Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 16/603 -

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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1175 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 16/603 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom Soziale Lage der Studierenden in Niedersachsen Nach wie vor ist in Deutschland der Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer Herkunft besonders ausgeprägt. Ob jemand die Hochschulreife erwirbt und ein Studium beginnt, hängt stark vom Bildungshintergrund des Elternhauses ab. Studien weisen seit Jahren auf diese Ungleichheit der Bildungschancen hin, u. a. die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, das 10. Studierendensurvey des BMBF und der 2. Nationale Bildungsbericht. Im Vorfeld des Bildungsgipfels sorgte die bislang nicht veröffentliche Untersuchung Studiengebühren aus Sicht der Studienberechtigten des HIS im Auftrag des Bildungsministeriums für Aufsehen. Medienberichten zufolge belegt diese Studie, dass sich mit der Einführung von Studiengebühren die soziale Schere weiter öffnet. Vor allem Frauen und junge Menschen aus bildungsfernen Elternhäusern verzichteten auf ein Studium. Eine umfassende Bestandsaufnahme zur sozialen Lage der Studierenden in Niedersachsen ist notwendig, um Informationen zu erhalten, wie sich die Situation der Studierenden unter den Bedingungen der Einführung von Studiengebühren verändert. Zudem können Konzepte und Strategien zur politisch gewollten Steigerung der Studierquote sinnvoll nur auf Grundlage einer fundierten Datenbasis entwickelt werden. Soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind für den Hochschulzugang, den erfolgreichen Studienverlauf und den Studienabschluss von großer Relevanz. Zudem bedarf es einer umfassenden Bestandsaufnahme zur sozialen Lage der Studierenden, um wichtige Hinweise für Interventionsstrategien zur Verbesserung der Studienbedingungen und zur Qualitätsentwicklung der Service- und Beratungsangebote rund um das Studium zu erhalten. I. Lebenshaltungskosten und Einkommen der Studierenden 1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Studien- und Lebenshaltungskosten in Niedersachsen im Vergleich zur Bundesrepublik und zu den anderen Ländern (Lernmittel, Verwaltungsgebühren, Studiengebühren, Lebenshaltungskosten)? 2. Wie haben sich die monatlichen Ausgaben für Miete und Nebenkosten im Durchschnitt in den letzten 15 Jahren entwickelt? 3. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen der Studierenden (pro Kopf)? 4. Welchen Anteil haben dabei die verschiedenen Arten von Einkommen (Eltern, BAföG, Stipendien, Erwerbsarbeit u. a.)? 5. Wie haben sich diese Anteile (absolut und prozentual) in den letzten 15 Jahren entwickelt? 6. Wie setzen sich die Einnahmen der Studierenden nach sozialen Herkunftsgruppen, Alter und Geschlecht zusammen? 7. Wie hoch ist der Prozentsatz der Eltern in Niedersachsen, die Kindergeld beziehen, gegenüber dem Prozentsatz der Eltern, die Steuerbeträge geltend machen? 8. Wie viele Studierende bekommen keine Förderung durch ihre Eltern, obwohl diese ihnen zusteht? 9. Wie viele Studierende haben ihnen zustehende Förderung bei ihren Eltern eingeklagt? 1

2 2 10. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Abhängigkeit der Studierenden von ihren Eltern? 11. Wie viele Studierende beziehen soziale Hilfsleistungen zum Lebensunterhalt? 12. Welche Hochschulen in Niedersachsen haben einen Härtefonds für Studierende in sozialer Notlage eingerichtet? 13. Wie beurteilt die Landesregierung Notwendigkeit und Chancen für einen entsprechenden Fonds auf Landesebene? Leistungen nach dem BAföG 14. Wie viele Studierende beziehen Leistungen nach dem BAföG, und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden? 15. Wie hat sich diese Quote in den letzten zehn Jahren entwickelt (differenziert nach Geschlecht und Hochschulen), und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? 16. Wie hoch ist die durchschnittliche Leistungshöhe des BAföG in Niedersachsen im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet? 17. Wie bewertet die Landesregierung das Verhältnis zwischen der Entwicklung der BAföG- Förderbeträge und der Entwicklung der Lebenshaltungskosten? 18. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit einer zügigen weiteren Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und -Freibeträge? 19. Wie hoch ist der Anteil der BAföG-Empfänger, bei denen die Förderung wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer wegfällt? 20. Wie viele Studierende haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, weil sie zuvor eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben? 21. Wie viele Studierende haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem BAföG, weil sie die entsprechende Altersgrenze bereits überschritten haben? 22. Wie beurteilt die Landesregierung deren Situation (Fragen II.3, 4 und 5)? 23. Wie beurteilt die Landesregierung die diskutierte Alternative der Ersetzung des BAföG durch ein Darlehenssystem? 24. Wie viele Studierende in Niedersachsen beantragen zur Finanzierung ihres Studiums einen Bildungskredit? Stipendien 25. Welche Stipendien werden an Studierende im Land Niedersachsen vergeben? 26. Wie viele Studierende erhalten ein Stipendium, und in welchem Maße können diese Studierenden ihren Lebensunterhalt allein oder überwiegend durch diese Stipendien bestreiten? 27. Wie ist die soziale Zusammensetzung der Stipendiaten? 28. Welche Hochschulen bieten eigene Stipendien an? 29. Welche Förderkriterien gelten für diese Stipendien? 30. In welchem Umfang werden in Niedersachsen Stipendien von der Wirtschaft vergeben? 31. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen für einen Ausbau der Stipendien auf nationaler Ebene? Studium und Erwerbstätigkeit 32. Wie hoch ist der Anteil der Studierenden, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen?

