Kompetenzzentrum Chemikalienrecht Vollzug Aufgaben

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kompetenzzentrum Chemikalienrecht Vollzug Aufgaben"

Transkript

1 Regierung von Niederbayern Kompetenzzentrum Chemikalienrecht Vollzug Aufgaben Landshut,

2 Regierung von Niederbayern Übersicht Chemikalienverbotsverordnung Import-/Export-Verordnung Quecksilberverordnung ChemVOCFarbV POP-VO ElektroG

3 Chemikalienverbotsverordnung Stellt Anforderungen an den Verkauf von: Regierung von Niederbayern Chemikalien mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften (z. B. MDI-haltige Bauschäume) insbesondere giftigen Chemikalien (z. B. Pflanzenschutzmittel, methanolhaltige Modellkraftstoffe) Regelungsinhalte: Sachkundige Personen für die Abgabe Erlaubnispflicht für den Verkauf giftiger Chemikalien an Privatpersonen Anzeigeverfahren für den Verkauf giftiger Chemikalien an gewerbliche Verwender

4 Chemikalienverbotsverordnung Aufgaben des KompZ: Erteilung von Erlaubnissen Entgegennahme von Anzeigen Abnahme von Sachkunde-Prüfungen Regierung von Niederbayern Berührpunkte mit anderen Behörden: Verkauf von Pflanzenschutzmitteln: Zusätzlich Sachkunde nach der PflSchSachkV erforderlich Enge Zusammenarbeit mit StMELF bzw. AELF im Rahmen der Abnahme der Sachkunde-Prüfungen Erwerb beider Arten von Sachkunde in einer Veranstaltung Die Überwachung vor Ort bleibt bei den Gewerbeaufsichtsämtern

5 Import- / Export-Verordnung Regierung von Niederbayern Regelt die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien Regelungsinhalte: Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für alle ausgeführten Chemikalien Spezielle Verfahren, die bei der Ausfuhr bestimmter gelisteter Chemikalien anzuwenden sind Ausfuhrverbote für bestimmte Chemikalien u. a. Ziel: Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit auch in Empfängerstaaten

6 Import- / Export-Verordnung Regierung von Niederbayern Aufgaben des KompZ: Überwachung bei Ex- bzw. Importeuren Bearbeitung von Anfragen der Zollbehörden Berührpunkte zu anderen Behörden: Zusammenarbeit mit dem Zoll speziell im Bereich der Import- / Export-Verordnung Zollanfragen zu anderen chemikalienrechtlichen Vorschriften bearbeiten weiterhin die Gewerbeaufsichtsämter

7 Quecksilberverordnung Regelungsinhalte: Regierung von Niederbayern Verbot der Ausfuhr von Quecksilber und bestimmter Quecksilberverbindungen Abfallbewirtschaftung (sichere Lagerung) Ähnliche Aufgaben bzw. Berührpunkte wie bei Import-/Export-VO Ziel: Reduzierung der globalen Belastung durch Quecksilber und Quecksilberverbindungen

8 Stellt Anforderungen an Farben und Lacke im Baubereich in der Fahrzeugreparaturlackierung Regierung von Niederbayern ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-VO Regelungsinhalte: Ziele: Verbot von Farben/Lacken ab bestimmten VOC-Gehalt spezielle Kennzeichnungsvorschriften Verminderung der VOC-Emission zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit (Sommersmog) Einheitliche Produktanforderungen innerhalb der EU

9 Aufgaben des KompZ: Marktaufsicht Regierung von Niederbayern ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-VO Genehmigung von Ausnahmen für historisch und kulturell bedeutsame Gebäude und Oldtimer Berührpunkte zu anderen Behörden: Für Anlagen nach der 31. BImSchV sind die Immissionsschutzbehörden zuständig (industrielle Verwendung) Enge Zusammenarbeit mit dem LGL: Chemische Analyse von Proben

10 Regierung von Niederbayern POP-Verordnung Persistente organische Schadstoffe (Persistent organic pollutants) Problematische Eigenschaften: Langlebigkeit (Persistenz) Potential zum weiträumigen Transport Bioakkumulierbarkeit Regelungsinhalte: Verbote bzw. Beschränkungen für das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden Verwaltung von Lagerbeständen Abfallbewirtschaftung Verringerung der unbeabsichtigten Freisetzung Ziel: Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit Lindan

11 Regierung von Niederbayern POP-Verordnung Aufgaben des KompZ: Marktaufsicht Überwachung der Verbote bzw. Beschränkungen der Herstellung bzw. Verwendung Entgegennahmen von Informationen über Lagerbestände Berührpunkte zu anderen Behörden: Zuständigkeiten für abfallrechtliche Teile der VO bei den Bereichen 5 der Regierungen Landesamt für Umwelt Kreisverwaltungsbehörden u. a.

