Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach 114 ff. SGB XI

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1 Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach 114 ff. SGB XI Ergebnisbericht über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung 2014

2 IMPRESSUM Herausgeber Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) Theodor-Althoff-Str Essen Telefon: Telefax: Internet: Ergebnisbericht der übergreifenden Arbeitsgruppe Ü3 gemäß Qualitätssicherungs-Richtlinien Qualitätsprüfung - QS-Ri QP vom Bearbeitung Dr. Andrea Kimmel, MDS Ingo Kowalski, MDS Jan Seidel, MDS 31.Juli

3 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 4 Tabellenverzeichnis Einführung Die Qualität des Prüfverfahrens Ergebnisse der MD-übergreifenden Audits - Die fachliche Perspektive Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragungen - Die Perspektive der Pflegeeinrichtungen Die Qualität der Prüfberichte Ergebnisse aus den MD-übergreifenden Audits Die fachliche Perspektive Ergebnisse der Befragungen - Die Perspektive der Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen Die Umsetzung des Qualitätssicherungs-verfahrens Die Externe Perspektive Zusammenfassung der Erkenntnisse

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übereinstimmungsquoten für die Prüfbereiche ambulanter Qualitätsprüfungen Abbildung 2: Übereinstimmungsquoten für die Prüfbereiche stationärer Qualitätsprüfungen Abbildung 3: Rücklaufquoten für die Befragung der Pflegeeinrichtungen zur Durchführung der Qualitätsprüfung differenziert nach MD bzw. PKV-Prüfdienst Abbildung 4: Ergebnisse zur Gesamtzufriedenheit mit der Durchführung der Qualitätsprüfung Abbildung 5: Ergebnisse der Befragung zur Struktur und zum Ablauf der Prüfung Zustimmungswerte in Prozent Abbildung 6: Ergebnisse der Befragung zum Auftreten der Prüfer und zum Ablauf der Prüfung Zustimmungswerte in Prozent Abbildung 7: Ergebnisse der Befragung zum Nutzen der Qualitätsprüfung Zustimmungswerte in Prozent Abbildung 8: Ergebnisse der MD-übergreifenden Audits stationär Qualität des Prüfberichts Abbildung 9: Ergebnisse der MD-übergreifenden Audits Qualität des Prüfberichts Abbildung 10: Rücklaufquoten für die Befragung der Pflegeeinrichtungen zur Qualität des Prüfberichts differenziert nach MD bzw. PKV-Prüfdienst Abbildung 11: Ergebnisse zur Gesamtzufriedenheit mit der Qualität des Prüfberichts Abbildung 12: Abbildung 13: Abbildung 14: Ergebnisse der Befragung zur Struktur, Verständlichkeit des Prüfberichts und sachlich fachliche Korrektheit Zustimmungswerte in Prozent Ergebnisse der Befragung Nachvollziehbarkeit des Prüfberichts Zustimmungswerte in Prozent Ergebnisse der Befragung zum Nutzen des Prüfberichts für die interne Qualitätssicherung der Pflegeeinrichtung Zustimmungswerte in Prozent Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Anzahl durchgeführter MD-übergreifender Audits ambulanter Qualitätsprüfungen differenziert nach MD... 8 Tabelle 2: Anzahl durchgeführter MD-übergreifender Audits stationärer Qualitätsprüfungen differenziert nach MD

