der Haupt-(Volks-)schulabschluss kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erreicht werden (derzeit 9 bis 10 Schuljahre). Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vor. Die Schüler können dabei ihre Schulpflicht erfüllen und gleichzeitig unter Umständen den Hauptschulabschluss erwerben. - Der Abschluss der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule in der ehemaligen DDR war der Abschluss einer Regelschule für alle schulpflichtigen Kinder in der ehemaligen DDR. - Der Realschulabschluss (Mittlere Reife) oder gleichwertiger Abschluss ist das Abschlusszeugnis u.a. einer Realschule (oder Mittelschule), eines Realschulzweiges an Gesamtschulen oder einer Abendrealschule. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder Berufsfachschule. - Die Fachhochschulreife kann an einer beruflichen Schule (z.b. Fachhochschule, berufliches Gymnasium, Berufsfachschule), aber auch an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss der 12. Klasse eines Gymnasiums erworben werden. - Die allgemeine Hochschulreife kann an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss eines Gymnasiums, dem Gymnasialzweig einer integrierten Gesamtschule oder konnte an der erweiterten Oberschule in der ehemaligen DDR erworben werden. Die fachgebundene Hochschulreife wird an einer entsprechenden beruflichen Schule erreicht (u.a. berufliches Gymnasium, Berufsfachschule; Fachakademie). Alter Die Darstellung von Ergebnissen nach Altersgruppen erfolgt nach der so genannten Altersjahrmethode. Die Angaben beziehen sich auf die Berichtswoche. In den zu einer festen Berichtswoche durchgeführten Mikrozensen bis einschl war dies in der Regel die letzte feiertagsfreie Woche im April. Ab dem unterjährigen Mikrozensus 2005 mit gleitender Berichtswoche ist dies die Woche, die der Befragungswoche vorangeht. Arbeit suchende Nichterwerbspersonen Arbeit suchende Nichterwerbspersonen sind Personen, die eine Arbeit suchen, - jedoch nicht innerhalb der letzten vier Wochen aktiv nach einer Arbeit gesucht haben, - nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder - die die Arbeitsuche erfolgreich abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst nach mehr als drei Monaten aufnehmen. Arbeitszeit Im Mikrozensus wird die normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche erhoben. Bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z.b. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die normale Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche enthält z.b. auch unregelmäßig geleistete Überstunden, jedoch keine urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten. Art des Arbeitsvertrages Bei der Art des Arbeitsvertrages wird unterschieden nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. Ausländer Ausländer/innen sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländern.

7 - 7 - Beruflicher Ausbildungs-/Hochschulabschluss - Zur Lehre und Berufsausbildung werden der Abschluss im dualen System, d.h. Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und Berufsschule, der zweijährige Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, der berufsqualifizierende Abschluss an einer Berufsfachschule z.b. Höhere Handelsschule, oder der Abschluss einer einjährigen Schule des Gesundheitswesens gerechnet. - Der Fachschulabschluss beinhaltet den Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesundheitswesens, den Abschluss einer Fach- oder Berufsakademie bzw. der Fachschule der ehemaligen DDR. - Meister-/Technikerausbildung liegt vor, wenn der (oder die) Befragte eine Meisterprüfung vor einer Kammer (z.b. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.) abgelegt hat. Technikerschulen werden in der Regel freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung oder praktischen Berufserfahrung, teilweise auch nach langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischen Begabung besucht und vermitteln eine vertiefte berufliche Fachbildung. - Der Fachhochschulabschluss (auch Ingenieurschulabschluss) beinhaltet das Studium an Fachhochschulen. Gleichwertig sind hier auch die früheren Ausbildungsgänge an Höheren Fachschulen für Sozialwesen, Sozialpädagogik, Wirtschaft usw. und an Polytechniken sowie früheren Ingenieurschulen anzusehen. Der Abschluss einer Verwaltungsfachhochschule beinhaltet das Studium an einer Verwaltungsfachhochschule zwecks Ausbildung von Nachwuchskräften für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder. - Als Hochschulabschluss gelten Abschlüsse an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten, technischen Hochschulen und pädagogischen sowie theologischen und Kunst- und Musikhochschulen. - Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein. Berufsbereiche Für die Einordnung der n in bestimmte Berufsbereiche wird ab 2012 die Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010) verwendet. Es ist daher zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus bis 2011 nur sehr eingeschränkt gegeben ist. Beteiligung am Erwerbsleben (Erwerbskonzept) Nach dem dem Mikrozensus zu Grunde liegenden Labour-Force-Konzept der ILO gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen. Der Mikrozensus richtet sich an Haushalte und die darin lebenden Personen. Die Beteiligung am Erwerbsleben wird daher von der Person aus gesehen, im Unterschied zu Erhebungen, in denen Betriebe und Unternehmen über die von ihnen Beschäftigten befragt werden. Für die Darstellung der Ergebnisse der am Erwerbsleben überhaupt beteiligten Personen wird im Mikrozensus das Erwerbskonzept zugrunde gelegt. Im Erwerbskonzept gelten als Erwerbspersonen alle Personen, die während eines Berichtszeitraumes (Berichtswoche) in einem Arbeitsverhältnis stehen, als Selbständige oder Mithelfende Familienangehörige arbeiten sowie Erwerbslose. Alle Erwerbstätigkeiten dieser Personen sind für die begriffliche Zuordnung gleichwertig, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit oder um eine Nebentätigkeit, z.b. eines Rentners, Pensionärs oder dgl. handelt. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit spielt für die Zuordnung dieser Personen zum Erwerbskonzept keine Rolle. Nach diesem Konzept gelten daher auch alle Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Eine geringfügige Beschäftigung trifft dann zu, wenn der Verdienst nicht mehr als 450 EURO (Mini-Job) im Jahresdurchschnitt pro Monat beträgt. Eine Beschäftigung gilt auch als geringfügig, wenn sie auf höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage während des Jahres begrenzt ist. Bevölkerung am Ort der alleinigen beziehungsweise Hauptwohnung Für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus auf Individualebene ohne Bezug zum Haushaltsund Familien- beziehungsweise Lebensformkontext wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen beziehungsweise Hauptwohnung zu Grunde gelegt. Zur Bevölkerung (am Ort der alleinigen beziehungsweise Hauptwohnung) gehören nach diesem Bevölkerungsbegriff alle Personen mit nur einer Wohnung sowie Personen mit mehreren Wohnungen am Ort ihrer Hauptwohnung. Dies ist die vorwiegend genutzte Wohnung einer Person. Zur Bevölkerung (am Ort der alleinigen beziehungsweise Hauptwohnung) zählen alle gemeldeten Ausländer/innen (einschließlich der Staatenlosen). Aus melderechtlichen Gründen werden Soldat(en)/innen auf Wehrübung der Wohngemeinde vor ihrer Einberufung zugeordnet. Entsprechend wird bei Patient(en)/innen in Krankenhäusern sowie bei Personen in Untersuchungshaft verfahren. Berufssoldat(en)/innen, Soldat(en)/innen auf Zeit, Angehörige der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei in Gemeinschaftsunterkünften werden ebenso wie die Strafgefangenen sowie alle Dauerinsassen von Gemeinschaftsunterkünften und das in diesen Unterkünften wohnende Personal sowohl in den Gemeinden, in denen diese Unterkünfte liegen, als auch in den Gemeinden, in denen sie eventuell einen weiteren Wohnsitz haben, erfasst. Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden grundsätzlich nicht statistisch ermittelt.

