Aktuelle Schulungen ausführlich für Neuerungen ADR/RID 2015 MwSt.-Befreiung für Privatpersonen Online-Seminare (elearning)

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1 Aktuelle Schulungen ausführlich für 2016 Gefahrgutrecht Abfallrecht Gefahrstoffrecht Arbeitssicherheit Ladungssicherheit Neuerungen ADR/RID 2015 MwSt.-Befreiung für Privatpersonen Online-Seminare (elearning) Mit Neuerungen für ADR 2015 SEMINARPROGRAMM 2016

2 Inhaltsverzeichnis Seminar-Nr. Gefahrgutrecht Inhalt 1 Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB... Basis-Seminar (elearning)... S. 4 die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind Aufbau-Seminar S. 5 (früher Beauftragte Personen ) Fortbildung S. 6 2 Personen nach Kapitel 1.3 ADR die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Sonstige verantwortliche Personen )... Basis-Seminar... S. 7 3 Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, See-... Basis-Seminar... S. 8 verkehr und Binnenschifffahrt... Fortbildung S. 9 4 Der Gefahrgutbeauftragte für den Luftverkehr Basis-Seminar... S Neues für Gefahrgutbeauftragte... Basis-Seminar... S Der Gefahrgutfahrer Basis-Seminar, Aufbau-Seminar Tank S. 12 Aufbau-Seminar explosive Stoffe S. 13 Aufbau-Seminar adioaktive Stoffe S. 14 Fortbildung S Erwerb von Sachkunde an IBCs... Basis-Seminar... S. 16 Fortbildung S Klassifizierung von Abfällen Basis-Seminar... S Gefahrgutrecht für Auditoren, Sachverständige und Verantwortliche in den Unternehmensbereichen: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltmanagement Basis-Seminar... S Sicherheitspläne richtig erstellen, einführen und anwenden Basis-Seminar... S. 20 Seminar-Nr. Abfallrecht Inhalt 15 Grundlehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler (Staatlich anerkannte Grundlehrgänge gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf AZ: vom ) Grund-, Ergänzungslehrgang S Fortbildungslehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler (Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach 11 EfbV bzw. 5 AbfAEV gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf AZ: vom ) Fortbildungslehrgang... S Der Betriebsbeauftragte für Abfall (Anerkannter Grundlehrgang für Abfallbeauftragte gemäß 59, 60 KrWG) Grundlehrgang S Neues für Betriebsbeauftragte für Abfall/Abfallbeauftragte (Anerkannter Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte gemäß 59, 60 KrWG)...Fortbildungslehrgang... S Fachkunde gemäß 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von ungefährlichen Abfällen (Tagesseminar zur Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen im Sinne des 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz)...Grundlehrgang S Fachkunde gemäß 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen (4-Tageseminar zur Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen im Sinne des 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Grundlehrgang S. 26 Seminar-Nr. Gefahrstoffrecht Inhalt 8 Erwerb von Sachkunde nach TRGS Basis-Seminar, Fortbildung... S Lagerung von Stoffen, Materialien und Abfällen mit Gefahrenpotenzial... Basis-Seminar... S. 28 S. 2

3 Inhaltsverzeichnis Seminar-Nr. Arbeitssicherheit Inhalt 22 Befähigte Personen für Container-Prüfungen... Basis-Seminar, Fortbildung... S. 29 Seminar-Nr. Ladungssicherheit Inhalt 10 Ladungssicherung für Verlader, Fahrer und Beförderer Basis-Seminar, Aufbau-Seminar... S. 30 Fortbildung S Der Kranführer für Portal- und Brückenkran... Basis-Seminar, Aufbau-Seminar... S. 32 Fortbildung S Der Gabelstaplerfahrer... Basis-Seminar, Fortbildung... S. 34 Anmeldeformular und AGB... S. 35 Anfahrt... S. 36 S. 3

4 1 Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ) Basis-Seminar Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut unabhängig der beförderten, versendeten oder verpackten Menge ihre daran beteiligten Personen besonders schulen müssen. Das Basis-Seminar richtet sich insbesondere an Personen nach Kapitel 1.3 ADR wie Betriebs- und Abteilungsleiter sowie Vorarbeiter, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind. Gebühren pro Teilnehmer 230 EUR Basis-Seminar (1 Tag) Personen die nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) In den Seminargebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem Basis-Seminar aus. elearning Dieser Seminarteil ist auch als Online-Seminar (elearning) buchbar. Inhalt Basis-Seminar Geplante Neuerungen des ADR für das Jahr 2015 Neuerungen im Abfallrecht und der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Behördliche Quellen zum Gefahrgutrecht Verantwortlichkeiten bei Gefahrguttransporten Aufbau und Systematik der Rahmenverordnung des GGVSEB und des ADR Erstellung von erforderlichen Beförderungspapieren Bedingungen bei Verpackungen und Großpackmitteln Beförderung von Schüttungen Kennzeichnung von Gefahrguttransporten Sicherung von Ladungen nach der VDI-Richtlinie 2700 ff. Ordnungswidrigkeiten und Haftungen bei Gefahrguttransporten Umweltschadensgesetz Kapitel 1.10 des ADR Vorschriften für die Sicherung Globally Harmonised System (GHS) Einbindung der Registration, Evaluation and Autorisation of Chemicals (REACH) Basis-Seminar Donnerstag Dienstag Donnerstag Dienstag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 4

