Argumente für bundesweite Volksabstimmungen

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1 Den aufrechten Gang üben Argumente für bundesweite Volksabstimmungen Warum brauchen wir den bundesweiten Volksentscheid? Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde das ist für Mehr Demokratie untrennbar. Bürgerinnen und Bürger zu sein, nicht nur Einwohnerin und Einwohner, meint, bürgen zu können für das Gemeinwohl. Die Menschenwürde verlangt danach, selbstbestimmt zu leben. Mit der direkten Demokratie können sich die Menschen in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen. Die Demokratie auf zwei Beine stellen Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen... ausgeübt (Grundgesetz, Artikel 20). Die Demokratie steht laut Grundgesetz auf zwei Beinen: auf dem Recht zu wählen und auf dem Recht abzustimmen. Wir können zwar den Bundestag wählen, bundesweit abstimmen dürfen wir jedoch nicht. Um unsere Demokratie tragfähig zu gestalten, müssen wir sie auch in der Praxis auf zwei Beine stellen und Volksabstimmungen auf Bundesebene endlich zulassen. Einmal alle vier Jahre wählen reicht nicht aus. Zur Bundestagswahl dürfen wir alle vier Jahre ein Kreuz machen. Damit stellen wir den Abgeordneten und der Regierung einen Blanko-Scheck bis zur nächsten Wahl aus. Es gibt keine Möglichkeit, während der Legislaturperiode korrigierend in die Bundespolitik einzugreifen. Dies führt in der Praxis dazu, dass Parteien vor der Wahl Versprechen geben, die sie nach der Wahl nicht halten. Mit bundesweiten Volksabstimmungen hätten wir die Möglichkeit, uns auch zwischen den Wahlen verbindlich einzumischen. Politiker/innen müssten sich von vornherein mehr an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren, wollen sie nicht per Volksentscheid korrigiert werden. Die Bittsteller-Position hinter sich lassen Wir haben zwar die Möglichkeit, durch Demonstrationen, Petitionen und Gespräche Einfluss auf die Entscheidungen des Bundestages zu nehmen. Dabei bleiben wir aber immer Bittstellende. Denn am Ende entscheiden Politiker/innen, nicht wir. Mehr Demokratie will die Bürger/innen aus der Position der Bittstellenden befreien. Mit Volksabstimmungen entscheiden wir selbst ein grundlegender Systemwechsel, der den Menschen längst verlorene Entscheidungsmacht dort zurückgibt, wo sie es begehren. Die Mehrheit der Deutschen will den bundesweiten Volksentscheid Regelmäßig belegen Umfragen, dass zwischen 65 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bundesweite Volksabstimmungen wollen. Die Anhänger aller großen fünf Parteien sind mehrheitlich dafür, auch CDU/CSU-Wählende. In einer Demokratie ist das Volk der Souverän. Was die Menschen wollen, muss höchste Priorität haben.

2 Repräsentative Demokratie wird repräsentativer Die direkte Demokratie schwebt wie ein Damoklesschwert über den Gewählten. Die Bürgerinnen und Bürger können, wenn sie wollen, selbst entscheiden. Das sorgt dafür, dass Volksvertreter und -vertreterinnen mehr mit dem Volk reden und weniger über unsere Köpfe hinweg entscheiden. So macht die direkte Demokratie die repräsentative Demokratie repräsentativer. Gemeinschaft stärken, Klientelpolitik verhindern Laut Bundesrechnungshof waren von 2004 bis 2006 jährlich zwischen 88 und 106 externe Mitarbeiter/innen in den Ministerien beschäftigt, die häufig von großen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden bezahlt wurden. Über 60 Prozent dieser Wirtschaftsvertreter/innen wirkten an der Außenvertretung der Bundesregierung mit, über 20 Prozent waren an der Erarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen beteiligt und in Einzelfällen wurden durch sie sogar Führungspositionen in den Ministerien bekleidet. Klientelpolitik ist schädlich für die Demokratie. Direkte Demokratie kann helfen, den Einfluss von Lobbys zurückzudrängen. Denn ein ganzes Stimmvolk so zu beeinflussen, dass es die gewünschte Entscheidung trifft, ist weitaus schwieriger, als dies bei einzelnen Politikern zu erreichen. Bundesweite Volksabstimmungen würden die Zukunft unseres Landes wieder stärker in unsere Hände legen und uns so vor zunehmend mächtigen Einzelinteressen schützen. Themen machen Karriere Mit der direkten Demokratie können Ideen und Konzepte politikfähig werden. Das belebt politische Debatten und kann verkrustete alternativlose Politik aufbrechen. Im Verfahren der dreistufigen Volksgesetzgebung zeigt sich, ob es für das Anliegen einen Rückhalt in der Bevölkerung gibt und die Frage so wichtig ist, dass sie dem gesamten Volk zur Entscheidung vorgelegt werden sollte.. Politik gegen den Bürgerwillen