8 - 8 - Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften Zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählen alle Personen, die dort wohnen und nicht für sich wirtschaften, das heißt keinen eigenen Haushalt führen. Vorübergehend Anwesende in Gemeinschaftsunterkünften, zum Beispiel Gäste in Hotels oder Ähnliches, Patient(en)/innen in Krankenhäusern, Heil-, Pflegeanstalten, Insassen von geschlossenen Heimen oder Mitbewohner/innen in Klöstern, die sich dort nur vorübergehend, das heißt weniger als drei Monate aufhalten, werden nicht in die Erhebung einbezogen. Kranke in Heilund Pflegeanstalten oder Sanatorien oder Ähnliches werden nur dann in die Erhebung einbezogen, wenn sie wegen der Länge des Aufenthaltes dort gemeldet sind oder außerhalb der Einrichtung keinen weiteren Wohnsitz (Wohnraum) haben. Ausländische Arbeitnehmer/innen in Arbeitsunterkünften werden in die Befragung einbezogen. Im Gegensatz zu Privathaushalten werden im Mikrozensus nicht alle Bewohner/innen von Gemeinschaftsunterkünften befragt. Die Auswahl erfolgt in den ausgewählten Gemeinschaftsunterkünften über vorgegebene Buchstaben für Nachnamen. Dieser Auswahl liegen besondere Regeln zu Grunde. Für diese Personen gibt die Auswahlbezirksbeschreibung durch bestimmte Buchstabenkombinationen für die Nachnamen eine Auswahl vor (zum Beispiel alle Nachnamen beginnend mit HET-PAP oder mit GLE- LAT ). Nur diese Bewohner/innen werden befragt. Bevölkerung (Lebensformenkonzept) Grundlage für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus nach dem Lebensformenkonzept ist die sog. Bevölkerung (Lebensformenkonzept). Sie wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Nicht zur Bevölkerung (Lebensformenkonzept) gehört die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften. Personen mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und ein oder mehrere Nebenwohnsitze) werden bei der Bevölkerung (Lebensformenkonzept) im Gegensatz zur Bevölkerung in Privathaushalten nur einmal erfasst. Zur Bevölkerung (Lebensformenkonzept) zählen unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort zum Berichtszeitpunkt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) alle Mitglieder einer Familie/Lebensform (z.b. nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Kindern), deren Bezugsperson (s. Bezugsperson der Familie/Lebensform) am Ort der Hauptwohnung lebt. Insofern können einzelne Personen selbst am Nebenwohnsitz leben, während sie gleichzeitig entsprechend dem Wohnsitz der Bezugsperson ihrer Familie/Lebensform zur Bevölkerung (Lebensformenkonzept) zählen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Mehrfachzählungen von Personen mit mehreren Wohnsitzen zu vermeiden. Gleichzeitig kann die betrachtete Lebensform als eine geschlossene gehörige Einheit abgebildet werden, auch wenn einzelne Mitglieder zeitweilig abwesend sind. Erwerbslose Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d.h. innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden. Zu beachten ist, dass das Verfügbarkeitskriterium bei den veröffentlichten Erwerbslosenzahlen der Mikrozensen bis einschließlich 2004 nicht berücksichtigt wurde. Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen und den Arbeitslosen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind erheblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein. Andererseits zählen Arbeitslose, die eine geringfügige Tätigkeit ausüben, nach ILO-Definition nicht als Erwerbslose, sondern als. Erwerbspersonen Nach dem sog. Erwerbskonzept sind das alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die während des Berichtszeitraumes (Berichtswoche) eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Selbständige, Mithelfende Familienangehörige, abhängig ), unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich aus den n und den Erwerbslosen. Erwerbsquote Prozentualer Anteil der Erwerbspersonen ( und Erwerbslose) an der Bevölkerung. In vielen Fällen erfolgt der Ausweis von Erwerbsquoten ausschließlich für Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren. sind alle Personen im Alter von 15 oder mehr Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbständige/r bzw. als Mithelfende/r Familienangehörige/r gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Tätigkeit um eine regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt. Darüber hinaus gelten auch solche Personen als, bei denen zwar eine Bindung zu einem Arbeitgeber besteht, die in der Berichtswoche jedoch nicht gearbeitet haben, weil sie z.b. Urlaub (auch Sonderurlaub) hatten oder sich im Er-

