Bürgerbeteiligungsgesetz MV und EEG 2017 Einschätzungen aus Sicht der Energiegenossenschaften
|
|
- Hildegard Kohler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bürgerbeteiligungsgesetz MV und EEG 2017 Einschätzungen aus Sicht der Energiegenossenschaften RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Rostock, 12. August 2016 Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV
2 Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV Bundesweite Interessenvertretung der Energiegenossenschaften in Berlin und Brüssel seit Oktober Zentrale Stimme für 860 (Mitglieds-) Energiegenossenschaften mit Mitgliedern. Erster Ansprechpartner für Bundespolitik, Verbände, Behörden und Wirtschaft in Berlin. Bündelung des Know-hows im genossenschaftlichen Verbund in enger Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden. Schwerpunktthemen: Genossenschaftliche Strom- und Wärmeproduktion, (Wärme-)Netzbetrieb und Vermarktung.
3 Agenda Teil 1: Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V Einschätzungen. Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen. Teil 3: EEG 2017 Fazit Energiegenossenschaften und Windenergie an Land.
4 Agenda Teil 1: Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V Einschätzungen. Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen. Teil 3: EEG 2017 Fazit Energiegenossenschaften und Windenergie an Land.
5 Teil 1: Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V Einschätzungen (1/3) Generelle Einschätzungen aus Sicht der Genossenschaften: Idee der Beteiligung von Bürgern an Windparks wird grundsätzlich begrüßt. Könnte noch weiter gehen direkte Teilhabe am EE-Projekt von Anfang an schafft noch größere Akzeptanz und Verständnis für das spezifische Projekt und die Energiewende insgesamt. Referentenentwurf vom September 2014 ist besser als das verabschiedete Gesetz vom Mai 2016: - Grund: keine Ausgleichsabgabe nach 11 BüGembeteilG M-V. Vorhabensträger und Gemeinde werden wohl überwiegend die Möglichkeit der Ausgleichsabgabe nutzen: Grund: weniger Arbeit und Probleme bei finanzieller Beteiligung der Gemeinde zu Lasten der Akzeptanz
6 Teil 1: Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V Einschätzungen (2/3) Spezifische Einschätzungen aus Sicht der Genossenschaften: Bevorzugung von neu gegründeten Projektgesellschaften in Form der Ein-Zweck-Gesellschaft ( 3 Abs. 1). Bevorzugung von Share Deals Energiegenossenschaften eher im Bereich des Asset Deals tätig
7 Teil 1: Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V Einschätzungen (3/3) Idealvorstellung aus Sicht der Genossenschaften: Bürgermeister der Gemeinde als Ansprechpartner für Vorhabensträger bzw. Fürsprecher, Sprachrohr, Initiator für eine Teilhabe einer neu zu gründenden Energiegenossenschaft an dem jeweiligen Windprojekt. Beteiligung von bestehenden Energiegenossenschaften und Energiegenossenschaften mit mehreren Projekten ermöglichen. Asset Deals ermöglichen. Gleichstellung der Rechtsformen. Gründe: Direkte Beteiligung über die Energiegenossenschaft an dem Windprojekt: größte Akzeptanz und Verständnis für das spezifische Projekt und die Energiewende insgesamt bis hinzu Aufklärung und Verhaltensänderung
8 Agenda Teil 1: Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V Einschätzungen. Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen. Teil 3: EEG 2017 Fazit Energiegenossenschaften und Windenergie an Land.
9 Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen (1/8) Ausnahme von Ausschreibungen ( 22 Abs. 2 EEG 2017, 102 Nr. 3 EEG 2014): Anlagen, die vor dem in Betrieb genommen werden, BImSchG-Genehmigung vor dem erteilt wird, Genehmigung vor dem an das Marktstammdatenregister gemeldet wurde und kein Verzicht auf den gesetzlichen Anspruch vor ( 22 Abs. 2). Finanzielle Förderung nach 19 (EEG-Vergütung), wenn die Windenergieanlage vor dem eine BImSchG- Genehmigung hat und vor dem in Betrieb genommen wird ( 102 Nr. 3 EEG 2014). Projekte von und mit Energiegenossenschaften werden auch versuchen diese Regelung zu nutzen
10 Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen (2/8) Neue Degressionsregelung ab 1. Januar 2017: 1,05% - 1. März 2017, 1. April 2017, 1. Mai 2017, 1. Juni 2017, 1. Juli 2017, 1. August 2017; danach atmender Deckel ( 46a Abs. 1). Projekte von und mit Energiegenossenschaften sind auch betroffen
11 Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen (3/8) Wettbewerbsregel für Bürgerenergiegesellschaften: Definition von Bürgerenergiegesellschaft, 3 Nr. 15: mind. zehn natürlichen Personen als stimmberechtigte Mitglieder, bei denen mindestens 51% der Stimmrechte bei den natürlichen Personen vor Ort (seit mindestens einem Jahr vor der Gebotsabgabe ihren Hauptwohnsitz in der kreisfreien Stadt oder Landkreis des Windstandortes gemeldet haben) liegen und kein Gesellschafter darf mehr als 10% der Stimmrechte haben. Zusammenschluss von mehreren juristischen Personen oder Personengesellschaften (Zentralgenossenschaften oder GmbH & Co. KG mit Beteiligung einer eg) auch möglich, wenn jede dieser Gesellschaften die Voraussetzungen erfüllt