stoppen Oftmals fasst das Parlament Beschlüsse, die das Volk mehrheitlich ablehnt Beispiel Afghanistaneinsatz der Bundeswehr. Es sollte ein Instrument geben, um korrigierend einzugreifen, wenn Entscheidungen des Bundestages die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung ignorieren. Ein solches Instrument wäre der bundesweite Volksentscheid. Stark legitimierte und stabile Entscheidungen Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist demokratisch stärker legitimiert, als eine Entscheidung von Politikern, da der Souverän direkt entscheidet. Und auch die Stabilität der vom Volk getroffenen Entscheidungen ist höher, da vor einer Abstimmung lange öffentlich diskutiert wird und am Ende die Mehrheit entscheidet. Das Ergebnis ist breiter akzeptiert und wird deshalb auch nicht so schnell wieder angezweifelt. Volksabstimmungen können Politik versachlichen Bei Wahlen stehen Personen im Vordergrund, bei Abstimmungen die einzelne Sachfrage. Volksabstimmungen können deshalb bei der Versachlichung von Politik helfen. Vor Abstimmungen wird in der Öffentlichkeit zwar teilweise heftig gestritten, es geht dabei aber immer um die Frage, die zur Abstimmung steht, beispielsweise ob Religion in Berlin wieder als Wahlpflichtfach eingeführt werden soll oder ob die Schulreform in Hamburg rückgängig gemacht wird.

3 Volksabstimmungen sind riesige Bildungsveranstaltungen Wenn man selbst über etwas entscheiden kann, ist der Anreiz größer, sich damit zu beschäftigen. Franzosen und Iren wissen beispielsweise sehr viel mehr über den Lissabon-Vertrag (Verfassungsvertrag) als Deutsche. Denn sie konnten darüber abstimmen. Der Volksentscheid ist eine riesige Bildungsveranstaltung und interessiert die Menschen wieder stärker für politische Inhalte. Um eine ausgewogene Information sicherzustellen, bekäme jeder Haushalt nach schweizerischem Vorbild vor der Abstimmung eine Broschüre, in der die Pro- und Contra-Seite ihre Argumente in gleichem Umfang präsentiert. Die Kosten hierfür sind, relativ zu anderen institutionellen Verfahren, sehr gering (siehe auch: Argumente gegen Volksentscheide). Einzelne Fragen entscheiden, statt komplexe Parteiprogramme wählen Bei Wahlen müssen sich Bürger/innen zwischen ganzen Parteiprogrammen entscheiden. Diese Programme sind wesentlich komplexer und umfangreicher als einzelne Sachfragen, über die im Volksentscheid abgestimmt wird. Eine Wahlentscheidung ist schwieriger als eine direktdemokratische Entscheidung. Wenn es uns aber zugetraut wird, zu wählen, sollten wir auch abstimmen dürfen. Den politischen Willen genauer abbilden Im seltensten Fall ist ein Wähler mit dem kompletten Programm der Partei zufrieden, die er wählt. Der politische Wille kann durch die Wahl also nie genau abgebildet werden. Deshalb ist die Volksabstimmung als Ergänzung sinnvoll. Sie gibt uns die Möglichkeit, dort einzugreifen, wo wir mit dem politischen Kurs der Parteien unzufrieden sind. Auch ist die Volksabstimmung ein wirksames Mittel gegen politisch motivierte Gewalt. Die Unzufriedenheit vieler Menschen bricht sich in teilweise gewalttätigen Protesten Bahn. Dies wäre unnötig, wenn Bürgerinnen und Bürger ihrem Unmut auf andere Weise Ausdruck verleihen könnten. Mit einem Volksbegehren könnten alle Themen diskutiert werden, die den Menschen wichtig sind und nicht gegen das Grundgesetz oder die Menschenrechte verstoßen. Direkte Demokratie kann so helfen, schwelende Konflikte geordnet und fair auszutragen und zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. In der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit. Größtmögliche Freiheit des Einzelnen in der Gemeinschaft Eine Volksabstimmung zum eigenen Anliegen zu initiieren, gibt jedem die größtmögliche Freiheit innerhalb der Gemeinschaft. Denn jede und jeder hätte das Recht, selbst Lösungswege auszuarbeiten und zur Diskussion zu stellen. Am Ende entscheidet aber die Mehrheit, die Interessen der Gemeinschaft bleiben also gewahrt. Mehr Demokratie, weniger Selbstbedienung Immer wieder gibt es Skandale wegen persönlicher Bereicherung von Politikern/innen, unlauteren Parteispenden, übertrieben hohen Diäten oder unerklärlichen Nebeneinkünften. Mit Instrumenten der direkten Demokratie greifen Bürger/innen ein, wenn das Parteiensystem wuchert. Beispiel USA: Dort setzten die Wählerinnen und Wähler Höchstgrenzen für Parteispenden und sorgten für ein faires Wahlrecht. In Bayern schafften die Bürger/innen 1998 die überflüssige zweite Kammer, den Senat, ab. Mit bundesweiten Volksentscheiden könnten wir auch auf Bundesebene für mehr Transparenz und Effizienz sorgen.