5 1 Einführung Seitdem die Medizinischen Dienste (MD) die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen überprüfen, findet auch eine Qualitätssicherung dieser Tätigkeit statt; bis 2012 zunächst auf interner Ebene, beispielsweise durch gegenseitige Hospitationen, kollegiale Beratungen, Fortbildungen oder Zufriedenheitsbefragungen von Pflegeeinrichtungen. Mit Inkrafttreten der Richtlinien zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach 114 ff. SG XI im Jahr 2013 sind diese internen Qualitätssicherungsmaßnahmen auf eine übergreifende und verbindliche Grundlage gestellt worden. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Qualitätsprüfung und Berichterstellung. Dabei werden sowohl die Prozesse als auch die Ergebnisse der Qualitätsprüfung in den Blick genommen. Hierfür ist nach Maßgabe der Richtlinien von einer übergreifenden Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen ein Qualitätssicherungskonzept (im Folgenden QS-Verfahren genannt) entwickelt worden. Dieses fußt auf den umfangreichen Vorarbeiten und Erfahrungen der Medizinischen Dienste in der Qualitätssicherung ihrer Prozesse und Produkte. In der Arbeitsgruppe sind der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS), die Medizinischen Dienste (MD), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene, die Landesverbände der Pflegekassen sowie der PKV-Prüfdienst vertreten. Das QS-Verfahren stützt sich auf die Anwendung von vier Prüfinstrumenten: Prüfinstrument 1: MD-übergreifende Audits Prüfinstrument 2: Befragungen von Pflegeeinrichtungen und den Landesverbänden der Pflegekassen Prüfinstrument 3: Plausibilität der Prüfberichte Prüfinstrument 4: Externe Audits Bei der methodischen Ausgestaltung der Prüfinstrumente 1 bis 3 wurde wissenschaftliche und methodische Expertise aus unterschiedlichen Fachdisziplinen einbezogen. Professor Albert Brühl von der Fachhochschule Vallendar, Professor Ulrike Höhmann von der Universität Witten Herdecke, Peter Hissnauer von der Nationalen Akkreditierungstelle der Bundesrepublik Deutschland (DAKKS) sowie Frank Opitz von der M+M Management und Marketing Consulting GmbH haben als Experten der Pflegewissenschaften, der Instrumentenentwicklung, der Qualitätssicherung und der Markforschung die Entwicklung der Prüfinstrumente begleitet. Die Ausgestaltung der externen Audits erfolgt durch das ZEQ; Projektleiter ist Professor Wilfried Jäckel. Aufgabe der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung ist es, das QS-Verfahren und die Prüfinstrumente zu evaluieren und gemeinsam mit den Experten stetig weiterzuentwickeln Anhand der vier Prüfinstrumente können unterschiedliche Perspektiven auf die Qualität der Qualitätsprüfung und der Prüfberichte gerichtet und miteinander verknüpft werden: die fachliche Perspektive (Prüfinstrument 1 und 3), die Perspektive der Pflegeeinrichtungen und der Landesverbände der Pflegekassen (Prüfinstrument 2) und die externe Perspektive (Prüfinstrument 4). 5

6 Das erste Prüfinstrument nimmt die fachlichen Erfordernisse an die Durchführung der Qualitätsprüfung und die Umsetzung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) durch die Prüfer der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes in den Blick. Hierfür werden Prüfer bei der Qualitätsprüfung begleitet und auditiert. Anhand des zweiten Prüfinstruments wird in anonymisierter Weise die Zufriedenheit der Pflegeeinrichtungen und der Landesverbände der Pflegekassen mit der Durchführung der Qualitätsprüfung und mit der Qualität der Prüfberichte erfasst. Das dritte Prüfinstrument sieht eine Analyse der Qualität der Prüfberichte aus fachlicher Perspektive vor. Entsprechend moderner Qualitätsmanagementsysteme findet auf einer vierten Ebene ein externes Controlling der Qualitätssicherungsprozesse in den Medizinischen Diensten und dem PKV-Prüfdienst statt. Hierbei soll überprüft werden, ob die Prüfinstrumente gemäß den Vorgaben des QS-Verfahrens zur Anwendung kommen und ob aus den Erkenntnissen, die sich hieraus ergeben, Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Die Ergebnisse aus der Anwendung der vier Prüfinstrumente werden sowohl MD-intern als auch MDübergreifend ausgewertet und zur Qualitätssicherung und -verbesserung der Qualitätsprüfung genutzt; so werden z.b. interne Schulungen und Multiplikatorenseminare auf Bundesebene geplant und durchgeführt. Gleichzeitig dienen die Erkenntnisse aus der Anwendung der Prüfinstrumente dem Erfahrungsaustausch unter den Medizinischen Diensten und dem PKV-Prüfdienst. Der vorliegende Bericht informiert erstmals die Öffentlichkeit über die Qualitätssicherungs- Aktivitäten der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes im Bereich der Qualitätsprüfung sowie über die wesentlichen Erkenntnisse aus der Anwendung der genannten Prüfinstrumente. Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Prüfinstrumenten und die zur Anwendung kommenden Fragebögen sei auf das zugrundeliegende Konzept verwiesen, das ebenfalls auf der Homepage des MDS abrufbar ist. 6