12 Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen (4/8) Weitere Voraussetzungen, 36g Abs. 1: Maximale Projektgröße von sechs Anlagen mit einer Gesamtleistung von max. 18 MW. Windgutachten. Nennung der Anzahl der am Standort geplanten Anlagen. Eigenerklärung: - Bürgerenergiegesellschaft zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe, - weder die Gesellschaft noch eines ihrer stimmberechtigten Mitglieder selbst oder als stimmberechtigtes Mitglied einer anderen Gesellschaft in den zwölf Monaten, die der Gebotsabgabe vorangegangen sind, einen Zuschlag erhalten hat und - Eigentümer der Fläche oder Zustimmung des Eigentümers
13 Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen (5/8) Einschätzungen zur Definition und Teilnahmevoraussetzungen: Überwiegend gelungen. Energiegenossenschaften sind erfasst. Zentral- (siehe 43 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GenG) und Unternehmergenossenschaften (siehe 43 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GenG) sind erfasst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
14 Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen (6/8) Teilnahmebedingungen als Option, 36g Abs. 1 bis 4: Teilnahme an den regulären Ausschreibungen mit einer Gebotsabgabe vor der Erteilung der BImSchG-Genehmigung möglich. Bei Zuschlag erhält man den höchsten noch bezuschlagten Gebotspreis. 15 /kw Erstsicherheit zur Gebotsabgabe und zusätzlich 15 /kw zwei Monate nach der Erteilung der BImSchG- Genehmigung, 36g Abs. 2. Keine feste Standortbindung: Zuschlag ist an die Anlagen im Landkreis gebunden, d.h. die Anlagen können auch an einem anderen Standort im Landkreis realisiert werden, 36g Abs. 3 S. 1. Zuschlag erlischt nach 54 Monate ab Bekanntgabe des selbigen, Verlängerung bei Klage gilt ebenfalls
15 Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen (7/8) Teilnahmebedingungen als Option, 36g Abs. 1 bis 4: Antrag auf Zahlungsanspruch zwei Monate nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung für konkrete Anlagen, 36g Abs. 3 S. 2, 4, 5. Zu diesem Zeitpunkt müssen u.a. folgende Voraussetzungen (erneut) nachgewiesen werden: Bürgerenergiegesellschaft (aber nicht in der Zwischenzeit); Zweitsicherheit; Gemeinde oder Gesellschaft, an der Gemeinde zu 100% beteiligt ist, eine 10% Beteiligung an der Bürgerenergiegesellschaft hält oder angeboten wurde, 36g Abs. 3 S. 4. Pönalen sind in 55 Abs. 2 geregelt. Bürgerenergiegesellschaften bekommt auch den höchsten noch bezuschlagten Gebotspreis, wenn sie an den Ausschreibungen nach Erteilung der BImSchG- Genehmigung teilnehmen
16 Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen (8/8) Länderöffnungsklausel in 36g Abs. 6: Länder können weitergehende Regelungen zur Bürgerbeteiligung und Steigerung der Akzeptanz für den Bau von neuen Anlagen erlassen (Grenze: 80a Kumulierungsverbot). u.a. Ermächtigungsgrundlage für Bürgerbeteiligungsgesetze. Einschätzungen zur Wettbewerbsregel: Nicht ausreichend genug! Zuschlags- und Preisrisiko nicht gelöst und zusätzlich Strafzahlungsrisiko hinzugefügt. Angebot der Beteiligung nicht nur durch Projekte von Bürgerenergiegesellschaften, sondern durch alle bezuschlagten Projekte. Länderöffnungsklausel gut
17 Agenda Teil 1: Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V Einschätzungen. Teil 2: EEG 2017 Einschätzungen. Teil 3: EEG 2017 Energiegenossenschaften und Windenergie an Land.
18 Teil 3: EEG 2017 Fazit Energiegenossenschaften und Windenergie an Land (1/2) Nutzung von 102 Nr. 3 EEG 2014, 22 Abs. 2 EEG Energiegenossenschaften und Windausschreibungen: Wohl eher keine Abgabe von eigenen Geboten nach 36 ( früher Planungszeitpunkt), 36g ( später Planungszeitpunkt). Zusammenarbeit und Kooperationen bei der Entwicklung von Windprojekten von gemeinsamen Projekten und bei Windausschreibungen aufgrund der Vorteile ( früher Planungszeitpunkt und uniforming pricing). Möglichkeiten: Genossenschaftliche Energietage in Mainz (13. September 2016), Hannover (20. September 2016) und Schwerin (22. September 2016) (Nähere Informationen: elles/veranstaltungen/energietage-2016)
19 Teil 3: EEG 2017 Fazit Energiegenossenschaften und Windenergie an Land (2/2) Kauf von schlüsselfertigen und wirtschaftlichen Windprojekten zu regulären Preisen. Aufklärung durch die genossenschaftlichen Regionalverbände. Due-Diligence-Prüfung durch den Genossenschaftsverband e.v. (Ansprechpartner: Björn Burgey). Energiedienstleistungen im genossenschaftlichen Verbund wie Direktvermarktung (z.b. reg-ina eg) usw. Weiter politische bzw. fachliche Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit leisten. Monitoring!
