Gestaltungssatzung Altstadt Infos zur frühzeitigen Beteiligung

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1 Gestaltungssatzung Altstadt Infos zur frühzeitigen Beteiligung Stand: 25: Juni 2015

2 Seite 2 Herausgeberin: Stadt Celle Der Oberbürgermeister FD Stadtplanung Am Französischen Garten Celle Fotos, Luftbild und Karten: Stadt Celle

3 Gestaltungssatzung Altstadt - Informationen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 3 Inhalt Einleitung Eine Satzung für alles? Was kann eine Gestaltungssatzung regeln? Bausteine der Stadtgestaltung in der Altstadt Gestaltungsbereiche Gestaltungssatzung Altstadt - Neufassung? Der neue Geltungsbereich Regelungsinhalte Was wird sonst geregelt? Wer stellt die Gestaltungssatzung auf? Verfahrensablauf Gestaltungssatzung Entwurf der Gliederung Stadt Celle - Fachdienst Stadtplanung Mai 2015

4 Seite 4 Einleitung Das in Jahrhunderten gewachsene Stadtensemble in seiner heutigen Erscheinungsform verlangt bei seiner baulichen Fortentwicklung Rücksicht auf die gewachsenen Stadtstrukturen, auf den historischen Baubestand einschließlich seiner Maßstäblichkeit, auf ortsbezogene Gestaltungsmerkmale und überlieferte Gestaltungsprinzipien, die das eigenständige Wesen und die Atmosphäre dieser Stadt geprägt haben und auch künftig prägen sollen. Neubaumaßnahmen müssen besonders sensibel und qualitätvoll entwickelt und dem hohen gestalterischen Niveau des Altstadtensembles gerecht werden. Durch die Unterschutzstellung der Altstadt von Celle als geschütztes Stadtdenkmal besteht die Verpflichtung, dem Schutz und der Pflege des Bestandes hohe Priorität einzuräumen. Damit ist die Bewahrung und bauliche Pflege des Stadtbildes der Altstadt von Celle ein städtebauliches, denkmalpflegerisches, kulturelles und gesellschaftliches Anliegen von besonderem Rang und steht im öffentlichen Interesse. Die Satzung von 1978 soll daher an heutige Erfordernisse angepasst werden, um den Schutz der Gestaltungsqualität der Altstadt Celles auch weiterhin zu gewährleisten.

5 Gestaltungssatzung Altstadt - Informationen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 5 Eine Satzung für alles? Hin und wieder kommt die Frage auf, ob es nicht einfacher und übersichtlicher wäre, alle vorhandenen Satzungen in einer einzigen Satzung zusammenzufassen. Das ist rechtlich nicht möglich. Die Rechtsgrundlagen zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung liefert die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Hier ist aufgeführt, was geregelt werden darf und was nicht. Rechtsgrundlage für die Aufstellung der Sondernutzungssatzung ist jedoch das Niedersächsisches Straßenrecht (NStrG) und somit ein anderer Rechtsbereich. Daher können unterschiedliche Anforderungen aus verschiedenen Rechtsbereichen nicht in einer gemeinsamen Satzung geregelt werden. Das ist unzulässig. Was kann eine Gestaltungssatzung regeln? Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden z.b. Farbe, Material und Dachneigung für die von außen sichtbaren Bauteile Gestaltung, Art und Höhe von Einfriedungen wie Zäune oder Mauern Werbeanlagen Antennen Siehe auch 84 Abs. (3) der Niedersächsischen Bauordnung Darüber hinaus gelten auch weiterhin die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und desdenkmalrechts sowie der Sondernutzungssatzung der Stadt Celle. Auf den beiden folgenden Seiten werden die jeweiligen Rechtsgrundlagen sowie die Bereiche für die das jeweilige Recht gilt kurz dargestellt. Stadt Celle - Fachdienst Stadtplanung Mai 2015

6 Seite 6 Auszüge aus den Rechtsgrundlagen Niedersächsisches Straßengesetz NStrG 2009 (zuletzt geändert ) 18 (1) Satz 4 Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmte Sondernutzungen in den Ortsdurchfahrten und in Gemeindestraßen von der Erlaubnis befreien und die Ausübung regeln. 21 Satz 1 Für Sondernutzungen können Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Satz 4 Die Landkreise und Gemeinden können die Gebühren durch Satzung regeln, soweit ihnen die Sondernutzungsgebühren zustehen. Niedersächsische Gemeindeordnung NGO 2009 (zuletzt geändert ) 6 (1) 1 Die Gemeinden können im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. 2 Im übertragenen Wirkungskreis können Satzungen aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden. 8 Die Gemeinden können im eigenen Wirkungskreis durch Satzung insbesondere 1. die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen regeln und Gebühren für die Benutzung festsetzen; 2. [ ] Niedersächsisches Kommunal Verfassungsgesetz NKomVG (zuletzt geändert ) 10 (1) Die Kommunen können ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Niedersächsische Bauordnung NBauO (vom ) 84 (3) Um bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten zu verwirklichen oder um die Eigenart oder den Eindruck von Baudenkmalen zu erhalten oder hervorzuheben, können die Gemeinden [ ] durch örtliche Bauvorschrift für bestimmte Teile des Gemeindegebietes [ ] besondere Anforderungen an die Gestaltung [ ] stellen [ ] Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz NDSchG (zuletzt geändert ) 8 Anlagen in der Umgebung von Baudenkmalen In der Umgebung eines Baudenkmals dürfen Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird. Bauliche Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals sind auch so zu gestalten und instand zu halten, dass eine solche Beeinträchtigung nicht eintritt. 7 gilt entsprechend.