7 2 Die Qualität des Prüfverfahrens Ergebnisse der MD-übergreifenden Audits - Die fachliche Perspektive EINMAL IM JAHR WERDEN 10 PROZENT 1 ALLER PRÜFER BEI EINER QUALITÄTSPRÜFUNG NACH 114 FF. SGB XI DURCH ERFAHRENE PRÜFER EINES ANDEREN MEDIZINISCHEN DIENSTES BZW. DES PKV-PRÜFDIENSTES BEGLEITET UND VOR ORT AUDITIERT. DIE AUDITOREN SCHAUEN DEN PRÜFERN WÄHREND IHRER ARBEIT GEWISSERMAßEN ÜBER DIE SCHULTER UND BEWERTEN PARALLEL ZU DEN PRÜFERN ALS STILLE BEOBACHTER (WITNESS) DIE PFLEGERISCHE VERSORGUNGS- QUALITÄT DER PFLEGEEINRICHTUNG 2. MÖGLICHE UNTERSCHIEDLICHE VORGEHENSWEISEN IN DER ERHEBUNG UND BE- WERTUNG DER PRÜFFRAGEN KÖNNEN IDENTIFIZIERT WERDEN. DETAILLIERTE EINZELFALLANALYSEN IM NACHGANG DER AUDITS DIENEN DAZU, DIE URSACHEN UNTERSCHIEDLICHER BEWERTUNGEN AUFZUKLÄREN. SIND DIE URSACHEN OF- FENGELEGT, KÖNNEN IM SINNE EINES KONTINUIERLICHEN QUALITÄTSSICHERUNGSPROZESSES BUNDESWEITE UND INTER- NE SCHULUNGEN GEPLANT UND DURCHGEFÜHRT SOWIE HINWEISE FÜR DIE PRÄZISIERUNG UND WEITERENTWICKLUNG DER PRÜFGRUNDLAGEN ERARBEITET WERDEN. MD-übergreifende Audits ambulant 2013 wurden 30 ambulante Qualitätsprüfungen auditiert und die Struktur- und Versorgungsqualität, die durch die ambulanten Pflegedienste erbracht worden ist, sowohl durch das zuständige Prüfteam als auch durch einen Auditor eines anderen MD erhoben. Die Anzahl der durchzuführenden Audits wurde auf der Grundlage der in den jeweiligen Diensten tätigen Prüfer zum Stichtag bestimmt. Die Zuordnungen für die gegenseitige Auditierung, d.h. welche MD bei welchen MD Audits durchführen bzw. welche MD von welchen MD auditiert werden, wurde durch ein Losverfahren ermittelt, das ein Vertreter der Bundesverbände der Pflegekassen für die übergreifende Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung durchgeführt hat. Die nachfolgende Tabelle informiert über die Verteilung der Audits auf die MD. 1 Fünf Prozent der Prüfer wurden bereits vor Inkrafttreten der Richtlinien im Jahr 2013 und weitere fünf Prozent 2014 auditiert. Sowohl der MDK Rheinland-Pfalz als auch der PKV-Prüfdienst sind seit 2014 am QS- Verfahren beteiligt. 2 Das Audit bezieht sich auch auf die Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen einer Einrichtung. Die Pflegebedürftigen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter werden vorab über das Audit informiert und gebeten, der Anwesenheit eines zweiten Prüfers während der Inaugenscheinnahme zuzustimmen. 7

