Haftungsrisiken im Vereinssport

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1 Haftungsrisiken im Vereinssport Impulsvortrag: Dr. Peter Dösinger Dr. Dösinger & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co KG Heinrichstraße Graz Tel

2 Haftungen aus Verstößen gegen Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrechtliche Vorschriften Pauschale Reiseaufwandsentschädigung Steuerrechtliche Haftung Sozialversicherungsrechtliche Haftung Dr. Dösinger & Partner 2

3 Pauschale Reiseaufwandsentschädigung Rechtsgrundlage: 3 Abs 1 Z 16c EStG Gemeinnützige Sportvereine Sportler, Schiedsrichter, Sportbetreuer Max. EUR 60,00 pro Tag Max. EUR 540,00 00 pro Monat Einkommensteuerfrei Sozialversicherungsfrei Voraussetzung: ausgeübte Tätigkeit ist nicht der Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahme Dr. Dösinger & Partner 3

4 Pauschale Reiseaufwandsentschädigung Kein Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds Keine Kommunalsteuer Kein Lohnkonto, kein Lohnzettel Aufzeichnungspflicht der Einsatztage! Übersteigen der Reisepauschale (EUR 540,00 pro Monat): Übersteigende Beträge steuer- und sozialversicherungspflichtig Dr. Dösinger & Partner 4

5 Pauschale Reiseaufwandsentschädigung Aus dem vereinbarten Entgelt darf die Sportlerpauschalierung NICHT heraus gerechnet werden! Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung g kann lediglich neben dem vereinbarten Entgelt bezahlt werden! Verein treffen im Fall eines Dienstverhältnisses die Pflichten eines Arbeitgebers ( 47ff EStG) Laufende Lohnverrechnung, Führung des Lohnkontos Einbehalt und Abfuhr von Lohnabgaben Geringfügige Beschäftigung möglich (Grenze derzeit EUR 376,26) Dr. Dösinger & Partner 5

6 Pauschale Reiseaufwandsentschädigung Dr. Dösinger & Partner 6

7 Steuerrechtliche Haftung Haftung der gesetzlichen Vertreter der Vereine Uneinbringliche Abgaben 9 BAO Voraussetzungen: Abgabenforderung muss gegen den Verein bestehen Abgabenforderung ist uneinbringlich Vertreter hat abgabenrechtliche Pflichten verletzt (Nichtabgabe von Steuererklärungen, Verletzung der Buchführungspflicht, Nichtzahlung oder zu späte Zahlung der Abgaben) Vertreter trifft ein Verschulden Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit Dr. Dösinger & Partner 7

8 Sozialversicherungsrechtliche Haftung Haftung der gesetzlichen Vertreter der Vereine Pflichtverletzungen: Nichtabfuhr einbehaltener Dienstnehmerbeiträge Nichterstattung von Meldungen Nichterteilung von Auskünften u.a Dr. Dösinger & Partner 8

9 Tipps Eindeutige Verträge, Pauschale gesondert vereinbaren Aufzeichnungen sorgfältig führen und aufbewahren Sorgfältige Gestaltung der Vereinsstatuten Geschäftsverteilung für Kollegialorgane Übernahme von Vereinsfunktionen kann Existenz vernichten (Erfahrung, Ausbildung, Zeitbudget) Rechtzeitige Inanspruchnahme rechtlicher und steuerlicher Beratung Dr. Dösinger & Partner 9

10 Vereinsbesteuerung Risiken und Lösungsansätze Gemeinnützigkeit Wirtschaftliche h Betätigungen - steuerliche Fallen Lösungsvorschläge Dr. Dösinger & Partner 9

11 Gemeinnützigkeit Begünstigte Zwecke is der BAO Gemeinnützig, mildtätig, kirchlich Gemeinnützig Förderung der Allgemeinheit it (=Gemeinwohl) Ausschließliche (= neben begünstigten Zweck, keinen anderen nicht Begünstigten) g und unmittelbar (= selbst) Dr. Dösinger & Partner 10

12 Voraussetzung für Begünstigung Statuten Begünstigter Zweck (Körpersport, nicht: Kantine, Fanclub, u.a.) Mittel zur Zweckerreichung (ideell, finanziell) Wie erfolgt die Finanzierung? Welche Tätigkeit wird ausgeübt? Ausschluss Gewinnerzielungsabsicht Auflösungs-/Wegfallbestimmung Dr. Dösinger & Partner 11

13 Voraussetzung für Begünstigung tatsächliche Geschäftsführung Statutenentsprechend keine eigennützigen Ziele für Mitglieder Kein unangemessen hohes Vermögen Aufzeichnungen Dr. Dösinger & Partner 12

14 Begünstigungen Nicht unternehmerischer Bereich Generell keine Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer Mitgliedsbeiträge, Subventionen, Spenden Unternehmerischer h Bereich Wirtschaftliche Betätigungen Dr. Dösinger & Partner 13

15 Wirtschaftliche Betätigungen steuerliche Fallen Unentbehrlicher Hilfsbetrieb dient der Zweckverwirklichung Sportbetrieb, Eintrittsgelder, Sponsoreinnahmen, Sportlerablösen, Sportplatzvermietung Nicht Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerpflichtig, nicht begünstigungsschädlich Dr. Dösinger & Partner 14

