Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2)"

Transkript

1 Gefahrstoffverordnung 4 Teil :11 Uhr Seite 1 uch g tio exte ntexteuntershungeninformationent ntersuchungeninforma ente xteuntersuc eninformationentexteursuchungeninformation xteu ntersuchung formationentexteunte ungeninformationente nte U suchungenin ationentexteuntersuch eninformationentexte rsu g te ungeninform nentexteuntersuchun InformationenTexteUn o eninformati ntexteuntersuchungen nformatione PRÄVENTION IN NRW Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2) Maßnahmenliste Gefahrstoffliste GUV-SR 2004 Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen

2 Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2) Maßnahmenliste Gefahrstoffliste GUV-SR 2004

3 Herausgeber: Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe Salzmannstraße 156, Münster, Tel.: 0251/ Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband Heyestraße 99, Düsseldorf, Tel.: 0211/ Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen Ulenbergstraße 1, Düsseldorf, Tel. 0211/ Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf, Tel.: 0211/ Redaktion: Dipl.-Ing. Ludger Hohenberger, Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe Druck: Graphische Betriebe E. Holterdorf GmbH & Co KG, Oelde Titelseite: Illustration Michael Hüter 3. überarbeitete Auflage Februar 2007 Autoren: Dipl.-Ing. Ludger Hohenberger, Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe Axel Piechocki, Moderator und Fachberater für Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf Dr.-Ing. Anke Kahl, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund Dr. rer. nat. Michael Born, B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Düsseldorf Fachliche Beratung: Dr. Bernd Brand, Moderator und Fachberater für Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Detmold Dipl.-Ing. Andrea Dworak, Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen, Dipl.-Ing. Holger Fisch, Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe, Heinz Hermes, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Egon Petrak, Bezirksregierung Düsseldorf, Dipl.-Chem. Karl-Heinz Röniger, Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Hans-Herbert Weiß, Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur. Den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist das Kopieren einzelner Vorlagen dieser Broschüre für die Verwendung im Unterricht erlaubt. Alle weiteren Vervielfältigungen und Nachdrucke bedürfen der schriftlichen Genehmigung. 4

4 Inhalt: Seite 1. Vorwort 6 2. Einleitung 8 3. Vorbemerkung zur Maßnahmenliste 11 Gefahrstoffliste mit Vorschlägen für Schutzmaßnahmen entsprechend 8 bis 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 3.1 Ziel und Anwendung der Maßnahmenliste Entstehung der Maßnahmenliste Legende Maßnahmenliste 17 Gefahrstoffliste mit Vorschlägen für Schutzmaßnahmen 4. Hinweis der Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung in NRW zur Gefahrstoffliste (GUV-SR 2004) Anhang 1 zur GUV-Regel 45 Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht Gefahrstoffliste (GUV-SR 2004) 5

5 Vorwort Für den Anwender vor Ort ist es nicht immer einfach, einen Überblick über alle relevanten Daten und Informationen für einen Gefahrstoff zu gewinnen. Um die Schulen wirksam zu unterstützen, wurden die wesentlichen Informationen über sehr häufig in Schulen vorkommenden Gefahrstoffen zusammengeführt und in entsprechenden Listen dargestellt. Es ist ein erklärtes Ziel, den Schulen die arbeitshygienischen Grundinformationen der in den verschiedenen relevanten Vorschriften und Regeln genannten Gefahrstoffe in übersichtlicher Form zur Verfügung zu stellen. Veränderte Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderten eine Überarbeitung und Änderung des Heft 4 Prävention in NRW Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2). Dazu gehört insbesondere die seit Jahresanfang 2005 grundlegend geänderte Gefahrstoffverordnung. Deren Anforderungen werden mit den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) umgesetzt. Durch die RISU-NRW werden die bisherigen Richtlinien Sicherheit im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen (SintU) ersetzt (siehe auch Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom xx ). Die vorgenannten Neuerungen wirken sich auch auf die Schriftenreihe Prävention in NRW Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 1 und 2) aus. Beide Hefte mussten dem neuen Runderlass formal- 6

6 rechtlich und in weiten Teilen inhaltlich angepasst oder aber zurückgezogen und ersetzt werden. Weitreichende Änderungen betreffen insbesondere die bisherigen Vorschläge zur Erstellung von Betriebsanweisungen und die Liste zur Einstufung von Chemikalien gemäß der Gefahrstoffverordnung (so genannte Soester-Liste ). Die RISU-NRW beinhaltet im Gegensatz zur SintU Musterbetriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen für Lehrkräfte, Schülerinnen sowie Schüler, Hausmeister, Reinigungs- und Reparaturpersonal. Aus diesem Grund wurde in der Neuauflage des Heft 4 darauf verzichtet Beispiele für Betriebsanweisungen abzudrucken. Mit der Einführung der RISU-NRW wurde die Soester-Liste zurückgezogen. An ihrer Stelle wurde als verbindliche Gefahrstoffliste für die Schulen in NRW die Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz GUV-SR 2004 eingeführt (siehe auch Ziffer III-13 RISU-NRW). Um eine Weiterentwicklung für die Anwender in der Praxis zu erreichen und einen möglichst optimalen Überblick über das komplexe Gebiet zu gewährleisten, werden Kommentare und Anregungen gerne entgegengenommen. Es wurde besonderer Wert auf Vollständigkeit und korrekte Wiedergabe der Daten gelegt. Dennoch kann es bei dem Umfang des Datenmaterials nicht ausgeschlossen werden, dass sich Fehler eingeschlichen haben. Auch hier sind die Autoren und Herausgeber für entsprechende Hinweise dankbar. 7

7 2. Einleitung Das Heft 4 Prävention in NRW Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2) soll den Schulen bei der Beschaffung von Informationen und Anwendung des Grundwissens zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 1 helfen. Es enthält eine so genannte Maßnahmenliste und eine Gefahrstoffliste (GUV-SR 2004). Mit Unterstützung der Gefahrstoffliste können auch die in der Schule eingesetzten Gefahrstoffe erfasst werden (siehe auch Ziffer I RISU-NRW). Die Erfassung der Gefahrstoffe dient der Erkennung von möglichen Gefährdungen1 durch Arbeits-/ Gefahrstoffe. Die Auflistung in der Maßnahmenliste und der Gefahrstoffliste umfassen Arbeits-/Gefahrstoffe die in der Schule sehr häufig verwandt werden und die unter anderem zur inhalativen und/oder dermalen Exposition beitragen können. Dabei ist den hautresorptiven Arbeits-/ Gefahrstoffen und den Stoffen mit kumulativer Wirkung eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Gesetzgeber hat verbindlich festgelegt, dass alle Stoffe und Stoffgemische mit gefährlichen Eigenschaften gekennzeichnet werden müssen. Die Kennzeichnung weist auf alle potentiellen Gefahren hin, die bei der Handhabung und Verwendung auftreten können. Sie muss auf der Verpackung 1 Gefährdung ist das räumliche und zeitliche Zusammentreffen des Menschen mit Gefahren. Wobei man im Gefahrstoffrecht unter Gefahr Zustände oder Ereignisse versteht, die den Eintritt einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Bedrohung des Lebens durch Gefahrstoffe erwarten lässt. 8