8 Tabelle 1: Anzahl durchgeführter MD-übergreifender Audits ambulanter Qualitätsprüfungen differenziert nach MD MD in anderen Diensten durchzuführende Audits im eigenen Dienst durchgeführte Audits MDK Baden-Württemberg 2 2 MDK Bayern 4 4 MDK Berlin-Brandenburg 2 2 MDK Bremen 1 1 MDK Hessen 2 2 MDK Mecklenburg-Vorpommern 1 1 MDK Niedersachsen 4 4 MDK Nord 3 3 MDK Nordrhein 3 3 MDK Saarland 1 1 MDK Sachsen 2 2 MDK Sachsen-Anhalt 1 1 MDK Thüringen 1 1 MDK Westfalen-Lippe 2 2 Knappschaft 1 1 Insgesamt In jedem der 30 Audits ambulanter Qualitätsprüfungen wurden die Prüfurteile zu insgesamt 134 Prüffragen der QPR 3 ambulant einer zusätzlichen Bewertung durch einen Auditor unterzogen. Im 3 Auditiert wurden die Prüfurteile zu sämtlichen bewohnerbezogenen Prüffragen sowie eine Auswahl an Prüffragen zur Strukturqualität. Die Auswahl der Prüffragen zur Strukturqualität wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung festgelegt. Folgende Prüffragen wurden auditiert: 4.1: Ist die Pflege im Sinne der Bezugspflege organisiert? ; 4.3: Ist die fachliche Anleitung und Überprüfung grundpflegerischer Tätigkeiten von 8

9 Zentrum der Datenauswertung stand die Frage nach den Übereinstimmungen zwischen den Bewertungen der auditierten Prüffragen durch das Prüfteam und der Bewertung durch den Witness- Auditor. Hierfür wurden für jede der einbezogenen Prüffragen die Anzahl der Übereinstimmungen und Nicht-Übereinstimmungen und die Übereinstimmungsquote ermittelt. Für die Gesamtheit der 134 Prüffragen beträgt diese 95,1 Prozent 4. Keine Übereinstimmung gab es bei 4,9 Prozent der auditierten Prüffragen. Nachfolgend sind die Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Prüfbereiche der QPR für den ambulanten Bereich dargestellt. Für jeden Prüfbereich wurde berechnet, wie hoch der prozentuale Anteil der übereinstimmenden Bewertungen zwischen Auditor und Prüfteam für die Gesamtheit der Prüffragen des jeweiligen Prüfbereichs ist und analog dazu, wie hoch der prozentuale Anteil für die nichtübereinstimmenden Bewertungen zwischen Auditor und Prüfteam ausfällt. Abgebildet sind außerdem die Übereinstimmungsquoten für diejenigen Prüffragen, bei denen Auditor und Prüfteam häufiger zu unterschiedlichen Bewertungen kamen. Pflegehilfskräften durch Pflegefachkräfte nachvollziehbar gewährleistet? ; 4.6: Wird die ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Pflegedienstes im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen sichergestellt? ; 6.3: Werden die für die ambulante Pflege relevanten Aussagen der Expertenstandards des DNQP im Rahmen des Qualitätsmanagements berücksichtigt oder sind konkrete Maßnahmen in dieser Hinsicht geplant? ; 6.5: Wird das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement entsprechend dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (im Sinne des PDCA-Zyklus) gehandhabt? ; 8.1: Gibt es im Pflegedienst ein angemessenes Hygienemanagement? und 8.2: Sind im Pflegedienst die für die ambulante Pflege relevanten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes nachweislich bekannt?. Ausgewählt wurden diese Fragen, da hier schwierige Prüfkonzepte im Fokus stehen, die nicht-übereinstimmende Bewertungen zwischen Prüfteam und Auditor wahrscheinlich machen. Dies war eine Anregung der in den Entwicklungsprozess einbezogenen Wissenschaftler. 4 Ausgeschlossen sind hier diejenigen Fälle, bei denen es dem Auditor nicht möglich war, eine Bewertung der jeweiligen Prüffrage vorzunehmen, wenn ihm z.b. die Einsicht in notwendige Dokumente nicht möglich war. 9

