Wohnraumüberlassungsvereinbarung

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1 WOHNEN FUER HILFE Wohnraumüberlassungsvereinbarung Leitgedanke - Nachbarschaftshilfe Dieser Mietvertrag wird im Rahmen des Projektes Wohnen für Hilfe Hand gegen Koje an Land abgeschlossen. Er stellt die rechtliche Grundlage dar für ein Mietverhältnis, in dem Menschen, die über hinreichend Wohnraum verfügen, junge Menschen in ihr Haus / in ihre Wohnung aufnehmen und anstelle von Mietzahlungen Hilfsleistungen im Haus, bei Einkäufen, bis hin zu Gesellschaft und vielem mehr erhalten. Neben dem erklärten Mietziel: Wohnen gegen Hilfsleistungen wird eine soziale Begegnung zwischen den Generationen, Erfahrungsaustausch, Förderung der Sozialkompetenz ermöglicht. Vermieter/in und Mieter/in gehen zur Erfüllung dieser Ziele eine Wohnpartnerschaft ein. Zwischen wohnhaft in (Vermieter/in) und wohnhaft in (Mieter/in) wird der folgende Mietvertrag geschlossen: 1 Mietsache Der Vermieter/ die Vermieterin vermietet dem Mieter/ der Mieterin zu Wohnzwecken folgende / s im Haus / in der Wohnung gelegene Zimmer mit einer Wohnfläche von qm Nebenräume mit einer Wohnfläche von qm die abgeschlossene Wohnung mit einer Wohnfläche von qm Stand Oktober

2 2 Dauer des Mietvertrages und Kündigung Der Mietvertrag beginnt am.der Mietvertrag endet am. Die Kündigungsfrist dieses Mietvertrages beträgt für beide Mietvertragspartner jeweils 14 Tage Die Kündigung bedarf der Schriftform. 3 Mietzins Die Monatsmiete beträgt zuzüglich Nebenkosten für Heizung Wasser Strom Sonstiges Gesamtnebenkosten oder Pauschale Auf diese Miete leistet der Mieter/ die Mieterin Hilfe (s. 8) in einem Umfang von Stunden pro Monat Hilfsleistungen Es verbleibt ein Betrag von Dieser Betrag ist monatlich am ersten Tag jeden Monats zu zahlen: direkt an den Vermieter/ die Vermieterin (gegen Quittung) auf das Konto Nr. bei BLZ 4 Abrechnung der Nebenkosten Strom/ Gas pro Person nach qm eigener Zähler Wasser pro Person nach qm eigene Wasseruhr Gebäudeversicherung pro Person nach qm Grundsteuer pro Person nach qm Müllabfuhr pro Person nach qm Heizkosten pro Person nach qm nach Verbrauch 5 Mieträume Das/ die Zimmer enthält/ enthalten folgende Möbel / Einrichtungsgegenstände / Hausrat / Wäsche: Stand Oktober

3 Folgende Gemeinschaftsräume können mitbenutzt werden: Küche Bad Keller Garage Balkon Garten Für die Reinigung des Zimmers sowie der Gemeinschaftsräume gelten die Bestimmungen des 6 Abs. 5 dieses Vertrages. 6 Allgemeines 1. Schlüssel Der Mieter/ die Mieterin erhält insgesamt Schlüssel. Für jeden beim Auszug nicht zurückgegebenen oder verloren gegangenen Schlüssel ist ein Kostenersatz von zu leisten. Der Mieter/ die Mieterin haftet für die Kosten von Schlossänderungen an Zimmer- und Wohnungstüren, die der Vermieter/ die Vermieterin für notwendig erachtet, falls Zimmer- oder / und Wohnungsschlüssel beim Auszug nicht zurückgegeben werden. 2. Reparaturen / Beschädigungen Der Mieter/ die Mieterin verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er/ sie sorgt für ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Räume. Für Beschädigungen an den vermieteten Sachen kommt der Mieter/ die Mieterin auf. Kleine Instandhaltungen (Bagatellschäden) während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der Vermieter/ die Vermieterin bis zu einer Höhe von der Mieter/ die Mieterin. 3. Einrichtung Die in den Mieträumen vorhandenen Einrichtungsgegenstände dürfen / dürfen nicht verändert werden. Beim Auszug müssen sich alle Einrichtungsgegenstände in derselben Position wie beim Einzug befinden. Während der Dauer des Mietverhältnisses dürfen Einrichtungsgegenstände nur mit Genehmigung des Eigentümers anderweitig aufgestellt oder ausgetauscht werden. 4. Nutzung Zu anderen als Wohnzwecken dürfen die Mieträume nicht genutzt werden. Der Mieter/ die Mieterin ist ohne schriftliche Erlaubnis nicht berechtigt, die Mieträume ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu überlassen oder andere Personen als die beim Stand Oktober