8 dauerhaft angebracht und deutlich lesbar sein. Die Gefahrensymbole und -bezeichnungen weisen auf die Hauptgefahr eines gefährlichen Stoffs oder Stoffgemisches hin. Insgesamt gibt es dreizehn Gefährlichkeitsmerkmale, die im Chemikaliengesetz definiert sind (Beispiele: ätzend, giftig oder leichtentzündlich). Hat zum Beispiel ein Stoff mehrere gefährliche Eigenschaften, das heißt wird einem Stoff mehr als ein Symbol zugeordnet, so sind bei der Kennzeichnung mit dem Symbol T die Symbole X und C bis auf einige im Gesetz definierte Ausnahmen entbehrlich. Bei der Kennzeichnung mit dem Symbol C, kann auf das Symbol X verzichtet werden. Bei der Kennzeichnung mit dem Symbol E können die Symbole F und O entfallen (siehe auch Ziffer III-13.2 RISU-NRW). Die Zuordnung eines oder mehrerer Gefährlichkeitsmerkmale zu einem Stoff oder Stoffgemisch bezeichnet man als Einstufung. Der Hersteller, Vertreiber oder Einführer ist generell für die Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften beziehungsweise Einstufung eines Arbeits-/Gefahrstoffes und seine Kennzeichnung verantwortlich. Ziel der Einstufung ist es, alle physikalisch-chemischen, toxischen und ökotoxischen Eigenschaften zu benennen, die bei der Handhabung und Verwendung eine Gefahr darstellen können. Einen besonders hohen Stellenwert für die Schule stellen die R- und S-Sätze dar. Die R-Sätze enthalten Hinweise auf die besonderen Gefahren von gefährlichen Stoffen und Stoffgemischen. S-Sätze sind Sicherheitsratschläge, die Hinweise auf notwendige Vorsichtsmaßnahmen geben. Die standardisierten R- und S-Sätze sind verbindlich festgelegt (siehe auch Ziffer III-14.2 ff RISU-NRW). 9

9 Häufig stellen Listen für die Schulen die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung dar. Sie gelten allerdings (leider fast immer) nur für reine Stoffe. Da in der Schule jedoch häufig Stoffgemische (zum Beispiel Farben, Klebstoffe und Lösemittel) auftreten, wird für die zu treffenden Maßnahmen eine andere beziehungsweise weitere Orientierungshilfe benötigt. Hier bedarf es eines pragmatischen und möglichst allgemein anwendbaren Bewertungskonzeptes, sowohl für Stoffe mit und ohne Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe auch Heft 3 Prävention in NRW Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 1) ). Im Schulalltag bestehen insbesondere im Technik- und Kunstunterricht seitens der Lehrkräfte oftmals Unsicherheiten dahingehend, ob Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Stoffgemischen arbeiten dürfen. Bei Stoffgemischen genießt, an Stelle von entsprechenden Listen, hier insbesondere das Sicherheitsdatenblatt und die Gefahrstoffkennzeichnung einen hohen Stellenwert. Ein Abgleich mit der Einstufung des zum Beispiel in Aussicht genommenen Klebstoffs und der Tabelle 4 RISU-NRW liefert den Schulen schnell ein Ergebnis (siehe auch Teil II, Beispiel 2 im Heft 3 Prävention in NRW Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 1) ). Pattex Kraftkleber classic weist zum Beispiel laut Sicherheitsdatenblatt des Herstellers folgende Kennzeichnung auf: F (leichtentzündlich), Xi (reizend) und N (umweltgefährlich). Entsprechend Tabelle 4 RISU-NRW besteht für die oben genannte Einstufung keine Tätigkeitsbeschränkung für Schülerinnen und Schüler. 10

10 3. Vorbemerkung zur Maßnahmenliste Gefahrstoffliste mit Vorschlägen zu Schutzmaßnahmen entsprechend 8 bis 11 Gefahrstoffverordnung GefStoffV In den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein Westfalen (RISU-NRW) wird unter anderem die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung 2005 in allgemeinbildenden Schulen in NRW konkretisiert. Die verbindlich festgelegte Gefährdungsbeurteilung nach 7 Gefahrstoffverordnung und besonders die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen sind in dieser Handlungshilfe detailliert erläutert. Im Kontext mit der RISU-NRW kann mittels Handlungshilfe sowie der Gefahrstoff- und Maßnahmenliste eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. RISU- NRW Handlungshilfe zur RISU NRW Gefahrstoffliste, Maßnahmenliste 3.1 Ziel und Anwendung der Maßnahmenliste Ziel der Maßnahmenliste ist die einfache Ableitung von Schutzmaßnahmen für Stoffe, die in der Gefahrstoffliste GUV-SR 2004 (Ausgabe Juli 2002) aufgelistet sind. Da die GUV-SR 2004 noch nicht aktualisiert wurde, wurden 11

11 für die Maßnahmenliste die aktuellen Gefahrstoffdaten verwendet (siehe Kapitel 3.2 Entstehung der Maßnahmenliste). Im Sinne einer vorgefertigten Gefährdungsbeurteilung können bei Identifizierung der Gefahrstoffe in der Maßnahmenliste die Schutzmaßnahmen gegen inhalative und dermale Gefährdungen direkt abgelesen werden. Die Maßnahmenliste ist das Ergebnis der Anwendung des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe (EMKG, siehe auch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf schulrelevante Gefahrstoffe. Dabei werden die an allgemeinbildenden Schulen üblichen folgenden Bedingungen vorausgesetzt: Die eingesetzte Menge kommt im Grammbereich zur Anwendung. In jedem Fall deutlich weniger als ein Kilogramm (Mengengruppe Einatmen: niedrig). Es wird angenommen, dass bei Raumtemperatur gearbeitet wird. Es werden keine großflächigen Anwendungen mit hoher Exposition durchgeführt. Feststoffe müssen kristallin und wenig staubend sein. (Freisetzungsgruppe für Einatmen bei Feststoffen: mittel) Die Wirkdauer des möglichen Hautkontakts mit den Stoffen ist kurz (unter 15 Minuten pro Tag), die Wirkmenge (Wirkfläche) ist klein (Spritzer). Bei Hautkontakt muss der Arbeits-/Gefahrstoff sofort abgewaschen werden. Erst mit der gründlichen Reinigung der betroffenen Haut endet die Wirkdauer. 12

12 Bei chemischen Reaktionen wird das Gefährdungspotenzial (gesundheitsbezogene R-Sätze) von Edukten und Produkten und ggf. von Nebenprodukten betrachtet. Mit Hilfe der Maßnahmenliste können die erforderlichen Schutzmaßnahmen stoffspezifisch für jedes Edukt bzw. jedes Produkt abgelesen werden. Die Maßnahme mit dem höchsten Schutzniveau wird für dieses Experiment bzw. diesen Versuch übernommen. Beispiele: 1. NaOH (aq) + HCl (aq) NaCl (aq) + H2O 2. KMnO4 (s) + 16 HCl (aq) 2 KCl + 2 MnCl2 + 5 Cl2 (g) + 8 H2O Für die Reaktion (1) bedeutet dies, dass die Schutzmaßnahmen auf die ätzende Eigenschaft der Säure bzw. Lauge auszurichten sind, für die Reaktion (2) auf die giftige Eigenschaft des Chlors. Die Fachkunde der Lehrkraft ist hierbei Grundvoraussetzung für die Durchführung der Experimente. Technische Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel Laborabzüge werden regelmäßig geprüft und gewartet; es gelten die in dem RISU-NRW formulierten Bedingungen für einen funktionstüchtigen Laborabzug. 13

