Informationen zu Dreh - und Foto und Drohnenarbeiten

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1 Informationen zu Dreh - und Foto und Drohnenarbeiten Wir freuen uns......über Ihr Interesse, St. Peter-Ording als Kulisse für Ihre Arbeit zu nutzen. Da der gesamte Strand und somit auch die Film-Düne und das Foto-Shooting Gebiet in Ording Teil des Nationalparks und Weltnaturerbes Wattenmeer sind, gelten bei uns besondere Regeln. Der folgende Leitfaden dient Ihnen als erste Orientierung. Sie finden hier alle relevanten Kontaktdetails und Tipps für die Umsetzung Ihres Projekts. Ansprechpartner, die in jedem Fall über Ihr Vorhaben informiert werden müssen: 1. Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording (TZ) Ansprechpartner: Constanze Höfinghoff Leitung Marketing- und Veranstaltungsabteilung Badallee 1, St. Peter-Ording Telefon: c.hoefinghoff@tz-spo.de Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo. Mi.: Do.: Fr.: 08:00 16:30 Uhr 08:00 16:00 Uhr 08:00 12:30 2. Amt Eiderstedt Ordnungsamt St. Peter-Ording (AE) Ansprechpartner: Christoph Thimm Bürgerbüro St. Peter-Ording Badallee 1, St. Peter-Ording Telefon: christoph.thimm@amt-eiderstedt.de Öffnungszeiten: Mo. Mi.: Do.: Fr.: 08:00 12:30 Uhr 08:00 12:30 Uhr & 14:00 17:30 Uhr 08:00 12:30 Uhr LKN Schleswig-Holstein Nationalparkverwaltung (NP) Ansprechpartner: Armin Jeß Fachbereich Schutz und Entwicklungsplanung Schlossgarten 1, Tönning Telefon: armin.jess@lkn.landsh.de Öffnungszeiten: 1 Mo. Do.: Fr.Fr: 09:00 16:00 Uhr 09:00 14:00 Uhr

2 Die TZ SPO ist Ihr erster Ansprechpartner und muss grundsätzlich den Dreharbeiten und Shootings zustimmen. Bitte setzen Sie alle drei genannten Ansprechpartner in Ihren Verteiler, damit eine zügige Prüfung und ggf. Genehmigung erfolgen kann. Zur Anfrage werden genaue Angaben Ihres Vorhabens benötigt, mindestens: 1. Wann ist der Dreh/Shooting Termin? (Tag(e) und Uhrzeit) 2. Welchen Zweck/welches Thema hat das Vorhaben? (Werbung, Kino-/TV-Produktion? etc...) Achtung: Autowerbung/-präsentationen, werbliche Fahrzeugdarstellungen jeglicher Art, Testfahrten etc. sind am gesamten Strand untersagt! Zigarettenwerbung oder andere Themen, die dem Nationalpark Wattenmeer oder der Ausrichtung St. Peter-Ordings widersprechen, sind nicht genehmigungsfähig. 3. Wo genau soll gedreht werden? (Strandabschnitt...) 4. Werden Fahrzeuge am Strand genutzt? Wird eine Befahrung außerhalb der Parkplatzflächen beantragt? Wichtig: Die Projektverantwortlichen müssen während der Durchführung auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit achten. Das Befahren des Strandes außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen in Ording und Böhl ist grundsätzlich untersagt und nur unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet möglich. Das Befahren der ausgewiesenen Parkflächen ist nur vom bis des jeweiligen Jahres erlaubt! Jegliche Raserei und unnötige Fahrten am Strand sind verboten! Als Leitfaden gilt: 1. Ist das Vorhaben innerhalb der Parkplätze durchführbar und damit kein Befahren des Strandes außerhalb der Parkplätze nötig? JA > Während der Öffnungszeiten der Strandparkplätze ( ) ist zwar eine Information der drei o.g. Ansprechpartner sowie eine Zustimmung der TZ erforderlich, jedoch keine Genehmigung seitens der Ordnungsbehörden. 2. Ist das Vorhaben im Nahbereich des Parkplatzes und der Pfahlbauten durchführbar? JA > Alle drei Ansprechpartner werden informiert. Es wird die Erlaubnis geprüft und ggf. Vom Ordnungsamt genehmigt, den Strandbereich direkt außerhalb der Parkplatzeinfriedung bis zu den Pfahlbauten xy zu befahren. 3. Aus Gründen der freien und unverstellten Perspektive ist ein Aufnehmen/Drehen am Strand und das Befahren des Strandes erforderlich (siehe Anhang 2: Foto-Areal)? JA > Alle drei Ansprechpartner werden informiert und eine Genehmigung beim Ordnungsamt eingeholt. In diesem Fall wird dem Antragsteller als Anhang zur Genehmigung eine individuell markierte Karte mit schraffierter Fläche ausgehändigt, in der die Befahrungszone festgelegt wird. 4. Ist das Filmen und Fotografieren mit Drohnen erlaubt? NEIN > Die Benutzung von Drohnen ist im gesamten Bereich des Strandes und somit auch der Film-Düne und des Fotoshooting Gebietes in Ording grundsätzlich untersagt und nur unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Ausnahmegenehmigung aller drei Stellen zeitlich befristet möglich. Hierbei gelten immer die Gesetze und Verordnungen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). 2

