Inhalt. Grundlagen. 1 Einleitung Begriffe Historische und bildungspolitische Aspekte... 41

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2 7 Inhalt 1 Einleitung Grundlagen 2 Begriffe Behinderung Zugänge Behinderung und Gesundheit : Der Behinderungsbegriff der WHO Behinderung im Bildungsbereich: Sonderpädagogischer Förderbedarf Ursachen von Behinderung Die Begriffe Integration und Inklusion Integration Inklusion Verständnis von Integration und Inklusion im aktuellen Diskurs Begründungslinien für Inklusion Aufgaben Literatur Historische und bildungspolitische Aspekte Entstehung und Verbreitung von Hilfsschulen Wiederaufbau des Schulwesens nach Erste Schulversuche zur Integration Rechtliche Verankerung von Integration und Inklusion Die VN-Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen Die Umsetzung von Inklusion in den Bundesländern Finanzierung von Inklusion Aufgaben Literatur... 61

3 8 Inhaltsverzeichnis 4 Forschungsergebnisse zu Effekten schulischer Inklusion Leistungen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Schulklassen Soziale Entwicklung und soziale Integration Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und sonderpädagogischem Förderbedarf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Sekundarstufe I Inklusion aus Sicht der Lehrkräfte Fazit: Zur Machbarkeit von Inklusion Aufgaben Literatur Inklusive Praxis in der Schule 5 Sonderpädagogische Förderung und Diagnostik Der Begriff Förderdiagnostik Sonderpädagogische Förderschwerpunkte Rechtliche Regelungen zur Zuweisung von Förderbedarf am Beispiel der Verfahren in Nordrhein-Westfalen und in Berlin Aufgaben Literatur Organisation von Schule und Unterricht Organisationsformen in Deutschland Dimensionen inklusiver Schulorganisation Gemeinsamer Unterricht in Integrationsklassen Sonderpädagogische Grundversorgung Pullout-Modelle Kooperationsklassen Einzelintegration Das Beispiel der Laborschule Bielefeld Der Blick über den Tellerrand Inklusion in Italien Inklusion in Norwegen Inklusion in Österreich Aufgaben Literatur

4 Inhaltsverzeichnis 9 7 Didaktik Theoretische Ansätze Forderungen an didaktische Modelle für inklusive Lerngruppen Lerntheoretische Didaktik Kritisch-konstruktive Didaktik Entwicklungslogische Didaktik Der Bielefelder Ansatz einer Inklusion unterstützenden Didaktik Fazit Inklusive Grundhaltungen Akzeptanz von Vielfalt und Klassenmanagement Partizipativ Probleme lösen in der Klasse: Der Klassenrat Differenzierung Offener Unterricht Offener Unterricht: Was ist das? Die Vorläufer: Reformpädagogische Ansätze Methoden im offenen Unterricht Nutzung der Förderstunden: Co-Teaching Leistungsbeurteilung im inklusiven Unterricht Didaktische Fragen zur Leistungsbeurteilung Individualisierte Erhebung von Schulleistungen Individualisierte Beurteilung von Schulleistungen Individualisierte Dokumentation von Schulleistungen Aufgaben Literatur Schulentwicklung Schule und Gesellschaft Der Index of Inclusion Schulprogramme als Entwicklungsinstrument ein Beispiel Lehrerkooperation Gemeinsamer Unterricht im vertikal gegliederten Schulsystem Aufgaben Literatur

5 10 Inhaltsverzeichnis 9 Ausbildung und Beruf von Jessica Matis, Aukje Rüting und Hannah Zingler Berufsvorbereitung in der Schule Gesetzliche Vorgaben Schülerfirmen Beruf und Schule Fachliche Berufsvorbereitung und Praktika Betriebliche Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Berufsbildungswerk Arbeitsassistenz Aufgaben Literatur

