Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten?

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1 Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten? Der Anbau von Zwischenfrüchten ist an sich nichts Neues. Er ist in vieler Hinsicht positiv, geht es um Nährstoffspeicherung, Erosionsschutz, Humusaufbau oder Nematodenbekämpfung. Zudem ist der Einsatz organischer Dünger nach Ernte der Hauptfrucht nur zu Raps, Wintergetreide oder eben zu Zwischenfrüchten möglich. Neu ist die Möglichkeit, mit dem Anbau von Zwischenfruchtmischungen Greeningauflagen (ökologische Vorrangfläche) zu erfüllen. Das Angebot möglicher Mischungen ist groß! Um sich keine unerwünschten Nebenwirkungen einzuhandeln, ist die Kenntnis um pflanzenbauliche und phytosanitäre Auswirkungen der einzelnen Komponenten unerlässlich. Abbildung 1 Bei Zwischenfruchtmischungen prüfen, ob sie in die Fruchtfolge passen Um in den Genuss der vollständigen Greening-Prämie zu gelangen, muss ein Betrieb laut Agrarzahlungen-Verpflichtungen-Verordnung bestimmte Vorgaben erfüllen. Dazu gehört neben der Anbaudiversifizierung und dem Erhalt von Dauergrünland auch die Schaffung ökologischer Vorrangflächen. Zu den ökologischen Vorrangflächen zählt neben Hecken und Knicks, Ackerrändern, Bracheflächen und Leguminosen auch der Anbau von Zwischenfrüchten. Zwischenfrüchte werden mit dem Faktor 0,3 gewichtet, 1

2 d. h. 1 ha Zwischenfrucht ergeben 0,3 ha ökologische Vorrangfläche, sofern folgende Auflagen und Regelungen eingehalten werden: Es muss eine Kulturpflanzenmischung mit mindestens 2 Arten aus einer vorgegebenen Liste ausgesät werden. Dabei darf keine Art einen höheren Anteil als 60 % an den Samen der Mischung haben, gemessen an der Anzahl /m 2. Der Anteil von Gräsern darf auch in der Summe nicht über 60 % betragen. Der Nachweis erfolgt über Einkaufsbelege (Aufbewahrungsfrist 6 Jahre). Man muss nicht zwingend eine fertige Mischung verwenden, sondern kann auch selber mischen. Dann sind Rückstellmuster sowie die Berechnung der Mischungsverhältnisse bis zum Ende des auf das Antragsjahr folgenden Jahres aufzubewahren. Frühester Aussaattermin: Spätester Aussaattermin ist der 1. Oktober. Es ist aber empfehlenswert, die Zwischenfrüchte so zeitig auszusäen, dass der Bestand sich gut entwickeln kann, um die gewünschten pflanzenbaulichen Effekte (Nematodenreduzierung, Erosionsschutz ) zu erzielen. Die Zwischenfrucht darf erst nach dem 15. Februar des Folgejahres entfernt werden. Um eine Samenreife zu verhindern, ist ein Schlägeln oder Walzen (ohne Bodeneingriff) erlaubt. Hier sollte lediglich ein hohes Schlägeln vorgenommen, werden, damit die Zwischenfrucht hinsichtlich der ausgesäten Arten noch erkennbar bleibt. Schwere Böden, auf denen im Frühjahr keine tiefe Bearbeitung möglich ist, müssen bereits vor Aussaat der Zwischenfrüchte entsprechend sorgfältig bearbeitet werden (gute Strohverteilung, Beseitigung von Fahrspuren und Verdichtungen). Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ab Ernte der Hauptfrucht (auch kein Glyphosateinsatz vor der Saat). Keine mineralischen Stickstoffdüngemittel und kein Klärschlamm möglich. Organische Düngung ist möglich, dabei sind die entsprechenden Auflagen der Düngeverordnung zu beachten. In Zwischenfruchtmischungen sinkt mit steigenden Leguminosenanteilen der notwendige N-Düngebedarf. Damit schränken sich die Möglichkeiten einer organischen Düngung weiter ein. Ist eine organische Düngung der Zwischenfrucht vorgesehen, sollte deshalb auf größere Leguminosenanteile in der Mischung verzichtet werden. Auf besondere Vorgaben zur Herbstdüngung ist zu achten. Steht kein organischer Dünger zur Verfügung, kann als Leguminose vorzugsweise Alexandrinerklee als Mischungspartner verwendet werden, um die N-Versorgung des Bestandes zu unterstützen. Plant man leguminosen als Hauptkultur in die Fruchtfolge aufzunehmen, dann sollten diese aus Fruchtfolgegründen in Mischungen nicht enthalten sein. 2