3 33. Wie hoch sind der Anteil und der benötigte Zeitaufwand derer, die eine Erwerbstätigkeit semesterbegleitend ausüben? 34. Wie hoch ist der Anteil derer, die eine Erwerbstätigkeit nur während der Semesterferien ausüben? 35. Wie hoch ist der Anteil der Studierenden, die ihren Lebensunterhalt ausschließlich bzw. überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit finanzieren? 36. Wie hat sich diese Quote (aufgeschlüsselt nach Geschlecht, sozialer Herkunft, Familienstand, Migrationshintergrund, Nationalität, Bildungsabschlüsse der Eltern und Geschwisterzahl) entwickelt? 37. Welche Hauptmotive geben die Studierenden für ihre Erwerbstätigkeit an, und wie haben sich die Motive für Erwerbstätigkeit in den letzten 15 Jahren entwickelt (Rangfolge und Ausprägung)? 38. Welche Bedeutung sieht die Landesregierung in der Erwerbstätigkeit von Studierenden, und wie schätzt sie die Belastung durch Erwerbstätigkeit und Studium ein? 39. Welcher Zusammenhang zur Gesamtstudiendauer lässt sich feststellen? 40. Wie viele Studierende sind als wissenschaftliche Hilfskräfte an ihren Hochschulen beschäftigt (differenziert nach Geschlecht und bezogen auf die jeweilige Gesamtzahl der Studierenden an der Hochschule)? 41. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Erwerbssituation Studierender für ihre Politik? II. Wohnsituation von Studierenden 1. Wie hoch ist der Anteil der Studierenden, die bei ihren Eltern wohnen? 2. Wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt? 3. Wie viele Studierende wohnen a) im Wohnheim, b) allein zur Miete oder Untermiete, c) in einer studentischen Wohngemeinschaft zur Miete oder Untermiete, d) bei ihren Eltern? 4. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Wahl der Wohnformen in Abhängigkeit von der sozialen Herkunft der Studierenden? 5. Welche Zahl an Wohnheimplätzen (aufgeschlüsselt nach Hochschulorten) steht in Niedersachsen zur Verfügung? 6. Wie hat sich die Zahl der Wohnheimplätze an den einzelnen Hochschulstandorten bzw. in den einzelnen Studentenwerken in den letzten zehn Jahren entwickelt (absolut und prozentual im Vergleich zur Gesamtzahl der Studierenden)? 7. Wie viele Anträge auf einen Wohnheimplatz mussten in den letzten Jahren mangels Angebot abgelehnt werden? 8. Wie lang sind die Wartelisten an den einzelnen Hochschulstandorten? 9. Wie beurteilt die Landesregierung den vorhandenen Bestand an Wohnheimplätzen, und welchen künftigen Bedarf sieht sie? 10. Wie soll gegebenenfalls der Bedarf gedeckt werden? 11. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Studentenwerken bei der Schaffung von Wohnheimplätzen in Niedersachsen bei? 3

4 12. Welche Mietpreisentwicklung für Wohnheimplätze ist in den letzten zehn Jahren zu verzeichnen? 13. Wie hat sich die Qualität der Wohnheimplätze (baulicher Zustand, Größe und Belegung der Zimmer, Zustand und Anzahl der Küchen und sanitären Anlagen pro Mieterin und Mieter, Qualität der Möblierung) aus Sicht der Studentenwerke und aus Sicht der Landesregierung in den letzten Jahren entwickelt? 14. Wie viele Studierende erhalten nach dem BAföG einen Mietzuschuss, und wie verhält sich die Entwicklung der Mietzuschüsse zu der Entwicklung der Mieten für Wohnheimplätze? 15. Wie lange beträgt die durchschnittliche Wohndauer von Studierenden (Anzahl der Semester) in Wohnheimen? 16. Wie viele in Niedersachsen Studierende wohnen ständig außerhalb von Niedersachsen? 17. Welche Möglichkeiten der Förderung von studentischen Wohngemeinschaften außerhalb der Wohnheime sieht die Landesregierung? 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Wohnsituation Studierender für ihre Politik? III. Soziale Lage der Studierenden mit Kindern 1. Wie hoch ist der Anteil der Studierenden, die während des Studiums eine Familie gründen? 2. Wie hat sich diese Quote in den letzten zehn Jahren entwickelt? 3. Wie viele studentische Eltern haben ein Kind, wie viele Studierende haben mehrere Kinder? 4. Wie viele Studierende mit einem Kind bzw. mehreren Kindern in Niedersachsen sind Alleinerziehende (Mütter bzw. Väter)? Betreuung 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Betreuungssituation von Kindern studierender Eltern? 6. Wie ist die Situation der Kinderbetreuung an den Hochschulen (bitte nach Hochschulen auflisten)? 7. Wie hoch ist der Bedarf an Kita-Plätzen für die Kinder studierender Eltern (aufgeschlüsselt nach Kinderkrippen- und Kindergartenplätze sowie nach Hochschulen)? 8. Ist die Versorgung mit Kita-Plätzen auch für unter einjährige Kinder von Studierenden gewährleistet? 9. Gibt es an den Hochschulstandorten Angebote der öffentlichen Kinderbetreuung, die speziell auf die Bedürfnisse studierender Eltern zugeschnitten sind? Einkommenssituation 10. Wie ist die finanzielle Situation studierender Eltern in Niedersachsen? 11. Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für Kinder studierender Eltern im Vergleich zu anderen Kindern? 12. Wie viele Studierende mit Kindern beziehen BAföG oder Stipendien (prozentual und absolut)? 13. Wie viele Studierende mit Kindern beziehen soziale Leistungen zum Lebensunterhalt? 4

5 14. Wie viele Studierende mit Kindern bestreiten ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise mit Erwerbsarbeit neben dem Studium? Studieren mit Kind 15. Wie wirken sich die Geburt und Erziehung von Kindern auf die Dauer des Studiums aus (aufgeschlüsselt nach studierenden Müttern und Vätern)? 16. Wie viele studierende Eltern beantragten Urlaubssemester aufgrund der Geburt und Erziehung von Kindern? 17. Wie ist der Stand der Verankerung des Mutterschutzes in Studien- und Prüfungsordnungen? 18. Wie viele studierende Eltern beantragten die Befreiung von Studiengebühren aufgrund der Erziehung von Kindern (aufgeschlüsselt nach Müttern bzw. Vätern)? 19. Wie viele studierende Eltern entscheiden sich aufgrund der Erziehung von Kindern für ein Teilzeitstudium? 20. Wie viele Teilzeitstudiengänge werden an Niedersachsens Hochschulen angeboten (aufgeschlüsselt nach Studiengängen und Hochschulen)? 21. Wie viele für das Zusammenleben mit Kindern geeignete Wohnheimplätze gibt es, und wie ist der Bedarf? 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Situation Studierender mit Kind für ihre Politik? IV. Soziale Lage der ausländischen Studierenden 1. Welche ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen müssen als Voraussetzung für die Immatrikulation ausländischer Studierender erfüllt sein (aufgeschlüsselt nach EU- und Nicht-EU-Herkunftsländern)? 2. Welche Probleme treten in der Praxis der Immatrikulationsstellen in den Hochschulen aufgrund der ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen auf? 3. Welche ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen werden in der Praxis von den Hochschulen als hinderlich erfahren und bedürften einer Novellierung? 4. Wie wird das Zusammenwirken der zuständigen Ausländerbehörden mit den Immatrikulationsbüros in den Hochschulen beurteilt, und welche Verbesserungsvorschläge gibt es aus diesen Erfahrungen heraus? 5. In welchen Formen und mit welchen Nachweisen müssen ausländische Studierende bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis der finanziellen Absicherung ihres Studienaufenthalts erbringen? 6. Welche besonderen sozialen Probleme bestehen für ausländische Studierende (differenziert nach EU- und Nicht-EU-Herkunftsländern)? 7. Mit welcher Begründung verweigert die Landesregierung Studierenden aus Nicht-EU- Herkunftsländern die Aufnahme eines Studienkredits bei der NBank? 8. Gewähren andere Bundesländer mit Studiengebühren ausländischen Studierenden Kredite zur Finanzierung von Studiengebühren? 9. Welche Hochschulen in Niedersachsen haben eine Härtefallregelung für ausländische Studierende, die die Studiengebühren nicht aufbringen können? 10. Nach welchen Kriterien werden ausländische Studienbewerber zugelassen, und wie werden ausländische Studienbewerber in der Praxis des Selbstauswahlrechts der Hochschulen berücksichtigt? 5

