BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS"

Transkript

1 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B OVG 1 A 1524/08 In der Verwaltungsstreitsache

2 - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. August 2010 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz, die Richterin am Bundesverwaltunsgericht Thomsen und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Maidowski beschlossen: Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. November 2009 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 3 688,14 festgesetzt. G r ü n d e : 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben. Der Beklagte hat nicht gemäß 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, dass ein Revisionszulassungsgrund gemäß 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gegeben ist. 2 In dem Berufungsurteil hat das Oberverwaltungsgericht den Beklagten verpflichtet, der Klägerin unter Beachtung der gerichtlichen Rechtsauffassung weitere Beihilfen (Zuschüsse) zu den pflegebedingten Aufwendungen ihrer im August 2008 verstorbenen Mutter zu gewähren. Diese war als Witwe eines Bahnbeamten beihilfeberechtigt. Im hier maßgebenden Zeitraum von Februar bis August 2006 war sie in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung untergebracht. Für Pflegeleistungen fielen monatlich Aufwendungen von durchschnittlich 1 805,88 an, für die der Beklagte den monatlichen Pauschalbetrag von für Pflegebedürftige der Pflegestufe II als Zuschuss gewährte.

3 - 3-3 In den Gründen des Berufungsurteils heißt es, der eigenständige Erstattungsanspruch der Klägerin sei mit dem unvererblichen Beihilfeanspruch ihrer Mutter materiell identisch. Der Pauschalbetrag von sei in Nr der Richtlinien des Beklagten für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit (BEV-RiPfl) festgelegt. Der Mutter habe jedoch ein Anspruch auf Aufstockung der Pauschale zugestanden, weil diese beihilferechtliche Leistungsbegrenzung in ihrem Fall gegen den Wesenskern der Fürsorgepflicht verstoßen habe. Sie habe dazu geführt, dass die Versorgungsbezüge für eine zumutbare Lebensführung nicht mehr ausgereicht hätten. Hierfür müssten dem vollstationär untergebrachten Pflegebedürftigen nach Abzug der Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung ungefähr 30 % des monatlichen Bruttoeinkommens verbleiben. Der Mutter der Klägerin hätten aber nach den Abzügen nur 14,43 % ihres Einkommens (219 ) zur Verfügung gestanden. Sie habe weder auf zumutbare Eigenvorsorge zur Deckung des Pflegerisikos noch auf den Einsatz eines etwa vorhandenen Vermögens oder auf Hilfeleistungen nach dem SGB-XII verwiesen werden können Mit der Divergenzrüge macht der Beklagte geltend, das Berufungsurteil weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, soweit das Oberverwaltungsgericht - von der materiellrechtlichen Identität des untergegangenen Beihilfeanspruchs des verstorbenen Beihilfeberechtigten und des rechtlich eigenständigen Erstattungsanspruchs des Erben ausgehe; - die Gewährung von Beihilfen in einer Höhe verlange, die ausschließe, dass der Beihilfeberechtigte ergänzend Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müsse; - Beihilfeansprüche unmittelbar aufgrund der Fürsorgepflicht zuerkenne, obwohl die Beihilfevorschriften die Beihilfegewährung für bestimmte Aufwendungen beschränkten oder ausschlössen. 5 Eine Divergenz im Sinne von 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt voraus, dass die Entscheidung der Vorinstanz auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der in Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht in