7 Gestaltungssatzung Altstadt - Informationen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 7 Bausteine zur Stadtgestaltung in der Altstadt sind u.a.: Sondernutzungssatzung Niedersächsisches Denkmalschutz Gesetz Gestaltungssatzung Niedersächsische Bauordnung Gestaltungsbereiche auf dem Baugrundstück/ am Gebäude auf der Straße 18 NStrG 6,8,40,83 NGO NDSchG 84 (3) NBauO 10 und 58 NBauO Rechtsgrundlagen Sondernutzungssatzung Gestaltungssatzung Satzung der Stadt Celle Baugenehmigung Sondernutzungsgenehmigung Denkmalrechtliche Genehmigung genehmigungsfrei Genehmigung erforderlich? Sondernutzungsgebühr gebührenfrei gebührenfrei Baugebühren (einmalig) Kosten? Erläuterungen/ Hinweise: auch genehmigungsfreie Maßnahmen müssen die jeweiligen Vorschriften einhalten Die Sondernutzungsgenehmigung schließt die Belange des Denkmalschutzes und die Überprüfung nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung mit ein. Die Baugenehmigung schließt die Denkmalrechtliche Genehmigung und die Überprüfung nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung mit ein. Genehmigungsfreie Maßnahmen benötigen in der Altstadt in den meisten Fällen eine denkmalrechtliche Genehmigung Stadt Celle - Fachdienst Stadtplanung Mai 2015

8 Seite 8 Oben: Celle - Neubau in Fachwerkoptik Mitte: Erfurt - auch moderne Bauten können sich gut einfügen Rechts: Halberstadt - trotz Fachwerk fügt sich dieses Gebäude aufgrund der Geschossigkeit nicht ein Unten: Frankfurt - Visualisierung moderner Neubau, der sich aufgrund durchdachter Proportionen gut einfügt Gestaltungssatzung Altstadt - Neufassung? Die Gestaltungssatzung von 1978 wurde bisher noch nie angepasst. Folgende Punkte zeigen jedoch, dass eine Neufassung sinnvoll und nötig ist: Neue Formen der Werbung Werbemittel sind heute kostengünstig, dadurch von jedem zu finanzieren; früher: Schildermaler/ heute: online Druckerei oder Copyshop Werbeformen, die es 1978 noch nicht gab oder die unerschwinglich waren wie Beamer/ großformatige Transparente, Klebefolien etc. sind bisher nicht gereglt Die Sondernutzungssatzung kann nur straßenrechtliche Aspekte regeln - WO etwas stehen darf Gestaltungssatzung regelt WAS herum stehen darf deshalb: Neuregelung erforderlich Links: alles was der Werbemittelmarkt hergibt, wird auf die Straße gestellt

9 Gestaltungssatzung Altstadt - Informationen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 9 Gestaltung von An- und Neubauten Die Architekturvorstellung von 1978, was sich als Neubau in die Altstadt einfügt ist überholt Bisher liegt der Schwerpunkt auf Fachwerkbauten, es gibt jedoch auch Bestandsbauten, die KEIN Fachwerk sind und somit nicht geregelt werden können. Bisherige Regelung: Neubaufassaden müssen als Fachwerkfassade gebaut werden (C&A-Gebäude) Bisher: strenge Maßstäbe an Dach/ Fassade/ Fenster, die wenig Gestaltungsspielraum lassen gleichzeitig aber die qualitätsvolle Gestaltung nicht unbedingt fördern Neu: Gestaltung und Proportionen der Gebäude müssen sich einfügen zukünftig mehr Möglichkeiten Zunehmend Baumaßnahmen, die sich gestalterisch einfügen aber nicht der Gestaltungssatzung von 1978 entsprechen (erhöhter Aufwand für den Bauherr) Mobile Fahrradständer werden meist nicht wirklich genutzt. Sie dienen hauptsächlich als Werbeträger, die Fahrräder stehen lose daneben. rechts: wenn die Speisekarte nicht ausreicht. Stadt Celle - Fachdienst Stadtplanung Mai 2015