4 Mehr Wettbewerb, bessere Entscheidungen Allein durch die Existenz des bundesweiten Volksentscheids müssten Politiker/innen stärker darauf achten, welchen Anklang ihre Gesetze bei der Bevölkerung finden. Sonst machen Bürgerinnen und Bürger selbst einen Lösungsvorschlag. Nur überzeugende Vorschläge der Politiker/innen würden in diesem Wettbewerb bestehen können eine Qualitätssteigerung der Politik. Wer gefragt wird, wendet sich nicht so schnell ab. Immer mehr Menschen haben das Interesse an Politik verloren Stichwort Politikverdrossenheit. Stimmt das? Denn gleichzeitig nimmt das politische Engagement in der Bevölkerung zu, wie die wachsende Zahl von Demonstrationen und Bürgerinitiativen zeigt. Die Menschen sind nicht Politikverdrossen, sondern Politiker-verdrossen. Sie wenden sich von einem System ab, in dem sie nicht gefragt werden. Verbindliche Mitspracherechte könnten den Graben zwischen Parteipolitik und Volk überbrücken. Mitmachen statt zuschauen Demokratie ist kein Sofa. Politische Beteiligung heißt auch Arbeit. Es gilt, sich zu informieren, zu diskutieren und Unterstützer zu gewinnen. Am Ende kann man in der Volksabstimmung selbst entscheiden. Der Einsatz lohnt sich. Probleme kommen auf den Tisch Direkte Demokratie bringt Probleme auf den Tisch der erste Schritt zu einer Lösung. Bestehende Ängste der Bevölkerung nicht zu Wort kommen zu lassen, löst Probleme nicht. Im Gegenteil: Gerade unterdrückte Strömungen radikalisieren sich. Direkte Demokratie und öffentliche Diskussionen wirken einer Radikalisierung entgegen. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit, radikale Randinteressen haben dabei keine Chance. Menschenrechte und Minderheitenschutz gewährleisten Die Volksgesetzgebung auf Bundesebene muss sich im gleichen gesetzlichen Rahmen bewegen, wie die parlamentarische Gesetzgebung. Initiativen dürften nicht gegen die durch die Ewigkeitsklausel (Artikel 79) geschützten Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes verstoßen. Initiativen, die sich gegen die Menschenwürde oder gegen Demokratie und Rechtsstaat richten, wären also nicht erlaubt. Initiativen, die gegen Völkerrecht, Menschenrechte oder EU-Recht verstoßen, wären ebenfalls nicht zulässig. Schicksalsfragen Mit Volksentscheiden werden politische Weichenstellungen, die sich auf spätere Generationen auswirken, auf eine breite Basis gestellt und eher akzeptiert. So lassen sich auch Schicksalsfragen, die von der Politik nur zaghaft angefasst werden, weil sie vielleicht nicht mehrheitsfähig sind, angehen etwa die Altersversorgung, der Klimawandel, das Finanzsystem.