10 STRUKTURQUALITÄT MOBILITÄT ERNÄHRUNG UND FLÜSSIGKEITSVERSORGUNG AUSSCHEIDUNG 11,8 % 8,5 % 6,3 % 5,5 % 88,2 % 91,5 % 93,7 % 94,5 KÖRPERPFLEGE SONSTIGE ASPEKTE VON ERGEBNISQUALITÄT UMGANG MIT DEMENZ BEHANDLUNGSPFLEGE 4,3 % 2,7 % 0,9 % 95,7 % 97,3 % 99,1 % 6.3 Werden die für die ambulante Pflege relevanten Aussagen der Expertenstandards des DNQP im Rahmen des QM berücksichtigt? a. Dekubitusprophylaxe 83,3 % Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung? 85,0 % b. Pflegerisches Schmerzmanagement 73,3 % c. Sturzprophylaxe 80,0 % 6.5 Wird das einrichtungsinterne QM entsprechend Dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (PDCA-Zyklus) gehandhabt? b. Umsetzung (Do) 80,0 % c. Überprüfung der Wirksamkeit (Check) 76,7 % d. Anpassung der Maßnahmen (Act) 80,0 % Gültige Angaben = 100 Prozent Wurde bei vorliegendem Sturzrisiko eine Beratung durchgeführt? 80,0 % übereinstimmende Bewertungen zwischen Auditor und Prüfteam nicht-übereinstimmende Bewertungen zwischen Auditor und Prüfteam Abbildung 1: Übereinstimmungsquoten für die Prüfbereiche ambulanter Qualitätsprüfungen Für den Bereich der Behandlungspflege wurde eine Übereinstimmungsquote von 99,1 Prozent, für den Bereich Umgang mit Demenz eine Übereinstimmungsquote von 97,3 Prozent und für den Prüfbereich Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität von 95,7 Prozent ermittelt. Im Prüfbereich Ausscheidung kamen die Auditoren in 94,5 Prozent der Fälle zu einer mit dem Urteil des Prüfteams übereinstimmenden Bewertung der Prüffragen; im Bereich Ernährung und Flüssigkeitsversorgung wurde eine Übereinstimmungsquote von 93,7 Prozent erzielt. Die Mehrzahl der identifizierten Nicht-Übereinstimmungen trat in den Prüfbereichen Strukturqualität und Mobilität auf und im Bereich der Behandlungspflege bei der Prüffrage ( Entspricht die Medikamentengabe den ärztlichen Anordnung? ). Die nicht-übereinstimmenden Bewertungen für diese Prüfbereiche wurden einer detaillierten qualitativen Einzelfallanalyse unterzogen, mit dem Ziel, die Ursachen für die differierenden Bewertungen zwischen Prüfteam und Auditor zu identifizieren. Diese sehr differenzierte methodische Vorgehensweise ist notwendig, denn nur so können aus den Ergebnissen der Audits passgenaue QS- Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Experten der übergreifenden Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung haben hierfür Fallkonferenzen durchgeführt und für jeden einzelnen Fall einer Nicht-Übereinstimmung auf der Basis des Prüfberichts und der Audit-Unterlagen 10