9 - 9 - ziehungsurlaub befanden. Auch Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherungsregelungen sind als erwerbstätig erfasst, ebenso Soldaten, Personen im freiwilligen Wehrdienst und Personen im Bundesfreiwilligendienst. Familienstand Es wird unterschieden zwischen ledig, verheiratet lebend (Ehepaare), verheiratet getrennt lebend, geschieden und verwitwet. Personen, deren Ehepartner/in vermisst wird, gelten als verheiratet und Personen, deren Ehepartner/in für tot erklärt worden ist, als verwitwet. Verheiratet getrennt Lebende sind solche Personen, deren Ehepartner/in sich zum Berichtszeitpunkt zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haushalt aufgehalten und für den der/die befragte Ehepartner/in keine Auskünfte erteilt hat. Gemeindegrößenklassen Die Gliederung der Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden am des Erhebungsjahres. Geringfügig Beschäftigte Nach dem ILO-Erwerbskonzept (siehe Beteiligung am Erwerbsleben) gelten alle Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Die Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsverhältnisse ist geregelt in 7 SGB V. Wann eine geringfügige Tätigkeit vorliegt, ergibt sich aus 8 SGB IV (u.a. bei einer Arbeitszeit von längstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres und einem Einkommen, das einen monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitet). Die Geringfügigkeitsgrenze des monatlichen Arbeitsentgeltes ist seit dem 1. Januar 2013 für das gesamte Bundesgebiet einheitlich in Höhe von 450 Euro festgeschrieben. Nettoeinkommen Ermittelt wird die Gesamthöhe des individuellen Nettoeinkommens durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen. Die Einkommensangaben können auch andere Einkommensquellen als die ausgeübte berufliche Tätigkeit enthalten. Das monatliche Nettoeinkommen setzt sich also aus der Summe aller Einkommensarten. Zu den wichtigsten Einkommensarten werden gerechnet: Lohn oder Gehalt, Gratifikation, Unternehmereinkommen, Arbeitslosengeld I, Leistungen nach Hartz IV, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen aus einer Pflegeversicherung, Krankengeld, sonstige Unterstützung, Elterngeld, Rente, Pension, Vorruhestandsgeld, Betriebsrente, Leistungen aus einer Lebensversicherung, Kindergeld, Wohngeld, eigenes Vermögen, Vermietung/Verpachtung, Zinsen, Altenteil, BAföG, Stipendien, Alimentationszahlungen, private Unterstützungen, Sachbezüge (Naturalbezüge, Deputate), außerdem Zuschüsse zum Vermögenswirksamen Sparen, Vorschüsse und ggf. der vom Arbeitgeber getragene Anteil einer Werkswohnungsmiete u.ä. Das monatliche Nettoeinkommen aus einer Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und Sozialversicherung (ggf. auch abzüglich der Beiträge für private, kommunale oder staatliche Zusatzversorgungskassen). Bei unregelmäßigem Einkommen sowie bei Selbständigen, bei denen nur der Nettobetrag des gesamten Jahres bekannt ist, wird der Nettodurchschnitt im Jahr verwendet. Bei Personen, die in der Haupterwerbstätigkeit selbständige Landwirte sind, wird das Nettoeinkommen nicht erfragt. Nichterwerbspersonen Nichterwerbspersonen sind Personen, die keine auch keine geringfügige auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen. Sie sind nach dem ILO-Konzept weder als erwerbstätig noch als erwerbslos einzustufen. Nichterwerbstätige Zu den Nichterwerbstätigen zählen alle Personen, die nicht zu dem Personenkreis der n zählen (siehe ). Normalerweise geleistete Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit. Staatsangehörigkeit Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat verstanden. Personen, die Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, werden als Deutsche nachgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angeben, werden ebenfalls als Deutsche erfasst.