6 17 2 Begriffe Ziel dieses Kapitels ist die Klärung zentraler Begriffe. Dabei werden im ersten Teil die Begriffe Behinderung und Sonderpädagogischer Förderbedarf und deren Verwendung vorgestellt sowie Ursachen und Häufigkeiten von Behinderungen beschrieben. Da in den letzten Jahren in der bildungspolitischen Diskussion der Begriff Integration immer mehr durch den Begriff Inklusion ersetzt wurde, beide Begriffe jedoch teilweise mit einem recht weiten Bedeutungshorizont und gelegentlich auch unzutreffend verwendet werden, werden in einem zweiten Teil diese beiden Begriffe definiert und zueinander in Beziehung gesetzt sowie Schlüsse für die Praxis gezogen. 2.1 Behinderung Zugänge Der Begriff Behinderung ist zwar im Alltag geläufig wie fragwürdig und wenig klar er aber sowohl für Betroffene als auch Fachleute ist, ist beispielsweise aus den je nach Bundesland sehr unterschiedlichen Förderquoten 2 ersichtlich: Diese rangiert im Schuljahr 2012 zwischen 5% in Niedersachsen und 8,3% in Hamburg; zwischen 7% in Thüringen und 10% in Mecklenburg-Vorpommern (eigene Berechnungen nach Zahlen aus KMK 2014, vgl. Kap. 3.6). Es wäre nicht plausibel, dies auf eine unterschiedliche Schülerpopulation zurückzuführen, sondern dieser Befund muss auch mit einem unscharfen Begriff davon zusammenhängen, was Behinderung, was sonderpädagogischer Förderbedarf überhaupt ist. Im Folgenden werden daher nun zunächst unterschiedliche Zugänge zum Begriff Behinderung dargestellt: der medizinische Zugang, der soziologisch geprägte Zugang und der sozialrechtliche Zugang ein pädagogischer Zugang wird in Kap dargestellt. Das klassische medizinisch geprägte Verständnis sieht als entscheidendes Merkmal einer Behinderung eine Krankheit, Schädigung oder Funktionsbeeinträchtigung. Dieser Anteil wird auch als impairment bezeichnet. Im Mittelpunkt steht somit 2 Die Förderquote besagt, wie viel Prozent aller Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, unabhängig davon, ob sie eine Förderschule besuchen oder inklusiv beschult werden. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf impliziert in der Regel eine Form von Behinderung.

7 18 Begriffe die gesundheitliche Einschränkung, die unmittelbar für die betroffene Person zum Problem wird: der Mensch im Rollstuhl ist körperbehindert, der Schizophrene psychisch gestört und das Mädchen mit Trisomie 21 geistig behindert. Behinderung gilt in dieser Betrachtung häufig als Defizit, und fachliche Unterstützung zielt auf Heilung des Menschen oder, wenn dies nicht möglich ist, auf therapeutische Kompensation. Einer Frau, der nach einem Motorradunfall das linke Bein amputiert werden muss, werden beispielsweise eine Prothese und begleitende physiotherapeutische Maßnahmen verschrieben. Allerdings ist diese Form der Definition von Behinderung nur scheinbar unabhängig von gesellschaftlichen Bedingungen, denn die medizinische Wahrnehmung beruht letztendlich darauf, dass der Mensch mit Behinderung von den Erwartungen der Gesellschaft letztendlich also von unseren Erwartungen abweicht. Er ist irgendwie anders, und das in einer Form, die ihn daran hindert, selbstständig in allen Bereichen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Der interaktionistische Zugang (auch soziologischer Zugang ), der sich insbesondere auf die Theorie des symbolischen Interaktionismus bezieht 3, interpretiert Behinderung als Ergebnis einer sozialen Etikettierung (vgl. Bergeest 2000). Diesem Ansatz liegt die Annahme zugrunde, dass es keineswegs eindeutig ist, welche Normabweichungen in einer Gesellschaft zu Problemen führen. Sehr deutlich wird dies an einer Kategorie wie der Lernbehinderung : Eine Lernbehinderung beispielsweise, die in unserem Schulsystem durch erhebliche Schwierigkeiten u.a. beim Erlernen der Kulturtechniken Lesen und Schreiben gekennzeichnet ist, wird in Ländern mit einer geringen Alphabetisierungsrate vermutlich nicht als Behinderung wahrgenommen, sondern als Teil dessen, was als normal gilt und womit sich ohne größere Einschränkungen leben lässt. Da, wo Lesen und Schreiben als Selbstverständlichkeit gilt, führt Analphabetismus hingegen zu Problemen bei der gesellschaftlichen Teilhabe und ist sozial unerwünscht und geächtet. Die Einordnung eines sozialen Tatbestandes oder Merkmals als abweichend hängt somit ganz entscheidend von der jeweiligen Werte- und Normenstruktur ab (Cloerkes 2001, 74). Cloerkes (2001, 75) definiert Behinderung entsprechend als eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich, der allgemein ein ausgeprägt negativer Wert zugeschrieben wird. Ein Mensch ist behindert, wenn erstens eine solche Abweichung von wie auch immer definierten gesellschaftlichen Erwartungen vorliegt und wenn zweitens deshalb negativ auf ihn reagiert wird. Es kommt also auf die soziale Reaktion an, sie schafft Behinderung und Behinderte. Behinderung entsteht insofern erst in der Auseinandersetzung des Individuums mit seiner sozialen Umwelt und ist zugleich immer mit einer Identitäts- 3 Zur Einordnung: Der symbolische Interaktionismus, in den auch der Etikettierungsansatz bzw. Labeling Approach eingeordnet wird, ist eine soziologische Theorie, die auf Mead (1934/1998) und Goffman (1975, 1981) zurückgeht. Zur Einführung vgl. Tillmann 2007, 155 ff.

