Hochzeitsmappe Hotel Restaurant Seeterrassen. Thälmannstraße 93, Wandlitz. Telefon:

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1 Hochzeitsmappe 2017 Sagen Sie Ja, sagen Sie ja zu einer unvergesslichen Hochzeitsfeier direkt am Wandlitzsee. Hotel Restaurant Seeterrassen Thälmannstraße 93, Wandlitz Telefon: Web:

2 Für Ihre Traumhochzeit Nur 30 Minuten von Berlin entfernt feiern Sie mit Ihren Gästen direkt am malerischen Wandlitzsee. Genießen Sie Ihr Begrüßungsgetränk auf der Wiese mit einem traumhaften Blick auf den See. Geben Sie sich das Jawort in einer frei gestalteten Zeremonie im Garten und unter freiem Himmel. Ob Festzelt, freie Terrasse, Pavillon oder Hotelrestaurant, wir bieten Ihnen höchsten Komfort und exklusives Ambiente für Ihre Traumhochzeit. Am schönsten Tag in Ihrem Leben sind wir nur für Sie da. Mit viel Liebe, Engagement und kreativen Ideen steht Ihnen unser junges Team kompetent und fürsorglich zur Seite. Entspannen Sie sich und lassen Sie uns Ihre Gastgeber sein. Unser Culinary-Team kredenzt für Sie Menüs oder Buffets, die den festlichen Rahmen Ihrer Hochzeit entsprechen und Ihren Gaumen und den Ihrer Gäste verwöhnen. Nach Ihren Vorstellungen und Wünschen organisieren wir Hochzeitstorten, Musiker, Blumendekorationen und vieles mehr. Gemeinsam mit unseren zuverlässigen Partnern stellen wir sicher, dass Sie einen unvergesslich schönen Tag im Hotel Seeterrassen erleben. Gern beraten wir Sie in unserem Haus und stellen Ihnen ein persönliches Angebot zusammen.

3 Unsere Location für maximal 60 Gäste kleines Restaurant Unser 55 qm großes Hotelrestaurant mit separater Bar, eignet sich hervorragend als Buffetbereich. Nach dem großem Schlemmen nutzen wir diesen Raum als Tanzfläche für die anschließende Party. Anbau Der 100 qm große Anbau mit bodentiefen Fenstern ist ideal für Ihre Hochzeitstische. Hier finden bequem bis zu 60 Gäste Platz. Verschiedene Tischformationen können nach Ihren Wünschen gestellt werden. Terrasse & Garten Die Terrasse mit 80 qm bestuhlen wir nach Ihren Maßgaben. Ob Stehtische oder Stühle für die Kaffeezeit, unter den großen Sonnenschirmen finden Sie und Ihre Gäste genügend Platz. Die 600 qm große Gartenwiese ist perfekt für Ihre Trauung und für den anschließenden Empfang. Genießen Sie entspannte Minuten in den Strandkörben und kuscheln Sie am Lagerfeuer.

4 Für Ihre Übernachtungen Unsere Doppelzimmer/ Einzelzimmer In unseren 10 Doppelzimmern (auch zur Einzelnutzung) haben sie auf ca qm genügend Raum für Ihre Privatsphäre. Schlafen Sie in komfortablen Doppelbetten und wachen Sie mit einem atemberaubenden Blick über den Wandlitzsee auf. Preise Einzelzimmer Preise Doppelzimmer 52,00 Euro 79,00 Euro 2-Raum Zimmer für 3 Personen Unsere 2 großzügigen 2-Raumzimmer (Seeseite) mit 32 qm und separatem Schlafraum für einen 3. Gast, lassen Ihnen noch mehr Platz zum entspannen. Der großartige Blick auf den Wandlitzsee von diesen Zimmern wird Sie begeistern. Preise 2-Raumzimmer für 3 Personen 94,00 Euro, für 2 Personen 87,00 Euro Maisonette-zimmer Unsere 2 Maisonette-zimmer bieten der ganzen Familie Platz. Auf 2 Etagen finden hier bis zu 4 Personen erholsamen Schlaf. Ausgestattet mit einer Sitzecke, LCD Fernseher und einer kleinen Küchenzeile inklusive Kühlschrank verleben sie unabhängige Urlaubstage direkt am Wandlitzsee. Preise Maisonette-zimmer 109,00 Euro Alle Übernachtungspreise verstehen sich pro Zimmer/Nacht und enthält unser Frühstücksbuffet. (Bitte beachten Sie das bei Feierlichkeiten an Freitagen und Samstagen das gesamte Zimmerkontingent von 14 Zimmern gebucht werden muss. Für nicht genutzte Zimmer berechnen wir pauschal 50,00 Euro.)