20 Vielen Dank! RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (030) , gross@dgrv.de
Quelle: energiedialog.nrw.de. Energietag Baden-Württembergischer Genossenschaf tsv erband e. V.
Quelle: energiedialog.nrw.de Energietag 2016 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 21. Oktober 2016 Energietag 2016 Lukas Winkler Agenda EEG 2017 - Allgemein EEG 2017 - Solarenergie EEG 2017 - Windenergie
MehrRechtsfragen rund um Bürgerenergiegesellschaften. 26. Windenergietage 8. November 2017 Dr. Florian Valentin Rechtsanwalt
Rechtsfragen rund um Bürgerenergiegesellschaften 26. Windenergietage 8. November 2017 Dr. Florian Valentin Rechtsanwalt Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern,
MehrTagung Energiegenossenschaften Bericht aus Berlin: Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen für EeGs
Tagung Energiegenossenschaften Bericht aus Berlin: Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen für EeGs RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Dortmund, 1. Dezember
MehrBürgerenergieprojekte: Neuer rechtlicher Rahmen durch Ausschreibungen
Bürgerenergieprojekte: Neuer rechtlicher Rahmen durch Ausschreibungen Forum Ausschreibungen 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und
MehrBesondere Ausschreibungsbestimmungen fu r Bu rgerenergiegesellschaften nach EEG Nr. 15 und 36g
Besondere Ausschreibungsbestimmungen fu r Bu rgerenergiegesellschaften nach EEG 2017 3 Nr. 15 und 36g 22. Dezember 2016 Im EEG 2017 wurde unter 3 Nr. 15 eine Gruppe von Akteuren definiert, die ohne eine
MehrAusschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Windenergie an Land im neuen EEG 2017
BBWind Projektberatungsgesellschaft mbh Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen Die Windenergie an Land im neuen EEG 2017 Verabschiedung im Bundestag u. Bundesrat am 8. Juli
MehrPerspektiven für kommunale Windenergieprojekte nach
Perspektiven für kommunale Windenergieprojekte nach dem EEG 2017 9. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Dr. Katrin Antonow Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern,
MehrKommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.
Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1 / 25 Aktuelle Rechtsfragen der Energiewende 6. Forum Recht der kommunalen Wirtschaft Referatsleiter Marc Elxnat Deutscher Städte- und Gemeindebund
MehrEEG-Novelle ein Überblick. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2016
EEG-Novelle 2017 - ein Überblick Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2016 Dr. Guido Wustlich Leiter des Referats Erneuerbare-Energien-Gesetz, übergreifendes Energierecht 16-09-20 Referent
MehrErläuterungen zur Rechtsfolge und Definition von kleinen Marktakteuren
Erläuterungen zur Rechtsfolge und Definition von kleinen Marktakteuren RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Berlin, 24. November 2015 Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften
MehrEEG-Novelle 2014 Neuerungen für Energiegenossenschaften
EEG-Novelle 2014 Neuerungen für Energiegenossenschaften Geschäftsmodelle für Energiegenossenschaften: Welche Betätigungsfelder sind nach der EEG-Novelle noch möglich? RA René Groß, LL.M. (Leuven) Bundesgeschäftsstelle
MehrEnergiegenossenschaften
Energiegenossenschaften Ergebnisse der DGRV-Jahresumfrage (zum 31.12.2015) Ergebnisse der Blitzumfrage unter Energie-Kommunen der AEE Berlin, 06. Juli 2016 Ihre Gesprächspartner Dr. Eckhard Ott Vorstandsvorsitzender
MehrEEG Zentrale Inhalte, Veränderungen
EEG2017 - Zentrale Inhalte, Veränderungen Dr. Philipp Wolfshohl, Referat für Erneuerbare Energien 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bingen, 21.06.2017 www.bundesnetzagentur.de EEG 2017 allgemein Dr. Philipp
MehrAusschreibungen im EEG 2017: Auswirkungen auf neue Windpark-Projekte
25. Windenergietage: Mächtig Gewaltig Ausschreibungen im EEG 2017: Auswirkungen auf neue Windpark-Projekte Rechtsanwalt Dr. Julian Asmus Nebel Potsdam, 9. November 2016 Agenda I. Zentrale Änderungen für
MehrUmsetzung der Ausschreibungen für Windenergie an Land
Umsetzung der Ausschreibungen für Windenergie an Land Philipp Wolfshohl, Referat für Erneuerbare Energien 10. Sitzung des AK Wind Stuttgart, 8. November 2016 www.bundesnetzagentur.de 1. Einführung Im Mai
MehrÜberblick über die wichtigsten Regelungen der Ausschreibungsverordnung zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA)
Überblick über die wichtigsten Regelungen der Ausschreibungsverordnung zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) I. Vorbemerkungen Am 28. Januar 2015 hat die Bundesregierung die Ausschreibungsverordnung
MehrBürgerenergiegesellschaften in der Ausschreibung
