Einführung in das Menschenrechtssystem der Völkerrechtsordnung

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1 Einführung in das Menschenrechtssystem der Völkerrechtsordnung

2 Definition Menschenrechte Thomas Buergenthal: human rights are defined as the rights of individuals and groups that are recognized as such in international treaties and declarations as well by customary international law. Letztlich zirkulär Allerdings wird hier die Problematik aufgegriffen, inwiefern es einen (dogmatischen) Unterschied zwischen Individual- und Menschenrechten gibt (offen gelassen in LaGrand, Judgment, Rn. 77) Eibe Riedel: Menschenrechte (sollen) den innerstaatlichen Schutz der jedem Menschen kraft seiner Natur zukommenden Würde gewährleisten. Menschenrechte sind Jedermann-Rechte, auf die sich innerstaatlich ( ) alle berufen können Unterstreicht den subjektiv-rechtlichen Charakter der Menschenrechte Riedel scheint auch einen Durchsetzungsmechanismus vorauszusetzen

3 Rechtsquellen der Menschenrechte überragende Bedeutung kommt dem Vertragsrecht zu: Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948) Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1966) Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1984) Darüber hinaus parallele völkergewohnheitsrechtliche Geltung der universellen Menschenrechte Zur Möglichkeit der parallelen Existenz und Anwendbarkeit von Vertrags- und Gewohnheitsrecht vgl. Nicaragua (Jurisdiction), Rn. 73 Bis in die 1980ziger Jahre war es äußerst str, ob MenschenR auch per GewohnheitsR gelten. Akte internationaler Organisationen (str ob Rechtsquelle) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948, UN GA)

4 Klassifizierung Unterscheidung möglich nach dem Geltungsbereich: IPbürgR (universelle Geltung) EMRK (regionale Geltung) Regelungsumfang: EMRK (umfassender Katalog versch. MenschenR) Anti-Folterkonvention (ausschl. spezifischer Bereich) Dimensionen bzw. Generationen 1. Dimension: Sicherung der Freiheit; Abwehrrechte (IPbürgR) 2. Dimension: Erhöhung der Lebensqualität iws (IPswkR) 3. Dimension: Schutz der Lebensgrundlage iws (zb MenschenR auf gesunde Umwelt)

5 Die wichtigsten klassischen Menschenrechtsverträge Auf universeller Ebene Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) Auf regionaler Ebene Europäische Menschenrechtskonvention Amerikanische Konvention der Menschenrechte In Kraft seit 1978; 25 Mitglieder Ausschließlich FreiheitsR Soziale Rechte finden sich in einem Zusatzprotokol Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker In Kraft seit 1986; 53 Mitglider [nur Süd-Sudan nicht] Beinhaltet sowohl Freiheits- als auch soziale Rechte Auch Menschenrechte der 3. Generation Recht auf Frieden Recht auf zufriedenstellende Umwelt, Art. 24 Arabische Charta der Menschenrechte Resolution der Arabischen Liga (1994) Association of Southeast Asian Nations ASEAN Charta enthält Menschenrechte Einrichtung einer Intergovernmental Commission on Human Rights Human Rights Declaration (2012)

6 Bedeutung: Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte Big Bang für die nachfolgende menschenrechtlichen Entwicklungen Ursprünglich unverbindliche Resolution der GA Mittlerweile spiegelt AEMR in großen Teilen Gewohnheitsrecht wider (hm) Ausnahme wohl Eigentumsgarantie nach Art. 17 AEMR Auslegungshilfe bzgl. Art. 55 c UN-Charta

7 Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen auf UN-Ebene Menschenrechtsrat (Human Rights Council) Vorläufer: UN Menschenrechtskommission (Commission on Human Rights) gegründet durch A/RES/60/251 (2006) Nebenorgan der GA (vgl. Art. 7 II ivm 22 UN-Charta) Aufgaben: standard-setting iha MenschenR So wurden bspw AEMR, IPbürgR, IPswkR ird Menschenrechtskommission entworfen Identifizierung und Eindämmung schwerer systematischer und regelmäßiger Menschenrechtsverletzungen in einem Staat Beschwerdeverfahren (complaint procedure) kann durch Einzelnen, einer Gruppe von Individuen oder durch eine NGO mittels eines Formulars (Complaint Procedure Form) angestrengt werden Beschwerdeführer ist jedoch nicht Verfahrensbeteiligter Kommt es nach staatlicher Stellungnahme zur Feststellung einer Menschenrechtsverletzung, kann der Menschenrechtsrat eine Empfehlung zur Beendigung an den jeweiligen Staat erlassen Kritik: Menschenrechtsrat besteht nicht aus unabhängigen Sachverständigen, sondern aus Staatsvertretern