5 Ihr Tag im Einzelnen ( Vorschlag) Uhr Anreise Ihrer Hochzeitsgesellschaft und Check In optional Freie Trauzeremonie im Garten mit einem freien Theologen danach Empfang des Brautpaares mit Sekt und Fingerfood im Garten traditionelles Baumstammsägen Uhr Kaffee und Küchenbuffet auf der Terrasse mit Ihrer Hochzeitstorte danach Zeit zur Entspannung, Fotoshooting oder kleine Hochzeitsspiele auf der Wiese ab 18. Uhr festliches Abendessen als Menü oder Buffet Uhr Eröffnungstanz mit anschließendem Tanz Uhr kleiner Mitternachtsimbiss am nächsten Morgen gemeinsames Frühstück und Check Out

6 Unser Hochzeitsarrangement beinhaltet: Empfang Aperitif mit frischem Prosecco und Orangensaft Kaffeetafel 3-erlei Blechkuchen wie Erdbeere, Käse, Apfel oder Pflaume Kaffeebar mit Thermoskannen, Tee nach Wahl, Schokolade und Sahne Ausgenommen in den Pauschalen sind Kaffeespezialitäten und die Hochzeitstorte. Für das Servieren der Hochzeitstorte nach dem Kaffee berechnen wir eine Tellerpauschale von 2,50 Euro pro Person. Abendessen Ein erlesenes 3-Gänge Menü mit Dessertbuffet oder Buffet Getränkepauschale 6 Stunden mit Bier vom Fass, Wasser classic und still, Hauswein rot und weiß, Prosecco, Cola, Orangen- und Zitronenlimonade, Orangen- und Apfelsaft, Kaffee danach erlauben wir uns die Getränke nach Verbrauch zu berechnen Festliche Blumendekoration von der Floristik Holm Menü- und Getränkekarten, Kerzen und Stoffservietten Ihre Hochzeitsnacht im Doppelzimmer inklusive Frühstück Preis: 99,00 pro Person. Der Arrangementpreis basiert auf einer Personenzahl von mindestens 45 Gästen. Für eine Personenzahl zwischen 30 bis 44 Personen berechnen wir eine Aufpreis von 20 Prozent. Kinder feiern bis 5 Jahre kostenfrei, ab 6-12 Jahren berechnen wir 50 % des Arrangementpreises, Jugendliche ab 13 Jahren zahlen den vollen Arrangementpreis.

7 Erweiterungen zum Arrangement Fingerfood zum Sektempfang 3 Häppchen pro Person 6,00 Euro Beispiele: Sateespieße mit Erdnusssauce, Mini-Frühlingsröllchen mit Süß-sauer-Dip, kleine Fleischbällchen, Mini- Blätterteigpastete mit Lachs und Frischkäse, Piccolinis, kaltes Gurkensüppchen und kleine süße Petitfours Traumzeremonie im Garten Für den Aufbau und Abbau einer freien Zeremonie inklusive Stuhlhussen (weiß) und Teppich berechnen wir pro Person 15,00 Euro Verlängerung der Getränkepauschale Gern verlängern wir Ihnen die Getränkepauschale aus dem Basic-Arrangement. Wir berechnen pro angefangene Stunde und Person 12,00 Euro. Spirituosen Für Spirituosen vereinbaren wir Ihnen gern einen Flaschenpreis nach Verbrauch. Hier können Sie bis zu 4 verschiedene Sorten aus unseren Sortiment wählen. Mitternachtsimbiss Ein Imbiss zur späten Stunde kommt bei Ihren Gästen immer gut an.beispiel: Berliner Currywurst im Glas mit Pommes frites pro Person 6,- Euro. Mitternachtssuppe nach Absprache pro Person 6,- Euro. Feuriges Chili con Carne mit Stangenweißbrot pro Person 7,- Euro Weitere Kosten Ab Uhr berechnen wir pro Servicemitarbeiter 50,00 Euro pro Stunde. Für gebuchte DJ berechnen wir eine Pauschale für GEMA und Strom von 40,00 Euro.

