Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele

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1 Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele

2 Allgemeine Hinweise Fachstudium konstruktiver Ingenieurbau M.Sc. Brandschutz I (1. Sem. M.Sc.) erweiterte Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes Vertiefungsstudium konstruktiver Ingenieurbau M.Sc. Brandschutz II (3. Sem. M.Sc.) konstruktiver Brandschutz Brandschutzingenieurmethoden Brandschutz III (4. Sem. M.Sc.) sicherheitstechnische Anlagen anlagentechnischer Brandschutz

3 Allgemeine Hinweise Brandschutz I Vorlesung Teil 1 mittwochs, 12:30 13:15 Uhr, Vorlesung/Übung Teil 2 donnerstags, 13:45 15:15 Uhr, ca. 15 Min. Einleitung zum Thema ca. 30 Min. praktische Gruppenarbeit ca. 15 Min. Gruppenpräsentation ca. 30 Min. Erörterung und Diskussion

4 Allgemeine Hinweise Schriftliche Modulprüfung 60 Minuten Kontakt: Sprechzeit: dienstags, 11:00 12:30 Uhr Dozenten: Leitender Branddirektor Konrad Schmitt Abteilungsleiter VB Thomas Höhne

5 Allgemeine Hinweise Datum Titel Dozent 04./ Bauordnungsrechtliche Schutzziele Lorenz 11./ Rettungswegekonzept und Bestehende Gebäude Lorenz 20./ Grundlagen Sonderbau und ungeregelter kleiner Sonderbau Lorenz 27./ Garagenverordnung Lorenz 04./ Rundschreiben Heime Lorenz 11./ Schulbaurichtlinie Höhne 16./ Verkaufsstättenverordnung 1 Höhne

6 Allgemeine Hinweise Datum Titel Dozent 06./ Verkaufsstättenverordnung 2 Höhne 13./ Industriebaurichtlinie Schmitt 20./ Versammlungsstättenverordnung 1 Lorenz 27./ Versammlungsstättenverordnung 2 Lorenz 03./ Muster- Hochhausrichtlinie Schmitt 10./ Muster- Beherbergungsstättenverordnung Höhne

7 Allgemeine Hinweise Fachportal der Universitätsbibliothek Fachdatenbank Datenbank-Infosystem (DBIS) Bauregelwerke umwelt-online Brandschutzatlas FeuerTrutz-Verlag (Bereichsbibliothek) Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Text- und Bildkommentar; Kommunal- und Schul-Verlag (Bereichsbibliothek)

8 Allgemeine Hinweise

9 Allgemeine Hinweise

10 Allgemeine Hinweise

11 Allgemeine Hinweise

12 Allgemeine Hinweise

13 Begriffe Bauliche Anlage ( 2(1) LBauO) Bauliche Anlage kraft der Beschaffenheit; Aus Bauprodukten/Bauarten (Baustoffe, Bauteile und Anlagen) hergestellt; Mit dem Erdboden verbunden (auch durch eigene Schwere); Fiktive bauliche Anlagen; Öffentliches Interesse fordert die Anwendung des Bauordnungsrechts; Beispiele: Aufschüttungen, Lager-, Aufstell-, Abstellplätze, Campingplätze, Stellplätze, Sport- und Spielplätze, Schiffe, Gerüste; Regelmäßig vereinfachtes Genehmigungsverfahren oder genehmigungsfrei;

14 Begriffe Gebäude ( 2(2) LBauO) Definition (additiv): Selbständig benutzbar (Erschließung: Eingang, Treppen, Flur; Ø Anbau); Überdeckte bauliche Anlage (Tankstellenüberdachung, Ø Pergola); Von Menschen betretbar (Ø Kleintierstall, Silo); Geeignet oder bestimmt Schutz zu bieten (Menschen, Tieren, Sachen);

15 Begriffe Gebäude ( 2 LBauO) Gebäudeklassen Abs. 2 Gebäudeklasse 1: - freistehendes Wohngebäude (nicht mehr als 2 Geschosse); - freistehende Gebäude ähnlicher Größe; - freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude; Bild Firma Knauf

16 Begriffe Gebäude ( 2 LBauO) Gebäudeklassen Abs. 2 Gebäudeklasse 2: - Wohngebäude; - Fußboden oberster Aufenthaltsraum 7 m ü. GOF; - max. 2 Wohnungen oder 3 Wohnungen bei Hanglage; Bild Firma Knauf

17 Begriffe Gebäude ( 2 LBauO) Gebäudeklassen Abs. 2 Gebäudeklasse 3: - sonstige Gebäude; - Fußboden oberster Aufenthaltsraum 7 m ü. GOF; Bild Firma Knauf

18 Begriffe Gebäude ( 2 LBauO) Gebäudeklassen Abs. 2 Gebäudeklasse 4: - sonstige Gebäude; - Fußboden oberster Aufenthaltsraum 13 m ü. GOF; Bild Firma Knauf