11 eine Rekonstruktion der in der Qualitätsprüfung vorgefundenen Pflegesituation vorgenommen. 5 Auf dieser Grundlage war dann zu klären, ob bei korrekter Anwendung der QPR der Beurteilung des Auditors oder der des Prüfers zu folgen ist und welche Ursachen aus Sicht der Experten im jeweiligen Fall zu einer unterschiedlichen Bewertung geführt haben. Insgesamt wurden 102 Fallanalysen durchgeführt, die nicht nur die Prüfbereiche Strukturqualität, Mobilität und Behandlungspflege beleuchtet haben, sondern sämtliche Prüffragen, bei denen mindestens fünf Nicht-Übereinstimmungen identifiziert worden sind. Aus den Ergebnissen der Fallkonferenzen lassen sich im Wesentlichen zwei Maßnahmen einer Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung für den ambulanten Bereich ableiten: Das sind zum einen konkrete Schulungserfordernisse der Prüfer der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes. Das betrifft bei den bewohnerbezogenen Prüffragen insbesondere das Thema der Beratung und Risikoeinschätzung. Der Prüfer hat hier zu entscheiden, ob der Pflegebedürftige aus fachlicher Sicht beraten werden muss. Grundsätzlich gilt, dass der Prüfer den Beratungsbedarf des Pflegebedürftigen sicher erkennen und sensibel einschätzen muss, wann und ob eine Beratung angemessen ist. Der Prüfer kann hierfür mehrere Informationsquellen verwenden. Diese Aspekte wurden im vergangenen Jahr in einem zweitägigen Multiplikatorenseminar auf Bundesebene in die MD und den PKV-Prüfdienst gespiegelt. Als Ergebnis der qualitativen Analysen ist zudem eine Fallsammlung entstanden, die den MD und dem PKV-Prüfdienst als eine Grundlage für interne Fortbildungen zu diesen Themen zur Verfügung gestellt wurde. Zum anderen wurde deutlich, an welchen Stellen eine weitergehende Operationalisierung der zugrundeliegenden Prüfkonzepte sowie eine Präzisierung der Ausfüllanleitung notwendig ist, um Unsicherheiten in der Bewertung zukünftig eingrenzen zu können. So ist bei der Prüffrage Wurde bei vorliegendem Sturzrisiko eine Beratung durchgeführt? deutlich zu machen, dass es hier nicht um eine allgemeine Beratung, sondern um eine individuelle, auf die Gegebenheiten der Pflegesituation bezogene Beratung geht. Eine allgemeine Beratung darf nicht dazu führen, dass die Prüffrage positiv beantwortet wird. Im Rahmen der Fallkonferenzen wurden weitere Präzisierungsbedarfe formuliert, die sich auch auf Prüffragen im Bereich der Behandlungs- und Körperpflege beziehen. Diese sind in die Verhandlungen zur Anpassung der Pflege-Transparenzvereinbarungen ambulant (PTVA) eingeflossen. MD-übergreifende Audits - stationär MD-übergreifende Audits bei Qualitätsprüfungen stationärer Pflegeeinrichtungen wurden im dritten und vierten Quartal 2014 durch die Medizinischen Dienste und den PKV-Prüfdienst durchgeführt. Entsprechend der am Stichtag in den Diensten tätigen Qualitätsprüfer waren 45 Audits zu realisieren. Die Zuordnungen für die gegenseitige Auditierung wurden wie auch für den ambulanten Bereich durch ein Losverfahren ermittelt, das ein Vertreter der Bundesverbände der Pflegekassen für die übergreifende Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung verwirklicht hat. 5 In dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter des MDS, der MD, des GKV-SV und der Landesverbände und der Bundesverbände der Pflegekassen vertreten. 11

12 Tabelle 2: Anzahl durchgeführter MD-übergreifender Audits stationärer Qualitätsprüfungen differenziert nach MD / PKV-Prüfdienst MD in anderen Diensten durchzuführende Audits im eigenen Dienst durchgeführte Audits MDK Baden-Württemberg 3 3 MDK Bayern 5 5 MDK Berlin-Brandenburg 2 2 MDK Bremen 1 1 MDK Hessen 3 3 MDK Mecklenburg-Vorpommern 1 1 MDK Niedersachsen 4 4 MDK Nord 3 3 MDK Nordrhein 3 3 MDK Rheinland-Pfalz 2 2 MDK Saarland 1 1 MDK Sachsen 3 3 MDK Sachsen-Anhalt 1 1 MDK Thüringen 1 1 MDK Westfalen-Lippe 5 5 Knappschaft 1 1 PKV-Prüfdienst 6 6 Insgesamt In jedem der 45 Audits wurden die Prüfurteile zu insgesamt 97 Prüfkriterien einer zusätzlichen Bewertung durch einen Auditor unterzogen; auditiert wurden zum einen eine Auswahl an Fragen zur 12