5 1 Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ) Aufbau-Seminar Bei der Beförderung von Gefahrgütern ins Ausland werden verschiedene Verkehrsträger genutzt. Dabei kommen auf Verpacker, Befüller, Verlader, Absender und Beförderer zusätzliche Anforderungen zu das Aufbau-Seminar vermittelt dazu einen umfangreichen Überblick, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Mitarbeiter die eine weiterführende Schulung im Rahmen einer sogenannten Personalkategorie nach den Regeln der Luftfahrt benötigen, erhalten durch das Aufbau-Seminar erste Einblicke. Die Teilnahme am Aufbau- Seminar ist jedoch kein Ersatz für eine Schulung nach der IATA bzw. für eine Personalkategorieschulung gemäß Luftfahrt Bundesamt (LBA)! Für die Verkehrsträger des See- und Binnenschiffverkehrs erfüllt das Aufbau-Seminar in Kombination mit dem Basis-Seminar die Voraussetzung bzw. die Unterweisung zu Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ). Das Aufbau-Seminar richtet sich insbesondere an Personen nach Kapitel 1.3 ADR wie Betriebs- und Abteilungsleiter sowie Vorarbeiter, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind. Inhalt Aufbau-Seminar Erläuterungen der Regelungen für die Verkehrsträger Binnenschiff (ADN), See- (IMDG) und Luftverkehr (IATA) sowie Eisenbahn (RID) Besondere Kennzeichnungsbedingungen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten Ladungssicherung des Cargo Transport Unit (CTU) Dokumentation und Transportdokumente bei See-, Luft- und Binnenschiffstransporten sowie bei dem Zu- und Ablauf zu diesen Verkehrsträgern Besondere Bedingungen bei Tank-, Versandstück- und dem Transport von losem Schüttgut Bedingungen für Beförderungsmengen (Limited Quantities) Bedingungen der Empfängerländer Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem Aufbau-Seminar aus. Aufbau-Seminar 285 EUR Aufbau-Seminar (1 Tag) In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Montag Dienstag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 5

6 1 Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ) Fortbildung Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut unabhängig der beförderten, versendeten oder verpackten Menge ihre daran beteiligten Personen besonders schulen müssen. Die Fortbildung richtet sich insbesondere an Personen nach Kapitel 1.3 ADR wie Betriebs- und Abteilungsleiter sowie Vorarbeiter, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind. Gebühren pro Teilnehmer 230 EUR Fortbildung (1 Tag) Personen die nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) In den Seminargebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Inhalt Fortbildung Geplante Neuerungen des ADR für das Jahr 2015 Neuerungen im Abfallrecht und der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Behördliche Quellen zum Gefahrgutrecht Verantwortlichkeiten bei Gefahrguttransporten Aufbau und Systematik der Rahmenverordnung des GGVSEB und des ADR Erstellung von erforderlichen Beförderungspapieren Bedingungen bei Verpackungen und Großpackmitteln Beförderung von Schüttungen Kennzeichnung von Gefahrguttransporten Sicherung von Ladungen nach der VDI-Richtlinie 2700 ff. Ordnungswidrigkeiten und Haftungen bei Gefahrguttransporten Umweltschadensgesetz Kapitel 1.10 des ADR Vorschriften für die Sicherung Globally Harmonised System (GHS) Einbindung der Registration, Evaluation and Autorisation of Chemicals (REACH) Fortbildung Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an der Fortbildung aus. Montag Montag Montag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 6

7 2 Personen nach Kapitel 1.3 ADR die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Sonstige verantwortliche Personen ) Basis-Seminar gemäß Kapitel 1.3 ADR Der Gesetzgeber hat in der ADR vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut unabhängig der beförderten, versendeten oder verpackten Menge transportieren, ihre sonstigen verantwortlichen Personen besonders schulen müssen. Unser Basis-Seminar richtet sich insbesondere an Lageristen, Staplerfahrer, Verpacker, Befüller und Fahrzeugführer von beispielsweise Kurierdiensten oder Handwerksbetrieben (auch wenn sie nur freigestellte Gefahrgüter befördern), sofern sie nicht bereits als Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) im Betrieb besonders geschult und tätig sind. 145 EUR Basis-Seminar (½ Tag) Personen nach Kapitel 1.3 ADR die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Sonstige verantwortliche Personen) In der Seminargebühr sind Lehrmittel und Erfrischungen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Inhalt Basis-Seminar Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport auf der Straße Allgemeine Vorschriften und Begriffserklärungen sowie angrenzende Rechtsbereiche Zusammenhang zwischen der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) und der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Erforderliche Transportunterlagen zur Dokumentation Verwendung von Verpackungen und Großpackmittel Beförderung mit Fahrzeugen von Versandstücken, loser Schüttung und Tanks Ladungssicherung Vorschriften für die Sicherung nach 1.10 ADR Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem Basis-Seminar aus. Basis-Seminar Lindener Str. 100, Bochum Montag Mittwoch Dienstag Mittwoch :00 13:00 Uhr (½ Tag) S. 7