19 Begriffe Gebäude ( 2 LBauO) Gebäudeklassen Abs. 2 Gebäudeklasse 5: - sonstige Gebäude Bild Firma Knauf

20 Begriffe Gebäude ( 2 LBauO) Hochhaus Abs. 3 Fußboden oberster Aufenthaltsraum > 22 m ü. GOF; Bild Firma Knauf

21 Begriffe Aufenthaltsräume ( 2(5) LBauO) Raum Allseitig umschlossen (Ø Balkon oder Loggia) Nicht nur vorübergehender Aufenthalt Dauer ist Maßstab: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitsraum, Küche etc. Badezimmer, Abstellkammer, Garage, Heizraum etc. Eignung als Aufenthaltsraum genügt, unabhängig von tatsächlicher Nutzung (fehlen Putz, Heizung und Bodenbelag, liegt eine Eignung nicht vor)

22 Begriffe Geländeoberfläche GOF ( 2(5) LBauO) Festsetzung im Bebauungsplan; Vermessungstechnische Lage und Höhenpläne; Festsetzung für ein Grundstück; Festsetzung durch Baugenehmigung oder Verwaltungsakt; Nur im Regelverfahren; Willen des Bauherrn im Bauantrag (Schnitte und Ansichten) berücksichtigen; An das Gebäude angrenzende Geländeoberfläche; In der Natur gewachsene Erdoberfläche; Örtlicher Bezug zwischen Gebäude und Gelände;

23 Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele

24 Teil III Landesbauordnung Rheinland-Pfalz - LBauO Gesetz vom 24. November 1998 Aktuelle Fassung vom 23. September 2015 Wesentliche Änderungen Gebäudeklassen 1 5 gemäß MBO 2002; Barrierefreiheit in Wohnungen (Menschen mit Behinderung und ältere Menschen); Bauteilanforderungen: feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig; Prof. Dr. Dirk Lorenz

25 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Allgemeine Anforderungen ( 3 LBauO) (1) Bauliche Anlagen (2) Bauprodukte (3) Eingeführte technische Baubestimmungen

26 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Bauliche Anlagen ( 3 (1) LBauO) Generalklausel zur Gefahrenabwehr, die aber nachfolgend (2) und (3) sowie in weiteren Abschnitten der LBauO konkretisiert wird; Anordnen, Ändern, Instandhalten; Öffentliche Sicherheit und natürliche Lebensgrundlage; Gilt für Änderungen, Benutzung und Abbruch;

27 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Bauprodukte ( 3 (2) LBauO) Verwendung, wenn: Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind; Ordnungsgemäße Instandhaltung; Zweckentsprechende Verwendung; Angemessene Zeitspanne; Gebrauchstauglichkeit vorliegt; Geeignete Produkte für Anwendung wählen;

28 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Eingeführte technische Baubestimmungen ( 3 (3) LBauO) Liste der Technischen Baubestimmungen; Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums; Bauregelliste A 18 (3) und 22 und 69 LBauO bleiben unberührt; 18 (3) nicht geregelte Bauprodukte oder wesentliche Abweichung; 22 nicht geregelte Bauarten oder wesentliche Abweichung; 69 Abweichungen

29 Schutzziele des Brandschutzes Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass: ( 15 (1) LBauO) 1. der Ausbreitung von Feuer und Rauch 2. der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird und

30 Schutzziele des Brandschutzes Vorbeugung der Brandentstehung Verbot leichtentflammbarer Baustoffe (2); z.b. Blitzschutzanlage, Feuerungsanlagen (5); Vorbeugung gegen Feuer- und Rauchausbreitung (3. Teil, 3. und 4. Abschnitt LBauO) Abschnittsbildung (Brandabschnitte, Rauchabschnitte, etc.); Brennbarkeit von Baustoffen Feuerwiderstand von Bauteilen;

31 Schutzziele des Brandschutzes Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass: ( 15 (1) LBauO) 3. bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie 4. wirksame Löscharbeiten möglich sind.

32 Schutzziele des Brandschutzes Ermöglichung der Rettung von Menschen und Tieren Zuwegung und Erschließung, des Grundstücks und Gebäudes ( 7 LBauO); Rettungswegekonzept: Selbstrettung und Fremdrettung (4) Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten Löschwasserversorgung: Trinkwassernetz, Löschwasserteich etc.

33 Schutzziele des Brandschutzes Bauteilanforderungen ( 15 (3) LBauO) Feuerbeständig, hochfeuerhemmend und feuerhemmend; Ziele Tragende und aussteifende Bauteile: Standsicherheit im Brand; Raumabschließende Bauteile: Widerstand gegen Brandausbreitung;

34 Schutzziele des Brandschutzes Bauteilanforderungen ( 15 (3) LBauO) Feuerbeständig: in wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen (F90 AB); Hochfeuerhemmend: allseitig brandschutztechnisch wirksame Bekleidung (F60 BA); Feuerhemmend: keine weiteren Anforderungen => brennbar zulässig (F30 B);