8 Zusätzliche Angebote Weiße Stuhlhussen im Innenbereich Preis 8,00 Euro pro Stück, Baumstammsägen inkl. Baumstamm pauschal 30,00 Euro, Leinwand und Beamer 35,00 Euro pauschal, Nutzung der Multi-Media-Anlage 75,00 Euro pauschal, Nutzung des Ruderbootes 10,00 Euro pro Stunde, Festzelt alle Größen ab 1000,00 Euro, Wichtige Informationen Feiern im Haus sind bei uns bis Uhr möglich. Die Nutzung des Außenbereichs und Terrasse sind bis Uhr möglich. Ausnahmegenehmigungen können durch uns beantragt werden. Die Kosten tragen das Brautpaar. Bitte beachten Sie die gesonderten allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. Gern beraten wir Sie in unserem Haus und stellen Ihnen ein persönliches Angebot zusammen.

9 Hochzeitsbuffet ( Beispiel) Vorspeisen garnierte Medaillons vom Jungschwein Räucherlachs mit Preiselbeer-Meerrettich Bruschetta mit frischem Parmesan und Ruccolasalat Katenrauchschinken an Honigmelone Salate Tomate Mozzarella mit hausgemachtem Basilikumpesto Chicorreblätter mit Orangen und Grapefruitfilets feiner Kartoffelsalat mit Schnittlauchcreme Blattsalate mit zweierlei Hausdressings Hochzeitssuppe Klare Geflügelessenz mit Steinpilzraviolis Hauptgänge Piccata vom Huhn auf Tomatenrelish, Roastbeef am Buffet tranchiert Filet von der Dorade auf Blattspinat, Rosmarinkartoffeln und Basmatireis mediterranes Gemüse Dessert weißes Mousse au chocolate und Himbeermark Creme vom Mandel und Kaffee mit Bisquit Käseauswahl an reichlich Obst und Laugengebäck dazu servieren wir frisches Baguettebrot, Chiabatta und Kräuteraufstrich

10 Unsere Partner für ein eine gelungene Hochzeit in unserem Haus Dekoration und Florales Hochzeitsfotografie Musik Freie Trauungen Frau Daniela Berg Konditorei Hochzeitstorten

11 Hochzeitscheckliste 8 bis 12 Monate vor der Hochzeit Bestimmen Sie den Rahmen Ihrer Hochzeitsfeier Feiern Sie lieber im kleinen oder im großen Rahmen d.h. mit vielen oder wenig Hochzeitsgästen?Anzahl Hochzeitsgäste ca. Reden Sie über Ihr Hochzeitsbudget und erstellen Sie einen Kostenplan. Legen Sie den Hochzeitstermin fest. Standesamtlicher Termin (Datum / Uhrzeit ) Kirchlicher Termin (Datum / Uhrzeit ) Reservieren Sie die Kirche. Hotel-Restaurant & Hochzeitslocation reservieren. Musiker & Künstlicher suchen und reservieren. Hochzeitsauto, falls benötigt reservieren. (Kutsche, Oldtimer, Cabrio?) Bestimmen Sie den Familiennamen. Erstellen Sie eine Gästeliste im Hinblick auf den zuvor bestimmten Rahmen. Benötigen die Gäste ein Hotelzimmer oder Schlafmöglichkeit? Falls ja, reservieren Sie die Hotelzimmer Planen Sie Ihre Hochzeitsreise.Mögliche Ziele: ( ) Reichen Sie auf Ihrer Arbeitsstelle den Urlaub ein. Erstellen Sie einen Ordner für Ihre Hochzeitssachen wie Rechnungen, Bestätigungen und Reservierungen. Wählen Sie die Trauzeugen. 6 bis 7 Monate vor der Hochzeit Wählen Sie die Hochzeitsgarderobe. Erste Ideen? (Anzug & Brautkleid) Bestellen Sie das Aufgebot wenn alle Dokumente vorliegen. Sprechen Sie über die Wahl Ihrer Trauringe. (gold, silber, platin?) Besuchen Sie das Restaurant Ihrer Wahl und holen Sie sich Menuvorschläge ein. Suchen Sie sich einen Fotografen. Sofern Sie ein schönes Hochzeitsvideo möchten, denken Sie auch an die Möglichkeit einer Videoproduktion in HD Qualität.