10 Stellung im Beruf Nach der Stellung im Beruf wird bei den n zwischen Selbständigen, unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen sowie Abhängigen, also Beamten, Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden unterschieden. - Angestellte sind alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger. Sie arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen. Leitende Angestellte ohne Miteigentümerschaft, in das Angestelltenverhältnis übernommene Meister, Gemeindeschwestern, Nonnen und andere in ihren kirchlichen Häusern Tätige zählen zu den Angestellten. Nachdem Anfang 2005 die arbeits- und sozialrechtliche Unterscheidung zwischen Arbeiter/innen und Angestellten aufgehoben worden ist, beruht die Klassifikation auf einer Selbsteinstufung. Zu den Angestellten werden auch die geringfügig beschäftigten Schüler, Studenten, Rentner und Pensionäre gerechnet. - Arbeiter/innen sind alle Lohnempfänger/innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode. Ebenfalls zu den Arbeiter(n)/innen rechnen die Heimarbeiter/innen und Hausgehilf(en)/innen. Anfang 2005 wurde die arbeits- und sozialrechtliche Unterscheidung zwischen Arbeiter/innen und Angestellten aufgehoben. Deshalb beruht die Klassifikation auf einer Selbsteinstufung. - Auszubildende werden seit dem Jahr 2012 gesondert ausgewiesen. Erfasst werden alle Auszubildenden in anerkannten kaufmännischen, technischen und gewerblichen Ausbildungsberufen. - Beamte sind Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter/innen und Soldat(en)/innen. - Unbezahlt mithelfende Familienangehörige sind Personen, die ohne Arbeitsrechtsverhältnis und Lohnoder Gehaltsempfang in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben eines Familienangehörigen mitarbeiten und keine Sozialversicherungspflichtbeiträge zahlen. - Selbständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte als Eigentümer/in, Miteigentümer/in, Pächter/in oder selbständige(r) Handwerker/in leiten sowie selbständige Handelsvertreter/innen usw., also auch freiberuflich Tätige, nicht jedoch Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereiches selbständig disponieren können (z.b. selbständige Filialleiter/innen). Tatsächlich geleistete Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigung Die Ergebnisse zur Teilzeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befragten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 1 bis einschl. 24 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Bei Personen mit Angabe von 25 bis einschl. 36 Wochenarbeitstunden bleibt der Originalwert, d.h. die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten. Überwiegender Lebensunterhalt Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abgestellt. Im Mikrozensus 2013 wurden folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts erhoben: Eigene Erwerbstätigkeit, Berufstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Rente, Pension, Nicht aus eigenen Einnahmequellen, sondern aus Einkünften der Eltern, des Ehepartners/der Ehepartnerin, des Lebenspartners/der Lebenspartnerin oder anderer Angehöriger, Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Lebenslagen (z.b. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege), Leistungen nach Hartz IV (ALG II, Sozialgeld), Sonstige Unterstützungen z.b. BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendium, Pflegeversicherung, Asylbewerberleistungen, Pflegegeld für Pflegekinder und Elterngeld. Vollzeitbeschäftigung Die Ergebnisse zur Vollzeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befragten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 37 oder mehr Wochenarbeitsstunden als vollzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Bei Personen mit Angabe von 25 bis einschl. 36 Wochenarbeitsstunden bleibt der Originalwert, d.h. die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten. Wirtschaftsbereiche Siehe Anhang Wirtschaftsunterbereiche Siehe Anhang