Bürgerenergiegesellschaften in der Ausschreibung Gesetzliche Anforderungen, Gestaltungsspielräume, Fallstricke M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229
MehrErgebnisse des Projekts. Erarbeitung von Wissensgrundlagen für den Erhalt von Bürgerwindprojekten im EEG 2016
Ergebnisse des Projekts Erarbeitung von Wissensgrundlagen für den Erhalt von Bürgerwindprojekten im EEG 2016 im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie e.v. Stand: 30.04.2016 (Zur Verwendung durch den Auftraggeber,
MehrStellungnahme zum Entwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2016 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Ausschuss für Wirtschaft und Energie Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 10117 Berlin E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de Pariser Platz 3 Postfach 08 06 54 D-10117 Berlin D-10006 Berlin www.genossenschaften.de\energie
MehrBerliner Energietage 2014
Berliner Energietage 2014 Mit Genossenschaften die Energiewende in der Stadt bürgernah gestalten RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften
MehrAusschreibungen nach dem EEG
Ausschreibungen nach dem EEG Dr. Philipp Leander Wolfshohl, Referat für Erneuerbare Energien Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28.11.2017 www.bundesnetzagentur.de 2 Allgemeines Entstehung 3 Die DG-Competition
MehrDas EEG Überblick und Hintergründe. Referentin im Referat Erneuerbare-Energien-Gesetz, übergreifendes Energierecht
Das EEG 2017 Überblick und Hintergründe Hanna Schumacher Referentin im Referat Erneuerbare-Energien-Gesetz, übergreifendes Energierecht 16-10-12 9. September 2016Referent 1 Ziel der Novelle Wir stellen
MehrEEG-Novelle Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom Referent 1
EEG-Novelle 2016 Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom 8.6.2016 16-06-08 Referent 1 Ziel der Novelle Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche
MehrBürgerenergie mit PROKON. Beteiligung an Windprojekten vor Ort
Bürgerenergie mit PROKON Beteiligung an Windprojekten vor Ort BÜRGERBETEILIGUNG MIT PROKON Beteiligung vor Ort Die Beteiligung der Bürger vor Ort ist für PROKON als Genossenschaft ein zentrales Element
MehrAusschreibungen im EEG 2016
Ausschreibungen im EEG 2016 BEE Unternehmertag, Berlin, 24. Februar 2016 Workshop 3: Wie begegne ich den neuen Herausforderungen des Ausschreibungsmodells im EEG 2016? Dr. Florian Valentin Über uns Umfassende
Mehr28 Ausschreibungsvolumen
EEG 2017: Geänderte ausschreibungsrelevante Paragrafen für Windenergie an Land durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 2016 - Beschlussgrundlage: BT-Drs. 18/10668 v. 14.12.2016 - Hinweise:
MehrHeadline EEG-Novelle Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom
Headline EEG-Novelle 2017 Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom 8.7.2016 Ziel der Novelle Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen
MehrDer Regierungsentwurf zum EEG 2016 Übersicht und Analyse aus rechtswissenschaftlicher Sicht
Forschungsstelle Umweltenergierecht 72. Hamburger BWE-Windstammtisch Der Regierungsentwurf zum EEG 2016 Übersicht und Analyse aus rechtswissenschaftlicher Sicht Thorsten Müller Hamburg, 13. Juni 2016 STIFTUNG
MehrEEG 2016 Was bedeutet dies für Stadtwerke, Kommunen und Energiegenossenschaften? Thesenreferat von Dr. René Mono 100 prozent erneuerbar stiftung
EEG 2016 Was bedeutet dies für Stadtwerke, Kommunen und Energiegenossenschaften? Thesenreferat von Dr. René Mono 100 prozent erneuerbar stiftung 24.06.2016 Unsere Organisation: Wir treten entschieden für
MehrForum 9: Ausschreibungen Schutzwürdige Akteure: Bürgerenergie unter dem EEG 2017
Forum 9: Ausschreibungen Schutzwürdige Akteure: Bürgerenergie unter dem EEG 2017 L. Frehe, Project Development Manager, Senvion Deutschland GmbH 09.11.2016 Agenda Definition Bürgerenergiegesellschaften
MehrEEG-Novelle Eckpunkte. Berlin, Referent 1
EEG-Novelle 2016 Eckpunkte Berlin, 15.02.2016 16-02-12 Referent 1 Ziel der Novelle Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen
MehrNach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung Erfahrungen und Ausblick
Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung Erfahrungen und Ausblick Christina Flaskühler, Referat für Erneuerbare Energien 18. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Energiewenderecht 2021
MehrNeue Geschäftsmodelle für Energiegenossenschaften Rechtlicher Rahmen und aktuelle Entwicklungen
Neue Geschäftsmodelle für Energiegenossenschaften Rechtlicher Rahmen und aktuelle Entwicklungen RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Kaiserslautern, 26. Februar 2016
MehrGibt es ein Recht der Bürgerenergie?