12 Wählen Sie die Tischkarten sowie die Tischdekoration aus. Besuchen Sie evtl. einen Tanzkurs, denn der Eröffnungstanz wird von Ihnen getanzt. Wählen Sie Ihr Outfit für das Standesamt. Erstellen Sie eine Wunsch Geschenk Liste oder bestellen Sie einen Hochzeitstisch. Bestimmen Sie einen Ansprechpartner für Ihre Gäste. Suchen Sie sich einen DJ, eine Band oder Alleinunterhalter für die passende Musik. Erstellen Sie eine Gästeliste. 3 bis 5 Monate vor der Hochzeit Wählen Sie nun Ihr Hochzeitsmenü aus. Sprechen Sie mit dem Pfarrer um den Ablauf, die Musik sowie die Texte zu besprechen. Versenden Sie die Einladungen an Ihrer Hochzeitsgäste. Denken Sie an einen Lageplan für Gäste von auswärts. Informieren Sie Ihre Gäste über Ihrer Hochzeitswünsche bzw. über den Hochzeitstisch. Benötigen Sie einen Ehevertrag? Prüfen Sie eine Hochzeitsversicherung. Machen Sie einen Termin beim Friseur, der Visagistin oder Nageldesignerin. Wählen Sie die Blumenkinder aus. Planen Sie den Polterabend. Bestimmen Sie das Programm an Ihrem Hochzeitstag. Ablauf? Wählen Sie die Hochzeitsringe aus. Suchen Sie sich den passenden Blumenschmuck aus. Stellen Sie die Papiere für die Kirche und das Standesamt zusammen 2 Monate vor der Hochzeit Blumensträuße für die Trauzeugin und Braut planen. Wählen Sie die Hochzeitsgarderobe wie Brautkleid Brautschuhe, Diadem, Brautschleier, Brautschuhe usw. Tragen Sie die Rückmeldungen der Gäste in Ihre Gästeliste ein. Sprechen Sie mit Ihrem Bäcker / Konditor und bestellen Sie Ihre Hochzeitstorte. Ruhig bleiben. Lassen Sie die Programmhefte sowie Einladungskarten und Tischkarten drucken.

13 1 Monat vor der Hochzeit Laden Sie Ihre Freunde & Nachbarn formlos zum Polterabend ein. Erstellen Sie einen Tischplan. Üben Sie eine Begrüßungsrede ein. Besorgen Sie kleine Aufmerksamkeiten für die Kinder. Denken Sie evtl. darüber nach einen Kindertisch zu erstellen. Erstellen Sie einen Ablaufplan und geben Sie diesen Plan dem Restaurant, dem Pfarrer und der Band. Übermitteln Sie dem Restaurant bzw. der Hochzeitslocation die Zahl der Hochzeitsgäste. Sprechen Sie mit der Band und der Hochzeitslocation um die nötigen technischen Vorraussetzungen zu schaffen um Strom & Licht zu gewährleisten. Wählen Sie freiwillige Helfer aus- 1 Woche vor der Hochzeit Legen Sie die Gagen der Künstler in ein Kuvert. Diese sind meist bar am Hochzeitstag zu zahlen. Legen Sie einen freiwilligen Helfer fest, der sich um die Geschenke kümmert und diese evtl. mit Namen beschriftet. Bereiten Sie Trinkgelder für das Personal vor. Packen Sie langsam Ihre Koffer für die Hochzeitsreise. Laufen Sie Ihre Hochzeitsschuhe ein. Termine bestätigen lassen. Brauttasche / Handtasche packen. Papiere und Hochzeitsringe bereitlegen. Am Hochzeitstag Frühstücken Sie in aller Ruhe. Trauringe bereit halten. Friseur, Visagist und Nageldesign Termin wahrnehmen. Ruhig bleiben! Rechtzeitig los fahren um keine Hektik aufkommen zu lassen. Wir wünschen einen schöne Hochzeit! Eine gute Hochzeitsreise.