5 Reaktion auf Argumente gegen Volksabstimmungen Mehr Demokratie hält die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen für richtig und wichtig. Hier versuchen wir die häufigsten Gegen-Argumente, zu entkräften. Wir brauchen keine Volksabstimmungen. Die Bundesrepublik kommt schon seit über 60 Jahren sehr gut ohne aus. Angesichts zunehmender Proteste, lauter werdenden Forderungen nach politischer Mitbestimmung und immer schärferen, internationalen Krisen kann von gut auskommen keine Rede sein. Der Graben zwischen Bevölkerung und Politiker/innen wird immer tiefer. Anfang 2010 ergab eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung, dass rund 70 Prozent der Menschen in Deutschland ihr Vertrauen in Politik und Wirtschaft verloren haben und identifizierte politische Mitbestimmung als den Ausweg aus der Vertrauenskrise. Mit bundesweiten Volksabstimmungen könnten wichtige Sachentscheidungen vom Volk selbst getroffen werden. Politik würde sich stärker nach den Bedürfnissen der Menschen richten. Das Gefühl von Ohnmacht und Resignation würde abnehmen. Das Grundgesetz sieht Abstimmungen seit über 60 Jahren vor: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen...ausgeübt (Artikel 20). Die Menschen sind mit Volksentscheiden überfordert Dass die Menschen nicht in der Lage seien, selbst Entscheidungen zu treffen, ist ein Argument gegen die Demokratie an sich. Wenn man dem Volk die Entscheidungsfähigkeit abspricht, wären auch Wahlen nicht vertretbar. Die Bürgerinnen und Bürger sind der Souverän im Staat, von ihm allein geht laut Grundgesetz alle Staatsgewalt aus (Artikel 20). Wer sich gegen das Entscheidungsrecht des Souveräns wendet, rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie. Jahrzehntelange Erfahrungen mit der direkten Demokratie in den deutschen Bundesländern und Gemeinden, in der Schweiz und in den amerikanischen Bundesstaaten zeigen außerdem: Die Menschen sind nicht mehr oder weniger schlau als ihre Repräsentant/innen. Außerdem wird beim Volksentscheid nur über eine einzelne Sachfrage entschieden, eine wesentlich weniger komplexe Entscheidung, als zwischen ganzen Wahlprogrammen verschiedener Parteien zu wählen. Das Volk bedient sich selbst Falsch. Studien belegen drei Effekte, wenn die Menschen wie in der Schweiz über den Einsatz ihrer eigenen Steuergelder entscheiden können: Die Ausgaben der öffentlichen Hand, die Verschuldung und sogar die Steuerhinterziehung gehen zurück. Volksentscheide gefährden Minderheiten "Der Schutz von Minderheiten ist bei der direkten Demokratie in der Tat ein Problem. Allerdings ist es der Blinde Fleck einer jeden Demokratie schlechthin: In einer Demokratie entscheiden Mehrheiten. Das Problem ist bekannt, weshalb unsere heutige Form der Demokratie Mechanismen entwickelt hat, die das Problem so weit wie möglich auffangen. Diese Mechanismen würden für Volksentscheide ganz genau so gelten wie für das Parlament: Eine Volksinitiative würde im Zweifel vor der Abstimmung vom Bundesverfassungsgericht daraufhin geprüft, ob sie gegen Grundrechte, Menschenrechte verstößt, also etwa die Würde einzelner Menschen oder Gruppen verletzt, gegen

6 Völkerrecht oder EU-Recht verstößt. Tut sie dies, wird sie nicht zugelassen. Darüber hinaus vertrauen wir auf die diskursive Kraft der direkten Demokratie. Nur wenn Probleme auf den Tisch kommen und diskutiert werden, besteht langfristig die Chance auf stabile Kompromisse." Rechtsextreme könnten die direkte Demokratie nutzen In der Tat stehen die demokratischen Instrumente allen in der Gesellschaft zur Verfügung. Jede und jeder kann in einer Demokratie über das Volksbegehren eine Frage stellen. Zur Antwort aber ist das ganze Volk aufgerufen. Extreme Positionen setzen sich dabei nicht durch. Im Übrigen: Weder Wahlen noch Abstimmungen sind verantwortlich für den Zustand einer Gesellschaft, sie spiegeln ihn nur. Volksabstimmungen blockieren die Regierung Volksabstimmungen auf Bundesebene wären nur eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie, kein