Willkommen zur Branchenkunde ük3 14/17 Register 5 Einführung STEUERWESEN. Nico Rhyner - kantonaler Steuerkommissär JP

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1 Willkommen zur Branchenkunde ük3 14/17 Register 5 Einführung STEUERWESEN Nico Rhyner - kantonaler Steuerkommissär JP

2 Agenda 1. Kurze Vorstellungsrunde Präsenz 2. ük2 Register 5 Steuern a. Grundlagen / Überblick / Filmsequenz b. direkte und indirekte Steuern c. Steuerarten inkl. Nebensteuern ( ük5 Register 9 Steuern Ausblick ) a. Ausfüllen einer Steuererklärung b. Steuerveranlagung/Steuerberechnung c. Bezug der Steuern d. Steuerstrafen 3. Umfrage, Diskussion

3 1. Vorstellung und Präsenz Nico Rhyner BsC FHO in Business Administration Kantonaler Steuerkommissär JP Hobbys Tennis, Sportschiessen, Dudelsack, Gaming Kontakt /

4 Thema Steuern - Einstieg 1. Wer hat schon Steuern bezahlt? 2. Wer hat heute schon Steuern bezahlt? 3. Übersicht Schweiz

5 Zusammenleben 26 Gesetze Ordnung Aufgaben / Regeln

6 Thema Steuern - Einstieg 1. Wer hat schon Steuern bezahlt? 2. Wer hat heute schon Steuern bezahlt? 3. Übersicht Schweiz 4. Wer hat schon auf dem Gemeindesteueramt gearbeitet?

7 Thema Steuern Fragestellungen 1/2 Schulden Auszubildende wirklich eine Steuer auf ihrem Lohn? Wenn ja, ab welchem Alter? Nur dem Kanton oder auch dem Bund? Muss der Arbeitslose Steuern zahlen? Was geschieht bei Zahlungsschwierigkeiten?

8 Thema Steuern Fragestellungen 2/2 Wo versteuert der Wochenaufenthalter sein Einkommen? Wie wirkt sich ein Kantonswechsel aus? Welche steuerlichen Folgen haben Heirat, Trennung oder Scheidung?

9 Film

10 Grundzüge des schweizerischen Steuersystems Auf ihren Hoheitsgebieten erheben Bund, Kantone und Gemeinden Steuern, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Beispiele?

11 Grundzüge des schweizerischen Steuersystems Auf ihren Hoheitsgebieten erheben Bund, Kantone und Gemeinden Steuern, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Beispiele: Allgemeine Verwaltung (Gemeindeverwaltung) Sicherheit (Polizei, Militär) Bildung (Schulen) Kultur + Freizeit (Theater, Sport) Gesundheit (Spitäler) Soziale Wohlfahrt (Sozialhilfe) Verkehr (Strassen, öv) Umweltschutz (Entsorgung) Volkswirtschaft (u.a. Landwirtschaft)

12 Steuerwesen als Teil des Abgaberechts Öffentliche Lasten a) Naturallasten b) öffentliche Abgaben Öffentliche Abgaben a) Kausalabgaben b) Steuern Steuern a) direkte Steuern b) indirekte Steuern

13 Einnahmen des Staates Öffentliche Lasten Öffentliche Abgaben Finanzielle Leistungen an den Staat oder an bemächtigtes Gemeinwesen, für die Bestreitung der Auslagen Naturallasten Leistungen, welche die Einzelperson persönlich erbringt (Militär-, Feuerwehr-, Zivilschutzdienst) Kausalabgaben Entgelt für eine dem Individuum zurechenbare Leistung des Staates Vorzugslasten Besondere wirtschaftliche Vorteile zur Deckung tatsächlicher Kosten Gebühren Entgelt für Inanspruchnahme staatlicher Einrichtungen und Leistungen Ersatzabgaben Geldwerter Ersatz für Nichterfüllung einer persönlichen Dienstleistung (Militärpflichtersatz) Steuer Abgabe ohne direkte Gegenleistung des Staates (gegenleistungs- und voraussetzungslos geschuldet) Allgemeine Steuern Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs Zwecksteuern Finanzierung bestimmter Aufgaben Andere Einnahmen Privatwirtschaftliche (Vermietung, Wertschriften, gewerbliche Betriebe, Beteiligungen) Geldstrafen (Bussen)