13 Nicht-Einhaltung der Bedingungen Sofern diese zugrunde gelegten Bedingungen im konkreten Einzelfall nicht eingehalten werden, können die hier getroffenen Entscheidungen über die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler nicht übernommen werden. In diesem Fall muss eigenständig, zum Beispiel durch Anwendungen der Schemata I bis III (vergleiche Heft 3 Prävention in NRW Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 1) oder anhand des Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. 14

14 3.2 Entstehung der Maßnahmenliste Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA wurde auf diejenigen Stoffe angewendet, die in der GUV-SR 2004 (Ausgabe Juli 2002) aufgelistet sind. Folgende Quellen wurden verwendet, um die Daten auf den aktuellen Stand zu bringen: die EG-Richtlinie 67/548/EWG, Stand 29. ATP die TRGS 905, Stand Juli 2005 die TRGS 900, Stand Januar 2006 die Datenbank GESTIS des Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften, Stand März 2006 (siehe auch die CD ChemDat der Firma Merck KGaA Sicherheitsdatenblätter der Firma Sigma-Aldrich, Stand März 2006 Die oben genannten tätigkeitsspezifischen Bedingungen zu Menge, Stoff- Freisetzung und Hautkontakt wurden in eine programmierte Anwendung auf der Grundlage des EMKG eingespeist. Über die Verknüpfung stoff- und tätigkeitsspezifischer Daten konnte dann ermittelt werden, welche Maßnahmen hinsichtlich der Atemluft (Maßnahmen gegen inhalative Gefährdung) und der Haut (Maßnahmen gegen dermale Gefährdung) zu treffen sind. Dabei wurden auch Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert berücksichtigt 2. 2 Die festgesetzten Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) wurden in die Konzentrationsbänder (control banding) des EMKG eingeordnet. Nähere Informationen dazu siehe Fachliches Hintergrundpapier zum EMKG unter 15

15 Zusätzlich wurde vermerkt, ob eine Brand- oder Explosionsgefahr vorliegt. Die Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren werden im Schema II des Hefts 3 Prävention in NRW Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 1) behandelt. Weitere gefährliche Eigenschaften nach Gefahrstoffverordnung wurden im Schema III Sonstige Gefahren berücksichtigt. 16

16 3.3 Legende Die Grundlegenden Anforderungen bei Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen an allgemein bildenden Schulen unter Berücksichtigung der TRGS 500 (siehe auch Ziffer III-6.1 RISU-NRW) sind nicht gesondert aufgeführt (siehe unten: keine Angabe ), vielmehr werden sie bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Sinne der Guten Laborpraxis und Arbeitshygiene vorausgesetzt. Name IUPAC- oder Trivialname des Stoffes Synonym Trivialname oder IUPAC-Name des Stoffes und weitere Angaben Exp Experimentelle Verwendung SI SI# SII SII# LV LVA XXX Schülerversuche in den Jahrgangsstufen 5-13 möglich. Schülerversuche in den Jahrgangsstufen 5-13 möglich. Der Stoff weist aber auf besondere Gefahen auf. Schülerversuche nur in den Jahrgangsstufen möglich. Schülerversuche nur in den Jahrgangsstufen möglich. Der Stoff weist aber auf besondere Gefahen auf. Lehrerversuch möglich. Lehrerversuch möglich, aber nur zu Analysezwecken, etwa als Referenzsubstanz für die Gaschromatografie. Verwendungsverbot in der Schule. S-Stufe Atemluft Schutzstufe 2-4 gemäß Schutzstufenkonzept der Gefahrstoffverordnung Maßnahmen, um eine Gesundheitsgefährdung über die Atemluft zu vermeiden. keine Angabe Die Umsetzung der Mindestmaßnahmen nach den Grundlegenden Anforderungen bei Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen an allgemeinbildenden Schulen (RISU-NRW III - 6.1) reichen aus. Max. 15 Min SCN Wie oben, aber nur bei einer maximalen Versuchsdauer von 15 Minuten. Sonst siehe Technik. Spezialfälle, wie zum Beispiel Thiocyanate: wenn nicht angesäuert wird, reichen die Grundlegenden Anforderungen aus; wenn angesäuert wird: siehe unter Technik. Es entstehen giftige Gase. 17

17 Technik geschlossen Technische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung / Verminderung der Exposition, beispielsweise: - Laborabzug (Digestorium) - lokale Absaugung (zum Beispiel Holzstaub-, Schweißrauch- Absaugung) - Maßnahmen wie bei geschlossen beschrieben sind auch möglich. Die Ersatzstoffprüfung ist zu beachten. Durchführung von Experimenten in geschlossenen Systemen, zum Beispiel: - im Halbmikro-Maßstab - Verwendung von Medizintechnik zur Versuchsdurchführung (Einspritzen von Chemikalien in ein mittels Septum verschlossenes Reaktionsgefäß) - Wenn dieses nicht möglich ist, dann ersatzweise Durchführung im Laborabzug. Besondere Die Ersatzstoffprüfung ist besonders zu berücksichtigen. Gefährdungs- Die besondere Gefährdungsbeurteilung bedarf einer fachbeurteilung kundigen Betrachtung durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer. Bei Bedarf können weitere Fachleute wie zum Beispiel Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte hinzugezogen werden. Verwendungsverbot Stoff darf in der Schule nicht verwendet werden. Haut Maßnahmen, um eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt zu vermeiden. keine Angabe Die Umsetzung der Mindestmaßnahmen nach den Grundlegenden Anforderungen bei Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen an allgemeinbildenden Schulen (RISU-NRW III - 6.1) unter besonderer Berücksichtigung gegebenenfalls erforderlicher Hautschutzmaßnahmen (Punkt 3) reichen aus. hoch Sehr hoch Verwendung technischer Hilfsmittel zur Vermeidung von Hautkontakt (zum Beispiel Pipetten, Dosiersysteme), sonst die Verwendung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (siehe Kap. 8 im Sicherheitsdatenblatt). Besondere Prüfung von Ersatzstoffen mit geringerer (Haut-) Gefährdung. Anwendung besonderer Technik zur Vermeidung von Hautkontakt. Verwendung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (siehe Kap. 8 im Sicherheitsdatenblatt). Beratung durch Betriebsarzt / Arbeitsmediziner. Brand + Brand- oder Explosionsgefahr vorhanden 18

