Informationsblatt: Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage

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1 Informationsblatt: Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage 1. Ausgangssituation 1.1 Null-Zins-Politik lässt HGB-Rechnungszins abstürzen und Pensionsrückstellungen explodieren Die Null-Zins-Politik der EZB hat auch enormen Einfluss auf die Höhe der handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen. Da sich der handelsrechtlich anzuwendende Rechnungszins seit In-Kraft-Treten des BilMoG an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert, führt die EZB-Politik dazu, dass der handelsrechtlich anzuwendende Rechnungszins unaufhaltsam sinkt. Dem Grundsatz je niedriger der Rechnungszins, desto höher die Pensionsrückstellung folgend, führt die oben dargestellte Problematik dazu, dass die handelsrechtlich zu passivierenden Pensionsrückstellungen explosionsartig in die Höhe schnellen. 1.2 Exorbitante Folgen für die Trägerunternehmen Die explodierenden Pensionsrückstellungen bringen eine Reihe von sehr unangenehmen (und evtl. existenzbedrohenden) Auswirkungen mit sich: Die explodierenden Pensionsrückstellungen belasten das Bilanzbild. Die explodierenden Pensionsrückstellungen fressen das Jahresergebnis auf und reduzieren das Ausschüttungsvolumen. Das Eigenkapital schmilzt den Unternehmen weg; die Eigenkapitalquote verschlechtert sich und somit auch die Bonität des Trägerunternehmens. In einem Worst-Case-Szenario könnte diese Entwicklung im Laufe der Jahre sogar zur Überschuldung der Gesellschaft führen. Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage - Seite 1

2 2. Handlungsoption: Umstellung in eine Kapitalzusage Die o. a. Entwicklung ist u. a. darauf zurückzuführen, dass die überwiegende Anzahl der Pensionszusagen in der Form einer lebenslang zahlbaren Altersrente erteilt wurden. Das darin beinhaltete Langlebigkeitsrisiko ist im Wesentlichen für die Unkalkulierbarkeit derartiger Versorgungszusagen verantwortlich. Als ein Mittel zur Begrenzung der für derartige Versorgungszusagen in der Handelsbilanz zu bildenden Pensionsrückstellungen hat sich die Umstellung von einer rentenförmig zugesagten Altersversorgung auf eine Kapitalzusage bewährt. Durch die Umstellung von einer rentenförmigen Altersversorgung in eine Kapitalzusage, wird das sog. Langlebigkeitsrisiko eliminiert. Aus einer ungewissen Verpflichtung (hinsichtlich des Zeitpunktes des Eintritts und der Höhe der Verpflichtung) wird eine gewisse Pensionsverbindlichkeit (lediglich im Hinblick auf den Eintritt eines vorzeitigen Versorgungsfalles verbleibt noch eine Ungewissheit). Künftige Veränderungen des Rechnungszinses haben somit keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Rentenbarwertes (Endwert der anzusammelnden Pensionsrückstellung), da dieser auf die Höhe der Kapitalleistung beschränkt ist, während der Rentenbarwert einer rentenförmigen Verpflichtung nach oben hin offen ist und wesentlich von dem anzuwendenden Rechnungszins beeinflusst wird. 2.1 Wertgleiche Umwandlung Das Konzept sieht vor, dass die rentenförmigen Versorgungsleistungen auf der Grundlage einer ertragsteuerlichen Bewertung nach 6a EStG zum jeweiligen Stichtag in eine wertgleiche Kapitalleistung umgewandelt werden. Die wertgleiche Umwandlung basiert auf den Ausführungen der Finanzverwaltung gem. BMF-Schreiben vom (zur Wertgleichheit einer Kapitalleistung) sowie vom (zur Feststellung eines möglichen Verzichts). 2.2 Option zur ratenweisen Auszahlung der Kapitalleistung Zur Vermeidung einer evtl. ungewünschten Liquiditätsbelastung der GmbH kann die Kapitalleistung - falls gewünscht - durch eine Ratenzahlungsvereinbarung ergänzt werden. Diese beinhaltet die Möglichkeit, dass die Kapitalleistung auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann. Über eine ratenweise Auszahlung der Kapitalleistung lässt sich eine Versorgungsform erreichen, die wirtschaftlich dem Charakter einer Zeitrente entspricht. Darüber beinhaltet diese Form der Gestaltung grundsätzlich die Möglichkeit, dass über eine ratenweise Auszahlung der Kapitalleistung die Gesamtsteuerbelastung reduziert werden kann. Eine fundierte Aussage über den Umfang einer etwaigen steuerlichen Entlastung kann allerdings erst im Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles und unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Besteuerungsmerkmale des Versorgungsberechtigten getroffen werden. Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage - Seite 2