4 - 4 - Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat. Zwischen beiden Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt ein- und derselben Rechtsvorschrift bestehen (strspr; vgl. nur Beschluss vom 19. August BVerwG 7 B Buchholz n.f. VwGO Nr. 26 S. 14). Die Revisionszulassung setzt voraus, dass sich die Divergenz aus den vom Beschwerdeführer bezeichneten Entscheidungen ergibt (strspr; vgl. nur Beschluss vom 13. Juli BVerwG 8 B Buchholz Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9). Sie kommt nicht in Betracht, wenn es auf den die Divergenz begründenden Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in einem Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich ankäme oder ihn das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen aufgegeben hat (strspr; vgl. nur Beschluss vom 2. Februar BVerwG 1 B Buchholz Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 1). Danach hat der Beklagte nicht dargelegt, dass die von ihm aufgeführten Rechtssätze des Oberverwaltungsgerichts eine Divergenz im Sinne von 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO begründen. Zu den Divergenzrügen ist zu bemerken: a. Das Oberverwaltungsgericht hat den Rechtssatz aufgestellt, der Beihilfeanspruch des verstorbenen Beihilfeberechtigten und der an seine Stelle tretende Erstattungsanspruch der Erben seien materiellrechtlich identisch. 6 Dieser Rechtssatz kann schon deshalb nicht zur Revisionszulassung wegen Divergenz führen, weil er in einem Revisionsverfahren nicht überprüft werden könnte. Die Frage nach der materiellrechtlichen Identität der Ansprüche stellt sich nur, wenn man mit dem Oberverwaltungsgericht und der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts annimmt, dass Beihilfeansprüche unvererblich sind. Der Senat hat die vom Beklagten angeführte Rechtsprechung jedoch aufgegeben. Er geht nunmehr davon aus, dass Beihilfeansprüche nicht wegen ihrer Höchstpersönlichkeit mit dem Tod des Beihilfeberechtigten erlöschen, sondern nach den erbrechtlichen Regeln der 1922 ff. BGB auf die Erben übergehen. Es ist allein Aufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers, die Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen auszuschließen oder dem Verordnungsgeber hinreichend bestimmte Vorgaben für einen derartigen Ausschluss zu machen. Dabei hat der Gesetzgeber allerdings den grundrechtlichen

5 - 5 - Schutz des Erbrechts gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und das daraus folgende Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ein gesetzlicher Ausschluss der Vererblichkeit ist an der grundrechtlichen Erbrechtsgarantie zu messen. Sind danach Regelungen in einer Rechtsverordnung, die die Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen ausschließen, unwirksam, wenn es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt, so muss dies erst recht für Ausschlussregelungen in Verwaltungsvorschriften wie Nr. 1.2 Satz 2 BEV-RiPfl gelten. Sind Beihilfeansprüche vererblich, ist kein Raum für weitere Ansprüche dritter Personen auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen des Verstorbenen, wie sie etwa in Nr. 4 BEV-RiPfl vorgesehen sind (zum Ganzen Urteil vom 29. April BVerwG 2 C juris <zur Veröffentlichung in den Entscheidungssammlungen BVerwGE und Buchholz vorgesehen>). 7 Danach ist der Beihilfeanspruch der verstorbenen Mutter der Klägerin im Wege der Erbfolge in derjenigen Höhe auf die Klägerin übergegangen, die er im Zeitpunkt des Erbfalls hatte. Es kommt nicht darauf an, ob der Anspruch auf Regelungen der BEV-RiPfl oder unmittelbar auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gestützt ist. 8 b. Das Oberverwaltungsgericht hat den Rechtssatz aufgestellt, Ansprüche auf Beihilfen für pflegebedingte Aufwendungen der vollstationären Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung könnten nicht ungeachtet der Auswirkungen für die Lebensführung des Beihilfeberechtigten auf einen Pauschalbetrag begrenzt werden, weil diesem sozialrechtliche Ansprüche auf ergänzende Hilfeleistungen zustünden. 9 Der Beklagte hat nicht dargelegt, dass dieser Rechtssatz zum Verhältnis von Beihilfen und sozialrechtlichen Hilfeleistungen für Aufwendungen der vollstationären Pflege die behauptete Divergenz im Sinne von 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO begründen kann. Den von ihm angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts liegen ganz anders gelagerte Regelungszusammenhänge zugrunde. Sie betreffen Sachverhalte aus Lebensbereichen, die nach anderen Rechtsvorschriften als der vorliegende Fall zu beurteilen waren. Aus diesen