12 Regierung von Niederbayern Elektro- und Elektronikgerätegesetz Setzt EU-Richtlinien zu Elektro- und Elektronikgeräten um: Ziele: 2002/96/EG: WEEE- Richtlinie 2002/95/EG: RoHS-Richtlinie Regelungsinhalte: Vorgaben zu Gestaltung/Konstruktion/Herstellung sowie Stoffverbote Bestimmungen zur Rücknahme Regelungen zur umweltgerechten Entsorgung Schutz der Umwelt und der Gesundheit (Reduzierung des Schadstoffeintrags bzw. Förderung des Recyclings) Einheitliche Produktanforderungen innerhalb der EU

13 Regierung von Niederbayern Elektro- und Elektronikgerätegesetz Aufgaben des KompZ: Marktaufsicht Berührpunkte zu anderen Behörden: Enge Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Aufwändige und umfangreiche Analysen Vortrag von Frau Hilger (LGL) im Anschluss Zuständigkeiten für abfallrechtliche Teile des ElektroG bei - den Bereichen 5 der Regierungen - Landesamt für Umwelt - Kreisverwaltungsbehörden, u. a.

14 Regierung von Niederbayern Zusammenfassung Kompetenzzentrum Chemikalienrecht Vollzug breites Spektrum an komplexen Aufgaben Berührpunkte in den Zuständigkeiten mit anderen Behörden, insb. Bereiche Immissionsschutz, Abfallwirtschaft Kontakt, Abstimmung, z. T. enge Zusammenarbeit erforderlich (z.b. LGL, StMELF bzw. AELF, Zoll)

1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1

1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1 Verordnung der Landesregierung, des Umweltministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung

Mehr

Gemeinsame Verordnung

Gemeinsame Verordnung Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher

Mehr

Standort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel

Standort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel Standort Dresden Dr.-Ing. Jelena Nagel Gruppe: Produkte, mechanische und elektrische Sicherheit, Dresden nagel.jelena@baua.bund.de Tel.: 0351 5639 5434 Inkrafttreten Gesetz über das Inverkehrbringen, die

Mehr

1 Zuständigkeiten. 2 Inkrafttreten

1 Zuständigkeiten. 2 Inkrafttreten Chem. Verordnung des Umweltministeriums, des Finanz- und Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts

Mehr

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Zuständigkeiten

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Zuständigkeiten Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ChemGZuVO Ausfertigungsdatum: 14.05.2009 Gültig ab: 30.05.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 230 Gliederungs-Nr: 8053 Verordnung

Mehr

Internethandel mit Chemikalien - wo bleibt der Verbraucherschutz?

Internethandel mit Chemikalien - wo bleibt der Verbraucherschutz? Internethandel mit Chemikalien - wo bleibt der Verbraucherschutz? Peter Landauer Regierung der Oberpfalz Rechtliche Grundlagen Zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt vor stofflichen Gefährdungen gibt

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG Neues im Umweltrecht Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG ÖKOPROFIT-Klub München, 17. Mai 2006 16.05.2006 1 Richtlinie 2002/96/EG WEEE-Richtlinie vom 27. Januar 2003 (Waste Electrical and Electronic

Mehr

Sachkundeprüfung nach 5 Chemikalienverbotsverordnung

Sachkundeprüfung nach 5 Chemikalienverbotsverordnung Regierung von Niederbayern Sachkundeprüfung nach Hinweise Wer muss die Sachkunde nachweisen? Wer Stoffe oder Zubereitungen an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Gefahrstoffverordnung als

Mehr

Sachkundeprüfung nach 11 Chemikalienverbotsverordnung

Sachkundeprüfung nach 11 Chemikalienverbotsverordnung Regierung von Niederbayern Sachkundeprüfung nach Hinweise Wer muss die Sachkunde nachweisen? Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