8 3 Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt Basis-Seminar für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an unserem Basis-Seminar schafft hierfür die Voraussetzung. Das Seminar entspricht den Vorgaben der GbV sowie weiteren nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften für die o.g. Verkehrsträger (IATA-DGR). Gebühren pro Teilnehmer für Basis-Seminare 550 EUR EUR EUR EUR Straßenverkehr (3 Tage) Schienenverkehr (optional, + 1 Tag) Binnenschifffahrt (optional, + 1 Tag) Seeverkehr (optional, + 1 Tag) In den Seminargebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Inhalt Basis-Seminar Nationale und internationale Vorschriften und Organisationen Gefährliche Güter Freistellungsregelungen und Mengenbegrenzungen Versandstücke und deren Kennzeichnung Beförderungsvorschriften, Dokumentation Seminarteil Seminarteil Seminarteil Basis-Seminar 8:30 17:00 Uhr Straßenverkehr (3 Tage) Montag Mittwoch Montag Mittwoch Schienenverkehr (+ 1 Tag) Donnerstag Donnerstag Binnenschifffahrt (+ 1 Tag) Freitag Freitag Abschluss Auf Wunsch kann sich an dem Basis-Seminar eine schriftliche Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anschließen. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK ein Schulungsnachweis ausgestellt. Damit ist eine Bedingung für eine Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten für die jeweiligen Verkehrsträger erfüllt. Wir stellen Ihnen eine zusätzliche über die Seminarteilnahme aus. Seminarteil Seeverkahr (+ 1 Tag) Montag Samstag S. 8

9 3 Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt Fortbildung für Straßen-, Schienen-, See-, Luftverkehr und Binnenschifffahrt Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf der Vermittlung von Neuerungen für die Verkehrsträger Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr mit der Einbindung von Abfalltransporten als Gefahrgut. Bei den Inhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer berücksichtigt. Durch die Teilnahme an dieser zweitägigen Fortbildung werden gesetzliche Vorschriften eingehalten. Es werden Problemlösungen im Bereich Gefahrgut (speziell Stückguttransporte) vermittelt. Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht. 440 EUR Fortbildung (2 Tage) Der Gefahrgutbeauftragte In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Inhalt Fortbildung Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften Durchführung der Beförderung Fahrzeug- und Beförderungsarten, Ausrüstung und Umschließungen Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln Dokumentation Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Abschluss Auf Wunsch kann sich an die Fortbildung eine schriftliche Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anschließen. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK ein Schulungsnachweis ausgestellt. Damit ist eine Bedingung für eine Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten für die jeweiligen Verkehrsträger erfüllt. Wir stellen Ihnen eine zusätzliche über die Seminarteilnahme aus. Fortbildung Montag Dienstag Montag Dienstag :30 17:00 Uhr (2 Tage) S. 9

10 4 Der Gefahrgutbeauftragte für Luftverkehr Aufbau-Seminar Der Gefahrgutbeauftragte für Luftverkehr Optionaler Seminarteil zum Basis-Seminar Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Luftfahrzeugen beteiligt sind, mussten in der Vergangenheit nach den Vorgaben der GbV schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diese Bestellungspflicht entfiel ab dem , jedoch bleibt die Kontrollpflicht bzw. Überwachung u.a. nach 130 OWiG für den Unternehmer weiterhin bestehen. Unser optionales Zusatzmodul bietet zukünftigen Gefahrgutbeauftragten die Möglichkeit wichtige Informationen zur Überwachung beim Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr im Anschluss an das Basis-Seminar Der Gefahrgutbeauftragte für Straßenverkehr zu erhalten. Die Teilnahme am Aufbau-Seminar ist jedoch kein Ersatz für eine Schulung nach der IATA bzw. für eine Personalkategorieschulung gemäß Luftfahrt Bundesamt (LBA)! Inhalt Aufbau-Seminar Nationale und internationale Organisationen Länderspezifische Bestimmungen Luftverkehrsspezifische Bestimmungen Erläuterungen zum Luftverkehrsgesetz Rechtliche Verantwortlichkeiten Notwendigkeit von Personalschulungen (PK) Gefährliche Güter Freistellungsregelungen und Mengenbegrenzungen Versandstücke und deren Kennzeichnung Beförderungsvorschriften, Dokumentation Abschluss Wir stellen Ihnen eine über die Teilnahme an dem Aufbau-Seminar aus. (zzgl. zum Basis-Seminar Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt ) 230 EUR Aufbau-Seminar (1 Tag) Der Gefahrgutbeauftragte für Luftverkehr In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Arnsberg AZ: /15 vom ) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt. Aufbau-Seminar Freitag Montag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 10

11 5 Neues für Gefahrgutbeauftragte Basis-Seminar Und wieder hat der Gesetzgeber Änderungen im Gefahrguttransport durchgeführt und plant weitere Ergänzungen und Neuerungen! Wir halten Sie mit unserem Basis-Seminar auf dem Laufenden und binden so diese Neuerungen in Ihren praktischen Alltag ein. Unser Seminar Neues für Gefahrgutbeauftragte ist einfach ein Muss, vor allem, weil Sie täglich mit neuen Fragen zur Beförderung von gefährlichen Gütern konfrontiert werden! Das Basis-Seminar richtet sich insbesondere an Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) sowie Gefahrgutbeauftragte die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind. Dieses Seminar ersetzt nicht unsere Basis- oder Aufbau-Seminare sowie die Fort-bildungen zu Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) und Der Gefahrgutbeauftragte. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter EUR Basis-Seminar (1 Tag) Neues für Gefahrgutbeauftragte In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Inhalt Basis-Seminar Neuerungen für 2015 in der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Umsetzung von Abfalltransporten mit baumusterzugelassenen Containern (BK 1 und BK 2 sowie die neue Codierung BK 3) Anwendung der Klassifizierung von Abfällen in Bezug zur ADR Kapitel und zu weiteren Bedingungen des Abfall- und Chemikalienrechtes sowie zu weiteren Umweltvorschriften Veränderungen beim Transport von leeren, ungereinigten Verpackungen mit Ausblick auf die damit verbundenen zukünftigen Sondervorschriften Erfahrungen bei der anwendungsbedingten Nutzung von Großpackmitteln als Bergungsverpackungen Beförderung von Spraydosen (Druckgaspackungen) in Verbindung mit der neuen GGAV 20 Neuerungen bei den Verkehrsträgern: Schienen-, See- und Luftverkehr sowie der Binnenschifffahrt Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem Basis-Seminar aus. Basis-Seminar Donnerstag Donnerstag Dienstag Donnerstag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 11