6 - 6 - Entscheidungen lassen sich daher keine allgemein gültigen Schlüsse auf das Verhältnis von Beihilfegewährung und sozialrechtlichen Leistungen ziehen. 10 So hat der Senat in dem Urteil vom 21. Januar BVerwG 2 C (BVerwGE 64, 333 = Buchholz Art. 86 BayBG Nr. 7) über die Voraussetzungen eines besonderen Ausnahmefalles im Sinne von Nr. 13 Abs. 8 Ziff. 4 BhV a.f. entschieden, der die Erhöhung der Beihilfebemessungssätze für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung in einer Einrichtung zur Pflege unheilbar geisteskranker Menschen rechtfertigt. Der Senat hat darauf abgestellt, ob eine zumutbare Eigenvorsorge zur Deckung der Aufwendungen möglich war. 11 In dem Urteil vom 30. Juni BVerwG 2 C u.a. - (Buchholz Nr. 4 BhV Nr. 1) hat der Senat die Beihilfefähigkeit der Anschaffungskosten eines Kraftfahrzeugs für einen schwerbehinderten Beamten verneint, weil es sich nicht um ein Hilfsmittel zur Beseitigung oder zum Ausgleich angeborener oder erworbener Körperschäden im Sinne von Nr. 4 Ziff. 9 BhV a.f. handelte. 12 In dem Urteil vom 27. Oktober BVerwG 2 C (BVerwGE 80, 328 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 5) hat der Senat die Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung in einer Heimsonderschule im Hinblick darauf verneint, dass diese Kosten unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern des Schülers als Maßnahme der Eingliederungshilfe gemäß 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG a.f. getragen wurden. 13 In dem Urteil vom 24. August BVerwG 2 C (Buchholz BhV Nr. 3) hat der Senat entschieden, dass die Unterkunfts- und Verpflegungskosten der dauernden Unterbringung eines Kranken nur im Falle der Unterbringung in einer hierfür bestimmten Pflegeeinrichtung im Sinne von 9 Abs. 1 Satz 1 BhV a.f. beihilfefähig sind. 14 In diesen Entscheidungen ist der Senat jeweils davon ausgegangen, dass ungeachtet der generellen Regelungen über die Beihilfegewährung ein Rückgriff auf die Fürsorgepflicht als beihilferechtliche Anspruchsgrundlage jedenfalls in

7 - 7 - besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht kommt, in denen eine Verletzung des Wesenskerns dieser Pflicht in Rede steht. 15 c. Schließlich hat das Oberverwaltungsgericht einen Anspruch auf Beihilfe zu den pflegebedingten Aufwendungen unmittelbar aufgrund der Fürsorgepflicht zuerkannt, weil der Mutter der Klägerin ansonsten aufgrund der Pauschalierung der Beihilfe zu den pflegebedingten Aufwendungen eine zumutbare Lebensführung nicht mehr möglich gewesen sei. 16 Auch diese rechtlichen Erwägungen können keine Divergenz begründen, weil sie nicht in Widerspruch zu Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts stehen. Nach dessen Rechtsprechung scheidet ein Rückgriff auf die Fürsorgepflicht als Anspruchsgrundlage nicht bereits deshalb zwingend aus, weil die konkreten Aufwendungen beihilferechtlichen Leistungsausschlüssen oder - begrenzungen unterfallen. Vielmehr hat der Senat entschieden, dass derartige Regelungen keinen Hinderungsgrund für die Beihilfegewährung darstellen, wenn sie im Einzelfall erhebliche Belastungen des Beihilfeberechtigten zur Folge hätten, die dieser nicht durch die Regelalimentation und durch eine zumutbare Eigenvorsorge bewältigen kann. In diesen Fällen kann die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht Beihilfeansprüche vermitteln, um unzumutbare Härten für Beihilfeberechtigte zu vermeiden oder zu beseitigen (Urteil vom 26. Juni BVerwG 2 C BVerwGE 131, 234 = Buchholz BhV Nr. 17 <jeweils Rn. 17, 21 f.>). Daraus folgt, dass der Beklagte auch nicht dargelegt hat, dass der Rechtssache insoweit grundsätzliche Bedeutung im Sinne von 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommt. 17 Hinsichtlich der generellen Absenkung des Beihilfestandards durch Selbstbeteiligungspauschalen hat der Senat eine Verletzung der Fürsorgepflicht verneint, weil es hierbei in der Sache nicht um beihilferechtliche Leistungsausschlüsse oder -begrenzungen für bestimmte Aufwendungen, sondern um eine Absenkung der Regelalimentation geht (Urteil vom 20. März BVerwG 2 C BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 <jeweils Rn. 24 ff.>; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober BvR 1715/03 u.a. - NJW 2008, 137 <139>).