Mehr

Dr. Ludwig Krämer (Hrsg.) Umweltrecht der EG. Textsammlung. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Dr. Ludwig Krämer (Hrsg.) Umweltrecht der EG. Textsammlung. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Dr. Ludwig Krämer (Hrsg.) Umweltrecht der EG Textsammlung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden INHALTSVERZEICHNIS 1 Vertragsrecht 1.1 Vertrag über die Europäische Union, unterzeichnet zu Maastricht am

Mehr

Absolutes Abgabeverbot für Autolacke mit zu hohem VOC-Gehalt

Absolutes Abgabeverbot für Autolacke mit zu hohem VOC-Gehalt Absolutes Abgabeverbot für Autolacke mit zu hohem VOC-Gehalt Abgabe 'alter' Autolacke an den Kunden kann eine Straftat darstellen Ungewollt eine Straftat begehen? Für Fahrzeuglackierer und Kfz-Techniker

Mehr

Regelung der innerbetrieblichen Verantwortung nach den Forderungen der Gefahrstoffverordnung und verwandten

Regelung der innerbetrieblichen Verantwortung nach den Forderungen der Gefahrstoffverordnung und verwandten Inhaltsübersicht 1 Grundsätzliche Bemerkungen... 15 1.1 Vorbemerkungen... 15 1.1.1 Einführung... 15 1.1.2 Anwendungshinweise... 15 1.1.3 Welchen Nutzerkreis will das vorliegende Werk ansprechen?... 16

Mehr

REACH-Umsetzung: Herausforderungen an den Vollzug - Herausforderungen und Ansätze -

REACH-Umsetzung: Herausforderungen an den Vollzug - Herausforderungen und Ansätze - REACH-Umsetzung: Herausforderungen an den Vollzug - Herausforderungen und Ansätze - Sibylle Wursthorn Regierungspräsidium Tübingen 2. Dezember 2014 REACH Kongress 2014 Einleitung Vollzug hat sich ebenfalls

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Inhaltsverzeichnis B. Herausgeber und Autoren C. Stichwortverzeichnis Chemikalienrecht. Europäische Rechtsvorschriften

Inhaltsverzeichnis. A. Inhaltsverzeichnis B. Herausgeber und Autoren C. Stichwortverzeichnis Chemikalienrecht. Europäische Rechtsvorschriften A A. B. Herausgeber und Autoren C. Stichwortverzeichnis 0000 Chemikalienrecht 20 REACH-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung,

Mehr

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden?

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Arbeitgeber sind nach der neuen Gefahrstoffverordnung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet

Mehr

REACH-Kongress Überwachung der Inverkehrbringensbeschränkungen des Anhangs XVII im Internet

REACH-Kongress Überwachung der Inverkehrbringensbeschränkungen des Anhangs XVII im Internet REACH-Kongress 2016 Überwachung der Inverkehrbringensbeschränkungen des Anhangs XVII im Internet 06. Oktober 2016 BfR, Berlin Dr. Matthias Zierhut Gewerbeaufsichtsamt bei der www.regierung.unterfranken.bayern.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Inhaltsverzeichnis B. Herausgeber und Autoren C. Stichwortverzeichnis Chemikalienrecht. Europäische Rechtsvorschriften

Inhaltsverzeichnis. A. Inhaltsverzeichnis B. Herausgeber und Autoren C. Stichwortverzeichnis Chemikalienrecht. Europäische Rechtsvorschriften A A. B. Herausgeber und Autoren C. Stichwortverzeichnis 0000 Chemikalienrecht Europäische Rechtsvorschriften 20 REACH-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

VDMA-/FGMA-Infotag Update Stoffrecht Frankfurt/M., 30. September Das nationale und europäische Chemikalienrecht aktueller Sachstand

VDMA-/FGMA-Infotag Update Stoffrecht Frankfurt/M., 30. September Das nationale und europäische Chemikalienrecht aktueller Sachstand VDMA-/FGMA-Infotag Update Stoffrecht Frankfurt/M., 30. September 2009 Das nationale und europäische Chemikalienrecht aktueller Sachstand MinR Dr. Christian Meineke Bundesministerium und Reaktorsicherheit,