10 Seite 10 Vorschlag Geltungsbereich Gestaltungssatzung 2014 Geltungsbereich Gestaltungssatzung 1978 Denkmalensemble Altstadt Sanierungsgebiet Altstadt Altstadtbereich der Sondernutzungssatzung mit besonderer Regelung Stadteingänge (historisch/ neu)

11 Gestaltungssatzung Altstadt - Informationen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 11 Der neue Geltungsbereich Der alte Geltungsbereich ist lückenhaft. Er lässt einzelne Gebäude (z.b. Stadtkirche, Museum), ganze Straßenbereiche (z.b. Stechbahn, Südwall) oder Straßenseiten (z.b. Nordwall) aus. Daher ist es geboten diesen anzupassen. Die Übersicht zeigt folgende Gebietsabgrenzungen, die über der Altstadt liegen: Geltungsbereich Gestaltungssatzung 1978 Denkmalensemble Altstadt Sanierungsgebiet Altstadt Bereiche der Sondernutzungssatzung mit besonderer Regelung Der Vorschlag für den angepassten Geltungsbereich umfasst daher: den bisherigen Geltungsbereich zuzüglich den Stadteingängen ohne Ausschluss einzelner Gebäude wie z.b. Stadtkirche jeweils beiden Straßenseiten (z.b. Nordwall) im Bereich des Schlossparks und des Südwalls entlang der Abgrenzung des Stadtdenkmals der Altstadt von Celle Stadt Celle - Fachdienst Stadtplanung Mai 2015

12 Seite 12 Regelungsinhalte Wie bisher auch sollen folgende Punkte durch die neue Gestaltungssatzung geregelt werden: Dächer Fassaden Fenster und Türen Markisen und Vordächer Werbeanlagen Die Gliederung bliebt wie bei der zur Zeit gültigen Satzung. Der Entwurf zur fortgeschriebenen Fassung der Gestaltungssatzung Altstadt beruht auf mehreren Grundlagen: Jahrelangen Praxiserfahrungen der Denkmalschutzbehörde (und der Bauaufsicht bzgl. Werbeanlagen) im Vollzug. Dabei vor allem Beseitigung von Regelungsdefiziten in den bisherigen räumlichem und sachlichem Geltungsbereichen. Außerdem Einarbeiten von sachlichen Regelungen, die seit Jahren erfolgreiche Bescheidpraxis sind. Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fachwerkstädte von 2009 Kommunalverwaltungs-Diplomarbeit v. Anna Albrecht von 2010 mit Empfehlungen

13 Gestaltungssatzung Altstadt - Informationen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 13 Was wird sonst noch geregelt? Tische und Stühle? Regelt die Sondernutzungssatzung bzw. das Denkmalrecht. Sonnenschirme? Mit Werbeaufdruck fallen diese unter die Regelung der Gestaltungssatzung; ansonsten werden diese ausschließlich durch die Sondernutzungssatzung geregelt. Warenauslagen? Regelt die Sondernutzungssatzung Kundenstopper? Fallen als Werbeanlage unter die Regelungen der Gestaltungssatzung und der Sondernutzungssatzung. Wer stellt die Gestaltungssatzung auf? Das Verfahren zur Aufstellung der Gestaltungssatzung wird federführend im Fachdienst 60.1 Stadtplanung durchgeführt. Die Inhalte werden in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Fachdienst 60.2.Städtebauförderung, Liegenschaften erarbeitet. Das Verfahren zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung regelt der 84 (4) NBauO i.v.m. den des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung von Bebauungsplänen. Dadurch ist auch eine zweistufige breite und umfassende Informations- und Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit gewährleistet: zunächst im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, nachfolgend im Rahmen der öffentlichen Auslegung aller Unterlagen. Den Auftakt zur frühzeitigen Beteiligung bildet der Tag der Städtebauförderung am 9. Mai In einem zum Ausstellungsraum umgebauten Bauwagen, dem infomobil, werden an diesem Tag die Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt und es gibt die Gelegenheit Fragen rund um die Gestaltungssatzung zu stellen. Stadt Celle - Fachdienst Stadtplanung Mai 2015