18 19

19 Maßnahmenliste Gefahrstoffliste mit Vorschlägen für Schutzmaßnahmen Maßnahmen Name Synonym/weitere Angaben Exp S-Stufe Atemluft Haut Brand Amidosulfonsäure Sulfaminsäure; Sulfamidsäure SI 2 4-Aminoazobenzol Anilingelb, p-aminoazobenzol XXX 4 Verwendungsverbot Aminobenzol Anilin, Phenylamin SI# 3 hoch 4-Aminobenzolsulfonsäure Sulfanilsäure SI# 2 hoch 2-Aminoethanol Ethanolamin, Colamin SI# 2 2-Aminophenol 2-Hydroxyanilin SI# 2 3-Aminophenol 3-Hydroxyanilin SI 2 4-Aminophenol 4-Hydroxyanilin SI# 2 3-Aminopropan-1-ol Propanolamin SI 2 1-Aminopropan-2-ol Isopropanolamin SI 2 Ammoniak wasserfrei SI# 3 Technik + Ammoniaklösung w>=25% SI 2 Technik Ammoniaklösung 5%<=w<10% SI 2 Ammoniaklösung 10%<=w<25% SI 2 Technik Ammoniumcer(IV)-nitrat Cer(IV)-ammoniumnitrat SI# 2 + Ammoniumchlorid Salmiak SI 2 Ammoniumchromat LV 4 bes. Gef-Beurteilung hoch Ammoniumdichromat LV 4 bes. Gef-Beurteilung sehr hoch + Ammoniumeisen(II)-sulfat-6-H2O Eisenammoniumsulfat SI Ammoniumfluorid SI# 3 Technik Ammoniummonovanadat Ammoniummetavanadat SI# 3 Ammoniumnitrat SI# + di-ammoniumoxalat-h2o Ammoniumoxalat-H2O SI 2 Ammoniumperchlorat LV + Ammoniumperoxodisulfat SI# 2 Technik hoch + Ammoniumrhodanid Ammoniumthiocyanat SI 2 SCN Ammoniumsulfidlösung w>=20% SI 2 Technik + Ammoniumthiocyanat Ammoniumrhodanid SI 2 SCN Amygdalin SI 2 n-amylalkohol n-pentanol SI 2 + tert. Amylalkohol 2-Methylbutan-2-ol SI 2 + Anilin Aminobenzol, Phenylamin SI# 3 hoch 2-Anisaldehyd o-methoxybenzaldehyd SI 3-Anisaldehyd m-methoxybenzaldehyd SI 4-Anisaldehyd p-methoxybenzaldehyd SI o-anisidin 2-Methoxyanilin XXX 4 Verwendungsverbot p-anisidin 4-Methoxyanilin LV 3 Technik sehr hoch Anthrachinon 9,10-Anthrachinon SI 1 20

20 Maßnahmenliste Gefahrstoffliste mit Vorschlägen für Schutzmaßnahmen Maßnahmen Name Synonym/weitere Angaben Exp S-Stufe Atemluft Haut Brand Antimon gepulvert SI 2 Antimon(III)-chlorid Antimontrichlorid SI 2 Antimon(III)-oxid Diantimontrioxid SI# 2 Antimon(III)-sulfid Diantimontrisulfid SI Antimon(V)-chlorid Antimonpentachlorid SI 2 Technik Antimon(V)-oxid Diantimonpentaoxid SI 2 Arsen SI# 3 Arsen(III)-oxid di-arsentrioxid, Arsenik XXX 4 Verwendungsverbot Arsensäure und ihre Salze XXX 4 Verwendungsverbot Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich genannten SI# 3 Technik Arsenwasserstoff LV 3 geschlossen + Asbest Aktinolith, Amosit, Anthophyllit XXX 4 Verwendungsverbot Atropin LV 3 Technik Ätzkali Kaliumhydroxid SI 2 sehr hoch Ätznatron Natriumhydroxid SI 2 sehr hoch Auramin O 4,4-Carbonimidoylbis(N,N-dimethylanilin) XXX 4 Verwendungsverbot Azobenzol trans-azobenzol XXX 4 Verwendungsverbot a,a-azodiisobuttersäuredinitril AIBN; Azoisobutyrodinitril LV 2 + Barium LV + Bariumcarbonat SI 2 Bariumchlorat-H2O LV 2 + Bariumchlorid-2-H2O SI# 3 Bariumhydroxid-8-H2O Ätzbaryt SI 2 Bariumnitrat SI 2 Bariumoxid SI 2 Bariumperchlorat LV 2 + Bariumperoxid SI# 2 + Bariumsalze, sonstige mit Ausnahme von Bariumsulfat SI 2 Bariumsulfat Barytweiß, Schwerspat SI Benzaldehyd SI 2 Benzidin 4,4'-Diaminobiphenyl XXX 4 Verwendungsverbot Benzo[a]pyren 1,2-Benzopyren XXX 4 Verwendungsverbot sehr hoch p-benzochinon p-chinon, 1,4-Benzochinon SI# 3 Benzoesäure SI 2 Benzoesäuremethylester Methylbenzoat SI 2 Benzol LVA 4 bes. Gef-Beurteilung + Benzolsulfonsäure SI 2 Benzotrichlorid a,a,a-trichlortoluol XXX 4 Verwendungsverbot 2 21

21 Maßnahmenliste Gefahrstoffliste mit Vorschlägen für Schutzmaßnahmen Maßnahmen Name Synonym/weitere Angaben Exp S-Stufe Atemluft Haut Brand Benzoylchlorid Benzoesäurechlorid SI 2 Benzoylperoxid Dibenzoylperoxid mit 25% Wasser LV 2 hoch + Benzylalkohol Phenylmethanol SI 2 Benzylbromid alpha-bromtoluol SI 2 Benzylchlorid alpha-chlortoluol XXX 4 Verwendungsverbot Benzylidendichlorid a,a-dichlortoluol SI# 3 Bernsteinsäure Butandisäure SI 2 Beryllium LV 4 bes. Gef-Beurteilung hoch Bismut Wismut SI Bismut(III)-nitrat Wismut(III)-nitrat SI Blausäure Cyanwasserstoff LV 3 geschlossen + Blei bioverfügbar LV 3 Technik sehr hoch Blei nicht bioverfügbar,z.b. Akku SI# 3 sehr hoch Blei(II)-acetat-3-H2O LV 3 Technik sehr hoch Blei(II)-acetat-Papier SI Blei(II)-acetat, basisch LV 3 geschlossen sehr hoch Blei(II)-azid LV 3 geschlossen sehr hoch + Blei(II)-chromat Chromgelb LV 3 Technik sehr hoch Blei(II)-nitrat LV 3 Technik sehr hoch Blei(II)-oxid LV 3 Technik sehr hoch Blei(IV)-oxid LV 3 Technik sehr hoch Bleialkyle Alkylbleiverbindungen LV 3 geschlossen sehr hoch Bleitetraethyl LV 3 sehr hoch Bleiverbindungen mit Ausnahme der namentlich angegebenen LV 3 geschlossen sehr hoch Borax di-natriumtetraborat wasserfrei SI Braunstein Mangandioxid SI 2 Brenzkatechin 1,2-Dihydroxybenzol SI# 2 Brenztraubensäure 2-Oxypropansäure SI 2 Brillantgrün Malachitgrün G) SI 2 Brom LV 3 geschlossen sehr hoch Brom-Wasser 1%<=w<5% SI# 3 Technik Bromaceton 1-Brompropanon SI 2 Brombenzol SI Brombutan n-butylbromid SI Brombutan sek-butylbromid SI + Bromessigsäure Monobromessigsäure SI# 3 sehr hoch Bromethan Ethylbromid XXX 4 Verwendungsverbot + Brommethan Methylbromid SI# 3 Technik 3 22