14 Aufgabe 1: Steuer oder Kausalabgabe Handelt es sich bei den vorgegebenen Positionen um eine Steuer oder eine Kausalabgabe? Arbeit in 2er-Teams Zeit ca. 5 Minuten

15 Lösung Aufgabe Steuer oder Kausalabgabe

16 Das Schweizerische Steuersystem - weltweit einzigartig! Das schweizerische Steuersystem hebt sich durch wichtige Eigenarten von anderen Ländern ab: Föderalistischer Aufbau der Schweiz verhindert einheitliches Steuersystem (Autonomie der Kantone) Bundesstaat, 26 Kantone, ca. 2'350 Gemeinden Die Bürger/innen entscheiden selbst über die Steuern, die von Ihnen erhoben werden dürfen

17 Aufgabe: Steuerarten Zählen Sie alle möglichen Arten von Steuern auf, die Ihnen spontan einfallen. Arbeit im Plenum Zeit ca. 10 Minuten

18 Steuerarten Bund Kanton Gemeinde Direkte Bundessteuer (Einkommenssteuer) Staatssteuer (Einkommens- und Vermögenssteuer) Gemeindesteuer (Einkommens- und Vermögenssteuer) Mehrwertssteuer Ertrags- und Kapitalsteuer Grundsteuer Verrechnungssteuer Stempelabgabe Verbrauchssteuern (Tabak, Alkohol, Heizöl) Grundstückgewinnsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Quellensteuer Handänderungssteuer Vergnügungssteuer

19 5 Elemente Steuerhoheit Steuerobjekt Steuersubjekt Steuerberechnungsgrundlage Steuermass

20 Steuerhoheit ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit eines Gemeinwesens, Steuern zu erheben. Art. 3 Bundesverfassung: "Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Bund (Bundesverfassung) Kantone (Steuergesetze) Gemeinden (abgeleitet, delegiert)

21 Steuereinnahmen öffentlicher Haushalte: ca. 110 Milliarden (davon 64 Mia. Bund, 36 Mia. Kantone, 23 Mia. Gemeinden)

22 Steuersubjekt ist die gegenüber dem Steuerhoheitsträger verpflichtete natürliche oder juristische Person, die die Steuer zu bezahlen hat. Wichtig: Der Steuerschuldner muss nicht identisch sein mit dem Steuerträger (Indiz für indirekte Steuer) «Wer ist steuerpflichtig?»

23 Steuerobjekt ist der Gegenstand der Steuererhebung, das heisst der Tatbestand, welcher die Steuerpflicht auslöst. «Was ist steuerpflichtig?»

24 Steuerberechnungsgrundlage wird zur Berechnung der (einfachen) Steuer benötigt. Ist Bestandteil der gesetzlichen Regelung und kann folglich nur über eine Gesetzesänderung angepasst werden. Steuertarif, Steuersatz «Wie wird die Steuer berechnet?»

25 Steuerfuss oder -mass ist in Prozenten ausgedrückt das jährliche Vielfache der einfachen Steuer (100 %). Der Steuerfuss ist eine Zusammenfassung in Prozenten des Finanzbedarfs der einzelnen Körperschaften. wird in der Regel jährlich durch die Legislative (Bürgerversammlung, Gemeindeparlament) neu festgelegt und erlaubt eine kurzfristige Anpassung der Fiskaleinnahmen an die finanziellen Bedürfnisse des Gemeinwesens. z.b. Gesamtsteuerfuss Stadt St. Gallen (2014): Kanton St. Gallen 115 % Politische Gemeinde 144 % Kath. Kirchgemeinde 26 % Total 285 %

26 Aufgabe 2: Steuerhoheit Bestimmen Sie für die aufgeführten Steuerarten die Steuerhoheit. Arbeit in 2er-Teams Zeit ca. 5 Minuten

27 Lösung Aufgabe Steuerhoheit

28 Steuerarten Direkte Steuern Einkommens- und Vermögenssteuern Gewinn- und Kapitalsteuern, Körperschaftssteuer Für die Ermittlung dieser Steuern muss jährlich eine Steuererklärung eingereicht werden. Für die Ermittlung der Steuern wird nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestuft. WER MEHR VERDIENT, MUSS MEHR BEZAHLEN

29 Steuerarten Indirekte Steuern = Besitz- und Aufwandsteuern Verbrauchs- und Kosumsteuern (MWSt, Tabaksteuer etc.) Erhebung aufgrund von einzelnen Handlungen des Pflichtigen Wird nicht nach der wirtschaftlichen Leisungsfähigkeit abgestuft, für alle gilt der gleiche Steuersatz! WER MEHR BRAUCHT, MUSS MEHR BEZAHLEN