4 Vertragsabschluss angegebenen zusätzlich oder ersatzweise aufzunehmen. Die Versagung einer solchen Erlaubnis gibt dem Mieter/ der Mieterin kein außerordentliches Kündigungsrecht. 5. Reinigung Der Mieter/ die Mieterin reinigt das gemietete Zimmer selbst. Er/ sie ist verpflichtet, sich an der regelmäßigen Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume und Einrichtungen (z. B. Toilette, Bad, Küche, Kühlschrank usw.) zu beteiligen. 6. Außenantennen Für das Anbringen von Außenantennen ist die Genehmigung des Hauseigentümers einzuholen. 7 Haustierhaltung Der Mieter/ die Mieterin darf in der Wohnung / dem Haus keine mit Zustimmung des Vermieters/ der Vermieterin Haustiere halten. Kleintiere zu halten, die in Käfigen leben, ist dem Mieter nicht erlaubt. 8 Untermietverhältnis Für den Fall, dass der Vermieter/die Vermieterin nicht Eigentümer/in der Wohnung / des Hauses ist, wird bestätigt, dass die Einwilligung des Eigentümers zur Untervermietung vorliegt. Der Untermieter/ die Untermieterin hat diese Einwilligung zur Kenntnis genommen. 9 Vereinbarte Hilfe (Anlage 2) Der Mieter/ die Mieterin führt die vereinbarten Hilfeleistungen selbständig und eigenverantwortlich nach Maßgabe der Parteienabsprache aus. 9 Kaution Der Mieter/ die Mieterin hinterlegt eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete ; die Kaution wird auf einem gesonderten Sparbuch eingezahlt und verzinst. Der Mieter/ die Mieterin hinterlegt keine Kaution. Stand Oktober

5 10 Zusätzliche Vereinbarungen ( Anlage 1) Änderungen des Mietvertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Das Mietverhältnis beruht auf den gesetzlichen Bestimmungen der 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 11 Ruhezeiten In besonderem Maße sind Ruhezeiten einzuhalten Nein Ja, in der Zeit von und 12 Anlagen, sonstige Vereinbarungen 1. In den nachfolgend aufgelisteten Anlagen werden Vereinbarungen getroffen: I. Absprachen zwischen den Partnern Ja Nein II. Vereinbarungen über Hilfeleistungen Ja Nein III. Übersicht über die monatlichen Hilfeleistungen Ja Nein den Ort Datum Vermieter/in Mieter/in Stand Oktober

6 Anlage I zum Wohnraumüberlassungsvertrag vom Absprache zwischen den Partnern Empfehlung: Die folgenden Absprachen sollen V O R Beginn der Wohnpartnerschaft zwischen Wohnraumgeber und -nehmer getroffen werden! 1. Welche Quadratmeterzahl wird dem Überlassungs-Vertrag zugrunde gelegt? 2. Wie viel Stunden Hilfeleistung sind pro Monat vorgesehen? 3. Welche Hilfsdienste soll der Wohnraumnehmer erbringen? Möglichst konkrete und umfangreiche Absprachen! S. Anlage II 4. Wann sollen die Hilfsdienste erbracht werden? Zu bestimmten Zeiten, regelmäßig, täglich, wöchentlich, freie Zeiteinteilung etc.? 5. Wird ein Tätigkeitsnachweis geführt? Empfehlung: Jeweils am Monatsende Ist- und Sollstunden abgleichen. 6. Wie wird mit einer eventuellen Stunden- Differenz am Monatsende (Plus- oder Minusstunden) verfahren? 7. Welche Regelung gilt bei Abwesenheit des Wohnraumgebers (Urlaub, Krankenhaus etc.)? 8. Welche Regelung gilt bei Abwesenheit des Wohnraumnehmers? Wünsche und Bedürfnisse von beiden Seiten dringend vorab klären! 9. Sind Veränderungen im Zimmer erwünscht bzw. möglich? Mobiliar etc. 10. Welche Bedürfnisse bestehen seitens des Wohnraumnehmers/-gebers in Bezug auf Besuch von Bekannten des Wohnraumnehmers 11. Stehen dem Wohnraumnehmer - außer seinem Zimmer - Bereiche zur Mitbenutzung zur Verfügung? Wenn ja, welche? Ist seitens des Wohnraumgebers eine gleichberechtigte Nutzung vorgesehen? 12. Was kann vom Wohnraumnehmer benutzt/genutzt werden (z. B. Geschirr, Bettwäsche, Fernseher etc.)? 13. Individuelle Absprachen: 14. Weitere Absprachen: Stand Oktober

7 Anlage II zum Wohnraumüberlassungsvertrag vom... Vereinbarung über Hilfeleistungen 1. Folgende Hilfeleistungen sind vereinbart: Gesellschaft leisten Unterstützung im Haushalt Gartenpflege Gemeinsame Aktivitäten Kinderbetreuung Haus hüten Einkaufen Sicherheit geben Tierpflege Persönliche Begleitung außer Haus Sonstiges: 2. Monatlich betragen die Hilfeleistungen Stunden. Zu welchen Zeiten welche Tätigkeiten wie von dem Wohnraumnehmer ausgeführt werden, werden vom Wohnraumgeber und Wohnraumnehmer einvernehmlich im Detail festgelegt. 3. Bemerkungen: Stand Oktober

8 Anlage III zum Wohnraumüberlassungsvertrag vom Übersicht über die monatlichen Hilfeleistungen Monat/Jahr: 20 Hilfestunden pro Monat: Std. Übertrag aus dem Vormonat: (+/-) Std. Zu leistende Stunden: Std. Datum: Tätigkeiten: Geleistete Stunden: Gesamt: Übertrag zu viel geleisteter Stunden: Übertrag zu wenig geleisteter Stunden: Datum/ Unterschrift Mieter Datum/Unterschrift Vermieter Stand Oktober

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