Mehr

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015 Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16.04.2014 regelt u.a. Verbote des Inverkehrbringens von Gemischen und Erzeugnissen, fluorierte Treibhausgase enthalten. Sie hat die bisherige Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Mehr

Inhalt und Hintergrund der POP-Verordnung

Inhalt und Hintergrund der POP-Verordnung Mareike Walther FG III 1.5 Kommunale Abfallwirtschaft, Gefährliche Abfälle, Anlaufstelle Basler Übereinkommen Veranstaltung der SBB Der richtige Umgang mit der POP-Verordnung Potsdam, den 1 Gliederung

Mehr

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektrogeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick EU-Regelungen Deutschland: Pflanzenschutzgesetz und Verordnungen Sachsen: Verordnung zum Pflanzenschutz

Mehr

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2

Mehr

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu

Mehr

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt:

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt: Bundesrat zu Drucksache 127/15 04.05.15 Berichtigung U - AS - Fz - In - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung

Mehr

Zwischenstand bei REACH

Zwischenstand bei REACH Bayerischer Arbeitsschutztag 2008 Zwischenstand bei REACH Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit München, den 04.07.2008 Dr. Reinhard Zeitler Referat für Chemikaliensicherheit

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Ruedi Schuler Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Inspektor Abteilung Chemikaliensicherheit 15:30-1545 Thema SDB Schutzmassnahmen Kennzeichnung Massnahmen im

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 179. Verordnung: EU-Chemikalienrechts-Anpassungsverordnung 2017 179. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Abfallwirtschaftliche Informationen zum Umgang mit Abfällen

Abfallwirtschaftliche Informationen zum Umgang mit Abfällen Abfallwirtschaftliche Informationen zum Umgang mit Abfällen Das Sammeln und Befördern, der Handel und das Makeln von Materialien, Gegenständen und Gerätschaften (insbesondere auch Alttextilien und Altmetalle),

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektro- und Elektronikgerätegesetz Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (ElektroG) vom 16.03.2005 ist in den

Mehr

4912/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

4912/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 4912/J XXIV. GP - Anfrage 1 von 5 4912/J XXIV. GP Eingelangt am 24.03.2010 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

Elektroaltgeräte - Vorgaben und Herausforderungen für den österreichischen Versandhandel. 4. Branchentreff Versand- und Internethandel

Elektroaltgeräte - Vorgaben und Herausforderungen für den österreichischen Versandhandel. 4. Branchentreff Versand- und Internethandel Elektroaltgeräte - Vorgaben und Herausforderungen für den österreichischen Versandhandel 4. Branchentreff Versand- und Internethandel 15.11.2017 Über das UFH Wer wir sind Sammel- und Verwertungssystem

Mehr

Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis

Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis Band 143 Anzeige- und Erlaubnisverordnung Praxiskommentar Von Dr. jur. Olaf Kropp Justitiar der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh (SAM) und

Mehr

ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.12.2017 COM(2017) 795 final ANNEX 1 ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für

Mehr

Regulierungsinstrumente in der Altfahrzeuggesetzgebung

Regulierungsinstrumente in der Altfahrzeuggesetzgebung Für Mensch & Umwelt FachDialog Chancen und Risiken der Anwendung von Nanotechnologien im Automobilsektor Regulierungsinstrumente in der Altfahrzeuggesetzgebung 26. September 2017 Dipl.-Ing. Regina Kohlmeyer

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 571, 575 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen RoHS & ElektroStoffV

Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen RoHS & ElektroStoffV Industrie- und Handelskammer zu Köln & Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 16. November 2015, Köln Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen RoHS & ElektroStoffV Rechtsanwalt

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 572, 575 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 574, 575, 576 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle

Mehr

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 577 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der

Mehr

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche

Mehr

ROHSTOFF oder ABFALL? Was ist der Unterschied?