35 Schutzziele des Brandschutzes Rettungswegekonzept ( 15 (4) LBauO) Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen; Zwei voneinander unabhängige Rettungswege; Nicht zu ebener Erde notwendige Treppe; Ø Hochhäuser Gerät der Feuerwehr als 2. RW zulässig; Wenn geeignete Geräte vorhanden; Anleiterbare Stelle in GK 1 und 2 < 8 m über Geländeoberfläche; Ein Rettungsweg genügt, falls Sicherheitstreppenraum; Feuer und Rauch kann nicht eindringen;

36 Schutzziele des Brandschutzes Tragende Wände, Pfeiler und Stützen ( 27 LBauO) Tragende und aussteifende Funktion; In Abhängigkeit der GK Feuerwiderstand gefordert; Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Feuerbeständig = in wesentlichen Teilen nicht brennbar (A) Brandausbreitung vermeiden; Ausnahme für Geschosse im Dachraum;

37 Schutzziele des Brandschutzes Außenwände ( 28 LBauO) Anforderungen erst ab GK 4; Tragende Teile feuerhemmend oder nicht brennbar; Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Brandweiterleitung von innen nach außen vermeiden; Bekleidung schwer entflammbar; Brandweiterleitung auf der Fassade vermeiden;

38 Schutzziele des Brandschutzes Trennwände ( 29 LBauO) Zwischen Wohnungen, anderen Räumen und Nutzungseinheiten (NE); In Abhängigkeit der GK Feuerwiderstand gefordert; Brandausbreitung über die Grenzen einer NE vermeiden; Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Ausnahme für Geschosse im Dachraum;

39 Schutzziele des Brandschutzes Brandwände ( 30 LBauO) Zwischen Gebäuden oder Gebäudeabschnitten Nachbarschutz und Begrenzung der Ausdehnung; Feuerbeständig, nicht brennbare Baustoffe und standsicher; Brandausbreitung über die Grenzen eines BA vermeiden; Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Ausnahmen für GK 2 und 3;

40 Schutzziele des Brandschutzes Brandwände ( 30 LBauO) Detaillierte konstruktive Angaben; Innere Ecke; Brandwand im Bereich des Daches; Brennbare Baustoffe im Bereich der Brandwand; Leitungen in Brandwänden; Öffnungen in Brandwänden; Brandausbreitung über die Grenzen eines BA vermeiden;

41 Schutzziele des Brandschutzes Decken ( 31 LBauO) Zwischen Geschossen ohne Öffnungen; Ausnahme für Deckenöffnungen innerhalb von Wohnungen; In Abhängigkeit der GK Feuerwiderstand gefordert; Brandausbreitung über die Grenzen einer NE vermeiden; Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Erleichterungen für Dachgeschosse und Landwirtschaft;

42 Schutzziele des Brandschutzes Dächer ( 32 LBauO) Harte Bedachung; Gebäudebrandentstehung und Brandweiterleitung vermeiden; Dachaufbauten, Öffnungen und Abstände zu Brandwänden; Gebäudebrandentstehung und Brandweiterleitung vermeiden; Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Erleichterungen für Wohngebäude;

43 Schutzziele des Brandschutzes Treppen ( 33 LBauO) Für alle nicht ebenerdigen Geschosse = notwendige Treppe; Rettungsweg sicherstellen (Selbstrettung); Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Anforderungen an den Treppenlauf GK 5 feuerhemmend und nichtbrennbar GK 4 nicht brennbar GK 3 nicht brennbar oder feuerhemmend; Brandentstehung Prof. Dr.-Ing. und Dirk Lorenz Brandweiterleitung vermeiden;

44 Schutzziele des Brandschutzes Treppen ( 33 LBauO) GK 3 bis 5 in einem Zuge zu allen Geschossen; Rettungsweg sicherstellen (Selbstrettung); Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Mindestbreite von 1m (Ausnahme GK 2 0,8 m); Rettungsweg sicherstellen (Selbstrettung); Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten;

45 Schutzziele des Brandschutzes Treppenräume und Ausgänge ( 34 LBauO) Für jede notwendige Treppe in GK 3 bis 5; Ausnahmen für Verbindung von höchstens 2 Geschossen; Rettungsweglänge < 35 m; Rettungsweg sicherstellen (Selbstrettung); Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Trennwände in der Bauart von Brandwänden; Brandentstehung und Brandweiterleitung vermeiden;

46 Schutzziele des Brandschutzes Notwendige Flure und Gänge ( 35 LBauO) Wege von Aufenthaltsräumen zu Ausgängen oder Treppenräumen; Ausnahmen in Wohnungen, GK 1 und 2 sowie NE 400m²; Anforderung an Breite und Länge; Rettungsweg sicherstellen (Selbstrettung); Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten;

47 Schutzziele des Brandschutzes Notwendige Flure und Gänge ( 35 LBauO) Anforderungen an Flurtrennwände je nach GK; Rettungsweg sicherstellen (Selbstrettung); Ermöglichung von Rettungs- und Löscharbeiten; Brandentstehung und Brandweiterleitung vermeiden; Bekleidungen, Dämmstoffe, Unterdecken und Leitungen; Rettungsweg sicherstellen (Selbstrettung); Brandentstehung und Brandweiterleitung vermeiden;

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