11 Wirtschaftszweige Für die Gliederung der n nach Wirtschaftszweigen wird ab 2009 die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)", Tiefengliederung für den Mikrozensus (siehe Anhang) verwendet, die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet. Insbesondere bei den Ergebnisdarstellungen nach Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus bis 2008 auch bei gleichlautenden Benennungen der einzelnen Kategorien nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben ist. Dadurch ergeben sich zwangsläufig Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der entsprechenden Tabellen mit früheren Jahren. Die Zusammenfassung der einzelnen Wirtschaftszweige zu Abschnitten, Abteilungen und Gruppen kann dem Anhang entnommen werden. Bei der Verwendung von nach Wirtschaftszweigen gegliederten Zahlen des Mikrozensus ist zum einen zu berücksichtigen, dass die n den Wirtschaftszweigen nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Einheit (nicht des Unternehmens), in der sie beschäftigt sind, zugeordnet sind. Zum anderen darf nicht übersehen werden, dass die Angaben des wirtschaftlichen Schwerpunktes des Betriebes bei Personenbefragungen nicht so genau sein kann wie bei Betriebsbefragungen. Wöchentliche Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit. Abkürzungen BAföG bzw. dar. dav. gesch. ggf. ILO unbez. mith. verh. verw. WZ z.b. Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehungsweise darunter davon geschieden gegebenenfalls International Labour Organization unbezahlt mithelfend verheiratet verwitwet Wirtschaftszweige zum Beispiel

12 Stellung im Beruf Alter von... bis unter... Jahren 1 Bevölkerung 1.1 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt Insgesamt Eigene Erwerbs-/ Berufstätigkeit Arbeitslosengeld I, Leistungen nach Hartz IV Rente und Pension Überwiegender Lebensunterhalt Einkünfte von Angehörigen eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 1) sonstige Unterstützungen (z.b. BAföG) I n s g e s a m t Selbständige unter 20 / / - - / / - (9) / / / / / / 13 (5) / / / / / / / - / - 65 oder mehr / / / - - Zusammen / / / / Unbezahlt mithelfende Familienangehörige unter 20 / / - - / - - / (9) (5) / / / - - / / / (8) / (6) / - / / / - / - 65 oder mehr 18 / - 14 / / Zusammen / / - / - Beamte/Beamtinnen unter 20 / / / - / / / / - / / / - / - 65 oder mehr / / - / - / Zusammen / / / / - / / Angestellte unter / / 22 - / / / (6) / 76 / / (6) / / (8) / / 12 (9) / / / - 65 oder mehr / 37 / / / - - Zusammen (6) (9) Arbeiter/-innen unter (5) / / 18 / / / / (6) (8) 42 / (6) / / (8) (6) / / / - 65 oder mehr 24 (5) / 17 / / / - - Zusammen / 11 (8) / Auszubildende 2) unter / / 51 / / / / / - 20 / / / / / / / - / - - / oder mehr Zusammen / / 71 / / / / Zusammen unter / / 80 / / / / / 126 / (9) (9) / / / / / - 65 oder mehr / 93 (6) / / - - Insgesamt Erwerbslose unter / / - (10) - / / 40 / 35 / / / / / 57 / 20 (5) / / / / / / oder mehr / - / / Zusammen 205 / 114 / 67 (9) (5) / / Erwerbspersonen unter / / 89 / / / / / 161 (6) / (5) / / - 65 oder mehr / 94 (6) / / - - Zusammen Nichterwerbspersonen unter / 13 (6) / / 13 / / 33 (10) / / / / / - 65 oder mehr / / (7) - Zusammen / Insgesamt unter (6) / (5) 14 / / (6) (6) - 65 oder mehr / (7) - Insgesamt Elterngeld