6 11. Wird bei der Zulassung ausländischer Studienbewerber die Frage der finanziellen Absicherung des Studienaufenthalts regelmäßig erfüllt? 12. Welche Möglichkeiten haben die Hochschulen, um in Fällen zu helfen, in denen dieser Nachweis nicht gelingt? 13. Wie viele ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben sich seit 2001 der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen (DSH) unterzogen? 14. Wie hoch war an den einzelnen Hochschulstandorten jeweils die Erfolgsquote? 15. In welchem aufenthaltsrechtlichen Status befinden sich Studienbewerber, die diese Prüfung noch nicht absolviert haben und also die Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht vorweisen? 16. Auf welche Weise bereiten sich diese ausländischen Studienbewerber an den einzelnen Standorten auf die DSH vor, und stellen die Hochschulen entsprechende Angebote bereit, bzw. mit wem kooperieren sie dabei? 17. Wie hoch ist der Anteil der ausländischen Studierenden, die in Wohnheimen leben, und wie ist der Bedarf? 18. Welche Möglichkeiten zur Erwerbsarbeit gibt es für ausländische Studierende, und welche Erkenntnisse über die Erwerbsarbeit von ausländischen Studierenden liegen der Landesregierung vor? 19. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um im Interesse einer Abdeckung des Fachkräftebedarfs ausländische Studierende nach erfolgreichem Studienabschluss in Niedersachsen zu halten? V. Soziale Lage chronisch kranker Studierender und Studierender mit Behinderungen 1 Wie hoch ist der Anteil chronisch kranker Studierender oder Studierender mit Behinderungen an den Studierenden insgesamt (aufgelistet nach Hochschulen)? 2. Wie hat sich diese Quote in den letzten zehn Jahren im Bundesvergleich und im Vergleich der anderen Länder entwickelt? 3. Was unternimmt die Landesregierung, um chronisch kranken oder behinderten Jugendlichen den Hochschulzugang zu ermöglichen? 4. Wie viele behindertengerechte Wohnheimplätze gibt es, und wie ist der Bedarf? 5. Wird die Schaffung behindertengerechter Wohnheimplätze von der Landesregierung gefördert? Wenn ja, in welcher Höhe? 6. Welche Möglichkeiten der Erwerbsarbeit gibt es für Studierende mit Behinderungen? 7. Wie viele von ihnen sind während des Studiums erwerbstätig? 8. Welche besonderen studienspezifischen Kosten entstehen chronisch kranken Studierenden oder Studierenden mit Behinderungen? 9. Wie hat sich die Arbeitslosigkeit chronisch kranker Akademiker oder Akademiker mit Behinderungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Lage der chronisch kranken Studierenden und Studierenden mit Behinderungen für ihre Politik? 6

7 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Wissenschaft und Kultur Zur Beantwortung der Großen Anfrage greift die Landesregierung, sofern sie nicht über eigene Statistiken und Erkenntnisse verfügt, auf die von der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) im Rahmen der 18. Sozialerhebung im Auftrag des Deutschen Studentenwerks (DSW) mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erhobenen Daten zurück, soweit diese von Studierenden an niedersächsischen Hochschulen erfragt wurden. Die 2007 unter dem Titel Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2006 publizierte Studie (im Folgenden: Sozialerhebung) basiert auf Befragungen von deutschen Studierenden und studierenden Bildungsinländerinnen und -inländern im Sommersemester Sie bildet die soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden umfassend ab. Die Ergebnisse der 19. Sozialerhebung, für die die Erhebung der Daten im laufenden Sommersemester 2009 erfolgt, stehen noch nicht zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, dass die HIS auf Nachfrage mitgeteilt hat, eine aktuelle Erhebung und Auswertung der zur Beantwortung der Großen Anfrage notwendigen Daten verursache Kosten in Höhe von rund Euro, und angesichts des dafür erforderlichen Zeitaufwands hat die Landesregierung von einer entsprechenden Beauftragung abgesehen. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: I. Lebenshaltungskosten und Einkommen der Studierenden Zu I.1: In der nachfolgenden Tabelle werden die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der Studierenden für die im Rahmen der Sozialerhebung erhobenen Ausgabenpositionen ausgewiesen. Die dabei in Bezug genommene Gruppe der Normalstudenten erfasst ledige Studierende, die außerhalb des Elternhauses wohnen und sich im Erststudium befinden. Neben den Ausgaben der Studierenden in Niedersachsen werden auch die durchschnittlichen Ausgaben der Studierenden in ausgewählten Ländern dargestellt. Die Ausgaben der Studierenden in Niedersachsen unterscheiden sich bei den meisten Positionen - außer für Miete und in Hamburg auch für Ernährung - eher geringfügig von den Ausgaben der Studierenden in den übrigen alten Ländern. Die monatlichen Ausgaben der Studierenden in Niedersachsen für Miete einschließlich Nebenkosten und Ernährung liegen zusammen genommen niedriger als die entsprechenden Ausgaben der Studierenden im Bundesgebiet und im Durchschnitt der alten Länder. Im Vergleich zu den Studierenden in Hamburg betragen diese Ausgaben für die Studierenden in Niedersachsen zusammen genommen annähernd 16 % weniger. 7