12 6 Der Gefahrgutfahrer ADR Fahrer Basis-Seminar gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind, müssen ihre Fahrer besonders schulen. Als Gefahrgutfahrer (ADR-Fahrer) darf nur tätig werden, wer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat. Die Teilnahme an unserem dreitägigen Basis-Seminar schafft hierfür eine wichtige Voraussetzung. Inhalt Basis-Seminar für Stückguttransport Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften Fahrzeug- und Beförderungsarten Ausrüstung und Umschließungen Durchführung der Beförderung entsprechend ADR 2013 mit Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln Dokumentation (Begleitpapiere) Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Maßnahmen nach Un- und Zwischenfällen entsprechend ADR 2013 mit praktischer Feuerlöschübung Gebühren pro Teilnehmer 230 EUR Abschluss Basis-Seminar für Stückguttransporte (2½ Tage) In den Seminargebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Auf Wunsch schließen sich an die Seminare schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK eine ADR- ausgestellt. Basis-Seminar 9:00 17:00 Uhr (2 Tage) 9:00 13:00 Uhr (3. Tag vormittags) Montag Mittwoch Dienstag Donnerstag Aufbau-Seminar für Tanktransport gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind, müssen ihre Fahrer besonders schulen. Als Gefahrgutfahrer (ADR-Fahrer) darf nur tätig werden, wer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat. Inhalt Aufbau-Seminar für Tanktransport Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften Fahrzeug- und Beförderungsarten Ausrüstung und Umschließungen Durchführung der Beförderung entsprechend ADR 2013 mit Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln Dokumentation (Begleitpapiere) Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Maßnahmen nach Un- und Zwischenfällen entsprechend ADR 2013 mit praktischer Feuerlöschübung Erweiterte Inhalte gemäß Rahmenlehrplan des DIHT Gebühren pro Teilnehmer 120 EUR Abschluss Aufbau-Seminar für Tanktransporte (optional, + 1½ Tage) In den Seminargebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Auf Wunsch schließen sich an die Seminare schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK eine ADR- ausgestellt. Aufbau-Seminar 13:00 17:00 Uhr (1. Tag nachmittags) 9:00 17:00 Uhr (2. Tag) Mittwoch Donnerstag Donnerstag Freitag S. 12

13 6 Der Gefahrgutfahrer ADR Fahrer Aufbau-Seminar für Transport explosiver Stoffe der Klasse 1 Aufbau-Seminar gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID) und International Maritime Code for Dangerous Goods (IMDG-Code). Alle Unternehmen, die an der Beförderung explosiver Stoffe mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind, müssen ihre Fahrer besonders schulen. Als Gefahrgutfahrer (ADR-Fahrer) der Klasse 1 darf nur tätig werden, wer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und bereits eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat bzw. einen ADR-Schein besitzt. Unser Aufbau-Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Dokumentation von Transporten gefährlicher Stoffe der Klasse 1 bzw. explosiver Stoffe notwendig sind. Inhalt Aufbau-Seminar für Transport explosiver Stoffe (Klasse 1) Vorschriften zur Beförderung von explosiven Stoffen bzw. Stoffen der der Klasse 1 Sicherheitspflichten im Umgang mit explosiven Stoffen bzw. Stoffen der Klasse 1 Klassifizierung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 Stoffliste der Klasse 1 Fahrzeug- und Beförderungsarten Ausrüstung und Umschließungen Grenzwerte und Durchführung der Beförderung von explosiven Stoffen bzw. Stoffen der Klasse 1 Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln Dokumentation (Begleitpapiere) Pflichten, Verantwortlichkeiten und Sanktionen Ergreifung von Maßnahmen nach Zwischenfällen und Unfällen Das Aufbau-Seminar richtet sich an Verantwortliche und Personen, die an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligt sind und deren Arbeitsbereich die Beförderung von gefährlichen Stoffen der Klasse 1 bzw. explosiven Stoffen umfasst. Gebühren pro Teilnehmer 120 EUR Aufbau-Seminar für Transport explosiver Stoffe (1Tag) In den Seminargebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Abschluss Auf Wunsch schließt sich an das Aufbau-Seminar eine schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK eine ADR- ausgestellt. Aufbau-Seminar für Transport explosiver Stoffe Freitag Donnerstag :00 17:00 Uhr (1 Tag) S. 13

