Antrag auf Wasserversorgung und Entsorgung von Abwasser an die Verbandsgemeindewerke Hachenburg

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1 Antrag auf Wasserversorgung und Entsorgung von Abwasser an die Verbandsgemeindewerke Hachenburg Die in diesem Antragsformular angeführten Satzungen finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg: Auskunft zum Antrag erteilt Karina Grope, Tel.: / A) Wasserversorgung Ich stelle hiermit gemäß 9 der Allemeinen Wasserversorgungssatzung vom in der Fassung der Änderung vom und der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom in der Fassung der Änderung vom sowie der Satzung über die Festlegung der Abgabensätze der Verbandsgemeinde Hachenburg vom in der Fassung der Änderung vom den Antrag auf Anschluss und Benutzung an die Wasserversorgungsanlagen für mein Grundstück. Gleichzeitig stelle ich den Antrag, mir eine Teilbefreiung von Anschluss- und Benutzungszwang zu erteilen, da beabsichtigt ist, eine Regenwassernutzanlage herzustellen. Es wird versichert, dass die Installation der Regenwassernutzanlage durch eine Fachfirma erfolgen wird. Laut Trinkwasserverordnung ist die Inbetriebnahme der Regenwassernutzanlage der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen. Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen der VGW ist ein separater Wasserzähler für die Regenwassernutzanlage einzubauen. Beachten Sie bitte auch unser Informationsblatt zu Regenwassernutzanlagen. [Anlage] B) Abwasserbeseitigung Ich stelle hiermit gemäß 17 der Allgemeinen Entwässerungssatzung vom in der Fassung der Änderung vom und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom in der Fassung der Änderung vom sowie der Satzung über die Festlegung der Abgabensätze der Verbandsgemeinde Hachenburg vom in der Fassung der Änderung vom den Antrag auf Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen und Abnahme des von meinem Grundstück anfallenden Abwassers, und zwar des Schmutzwassers. des Niederschlagswassers, vollständig. des Niederschlagswassers, teilweise.

2 Antragsteller(in): Name: Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Telefon: Grundstücksbeschreibung: Ort: Flur: Flurstück (Parzelle): Straße: Hausnummer: Grundstücksgröße (m²): Zahl der Vollgeschosse: Geschossflächenzahl (GFZ): Grundflächenzahl (GRZ): Baubeschreibung: Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Anzahl der Wohneinheiten: Gewerbebetrieb Sonstiges Geplante Flächen: Bebaute Fläche (m²): Angeschlossene bebaute Fläche (m²): Befestigte Fläche (m²): Angeschlossene befestigte Fläche (m²):

3 Z u W a s s e r v e r s o r g u n g a) Trinkwasserinstallation kann nur durch ein bei den Verbandsgemeindewerken in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen erfolgen; das Verzeichnis kann bei den Verbandsgemeindewerken eingesehen werden. Ausführung erfolgt durch Firma: b) Wasserhausanschlussleitung Ausführung der vom Grundstückseigentümer zu tragenden Kosten für die Erdarbeiten auf dem eigenen Grundstück erfolgt in Eigenleistung durch Firma: durch ein von den VGW zu beauftragendes Unternehmen. Der/die Antragsteller(in) übernimmt die ihm/ihr von den VGW zu berechnenden Kosten. c) Regenwassernutzanlagen-Installation Nach der Trinkwasserverordnung und nach DIN 1988 dürfen keine direkten Verbindungen von Trinkwasseranlagen mit Regenwasseranlagen bestehen. Beachten Sie bitte auch unser Informationsblatt zu Regenwassernutzanlagen. [Anlage] Ausführung erfolgt durch Firma: Die Verlegung der Hausanschlussleitung und die Herstellung des Anschlusses nach DIN 1988 innerhalb des Grundstückes erfolgt durch die Verbandsgemeindewerke bzw. deren Beauftragten. Die Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu erstatten. Länge des Wasserhausanschlusses auf dem eigenen Grundstück, in Metern: Besondere Wünsche zur Dimensionierung des Wasserhausanschlusses:

4 Die Verfüllung des Grabens für den Wasserhausanschluss innerhalb des Grundstücks muss ordnungsgemäß erfolgen und zwar so, dass es zu keinen Absetzungen kommen kann, insbesondere bei Einführung ins Gebäude. Als Material für den Wasserhausanschluss darf nur PE-Rohr ND 10 weich verwendet werden. Falls noch kein Anschluss bis ans Grundstück verlegt ist: Die Erd- und Verlegearbeiten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Verkehrsraum werden von den Verbandsgemeindewerken in Auftrag gegeben. Von den Grundstückseigentümern wird hierzu eine Kostenpauschale als Aufwendungsersatz erhoben ( 11 der Satzung über die Festlegung der Abgabensätze der Verbandsgemeinde Hachenburg vom in der Fassung der Änderung vom ). Z u A b w a s s e r b e s e i t i g u n g a) Beschreibung des Kanalanschlusses Die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgt in werkseitige Einrichtungen im Mischsystem. im Trennsystem. Nur die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt in werkseitige Einrichtungen. Niederschlagswasser verbleibt teilweise auf dem Grundstück (Verwertung, Versickerung, Verrieselung oder genehmigte Einleitung in ein Gewässer), wobei zusätzlich noch ein Überlauf in die öffentlichen Anlagen besteht. Niederschlagswasser verbleibt auf dem Grundstück (Verwertung, Versickerung, Verrieselung oder genehmigte Einleitung in ein Gewässer) und es besteht kein Überlauf in die öffentlichen Anlagen. Betrieb einer Zisterne zur Gartenbewässerung mit Überlauf in öffentliche Einrichtungen. ohne Überlauf in öffentliche Einrichtungen. Betrieb einer Regenwassernutzanlage Zum Betrieb von Toilettenanlagen, Anzahl: Zum Betrieb von Waschmaschinen, Anzahl: Beachten Sie bitte auch unser Informationsblatt zu Regenwassernutzanlagen. [Anlage] Sonstige Niederschlagswasserbeseitigung (bitte kurze Beschreibung):

5 - Länge des Schmutzwasser-/Niederschlagswasseranschlusses a. eigenem Grundstück, in Metern: - Rohrmaterial (z. B. Kunststoff, Steinzeug, Beton...): - Anzahl der vorgesehenen Schächte auf dem Grunstück: Es ist mindestens ein Revisionsschacht herzustellen ( 11, Abs. 1, Satz 3 und 4 der Allgemeinen Entwässerungssatzung vom in der Fassung der Änderung vom ). - Schachttiefe in Metern, ca.: - Schachtausführung (z. B. Mauerwerk, Beton, Fertigteile, Kunststoff): - Durchmesser der Leitung in Milimetern (mindestens 150 mm): b) Ausführung der Kanalanschlussarbeiten Ausführung der vom Grundstückseigentümer zu tragenden Kosten für die Erdarbeiten auf dem eigenen Grundstück erfolgt in Eigenleistung durch Firma: Ausführung der vom Grundstückseigentümer zu tragenden Kosten für die Leitungsverlegungsarbeiten auf dem eigenen Grundstück erfolgt in Eigenleistung durch Firma: Falls noch kein Anschluss bis ans Grundstück verlegt ist: Die Erd- und Verlegearbeiten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Verkehrsraum werden von den Verbandsgemeindewerken in Auftrag gegeben. Von den Grundstückseigentümern wird hierzu eine Kostenpauschale als Aufwendungsersatz erhoben ( 11 der Satzung über die Festlegung der Abgabensätze der Verbandsgemeinde Hachenburg vom in der Fassung der Änderung vom ).

6 Bitte senden Sie uns separat noch Folgendes zu: - 1 Lageplan mit Ausweisung der Größe des Grundstücks - 1 Grundrissskizze des Kellergeschosses mit Kennzeichnung des Wasserzählerstandortes - 1 Entwässerungsplan mit Angabe der Lage und Höhe der Hausanschlussleitungen - gegebenenfalls 1 Beschreibung der Regenwassernutzanlage Ort: Datum: A) Um uns das ausgefüllte pdf-dokument zuzusenden können Sie - entweder das pdf-dokument drucken und uns per Post zusenden an Verbandsgemeindewerke Hachenburg Gartenstraße 11, Hachenburg - oder uns das pdf-dokument als Anhang senden an antragneuanschluss@vgw-hachenburg.info (Hierzu müssen Sie das pdf-dokument zuvor auf Ihrem Computer speichern.) B) Für Ihre Unterlagen speichern Sie das ausgefüllte pdf-dokument auf Ihrem Computer und/oderdrucken Sie es aus.