8 Zu I.2: 1994 gaben Studierende in Niedersachsen im Durchschnitt monatlich 194 Euro für Miete und Nebenkosten aus. Nominal sind diese Ausgaben bis 2006 um 33 % gestiegen und liegen nunmehr bei durchschnittlich 258 Euro. Verglichen mit den entsprechenden Ausgaben der Studierenden in der Gesamtheit der alten Länder ist festzustellen: Studierende in Niedersachsen haben geringere Ausgaben für Miete und Nebenkosten als die Studierenden im Durchschnitt der alten Länder (vgl. nachfolgende Tabelle). Die durchschnittlichen Ausgaben für Miete und Nebenkosten hängen auch davon ab, welche der studentischen Wohnformen, die sich im Mietpreisniveau erheblich unterscheiden, von den Studierenden genutzt werden. Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, liegen die Ausgaben für Miete und Nebenkosten auch bei den einzelnen Wohnformen in Niedersachsen jeweils etwas niedriger als im Durchschnitt der alten Länder. Zu I.3: Nach den Ergebnissen der Sozialerhebung verfügen Studierende in Niedersachsen im Durchschnitt über monatliche Einnahmen in Höhe von 764 Euro. Damit liegen die monatlichen Einnahmen der Studierenden in Niedersachsen auf dem gleichen Niveau wie die Einnahmen der Studierenden im gesamten Bundesgebiet (770 Euro). 8

9 Zu I.4 und I.5: Mit gut der Hälfte (51 %) der monatlichen Einnahmen der Studierenden in Niedersachsen wurde 2006 der weitaus größte Teil von den Eltern zur Verfügung gestellt. Der Anteil, mit dem die Studierenden durch eigenen Verdienst zu den monatlichen Einnahmen beitragen, liegt bei 24 %. Mit den Förderungsmitteln nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) werden 15 % der Einnahmen der Studierenden bestritten. Die weiteren von Studierenden in Anspruch genommenen Finanzierungsquellen tragen im Durchschnitt nur mit wenigen Prozent zu den monatlichen Einnahmen bei (vgl. nachfolgende Übersicht). Der Anteil der monatlichen Einnahmen, die durch Kredite bereitgestellt werden, lag 2006 bei gut einem Prozent. Der Beitrag der Eltern ist im Laufe der Zeit nahezu konstant geblieben. Die Hälfte der den Studierenden zur Verfügung stehenden Einnahmen werden seit 1994 kontinuierlich von den Eltern bereitgestellt. Der Beitrag des BAföG variiert in diesem Zeitraum zwischen 13 % (1997) und 16 % (1994 und 2003) und der Beitrag der Selbstfinanzierung durch eigenen Verdienst zwischen 23 % (1994) und 27 % (1997 und 2000). Zu I.6: Die Zusammensetzung der monatlichen Einnahmen der Studierenden differenziert nach der sozialen Herkunft der Studierenden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Der Beitrag der Eltern zu den monatlichen Einnahmen beläuft sich bei den Studierenden der Herkunftsgruppe niedrig auf 24 % und steigt bis auf 69 % bei den Studierenden der Herkunftsgruppe hoch an. Der Anteil der Leistungen nach dem BAföG an den Einnahmen ist weitaus am höchsten (37 %) bei den Studierenden der Herkunftsgruppe niedrig und wird mit steigender sozialer Herkunft erheblich geringer. Der Anteil an den monatlichen Einnahmen, mit dem die Studierenden durch eigenen Verdienst aus Erwerbstätigkeit neben dem Studium zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts selbst beitragen, ist bei den Studierenden der Herkunftsgruppe niedrig mit 31 % am höchsten. Die Selbstfinanzierungsquote bei den Studierenden der übrigen sozialen Herkunftsgruppen fällt geringer aus, doch stehen Einnahmen aus eigenem Verdienst auch bei diesen Studierenden der Höhe nach an zweiter Stelle. 9

10 In der vorstehenden Tabelle sind auch Kredite subsumiert. Im Sommersemester 2006 spielte die Studienfinanzierung durch Kredite kaum eine Rolle. Studierende der Herkunftsgruppe niedrig finanzieren gut 2 % ihrer Einnahmen durch Kredite, während bei den Studierenden der übrigen Herkunftsgruppen der entsprechende Anteil bei jeweils rund 1 % liegt. Im Jahr 2006 betrug der Anteil der monatlichen Einnahmen, die durch einen Kredit erzielt werden, bei den Studierenden, die bereits 30 Jahre und älter sind, 5 %. Bei den Studierenden bis 23 Jahre liegt dieser Anteil bei 0,3 % und bei den Studierenden im Alter zwischen 24 und 29 Jahren bei rund 1 %. Während sich die Herkunft der monatlichen Einnahmen der Studierenden in Abhängigkeit vom sozialen Hintergrund erheblich unterscheidet, sind die Differenzen bei der Höhe der monatlichen Einahmen, die aus den Beiträgen der verschiedenen Finanzierungsquellen resultieren (vgl. vorangehende Tabelle), statistisch nicht signifikant. Die Studierenden der verschiedenen sozialen Herkunftsgruppen verfügen in Niedersachen folglich über monatliche Einnahmen, die in etwa auf gleichem Niveau liegen. Differenziert nach dem Alter der Studierenden zeigt sich auch für Niedersachsen das bundesweit geltende Bild: Mit zunehmendem Alter der Studierenden erhöhen sich die durchschnittlich zur Verfügung stehenden Einnahmen, der Beitrag der Eltern zu den monatlichen Einnahmen verringert sich und der Anteil, der durch eigenen Verdienst der Studierenden bestritten wird, erhöht sich. Die durchschnittliche Zusammensetzung der monatlichen Einnahmen von Studentinnen und Studenten in Niedersachsen unterscheidet sich nur geringfügig: 10