14 6 Der Gefahrgutfahrer ADR Fahrer Aufbau-Seminar für Transport radioaktiver Stoffe der Klasse 7 Aufbau-Seminar gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID) und International Maritime Code for Dangerous Goods (IMDG-Code). Alle Unternehmen, die an der Beförderung radioaktiver Stoffe mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind, müssen ihre Fahrer besonders schulen. Als Gefahrgutfahrer (ADR-Fahrer) der Klasse 7 darf nur tätig werden, wer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und bereits eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat bzw. einen ADR-Schein besitzt. Unser Aufbau-Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Dokumentation von Transporten gefährlicher Stoffe der Klasse 7bzw. radioaktiver Stoffe notwendig sind. Inhalt Aufbau-Seminar für Transport radioaktiver Stoffe (Klasse 7) Grundlagen im Strahlenschutz Vorschriften zur Beförderung von radioaktiven Stoffen bzw. Stoffen der der Klasse 7 Sicherheitspflichten im Umgang mit radioaktiven Stoffen bzw. Stoffen der Klasse 7 Klassifizierung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 7 Stoffliste der Klasse 7 Fahrzeug- und Beförderungsarten Ausrüstung und Umschließungen Grenzwerte und Durchführung der Beförderung von radioaktiven Stoffen bzw. Stoffen der Klasse 7 Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln Dokumentation (Begleitpapiere) Pflichten, Verantwortlichkeiten und Sanktionen Ergreifung von Maßnahmen nach Zwischenfällen und Unfällen Das Aufbau-Seminar richtet sich an Verantwortliche und Personen, die an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligt sind und deren Arbeitsbereich die Beförderung von gefährlichen Stoffen der Klasse 7 bzw. radioaktiven Stoffen umfasst. Gebühren pro Teilnehmer 120 EUR Aufbau-Seminar für Transport radioaktiver Stoffe (1Tag) In den Seminargebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Abschluss Auf Wunsch schließt sich an das Aufbau-Seminar eine schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK eine ADR- ausgestellt. Aufbau-Seminar für Transport radioaktiver Stoffe Dienstag Freitag :00 17:00 Uhr (1 Tag) S. 14

15 6 Der Gefahrgutfahrer ADR Fahrer Auffrischung (Fortbildung) gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Der Schwerpunkt unserer Auffrischung liegt auf dem Thema Tanktransport. Bei den Inhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer berücksichtigt. Durch die Teilnahme an dieser zweitägigen Auffrischung wird die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut erhöht und die Umweltgefahren reduziert. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand gebracht. 130 EUR Auffrischung (2 Tage) Der Gefahrgutfahrer In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Seminarbeginn zu entrichten. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Inhalt Auffrischung Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften Fahrzeug- und Beförderungsarten Ausrüstung und Umschließungen Durchführung der Beförderung mit Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln Dokumentation (Begleitpapiere) Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Abschluss Auf Wunsch schließt sich an die Auffrischung eine schriftliche Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Sie verlängert im Erfolgsfall die ADR- um 5 Jahre. Auffrischung Donnerstag Freitag Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag :00 17:00 Uhr (2 Tage) S. 15

16 7 Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 Basis-Seminar In unserem zweitägigen Basis-Seminar erhalten Sie nach der Gefahrgutregel (GGR) 002 der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) die notwendige Sachkunde, um anschließend als Sachkundiger an Großpackmitteln/IBCs (ASF, ASP) alle 2 ½ Jahre erstmalige und wiederkehrende Prüfungen sowie Inspektionen selbstständig durchführen zu können. Neben diesen Prüfungen und Inspektionen müssen Großpackmittel in einem fünfjährigen Zeitintervall durch eine von der zuständigen Behörde anerkannte Inspektionsstelle untersucht werden. Wir zeigen Ihnen die Differenzierung zwischen einer Sachkundigen- und einer Inspektionsstellenprüfung auf, die nicht von Ihnen als Sachkundiger durchgeführt werden darf! Wir veranstalten dieses Sachkunde-Seminar zusammen mit unserem Partnerunternehmen der BAUER GmbH in Südlohn. Das Basis-Seminar richtet sich an Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung ebenso verantwortlich tätig sind sowie intern Prüfungen und Inspektionen vornehmen müssen. 440 EUR Basis-Seminar (2 Tage) Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen (nur 1. Tag) enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Seminarbeginn zu entrichten. Abschluss Unmittelbar an dem Basis-Seminar schließt sich vor Ort eine schriftliche Prüfung an. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Teilnahme-Zertifikat ausgestellt. Basis-Seminar Eichendorffstraße 62, Südlohn Mittwoch Donnerstag Donnerstag Freitag Donnerstag Freitag :00 16:30 Uhr (1. Tag) 9:00 14:00 Uhr (2. Tag) Inhalt Basis-Seminar Tag 1 Ausführungen und Erläuterungen zur Gefahrgutregel (GGR) 002 der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) Abgabe eines Überblicks über die rechtichen Grundlagen im ADR, RID und IMDG-Code Besonderheiten im Binnenschiff-, See- und Schienenverkehr (GGVSEG, GGVSee und RSEB) Definition und Abgrenzung von Gefahrgutumschließungen (IBC, Verpackung, Tank, KTC) in Bezug auf deren Größe, Material, Volumen- und Massebeschränkungen usw. Wartung, Reparatur (Einbindung von Behörden, Umfang) und Wiederaufbereitung von Großpackmitteln Bauliche und Bedienausrüstung von IBCs Kennzeichnung von IBCs in Bezug auf Bauarten, UN- Kennzeichnung, Innenbehälter und Stapellast Besondere Kennzeichnung nach Prüfung, Inspektion und regelmäßiger Wartung sowie von wiederaufgearbeiteten Kombinations-IBCs Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, Inspektionen und Dichtheitsprüfungen nach Herstellerpflichten sowie Pflichten von Inspektionsstellen Behördliche Zuständigkeiten, rechtliche Bedeutung von IBC-Prüfungen Dokumentationen (Protokoll, Prüfbericht) und deren Aufbewahrungsfristen Inhalt Basis-Seminar Tag 2 (Praxistag) Prüfmethoden zur Dichtheitsprüfung (z. B. Einsatz von Manometern, Lecksuchsprays oder Seifenlösung) Besonderheiten eines Bodenauslaufes Prüfung von Druckentlastungseinrichtungen Wanddickenmessung mit einem Ultraschallmessgerät Kalibrierung der eingesetzten Messmittel Sichtprüfungen an IBCs Prüfungsdokumentationen Besichtigung der Produktion der Großpackmittel (IBC) der BAUER GmbH S. 16