3 Mischungen können vorteilhaft sein, da verschiedene Arten andere Wurzelsysteme ausbilden und den Boden gleichmäßiger durchwurzeln. Nicht optimale Wachstumsbedingungen können besser ausgeglichen werden und bei einem Schädlings-/oder Krankheitsbefall werden nicht alle Arten betroffen sein. Diese positiven Effekte sind jedoch nur dann zu erwarten, wenn sich die Mischungspartner entsprechend gut entwickeln können. Die Ansprüche an Saattermin und Saattechnik sind wie auch die Konkurrenzkraft sehr unterschiedlich. So sollten Leguminosen spätestens bis Anfang August ausgesät werden, während beispielsweise bei Senf späte Saattermine bis in den September gut möglich sind. Senf ist zudem sehr konkurrenzstark, was im Hinblick auf Mischungsanteile zu beachten ist. Die Konkurrenzkraft vieler leguminosenhaltiger Fertigmischungen ist im Vergleich zu Senf oder Ölrettich geringer. Deshalb sind für solche Mischungen ein früher Saattermin, spätestens bis zum 15. (20.) August und ein optimales Saatbett besonders wichtig. Ein sicherer Anbau ist daher nur nach Gerste evtl. noch nach früh räumendem Weizen möglich. Der Saattermin fällt dann in eine sehr arbeitsintensive Zeitspanne, in der neben Weizenernte und Rapsaussaat auch die organische Düngung der Zwischenfrucht zu bewältigen ist. Mit zunehmender Anzahl an Mischungspartnern steigen in der Regel die Saatgutkosten, insbesondere mit höherem Leguminosenanteil, an. Von vielen für den Zwischenfruchtanbau zugelassenen Arten weiß man bereits jetzt, welche Auswirkungen sie auf die Hauptkultur haben können, da sie z. B. als Wirtspflanze für Nematoden fungieren. Bei anderen weiß man hingegen noch nicht, wie sie sich auswirken, und es bleibt ein gewisses Restrisiko, wenn sie in die Mischung aufgenommen werden. Als Beispiel sei hier der Lein genannt, der aus nematologischer Sicht kaum erforscht ist. Aufgrund dieser unsicheren Datenlage ist er auf Schlägen mit Tabak-Rattle-Virus-Problematik für Kartoffelfruchtfolgen nicht zu empfehlen. Auch Rauhafer ist als Mischungspartner unter dem Aspekt, eine "Grüne Brücke" zu bilden, problematisch, da er Wirtspflanze für Getreidevirosen sein kann. Aus diesem Grund ist auch der Bekämpfung bzw. Unterdrückung des Ausfallgetreides besonderes Augenmerk zu schenken. Da eine chemische Bekämpfung nicht möglich ist, kann es nötig sein, nach Aufgang des Ausfallgetreides eine intensive Stoppelbearbeitung durchzuführen oder zu pflügen. Nun kommen die Ansprüche der einzelnen Kulturarten ins Spiel: In Rapsfruchtfolgen sollten keine Kreuzblütler (vor allem kein Senf) enthalten sein, um Krankheiten wie Kohlhernie und Verticillium nicht zu fördern. Alternativen sind Rauhafer und Phacelia. Wurde Raps in Rübenfruchtfolgen mit Nematodenbelastung aufgenommen, dann ist Ölrettich (mit Rauhafer oder Phacelia) die Zwischenfrucht der Wahl. Bei der Ölrettichsorte ist dann auf geringe Anfälligkeit für Kohlhernie zu achten. Ramtillkraut sollte vermieden werden, da Sclerotinia gefördert werden kann. 3