14 Seite 14

15 Gestaltungssatzung Altstadt - Informationen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 15 Verfahrensablauf Gestaltungssatzung Planungsanstoß Vorlauf Aufstellungsbeschluss ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Erarbeitung Satzungskonzept Beteiligung der Öffentlichkeit Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Überarbeitung Satzungskonzept Formelle Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Anhörung Ortsrat Überarbeitung Satzungskonzept Auslegungsbeschluss ortsübliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit Auslegung Auswertung der Beteiligung und Vorbereitung der Abwägung ggf. Überarbeitung Satzungskonzept Beratung und Satzungsbeschluss ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Geltungsbereich, Planungsziele, Grobkonzept; Bestandsaufnahme, Zeitplan Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, Verwaltungsausschuss, Rat; evtl. gleichzeitig Instrumente zur Planungssicherung Tageszeitung Konzept; Geltungsbereich, Begründung, Konzept für Gestaltungsfibel bei Gestaltungssatzung 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Aufforderung zur Stellungnahme 3 Abs. 1 BauGB; Veranstaltung oder Aushang 4 Abs. 2 BauGB 94 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) 3 Abs. 2 BauGB; Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, Verwaltungsausschuss Tageszeitung; mindestens 1 Woche vor Auslegung 3 Abs. 2 BauGB; inkl. Begründung, Dauer: mindestens einen Monat Falls die Überarbeitung wesentliche Änderungen ergibt, dann erneute Beteiligung Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, Verwaltungsausschuss, Rat Amtsblatt (und Tageszeitung); Verfahren zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung gem. 84 Abs. 4 NBauO i. V. m. den des BauGB Stand Juli 2015 Legende Verwaltung Politische Gremien Öffentlichkeit und Behörden, sonstige Stadt Celle - Fachdienst Stadtplanung Mai 2015

16 Seite 16 Entwurf der Gliederung Unten aufgeführt ist die geplante Gliederung der neuen Satzung (rechte Spalte), um aufzuzeigen, welche Inhalte die neue Satzung im Vergleich zur Satzung von 1978 (rechte Spalte) haben wird. Der neue Satzungstext wird zur Zeit noch erarbeitet. Gliederung der Satzung von 1978 Entwurf der Gliederung zur Neuaufstellung der Satzung Titel Einleitung 1 Geltungsbereich 2 Dächer (1) Dachneigung, Material und Farbe (2) Dachfenster (3) Dachaufbauten, Dacheinschnitte (4) Aus der Dachfläche ragende Bauteile 3 Fassaden (1) Fachwerkbauten (2) Stützen und Riegel (3) Größe der Gefache (4) Material der Gefache (5) Sichtbare Flächen im Erdgeschoss (6) Brandwände (7) Vorhandenes Fachwerk 4 Fenster in Fachwerkbauten (1) Sprossen (2) Fensterrahmen (3) Farbe der Fensterrahmen (4) Schaufenster (5) Ausnahmen* Titel Einleitung Präambel 1 Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich (1) Räumlicher Geltungsbereich (2) Sachlicher Geltungsbereich (3) andere (höherrangige) Regelungen (4) Regelungen zur Gestaltung in Bebauungsplänen 2 Dächer (1) Dachneigung, Material und Farbe (2) Dachfenster (3) Dacheinschnitte (4) Aus der Dachfläche ragende Bauteile (5) Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie und Windenergie (6) Antennen 3 Fassaden (1) Fachwerkbauten (2) Fachwerkfassade (3) Gefache in Fachwerkfassaden (4) Abweichungen in Brandwänden (5) Vorhandenes Fachwerk (6) Schornsteine 4 Fenster und Türen (1) Format (2) Teilung (3) Sprossen (4) Schaufenster (5) Haus- und Ladentüren (6) Glasfarbe (8) Abweichungen

17 Gestaltungssatzung Altstadt - Informationen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 17 Gliederung der Satzung von 1978 Entwurf der Gliederung zur Neuaufstellung der Satzung 5 Markisen (1) Material (2) Korbmarkisen 5 Markisen und Vordächer (1) Markisen (2) Einfahrbarkeit wg. Feuerwehr (3) Unzulässige Markisen (4) Vordächer 6 Werbeanlagen (1) Unzulässige Werbeanlagen (2) Werbeanlagen vor Schaufenstern (3) Einzelbuchstaben (4) Ausleger (5) Fahnen 6 Werbeanlagen (1) Allgemeine Anforderungen (2) Unzulässige Werbeanlagen (3) Werbetafeln (4) Schriftzüge (5) Schaufensterbeklebungen (6) Ausleger (7) Warenautomaten und Schaukästen (8) Technisches Zubehör (9) Bauschilder (10) Hinweis auf die Sondernutzungssatzung (11) Kirchliche und kulturelle Einrichtungen 7 Abweichungen 7 Ordnungswidrigkeiten 8 Inkrafttreten 8 Ordnungswidrigkeiten 9 Inkrafttreten *in der alten Fassung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wurden Abweichungen als Ausnahmen bezeichnet. Stadt Celle - Fachdienst Stadtplanung Mai 2015

18 Seite 18

19 Gestaltungssatzung Altstadt - Informationen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 19 Stadt Celle - Fachdienst Stadtplanung Mai 2015

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