8 Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) IPbürgR wurde von der Menschenrechtskommission der UN entworfen In Kraft seit 1976 (heute 167 Mitglieder) Enthält Freiheits- und damit Abwehrrechte ggü dem Staat 2. Fakultativprotokoll (=eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag) verpflichtet Vertragsstaaten zur Abschaffung der Todesstrafe Umstritten ist die extraterritoriale Anwendung des IPbürgR Extraterritoriale Anwendung nach hm möglich, wenn Einzelner der Hoheitsgewalt einer Vertragspartei ausgeliefert ist

9 Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung des IPbürgR Einrichtung eines Menschenrechtsausschusses (Human Rights Committee), Art. 28 Berichtsverfahren, Art. 40 Staatenbeschwerde, Art. 41 Allerdings müssen Staaten den Menschenrechts-ausschuss offiziell anerkannt haben Individualbeschwerde, 1. Fakultativprotokoll zum IPbürgR 1. FP IPbürgR eigenständiger vr Vertrag (!) Einzelpersonen können Beschwerde einreichen Es ergeht kein verbindliches Urteil, sondern Menschenrechtsausschuss teilt lediglich seine Auffassung ( view ) den Verfahrensbeteiligten mit Dennoch hohe Akzeptanz der Urteile Verfahren ist nicht zu verwechseln mit dem Beschwerdeverfahren des Menschenrechtsrates

10 Internationale Pakt über wirtschaftlich, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) IPwskR wurde von Menschenrechtskommission entworfen In Kraft seit 1976 (heute 161 Mitglieder) USA hat Sozialpakt bislang nicht ratifiziert IPwskR verpflichtet Staaten zum Tätigwerden MenschenR des IPwskR stehen unter dem Vorbehalt des Möglichen, Art 2 I Bis in die 1980ziger Jahre war umstr. ob MenschenR des IPwskR als verbindlich anzusehen sind oder ob bloße politische Programmsätze Str. ist weiterhin die Justiziabilität der MenschenR des IPwskR

11 Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung des IPwskR Wirtschafts- und Sozialrat richtete mit E/RES/1985/17 eines jährlich tagenden Ausschusses (Committee) ein Wichtigsten Aufgaben: Begutachtung der Staatenberichte, Art 16/17 Vorlage erstmalig zwei Jahre nach Ratifizierung, dann alle 5 Jahre (vgl Rule 58 II Rules of Procedure of the Committee, E/C.12/1990/4/Rev.1) Zuständig für die Bearbeitung der Individualbeschwerden (vgl Art 2 FP IPwskR) Eingeführt durch 1. Fakultativprotokoll (in Kraft seit Mai 2013, 11 Mitglieder) Deutschland nicht Vertragspartei des FP Zuständigkeit für das sog. Untersuchungsverfahren nach Art. 11 FP IPwskR Ebenfalls eingeführt durch Fakultativprotokoll zum IPwskR Möglichkeit schwerwiegende und systematische Verletzungen in einem Vertragsstaat zu untersuchen Nach Abs 3 kann dies auch eine Untersuchung vor Ort nach sich ziehen Vertragsstaaten müssen diese Zuständigkeit explizit anerkennen, Art. 11 I Erstellung sog. General Comments, die Staaten bei ihrer Erfüllung der Pflichten unterstützen sollen (Rule 65) General Comments haben einen starken Einfluss

12 Menschenrechtsschutz in Europa Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) Im Rahmen des Europarates entworfen Mitglieder des Europarates erkennen die Geltung der Menschenrechte explizit an, Art. 3 Satzung- EuRat In Kraft seit 1953 (47 Mitglieder) Extraterritoriale Geltung der EMRK Vorschriften umstritten

13 Maßnahmen zur Durchsetzung und Umsetzung der EMRK Einrichtung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Eingerichtet durch das 11. Zusatzprotokoll (1998) zur EMRK Aufgaben: Entscheidung über Individualbeschwerden, Art 34 Entscheidung über Staatenbeschwerden, Art 33 Erstellung von Gutachten, Art. 47 ff. inter partes Verbindlichkeit der Urteile, Art. 46 I Möglichkeit der Zusprechung einer Entschädigung, Art. 41 Darüber hinaus wird die Einhaltung des Urteilsspruch durch das Ministerkommitee überwacht, Art. 46 II

14 Die Europäische Sozialcharta In Kraft seit 1999 (33 Mitglieder) Revidierte Version der Europäischen Sozialcharta von 1961 (in Kraft ab 1965; 27 Mitglieder) Die Erfüllung der gewährten Rechte steht wie bei dem IPwskR unter einem Vorbehalt des Möglichen Berichtsverfahren (alle zwei Jahre) uu kann Ministerkomitee mit 2/3 Mehrheit Empfehlungen an den jeweiligen Staat erlassen

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