SÜC Energie und H 2 O GmbH

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1 Blatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 10,57 3,55 Umspannung in Niederspannung 13,97 4,75 Niederspannung 13,75 4,94 Entnahme (Benutzungsdauer h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 82,02 0,85 Umspannung in Niederspannung 111,76 0,83 Niederspannung 112,40 0,93 Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag der Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Sofern Transformatoren mit reduzierten Verlusten (CC 30 %) eingesetzt werden beträgt der Zuschlag 0,75 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte. Blindstrom Überschreitet der Blindstrombedarf während eines Abrechnungsmonats 50 % der durchgeleiteten Wirkarbeit (cos phi etwa 0,9 induktiv), so sind für die über 50 % der Wirkarbeit hinaus entnommenen Blindarbeitsmengen netto 1,28 ct/kvarh zu bezahlen. Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus Kraft Wärme Kopplungsgesetz, 19 StromNEV Umlage, Offshore Haftungsumlage gemäß 17f EnWG, 18 AbLaV (s. Preisblatt 7.1 u. 7.2) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben sowie Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

2 Blatt 2: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung für Weiterverteiler und nachgelagerte Netzbetreiber in gleicher Spannungsebene (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 9,51 3,19 Niederspannung 12,37 4,45 Entnahme (Benutzungsdauer h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 73,82 0,77 Niederspannung 101,16 0,83 Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Blindstrom Überschreitet der Blindstrombedarf während eines Abrechnungsmonats 50 % der durchgeleiteten Wirkarbeit (cos phi etwa 0,9 induktiv), so sind für die über 50 % der Wirkarbeit hinaus entnommenen Blindarbeitsmengen netto 1,28 ct/kvarh zu bezahlen. Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben sowie Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte.

3 Blatt 3: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Monatsleistungspreissystem) Entnahme Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Monat Mittelspannung 13,67 0,85 Umspannung in Niederspannung 18,63 0,83 Niederspannung 18,73 0,93 Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag der Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Sofern Transformatoren mit reduzierten Verlusten (CC 30 %) eingesetzt werden beträgt der Zuschlag 0,75 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte. Blindstrom Überschreitet der Blindstrombedarf während eines Abrechnungsmonats 50 % der durchgeleiteten Wirkarbeit (cos phi etwa 0,9 induktiv), so sind für die über 50 % der Wirkarbeit hinaus entnommenen Blindarbeitsmengen netto 1,28 ct/kvarh zu bezahlen. Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus Kraft Wärme Kopplungsgesetz, 19 StromNEV Umlage, Offshore Haftungsumlage gemäß 17f EnWG, 18 AbLaV (s. Preisblatt 7.1 u. 7.2) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben sowie Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

4 Blatt 4: Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung Grundpreis in pro Jahr Arbeitspreis Niederspannung Nettopreis 25,00 6,40 Bruttopreis 29,75 7,61 Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Blindstrom Überschreitet der Blindstrombedarf während eines Abrechnungsmonats 50 % der durchgeleiteten Wirkarbeit (cos phi etwa 0,9 induktiv), so sind für die über 50 % der Wirkarbeit hinaus entnommenen Blindarbeitsmengen netto 1,28 ct/kvarh zu bezahlen. Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus Kraft Wärme Kopplungsgesetz, 19 StromNEV Umlage, Offshore Haftungsumlage gemäß 17f EnWG, 18 AbLaV (s. Preisblatt 7.1 u. 7.2) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben sowie Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