Ersatz. Die Tagespolitik würde weiterhin von Parlament und Regierung betrieben. Bis zur Volksabstimmung wäre es ein weiter Weg von rund eineinhalb Jahren. Nur Themen, die große Teile der Bevölkerung bewegen, würden es bis zur Abstimmung schaffen. Die Menschen sind zu manipulierbar Erfahrungen aus der Schweiz und den amerikanischen Bundesstaaten zeigen, dass das Volk nicht abhängiger von der öffentlichen Meinung ist als Politiker/innen. Im Gegenteil: Für Lobbyisten ist es wesentlich einfacher, einen einzelnen Abgeordneten zu manipulieren, als Millionen von Menschen, die sich an einer Abstimmung beteiligen. Für direkte Demokratie ist eine vielfältige Medienlandschaft wichtig Nicht zuletzt durch das Internet ist Meinungsvielfalt in Deutschland gewährleistet. Ausgewogene Information würde auch das Abstimmungsheft nach schweizerischem Vorbild garantieren, in dem die Pro- und Contra-Seite ihre Argumente in gleichem Umfang darstellen. Es wird vor der Abstimmung an jeden Haushalt verschickt. Die schlechten Weimarer Erfahrungen verbieten Volksabstimmungen Die angeblich schlechten Weimarer Erfahrungen sind mehrfach wissenschaftlich widerlegt. Hitler ist nicht durch einen Volksentscheid an die Macht gekommen, sondern durch das parlamentarische System. Die NSDAP hat in der Weimarer Republik nur ein einziges Volksbegehren gestartet (gegen den Young-Plan), das in der Abstimmung klar abgelehnt wurde. Insgesamt gab es acht Volksbegehren in der Weimarer Republik, wovon zwei zur Abstimmung kamen: Das der NSDAP und eines, das von SPD, KPD und vielen bürgerlichen Gruppen getragen wurde (Thema: Fürstenenteignung ). Letzteres scheiterte im Entscheid am 50-Prozent-Beteiligungsquorum. Mehr zu den Weimarer Erfahrungen: Volksabstimmungen reduzieren komplexe Zusammenhänge auf simple Ja-Nein- Entscheidungen

7 Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf dazu: Im Parlament wird auch nur mit Ja oder Nein abgestimmt (taz, ). Es stimmt, dass Kompromisse im Parlament leichter sind, als bei Volksentscheiden. Schaut man sich die Praxis in den Bundesländern an, wird jedoch deutlich, dass in sehr vielen Fällen schon vor einem Volksentscheid Kompromisse zwischen Initiative und Landtag geschlossen werden. Unser Vorschlag für bundesweite Volksentscheide sieht vor, dass nach einer Volksinitiative (erste Stufe) ein Kompromiss mit dem Bundestag möglich ist. Nach dem Volksbegehren (zweite Stufe) hat das Parlament die Möglichkeit, den Vorschlag der Initiative zu übernehmen oder einen alternativen Vorschlag mit zur Abstimmung zu stellen. Möglichkeiten für Diskussionen, Kompromisse und alternative Vorschläge sind also gegeben. Um international eingebunden zu bleiben, müssen die wichtigen Entscheidungen von der Regierung getroffen werden. Die Schweiz, das Musterland der direkten Demokratie, ist kein EU-Mitglied. Auch in Deutschland wird die Europäische Union von vielen Menschen kritisch beurteilt. Aber nicht Europa an sich wird abgelehnt, sondern eine EU, die über die Köpfe der Menschen hinweg betrieben wird. Bürger/innen an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen, würde die internationale Einbindung nicht unbedingt verhindern, sondern sie nur anders gestalten. In ihrer jetzigen Form sorgt die EU dafür, dass die Kontrolle der Politik durch die Bürger/innen stetig abnimmt eine schleichende Entmachtung des Souveräns. Die Bundesländer wären nicht mehr an der Gesetzgebung beteiligt, wie jetzt durch den Bundesrat Das stimmt so nicht. Wir schlagen ein Ländermehr vor: Wenn ein Volksentscheid zu einem Gesetz stattfindet, das sonst der Billigung des Bundesrats bedarf, müssen bestimmte Anteile der Menschen in den jeweiligen Bundesländern zustimmen. Dabei erhalten die Landesvölker genau soviel Gewicht, wie das jeweilige Bundesland im Bundesrat. Länderinteressen bleiben gewahrt. Es wäre unklar, wer Entscheidungen verantwortet. Politiker/innen würden für Krisen nicht mehr gerade stehen. Keine Entscheidung steht auf einer stabileren Basis als eine vom Volk getroffene. Die