8 Der Beklagte hat auch nicht dargelegt, dass der Rechtssache wegen des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. September LC 134/03 - (NVwZ-RR 2004, 365) grundsätzliche Bedeutung im Sinne von 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommt. Entgegen seinem Vortrag weicht dieses Urteil hinsichtlich der Frage, ob bei beihilferechtlichen Leistungsausschlüssen oder -begrenzungen unmittelbar auf die Fürsorgepflicht als Anspruchsgrundlage zurückgegriffen werden kann, nicht von dem Berufungsurteil ab. Vielmehr stimmt der rechtliche Ansatz beider Obergerichte überein. Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass Ansprüche auf Beihilfegewährung unmittelbar auf die Fürsorgepflicht gestützt werden können, wenn ansonsten die amtsangemessene Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt würde. In dem zu entscheidenden Fall hat das Gericht eine derartige Belastung eines Ruhestandsbeamten durch die Gesamtkosten für Pflege, Verpflegung und Unterkunft seiner Ehefrau in einer Pflegeeinrichtung verneint, weil dessen Versorgungsbezüge diese Kosten deutlich überstiegen. Dies war bei der Mutter der Klägerin gerade nicht der Fall Schließlich geht die Rüge des Beklagten fehl, das Oberverwaltungsgericht habe aufklären müssen, ob die Mutter der Klägerin Vermögen oberhalb der maßgebenden Schongrenze des SGB-XII besessen habe. Das Gericht hat insoweit festgestellt, es fehle an jedem konkreten Anhalt für eine derartige Annahme. Der Beklagte gibt keinen Hinweis darauf, aus welchen Gründen Aufklärungsbedarf bestanden haben könnte (vgl. zu den Darlegungsanforderungen für eine Aufklärungsrüge Urteil vom 12. Februar BVerwG 3 C BVerwGE 106, 177 <182> = Buchholz Stiftungsrecht Nr. 6 S. 10; Beschluss vom 22. März BVerwG 2 B juris Rn. 7). 20 Die Kostenentscheidung folgt aus 154 Abs. 2 VwGO. Die Festsetzung des Streitwertes beruht für das Beschwerdeverfahren auf 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, 52 Abs. 3 GKG. Dr. Heitz Thomsen Dr. Maidowski

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 76.10 VGH 10 S 3384/08 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Januar 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 3 B 121.02 VG 2 K 2438/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Februar 2003 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.10 VGH 14 BV 08.2444 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 96.11 VGH 16b D 10.2447 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. März 2012 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.

Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung. Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bau- und Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sachgebiet: Namensrecht. Rechtsquelle/n: BGB 1355, 1616 NamÄndG 3 Abs. 1. Stichworte:

BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sachgebiet: Namensrecht. Rechtsquelle/n: BGB 1355, 1616 NamÄndG 3 Abs. 1. Stichworte: Sachgebiet: Namensrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: BGB 1355, 1616 NamÄndG 3 Abs. 1 Stichworte: Bestimmung des Ehenamens; Ehedoppelnamen; Sammelnamen als Ehenamen; öffentlich-rechtliche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 59.08 OVG 20 A 2530/07.A und 20 A 2454/07.A In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Oktober 2008 durch