17 7 Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 Fortbildung Im Zuge der Änderungen des Gefahrgutrechtes ist es unumgänglich, regelmäßig im Bereich der Sachkunde für Großpackmittel (IBC) auf einem aktuellen Stand zu sein. Neben den Änderungen in der Verordnung, ändern sich auch Vorbedingungen durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). Unternehmen die Mitarbeiter im Rahmen der Sachkunde an IBCs beschäftigen, sind ebenfalls gehalten, regelmäßig Fortbildungen durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen zu unserem bereits bestehenden Basis- Seminar (Grundschulung) zum Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002, nun eine jährliche Fortbildung an. Wir veranstalten diese Fortbildung zusammen mit unserem Partnerunternehmen der BAUER GmbH in Südlohn. Die Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen die unser Basis-Seminar Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 besucht haben und sich über geplante Neuerungen im ADR 2015 und der BAM GGR 002 informieren wollen. 230 EUR Fortbildung (1 Tag) Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Seminarbeginn zu entrichten. Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an der Fortbildung aus. Inhalt Fortbildung Neue Auslegungen der Richtlinie der GGVSEB für die Verkehrsträger Straßenverkehr, Eisenbahn, Binnenschifffahrt Neuerungen bei der Durchführung von Dichtheitsprüfungen an Großpackmitteln (IBC) Verantwortung und Dokumentationspflichten des Sachkundigen Tipps zur Arbeitsweise Praktische Übungen insbesondere zur Dichtheitsprüfung an Behältern Erfahrungsaustausch Neuerungen zur Gefahrgutregel (GGR) 002 der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) Auslegung der Prüfinterwalle für Großbackmittel Vorgeschriebene anzubringende Kennzeichnungen durch den Sachkundigen Geplante Neuerungen 2015 im europäischen Übereinkommen für Transporte gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) über die Verwendung von Großpackmitteln (IBC) Besichtigung der Produktion von Großpackmittel (IBC) im Betrieb der BAUER GmbH (nur in Südlohn möglich) Fortbildung Eichendorffstraße 62, Südlohn Mittwoch Donnerstag Mittwoch :00 16:30 Uhr (1 Tag) S. 17

18 9 Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen Basis-Seminar nach Gefahrgutrecht In der betrieblichen Praxis gestaltet sich eine Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen oft sehr schwierig. Der Grund liegt in den verschiedenen Absichten der staatlichen Rechtsbereiche. Unser eintägiges Basis-Seminar soll Verfahren für eine Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen aufzeigen, die sich in der Praxis bewährt haben. Es besteht die Möglichkeit, innerbetriebliche Beispiele der Teilnehmer zu besprechen und Lösungen dazu zu erarbeiten. Im Seminar sind auch Zeiten für praktische Übungen enthalten. Das Basis-Seminar richtet sich an MitarbeiterInnen von Abfallerzeugern in Gewerbe und Industrie, Abfalltransporteuren (z.b. Speditionen, Containerdienste) und Abfallentsorgern. Insbesondere diejenigen Personen, die für den Transport von Abfällen und Gefahrstoffen Verantwortung tragen, u.a.: Verpacker und Versender von Abfällen und Gefahrstoffen ( Bereitstellung zur Abholung ) Gefahrgut-, Abfall- und Umweltbeauftragte Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ) Disponenten, Einsatz- und Betriebsleiter Fahrzeugführer Fachkundige gemäß Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) und Beförderungserlaubnis-Verordnung (AbfAEV) 320 EUR Basis-Seminar (1 Tag) Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Seminarbeginn zu entrichten. Inhalt Basis-Seminar Vorstellen der Gefahrgutklassen Chemische, physikalische und biologische Kriterien zur Einstufung von Abfällen und Gefahrstoffen Grenzwerte und -größen für Abfälle und Gefahrstoffe Klassifizierung von Lösungen und Gemischen Feststellung überwiegender Gefahren Festlegung auf eine Gefahrgutposition Bedeutung des EG-Sicherheitsdatenblattes gemäß der gesetzlichen Grundlagenverordnung (EG 1907/2006, REACH) Wichtige Daten für das EG-Sicherheitsdatenblatt Wichtige Daten für eine gefahrgutrechtliche Klassifizierung Hinweise zur Prüfung auf Plausibilität zwischen einer gefahrstoffrechtlichen und einer gefahrgutrechtlichen Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen Praktische Hilfestellungen für den innerbetrieblichen Alltag Erläuterung des weltweit harmonisierten Systems zur Klassifizierung und Kennzeichnung gefährlicher Güter Auswirkungen der Klassifizierung von Gefahrgütern und Gefahrstoffen Weiterführende Quellen zum Seminarthema Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem Basis-Seminar aus. Basis-Seminar Donnerstag Dienstag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 18