Forschungsstelle Umweltenergierecht Gibt es ein Recht der Bürgerenergie? Bürgerenergie und Recht aktuelle Entwicklungen Ilka Hoffmann Würzburg, 27.04.2016 Überblick Einleitung Der Begriff Bürgerenergie
MehrEEG-Novelle Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom
EEG-Novelle 2016 Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom 8.6.2016 Dr. Karin Freier Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Leiterin des Referat IIIB5 Erneuerbare Energien im Stromsektor Abteilung Energiepolitik
MehrAusschreibungsdesign für Windenergie an Land
Ausschreibungsdesign für Windenergie an Land Herausforderungen und Sonerregelungen für kleine Akteure 27/04/2016 Silvana Tiedemann Ecofys berät das BMWi zur Umstellung des EEG auf Ausschreibungen. > Wissenschaftliches
MehrAUSSCHREIBUNG FÜR EEG-ANLAGEN: FUNKTION, WIRKUNGEN, ENTWICKLUNGEN
: FUNKTION, WIRKUNGEN, ENTWICKLUNGEN Bürgerenergie-Konvent in Erfurt, 25./26. September 2015 Marcel Keiffenheim Leiter Politik und Kommunikation Greenpeace Energy 1 EEG 2016 Alles soll gleich bleiben wie
MehrFolgen des neuen Energieeinspeisegesetzes (EEG) für Bürgerenergieprojekte und Sachstand bei Bürgerwindparks in der Region Hannover
Hans Mönninghoff; 09.11.2016 Erster Stadtrat a.d. Wirtschafts- und Umweltdezernent a.d. Vorstandsmitglied der NaturEnergie Region Hannover eg Folgen des neuen Energieeinspeisegesetzes (EEG) für Bürgerenergieprojekte
MehrBürgerwindpark südliche Ortenau und Bürgerenergiegesellschaften. Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung im regulatorischen Umfeld
Bürgerwindpark südliche Ortenau und Bürgerenergiegesellschaften Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung im regulatorischen Umfeld Samstags-Forum Regio Freiburg 22. Oktober 2016 Inhalt 1.Green City Energy 2.Der
MehrNewsletter Energiegenossenschaften Ausgabe Nr. 3 I 2016
19.07.2016 BWGV Postfach 10 54 43 70191 Stuttgart An alle Energiegenossenschaften Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.v. GENO-Haus Stuttgart Lukas Winkler Beratung Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
MehrEnergierecht-Aktuell Anforderungen an die neuen technologiespezifischen Ausschreibungen der Förderung aus dem EEG
Energierecht-Aktuell Anforderungen an die neuen technologiespezifischen Ausschreibungen der Förderung aus dem EEG Wichtig für: Anlagenbetreiber von Windkraftanlagen, Photovoltaik- und Biomasseanlagen Dr.
MehrVorstellung eines Konzeptes zum Erhalt der Akteursvielfalt
Vorstellung eines Konzeptes zum Erhalt der Akteursvielfalt Das Modell kann gern im Rahmen des Konsultationsverfahrens kommentiert werden. Weitere Erläuterungen finden Sie unter: http://www.genossenschaften.de/modell-zum-erhalt-derakteursvielfalt-bei-windausschreibungen
MehrFachgespräch: Neue Impulse für das EEG 3.0 Weg frei für die Bürgerenergie in Bayern
Forschungsstelle Umweltenergierecht Fachgespräch: Neue Impulse für das EEG 3.0 Weg frei für die Bürgerenergie in Bayern Überblick zum EEG und rechtliche Einordnung wesentlicher Änderungen München, 10.
MehrAusschreibungen nach dem EEG 2017: Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren
Ausschreibungen nach dem EEG 2017: Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Agenda 1. Überblick: Ausschreibung für Windenergie an Land nach dem
MehrAktuelle Erfahrungen bei neuen Windprojekten in Niedersachsen. Dr. Ruth Brand-Schock, ENERCON GmbH
Aktuelle Erfahrungen bei neuen Windprojekten in Niedersachsen Dr. Ruth Brand-Schock, ENERCON GmbH Seite 1 Inhalt: Erste Auswirkungen des Windenergieerlasses und der geplanten Ausschreibungen auf die Planung
MehrDas Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Kombinationsmodell Beteiligungspflicht über ein Kombinationsmodell 1. Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V Gesetzliche Pflicht
MehrUmsetzung der Ausschreibungen für Windenergie an Land
Umsetzung der Ausschreibungen für Windenergie an Land Yvonne Finger Seminar zum EEG 2017 Fachagentur Windenergie 14. Februar 2017 Rendsburg www.bundesnetzagentur.de Einführung Windausschreibungen Im Mai
MehrGESETZ ZUR EINFÜHRUNG VON AUSSCHREIBUN GEN FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN
GESETZ ZUR EINFÜHRUNG VON AUSSCHREIBUN GEN FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN EEG 2017 Am 08. Juli 2016 wurde in der 2. und 3. Lesung des Bundestages die Novelle des erneuerbaren Energien Gesetzes beschlossen
MehrAusschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016
Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 1. Ausbaupfad Steigerung der installierten Leistung um 100 MW netto1 2. Ausschreibungsvolumen Das Ausschreibungsvolumen umfasst die zur Erreichung des
MehrDie Entwicklung der Energiegenossenschaften im Spannungsfeld von Energierecht, Finanzmarktregulierung und Genossenschaftsgesetz