11 Tendenziell verfügen die Studentinnen über etwas höhere monatliche Einnahmen als die Studenten (771 Euro vs. 755 Euro). Der Anteil der monatlichen Einnahmen, der durch einen Kredit bestritten wird, liegt sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen mit durchschnittlich gut einem Prozent auf gleichem Niveau. Zu I.7: In Niedersachsen wird bei 23,5 % aller veranlagten Steuerpflichtigen mit Kindern für mindestens ein Kind der Kinderfreibetrag berücksichtigt. 76,5 % der veranlagten Steuerpflichtigen mit Kindern in Niedersachsen beziehen nur Kindergeld. Fortschreibungsstand ist das Jahr Berücksichtigt ist der gegenwärtige Gesetzesstand, also ohne Kinderbonus und ohne neuen Tarif. Zu I.8: Diese Frage kann in Ermangelung entsprechender Daten nicht beantwortet werden. Ermittelbar ist nur die Anzahl der beantragten und bewilligten Vorausleistungen gemäß 36 BAföG. Bei Vorausleistungsfällen tritt das Land für die ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommenden Eltern ein, während der Auszubildende seinen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern an das Land abtritt. Im Zahlungsmonat Februar 2009 erhielten 684 (rund 2 %) von geförderten Studierenden Vorausleistungen. Nicht erfasst sind dabei die Studierenden, die keinen Antrag auf Vorausleistungen gestellt haben, obwohl deren Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen. Zu I.9: Hierzu stehen der Landesregierung keine Daten zur Verfügung. Erfasst wird lediglich die Anzahl der Kindesunterhaltsverfahren. Wie viele Fälle davon Studierende betreffen, ist nicht bekannt. Zu I.10: Die staatliche Studienfinanzierung über das BAföG trägt generell dazu bei, dass die wirtschaftliche Abhängigkeit der Studierenden von ihren Eltern vermindert wird. Mit der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge zum im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) ist mit einer Erhöhung des Anteils der nach dem BAföG geförderten Studierenden an der Gesamtzahl der Studierenden zu rechnen. Damit mindert sich die wirtschaftliche und insbesondere die monetäre Abhängigkeit durch geringere Elternbeiträge. Ziel der staatlichen Ausbildungsförderung ist es jedoch nicht, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von den Eltern zu erreichen, denn diese sind grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. Ziel des BAföG ist es, den Auszubildenden ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung zur Verfügung zu stellen und dabei die Auszubildenden zu erreichen, deren Eltern selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Studiendarlehen und Bildungskredit des Bundes sowie Studienbeitragsdarlehen des Landes tragen zu einer weiteren elternunabhängigen Finanzierung des Studiums bei. Zu I.11: Gesonderte Daten für die Personengruppe der Studierenden werden in der Sozialhilfestatistik nicht erfasst. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten Studierender dargestellt, soziale Leistungen zu erhalten. Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG oder den 60 bis 62 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) dem Grunde nach förderfähig ist, haben nach 22 SGB XII keinen Anspruch auf Leistungen auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Zu diesem Personenkreis zählen auch Studierende. Der Leistungsausschluss bezieht sich auf den studiumsbezogenen Bedarf. Vom Leistungsausschluss nicht erfasst werden nicht studiumsbezogene Bedarfe, die z. B. auf Behinderung, Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung und -pflege zurückzuführen sind. Ebenfalls nicht ausgeschlossen ist die Hilfe zum Lebensunterhalt für die Kinder von Studierenden. Darüber hinaus können Studierenden in besonderen Härtefällen Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII als Beihilfe oder Darlehen gewährt werden. 11

12 Ebenso ist es im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) geregelt: Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG oder der 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben gemäß 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Hintergrund ist, dass die Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder gemäß 60 bis 62 SGB III bereits die Kosten des Lebensunterhalts umfasst. Die Grundsicherung wiederum dient grundsätzlich nicht dazu, durch die Sicherstellung des allgemeinen Lebensunterhalts eine anderweitig förderungsfähige Ausbildung zu ermöglichen. Gleichwohl können in besonderen Härtefällen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen gewährt werden ( 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II). Ein besonderer Härtefall könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn aufgrund einer Ausbildungssituation ein Hilfebedarf entsteht, der nicht durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe gedeckt werden kann und deswegen zu befürchten steht, die vor dem Abschluss stehende Ausbildung werde nicht beendet und damit drohe das Risiko zukünftiger Erwerbslosigkeit. Zu I.12: Härtefonds der Hochschulen sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu I.13: Eine Notwendigkeit zur Einführung eines Härtefonds auf Landesebene besteht nicht. Bei der Einführung der Studienbeiträge hat das Land Niedersachsen das Förderprogramm Studienbeitragsdarlehen aufgelegt, um die Sozialverträglichkeit der Studienbeitragspflicht zu gewährleisten. Damit ist sichergestellt, dass die Erhebung von Studienbeiträgen Studieninteressierte nicht an der Aufnahme eines Studiums und Studierende nicht an dessen Fortsetzung hindert. Das Förderprogramm wird mit geringem Verwaltungsaufwand und kostengünstig von der NBank und der KfW durchgeführt. Zu I.14 und I.15: Nach den Ergebnissen der Sozialerhebung erhielten im Sommersemester 2006 in Niedersachsen rund Studierende Leistungen nach dem BAföG. Dies entspricht einer Quote von 25 % aller Studierenden in Niedersachsen. Die Entwicklung der BAföG-Quote seit differenziert nach Geschlecht und Hochschulart - ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 12

13 Der Anteil der nach dem BAföG geförderten Studierenden lag in allen Beobachtungsjahren in Niedersachsen höher als im Durchschnitt der alten Länder und folgte im Wesentlichen der dortigen Entwicklung. Die Landesregierung erwartet infolge der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge durch das am in Kraft getretene 22. BAföGÄndG eine erneute Steigerung der BAföG-Quote. Eine BAföG-Quote für jede einzelne Hochschule in Niedersachsen kann anhand der Daten der Sozialerhebung nicht ausgewiesen werden. Zu Frage I.16: Nach dem BAföG geförderte Studierende in Niedersachsen erhielten 2006 einen monatlichen Förderungsbetrag, der im Durchschnitt bei 380 Euro lag. Der durchschnittliche Förderungsbetrag liegt damit höher als im Bundesgebiet, wo er 363 Euro betrug. Zu I.17 und I.18: Gemäß 35 BAföG berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alle zwei Jahre über die Ergebnisse einer Überprüfung der Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge. Der 17. Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge kam zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze notwendig sei, um das BAföG an die Preis- und Einkommensentwicklung seit 2001 anzupassen. Mit dem 22. BAföGÄndG sind die Bedarfssätze zum Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/2009 um 10 %, die Freibeträge vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern jeweils um 8 % gestiegen. Der Förderungshöchstsatz beträgt nunmehr 648 Euro. Mit der deutlichen Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze konnte eine Anpassung an die Preis- und Einkommensentwicklung seit 2001 erreicht werden. Änderungen des BAföG fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Die Länder wirken an der Gesetzgebung über den Bundesrat mit. Die Kosten der Ausbildungsförderung werden von den Ländern zu 35 % getragen. Niedersachsen hatte 2007 Erhöhungen im Rahmen des 22. BAföGÄndG erfolgreich gefordert und diesen im Bundesrat zugestimmt. Unbeschadet der zum Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/2009 erfolgten Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge wird sich die Landesregierung weiterhin für eine Überprüfung der Bedarfssätze und deren mittelfristige Anpassung an die Preissteigerung einsetzen. Sie wird die künftigen Berichte der Bundesregierung nach 35 BAföG daher eingehend analysieren. Zu I.19: Die Frage ist nur beantwortbar, wenn sie in dem Sinne verstanden wird, dass Auskunft darüber begehrt wird, wie hoch der Anteil der Studierenden ist, der aufgrund der Überschreitung der Förderungshöchstdauer keinen BAföG-Anspruch mehr hat. 14 % der Studierenden in Niedersachsen, die im Rahmen der Sozialerhebung erklärten, dass sie im Sommersemester 2006 keine Förderung nach dem BAföG erhielten, wurden in vorangegangenen Semestern gefördert. Davon begründeten 41 % den Verlust der Förderung mit der Überschreitung der Förderungshöchstdauer. Danach werden knapp 6 % der zuvor geförderten Studierenden in Niedersachsen nicht mehr nach dem BAföG gefördert, weil sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben. Zu I.20: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Von den Studierenden im Erststudium, die vor Aufnahme des Studiums bereits eine Berufsausbildung absolviert haben, wird ein weitaus höherer Anteil nach dem BAföG gefördert, als von den Studierenden, die ohne vorherige Berufsausbildung das Studium aufgenommen haben (36 % vs. 24 %). 13