ROHSTOFF oder ABFALL? Was ist der Unterschied? ROHSTOFF oder ABFALL? Was ist der Unterschied? Chemisches Abendgespräch WKO, Wien 22.2.2018 Dr. Peter Hodecek, MBA Scholz Austria GmbH 1 / 1x Chemikalien- versus Abfallrecht REACH-VO Registrierung, Bewertung

Mehr

Hinweise zum Inverkehrbringen von Bau- und Montageschäumen auf der Basis von Methylendiphenyldiisocyanat (MDI)

Hinweise zum Inverkehrbringen von Bau- und Montageschäumen auf der Basis von Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) 1 Hinweise zum Inverkehrbringen von Bau- und Montageschäumen auf der Basis von Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) Der Fachdienst Umwelt der Stadtverwaltung Gera informiert wie folgt: In Bau- und Baustoffmärkten

Mehr

Kontrollplan. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Kontrollplan. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 1 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Kontrollplan (gem. Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14.Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen)

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de

Mehr

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 277 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der

Mehr

Chemikaliensicherheit 10

Chemikaliensicherheit 10 Chemikaliensicherheit 10 In den Jahren 2002 bis 2007 gab es viele rechtliche und organisatorische Veränderungen, die sich auf die chemikalienrechtliche Überwachung in Brandenburg ausgewirkt haben. Die

Mehr

ROHS II STOFFVERBOTE BEI ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN WERDEN AB 2014 AUSGEWEITET

ROHS II STOFFVERBOTE BEI ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN WERDEN AB 2014 AUSGEWEITET MERKBLATT Innovation und Umwelt ROHS II STOFFVERBOTE BEI ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN WERDEN AB 2014 AUSGEWEITET Bereits heute müssen bis auf wenige Ausnahmen - neue elektrische und elektronische Geräte,

Mehr

I. Allgemeiner Teil 1. Erläuterungen zum Sachkundenachweis gemäß 5 Abs. 2 ChemVerbotsV

I. Allgemeiner Teil 1. Erläuterungen zum Sachkundenachweis gemäß 5 Abs. 2 ChemVerbotsV 1. Erläuterungen zum Sachkundenachweis gemäß 5 Abs. 2 ChemVerbotsV Zusammenfassung: - Inverkehrbringen (sehr) giftiger Stoffe/ Zubereitungen ist erlaubnispflichtig (Ausnahmen: z.b. Spezialgesetze wie AtomG,

Mehr

POP - Abfälle. Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)

POP - Abfälle. Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) POP - Abfälle Die Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung vom 17.07.2017

Mehr

POP-ABFALL-ÜBERWV. Thomas Schilling Business Development Manager 1

POP-ABFALL-ÜBERWV. Thomas Schilling Business Development Manager 1 POP-ABFALL-ÜBERWV Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung Thomas Schilling 28.07.2017 Business

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Richtlinie 1907/2006 (REACH) Inkjet-Tinte für HP Deskjet 1000/1050/1050A/2050/2050A/2050SE/2054A/3000/3050/3050A/3050SE/3050VE/3 052A/3054A Stand vom 29.10.2012 1. Produkt-

Mehr

ElektroG. Elektro- und Elektronikgerätegesetz Kommentar. Von. Dr. Rebecca Prelle Syndikusanwältin bei der Berliner Stadtreinigung

ElektroG. Elektro- und Elektronikgerätegesetz Kommentar. Von. Dr. Rebecca Prelle Syndikusanwältin bei der Berliner Stadtreinigung ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz Kommentar Von Dr. Rebecca Prelle Syndikusanwältin bei der Berliner Stadtreinigung Dr. Holger Thärichen Rechtsanwalt Dr. Andrea Versteyl Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Mehr

SICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN

SICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN SICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN 15. Mai 2018 oder 14. November 2018 Mitarbeiter aus den Bereichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit, Einkauf, Vertrieb und Logistik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Mehr

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten

Mehr

Leitfaden zur Überwachung der ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung in Sachsen-Anhalt

Leitfaden zur Überwachung der ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung in Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung der ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung in Sachsen-Anhalt Mai 2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Neue Pflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Neue Pflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung Umwelt Forum Saar 2014 Aktuelles aus Umweltrecht und -politik Neue Pflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung 08.04.2014 Landesamt für Umwelt- und

Mehr

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr. BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? Dr. Was ist REACH? Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Canon Gr. 1510 Cyan Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Richtlinie 1907/2006 (REACH) Inkjet-Tinte für Canon ip3600/4600 Serie Stand vom 23.06.2009 1. Produkt- und Firmenbezeichnung Produktbezeichnung

Mehr

Das neue Pflanzenschutzgesetz

Das neue Pflanzenschutzgesetz Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 2/3 Indikationszulassung - Auskunft über Zulassungen Einkauf von Mitteln Matthias Wuttke, PSD Gartenbau

