Mitbestimmung im Gemei d n enahen psychi t a i r hv sc b er d un
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- Willi Claus Knopp
- vor 7 Jahren
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1 Mitbestimmung im Gemeindenahen psychiatrischverbund i hv
2 Martin Schlimmer-Bär, Personalratsvorsitzender des Pfalzklinikums seit 1998 Beginn des Regionalisierungsprozesses 1999 Seit 1999 ständige Ausdifferenzierung unserer Angebote Heute
3 sind wir Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der seelischen Gesundheit für Menschen jeden Alters in nahezu allen Kommunen der Pfalz wir verfügen über stationäre und ambulante Dienstleistungen als psychiatrisches i h Krankenhausträger an 10 Orten der Pfalz sowie stationäre, ambulante, rehabilitative Leistungen des Wohnens, der Betreuung und der Pflege zur Teilhabe von Menschen mit geistigen und/oder seelischen Behinderungen und Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben an 7 Orten der Pfalz (Betreuen Fördern- Wohnen) und im somatischen Bereich stationäre neurologische Leistungen in Klingenmünster und Landau (in Kooperation mit Klinikum LD-SÜW) Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie (AdöR) Geschäftsführer 3
4 Wer wir sind ein Anbieter stationärer und ambulante Dienstleistungen im Bereich der Forensischen Psychiatrie (Maßregelvollzug) für Erwachsene und Jugendliche in Klingenmünster Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums mit den Schwerpunkten Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie in Kaiserslautern ein Anbieter vernetzter gemeindepsychiatrischer Angebotsformen in pfälzischen Kommunen Anstalt des öffentlichen Rechts in der Gewährsträgerschaft des Bezirksverbandes Pfalz, somit Partner der pfälzischen Kommunen Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie (AdöR) Geschäftsführer 4
5 Unsere Angebote in der Pfalz - kommunal, sektorenübergreifend und vernetzt PVB - Tagesklinik + PIA Kusel PVB - Tagesklinik+ PIA MVZ Kaiserslautern appb, stattkrankenhaus PVB - Klinik Rockenhausen + TK, PIA, appb stattkrankenhaus Klinik Sonnenwende Bad Dürkheim Stadtklinik Frankenthal Krankenhaus Zum guten Hirten Ludwigshafen PVB - Klinik Kaiserslautern + PIA, appb, stattkrankenhaus Städt.Krankenhaus Pirmasens Tagesklinik KJP* Pirmasens + IAP** Tagesklinik KJP* Kaiserslautern + IAP** Privatklinik Gleisweiler Pfalzklinikum,Klingenmünster mit differenzierten Angeboten Tagesstätte Demenz Bad Bergzabern BeFöWo Tagesklinik KJP St. Annastift Ludwigshafen Tagesklinik + PIA Speyer Gemeindepsychiatrisches Zentrum Vorderpfalz, appb Heilpädagogische Wohnstätte Maikammer BeFöWo Tagesklinik + PIA Landau Teilhabezentrum Rodalben - BeFoWö Teilhabezentrum Dahn - BeFöWo Tagesklinik + PIA Wörth-Maximiliansau appb: ambulante psychiatrische Pflege und Betreuung; MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Pfalzklinikum GmbH Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Pfalzinstituts; ** IAP: Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie; PVB: Psychiatrieverbund Nordwestpfalz Stand: Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie (AdöR) Geschäftsführer 5
6 Das Pfalzklinikum in Zahlen (Stand: ) Mitarbeiter gesamt Vollzeitstellen Erlösumsatz (2011). 87,5 Mio. Standorte in der Pfalz. 12 Vollstationär. 496 Betten 6 Tageskliniken Erwachsenenpsychiatrie Plätze 2 Tageskliniken Kinder-/Jugendpsychiatrie Plätze 8 Psychiatrische Institutsambulanzen 1 forensisch-psychiatrische Ambulanz 111 Klienten Ambulanter psychiatrischer Pflegedienst Klienten berufliche Reha 100 Klienten Maßregelvollzug Erwachsene Plätze Maßregelvollzug Jugendliche Plätze Gemeindepsychiatrische Wohnangebote (stationär) Plätze 1 Tagesstätte für Menschen mit Demenz Plätze GESAMT Betten und Plätze Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie (AdöR) Geschäftsführer 6
7 Grundsätzliche Überlegungen zu mitbestimmungsrelevanten Normen Handlungsrahmen ist das Landespersonalvertretungsgesetz g von Rheinland Pfalz Wir sind u.a. der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Mutterschutzgesetz t Tarifvertrag/ TVöD verpflichtet
8 LPersVG 69 (1), Die Personalvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben (Wächterfunktion) Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen. Darüber zu wachen, dass zu Gunsten der Beschäftigten geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften von Beschäftigten, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und sonstige Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden.
9 LPersVG 69 (2), Durchführung ihrer Aufgaben Informationspflicht fli durch die Dienststellenleitung fortlaufende, rechtzeitige und umfassende Unterrichtung über sämtliche erwogene Maßnahmen die die Dienststelle betreffen insbesondere für die Folge der Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation, und Qualifikationsanforderungen
10 69 (4) Die Personalvertretung kann, soweit dies zur ordnungsgemäßen g Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist Stellungnahmen von Sachverständigen und Gutachten einholen
11 Erschwerende Normen zur Mitbestimmung vor allem bei ambulant aufsuchenden Diensten Grundgesetzartikel tik - Artikel 1, Schutz der Menschenwürde - Artikel 2, Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Artikel 5, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
12 Beispiele unverzichtbarer Mitbestimmung Arbeitszeitgesetz Mutterschutzgesetz Arbeitstättenverordnung Arbeitsplatzverordnung Arbeitsschutzverordnung Unfallschutzvorschriften Tarifvertragliche Regelungen
13 Reelle Probleme bei der Überprüfung Gefährdungsbeurteilung Pausenzeiten und Räume Arbeitsabläufe Begehungen ( 69 LPersVG) Arbeitsmenge (Gefahr der Selbstausbeutung!) Arbeitszeit Überprüfung von Arbeitsinhalten
14 Umsetzung von Mitbestimmung 1 Die Mitarbeitervertretung sieht sich, wenn sie alle Gesetzte, Rechte und Verordnungen beachten soll vor erst einmal im klassischen Sinn seiner Wächterfunktion ( 69 LPersVG) mit wenig lösbaren Problemen konfrontiert. Zum Einen wollen und müssen wir die Persönlichkeitsrechte betroffener Klienten achten, zum Anderen aber die Bedingungen unserer Beschäftigten bewerten und ggf. verändern
15 Umsetzung von Mitbestimmung 2 Grundvoraussetzung ist ein vertrauensvolles Miteinander, wie im LPersVG 2 Abs. 1 Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung von Gesetzen und Tarifverträgen vertrauensvoll und im engen Zusammenwirken mit Gewerkschaften und Arbeitgebervertretungen zum Wohle der Beschäftigten und der Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.
16 Umsetzung von Mitbestimmung 3 Die Personalvertretung t ist immer und im vollen Umfang über alle Planungen und Umsetzungsschritte durch die Dienststellenleitung informiert Die Personalvertretung ist in engem Kontakt mit den Beschäftigten dieser Dienste Gemeinsam, d. h. unter partizipativer Beteiligung werden Qualifikationsinhalte entwickelt, deren inhaltliche Wirksamkeit evaluiert und weiterentwickelt
17 Umsetzung von Mitbestimmung 4 Da unsere Möglichkeiten der Mitbestimmung durch das Grundgesetzt eingeengt sind, müssen die Beschäftigten befähigt werden, z.b. eine Gefahrenanalyse selbst zu erstellen. Das Gleiche gilt für eine Vielzahl von Sicherheitsbestimmungen Wichtig ist zu beachten, dass Arbeit bewältigungsfähig ist
18 Abschließende Überlegungen Um unseren Aufgaben als Personalvertretung und Geschäftsführung künftig gerecht werden zu können, brauchen eine neue betriebliche Kultur Bei der Entwicklung neuer Versorgungsformen und Beschäftigungsfelder muss bei den ersten Planungen eine umfassende Einbeziehung und Transparenz gegenüber den Personalvertretungen Standard werden Beschäftigte müssen in regelmäßigem trialogischen Austausch auf Augenhöhe mit Personalrat und Einrichtungsleitung sein, um Arbeitsbedingungen heute und in der Zukunft entsprechend den Anforderungen partizipativ weiterentwickeln zu können Beschäftigte müssen befähigt werden, alle für sie wichtigen Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge in Bezug auf ihre Arbeit zu kennen, beachten und anzuwenden.
19 Letztendlich könnte ich jetzt noch eine lange Liste an Voraussetzungen aufzählen um unser aller Arbeit im Sinne von Umsetzung betrieblicher Demokratie, Beteiligung und Mitbestimmung in sich verändernden Angebotsstrukturen zu gewährleisten, Aber eigentlich ist wie im Sinne des vorhin schon erwähnten en 2 des LPersVG die Bereitschaft aller Sozialpartner nur die Umsetzung dieses Paragraphen nötig
20 Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung von Gesetzen und Tarifverträgen vertrauensvoll und zum Wohle der Beschäftigten und der Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.
21 Ich danke ihnen für ihre Aufmerksamkeit
Herzlich Willkommen... Paul Bomke Geschäftsführer Pfalzklinikum
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