Die Entwicklung der Energiegenossenschaften im Spannungsfeld von Energierecht, Finanzmarktregulierung und Genossenschaftsgesetz Dr. Andreas Wieg Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften
MehrEckpunkte Ausschreibung für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Eckpunkte Ausschreibung für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen Berlin, den 16. September 2015 Referate III B 2 / III B 5 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie EEG 2016 Systemwechsel
MehrNicht nur eitel Sonnenschein
R A T Nicht nur eitel Sonnenschein Die dritte Große Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel hat ihre Arbeit aufgenommen. Was steht im Koalitionsvertrag zur Energie- und Klimapolitik? Und was bedeutet das
MehrKabinettsentwurf vom 8. Juni 2016
EEG 2016 Kabinettsentwurf vom 8. Juni 2016 HINWEIS Der derzeit vorliegende Kabinettsentwurf ist nicht abschließend. Alle dargestellten Inhalte können sich noch während des parlamentarischen Verfahrens
MehrGRUNDZÜGE DES HEUTIGEN FÖRDERSYSTEMS FÜR WINDENERGIE- ANLAGEN AN LAND UND ERGEBNISSE AUS 2 JAHREN AUSSCHREIBUNGEN
GRUNDZÜGE DES HEUTIGEN FÖRDERSYSTEMS FÜR WINDENERGIE- ANLAGEN AN LAND UND ERGEBNISSE AUS 2 JAHREN AUSSCHREIBUNGEN Jürgen Quentin Neubrücke, 13. Mai 2019 GLIEDERUNG Ausschreibungen für Windenergie an Land
MehrAusschreibungen EEG 2017
Ausschreibungen EEG 2017 Dr. Bernhard Dreher Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat IIIB5 Erneuerbare Energien im Stromsektor Biogaspartner Die Konferenz, Berlin, 7. Dezember 2017 17-12-05
MehrAusschreibungen für erneuerbare Energien
Ausschreibungen für erneuerbare Energien Grundlagen und Rahmenbedinungen Silvana Tiedemann 12/05/2015 1 ECOFYS 12/05/2015 Ecofys berät das BMWi zur Umstellung des Fördersystems für erneuerbare Energien
MehrVfkE-Landesveranstaltung Mecklenburg-Vorpommern
www.pwclegal.de VfkE-Landesveranstaltung Mecklenburg-Vorpommern Erneuerbare Energien und Bürgerbeteiligung Agenda Gründe und Vorteile der Bürgerbeteiligung Grundlegende smodelle Genossenschaftliche (eg)
MehrWindenergie Belm. Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung Stadtwerke Osnabrück AG
Windenergie Belm Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung Stadtwerke Osnabrück AG 09.10.2012 Windenergieprojekt Belm-Haltern Geplante Windenergieanlage: Hersteller: Vestas Typ; V112 142 mnh Nennleistung:
MehrAUSSCHREIBUNGSBEDINGTE NEUERUNGEN FÜR WINDENERGIE- ANLAGEN AN LAND IM EEG 2017
AUSSCHREIBUNGSBEDINGTE NEUERUNGEN FÜR WINDENERGIE- ANLAGEN AN LAND IM EEG 2017 Seminar Jürgen Quentin Rendsburg, 14. Februar 2017 GLIEDERUNG Ausschreibungen für Windenergie an Land Mengen, Termine & Fristen,
MehrForum 13 Recht 26. Windenergietage Rostock,
Gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Bürgerenergiegesellschaften Was geht und was geht nicht? Forum 13 Recht 26. Windenergietage Rostock, 09.11.2017 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991.
MehrLinstow, 7. November 2018
Praxisumsetzung Windprojekte unter dem Bürger-und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Chancen und Hindernisse in der Praxis Linstow, 7. November 2018 1 www..de Agenda Grundlagen Beteiligungen
MehrBewertung des KWKG / EEG (EEG 2017) vom
Bewertung des KWKG / EEG (EEG 2017) vom 16.12.2016 Stand: 22. Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Anrechnung Stromsteuerbefreiung auf EEG-Vergütung ( 53c) rückwirkend ab 1.1.20162 2. Bürgerenergiegesellschaften
MehrLeitfragen der drei Foren
Forschungsstelle Umweltenergierecht Leitfragen der drei Foren 16. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht Berlin, Paris, Brüssel Neues Energierecht im Kontext von internationalem Klimaschutz und Europäisierung
MehrEEG Novelle Dr. Martin Stötzer. Referat 32 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Dialogveranstaltung Ausbau der Erneuerbaren Energien in ST
EEG Novelle 2016 Dialogveranstaltung Ausbau der Erneuerbaren Energien in ST Dr. Martin Stötzer Referat 32 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Zielstellung der Novelle I. Einhaltung des Ausbaukorridors
MehrEEG 2017 Inkrafttreten am Eine Zusammenfassung für Projektentwickler und Investoren erstellt von der ENFO AG im August 2016
EEG 2017 Inkrafttreten am 01.01.2017 Eine Zusammenfassung für Projektentwickler und Investoren erstellt von der ENFO AG im August 2016 Änderungen für Inhalt Regelung im EEG i.v.m. I. alle Energieträger
MehrDas Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Grundlagen 1. Grundgesetz: - die Raumordnung befindet sich in der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern (nach Wegfall
MehrRealisierung kommunaler Projekte
Realisierung kommunaler Projekte - im Spannnungsfeld von Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz und Interessenskonflikten Andreas Scharf, Sonja Eisenmann, OSTWIND-Gruppe, Regensburg Kassel, 11. November 2014 Mit
MehrBürgerinnen und Bürger wollen die Energiewende!