14 Nach der Hochzeit bzw. nach der Hochzeitsreise Offene Rechnungen bezahlen. Danksagungskarten schreiben. Brautkleid zur Reinigung bringen. Fotos beim Hochzeitsfotografen auswählen. Hochzeitsfotobuch erstellen lassen? Lassen Sie alle beteiligten Hochzeitsdienstleister wissen, ob Sie mit Ihnen zufrieden waren. Namensänderung bei den Ämtern, Firmen und Behörden durchführen lassen. z.b. Arbeitgeber, Kreditkarteninstitute, Telefonbuch, Krankenkasse, Lohnsteuerkarte, Personalausweis, Abos und zu guter Letzt das Klingelschild.

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotel-Restaurant Seeterrassen (nachfolgend kurz Hotel ) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen unter folgender Firmierung: Hinrich & Graßmann Seeterrassen GbR Thälmannstraße 93, Wandlitz 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung 1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Reservierung-Bestätigung) und nicht durch ein Angebot des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner. 2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. 3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. III. Leistungen, Preise, Zahlung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. 2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes, entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent erhöht werden.

16 3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar. Sofern im Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen geschlossen wurden, wird ausschließlich Bar- und EC-Kartenzahlungen akzeptiert. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozent bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben. Dem Veranstalter bleibt jeweils der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 4. Das Hotel ist zur Terminabsicherung berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. IV. Rücktritt des Hotels 1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2. Ferner ist das Hotel berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. 3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. 4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels. V. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung) 1. Ein Rücktritt des Veranstalters von einem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form. 2. Bei Rücktritt des Veranstalters nach Vertragsschluss ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Raummiete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. 3. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 12. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete 35 Prozent des entgangenen Arrangement-preis in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 Prozent des Arrangement-preis. 4. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Arrangement-preis x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 4-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

17 5. Ersparte Aufwendungen nach 2. und 3. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten. VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 Prozent muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Wird keine Änderung der Teilnehmerzahl vorab gemeldet oder werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, bildet die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl die Abrechnungsgrundlage. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 Prozent wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 Prozent zugrunde gelegt. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Prozent ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. 5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. VII. Mitbringen von Speisen und Getränken Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse 1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel falls nicht Vertragsbestandteil pauschal erfassen und berechnen. 3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung

18 berechnet werden. 5. Störungen, an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat. IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 1. Mitgeführte Ausstellungsgegenstände oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 3. Die mitgebrachten Ausstellungsgegenstände oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten. 4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nicht für entstandene Schäden und Diebstahl. 5. Abrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen gilt als untersagt, sofern es nicht durch schriftliche Zustimmung des Hotel und der Örtlichen Behörden erlaubt wurde. X. Einhaltung der Nachtruhe laut 10 LImschG Das Hotel liegt in einem ausgeschriebenen Mischwohngebiet am Wandlitzsee und unterliegt dem Landesimmissionsschutzgesetz. Auf Verlangen kann das Hotel gegenüber dem Veranstalter dieses in den Örtlichkeiten des Hotels umsetzen. XI. Haftung des Veranstalters für Schäden Der Veranstalter haftet für Beschädigungen an Gebäuden, Parkplätzen, Außengelände oder Inventar(-verlust), auch Inventar Dritter, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.b. Versicherung, Kaution) verlangen. XII. Sonstiges / Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

19 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wandlitz. den

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