16 Wirtschaftliche Betätigungen steuerliche Fallen Entbehrlicher Hilfsbetrieb Dienen der Zweckverwirklichung, aber nicht so geradlinig dient nicht unmittelbar der Zweckverwirklichung kleines Vereinsfest, Flohmarkt, Punschstand mit gespendeten Material Körperschaftsteuerpflichtig (Freibetrag EUR 7.300,00), keine Umsatzsteuer, nicht begünstigungsschädlich Dr. Dösinger & Partner 15

17 Wirtschaftliche Betätigungen steuerliche Fallen Begünstigungsschädlicher Hilfsbetrieb Handel mit Fanartikel Buffet auch wenn nur an Mitglieder großes Vereinsfest Körperschaftpflichtig, fli hti Umsatzsteuerpflichtig, t begünstigungsschädlich Begünstigungsschädlicher Gewerbebetrieb Öffentliche Kantine Dr. Dösinger & Partner 16

18 Wirtschaftliche Betätigungen steuerliche Fallen Ausnahmeanträge gem. 45a BAO Umsätze unter EUR ,00 pro Jahr Sonstige Voraussetzungen müssen erfüllt sein (Statuten!) Gilt als automatisch erteilt Ausnahmeantrag gg gem. 44 Abs 2 BAO Antragsgebunden Nur beantragter Teilbetrieb steuerpflichtig Dr. Dösinger & Partner 17

19 Tipps Statuten durchforsten Ausnahmeanträge stellen Ausgliederungen (GmbHs) Entsprechende Aufzeichnungen für wirtschaftliche Tätigkeit Kantine nicht selbst betreiben, sondern verpachten Dr. Dösinger & Partner 18

20 Rechnungswesen für Vereine Folgen bei Überschuldung 20 bis 22 Vereinsgesetz Informationspflicht fli der Vereinsorgane Rechnungslegung kleine Vereine Qualifizierte Rechnungslegung für mittlere und große Vereine Dr. Dösinger & Partner 19

21 Rechnungslegung kleine Vereine den Anforderungen des Vereins entsprechendes Rechnungswesen Laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben Innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Rechnungsjahres: Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Vermögensübersicht Prüfung durch Rechnungsprüfer Dr. Dösinger & Partner 20

22 Rechnungslegung kleine Vereine Aufgaben des Rechnungsprüfers Prüfung der Finanzgebarung (Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, statutengemäße Mittelverwendung) binnen 4 Monaten ab Abschlusserstellung Besonderes Augenmerk auf ungewöhnliche Einnahmen bzw. Ausgaben und In-Sich-Geschäfte Das Leitungsorgan hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen Dr. Dösinger & Partner 21

23 Rechnungslegung kleine Vereine Vermögensübersicht Aufstellung der Aktiva und Passiva Aktiva: z.b Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Vorräte, Kassa, Forderungen Passiva: z.b. Verbindlichkeiten (Banken, Lieferanten), Rückstellungen Subventionen abgrenzen Dr. Dösinger & Partner 22

24 Rechnungslegung mittlere/große Vereine 2 Jahre in Folge gewöhnliche Einnahmen oder gewöhnliche Ausgaben jeweils > Euro ab dem folgenden Rechnungsjahr Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) isd UGB aufzustellen 2 Jahre in Folge gewöhnliche Einnahmen oder gewöhnliche Ausgaben jeweils > Euro (oder Spendeneinnahmen > Euro) Zusätzlich Anhang und Prüfung durch Abschlussprüfer erforderlich Dr. Dösinger & Partner 24

25 Rechnungslegung mittlere/große Vereine Beispiel (entnommen aus KFS/RL 19 Stellungnahme zu Fragen der Vereinsrechnungslegung) Jahr gewöhnliche gewöhnliche Überschreitung? Einnahmen Ausgaben 1 1,2 Mio 900 T nein T 1,15 Mio nein 3 1,05 Mio 950 T nein 4 1,1 Mio 900 T JA Dr. Dösinger & Partner 24

26 Rechnungslegung mittlere/große Vereine Bei mittelgroßen Vereinen Rechnungsprüfung wie bei kleinen Vereinen (siehe oben) Bei großen Vereinen Abschlussprüfer übernimmt auch die Aufgaben des Rechnungsprüfers Dr. Dösinger & Partner 25

27 Pflichten bei Insolvenz Zahlungsunfähigkeit Fällige Verbindlichkeiten können nicht mehr fristgerecht bezahlt werden Überschuldung Insolvenzrechtliche buchmäßige Überschuldung Liegt vor, wenn: Negativer Liquidationsstatus UND Negative Fortbestehensprognose Dr. Dösinger & Partner 26

28 Pflichten bei Insolvenz Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit, aber auch bereits bei Überschuldung (Verein = juristische Person) Pflicht trifft den organschaftlichen Vertreter des Vereins Bei nicht rechtzeitiger Antragstellung: t Haftung des Vertreters t wegen Konkursverschleppung (Altgläubiger: Quotenschaden, Neugläubiger: voller Vertrauensschaden) Bei prüfungspflichtigen Vereinen: Haftung nach 22 URG! Mögliche strafrechtliche h Verantwortlichkeit tli it Dr. Dösinger & Partner 27

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Dösinger & Partner 28

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