Der rheinland pfälzische Weg Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften, Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften (LaNEG e.v.) Neuwied, Bürgerinnen und Bürger wollen die Energiewende! 1 2 3 Bürgerinnen
MehrWas bedeutet das neue Ausschreibungsmodell für die Finanzierungspraxis?
Was bedeutet das neue Ausschreibungsmodell für die Finanzierungspraxis? Jörg-Uwe Fischer, Fachbereichsleiter Erneuerbare Energien Rostock, 12. August 2016 Die Deutsche Kreditbank AG Im Profil 1990 gegründet
MehrProjektfinanzierung im EEG 2017 alles anders, alles neu???
Projektfinanzierung im EEG 2017 alles anders, alles neu??? Matthias Reineke, Fachbereichsleiter Umwelttechnik Windenergietage in Potsdam, 9. November 2016 20 Jahre Erfahrung mit Erneuerbaren Energien 3
MehrFinanzierung von Windparks / PPAs als Alternative zum EEG? Jörg-Uwe Fischer Windenergietage, Siemens Gamesa Forum, Warnemünde,
Finanzierung von Windparks / PPAs als Alternative zum EEG? Jörg-Uwe Fischer Windenergietage, Siemens Gamesa Forum, Warnemünde, 08.11.2017 Die Deutsche Kreditbank AG Im Profil 1990 gegründet 100 %ige Tochter
MehrAnalyse der Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land. Im Auftrag des Bundesverband WindEnergie (BWE)
Analyse der Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land Im Auftrag des Bundesverband WindEnergie (BWE) Inhalt der Analyse Kurzanalyse der Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde für
MehrEEG 2016 ERSTER REFERENTENENTWURF vom
EEG 2016 ERSTER REFERENTENENTWURF vom 29.02.2016 HINWEIS Der derzeit vorliegende Referentenentwurf ist noch nicht Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens und wird in den kommenden Wochen und Monaten noch
MehrWie verhält sich Technologieoffenheit zu EE-Zielerreichung, Kosteneffizienz und Akteursvielfalt?
Für Mensch & Umwelt 17. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht Wie verhält sich Technologieoffenheit zu EE-Zielerreichung, Kosteneffizienz und Akteursvielfalt? Prof. Dr. Uwe Leprich Leiter der Abteilung
MehrAusschreibungsdesign für Onshore- und Offshore- Windenergie
Ausschreibungsdesign für Onshore- und Offshore- Windenergie 24. Windenergietage Thoralf Herbold 11. / 12. November 2015 Hintergrund und Ziele 2 Abs. 5 EEG 2014: Die finanzielle Förderung und ihre Höhe
MehrAuswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von Erneuerbaren Energien
Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von Erneuerbaren Energien Jörg-Uwe Fischer, Fachbereichsleiter Erneuerbare Energien Lüneburg, 6. September 2016 Die Deutsche Kreditbank AG Im Profil 1990
MehrErfahrungen mit den Ausschreibungen
Erfahrungen mit den Ausschreibungen Simon Behrens, Referat 605 - Erneuerbare Energien Strommarkttreffen Agora Energiewende, 18.03.2016 www.bundesnetzagentur.de Agenda 1. Die Bundesnetzagentur 2. Ausschreibungs-Ziele
MehrEEG 2017 Ausschreibungen bei Biomasseanlagen. RA Harald Wedemeyer
EEG 2017 Ausschreibungen bei Biomasseanlagen RA Harald Wedemeyer Harald Wedemeyer Folie 1 Einführung 3 EEG 2017 Begriffsbestimmungen 11. Biogas Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse gewonnen wird,
MehrHintergrundpapier Ergebnisse der sechsten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen vom 01. Dezember 2016
Hintergrundpapier Ergebnisse der sechsten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen vom 01. Dezember 2016 BUNDESNETZAGENTUR 1 Hintergrundpapier Ergebnisse der sechsten Ausschreibungsrunde
MehrHintergrundpapier Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land vom 1. Mai 2017
Hintergrundpapier Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land vom 1. Mai 2017 BUNDESNETZAGENTUR 1 Hintergrundpapier Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land vom 1. Mai
MehrBürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gliederung 1. Einführung 2. Einzelfragen 3. Fazit Rechtsanwalt Janko Geßner Bürger-
MehrMarktaussichten in der Windenergiebranche ROSTOCK WIND 2018
.. Marktaussichten in der Windenergiebranche ROSTOCK WIND 2018 .. Övermöhle Consult & Marketing GmbH Poppenbütteler Weg 236c, D-22399 Hamburg Tel: +49 (0) 40 86 69 36 41 Fax:+49 (0) 40 87 97 28 67 E-Mail:
MehrAusschreibungen für Windenergie an Land 2017 Fazit und erste Reformvorschläge