Menschen wissen, dass sie selbst dieses Ergebnis herbeigeführt haben. Wenn eine Krise entsteht, kann das Volk durch Initiativen und Abstimmungen an einer Lösung mitarbeiten. Ein gesamtgesellschaftlicher Prozess hin zu mehr Verantwortung käme in Gang. Dass Politiker/innen sich in einer Krise heraushalten, ist nicht zu befürchten. Ihr Interesse an Wähler/innenstimmen sorgt dafür, dass sie nicht darauf verzichten, ihre Lösungsvorschläge einzubringen. Volksabstimmungen sind zu teuer Angesichts der Kosten für unser politisches System, inklusive Verwaltung, ist der finanzielle Mehraufwand für Volksabstimmungen gering besonders dann, wenn sie zeitgleich mit Wahlen stattfinden. Außerdem trägt die direkte Demokratie häufig dazu bei, Steuergelder zu sparen. In Bayern wurde 1998 die zweite Kammer, der Senat, per Volksentscheid abgeschafft. Häufig verhinderten Bürgerbegehren teure Bauprojekte: In Reutlingen, wurde der Bau eines fast 100 Millionen Euro teuren Kultur- und Kongresszentrums 2002 im Bürgerentscheid abgelehnt. Der Planung der billigeren Stadthalle stimmte das Volk vier Jahre später zu. Wissenschaftliche Studien belegen anhand der schweizerischen Kantone außerdem: Je mehr Mitbestimmung zugelassen wird,

8 desto ausgeglichener sind die öffentlichen Haushalte. Finanzstarke und einflussreiche Gruppen könnten mit Volksentscheiden ihren Willen durchsetzen Wir fordern eine finanzielle Erstattung für Volksbegehren, um finanzschwache Initiativen zu unterstützen. Die Praxis in den Bundesländern zeigt aber, dass die These vom Einfluss des großen Geldes nicht stichhaltig ist: In Berlin steckte Pro Reli 2009 viel Geld in den Abstimmungskampf, die Bürger/innen stimmten dennoch dagegen brach das Wasser-Volksbegehren in Berlin alle Unterschriftenrekorde, obwohl es im Vergleich zu Pro-Reli sehr wenig Geld zur Verfügung hatte. Die Initiator/innen eines bundesweiten Volksbegehrens kämen mit der Unterschriftensammlung nur dann voran, wenn sie auf ausreichend Zustimmung in der Bevölkerung stoßen. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit. Interessen einer kleinen, reichen Gruppe haben im Volksentscheid keine Chance. Weitaus bessere Chancen haben Lobbyist/innen finanzstarker Einzelinteressen in unseren Ministerien und Parlamenten. Bei Volksabstimmungen entscheiden Wenige über das Los Vieler Wenn die Mehrheit der Bevölkerung gegen einen Vorschlag ist, kann er sich nicht durchsetzen. Entweder die Initiative scheitert bei der Unterschriftensammlung oder die Mehrheit stimmt im Volksentscheid dagegen. Demokratie eröffnet die Möglichkeit zur Beteiligung. Wer diese nicht nutzt ob bei Wahlen oder Abstimmungen akzeptiert, dass andere für ihn entscheiden. Bei Volksabstimmungen ist eine niedrigere Beteiligung außerdem logisch. Denn anders als bei einer Wahl, sind nicht alle gleichermaßen von einer einzigen Sachfrage betroffen, die zur Abstimmung steht. Bei bundesweiten Volksentscheiden droht die Wiedereinführung der Todesstrafe Das stimmt nicht. Die Volksgesetzgebung hat die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie parlamentarische Gesetzgebung. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist unveränderlicher Kern des Grundgesetzes. Sie ist in Artikel 1 definiert, und durch die so genannte Ewigkeitsklausel (Artikel 79) geschützt. Eine Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe wäre nicht zulässig. Die Einführung von Volksentscheiden widerspricht dem Grundgesetz In Artikel 20 unseres Grundgesetzes steht seit über 60 Jahren: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen... ausgeübt. Unsere Arbeit stützt sich auf eine solide, verfassungsrechtliche Basis: Der Weg zu Volksentscheiden (Abstimmungen) wurde bereits von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes geebnet. Um ihn nun auch beschreiten zu können, brauchen wir lediglich Präzisierungen im Grundgesetz sowie Gesetze, die das genaue Verfahren regeln. Unseren Vorschlag hierzu finden Sie hier:

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