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 125, 126 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

Sachkundeprüfung nach 5 Chemikalienverbotsverordnung

Sachkundeprüfung nach 5 Chemikalienverbotsverordnung Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- Sachkundeprüfung nach Hinweise Wer muss die Sachkunde nachweisen? Wer Stoffe oder Zubereitungen an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Gefahrstoffverordnung

Mehr

1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffes oder Gemisches:

1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffes oder Gemisches: 1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: Kolb Cleaning Technology GmbH, Karl-Arnold-Str. 12, D-47877 Willich Tel.: +49 0 2154/947938, Fax. +49 (0) 2154947947 Email.: info@kolb-ct.com Notruf: +49-2324-9881285

Mehr

Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes

Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes Zum 26.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat bestimmt: 1 Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

Mehr

Technisches Informationsblatt zum Erzeugnis in Anlehnung an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Technisches Informationsblatt zum Erzeugnis in Anlehnung an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Seite 1 von 5 1. Erzeugnis- und Firmenbezeichnung Firmenbezeichnung: Business Unit: Artikel-Name: RENOLIT SE RENOLIT PROFESSION WF-TRP S DOTP PORE H72 Artikel-Nummer: 10.30.02.0012.000 Angaben zum Hersteller:

Mehr

Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV

Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV 18. Fortbildungsseminar der APT 27./28. Juni 2014 MinR in Claudia Sonnek Allgemeines zum Strahlenschutzrecht Rechtsquellen

Mehr

Gruppenstandard. Commodity/ Sourcing Manager - Ala Yasin

Gruppenstandard. Commodity/ Sourcing Manager - Ala Yasin Gruppenstandard Commodity/ Sourcing Manager - Ala Yasin Erich Jaeger GmbH + Co. KG Unternehmenspräsentation Gruppenstandard PU-200030 Stoffkonformität entlang der Lieferkette Zusammenfassung Commodity/

Mehr

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung. Mag. Christina Zwinger 5. März 2014

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung. Mag. Christina Zwinger 5. März 2014 Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung Mag. Christina Zwinger 5. März 2014 Übersicht Definitionen Verantwortliche Person Verpflichtungen der Verantwortlichen Person Verpflichtungen der Händler

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES UND DES UNTERNEHMENS:

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES UND DES UNTERNEHMENS: 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES UND DES UNTERNEHMENS: Handelsname: Hersteller / Lieferant: HRD GmbH Dingsfelder Weg 2 26215 Wiefelstede Tel: +49 (0) 4402 / 598506 Fax: +49 (0) 4402 / 598104 Email: info@happy-green.eu

Mehr

Carl Roth. Aus Baden für Europa

Carl Roth. Aus Baden für Europa Carl Roth Aus Baden für Europa Carl Roth in Zahlen 1879 CARL ROTH wird als "Material-, Colonial- und Farbwarenhandlung und Droguerie" in Karlsruhe gegründet. 1891 Privileg eines "großherzoglichbadischen

Mehr

Obstmaden-Fanggürtel 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.

Obstmaden-Fanggürtel 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3. 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Hersteller / Lieferant Prod-Nr. 329 W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860 Emmerthal Telefon +49- (0) 5155/624-0, Telefax +49- (0) 5155/6010,

Mehr

Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung

Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung Kongress Europäischer Binnenmarkt - Regulierung und fairer Wettbewerb am 23. und 24. November 2016 in Stuttgart Aufgaben des Zolls Überwachung des Warenverkehrs

Mehr

REACH aus Sicht der Behörde

REACH aus Sicht der Behörde REACH aus Sicht der Behörde WKS 17.4.2008 Dr. Rudolf f Kaufmann REACH-Verordnung Produkte Stoffe (synthetisch oder natürlichen Ursprungs) Zubereitungen (Gemische aus Stoffen) Erzeugnisse (Freisetzung von

Mehr

Chemikalienrichtlinie

Chemikalienrichtlinie natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit

Mehr

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH & Co. KG Esso Straße 16 D-76187 Karlsruhe

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten

Mehr

Verzeichnis der Rechtsvorschriften

Verzeichnis der Rechtsvorschriften Verzeichnis der Rechtsvorschriften Anlage 1 1 Arbeitsschutzgesetz 1.1 Verordnungen auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes 1.1.1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 1.1.2 Baustellenverordnung 1.1.3

Mehr

Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz

Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz Die EU-Verordnung 1143/2014 Verbote (Haltung, Zucht, Inverkehrbringen, Freisetzung ) Art. 7 Abs.

Mehr

Kantonales Laboratorium Chemikalienkontrolle. Chemikalienkontrolle

Kantonales Laboratorium Chemikalienkontrolle. Chemikalienkontrolle 1 Wer führt die Kontrollen durch? Jürg Stehrenberger Daniela Garulli www.kantlab.tg.ch Tel. 058 345 53 00 chemikalien@tg.ch 2 Warum werden chemische Produkte kontrolliert? Weil das Leben und die Gesundheit

Mehr

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes

Mehr

GHS/CLP Einführung in der Linde Group

GHS/CLP Einführung in der Linde Group GHS/CLP Einführung in der Linde Group Basisinformation 02/2011 Linde Produkte: Basisinformationen zu GHS GHS Überblick (I) Das von der UN entwickelte System GHS steht für Globally Harmonized System of

Mehr

~WILEY. Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen VCH. unter Berücksichtigung von REACH und G HS. 'w'iley-vch Verlag GmbH & Co. KGaA

~WILEY. Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen VCH. unter Berücksichtigung von REACH und G HS. 'w'iley-vch Verlag GmbH & Co. KGaA Herbert F. Bender Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen unter Berücksichtigung von REACH und G HS Vierte, vollständig überarbeitete Auflage ~WILEY VCH 'w'iley-vch Verlag GmbH & Co. KGaA Inhaltsverzeichnis

Mehr

REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung

REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung REACH Enforce 2 Das Projekt Der Ablauf Ergebnisse Überwachung nach REF2 1 - Das Projekt zweites EU-Projekt zu REACH Überwachung von Bestimmungen

Mehr

Grenzüberschreitende Abfallverbringung in Brandenburg aus Sicht der SBB mbh

Grenzüberschreitende Abfallverbringung in Brandenburg aus Sicht der SBB mbh Grenzüberschreitende Abfallverbringung in Brandenburg aus Sicht der SBB mbh SBB mbh Sabine Fankhänel Großbeerenstraße 231 14480 Potsdam www.sbb-mbh.de Notifizierung@sbb-mbh.de SBB mbh Organisation der

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE

FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE SCHWERPUNKT FORSTWIRTSCHAFT Teilweise Regeneration nach Kahlfraß durch Nonne und Kiefernspinner, Raum Lieberose 2015 Auswirkungen der Änderung des Pflanzenschutzrechtes

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 1202 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung

Mehr

Risikobasierte Kontrollen im Vollzug des Chemikalienrechts

Risikobasierte Kontrollen im Vollzug des Chemikalienrechts Kontrollstelle für Chemie und Biosicherheit Risikobasierte Kontrollen im Vollzug des Chemikalienrechts Die Kontrollen des Kantonalen Laboratoriums im Rahmen des Vollzugs der Chemikaliengesetzgebung erfolgen

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Version 2.16 Teil 1 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 Silicagel E Orange Angaben zum Lieferanten/Händler Giebel FilTec GmbH Carl-Zeiss-Str. 5 DE-74626 Bretzfeld-Schwabbach Tel. +49

Mehr

Marktüberwachung der Bundesländer nach 28. BImSchV

Marktüberwachung der Bundesländer nach 28. BImSchV Grüne Karte Baden- Württemberg Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg Regierungspräsidium Freiburg Überprüfung von 10 Kettensägen mit Fremdzündungsmotoren in 2013, Evaluierung voraussichtlich im

Mehr

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel (SDB SDS MSDS) 20.02.2018 1. Rechtliche Grundlagen 2. Toxikologische Grundlagen 3. Aufbau des Sicherheitsdatenblattes 4. Inhalte der einzelnen Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen 3 Rechtliche Grundlagen Ia

Mehr

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht 1 EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht Infoveranstaltung Kosmetikrecht, Salzburg Christian Gründling Kosmetische Inhaltsstoffe Vera Rogiers:

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung - ImSchZustVO M-V) Vom 4. Juli 2007 Zum Ausgangs-

Mehr