3 Individuelle Genehmigungen können für die Film-Düne beim Nationalpark-Amt beantragt werden. Dies gilt für die folgenden Aktivitäten: Befahren des Strandes außerhalb der schraffierten Fläche Aktivitäten innerhalb der Dünen (der folgende Satz ist aufzunehmen: Schädigung der Dünen und ihrer Vegetation sind auszuschließen.), größere Aufbauten sind im Einzelfall nur im Film-Areal der Film-Düne zulässig Aktivitäten die nach dem Nationalparkgesetz grundsätzlich verboten sind wie Feuer (z.b. im Rahmen von Special Effects), Aufbau von Zelten o.ä. Filmen und Fotografieren mit Flug-Drohnen: je nach Einsatzzweck gelten Regelungen und ggf. Genehmigungen für Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme des LuftfahrtBundesamtes (LBA), wobei Drohnen nur in Sichtweite des Piloten geflogen werden dürfen; Kameradrohnen über 25kg sind grundsätzlich, ohne Ausnahmen verboten Für Fragen stehen Ihnen die oben genannten Kontaktpersonen zur Verfügung. 3

4 Film-Düne Offiziell gedreht werden darf in St. Peter-Ording auf der dafür ausgewiesenen Foto- Shooting Fläche (s. Anhang 1), den öffentlich zugänglichen Bereichen und, im Einzelfall, in der FilmDüne. Die Düne liegt direkt am attraktiven Strandabschnitt Ording rechts neben dem Fahrrad- und Fußgängersteg. In den Sommermonaten (15. März 31. Oktober) besteht hier die Möglichkeit, mit Autos den Strandparkplatz Ording zu befahren. Die Entfernung vom Ordinger Strandparkplatz zur FilmDüne beträgt, je nach freien Parkplätzen, zwischen 50m m Luftlinie (s. Skizze). Am Drehort ist ebenfalls auf Hinweis-Schilder des Naturschutzes zu achten, welche die Schutzzone 1 ausschildern (Betreten oder Nutzung verboten). Allgemein gilt im Nationalpark: alles, was in den Park gebracht wird, wird auch wieder mitgenommen! Angeln, Baden und Fotografieren ist in allen Bereichen erlaubt, die auch betreten werden dürfen Hunde sind immer an der Leine zu führen Für Pferde gelten spezielle Regelungen, die im Ordnungsamt abgefragt werden können Im Nationalpark sind Schilder und Hinweise unbedingt zu beachten Offene Feuer, Grillen und die Mitnahme von Glasflaschen ist in allen Bereichen verboten Für weitere Informationen zur Gesetzeslage im Nationalpark, siehe den unten aufgeführten Link: verboten/rechtsgrundlagen 4

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7 Anhang 3 Mu ergenehmigung Am Eide 7 ed Sei e 1

8 Mu ergenehmigung Am Eide 8 ed Sei e 2

INFORMATIONEN / LEITFADEN

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