22 Maßnahmenliste Gefahrstoffliste mit Vorschlägen für Schutzmaßnahmen Maßnahmen Name Synonym/weitere Angaben Exp S-Stufe Atemluft Haut Brand Bromoform Tribrommethan SI# 3 Technik 2-Brompentan SI Brompentan SI Brompropan Propylbromid XXX 4 Verwendungsverbot + 2-Brompropan Isopropylbromid XXX 4 Verwendungsverbot + 2-Bromtoluol o-bromtoluol SI 2 3-Bromtoluol m-bromtoluol SI 2 alpha-bromtoluol Benzylbromid SI 2 Bromwasserstoff Hydrogenbromid wasserfrei SI 2 Technik sehr hoch Bromwasserstoffsäure Hydrogenbromid-Lösung konz. 47 % SI 2 Technik Brucin 2,3-Dimethoxystrychnin LV 3 Technik Buchenholzstaub und andere Harthölzer XXX 4 Verwendungsverbot 1,3-Butadien XXX 4 Verwendungsverbot + n-butan SI + Butan-1-ol n-butylalkohol SI 2 + Butan-1,4-diol 1,4-Butylenglycol SI 2 Butan-2-ol sek-butylalkohol SI 2 + Butan-2-on Ethylmethylketon SI# 2 + Butanal Butyraldehyd SI + tert-butanol 2-Methyl-2-propanol SI 2 + Butansäure Buttersäure SI 2 1-Buten SI + cis-2-buten SI + iso-buten 2-Methylpropen SI + trans-2-buten SI + 2-Butoxyethylacetat SI# 2 Buttergelb 4-Dimethylaminoazobenzol SI# 3 Buttersäure Butansäure SI 2 n-butylacetat Essigsäure-n-butylester SI + tert-butylacetat Essigsäure-tert-butylester SI + n-butylacrylat Acrylsäurebutylester SI# 2 Technik hoch + Butylalkohol n-butylalkohol SI 2 + tert-butylalkohol 2-Methyl-2-propanol SI Butyloxyethanol Ethylenglycolmonobutylether SI# 2 Butyraldehyd Butanal SI + Cadmium bioverfügbar LV 4 bes. Gef-Beurteilung Cadmium nicht bioverfügbar, z.b. Akku LV 4 bes. Gef-Beurteilung Cadmiumchlorid XXX 4 Verwendungsverbot sehr hoch 4 23

23 Maßnahmenliste Gefahrstoffliste mit Vorschlägen für Schutzmaßnahmen Maßnahmen Name Synonym/weitere Angaben Exp S-Stufe Atemluft Haut Brand Cadmiumcyanid XXX 4 Verwendungsverbot sehr hoch Cadmiumfluorid XXX 4 Verwendungsverbot sehr hoch Cadmiumformiat XXX 4 Verwendungsverbot Cadmiumiodid XXX 4 Verwendungsverbot Cadmiumoxid XXX 4 Verwendungsverbot Cadmiumsulfat-8-H2O LV 4 bes. Gef-Beurteilung sehr hoch Cadmiumsulfid XXX 4 Verwendungsverbot Calcium gekörnt SI + Calciumcarbid Calciumacetylid SI + Calciumchlorid wasserfrei SI 2 Calciumchlorid-2-H2O SI 2 Calciumchromat LV 4 bes. Gef-Beurteilung Calciumhydrid SI + Calciumhydroxid gelöschter Kalk Pulver SI 2 Calciumnitrat-4-H2O SI# 2 + Calciumoxid gebrannter Kalk, Ätzkalk SI 2 Calciumphosphid LV 3 Technik + Calciumsulfid SI 2 epsilon-caprolactam SI 2 4,4-Carbonimidoylbis(N,N-dimethylanilin) Auramin XXX 4 Verwendungsverbot Carbonylchlorid Phosgen LV 3 geschlossen Chinhydron p-benzochinon*hydrochinon SI 2 Chlor SI# 3 geschlossen 1-Chlor-2,3-epoxypropan Epichlorhydrin XXX 4 Verwendungsverbot sehr hoch + Chlor-Wasser SI# 3 Technik Chloralhydrat Trichloracetaldehydhydrat SI# 3 Chloramin T-3-H2O Toluol-4-sulfonchloramidnatrium SI# 2 Technik 2-Chloranilin o-chloranilin SI# 3 3-Chloranilin m-chloranilin SI# 3 4-Chloranilin p-chloranilin XXX 4 Verwendungsverbot hoch Chlorbenzol SI 2 + Chloressigsäure Monochloressigsäure SI# 3 Chlorethan Ethylchlorid, Monochlorethan SI# 2 max. 15 Min + 2-Chlorethanol Ethylenchlorhydrin LV 3 Technik sehr hoch Chlorethen Vinylchlorid XXX 4 Verwendungsverbot + Chlormethan Methylchlorid SI# 2 + Chloroform Trichlormethan XXX 4 Verwendungsverbot 3-Chlorprop-1-en Allylchlorid SI# 2 Technik

24 Maßnahmenliste Gefahrstoffliste mit Vorschlägen für Schutzmaßnahmen Maßnahmen Name Synonym/weitere Angaben Exp S-Stufe Atemluft Haut Brand alpha-chlortoluol Benzylchlorid XXX 4 Verwendungsverbot Chlorwasserstoff wasserfrei SI# 3 Technik sehr hoch Chrom(III)-chlorid SI 2 Chrom(III)-chromat XXX 4 Verwendungsverbot sehr hoch + Chromschwefelsäure w(cro3)<=7% LV 4 bes. Gef-Beurteilung sehr hoch Chromtrioxid Chrom(VI)-oxid LV 4 bes. Gef-Beurteilung sehr hoch + Cobalt bioverfügbar, atembare Stäube SI# 2 Technik hoch Cobalt(II,III)-oxid bioverfügbar, atembare Stäube SI# 2 hoch Cobalt(II)-acetat-4-H2O bioverfügbar, atembare Stäube XXX 4 Verwendungsverbot hoch Cobalt(II)-chlorid bioverfügbar, atembare Stäube LV 4 bes. Gef-Beurteilung hoch Cobalt(II)-chlorid-6-H2O bioverfügbar, atembare Stäube LV 4 bes. Gef-Beurteilung hoch Cobalt(II)-chlorid-Papier nicht bioverfügbar SI# 4 hoch Cobalt(II)-nitrat-6-H2O bioverfügbar, atembare Stäube LV 4 bes. Gef-Beurteilung hoch Cobalt(II)-sulfat-7-H2O bioverfügbar, atembare Stäube XXX 4 Verwendungsverbot hoch Colchicin LV 3 Technik Cumol Isopropylbenzol, 2-Phenylpropan SI# 2 + Cumolhydroperoxid 80%ige Lösung in Cumol SI# 3 Technik + Cyanwasserstoff Blausäure LV 3 geschlossen + Cyclohexan Hexahydrobenzol SI 2 + Cyclohexanol 99% SI# 2 Cyclohexanon SI# 2 + Cyclohexen SI 2 + Cyclopropan SI + Decan-1-ol 1-Decanol SI 2 4,4'-Diaminobiphenyl Benzidin XXX 4 Verwendungsverbot 1,6-Diaminohexan Hexamethylendiamin SI# 2 Dianisidin 3,3'-Dimethoxybenzidin XXX 4 Verwendungsverbot Diantimonpentaoxid Antimon(V)-oxid SI 2 Diantimontrioxid Antimon(III)-oxid SI# 2 Diarsentrioxid Arsentrioxid, Arsenik XXX 4 Verwendungsverbot Dibenzoylperoxid Benzoylperoxid mit 25% Wasser LV 2 hoch + 1,2-Dibromethan Ethylendibromid;Etylenbromid LV 4 bes. Gef-Beurteilung 1,6-Dibromhexan Hexamethylenbromid SI# 2 hoch Dibrommethan Methylenbromid SI 2 2,6-Dibromphenol SI 2 Dibutylether Di-n-butylether SI 2 + 1,2-Dichlorbenzol o-dichlorbenzol SI# 2 1,4-Dichlorbenzol p-dichlorbenzol SI#