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.03 OVG 1 A 649/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. März 2004 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 101.05 VG 5 K 408/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Februar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 86.14 OVG 4 LB 3/13 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 3.02 OVG 5 LB 1041/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. März 2002 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 8.10 VGH 3 B 08.698 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 87.12 OVG 11 A 2558/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 79.15 OVG 2 A 11033/14.OVG In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 106.11 OVG 1 A 1757/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 60.07 VGH 11 S 1035/06 In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. März 2008 durch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 2.13 VGH 1 A 161/12 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 36.06 OVG 8 A 11500/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 34.03 OVG 1 L 153/02 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache - 2 hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. April 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 C 77.08 OVG 1 A 304/08 Verkündet am 29. April 2010 Hardtmann als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 109.07 VG 6 K 215/02 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Mai 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 24.03 OVG 7 LB 125/01 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. April 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 287.03 OVG 8 A 2055/00.A In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2004 durch die Vizepräsidentin des

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 2.08 OVG 11 LB 131/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. August 2008 durch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 53.10 VGH 14 BV 09.876 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Februar 2011 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 46.11 OVG 12 A 1861/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 6.14 OVG 4 B 51.09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 114.04 OVG 5 B 402/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. September 2004 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 28.05 VGH 4 S 2222/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. August 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 14.10 OVG 6 A 10546/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 12.12 OVG 12 B 2.11 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 8.16, 6 PKH 4.16 OVG 9 A 898/12 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. März 2016 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 7.10 VGH 3 B 05.633 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 12.13 VGH 8 B 12.305 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 17.16 OVG 10 A 10192/16 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. Juli 2017 durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 58.10 VGH 1 S 349/10 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 20.09 VGH 4 S 141/06 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Juli 2009 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 46.06 VGH 1 UE 1691/05 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. November 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 34.02 VG 1 K 1413/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 14.16 (10 C 6.17) OVG 1 A 515/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. August 2017 durch den Präsidenten

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 5 B VGH 7 S 1651/01. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 5 B VGH 7 S 1651/01. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 5 B 54.02 VGH 7 S 1651/01 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. September 2002 durch

Mehr

Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht

Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht Sachgebiet: Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 2 Satz 1 Titelzeile: Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht Stichworte: Berufung;

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 29.14 VG 1 K 1865/13 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Februar 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 191.05 VG 1 K 777/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 23.09 VGH 8 BV 08.41 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Juni 2009 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 4 B OVG 3 L 33/99. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 4 B OVG 3 L 33/99. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 4 B 25.04 OVG 3 L 33/99 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - - 3 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. April 2004 durch

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 23.02 OVG 1 R 11/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. September 2002 durch die Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 10 C 24.12 OVG 3 B 28.11 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. Juni 2013 durch den Vorsitzenden

Mehr

BauGB 124 Abs. 1, 4; VwVfG 57, 62 S. 2; BGB a.f. 125, 126 Abs. 2 S. 1, 313; BGB n.f. 311b Abs. 1

BauGB 124 Abs. 1, 4; VwVfG 57, 62 S. 2; BGB a.f. 125, 126 Abs. 2 S. 1, 313; BGB n.f. 311b Abs. 1 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9b46_09 letzte Aktualisierung: 19.5.2010 BVerwG, 28.1.2010-9 B 46.09 BauGB 124 Abs. 1, 4; VwVfG 57, 62 S. 2; BGB a.f. 125, 126 Abs. 2 S. 1, 313; BGB n.f. 311b

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 21.12 OVG 12 A 1905/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Grundsteuererlass bei Leerstand nicht im Internet zur Vermietung angebotener Immobilien

Grundsteuererlass bei Leerstand nicht im Internet zur Vermietung angebotener Immobilien Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Erlass von Grundsteuer Rechtsquelle/n: VwGO 132 Abs. 2 Nr.1 GrStG 33 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 1 Satz 2 Titelzeile: Grundsteuererlass

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 48.13 OVG 1 LB 245/10 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 8 B VG 4 K 592/97. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 8 B VG 4 K 592/97. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 8 B 41.02 VG 4 K 592/97 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. November 2002 durch den