8 Behinderung 19 zuschreibung verbunden, die den Blick auf bestimmte Eigenschaften verengt (vgl. Bergeest 2000, Cloerkes 2001). Das soziologische Verständnis von Behinderung berücksichtigt also die jeweiligen gesellschaftlichen Werte- und Normenstrukturen und versucht Behinderung als ein gesellschaftlich verursachtes Problem zu fassen. Gelegentlich ist daher auch vom sozialen Behinderungsbegriff die Rede. Eine wie auch immer geartete körperliche Abweichung ist im Unterschied zum medizinischen (s.o.) und zum sozialrechtlichen Ansatz (s.u.) hingegen nicht Voraussetzung für eine Behinderung, wie das Beispiel der Interpretation von Analphabetismus als Lernbehinderung anschaulich zeigt. Die Einstellungen gegenüber dem Phänomen Behinderung sind dabei vor allem durch die Art der Behinderung bestimmt, insbesondere durch ihre Sichtbarkeit und das Ausmaß, in dem die gesellschaftlich hoch bewerteten Leistungen Mobilität, Flexibilität, Intelligenz, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit betroffen sind. Negativ wirkt sich zudem eine angenommene Bedrohung aus, die sich insbesondere bei der Wahrnehmung von Menschen mit sozialen und emotionalen Behinderungen einstellen kann. Im Gegensatz dazu scheint die Schwere einer Behinderung die Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung nicht wesentlich zu beeinflussen. Geistige und psychische Behinderungen werden deutlich ungünstiger bewertet als körperliche (vgl. Cloerkes 2001, für die Schule Dumke/Eberl 2002). Der sozialrechtliche Ansatz schließlich versucht aus der Perspektive des positiven 4 Rechts, medizinische und soziale Dimensionen zu integrieren. Ziel ist, Behinderung so zu beschreiben, dass eine Verständigung über Rehabilitation sowie Gleichstellung und Nachteilsausgleich ermöglicht wird. Dementsprechend handelt es sich hierbei nicht um eine wissenschaftliche Definition, sondern um eine juristische. Dieser Ansatz findet sich beispielsweise in der Definition des deutschen Sozialrechts, die sich an der aktuellen Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO, vgl. Kap ) orientiert: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (SGB IX, 2, Abs. 1). Anliegen dieser Regelung ist explizit, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (SGB IX, 1). 4 Positiv bedeutet hier nicht gut, sondern vorgegeben.

9 20 Begriffe Behinderung und Gesundheit : Der Behinderungsbegriff der WHO Ein Zugang, der ähnlich wie die Definition im Sozialgesetzbuch (vgl. Kap ) die unterschiedlichen Ansätze zur Definition von Behinderung integriert, sich aber in noch höherem Maße als diese auf den interaktionistischen Zugang bezieht und diesen mit einer systemischen Sichtweise kombiniert, wird in der Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF, engl.: International Classification of Functioning, Disability and Health) gewählt. Dies ist ein System, das in einheitlicher und standardisierter Form eine Sprache zur Beschreibung von funktionaler Gesundheit und Behinderung zur Verfügung stellt. Die Codierungen der ICF finden in der pädagogischen Arbeit zwar wenig Anwendung, der ihnen zugrundeliegende Behinderungsbegriff rückt durch seine Fokussierung auf Teilhabe jedoch sehr gut die Rahmenbedingungen für die Herstellung von Chancengleichheit von Personen mit Behinderungen in den Mittelpunkt und ist dadurch pädagogisch relevant. Daher wird er im Folgenden kurz umrissen. Der wichtigste Grundbegriff der ICF ist der Begriff der funktionalen Gesundheit bzw. Funktionsfähigkeit. Dieser Begriff enthält drei Ebenen, auf denen Behinderung verursacht sein kann: Die Ebene der körperlichen Funktionen und Strukturen. In diese Ebene fallen alle Störungen, die den menschlichen Organismus betreffen. Schädigungen können genetisch bedingt sein, bei der Geburt entstehen oder durch Krankheit oder Unfall verursacht werden. Des Weiteren können sie auch durch Entwicklungsstörungen hervorgerufen werden. Die Ebene der möglichen Aktivitäten einer Person. Damit ist die Durchführung einer Aufgabe oder Handlung (Aktion) durch einen Menschen gemeint (DIMDI 2005, 16). Auf dieser Ebene besteht eine Behinderung darin, dass die Handlungsfähigkeiten einschränkt sind. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn eine Person aufgrund einer Sprachentwicklungsstörung ihre eigene Meinung nicht ausdrücken könnte, aber auch, wenn eine Person beispielsweise wegen eines langen Krankenhausaufenthaltes in der Kindheit nur sehr unzureichend lesen und schreiben gelernt hat und deshalb Formulare nicht alleine ausfüllen kann. Die Ebene der sozialen Teilhabe (Partizipation) der Person an den in ihrer Kultur bedeutsamen Situationen. Partizipation bedeutet, dass eine Person in eine Lebenssituation einbezogen ist. Die Beeinträchtigung der Partizipation entsteht aus der Wechselwirkung zwischen dem gesundheitlichen Problem ( ) einer Person und ihren Umweltfaktoren (DIMDI 2005, 5) und macht die Behinderung im Sinne des sozialen Behinderungsbegriffs bzw. des interaktionistischen Zugangs aus (vgl. DIMDI 2005 und Lütje-Klose 2010, 380). Ein Beispiel wäre, wenn eine Person mit einer Gehbehinderung aufgrund mangelnder Barrierefreiheit ein Konzert oder eine Sportveranstaltung nicht besuchen kann. Auf dieser Ebene sind auch Einschränkungen bei der Berufswahl zu verorten.

10 Behinderung 21 Ob eine Person gesellschaftlich partizipieren kann, d.h. integriert ist, hängt nicht nur von individuellen Faktoren, sondern auch vom Lebenshintergrund der Person ab, den sogenannten Kontextfaktoren. Kontextfaktoren bestehen aus Umweltfaktoren und personenbezogenen Faktoren. Zu den Umweltfaktoren gehören gesellschaftliche Einstellungen, Werte, das politische und rechtliche System eines Landes und vieles mehr. Sie bilden die materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt ab und können die gesellschaftliche Teilhabe (Partizipation) sowohl einschränken als auch sichern. Beispielsweise ist es in Kanada gesetzlich nicht erlaubt, dass eine Person, die ein Auge verloren hat (also nur noch mit einem Auge sehen kann), Auto fährt. Ihr Führerschein wird eingezogen. Ein Angestellter ist auf die Benutzung seines Autos angewiesen, um zu seinem Arbeitsplatz zu kommen. Bei einem Unfall verliert er ein Auge. Da er nunmehr seinen Arbeitsplatz nicht mehr erreichen kann, verliert er ihn. Die Desintegration aus dem Lebensbereich Erwerbsleben ist weder durch den Verlust des Auges (Schaden) noch auf eine Minderung der Leistungsfähigkeit in seinem Beruf, da er auch mit einem Auge alle Tätigkeiten an seinem Arbeitsplatz hätte ausführen können, noch auf eine wesentliche Einschränkung seiner Fahrfähigkeit (in anderen Ländern dürfen Personen mit diesem Schaden Auto fahren) zurückzuführen, sondern ausschließlich auf die genannte Rechtsvorschrift (Umweltfaktor) (Schuntermann 1999, 347). Ein Beispiel dafür, wie Umweltfaktoren bei einer vorhandenen Schädigung Teilhabe sichern können, wäre hingegen, wenn eine gehörlose Person an einer Veranstaltung teilnehmen möchte und ihr zu diesem Zweck ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt wird, sodass die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgreich ist (vgl. Schuntermann 1999, 347). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kann also unabhängig von körperlichen Schäden und Einschränkungen der Leistungsfähigkeit allein durch die Veränderung von Umweltfaktoren gehemmt, aber auch gefördert werden (vgl. Kapitel 2.2.2). Zu den personenbezogenen Faktoren zählen beispielsweise die ökonomischen Ressourcen oder die Bildungsabschlüsse, über die eine Person verfügen kann. So kann beispielsweise die soziale Schichtzugehörigkeit als personbezogener Faktor darüber mitbestimmen, über welche finanziellen Ressourcen eine Person verfügt. Diese wiederum können ausschlaggebend dafür sein, ob eine Person, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ein behindertengerechtes Fahrzeug finanzieren kann, das es ihr ermöglicht, selbstständig mobil zu sein. Dieses Beispiel zeigt die enge Verflechtung von Umweltfaktoren und Kontextfaktoren: in einer Gesellschaft, die jeder Person mit einer solchen Behinderung ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung stellt, wäre die soziale Schichtzugehörigkeit diesbezüglich unerheblich. Behinderung ist laut ICF also das Ergebnis oder die Folge einer komplexen Beziehung zwischen dem Gesundheitsproblem eines Menschen und seinen personbezogenen Faktoren einerseits und den externen Faktoren, welche die Umstände repräsentieren, unter denen das Individuum lebt, andererseits (DIMDI 2005, 22, vgl. auch Schuntermann 2002). Vor dem Hintergrund des oben dargestellten Begriffs

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