Applikationsbericht - Blackstone-Pumpen

Applikationsbericht - Blackstone-Pumpen Ätherische Öle - + Acetaldehyd 100 % + + + - Acetessigester SF, R - + - Aceton 100 % - + - Acetophenon 100 % - + Acetonitril + + Adipinsäure W, G + + + + + Akkusäure 20 % + + + + + Alaun G + + + Allylalkohol

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Tabelle: Chemische Beständigkeit

Tabelle: Chemische Beständigkeit Aceton 100% b b b b bed b b/bed nb nb Akkusäure (H 2 SO 4 ) 38% b b b b b b b b Ameisensäure 10% nb nb nb nb b b b b b b Ammoniak, wässrig konz. b bed b bed b b b b b bed Ammoniumchlorid, wässrig b b b

Mehr

Chemikalien. Chemikalienbeständigkeitsliste für OPTIFIX und POLYFIX Dispenser. Sicherheitshahn empfohlen (2) PTFE-Flaschenadapter empfohlen 1

Chemikalien. Chemikalienbeständigkeitsliste für OPTIFIX und POLYFIX Dispenser. Sicherheitshahn empfohlen (2) PTFE-Flaschenadapter empfohlen 1 beständigkeitsliste für und Acetaldehyd (2) + + Aceton, 20 C + + Aceton (2) + Acetonitril (2) + Acetophenon (2) + Acetylaceton (2) + Acetylchlorid (2) + Acrylnitril (2) + Acrylsäureethylester (2) + Adipinsäure,

Mehr

Oberflächenschutz-Systeme Technische Information

Oberflächenschutz-Systeme Technische Information Oberflächenschutz-Systeme Technische Information Keranol Kitte TI 390 K Ausgabe: 04/09/2013 Vorbemerkung: Sofern nicht anders angegeben, sind die Untersuchungen über die chemischen Beständigkeiten mit

Mehr

Chemikalien-Beständigkeitsliste für HDPE (High Density Polyaethylen)

Chemikalien-Beständigkeitsliste für HDPE (High Density Polyaethylen) Chemikalien-Beständigkeitsliste für HDPE (High Density Polyaethylen) Zur Beachtung: Die Angaben in dieser Druckschrift basieren auf den derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen. Sie befreien den Verwender

Mehr

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit

Mehr

Beständigkeitsliste von A bis Z

Beständigkeitsliste von A bis Z Beständigkeitsliste von A bis Z Tabellarische Übersicht zur chemischen Beständigkeit von einkomponentigen Polyurethanen (1K-PU) poesis texo 1K Dachabdichtung zweikomponentigen Polyurethanen (2K-PU) poesis

Mehr

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation

Mehr

Schutzstufenkalkulator

Schutzstufenkalkulator PRAXISLÖSUNGEN Dr. Jürgen Hirsch, Arnd Pistorius Schutzstufenkalkulator Anleitung IMPRESSUM Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 33 / Logistikstelle für zentrale Arbeiten

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 33 / Logistikstelle für zentrale Arbeiten Referat / Logistikstelle für zentrale Arbeiten Liste von gebräuchlichen Chemikalien nach D-GISS / (es gilt jeweils die geltende Fassung) In der DGUV Regel wurden neue Kategorien für die Tätigkeitsbeschränkungen

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 33 / Logistikstelle für zentrale Arbeiten

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 33 / Logistikstelle für zentrale Arbeiten Referat / Logistikstelle für zentrale Arbeiten Liste von gebräuchlichen Chemikalien nach D-GISS / (es gilt jeweils die geltende Fassung) In der DGUV Regel wurden neue Kategorien für die Tätigkeitsbeschränkungen

Mehr

Perspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG. Dipl.-Ing. Annette Wilmes

Perspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG. Dipl.-Ing. Annette Wilmes Perspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung EMKG Version 3.0 Kommunikation Fachliche Weiterentwicklung Modul Brand und Explosionsgefährdungen Wirksamkeitsüberprüfung

Mehr

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN AUS GLASFASERVERSTÄRKTEN KUNSTSTOFFEN CHEMISCHE BESTÄNDIGKEIT

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN AUS GLASFASERVERSTÄRKTEN KUNSTSTOFFEN CHEMISCHE BESTÄNDIGKEIT INDIVIDUELLE LÖSUNGEN AUS GLASFASERVERSTÄRKTEN KUNSTSTOFFEN CHEMISCHE BESTÄNDIGKEIT TECHNOFLUID GMBH., A-2320 Schwechat, Himbergerstraße 66 Tel.: +43 (0)1 707 33 71 Mobil: +43 (0)664 26 42 141 Homepage:

Mehr

2 Begriffsbestimmungen

2 Begriffsbestimmungen Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 2 Begriffsbestimmungen HI2516425 (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe,

Mehr

Beständigkeitsliste von A bis Z

Beständigkeitsliste von A bis Z Beständigkeitsliste von A bis Z Tabellarische Übersicht zur chemischen Beständigkeit von ungesättigten Polyestern (UP) KEMPEROL V 210 / V 210 M KEMPEROL BR / BR M einkomponentigen Polyurethanen (1K-PU)

Mehr

Gefahrstoffe, ohne zulässige Tätigkeiten an Schulen

Gefahrstoffe, ohne zulässige Tätigkeiten an Schulen Gefahrstoffe, ohne zulässige Tätigkeiten an chulen Acrylamid Acrylsäureamid M1BRF h Arsen(III)-oxid Arsenik Arsensäure Asbest Aktinolith, Amosit, u.a. Cobalt tücke Furan M 4-Aminoazobenzol p-(phenylazo)-anilin

Mehr

Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe

Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Dräger-Röhrchen für Kurzzeitmessungen

Dräger-Röhrchen für Kurzzeitmessungen für Kurzzeitmessungen Die jeweilige Sachnummer bezieht sich auf eine Packung. Üblicherweise enthält eine Packung 10. In anderen Fällen zeigt die hinter der Röhrchenbezeichnung in Klammern angegebene Zahl,

Mehr

Chemische Beständigkeit von Socorex Dispensern. Calibrex TM 525 / 530

Chemische Beständigkeit von Socorex Dispensern. Calibrex TM 525 / 530 Chemische Beständigkeit von Socorex Dispensern Calibrex TM 525 / 530 Flaschenaufsatzdispenser stehen mehrmals täglich für die Abgabe einer breiten Auswahl an Chemikalien im Einsatz. Aus diesem Grund müssen