3 2.3 Bilanzielle Entlastung der Handelsbilanz Anhand des folgenden Beispiels sollen die kurz- und langfristigen bilanziellen Entlastungswirkungen dargestellt werden: Beispiel: Pensionszusage an einen (per ) 50-jährigen GmbH-Geschäftsführer mit mtl ,- Altersrente und 2,0% Rententrend (gem. Verbraucherpreisindex) Darstellung der kurzfristigen bilanziellen Entlastungswirkung Handelsbilanz vor Ausübung nach Ausübung Differenz die HGB-Rückstellung wird bereits im Umstellungsjahr um über T 123 reduziert! Im Jahr 2017 beläuft sich die Entlastung auf T 157. Darstellung der langfristigen bilanziellen Entlastungswirkung vor Umstellung EStG HGB Die Differenz zwischen HGB- und EStG-Rückstellung summiert sich auf sagenhafte T 639! Die Differenz der beiden Rentenbarwerte beläuft sich auf rd. 94%. Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage - Seite 3

4 nach Umstellung EStG HGB die HGB-Rückstellung wird nach der Umstellung auf eine Kapitalzusage auf T 683 begrenzt Zum Pensionsalter sind die Rückstellungen gem. HGB und EStG der Höhe nach identisch 2.4 Weiterführende Hinweise Die o. a. Wirkungen lassen sich nur dann erzielen, wenn die Pensionszusage hinsichtlich der Alters und Witwenversorgung in eine Kapitalzusage umgestellt wird, oder - falls die Pensionszusage bereits über ein sog. Kapitalwahlrecht verfügen sollte - das Kapitalwahlrecht bereits jetzt ausgeübt wird Kapitalzusage begünstigt GmbH Die Umstellung in eine Kapitalzusage stellt die Anforderungen der GmbH in den Vordergrund. Dabei zielt das Konzept im Wesentlichen auf die bilanzielle und finanzielle Entlastung des Trägerunternehmens ab Geschäftsführer muss private Versorgungssituation berücksichtigen Aus Sicht des Versorgungsberechtigten ist jedoch zwingend zu beachten, dass eine Umstellung auf der Grundlage einer ertragsteuerrechtlichen Bewertung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu einem wertgleichen Versorgungsanspruch führen kann, d. h. dass die Kapitalleistung der Höhe nach nicht dazu geeignet sein wird, um im Privatvermögen eine Rente in der bisher durch die GmbH zugesagten Höhe z.b. durch den Abschluss einer Rentenversicherung - wieder zu beschaffen. Der Geschäftsführer ist daher gut beraten, wenn er die Umstellung als Anlass dazu nutzt, seine gesamte Versorgungssituation zu überprüfen und ggfs. neu auszurichten. 3. Und so funktioniert s: Sie möchten wissen, ob die Umstellung für Sie in Frage kommt? Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage - Seite 4

5 Über diese 4 Schritte erhalten Sie Klarheit: Schritt 1: Erstellung einer Umstellungsanalyse Ermittlung der wertglichen Kapitalleistung(en) Darstellung der kurz- und langfristigen bilanziellen Auswirkungen Schritt 2: Schritt 3: Entscheidung herbeiführen Erstellung der vertraglichen Vereinbarungen Schritt 4: Bewertung der Kapitalzusage im Rahmen des Bilanzgutachtens 2016 Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie. Sie erreichen uns unter 08106/ oder unter info@pcp-kanzlei.de Zorneding im August 2016 Ihre PENSIONS CONSULT PRADL GmbH Kanzlei für Altersversorgung Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage - Seite 5

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