19 14 Gefahrgutrecht für Auditoren, Sachverständige und Verantwortliche in den Unternehmensbereichen: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltmanagement Basis-Seminar Bei betrieblichen Audits haben es Auditoren häufig schwer zu entscheiden, ob ein Gefahrgutbeauftragter benötigt wird oder nicht. Die Belange des Gefahrguttransports und Gefahrgutrechts sind ebenso schlecht zu bewerten, da entsprechende Fachkenntnisse meistens nicht ausreichend vorhanden sind. Ähnliche Probleme haben auch Mitarbeiter bzw. Verantwortliche, die ein hausinternes Audit durchführen oder ein Umwelt-Management-System begleiten müssen. Insbesondere Abfälle, die als gefährlich eingestuft werden müssten, werden bei diesen hausinternen Audits häufig übersehen. Unser Basis-Seminar vermittelt eine umfassende Übersicht über die Notwendigkeit von Gefahrgutbeauftragten und die nötige Bewertung von Gefahrgutprozessen. Des Basis-Seminar richtet sich an alle Verantwortliche, die eine Zertifizierung nach DIN ISO selbst durchführen oder daran beteiligt sind. Das sind: Auditoren Zertifizierer Mitarbeiter bzw. Verantwortliche in den zu zertifizierenden Unternehmen Inhalt Basis-Seminar Grundlagen des Gefahrgutrechts Gefahrgutrecht im Zusammenhang mit berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Notwendigkeit der Überwachung von Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) Notwendigkeit einer Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten Einbindung von Umweltgesetzen und -vorschriften Auszüge aus dem Strafrecht Ordnungswidrigkeitengesetz Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Handelsgesetzbuch (HGB) Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem Basis-Seminar aus. Basis-Seminar 320 EUR Basis-Seminar (1 Tag) Gefahrgutrecht für Auditoren, Sachverständige und Verantwortliche in den Unternehmensbereichen: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltmanagement In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Seminarbeginn zu entrichten. Samstag Samstag Samstag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 19

20 21 Sicherheitspläne richtig erstellen, einführen und anwenden Basis-Seminar Gesetzliche Vorgaben für den Auftraggeber des Absenders, Absender, Verpacker, Befüller, Verlader Beförderer, Empfänger und Entlader etc. gemäß Kap ADR/RID sowie weiterer Verkehrsträger Im ADR/RID Kap ff sowie bei weiteren Verkehrsträgern ist festgelegt, das Beteiligte, die gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial oder radioaktive Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial transportieren, Sicherungspläne erstellen, einführen und anwenden müssen. Die Pläne definieren genau, was bei potenziellen Gefahrensituationen (Unfall- oder Bedrohungsszenarien) zu geschehen hat, wie Fahrzeuge beim Transport und beim Abstellen gesichert werden müssen und wer die gesamten Abläufe überwacht und kontrolliert. Unser eintägiges Basis-Seminar Sicherungspläne richtig erstellen, einführen und anwenden vermittelt Ihnen diesen wichtigen Bereich des Gefahrguttransports. Unser Basis-Seminar richtet sich an Beförderer, Absender sowie weitere Beteiligte die an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial oder radioaktiver Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial beteiligt sind sowie verantwortliche Personen, die Sicherungspläne erstellen, einführen und kontrollieren. 450 EUR Basis-Seminar (1 Tag) Sicherheitspläne erstellen, einführen und anwenden In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Seminarbeginn zu entrichten. Wir stellen eine anerkannte über die Teilnahme an dem Basis-Seminar aus. Basis-Seminar Inhalt Basis-Seminar Elemente eines Sicherungsplanes wie z. B.: Zuweisung von Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherung an Personen Auflistung der betroffenen, zu transportierenden, gefährlichen Güter bzw. deren Arten Darstellung von Maßnahmen entsprechend den Verantwortlichkeiten und Pflichten aller Beteiligten, die für die Verringerung von Sicherungsrisiken zu ergreifen sind Wirksame und aktuelle Verfahren zur Meldung von Bedrohungen, Verletzungen der Sicherung oder Zwischenfällen Verhalten bei Bedrohungen, Verletzungen der Sicherung oder Zwischenfällen Verfahren zur Bewertung und Erprobung von Sicherungsplänen Verfahren zur wiederkehrenden Überprüfung und Aktualisierung von Sicherungsplänen Vorrichtungen, Ausrüstungen oder Verfahren zum Schutz gegen Diebstahl der Fahrzeuge die für den Transport von gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial oder radioaktiven Stoffen mit hohem Gefahrenpotenzial benutzt werden Ausnahmen vom Gebrauch eines Sicherungsplanes Erklärung und Anwendung der Vorschriften der Convention on Physical Protection of Nuclear Material und der IAEA Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Beförderern, Absendern und Empfängern mit zuständigen Behörden um: Hinweise über eventuelle Bedrohungen auszutauschen, Sicherungsmaßnahmen zu treffen und auf Zwischenfälle reagieren, welche die Sicherung gefährden. Mitgliedstaaten des COTIF bzw. Geltungsraum eines Sicherungsplanes Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern gemäß dem Feststellungsverfahren zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz Freitag Freitag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 20