Mehr

Technical support information

Technical support information Chemische Beständigkeit von Socorex Dispensern Calibrex TM 525 / 530 Flaschenaufsatzdispenser stehen mehrmals täglich für die Abgabe einer breiten Auswahl an Chemikalien im Einsatz. Aus diesem Grund müssen

Mehr

AUSSCHLUSSLISTE FÜR DRUCKFARBEN UND ZUGEHÖRIGE PRODUKTE

AUSSCHLUSSLISTE FÜR DRUCKFARBEN UND ZUGEHÖRIGE PRODUKTE Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte AUSSCHLUSSLISTE FÜR DRUCKFARBEN UND ZUGEHÖRIGE PRODUKTE 8. überarbeitete Ausgabe (ersetzt die Ausgabe von April 2011) Ausschlussliste für Druckfarben

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

CO 2 CONTROL Gaswarnsystem

CO 2 CONTROL Gaswarnsystem CO 2 CONTROL Gaswarnsystem Rechtliche Vorgaben wie Vorschriften, Regeln und Informationen in Bezug auf die allgemeine Absicherung von Räumen gegen Unfälle/ Gefährdung durch CO 2. Diese Betrachtung richtet

Mehr

Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement

Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement Tobias Stefaniak, IAS Stiftung ST/Karlsruhe Neufassung der Gefahrstoffverordnung Auswirkungen auf die Praxis LUBW

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Technische Hilfe Chemikalienbeständigkeit von Kunststoffen

Technische Hilfe Chemikalienbeständigkeit von Kunststoffen nbeständigkeit von Kunststoffen Wichtige Kriterien zur Prüfung der chemischen Beständigkeit sind: Temperatur, Konzentration der, Dauer und mechanische Belastungen. In der Tabelle sind die Beständigkeiten

Mehr

FAQs zum Thema Gefahrstoffe

FAQs zum Thema Gefahrstoffe Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

4.2 Sicherheitsunterweisungen

4.2 Sicherheitsunterweisungen 4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der

Mehr

Beständigkeit A = beständig B = bedingt beständig U = nicht beständig

Beständigkeit A = beständig B = bedingt beständig U = nicht beständig Acetaldehyd A A A A A A A A A B Acetamid A A A A A A A A A A Aceton A A A A A A A A A B Acetylen A A A A A A A A A A Acrylnitril A A A A A A A A A B Acrylsäure A B A A B B U B A A Acrylsäureester A A A

Mehr

Säure-Base Titrationen. (Seminar zu den Übungen zur quantitativen Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen)

Säure-Base Titrationen. (Seminar zu den Übungen zur quantitativen Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen) Säure-Base Titrationen (Seminar zu den Übungen zur quantitativen Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen) 1. Gehaltsbestimmung von Salzsäure HCl ist eine starke Säure (fast zu 100% dissoziiert)

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

SUPERABSORBER. Eine Präsentation von Johannes Schlüter und Thomas Luckert

SUPERABSORBER. Eine Präsentation von Johannes Schlüter und Thomas Luckert SUPERABSORBER Eine Präsentation von Johannes Schlüter und Thomas Luckert Inhalt: Die Windel Die Technik des Superabsorbers Anwendungsgebiete des Superabsorbers Ein kurzer Abriss aus der Geschichte der

Mehr

Was Sie schon immer über Brandrauch wissen wollten...

Was Sie schon immer über Brandrauch wissen wollten... Was Sie schon immer über Brandrauch wissen wollten......aber nicht zu fragen wagten Eine Einführung in moderne Brandbekämpfungstaktiken Von Hennes Obermeyer FF Stutensee-Staffort Was ist Rauch? Ruß Methan

Mehr

BESTÄNDIGKEITSLISTE Asplit

BESTÄNDIGKEITSLISTE Asplit Diese Chemikalienbeständigkeitsliste soll eine Übersicht über die Einsatzmöglichkeit unserer Kunstharzkitte geben. Die Angaben basieren auf Langzeitresistenzprüfungen in unserem Forschungslaboratorium

Mehr

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz Sicherheitsdatenblatt deutsch_2013-05-14.doc 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH

Mehr

Als Grundlage für die Revision wird die Monographie gemäß HELV. mit folgendem Änderungsvorschlag herangezogen:

Als Grundlage für die Revision wird die Monographie gemäß HELV. mit folgendem Änderungsvorschlag herangezogen: !!! NEE ÖAB-MONOGAPHIE!!! Die folgende revidierte Monographie ist für die Aufnahme in das ÖAB (Österreichisches Arzneibuch) vorgesehen. Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf sind bis zum 31.01.2008

Mehr

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden. In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!! BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449

Mehr

Zum Schutz vor mechanischen Risiken verwendet SuperDrecksKëscht folgende Schutzhandschuhe:

Zum Schutz vor mechanischen Risiken verwendet SuperDrecksKëscht folgende Schutzhandschuhe: Schutzhandschuhe Beim Umgang mit Gefahrstoffen sollen Schutzhandschuhe die Hände vor mechanischen Risiken und vor Chemikalien schützen. Sie müssen den Anforderungen der europäischen Richtlinie 89/686/EWG

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge

Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Ab der Version forma 5.5 handelt es sich bei den Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge nicht

Mehr

ohne PA, 4h 8h täglich Seite 1/5

ohne PA, 4h 8h täglich Seite 1/5 ABC-Erkundungskraftwagen - Liste der messbaren Stoffe (Ordnung nach Messgeräten und alphabetisch) Quellen: Lehrunterlagen "ABC-Erkundung", BKS Heyrothsberge und "Kurz-Bedienungsanleitung zum ABC-ErkKW"

Mehr

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Urlaubs- und Arbeitsplanung: Mit der Urlaubs- und Arbeitsplanung kann jeder Mitarbeiter in Coffee seine Zeiten eintragen. Die Eintragung kann mit dem Status anfragen,

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Seminar Organische Chemie für Biochemiker BBCM 1.7

Seminar Organische Chemie für Biochemiker BBCM 1.7 Juni 2017 Organische Chemie SS 2017 Trivialnamen Seite 1 Organische Chemie für Biochemiker BBCM 1.7 Trivialnamen Dr. Jürgen Vitz Institut für Organische Chemie und Makromolekulare Chemie (IOMC) Philosophenweg

Mehr

5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage

5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Kaufmann /Herold Gefahrstoffrecht für die Apotheke EU- und GHS-Regelungen Dieter Kaufmann, Augsburg Holger Herold, Leipzig 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Mit farbigen Piktogrammen und

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern 1 Einleitung Lernziele Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen Notizenseiten drucken eine Präsentation abwärtskompatibel speichern eine Präsentation auf CD oder USB-Stick speichern Lerndauer 4 Minuten

Mehr

Alte Gefahren neue Zeichen

Alte Gefahren neue Zeichen Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung

Mehr

Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2)

Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2) 4 nte xteuntersuchungeninform ntersuchungeninformationentexteuntersuchunge suchungeninformationentexteuntersuchungeninformationent ungeninformationentexteuntersuchungeninformationentexte PRÄVENTION IN

Mehr

1 Mathematische Grundlagen

1 Mathematische Grundlagen Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.

Mehr

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Global Harmonized System Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Bekannte Kennzeichnungssysteme ADR für Gefahrgut im Strassenverkehr RID für Gefahrgut

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Ihre Laborchemikalien. ACS-konforme Stoffe. GmbH

Ihre Laborchemikalien. ACS-konforme Stoffe. GmbH GmbH Laborgeräte - Glas - Reagenzien Labworld.at Mikrobiologie - Hygienekontrolle Industriestr. 1, 6845 Hohenems, Austria Tel. +43 (0)5576 76705 Fax +43 (0)5576 76705 7 Email: office@labworld.at Ihre Laborchemikalien

Mehr

Regulatorische- und. Arbeitsschutzaspekte in Bezug auf die Energiewende

Regulatorische- und. Arbeitsschutzaspekte in Bezug auf die Energiewende Regulatorische- und Arbeitsschutzaspekte in Bezug auf die Energiewende Dr. Aart Rouw, BAuA FB4 16. März 2015 1 Inhalt Woher wir kommen wo wir Jetzt sind Neu Grün Sicher? Wo sind neue Gefahren/ Risiken

Mehr

Einführung. KLASSE: 9TE NAME: Vorname: Datum: LTAM Naturwissenschaften 9e Chemische Gleichungen 1 -

Einführung. KLASSE: 9TE NAME: Vorname: Datum: LTAM Naturwissenschaften 9e Chemische Gleichungen 1 - Einführung Ein Gärtner bestellt beim Großhändler Blumen. Dort werden Tulpen in Dreier-Sträußen und Vergissmeinnichtchen in Zweier-Sträußen angeboten. Für Valentinstag, möchte der Gärtner ein Sonderangebot

Mehr

Gefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie

Gefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie Gefahrstoffe wieder einmal neu Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie GefStoffV 2005 Nachbesserungen zur Umsetzung von EU-RL notwendig gewesen - Erweitertes Sicherheitsdatenblatt - Schwerpunkt

Mehr

http://www.oc-praktikum.de Entsprechend der Gefahrstoffverordnung werden zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen Gefahrensymbole verwendet.

http://www.oc-praktikum.de Entsprechend der Gefahrstoffverordnung werden zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen Gefahrensymbole verwendet. Gefahrensymbole Entsprechend der Gefahrstoffverordnung werden zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen Gefahrensymbole verwendet. Unter der Gefahrstoffverordnung versteht man die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Chemikalien und für sie geeigenete Handschuhe (Klammer bedeutet eingeschänkte Eignung)

Chemikalien und für sie geeigenete Handschuhe (Klammer bedeutet eingeschänkte Eignung) Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe Zur persönlichen Schutzausrüstung im Labor gehören Handschuhe, um sich vor den Einwirkungen von Chemikalien, mechanischen Belastungen, Kontaminationen oder Verunreinigungen

Mehr

Kapiteltest 1.1. Kapiteltest 1.2

Kapiteltest 1.1. Kapiteltest 1.2 Kapiteltest 1.1 a) Perchlorsäure hat die Formel HClO 4. Was geschieht bei der Reaktion von Perchlorsäure mit Wasser? Geben Sie zuerst die Antwort in einem Satz. Dann notieren Sie die Reaktionsgleichung.

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Merkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten

Merkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Merkblatt Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Lagerung von entzündlichen/entzündbaren Flüssigkeiten Der Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch die entzündlichen bzw. entzündbaren Flüssigkeiten gehören,

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge

Mehr

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen

Mehr

Präventionsleitlinie

Präventionsleitlinie Präventionsleitlinie des Sachgebietes Hautschutz im Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Präventionsleitlinie Systematische Kennzeichnung von Hautschutzmitteln/Verpackungen;

Mehr

Leitfaden Kontenrahmenumstellung

Leitfaden Kontenrahmenumstellung Inhalt 1. Kontenrahmenumstellung über den Fremdkontenrahmen 3 2. Manuelle Kontenrahmenumstellung 6 3. Änderungen im Mandantenstammblatt 6 Dokument: Leitfaden Kontenrahmen.doc Seite: 1 von 8 Glossar Folgende

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Rohstoff-Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte

Rohstoff-Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte VERBAND DER DRUCKFARBENINDUSTRIE im Verband der Mineralfarbenindustrie e.v. Karlstraße 21, D-60329 Frankfurt am Main http://www.vdmi.de Rohstoff-Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte

Mehr

Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel

Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt) Änderung

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Estersynthese. Weiterbildung für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte

Estersynthese. Weiterbildung für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte Estersynthese Weiterbildung für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte Chromatografi e von Blattfarbstoffen Destillation von Rotwein Zerlegung der Verbindung Wasser Titration Herstellung von Natronlauge Öltröpfchenversuch

Mehr

D LIT. Beständigkeitsliste. Universelle Systeme. CRS Chemical Resistant Systems

D LIT. Beständigkeitsliste. Universelle Systeme. CRS Chemical Resistant Systems Beständigkeitsliste D LIT Universelle Systeme für den Säurebau CRS Chemical Resistant Systems D LIT Chemische Beständigkeiten + beständig (+) bedingt beständig (z. B. kurzfristige Beanspruchung) nicht

Mehr

Betriebskalender & Kalenderfunktionen

Betriebskalender & Kalenderfunktionen Betriebskalender & Kalenderfunktionen Der Betriebskalender ist in OpenZ für 2 Dinge verantwortlich: 1. Berechnung der Produktionszeiten im Modul Herstellung 2. Schaffung der Rahmenbedingungen, für die

Mehr

Leitfaden zu Jameica Hibiscus

Leitfaden zu Jameica Hibiscus Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese

Mehr

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel

Mehr

Höchstpunktzahl / Max. of points 25 Mindestpunktzahl / Min of points 12,5 Assistenten Özbek

Höchstpunktzahl / Max. of points 25 Mindestpunktzahl / Min of points 12,5 Assistenten Özbek Institut für Chemie und Biochemie der Freien Universität Berlin Arbeitssicherheit (OC-Praktikum 1) Datum: 11.07.2008 Date: Verfasser Author: Dr. Thomas Lehmann Punkte/Points: Höchstpunktzahl / Max. of

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

4-Butyl-2,5-dimethylheptan 5-Ethyl-4,8-dimethylundecan

4-Butyl-2,5-dimethylheptan 5-Ethyl-4,8-dimethylundecan Übungsaufgaben zur Vorlesung Chemie für Biologen, WS 2005/2006 Themenbereich rganische Chemie 1. Warum ist der Kohlenstoff mehr als jedes andere Element dafür prädestiniert, komplexe Molekülverbindungen

Mehr

Kapitel 13: Laugen und Neutralisation

Kapitel 13: Laugen und Neutralisation Kapitel 13: Laugen und Neutralisation Alkalimetalle sind Natrium, Kalium, Lithium (und Rubidium, Caesium und Francium). - Welche besonderen Eigenschaften haben die Elemente Natrium, Kalium und Lithium?

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Anschreiben an Schulleiter. Sehr geehrte Damen und Herren,

Anschreiben an Schulleiter. Sehr geehrte Damen und Herren, Anschreiben an Schulleiter Sehr geehrte Damen und Herren, das Schulministerium hat nach der Problematik alter Pikrinsäurebestände eine Arbeitsgruppe aus externen Experten und erfahrenen Schulpraktikern

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf die neue weltweit einheitliche Verordnung, Globally Harmonized System (GHS)

Mehr