5 Blatt 5: Netzentgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entnahme oder Einspeisung mit 1/4-Stunden-Lastgangmessung Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Spannungsebene der je Messstelle je Messstelle je Zählpunkt Messung /Jahr /Jahr /Jahr Mittelspannungsnetz 350,00 600,00 220,00 Umspannung M/N 300,00 265,00 220,00 Niederspannungsnetz 4) 300,00 265,00 220,00 Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Messung in je Messstelle je Messstelle je Messstelle Niederspannung 4) /Jahr 3) /Jahr /Jahr 3) Leistungsmessung Drehstrom 2) 15,00 45,00 15,00 Arbeitszähler, Mehrtarif, Drehstrom Arbeitszähler, Eintarif Drehstrom Entnahme oder Einspeisung ohne Lastgangmessung 8,00 20,00 12,20 5,20 10,00 12,00 Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung zusätzlicher Lastgangdaten, die über den Umfang des 21 h Abs. 1 Nr. 2 EnWG hinausgehen, werden nach individueller Anforderung dem Kunden berechnet. Für zusätzliche Ablesungen von Messeinrichtungen ohne ZFA auf Wunsch des Kunden/Lieferanten durch die SÜC außerhalb des regulären Turnus beziehungsweise außerhalb von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Prozessen werden pro Ablesung je Zählpunkt und Ableseversuch 24,90 in Rechnung gestellt. Für die Saldierung der Wirkarbeit bei Stromeinspeisung nach EEG mit kaufmännisch bilanzieller Weiterleitung werden pro Abrechnung 15,00 in Rechnung gestellt. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Die Entgelte beinhalten die Messwandler, die Zählerdatenerfassung auf 1/4 h Basis, die Übertragung der Zählerdaten, die Datenaufbereitung und die monatliche Bereitstellung der Daten sowie die monatliche Abrechnung. Die Telekommunikationsanbindung muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. 2) Die Entgelte beinhalten die Messwandler. 3) Jede zusätzliche Abrechnung auf Wunsch des Kunden/Lieferanten im Rahmen des 40 Abs. 3, S. 2 EnWG wird nach den aufgeführten Entgelten abgerechnet. 4) Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

6 Blatt 6: Netzentgelte für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Arbeitspreis Niederspannung 2,10 Preis nur gültig in Zusammenhang mit einer getrennten Mehrtarif Messeinrichtung Diese Preise sind gültig für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen ohne Leistungsmessung die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind und über eine getrennte Mehrtarif Messeinrichtung erfasst werden. Für die Regelung der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die ergänzende Bedingungen der SÜC Energie und H 2 O GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) 8 zu beachten. Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus Kraft Wärme Kopplungsgesetz, 19 StromNEV Umlage, Offshore Haftungsumlage gemäß 17f EnWG, 18 AbLaV (s. Preisblatt 7.1 u. 7.2) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben sowie Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

7 Blatt 7.1: Aufschläge und Umlagen auf Netzentgelte KWK G Aufschlag (nach Gesetzentwurf zum KWK G vom ) Letztverbraucher (LV Gruppe A ) zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle einen Aufschlag von Letztverbraucher (LV Gruppe B ), deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strommengen einen Aufschlag von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (LV Gruppe C ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge einen Aufschlag von 0,445 ct/kwh 0,040 ct/kwh 0,030 ct/kwh Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Strommengen von Letzverbrauchern (LV Gruppe A ) für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letzverbraucher (LV Gruppe B ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 Strom NEV Umlage von Letztverbraucher (LV Gruppe C ), die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,378 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh...

8 Blatt 7.2: Aufschläge und Umlagen auf Netzentgelte Offshore Haftungsumlage nach 17 f EnWG Novelle (nach Gesetzentwurf zum KWK G vom ) Strommengen von Letzverbrauchern (LV Gruppe A ) für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letzverbraucher (LV Gruppe B ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore Haftungsumlage von Unternehmen des produzierenden Gewerbes (LV Gruppe C ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore Haftungsumlage von 0,040 ct/kwh 0,027 ct/kwh 0,025 ct/kwh Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Bis auf weiteres keine Erhebung dieser Umlage 0,000 ct/kwh

SÜC Energie und H 2 O GmbH

SÜC Energie und H 2 O GmbH Vorläufiges Preisblatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a > 2.500 h/a Leistungspreise Arbeitspreise Leistungspreise

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