21 15 Grundlehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler (Staatlich anerkannte Grundlehrgänge gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf AZ: vom ) Grundlehrgang In der Entsorgungswirtschaft tätige Unternehmen können sich gemäß den 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Zu den zertifizierbaren Tätigkeiten zählt das sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, sowie das handeln oder makeln. Dazu müssen u.a. die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen gemäß 9 EfbV die erforderliche Fachkunde durch die bescheinigte Teilnahme an einem staatl. anerkannten Grundlehrgang nachweisen. Das gleiche gilt für die Erlangung der Erlaubnis zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen gemäß 54 KrWG und 1 der Beförderungserlaubnisverordnung (AbfAEV). Auch für die Erlaubnis zum Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen wird gemäß 54 KrWG der Fachkundenachweis verlangt. Inhaltlich sind diese Fachkundelehrgänge nahezu identisch, sodass durch den Besuch unserer 4-tägigen Veranstaltung (als kombinierter Lehrgang) alle drei Fachkundenachweise erlangt werden können. Die Lehrgangsorganisation und -inhalte orientieren sich dabei an der LAGA-Vollzugshilfe Anerkennung von Fachkundelehrgängen (Stand ). Inhalt Grundlehrgang Gesetzliche und rechtliche Grundlagen Entsorgungsfachbetrieb Verantwortlichkeiten beim Entstehen von Abfall Abfallvermittlung und Abfalltransport Entsorgungsanlagen und deren Zulassungen BVT-Merkblätter Eigenschaften und Charakteristika von Abfällen Technik und Betrieb von Entsorgungsanlagen Rechtsvorschriften zur Nachweisführung und Registrierung Elektronisches Abfallnachweisverfahren eanv und dessen Umsetzung Wir veranstalten diesen Grundlehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz. Gebühren pro Teilnehmer 750 EUR Grundlehrgang (4 Tage) Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Wir stellen eine anerkannte über die Teilnahme an dem Grundlehrgang aus. Ergänzungslehrgang: Betriebsbeauftragter für Abfall Für Teilnehmer des Grundlehrgangs gemäß 9 EfbV und 5 AbfAEV besteht durch Besuch des Ergänzungslehrgangs die Möglichkeit die notwendige Fachkunde gemäß 60 KrWG zur Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Abfall zu erlangen. Die vorherige Teilnahme am Grundlehrgang ist zwingend erforderlich. Inhalt Ergänzungslehrgang Bedeutung und Stellung sowie Aufgaben, Pflichten und Rechte des Beauftragten für Abfall Verantwortung und Haftung des Abfallbeauftragten Management der betrieblichen Entsorgung Checklisten, Formulare und Arbeitshilfen in der betrieblichen Entsorgungspraxis Wir veranstalten diesen Ergänzungslehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz. In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. 300 EUR Ergänzungslehrgang (1 Tag) Betriebsbeauftragter für Abfall Wir stellen eine anerkannte über die Teilnahme an dem Ergänzungslehrgang aus. Grundlehrgang Montag Donnerstag Donnerstag Freitag und Donnerstag Freitag Donnerstag Freitag und Donnerstag Freitag Montag Donnerstag :00 17:00 Uhr (4 Tage) Ergänzungslehrgang Freitag Samstag Samstag Freitag :00 17:00 Uhr (1 Tag) S. 21

22 16 Fortbildungslehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler (Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach 11 EfbV bzw. 5 AbfAEV gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf AZ: vom ) Fortbildungslehrgang Für die Leitung und Beaufsichtigung in Entsorgungsfachbetrieben verantwortliche Personen müssen zur Erhaltung ihres Fachkundenachweises mindestens alle zwei Jahre einen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. Dies gilt auch für verantwortliche Personen die mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln. Verantwortliche Personen von Betrieben die Abfälle ausschließlich transportieren sind alle 3 Jahre zum Besuch eines anerkannten Fortbildungslehrgangs verpflichtet. Im Rahmen dieser 2-tägigen Veranstaltung liegt das Hauptaugenmerk auf Änderungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht, sowie anderen tangierenden Rechtsbereichen. Dabei spielt auch die Umsetzung von Änderungen im Betrieb eine wichtige Rolle. Dieser Lehrgang ist gleichzeitig anerkannt als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall. Inhalt Fortbildungslehrgang Änderungen bzw. Neuerungen im nationalen und internationalen Abfallrecht, insbesondere im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Änderungen bzw. Neuerungen in den angrenzenden Rechtsgebieten Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Aktuelles zur AbfAEV und in den angrenzenden Rechtsbereichen Gefahrguttransport Straße (ADR), Schiene (RID), Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) Erläuterung von Praxisbeispielen Wir stellen eine anerkannte über die Teilnahme an dem Fortbildungslehrgang aus. Wir veranstalten diesen Fortbildungslehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz. 370 EUR Fortbildungslehrgang (2 Tage) Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Fortbildungslehrgang Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag :00 17:00 Uhr (2 Tage) S. 22

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