13 Stellung im Beruf Alter von... bis unter... Jahren 1 Bevölkerung 1.1 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt Insgesamt Eigene Erwerbs-/ Berufstätigkeit Arbeitslosengeld I, Leistungen nach Hartz IV Rente und Pension Überwiegender Lebensunterhalt Einkünfte von Angehörigen eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 1) sonstige Unterstützungen (z.b. BAföG) M ä n n l i c h Selbständige unter 20 / / - - / / - / / / / / / / / / / / / / / / / - / - 65 oder mehr / / / - - Zusammen / 20 / (7) / / / Unbezahlt mithelfende Familienangehörige unter 20 / / / / - / / - - / / / / / / / / / - / - / - / - 65 oder mehr (9) / / Zusammen 18 / / 10 / / - / - Beamte unter 20 / / / / / / - / - 65 oder mehr / / - / - / Zusammen / / - / - / / Angestellte unter / (9) - - / / / 15 / / / / / / / / / / / / (5) / / / / - 65 oder mehr 26 (7) / 18 - / / - - Zusammen (5) / / 10 / Arbeiter unter / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / - 65 oder mehr 15 / / / - - Zusammen (5) 20 (7) / (7) (6) / Auszubildende 2) unter / / 27 - / / / - 12 / - / / - / / oder mehr Zusammen / / 39 / / / - Zusammen unter / / 40 - / / / / 33 / (6) (8) / (7) (9) / / (6) (8) / / 11 / / / / - 65 oder mehr / 57 / / / - - Insgesamt / Erwerbslose unter 20 (6) - / - (5) - / / / / / / 34 / (5) / / / (10) / / / oder mehr / - / / Zusammen 107 / 68 / 27 (5) / / - Erwerbspersonen unter / / 46 - / / / 49 / (7) (9) / (9) (10) (8) (7) (9) / / / / / - 65 oder mehr / 57 / / / - - Zusammen / Nichterwerbspersonen unter / (8) / / (7) / 11 (6) 126 (6) (8) 25 / / (8) 11 (7) / / (9) 116 (5) (6) / / - 65 oder mehr 998 / / 958 / / - Zusammen / / Zusammen unter (9) / / (8) (7) 175 (9) / / (7) (10) / / - 65 oder mehr / (5) / - Insgesamt / Elterngeld

14 Stellung im Beruf Alter von... bis unter... Jahren 1 Bevölkerung 1.1 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt Insgesamt Eigene Erwerbs-/ Berufstätigkeit Arbeitslosengeld I, Leistungen nach Hartz IV Rente und Pension Überwiegender Lebensunterhalt Einkünfte von Angehörigen eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 1) sonstige Unterstützungen (z.b. BAföG) W e i b l i c h Selbständige unter 20 / / / - (6) / / / / / / 12 / - / / / / / / oder mehr 16 (7) - (7) / / / - - Zusammen / (10) 21 / / / / Unbezahlt mithelfende Familienangehörige unter 20 / / - - / - - / (6) / / - / - - / / (7) / (5) / - / / / oder mehr (8) / - (5) / / Zusammen / (7) 12 / - / - Beamtinnen unter 20 / / / / / / - / / (9) (9) oder mehr / / Zusammen / / - / / Angestellte unter / / / / / / 60 / / (8) / (8) 96 / / / / / (7) (9) / / / - 65 oder mehr 28 (7) - 19 / / Zusammen (9) / / Arbeiterinnen unter 20 (6) / - - / / / 15 / / / / / / 41 / / / / / (5) - / / - 65 oder mehr (9) / / (6) / / / - - Zusammen (6) / / / / Auszubildende 2) unter / / / / / - (8) - / / / / / - - / oder mehr Zusammen / - 32 / / / / Zusammen unter / - 40 / / / / (6) / 93 / / (10) (8) / (5) (6) / / / / / - 65 oder mehr / 37 (5) / / - - Insgesamt (9) Erwerbslose unter 20 (5) / / - / - / / 17 / 20 / / / / / 23 / 15 / / / (9) - (6) / / / / oder mehr / - - / Zusammen 98 / 47 / 40 / / / / Erwerbspersonen unter / - 44 / / / / / 112 / / (7) (6) (6) / (8) / / / - 65 oder mehr / 37 (5) / / - - Zusammen Nichterwerbspersonen unter / (5) / / / (6) / / 22 / 247 / (7) / (10) (5) / / (7) (7) / / - 65 oder mehr / / - Zusammen / Zusammen unter (6) / / / (7) / (6) 360 (8) / (9) / / - 65 oder mehr / / - Insgesamt ) Einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Fällen (z.b. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege). 2) Auszubildende in anerkannten kaufmännischen, technischen und gewerblichen Ausbildungsberufen. Elterngeld

15 Alter von... bis unter... Jahren (m = männlich, w = weiblich, i = ) 1 Bevölkerung 1.2 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben Bevölkerung Erwerbslose davon Nichterwerbspersonen darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) unter 5 m 274 X X 274 X w 263 X X 263 X i 537 X X 537 X 5-10 m 282 X X 282 X w 274 X X 274 X i 556 X X 556 X m 310 X X 310 X w 283 X X 283 X i 593 X X 593 X Zusammen m 866 X X 866 X w 820 X X 820 X i X X X m 68 (7) - 62 / w 63 / / 58 / i / 120 / m / 47 / w / 52 / i / 100 (5) m / 36 / w / 40 / i / 76 / m / 29 / w / 31 / i / 59 / m / 23 / w / 26 / i / 49 / Zusammen m (6) 197 (7) w (5) 208 (6) i m / 21 - w / 27 / i (6) 48 / m / 22 / w / 23 / i (5) 45 / m / 24 / w / 24 / i / 48 / m / 25 / w / 20 / i (5) 45 / m / 20 / w / 18 / i (5) 38 / Zusammen m / w / i (6) m / 12 / w / 15 / i (5) 27 / m / 11 / w / 17 / i (5) 28 / m / (9) / w / 12 / i / 21 / m / (6) / w / 14 / i / 21 / m / / / w / 14 / i (5) 19 / Zusammen m / w / i /

16 Alter von... bis unter... Jahren (m = männlich, w = weiblich, i = ) 1 Bevölkerung 1.2 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben Bevölkerung Erwerbslose davon Nichterwerbspersonen darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) m / / / w / 16 / i / 20 / m / / / w / 13 / i / 16 / m / / / w / 17 / i / 20 / m / / / w / 15 / i / 17 / m / / / w / 15 / i / 17 / Zusammen m (8) 15 / w (9) 75 / i / m / / / w / 16 / i / 19 / m / / / w / 14 / i / 16 / m / / / w / 14 / i / 18 / m / / / w / 10 / i / 14 / m / / / w / 13 / i / 15 / Zusammen m (9) 14 / w (10) 69 / i / m / / / w / 12 / i / 15 / m / / / w / 13 / i (5) 16 / m / / / w / 13 / i / 16 / m / / / w / 14 / i / 18 / m / / - w / 12 / i / 16 / Zusammen m (9) 18 / w (9) 64 / i / m / / / w / 15 / i (5) 20 / m / (5) / w / 12 / i / 17 / m / (5) / w / 15 / i / 20 / m / (6) / w / 15 / i / 22 / m / (7) - w / 15 / i / 22 / Zusammen m / w / i /

17 Alter von... bis unter... Jahren (m = männlich, w = weiblich, i = ) 1 Bevölkerung 1.2 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben Bevölkerung Erwerbslose davon Nichterwerbspersonen darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) m / (5) / w / 17 / i / 22 / m / (6) / w / 15 / i (5) 20 / m / (7) / w / 13 - i (6) 19 / m / (7) / w / 18 / i (5) 25 / m / (7) / w / 13 / i / 20 / Zusammen m / w / i / m / (9) / w / 19 / i / 28 / m / 11 / w / 21 / i / 32 / m / 11 / w / 22 / i / 33 / m / (10) / w / 22 / i / 32 / m / 12 / w / 26 / i / 37 / Zusammen m / w (9) 110 / i / m / 16 / w / 28 / i (6) 43 / m / 19 / w / 34 / i (5) 54 / m / 26 / w / 43 / i / 69 / m / 40 / w / 53 / i / 92 / m / 41 / w / 55 / i / 96 / Zusammen m / w (9) 213 / i / 65 oder älter m / 998 / w / / i / / Insgesamt m w i ) Einschl. nicht sofort verfügbare Nichterwerbstätige, die ihre Arbeitsuche bereits abgeschlossen haben und innerhalb von 3 Monaten eine Tätigkeit aufnehmen.

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