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 17.16 OVG 12 A 1748/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Mai 2017 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 8 B VG 1 K 611/97. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 8 B VG 1 K 611/97. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 8 B 77.02 VG 1 K 611/97 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. August 2002 durch den

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 131.02 VG 9 A 173.99 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 4 B 12.02 OVG 8 LB 46/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Februar 2002 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 72.15 OVG 6 A 2326/12 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 48.14 VGH 12 BV 13.108 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2015 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 56.06 OVG 15 A 2202/00.A In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Dezember 2006 durch die Vizepräsidentin

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 29.12 OVG 16 A 1456/08 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 1 B (1 PKH ) OVG 7 A 10366/02.OVG. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 1 B (1 PKH ) OVG 7 A 10366/02.OVG. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 1 B 263.02 (1 PKH 103.02) OVG 7 A 10366/02.OVG In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21.

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 3 Satz 4, 124a Abs. 4 Satz 1, 125 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Titelzeile: Auslegung einer Berufung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 26.08 VGH 14 B 06.1022 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2008 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 46.16 VG 2 A 715/15 HGW In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Juli 2017 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: BauGB 133 Abs. 1, 134 Abs. 2 Titelzeile: Wirtschaftliche Grundstückseinheit im

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 81.04 OVG 2 A 1229/02 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. November 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 21.15 OVG 17 A 1025/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Januar 2016 durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 17.14 OVG 6 B 7.13 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Juli 2014 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 21.03.2017 Wichtige neue Entscheidung Namensrecht: Kein Doppelname bei Sammelnamen als Ehenamen 3 Abs. 1 NamÄndG, 1355,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 BN 15.09 VGH 3 S 1415/07 In der Normenkontrollsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Juni 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 79.10 OVG 4 B 39.08 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung

Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung Sachgebiet: Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 3.04 (5 PKH 4.04) OVG 12 LC 4/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. April 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 93.03 VG 3 A 172/01 DE In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Juli 2003 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 46.13 OVG 6 A 10703/12 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Februar 2014 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Ruhegehaltfähigkeit von in der DDR zurückgelegten Vordienstzeiten; unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrügen.

Ruhegehaltfähigkeit von in der DDR zurückgelegten Vordienstzeiten; unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrügen. Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und der Zivildienstpflichtigen BVerwGE: nein

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 107.09 VG 6 K 42/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 C 24.10 OVG 1 A 1447/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Januar 2012 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 25.12 OVG 1 A 748/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Beamter; Streikverbot; grundsätzliche Bedeutung bei schon ergangener höchstrichterlicher Entscheidung; Verweis.

Beamter; Streikverbot; grundsätzliche Bedeutung bei schon ergangener höchstrichterlicher Entscheidung; Verweis. Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: GG Art. 9 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5 EMRK Art. 11 VwGO 132 Abs. 2 Nr. 1 Titelzeile: Streikverbot für Beamte Stichworte: Beamter;

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 107.09 VGH 8 B 08.2947 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 6.08 VGH 16b D 07.952 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 48.05 OVG 2 LB 61/04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. Juli 2005 durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 32.04 VG 6 K 2040/00.We In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. August 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 BN 2.09 VGH 4 N 09.1300 In der Normenkontrollsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Januar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidung

Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidung Sachgebiet: Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 133 Abs. 5 Satz 3, 152a VwRehaG 1 Titelzeile: Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 35.04 OVG 11 LB 257/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. September 2004 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 97.10 OVG 10 KS 1/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 7.12 OVG 1 KO 612/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 60.10 OVG 6 A 470/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Februar 2011 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; DIN-Normen.

Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; DIN-Normen. Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bau- und Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 C 20.09 OVG 4 B 38.08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 14. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 15.15 OVG 5 B 2.12 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. März 2016 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 3.13 OVG 1 KO 823/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 4 C 14.11 OVG 1 LC 115/09 Verkündet am 21. März 2013 Schmidt Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bauund Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 36.12 OVG 4 A 18/11 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 78.06 OVG 4 Bf 408/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Oktober 2006 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 32.15 VGH 9 S 2297/14 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr