Gefahrgut & Chemikalienrecht mögliche Auswirkungen für Einsatzkräfte

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1 Gefahrgut & Chemikalienrecht mögliche Auswirkungen für Einsatzkräfte Christian Gründling TUIS Konferenz 203; Salzburg UN Harmonisierung für Gefahrguttransport - TDG Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - GHS 2. April 203 2

2 2 Anwendung der Vorschriften 3 Gefahrgutrecht: Neuerungen 203 Grundsätzlich keine substantiellen Änderungen Weiterentwicklung Kleine Änderungen bei den Pflichten der Beteiligten Gefahrgüter mit hohem Gefährdungspotential (auch Klasse 7) Neue UN Nummern Änderungen bei Sondervorschriften» z.b. SV 363 (flüssige Brennstoffe in Geräten und Maschinen)» SV 658 (Feuerzeuge) 4

3 3 Gefahrgutrecht: Neuerungen 203 Änderungen Kennzeichnung von Versandstücken» UN Nr. mindestens 2 mm mit Ausnahmen (Übergangsfrist bis Ende 203) Beförderungspapier» Bergungsverpackung oder Bergungsdruckgefäß» umweltgefährdend oder Meeresschadstoff/ Umweltgefährdend Kühl- und Konditionierungsmittel» ALS KÜHLMITTEL oder ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL auf Versandstück und Beförderungspapier» Kennz. von Fahrzeugen (Containern) 5 CLP: Stand der Implementierung VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 907/2006 VERORDNUNG (EG) Nr. 790/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (. ATP; Änderung des Anh. VI) VERORDNUNG (EU) Nr. 286/20 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (2. ATP; UN-GHS rev. 3)) 3. ATP im EU Amtsblatt veröffentlicht (Änderung des Anhang VI) 4. ATP in Diskussion (Implementierung UN-GHS rev. 4) 5. ATP in Vorbereitung (Änderung des Anhang VI) 6

4 4 Physikalische Gefahren Gefahrenklasse Explosive Stoffe/Gemische (2.) Entzündbare Gase (2.2) Entzündbare Aerosole (2.3) Entzündend (Oxidierend) wirkende Gase Unter Druck stehende Gase (2.5) Verdichtetes Gas Verflüssigtes Gas Tiefgekühlt verflüssigtes Gas Gelöstes Gas Entzündbare Flüssigkeiten (2.6) Entzündbare Feststoffe (2.7) Selbstzersetzliche Stoffe/Gemische (2.8) Selbstentzündl. (pyrophore) Flüssigk. (2.9) Selbstentzündl. (pyrophore) Feststoffe (2.0) Selbsterhitzungsfähige Stoffe/Gemische Berührung Wasser entzündb. Gase (2.2) Entzündend (Oxidierend) wirkende Flüssigk. Entzündend (Oxidierend) wirkende Festst. Organische Peroxide (2.5) Auf Metalle korrosiv wirkend (2.6) Gefahrenkategorie Div. Div.2 Div.3 Div.4 Div.5 Div Unstable Explosives Type A Type B Type C Type D Type E Type F Type G Type A Type B Type C Type D Type E Type F Type G 2. April Gesundheitsgefahren Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Akute orale Toxizität (3.) Aktue dermale Toxizität (3.) Akute inhalative Toxizität (3.) Ätzung/Reizung der Haut (3.2) A/B/C 2 3 Schwere Augenschädigung/-reizung (3.3) 2A/B Sensibiliserung von Atemwegen (3.4) Sensibilisierung von Haut (3.4) Keimzell-Mutagenität (3.5) A/B 2 Karzinogenität (3.6) A/B 2 Reproduktionstoxizität (3.7) A/B 2 Lactation Spezifische Zielorgan-Toxizität (Einm. Exp.) 2 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (Wiederh. Exp.) 2 Aspirationsgefahr (3.0) 2 2. April 203 8

5 5 Umweltgefahren Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Akut gewässergefährdend (4.) 2 3 Chronisch gewässergefährdend (4.) Zusätzlich seit 2009 im UN-GHS Schädigt die Ozonschicht (4.2) 2. April Einstufung - Unterschiede Stoffrecht vs. Transportrecht Stoffrecht Transport Gefahrenklassen Physikal. Gefahren Umweltgefahren Akute Toxizität Korrosivität Haut-/Augenreizung Sensibilisierung CMR - STOT Akute Toxizität Stoffrecht Transport April 203 0

