Die neue TRBA deutsche Regelungen und Konsequenzen

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1 Die neue TRBA deutsche Regelungen und Konsequenzen Teil 1. der Normtext - Was müssen Arbeitgeber tun? Dr. med. Andreas Dittmann Landesunfallkasse Hamburg Teil 2. Gefährdungsbeurteilung - Was gehört dazu? Dr. rer. nat. Ulrike Swida Amt für Arbeitsschutz Hamburg

2 vom soll ersetzen zum sind zu ersetzen Sichere Instrumente (Stich u. Schnitt) sind Pflicht bei: infizierten Patienten fremdgefährdenden Patienten Rettungsdienst und Notfallaufnahme Gefängniskrankenhäuser Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge - Punktionen - Blutentnahmen

3 Was ist beim Ersatz der Instrumente zu beachten? geeigneter Sicherheitsmechanismus: Vorgehen: aktivierbar mit einer Hand aktivierbar sofort nach Gebrauch kein erneuter Gebrauch keine neue Anwendungstechnik deutliches Signal - fühlbar / hörbar analog: Karpulenspritze - Pen) anwendungsbezogen handhabbar, den Arbeitsabläufen angepaßt Akzeptanz- und Wirksamkeitsüberprüfung Schulung

4 Wann sind Abweichungen möglich? wenn die Gefährdungsbeurteilung * ergibt: ein geringes Infektionsrisiko (getestet negativ) ein geringes Verletzungsrisiko * gemeinsam mit dem Betriebsarzt Festgelegte Arbeitsabläufe, die auch in Notfallsituationen nicht umgangen werden Schulungen und jährliche Unterweisungen der Beschäftigten Ein erprobtes und sicheres Entsorgungssystem für verwendete Instrumente... können Sie das in der klinischen Realität sicherstellen?

5 Fristen: Neufassung Behandlung infizierter Patienten Verbindlichkeit: Technische Regeln = vorweggenommene Gutachten durch Sachverständige

6 Gefährdungsbeurteilung Grundsatz Abweichung Verwendung sicherer Instrumente bei Tätigkeiten, bei denen Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können. möglich, wenn in der Gefährdungsbeurteilung ein geringes Verletzungsrisiko und ein geringes Infektionsrisiko ermittelt werden. - Beteiligung des Betriebsarztes - Dokumentation der Ergebnisse

7 Was ist eine infektionsrelevante Menge? Infektionsdosis < 50 Viren Konzentrationen im Blut HBV HCV HIV Virus-Äquivalente / ml Blut (max ) Virus-Äquivalente / ml Blut Virus-Äquivalente / ml Blut Ein typischer Nadelstich überträgt 1 µl. Nicht sichtbare Mengen Blut können genügen!

8 Verletzungsrisiken Wann passieren die meisten Unfälle? nachts unter Stressbedingungen - Arbeitverdichtung - Notsituationen - Arbeiten in beengtem Raum - bei bekannt infektiösen Patienten bei Berufsanfängern / Ungeübten Ursachen Recapping manuelles Entfernen der Kanüle fehlerhafte oder unzureichende Entsorgung verfahrensbedingt Fremdverschulden

9 Wodurch kann das Verletzungsrisiko minimiert werden? festgelegte Arbeitsabläufe - auch in Notfallsituationen! keine Arbeitsüberlastung keine Stresssituationen keine überlangen Arbeitszeiten erfahrenes Personal keine Parallelsysteme Handschuhe tragen ausreichende Personaldichte! Sichere Entsorgung Schulungen stich- und bruchsichere Abfallbehälter abgestimmt auf die verwendeten Systeme erkennbarer Füllgrad Schutz Dritter (z. B. Reinigungskräfte) gewährleisten jährliche Unterweisung / spezielle Schulungen Problembewusstsein entwickeln Einbeziehung arbeitsmedizinische Vorsorge gelebtes Unfallmeldesystem

10 Was ist ein geringes Infektionsrisiko? Der Infektionsstatus des Patienten ist nachgewiesen HIV - negativ HBV - negativ HCV - negativ ansonsten klinisch unauffällig Diese Information liegt meistens nicht vor!

11 Fazit Abweichungen sind nur in sehr engem Rahmen möglich Gleichzeitige Vorhaltung herkömmlicher und sicherer Instrumente ist kontraproduktiv Einzelfall bezogene Entscheidungen für den Beschäftigten unzumutbar Welche Bedingungen haben Sie im Betrieblichen Alltag????

12 Fristsetzung - Beschluss des ABAS seit Juli 2006 ab Januar 2007 bis Ende Juli 2007 Stand der Technik Neubestellungen nur auf der Basis der TRBA 250 Aufbrauch von Altbeständen möglich (nicht bei HIV-, HBV- oder HCV infizierten Patienten) ab generelle Umsetzung

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