14 Der Anteil der Studierenden, der eine elternabhängige BAföG-Förderung erhält, liegt in Niedersachsen bei 23 %, unabhängig davon, ob die Studierenden vor der Aufnahme des Studiums eine Berufsausbildung absolviert haben. Elternunabhängig werden von den Studierenden mit Berufsausbildung weitere 13 %, von denen ohne Berufsausbildung weitere 1 % gefördert. Eine Berufsausbildung vor Aufnahme des Studiums erhöht danach die Chance, eine elternunabhängige Förderung nach dem BAföG in Anspruch nehmen zu können. Zu I.21 Im Rahmen der Sozialerhebung erklärten knapp 3 % der Studierenden in Niedersachsen, die sich im Sommersemester 2006 in einem Erststudium befanden, sie erhielten kein BAföG, weil bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr bereits vollendet war. Dabei handelte es sich um rund Studierende. Zu I.22: Die Frage I.22 bezieht sich auf die Frage I.21, in der nach der Anzahl der Studierenden, die aus Altersgründen keinen BAföG-Anspruch mehr haben, gefragt wird. Ein inhaltlicher Zusammenhang mit den Fragen II.3, 4 und 5, die auf studentische Wohnformen abzielen, ist nicht herzustellen. In der Annahme, dass die Frage sich auf die vorherige Frage des Überschreitens der Altersgrenze bezieht, wird ausgeführt, dass Ausbildungsförderung gemäß 10 Abs. 3 BAföG dem Grundsatz nach nicht geleistet wird, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 30. Lebensjahr vollendet hat. Mit der Festschreibung eines für die Förderung maßgeblichen Höchstalters hat der Bundesgesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass in erster Linie die Ausbildung junger Menschen gefördert werden soll. Ihnen soll die Möglichkeit eröffnet werden, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung zu absolvieren. Dies geht mit dem bildungspolitischen Ziel einher, dass die zu fördernde Ausbildung möglichst frühzeitig aufgenommen wird, wobei eine weiträumig gefasste, mit diversen typisierten Ausnahmetatbeständen versehene Höchstaltersgrenze dem Rechnung trägt. Die derzeitigen Vorschriften des BAföG führen mit der Umstellung der Studiengänge auf die Bachelor-/Master-Struktur dazu, dass die in 10 Abs. 3 BAföG enthaltene Altersgrenze bei Beginn des Masterstudiums erneut zu prüfen ist. Damit müssen Studierende zu Beginn eines Studiums entsprechend jünger sein, um die Altersgrenze bei Aufnahme eines Masterstudiums nicht zu überschreiten. Niedersachsen hat deshalb 2007 im Zuge der Beratungen des 22. BaföGÄndG im Bundesrat einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, in 2 Abs. 5 Satz 3 BAföG klarzustellen, dass von den Ländern als integriert-konsekutive Studiengänge ausgestaltete Bachelor- und Master-Studiengänge auch im Hinblick auf das Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen förderungsrechtlich als Einheit zu behandeln sind. Dieser Antrag ist jedoch abgelehnt worden. Zu I.23: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass derzeit die Ersetzung des BAföG durch ein Darlehenssystem ernsthaft diskutiert wird. Allerdings sind mit der vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Bundesverband der Deutschen Industrie und dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln erstellten und 2008 publizierten Studie Eckpunkte einer investitionsorientierten Hochschulfinanzierung neben anderen Modellkomponenten Vorschläge zu einem bundesweiten Studienfinanzierungssystem vorgelegt worden. Das darin propagierte Studienfinanzierungsmodell basiert auf drei Komponenten: einem monatlichen Bildungsbudget für alle Studierenden, einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für Studierende aus einkommensschwachen Familien und einem allen Studierenden zugänglichen, subventionierten und bundesweit verfügbaren Darlehen. Die Landesregierung vermag entscheidende Vorteile der vorgeschlagenen Studienfinanzierung gegenüber der derzeitigen Ausbildungsförderung nicht zu erkennen. Einzelne Komponenten ließen sich gegebenenfalls in das bewährte System des BAföG implementieren, ohne dass dieses ersetzt werden müsste. Zudem ist die vorgeschlagene Studienfinanzierung mit der Verpflichtung der Län- 14

15 der verknüpft, einen Teil ihrer Hochschulausgaben in einen bundesweiten Finanzierungspool einzubringen sowie in allen Ländern Studienbeiträge einzuführen. Die Landesregierung wird die bundesweite Diskussion der Studie weiterhin verfolgen. Zu I.24: Erhebungen, ob Studierende einen Bildungskredit in Anspruch genommen haben, werden nicht durchgeführt. Das Land Niedersachsen hat bei der Einführung der Studienbeiträge das Förderprogramm Studienbeitragsdarlehen aufgelegt, um die Sozialverträglichkeit der Studienbeitragspflicht zu gewährleisten. Seit Einführung der Studienbeiträge zum Wintersemester 2006/2007 wurden nach dem Stand vom insgesamt Darlehen bewilligt. Zu I.25: Die in Niedersachsen vergebenen Stipendien sind in der nachstehenden Übersicht nach Hochschulen geordnet aufgeführt. Dabei sind die hochschuleigenen Stipendien, nach denen in Frage I.28 gefragt wird, durch Fettdruck kenntlich gemacht. 1 TU Braunschweig - Zentrales leistungsorientiertes Stipendium aus Studienbeitragsmitteln - Stipendien einzelner Fachbereiche aus Studienbeiträgen 2 TU Clausthal - Stipendien zur Förderung der Forschung - Stipendien zur Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung oder Fortbildung an ausländische Gastwissenschaftler aus Drittmitteln - Transatlantikstipendien des Internationalen Zentrums Clausthal aus Studienbeitragsmitteln 3 Leibniz Universität Hannover - Stipendien in Form einer Befreiung von der Zahlung der Studienbeiträge: Von den insgesamt zur Verfügung stehenden Stipendien werden leistungsabhängig vergeben 20 % an Studienbewerber 75 % an immatrikulierte Studierende in der Regelstudienzeit und 5 % an ausländische Studierende - Erstattung der Studienbeiträge durch den Freundeskreis der Universität Hannover e. V. auf Vorschlag der Studiendekane oder Dekane der Fakultäten - Stipendien "Perspektivenwechsel" zur Förderung von studienbezogenen Aufenthalten im Ausland durch das Hochschulbüro für Internationales - Doktorandenstipendien im Rahmen des Graduiertenkollegs 4 MHH - Staatliche Stipendienprogramme insbes. der Golfstaaten für arabische Studierende - Leistungs- und Befähigungsstipendien aus Studienbeiträgen 5 U Oldenburg - Stipendien aus Mitteln der - Dr.-Dettling-Stiftung - Anna-Magull-Stiftung - Peter-Waskönig-Stiftung - Heinz-Neumüller-Stiftung - Nordwest-Metall - Stipendien der Fakultäten für Masterstudierende - Stipendien für ausländische Studierende (STOM) 6 U Osnabrück - Promotionsstipendien im Rahmen von Graduiertenkollegs - Promotionsstipendien aus dem eigenfinanzierten Gleichstellungspool 15

16 7 HBK Braunschweig - Meisterschülerstipendien der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz - Reisestipendien verschiedener Einrichtungen - Stipendien aus Studienbeiträgen 8 HMT Hannover - Studienstipendien der Stiftung für die Hochschule und des Förderkreises - Stipendien im Rahmen des Gundlach-Musikpreises der Gundlach-- Stiftung - Stipendien im Rahmen der Schrader-Preise - Stipendien des Fonds Musik braucht Freunde 9 HS Vechta - Promotionsstipendien - Studienbeitragsstipendien für Studierende 10 FH Braunschweig/Wolfenbüttel - Aufenthaltsstipendien - Stipendien aufgrund besonderen sozialen Engagements - Leistungsstipendien während des Studiums - Leistungsprämien aufgrund erfolgreichen Studienabschlusses - Stipendien der Erich-Zillmer-Stiftung 11 FH Hannover - fakultätsinterne leistungsbezogene Stipendien, Stipendien für besonderes Engagement, Studienpreise, Mobilitätszuschüsse, Studienabschlusszuschüsse sowie Prämien - Stipendien als Anreiz für ein Masterstudium für besonders gute Studierende mit einem Diplom- oder Bachelorabschluss 12 FH Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen 13 FH Oldenburg/ Ostfriesland/ Wilhelmshaven - Hochschulstiftung HAWK: Stipendienprogramm für Deutsche und EU-Studierende - Stipendien von Stiftungen für Auslandsaufenthalte - Leistungsstipendien aus Studienbeiträgen 14 U Göttingen - Kontaktstipendien (USA) 15 TiHo Hannover - Stipendien aus Mitteln der Gesellschaft der Freunde der TiHo - Drittmittel- bzw. Forschungsstipendien durch Präsidium und Einrichtungen der Hochschule 16 U Hildesheim - Stipendienprogramm für besonders qualifizierte und engagierte Studierende (Minerva Kolleg) - Internes Promotionskolleg - Interkulturalität in Bildung, Ästhetik, Kommunikation - Internes Promotionskolleg - Produktionsräume ästhetischer Praxis - Internes Promotionskolleg - Unterrichtsforschung 17 U Lüneburg - Promotionsstipendien - unternehmensfinanzierte Master- und Bachelorstipendien - Übernahme der Studienbeiträge von herausragenden Masterstudierenden für die gesamte Studienzeit aus Mitteln des Fördervereins der Leuphana Universität Lüneburg - PostDoc-Stipendien 18 FH Osnabrück - Mobilitätsstipendien für studienbezogene Studien- oder Praxisaufenthalte von deutschen und ausländischen Studierenden - Beihilfen für Nicht-EU-Studierende und in Notfällen Im Rahmen der Begabtenförderung vergeben elf vom BMBF unterstützte Begabtenförderungswerke Stipendien an Studierende und Promovierende in Niedersachsen, die überdurchschnittlich begabt sind und sich gesellschaftlich engagieren. Dabei handelt es sich um folgende Begabtenförderungswerke: Cusanuswerk (Bischöfliche Studienförderung), Evangelisches Studienwerk e. V. Villigst, Friedrich Ebert Stiftung, Friedrich Naumann Stiftung, 16

17 Hans Seidel Stiftung, Hans Böckler Stiftung, Heinrich Böll Stiftung, Konrad Adenauer Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Stiftung der Deutschen Wirtschaft, Studienstiftung des deutschen Volkes. Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Förderung aus Mitteln folgender Organisationen: Deutsche Forschungsgemeinschaft, Deutscher Akademischer Austauschdienst (z. B. Erasmus-Programm), Europäische Union, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Zu I.26: 2006 erhielten von den Studierenden in Niedersachsen (Bezugsgruppe: Deutsche und Bildungsinländerinnen und -inländer) gut 2 % ein Stipendium. Während von den Studierenden in postgradualen Studiengängen 16 % mit einem Stipendium unterstützt wurden, waren von den Studierenden im Erststudium weniger als ein Prozent (0,8 %) Stipendiaten. Im Sommersemester 2006 gab es in Niedersachsen rund Stipendiaten, von denen sich in postgradualen Studiengängen befanden und den Abschluss eines ersten Studiums anstrebten. Zur finanziellen Ausstattung dieser Stipendiaten sind Aussagen nur sehr eingeschränkt möglich, weil die Anzahl der im Rahmen der Sozialerhebung erfassten Stipendiaten in Niedersachsen zu gering ist, um gesicherte Aussagen treffen zu können. Für Stipendiaten im Erststudium sind die in der Antwort zu Frage I.25 aufgeführten Stipendien in der Regel nicht geeignet, den Lebensunterhalt zu sichern. Stipendiaten in postgradualen Studiengängen sind hingegen durch das Stipendium finanziell so ausgestattet, dass sie in der Regel keine weiteren Finanzierungsquellen in Anspruch nehmen. Zu I.27: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Zu I.28: Zur Beantwortung wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage I.25 verwiesen. Die hochschuleigenen Stipendien, nach denen hier gefragt ist, sind in dieser Tabelle nach Hochschulen geordnet aufgeführt und durch Fettdruck kenntlich gemacht. Zu I.29: Die von den Hochschulen in Niedersachsen angebotenen eigenen Stipendien werden nach folgenden gesetzlichen Kriterien vergeben ( 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 i. V. m. Nr. 5 NHG): besondere Leistungen, herausgehobene Befähigungen, Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich, Förderung des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender. 17

18 Zur Vergabe von Stipendien haben die Hochschulen jeweils hochschuleigene Ordnungen und Richtlinien erlassen. Neben den genannten gesetzlichen Kriterien ist in Einzelfällen auch die Förderung aufgrund sozialer Bedürftigkeit vorgesehen. An einigen Hochschulen gibt es Stipendien, die Themen orientiert vergeben werden, z. B. für Projekte und Vorhaben im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung. Zudem berücksichtigen einige Hochschulen vereinzelt Engagement in der studentischen Selbstverwaltung sowie soziales, zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement als Förderkriterien. Zu I.30: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor, da die Vergabe von Stipendien durch die Wirtschaft statistisch nicht erfasst wird. Zu I.31: Die Initiative Nordrhein-Westfalens richtet sich auf ein bundesweites Stipendiensystem, auf das sich die Länder - mit Zusage von Mitteln und unter Aufgabe der eigenen abschließenden Entscheidungszuständigkeit - verständigen müssten. Der Initiative, mit der auch zusätzliche Mittel für die Gewährung von Stipendien aus der Wirtschaft gewonnen werden sollen, steht Niedersachsen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Wegen der noch zu treffenden Absprachen und der noch nicht überwundenen Abstimmungsprobleme (insbesondere bezüglich der Anrechnungsfrage auf Leistungen nach dem BAföG), aber auch aufgrund der Tatsache, dass mehrere Bundesländer noch keine Studienbeiträge erheben, hat der Antrag Nordrhein-Westfalens in der GWK am 6 April 2009 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Deshalb wird die Landesregierung zunächst die eigenen Bemühungen zur Steigerung der Zahl der Stipendien für Studierende verstärken. Zu I.32: Mit der Sozialerhebung wird die Erwerbstätigkeit in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr und während der Vorlesungszeit im Sommersemester ermittelt. In Niedersachsen lag im Jahr 2006 die Quote der erwerbstätigen Studierenden im Erststudium während der vorlesungsfreien Zeit mit 62 % nur geringfügig höher als während der Vorlesungszeit mit knapp 60 %. Im Durchschnitt der alten Länder lagen beide Erwerbstätigenquoten mit 64 % bzw. 65 % höher als in Niedersachsen. Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, stufen die Studierenden in Niedersachsen den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit unterschiedlich ein: So waren rund drei Zehntel der Studierenden laufend erwerbstätig, rund ein Zehntel hat häufig und rund ein Fünftel hat gelegentlich gearbeitet. 18

19 Zu I.33 und I.34: Die während der Vorlesungszeit erwerbstätigen Studierenden investierten dafür nach den Ergebnissen der Sozialerhebung im Durchschnitt 14,4 Stunden pro Woche. Differenziert danach, wie die Studierenden den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit einstufen, ergibt sich ein Unterschied bei den durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten: Diejenigen, die gelegentlich erwerbstätig sind, investieren dafür durchschnittlich pro Woche 7,9 Stunden, die häufig Erwerbstätigen 13,3 Stunden und die laufend Erwerbstätigen 17,4 Stunden. Knapp die Hälfte der Studierenden geht sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit einer Erwerbstätigkeit nach. Ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit haben 11 % der Studierenden gearbeitet und ausschließlich in der Vorlesungszeit 6 %. Knapp 34 % waren weder in der vorlesungsfreien Zeit noch im Semester erwerbstätig. Zu I.35 und I.36: Von den Studierenden der Bezugsgruppe Normalstudent setzen in Niedersachsen 60 % eigenen Verdienst in durchschnittlicher Höhe von 303 Euro pro Monat zur Bestreitung des Lebensunterhalts ein. Ausschließlich mit eigenem Verdienst bestreiten 3 % den Lebensunterhalt, die dafür durchschnittlich Euro im Monat verdienen. Der Anteil der Studierenden, deren monatliche Einnahmen zu mehr als der Hälfte aus eigenem Verdienst besteht - die folglich ihren Lebensunterhalt überwiegend bis vollständig mit eigenem Verdienst finanzieren - lag im Sommersemester 2006 bei knapp 13 %. Der pro Monat eingesetzte Verdienst dieser Studierenden belief sich auf durchschnittlich 745 Euro. Unterschieden nach dem Geschlecht bestreitet 2006 ein praktisch gleich hoher Anteil der Studentinnen und Studenten den Lebensunterhalt überwiegend bis vollständig mit eigenem Verdienst (12,6 % vs. 12,3 %). Seit 1997 ist dabei folgende Entwicklung dieser Anteilswerte zu beobachten: Jahr männlich weiblich insgesamt % 12 % 15 % % 14 % 16 % % 10 % 13 % % 13 % 13 % Quelle: DSW/HIS 14. bis 18. Sozialerhebung Differenziert nach der sozialen Herkunft der Studierenden ist 2006 der Anteil, der seinen Lebensunterhalt überwiegend bis vollständig mit eigenem Verdienst finanziert, bei den Studierenden der Herkunftsgruppe niedrig mit 18 % am höchsten. Mit steigender sozialer Herkunft verringert sich dieser Anteil bis auf 8 % bei den Studierenden der Herkunftsgruppe hoch. Der Anteil Studierender, die ihren Lebensunterhalt überwiegend bis vollständig mit eigenem Verdienst bestreiten, lag bei denen der Herkunftsgruppen niedrig und mittel im Jahr 2000 mit 25 % bzw. 21 % am höchsten (vgl. nachfolgende Tabelle). Seitdem ist ein deutlicher Rückgang dieser Quote, insbesondere von 2000 auf 2003, zu beobachten. Auch in Abhängigkeit vom höchsten allgemeinbildenden Abschluss der Eltern unterscheiden sich die Anteile der Studierenden, die ihren Lebensunterhalt überwiegend bis vollständig mit eigenem Verdienst finanzieren. Liegt dieser Anteil 2006 mit 18 % am höchsten bei den Studierenden, die aus einem Elternhaus mit Hauptschulabschluss stammen, so ist er mit 9 % am niedrigsten bei den Studierenden, deren Eltern als höchsten Bildungsabschluss über eine Hochschulreife verfügen. Diese Quote ist seit 2000 bei den Studierenden der beiden genannten Teilgruppen rückläufig, während sie sich bei den Studierenden, die aus Elternhäusern mit einem mittleren Bildungsabschluss stammen, annähernd konstant auf einem Niveau bewegt. 19

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