Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2016/17 Hausarbeit

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1 Prof. Dr. André Meyer, LL.M. Universität Bayreuth Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2016/17 Hausarbeit Gottfried Gasthof (Gf) ist Geschäftsführer der Schnell-Bau Bayreuth GmbH (S-GmbH), an der er zu 50 % beteiligt ist. Die S-GmbH errichtet schlüsselfertige Apartmentanlagen und steht in ständigem Geschäftskontakt zu der Goldkronacher Küchen GmbH (G- GmbH), die die Einbauküchen für die Apartments nach den Vorgaben der S-GmbH anfertigt, liefert und montiert. Da es um die wirtschaftliche Lage der S-GmbH nicht zum Besten steht, verlangt Anton Amman (A), der Geschäftsführer der G-GmbH, zur Absicherung ihrer laufenden Forderungen aus den Küchenlieferungen die Beibringung einer Bankbürgschaft durch die S-GmbH. Gf sagt Ende April 2016 gegenüber A zu, sich darum zu bemühen. Am 9. Mai 2016 richtet die Bayreuther Zweigstelle der Kommerzial- Bank AG (B-AG) folgendes Schreiben an die G-GmbH, das diese am 11. Mai erreicht: Bürgschaft i.h.v EUR zugunsten der Fa. Schnell-Bau Bayreuth GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihnen gegenüber die selbstschuldnerische Bürgschaft i.h.v EUR zugunsten der Firma Schnell-Bau Bayreuth GmbH, Nürnberger Straße 15a, Bayreuth, übernommen. Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Höhe derzeit Verbindlichkeiten dieser Firma bei Ihnen bestehen. Mit freundlichem Gruß Kommerzial-Bank AG ppa. Markus Molitor 1

2 A antwortet unter Verwendung des Briefbogens der G-GmbH am 18. Mai 2016: Ihr Schreiben v betr. Bürgschaft Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Nachricht v. 9.5.! Es freut uns sehr, dass Sie zu unseren Gunsten eine selbstschuldnerische Bürgschaft i.h.v EUR gegenüber der Firma Schnell- Bau Bayreuth GmbH übernommen haben. Diese Firma schuldet uns zurzeit EUR. Mit freundlichem Gruß Anton Amman Dieses Schreiben geht zwei Tage später bei der B-AG ein. Am 27. Mai 2016 erreicht die G-GmbH ein Brief der B-AG mit folgendem Inhalt: Zu Ihrem Schreiben v teilen wir Ihnen mit, dass wir gegenüber der Fa. Schnell-Bau Bayreuth GmbH keine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen haben. Die in Ihrem Schreiben gemachten Ausführungen treffen daher nicht zu. Nachdem A die B-AG auf den Widerspruch zu ihrem Schreiben vom 9. Mai hingewiesen hat, entgegnet die B-AG mit Brief vom 6. Juni 2016, der einen Tag später bei der G- GmbH eingeht: Bei dem Schreiben vom 9. Mai 2016 ging der Leiter unserer Zweigstelle davon aus, dass wir gegenüber der Fa. Schnell-Bau Bayreuth GmbH eine Bürgschaft übernommen hatten. Das beruhte auf einem Irrtum. Im November letzten Jahres war zwar die Übernahme einer Bürgschaft für die vorstehend genannte Firma im Gespräch. Hierzu ist es dann aber nie gekommen. Folglich besteht gegenüber Ihrer Firma keine Bürgschaftsverpflichtung unseres Hauses, so dass wir keine Zahlungen leisten werden. Frage 1: Kann die G-GmbH von der B-AG Zahlung von EUR verlangen? 2

3 Abwandlung 1: Die S-GmbH war erst am 15. Februar 2016 in das Handelsregister eingetragen worden. Jedoch hatte Gf bereits unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags am 20. November 2015 damit begonnen, Bestellungen bei der G- GmbH aufzugeben. Gegenüber A war er dabei im Einvernehmen mit seinem Mitgesellschafter Carl Canius (C) als Geschäftsführer der Schnell-Bau Bayreuth GmbH in Gründung aufgetreten. Die noch offenen Lieferantenverbindlichkeiten aus den Bestellungen bei der G-GmbH, die zwischen dem 20. November 2015 und dem 15. Februar 2016 erfolgt sind, belaufen sich auf EUR. Frage 2: Kann die G-GmbH von Gf und C Zahlung von EUR verlangen? Abwandlung 2: Zunächst wie im Ausgangsfall. Jedoch verlangt A als Sicherheit keine Bankbürgschaft, sondern eine Bürgschaft von Gf persönlich. Dazu händigt er Gf ein Bürgschaftsformular aus, das lediglich die Angabe Lieferantenverbindlichkeiten ohne zeitliche und betragsmäßige Beschränkungen enthält. Gf trägt seine persönlichen Daten ein und datiert und unterschreibt das Formular. Da er viel zu tun hat und zudem sicherstellen möchte, dass C mit der Bürgschaftsübernahme einverstanden ist, übergibt er das Schriftstück dem C mit dem Bemerken, C solle alles Weitere veranlassen. C ist sehr penibel und trägt daher die noch fehlenden Angaben zu Gläubigerin (G-GmbH) und Hauptschuldnerin (S-GmbH) in das Formular ein. Sodann schickt er es an die G-GmbH. Als die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S-GmbH mangels Masse abgelehnt wird, verlangt die G-GmbH von Gf eine Zahlung in Höhe der offenen Lieferantenverbindlichkeiten von EUR. Frage 3: Kann die G-GmbH von Gf Zahlung von EUR verlangen? 3