POSITIONSPAPIER Ausschreibungen für Windenergie an Land 2017 Fazit und erste Reformvorschläge Berlin, 08.01.2018 Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen
MehrNeuerungen im Recht der Erneuerbaren Energien: EEG 2017 Fokus auf Ausschreibungen
Neuerungen im Recht der Erneuerbaren Energien: EEG 2017 Fokus auf Ausschreibungen IEWR Update Energierecht 06.12.2016 Jena Dr. Nicolai Herrmann enervis: Beratungsfelder und Referenzen Managementberatung
MehrDie Einführung von Ausschreibung im EEG
Die Einführung von Ausschreibung im EEG Thorsten Falk BMWi, Referat Erneuerbare Energien 16. Forum Solarpraxis - Berlin, 27. November 2015 Gliederung 1) Zeitplan und Hintergrund 2) Eckpunkte für die EE-Ausschreibungen
MehrPV-Pilotausschreibung und Ausblick auf die Ausschreibungen von Windenergie. Cornelia Viertl Referat III B 5
PV-Pilotausschreibung und Ausblick auf die Ausschreibungen von Windenergie Cornelia Viertl Referat III B 5 Gliederung PV-Pilotausschreibung Nächste EEG-Novelle und Übertragung der Ausschreibung auf andere
MehrErgebnisse der vierten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9047 18. Wahlperiode 06.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter
MehrStellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV zum
Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des
MehrEEG 2017 Fördersystem des neuen EEG
EEG 2017 Fördersystem des neuen EEG Ausschreibungen und Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer
MehrAnalyse der Akteursstruktur bei der Windenergie an Land - Methodik und erste Ergebnisse des Monitoringsystems
Analyse der Akteursstruktur bei der Windenergie an Land - Methodik und erste Ergebnisse des Monitoringsystems 11. Windenergietag Rheinland-Pfalz Technische Hochschule Bingen, 21.06.2018 Katja Weiler (IZES
MehrAbgrenzungsvorschlag für eine De-Minimis-Regelung im Ausschreibungsdesign. Christian Marcks GLS Bank
Abgrenzungsvorschlag für eine De-Minimis-Regelung im Ausschreibungsdesign Christian Marcks GLS Bank Das Problem Eindeutige & trennscharfe Identifikation Windenergieanlagen werden in Projektgesellschaften
MehrPressemitteilung. Energiegenossenschaften im Dialog mit Tarek Al-Wazir: Ausschreibung der EEG-Förderung vernachlässigt Bürgerbeteiligung
Pressemitteilung Energiegenossenschaften im Dialog mit Tarek Al-Wazir: Ausschreibung der EEG-Förderung vernachlässigt Bürgerbeteiligung Verwaltungssitz Neu-Isenburg Wilhelm-Haas-Platz 63263 Neu-Isenburg
MehrÖffentliches Recht Newsletter 05/2016
Öffentliches Recht Newsletter 05/2016 Informationen zur 10. EUROSOLAR-Konferenz Windenergie und Öffentliches Recht Aktuell in Mecklenburg-Vorpommern von Dr. Sebastian Helmes und Rebekka Klöcker Rechtsanwälte
MehrWindenergie Forum 2016
Windkraft Schonach GmbH Windenergie Forum 2016 Gerhard Kienzler Geschäftsführer Windkraft Schonach GmbH 24.10.16 KOMPETENZ AUS DEM SCHWARZWALD. 1 Agenda Vorstellung der WKS Historie Projekte Projekt Prechtaler
MehrFachkonferenz Zukunft der Windenergie. Der Ausbau der Windenergie zwischen Wunsch und Wirklichkeit - finanzielle Teilhabe von Gemeinden und Bürgern -
Fachkonferenz Zukunft der Windenergie Der Ausbau der Windenergie zwischen Wunsch und Wirklichkeit - finanzielle Teilhabe von Gemeinden und Bürgern - Lothar Säwert, Abteilungsleiter Landesentwicklung Berlin,
MehrBürgerbeteiligung und Akzeptanz: Finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an WEA Rechtlicher Rahmen und Vorschläge zur Weiterentwicklung
Bürgerbeteiligung und Akzeptanz: Finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an WEA Rechtlicher Rahmen und Vorschläge zur Weiterentwicklung Linstow, 08.11.2018 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG)
Bundesrat Drucksache 3/18 09.01.18 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Wi - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) A. Problem Im novellierten EEG, dessen Regelungen
MehrDer Ausbau der Windenergie an Land Energierechtlicher Workshop "Neuerungen im EEG 2017" 05. Dezember 2016
www.pwc.de Der Ausbau der Windenergie an Land Energierechtlicher Workshop "Neuerungen im EEG 2017" Wer wir sind PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft Deutschland Global Rechtsanwälte
Mehr