7 H i n w e i s e u n d I n f o r m at i o n e n Ihr Ansprechpartner in technischen Angelegenheiten zum Wasserhausanschluss: Rainer Zeiler, Tel / Rückstauebene ist die Straßenhöhe an der Anschlussstelle. Schützen Sie tiefer gelegene Gebäudeteile durch dem Stand der Technik entsprechende bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften. 2. Überprüfen Sie vor Baubeginn die Tiefe des Hauptkanals bzw. des Anschlusses im Grundstück um eine ordnungsgemäße Entwässerung des Anwesens sicherzustellen, evtl. durch den Einbau einer Hebeanlage. 3. Bei Trennsystem ist der Niederschlagswasseranschluss in blauem und der Schmutz-wasseranschluss braunem Rohrmaterial herzustellen. 4. Es darf keine direkte Verbindung zwischen dem Trinkwassernetz und einer Brauchwasseranlage bestehen. 5. Wichtig: Wir bitten, die Anschlussleitungen auf dem Grundstück durch einen Bestandsplan und (Digital-)Fotos zu dokumentieren und diese Unterlagen den Verbandsgemeindewerken zu übergeben. Vor Genehmigung des Antrages darf nicht mit der Bauausführung begonnen werden!

8 VERBANDSGEMEINDEWERKE HACHENBURG

9 Der Hausanschluss Trinkwasser gemäß DIN 1988 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installation) Sehr geehrter Bauherr, in diesem Merkblatt sind wichtige Hinweise für einen rechtzeitigen Anschluss Ihres Bauvorhabens an die Trinkwasserversorgung zusammengestellt. Die Verbandsgemeinde-werke Hachenburg beraten Sie gerne über weitere Einzelheiten. Was ist bei der Bauplanung zu beachten? Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN (Haus- und Anschlusseinrichtungen in Gebäuden) zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann. Sollte der Hausanschluss unter oder in der Bodenplatte verlegt werden, ist darauf zu achten, dass ein Schutzrohr eingebaut wird. Der Leitungsverlauf auf dem privaten Grundstück sollte in Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken festgelegt werden. Wer beantragt einen Hausanschluss? Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die dafür vorgesehenen Formblätter sind bei den Verbandsgemeindewerken Hachenburg erhältlich und werden Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt. Für die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen wird auf jeden Fall ein verbindlicher Lageplan benötigt sowie Keller- oder Untergeschosszeichnungen, in denen die gewünschte Übergabestelle gekennzeichnet sein kann. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungs-möglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Bitte stellen Sie den Antrag möglichst rechtzeitig. Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden? Ja - sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt ist. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bau-Wasserzähler gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss. Und wann steht Wasser im Haus zur Verfügung? Der Vertragsinstallateur ist den Verbandsgemeindewerken gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Hausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Wasserzählers durch die Verbandsgemeindewerke können Sie Wasser im Haus entnehmen. Wie steht es mit dem Kleingedruckten? Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und den Verbandsgemeindewerken bildet die allgemeine Wasserversorgungssatzung, die Entgeltsatzung Wasserversorgung und die Satzung über die Festlegung der Abgabensätze für die Entgelte der öffentlichen Wasserversorgung. Diese Satzungen werden von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasseranschluss anerkannt.

10 VERBANDSGEMEINDEWERKE HACHENBURG Informationsblatt zu Regenwassernutzanlagen Bitte beachten Sie: - Nach der Trinkwasserverordnung und nach DIN 1988 dürfen keine direkten Verbindungen von Trinkwasseranlagen mit Regenwasseranlagen bestehen. - Laut Trinkwasserverordnung ist die Inbetriebnahme der Regenwassernutzanlage der zuständigen Behörde (à Gesundheitsamt) anzuzeigen. - Ein separater Wasserzähler für die Regenwassernutzanlage ist nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen der VGW einzubauen. - Für das dem Hauswasserkreislauf und letztlich dem Kanal zugeführte Regenwasser wird von den Verbandsgemeindewerken Hachenburg die Benutzungsgebühr Schmutzwasserbeseitigung erhoben (1,76 pro Kubikmeter). Sofern Regenwasserspeicher einen Überlauf zur Kanalisation haben, erfolgt keine Reduzierung bei den Entgelten Niederschlagswasserbeseitigung.

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