4 Hinweise für die Bearbeitung: 1. Es ist auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen, nötigenfalls im Wege eines Hilfsgutachtens, einzugehen. 2. A ist alleiniger Geschäftsführer der G-GmbH. Die S-GmbH hat zu keinem Zeitpunkt einen anderen Geschäftsführer als Gf gehabt. 3. Die Angaben im Brief der B-AG vom 6. Juni 2016 entsprechen den Tatsachen. 4. Die Handschriften von Gf und C gleichen sich. 4

5 Weitere Vorgaben: Der Text des Gutachtens (ohne Deckblatt, Aufgabentext, Literaturverzeichnis und Inhaltsverzeichnis) darf 25 Seiten nicht überschreiten. Das Gutachten ist mit arabischen Ziffern zu nummerieren, beginnend mit 1. Es ist die Schriftart Times New Roman mit dem voreingestellten Zeichenabstand zu verwenden. Das Gutachten ist im Blocksatz zu formatieren. Der Zeilenabstand muss auf 1,5 Zeilen eingestellt werden, die Schriftgröße hat 12 zu betragen (Fußnoten: Schriftgröße 10, einfacher Zeilenabstand). Auf der rechten Seite ist ein Korrekturrand von 6 cm einzurichten. Die Seitenränder oben, unten und links müssen mindestens 1 cm betragen. Abweichungen von diesen Vorgaben werden als Fehler gewertet und führen zu Punktabzügen. Die Verwendung nicht üblicher Abkürzungen, die der Platzersparnis dienen, führt zu Punktabzügen. Die Einhaltung der üblichen Formalia, die Sie der einschlägigen Ausbildungsliteratur entnehmen können, wird erwartet. Formale Fehler führen zu Punktabzügen. Dies gilt auch für Fehler in den Bereichen Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Satzbau. Es wird die Abgabe einer formal einwandfreien Hausarbeit erwartet. Die Bearbeitung ist am Lehrstuhl Zivilrecht XI, Parsifalstraße 25, bis spätestens Montag, , 12 Uhr, in ausgedruckter Form abzugeben. Bei Übersendung per Post genügt ein auf den lautender Poststempel. Für eine frühere persönliche Abgabe am Lehrstuhl Zivilrecht XI orientieren Sie sich bitte an den Öffnungszeiten des Sekretariats. Die Arbeit muss ferner in elektronischer Form in Word-Format (genau eine Datei) per an grosseuebung.bgb@uni-bayreuth.de übersandt werden. Der Betreff soll folgenden Inhalt haben: Hausarbeit Mustermann (-> Ihr Nachname), Monika (-> Ihr Vorname), Matrikelnummer. Spätester Eingangszeitpunkt der elektronischen Version ist Montag, , 12 Uhr. Arbeiten, die nicht rechtzeitig sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form vorliegen, gelten als nicht abgegeben. Bearbeitungen, bei denen ausgedruckte und elektronische Version nicht übereinstimmen, gelten als nicht abgegeben. Die Teilnahmevoraussetzungen (vgl. 13 Abs. 1 Satz 2 SPO) sind in der Regel durch die Anheftung eines Datenblatts an die Hausarbeit (mit Büroklammer) nachzuweisen. Die Hausarbeit wird nicht korrigiert, bevor die Teilnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind. 5

6 Der Hausarbeit ist auf einem gesonderten Blatt die Erklärung beizufügen, dass die Arbeit selbständig und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde. Die Erklärung ist zu unterschreiben. Die Hausarbeit wird nicht korrigiert, bevor die Erklärung vorliegt. Wird gegen den Inhalt der Erklärung verstoßen, so erfolgt eine Bewertung der Hausarbeit mit ungenügend (0 Punkte). Wir weisen darauf hin, dass die an eine selbständige Bearbeitung zu stellenden Anforderungen im Allgemeinen nicht erfüllt sind, wenn einzelne Passagen der gutachterlichen Lösung wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Lösungen zu Rechtsproblemen, die in Fallbüchern oder im Internet zugänglich sind. Sollten Sie eine anonyme Korrektur Ihrer Hausarbeit wünschen, so fertigen Sie bitte zwei Deckblätter an. Auf dem ersten Deckblatt nehmen Sie die üblichen Angaben vollständig vor, auf dem zweiten Deckblatt befindet sich nur Ihre Matrikelnummer. Damit wir das erste Deckblatt vor der Korrektur entfernen können, darf die Arbeit nicht in gebundener Form abgegeben werden. Wir wünschen Ihnen besten Erfolg! 6

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