6 6 Einstufung - TDG Substances (including mixtures and solutions) and articles subject to these Regulations are assigned to one of nine classes according to the hazard or the most prominent hazard they present Stoffe, Gemische und Erzeugnisse unterliegen Gefahrgutvorschriften Zuordnung nach überwiegender Gefahr (ev. Nebenklassen) Differenzierung innerhalb einer Klasse durch Kategorien oder Verpackungsgruppen Verzeichnis der gefährlichen Güter Namentlich genannte Stoffe n.a.g - Einträge Einstufung GHS/CLP-V Einstufung von Stoffen und Gemischen auf Basis der intrinsischen Eigenschaften für alle Gefahren (Verfügbare) Informationen Analogieschlüsse Rechenmodelle Selbsteinstufung als Grundprinzip Harmonisierte Einstufung für CMR-Stoffe, atemwegssensibilisierenden Stoffe und andere 2

7 7 Einstufung CLP-V 3 CLP/Transport: Einstufung Stoff CLP-V TDG NaOH, KOH Skin Corr. A 5% 2% Skin Corr. 2 > 5% (Me. Corr.) Iod Skin Corr. 2 (Me. Corr. no data) Schwefelsäure Skin Corr. A 5% 5% Skin Corr. 2 > 5% (Me. Corr.???) Morpholin Skin Corr. B (studies results show A) Phosphorsäure Skin Corr. B 25% 0% Skin Corr. 2 > 25% Fest: 8 (II) Flüssig: 8 (II) oder (III) 8 (III) 8 (6.) (I) oder > 5% Säure: 8 (II) 8 (I) 8 (III) Zinkchlorid Skin Corr. B 8 (III) 2. April 203 4

8 8 CLP/Transport: Einstufung 5 Kennzeichnung 6

9 9 Kennzeichnung alt neu 7 CLP-VO: Übergangsbestimmungen REACH CLP HPV etc. > 00 t/a > t/a Dec. 200 June 205 Meldung Einstufungs- u. Kennzeichnungsverzeichnis Stoffe Gemische Für Stoffe & Gemische: EU-System: bindend, GHS: optional (EU- System im SDB) Für Stoffe: GHS: obligatorisch SDB muss EU and GHS_Kennz. enth. Für Gemische: EU-System: bindend GHS: optional (EU-System im SDB) Nach Ablauf der ges. Übergangsfrist: Für Stoffe & Gemische: GHS: obligatorisch EU-System: offiziell außer Kraft 2. April 203 8

10 0 Kennzeichnung 9 Kennzeichnung 20

11 CLP/Transport: Kennzeichnung 2 CLP/Transport: Kennzeichnung CLP-V Transport Hautätzend Kat. Schwere Augenschädigung Metallkorrosiv Änderung im GHS??? Klasse 8, VG I-III Metallkorrosiv 2. April

12 2 Weitere Kommunikationsmittel für berufsmäßige Verwender Beförderungspapier Schriftliche Weisung Sicherheitsdatenblatt 2. April Sicherheitsdatenblatt für Stoffe: Gefährliche Stoffe (CLP-V) PBT-/vPvB-Stoffe Gemische: Gefährliche Gemische (CLP-V; ZubereitungsRL) Gemische mit 0,% PBT-/vPvB Stoffen (Ungefährliche Gemische mit gefährlichen Inhaltsstoffen über der Berücksichtigungsgrenze) Lieferant muss dem Abnehmer das SDB kostenlos in schriftlicher oder elektronischer Form in der Sprache des Mitgliedstaates des Abnehmers zur Verfügung stellen 24

13 REACH: Was bedeutet das Akronym? Registrierung Meldung durch Hersteller/Importeur aller Stoffe ab t an zentrale Agentur (ECHA) mit Angabe des Verwendungszwecks Daten über die gefährlichen Eigenschaften und Risikobewertung in Abhängigkeit der Menge Evaluierung Bewertung der gemeldeten Daten durch die Mitgliedsstaaten/Agentur Autorisierung Zulassung bzw. Substitution von besonders besorgniserregenden Chemikalien 25 REACH: Zeitplan Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis: siehe GHS REACH in Kraft! Vorregistrierung. Stoffe zwischen 00 t/a und.000 t/a Stoffe zwischen t/a und 00 t/a Stoffe >.000t/a, Stoffe mit R50/53 > 00 t/a, CMR-Stoffe > t/a? Phase-in Stoffe Registrierung von Stoffen > t/a April

14 4 REACH - ECHA Registrierung: ca Dossiers zu ca Stoffen Verwaltung ECHA (Europäische Chemikalienagentur) 27 Zusammenfassung Maßgebliche Beeinflussung des Gefahrgutrechts durch neue stoffrechtliche Bestimmungen in Europa REACH: Datensammlung & Risikobewertung CLP: (harmonisierte) Einstufung und Kennzeichnung Verstärkung des Effekts durch weltweite Änderungen der Einstufung und Kennzeichnung auf Basis von GHS Weitergehende Harmonisierung sowohl global, als auch zwischen Transport- und Stoffrecht in Zukunft absehbar! 28

15 5 Danke T: E: 2. April

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