4 Rauhafer Phacelia Summe Tabelle 1 Beispiel für Rapsfruchtfolgen: keine Kreuzblütler (Förderung von Kohlhernie und Verticillium), mögliche Alternativen sind z. B. Phacelia und Rauhafer Ölrettich Phacelia Summe Tabelle 2 Beispiel für kombinierte weit gestellte Raps- / Rübenfruchtfolgen: evtl. nematodenresistenter Ölrettich in Kombination mit Phacelia In Zuckerrübenfruchtfolgen in denen die Nematodenreduktion im Vordergrund steht, sollten generell nur nematodenreduzierende Arten ausgesät werden, also Kombinationen aus Ölrettich und Senf. Für gute Kombinationen sind Sortenmerkmale wie Schnellwüchsigkeit und Blühneigung zu beachten. Werden andere Mischungspartner als Senf zum Ölrettich verwendet, wie z. B. Lein, so ist zu beachten, dass eine ausreichende Bestandesdichte (mindestens 160 Pflanzen/ m²) der Hauptart in der Mischung erzielt wird, damit die Nematoden bekämpfende Wirkung gewährleistet ist und die Rettiche nicht zu stark werden. Bei der Aufnahme von Phacelia in die Mischung ist zu bedenken, dass sie Rhizoctonia solani fördern kann. Auf Flächen mit Befall oder Verdacht auf Ditylenchus dipsaci ist auf Senf sowie auf Leguminosen wie Ackerbohnen und Erbsen zu verzichten (Klee ist keine Wirtspflanze). Buchweizen sollte in Mischungen aufgrund der Gefahr des Aussamens und der sehr schwierigen Bekämpfung in Zuckerrüben nicht enthalten sein. 4

5 frühere Saat (ölrettichbetont), z. B. spätere Saat (senfbetont), z. B. 2 Mischungspartner Ölrettich Senf Summe Ölrettich Senf Summe Mischungspartner Ölrettich Senf Phacelia Summe Ölrettich Senf Phacelia Summe Mischungspartner (mit Alexandrinerklee nur wenn keine organische Düngung vorgesehen) Ölrettich A.Klee Summe Senf A.Klee Summe angenommene Preise ( /kg): Ölrettich 3,10, Senf 2,20, Phacelia 7,00, Alexandrinerklee 2,20 Tabelle 3 Nematodenreduzierende Ölrettich/Senfkombinationen für Zuckerrübenfruchtfolgen, (angenommene Preise ( /kg): Ölrettich 3,10, Senf 2,20, Phacelia 7,00, Alexandrinerklee 2,20) In Kartoffelfruchtfolgen muss im Hinblick auf Eisenfleckigkeit auf Senf und Phacelia verzichtet werden. Auf Flächen ohne Druck durch Tabak-Rattle-Virus (TRV) kann eine Mischung aus Ölrettich und Rauhafer verwendet werden. Auf Flächen mit hoher Belastung an TRV kommt nur Ölrettich als Reinsaat in Frage. Hier eignet sich Rauhafer nicht als Mischungspartner, da nicht auszuschließen ist, dass Rauhafer ebenfalls Wirtspflanze für TRV ist. Auf die Aufnahme dieser Flächen als ökologische Vorrangfläche muss dann verzichtet werden! Maisfruchtfolgen bieten den größten Spielraum für die Verwendung verschiedener Mischungen, wenn diese früh genug ausgesät werden können. Das ist besonders dann der Fall, wenn der Mais nach einer Getreidevorfrucht steht. Steht der Mais mit Raps, Kartoffeln oder Zuckerrüben in einer Fruchtfolge, sind die o. g. Hinweise zu berücksichtigen. In kombinierten Mais-/Rübenfruchtfolgen mit geringer Nematodenbelastung könnte aus gründen und aufgrund des schlechteren Abfrierens eventuell auf Ölrettich verzichtet werden. Dann würden sich beispielsweise Kombinationen aus Senf und Phacelia anbieten, sofern Rhizoctonia keine Rolle spielt. Maisfruchtfolgen bieten auch eine gute Möglichkeit, mit winterharten Mischungen und Untersaaten zu arbeiten. 5

6 2 Mischungspartner ohne Ölrettich 3 Mischungspartner ohne Ölrettich Senf Phacelia Summe Senf Phacelia Ramtillkraut Summe Tabelle 4 Nematodenreduzierende Senfkombinationen ohne Ölrettich für Mais-/Zuckerrübenfruchtfolgen, (angenommene Preise ( /kg): Senf 2,20, Phacelia 7,00, Ramtillkraut 5,00) Ausblick: Der Anbau von Zwischenfruchtmischungen stellt eine gute Möglichkeit dar, ökologische Vorrangflächen, die das Greening fordert, zu schaffen. Damit der Zwischenfruchtanbau aber weiter erfolgreich bleibt, sind bei der Auswahl der Arten pflanzenbauliche Grundsätze zu berücksichtigen. Weitere Auflagen zu Düngung und Pflanzenschutz im Greening schränken die pflanzenbaulichen Möglichkeiten ein. Sind mit den Auflagen zu viele Nachteile verbunden, sollten Zwischenfrüchte wie bisher und damit möglicherweise ohne Anerkennung als ökologische Vorrangfläche angebaut werden. Annette Hoffmann Jörg Schaper Landwirtschaftskammer Niedersachsen 6

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