30 Merkmale Direkte und indirekte Steuern Direkte Steuern Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) sind identisch Keine Übertragung der Steuern möglich Als typisches Merkmal gilt die Steuerprogression Indirekte Steuern Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) sind nicht identisch Steuer wird auf einen Dritten übertragen Steuerablieferung erfolgt nicht durch die effektiv wirtschaftlich belastete Person, also den Steuerträger (Mehrwertsteuer schuldet das Unternehmen, bezahlt wird sie jedoch von den Kunden)

31 Direkte Steuern werden von der öffentlichen Hand direkt beim einzelnen Steuerpflichtigen erhoben. Dabei handelt es sich z.b. um Einkommenssteuern, Gewinnsteuern sowie um diverse Quellensteuern (z.b. Verrechnungssteuer). Die wichtigste direkte Steuer auf Bundesebene ist die Direkte Bundessteuer. Indirekte Steuern werden in der Regel auf dem Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer, die über einen Drittel der Einnahmen des Bundes einbringt. Weitere indirekte Steuern sind: Zölle, Bier-, Alkohol-, Tabak-, und Mineralölsteuer, Nationalstrassenabgabe (Vignette), Schwerverkehrsabgabe, Stempelabgaben, Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuern.

32 Aufgabe 3: Direkte oder Indirekte Steuer? Sind die vorgegebenen Steuerarten direkte oder indirekte Steuern? bestimmen Sie gleichzeitig die Steuerhoheit Arbeit in 2er-Teams Zeit ca. 5 Minuten

33 Lösung Aufgabe 3: direkte oder indirekte Steuer? Direkte Steuer Grundsteuer Hundesteuer Stempelabgabe Motorfahrzeugsteuer X Indirekte Steuer X X X Erbschafts- und Schenkungssteuer Quellensteuer X X Mehrwertsteuer X Lotterie- und Sport-Toto-Gewinnsteuer Verrechnungssteuer X X

34 Rechtsgrundlagen Bund Kompetenznormen in der Bundesverfassung Bund erhebt diejenigen Steuern, die ihm aufgrund der Verfassung vorenthalten sind direkte Bundessteuer (DBG) Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) Verrechnungssteuer (VStG) Mehrwertsteuer (MWStG) Kreisschreiben der EStV Rundschreiben der EStV Merkblätter der EStV

35 Rechtsgrundlagen Kanton St.Gallen Kompetenznorm in der Bundesverfassung Art. 3 BV: Kantone sind souverän, d.h. sie erheben alle Steuern, die nicht durch die BV allein dem Bund vorenthalten sind. Steuergesetz vom (StG) Steuerverordnung vom (StV) Regierungsbeschlüsse (RB) St. Galler Steuerbuch (StB) Organisationshandbuch für Steuerämter (OHB) Kreisschreiben des Kant. Steueramtes (KS)

36 Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit Hauptsteuerdomizil (primäre Steuerpflicht) Natürliche Personen steuerrechtlicher Wohnsitz (Lebensmittelpunkt, meist identisch mit zivilrechtlichem Wohnsitz) steuerrechtlicher Aufenthalt 30 Tage mit Erwerbstätigkeit 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit Juristische Personen Sitz der Gesellschaft gemäss Handelsregistereintrag (auch gemäss Statuten oder am Ort der Verwaltung)

37 Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit Nebensteuerdomizil (sekundäre Steuerpflicht) Natürliche und Juristische Personen Geschäftsbetrieb/Betriebsstätte Grundeigentum

38 Beginn und Ende der Steuerpflicht Beginn mit Wohnsitznahme oder Aufenthalt in der Gemeinde (Geburt, Zuzug aus Gemeinde, Kanton, Ausland) Erwerb/Kauf von steuerbaren Werten (Liegenschaft, Betrieb) Ende Tod Wegzug Wegfall der steuerbaren Werte (Verkauf Liegenschaft, Betrieb)

39 Grundsätze der Besteuerung Einkommens- und Vermögenssteuer Familienbesteuerung Einkommen und Vermögen einer Familie bilden eine wirtschaftliche Einheit Zusammenrechnung von Einkommen und Vermögen der Ehegatten im gleichen Haushalt (ohne Rücksicht auf den Güterstand) Besteuerung unmündiger Kinder Grundsätzlich zusammen mit den Eltern, Ausnahme: selbständige Besteuerung für Erwerbseinkünfte (Art. 20 Abs. 4 StG)

40 Grundsätze der Besteuerung Einkommens- und Vermögenssteuer Verrechnungssteuer Sicherungssteuer zur Eindämmung der Steuerhinterziehung Im Jahr 2014 Gesamtertrag knapp 5,6 Milliarden Franken

41 Grundsätze der Besteuerung Einkommens- und Vermögenssteuer Steuerbare Einkünfte Grundsatz: Alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (Art. 29 ff. StG) Steuerfreie Einkünfte Aufzählung gem. Art. 37 StG Abzüge vom Einkommen Berufskosten / Gewinnungskosten Besondere Aufwendungen Sozialabzüge Steuerbares Vermögen Gesamtes Vermögen abzüglich Schulden und Sozialabzüge

42 Gewinn- und Kapitalsteuern Juristischer Personen Steuersubjekte Aktiengesellschaften, Kommandit-AG, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen etc.) Steuer vom Reingewinn und vom Eigenkapital Veranlagung und Bezug durch KStA

43 Nebensteuern Kanton St. Gallen Grundstückgewinnsteuern (Art. 130 ff StG) Gewinn aus Verkauf von Grundstücken des Privatvermögens Steuerpflichtig ist der Verkäufer Erlös minus Anlagekosten = Gewinn Besitzdauerrabatt (ab 15 Jahren im Eigentum) Gesetzliches Pfandrecht für Steuer am Grundstück Erbschafts- und Schenkungssteuern (Art. 142 ff StG) Zuwendungen kraft Erbrechts oder freiwillige Zuwendungen Zuwendungen an Ehegatten, Kinder, Stief- und Pflegekinder sind steuerfrei Steuerpflichtig ist der Empfänger Steuerfreibeträge: Eltern, Stief- und Pflegeeltern Fr. 25'000 alle übrigen Empfänger Fr. 10'000

44 Nebensteuern Kanton St. Gallen Quellensteuer (Art. 105 ff StG) Persönliche Zugehörigkeit (Wohnsitz Schweiz) ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungs-Bewilligung Wirtschaftliche Zugehörigkeit (kein Wohnsitz Schweiz) Arbeitnehmer mit Arbeitsort Schweiz Grenzgänger (spez. Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Österreich) Kurzaufenthalter Künstler, Sportler und Referenten ausländische Verwaltungsräte schweizerischer Unternehmen Gleicher Tarif für den ganzen Kanton St. Gallen (enthält Anteil Bund, Kanton und Gemeinden) Nachträglich ordentliche Veranlagung bei Bruttoeinkünften über Fr. 120'000 pro Kalenderjahr Veranlagung und Bezug durch KStA

45 Nebensteuern Gemeinde Grundsteuern (Art. 237 ff StG) Grundsteuer wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben Steuerpflichtig sind die Grundeigentümer per 1.1. Steuer beträgt 0,2 bis 0,8 vom Verkehrswert/Steuerwert Gesetzliches Grundpfandrecht für Steuer Handänderungssteuern (Art. 241 ff StG) Handänderung = Eigentümerwechsel Steuerpflichtig ist der Erwerber, der Veräusserer haftet solidarisch Steuersatz beträgt 1 % vom Kaufpreis Hälftige Reduktion bei Handänderungen zwischen Eltern und Kindern sowie bei Geschwistern im Rahmen der Teilung des elterlichen Nachlasses Gesetzliches Grundpfandrecht für Steuer

46 Nebensteuern Gemeinde Vergnügungssteuer (Art. 246 StG) Vergnügungssteuern erhebt im Kanton St. Gallen derzeit keine Gemeinde mehr (Stadt St. Gallen bis 2007) Steuersatz beträgt max. 10 % des Entgelts/Ticketpreis

47 Umfrage, Diskussion

48 Umfrage, Diskussion Link Eidg. Steuerverwaltung Bern 'Das Schweizerische Steuersystem' Link Eidg. Steuerverwaltung Bern 'Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige' Link Kantonales Steueramt St. Gallen

49 Zu guter letzt Falls im Zusammenhang mit dem Thema Steuern Fragen auftauchen, stehe ich gerne zur Verfügung: Nico Rhyner, Tel oder

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