13 Strukturqualität 6 sowie sämtliche bewohnerbezogene Prüffragen zur pflegerischen Versorgungsqualität. Wie auch im ambulanten Bereich stand die Frage nach den Übereinstimmungen zwischen den Bewertungen der auditierten Prüffragen durch das Prüfteam und der Bewertung dieser durch den Witness-Auditor im Zentrum der Datenauswertung. Entsprechend wurde für jede der 97 Prüffragen berechnet, in wie viel Prozent der Fälle zwischen dem Urteil des Auditors und des Prüfers eine Übereinstimmung bestand. Die Übereinstimmungsquote für die Gesamtheit aller Prüffragen liegt bei 94,4 Prozent 7. Keine Übereinstimmung gab es bei 5,6 Prozent der auditierten Prüffragen. Bereits 2012 wurden Qualitätsprüfungen stationärer Pflegeeinrichtungen auditiert. Die Übereinstimmungsquote betrug damals noch 93,2 Prozent. Im Vergleich dazu ist 2014 die Übereinstimmungsquote leicht angestiegen. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass seit dem 1. Februar 2014 die neuen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes für die Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien QPR) gelten. Nachfolgend sind die Ergebnisse, auf die einzelnen Prüfbereiche der QPR bezogen, dargestellt: Für jeden Prüfbereich wurde berechnet, wie hoch der prozentuale Anteil der übereinstimmenden Bewertungen zwischen Auditor und Prüfteam für die Gesamtheit der Prüffragen des jeweiligen Prüfbereichs ist und analog dazu, wie hoch der prozentuale Anteil für die nicht-übereinstimmenden Bewertungen zwischen Auditor und Prüfteam ausfällt. Abgebildet sind außerdem die Übereinstimmungsquoten derjenigen Prüffragen, bei denen Auditor und Prüfteam häufiger zu unterschiedlichen Bewertungen kamen. 6 Die Auswahl der Prüffragen zur Strukturqualität wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung festgelegt. Folgende Prüffragen zur Strukturqualität wurden auditiert: 4.5: Ist die Personaleinsatzplanung mit Blick auf den Versorgungs- und Pflegebedarf der Bewohner adäquat? ; 5.1: Liegt die Zuständigkeit für das Qualitätsmanagement auf der Leitungsebene und werden die Aufgaben von dieser wahrgenommen? ; 5.2.: Setzt die stationäre Pflegeeinrichtung die folgenden zwei per Zufallsauswahl ausgewählten Expertenstandards um? ; 6.2: Gibt es in der stationären Pflegeeinrichtung ein angemessenes Hygienemanagement? ; 7.5: Werden Speisen und Getränke in für die Bewohner angenehmen Räumlichkeiten und ruhiger Atmosphäre angeboten? ; 8.3: Sind die Angebote der sozialen Betreuung auf die Bewohnergruppen und deren Bedürfnisse ausgerichtet? ; 8.8.: Sind die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an zusätzliche Betreuungskräfte nach 87b SGB XI im Hinblick auf die Beschäftigung, Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung erfüllt? ; 8.9.: Wird die Eingewöhnung der Bewohner in die stationäre Pflegeeinrichtung systematisch begleitet?. 7 Ausgeschlossen sind hier diejenigen Fälle, bei denen es dem Auditor nicht möglich war, eine Bewertung der jeweiligen Prüffrage vorzunehmen, wenn ihm z.b. die Einsicht in notwendige Dokumente nicht möglich war. 13

14 MOBILITÄT BEHANDLUNGSPFLEGE HARNINKONTINENZ STRUKTURQUALITÄT 9,7 % 7,8 % 6,1 % 5,8 % 90,3 % 92,2 % 93,9 % 94,2 % SONSTIGE ASPEKTE VON ERGEBNISQUALITÄT UMGANG MIT PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER ALLTAGSKOMPETENZ ERNÄHRUNG- UND FLÜSSIGKEITSVERSORGUNG 5,5 % 4,7 % 3,3 % 94,5 % 95,3 % 96,7 % Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst? 88,9 % / 2012: 86,7% Werden bei Bewohnern mit erhöhtem Sturzrisiko die erforderlichen Prophylaxen durchgeführt? Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst? 11.8 Werden erforderliche Dekubitusprophylaxen durchgeführt? übereinstimmende Bewertungen zwischen Auditor und Prüfteam nicht-übereinstimmende Bewertungen zwischen Auditor und Prüfteam 90,0 % / 2012: 81,7% 93,3 % / 2012: 88,3% 88,9 % / 2012: 81,7% Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht? Entspricht die Durchführung der Behandlungspflegerischen Maßnahmen den ärztlichen Anordnungen? Entspricht die Bedarfsmedikation den ärztlichen Anordnungen 91,1 % / 2012: 93,4% 73,3 %/ 2012: 76,7% Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen? 88,8 % / 2012: 81,7% 86,6 % / 2012: Ist der Umgang mit Medikamenten Sachgerecht? 86,6 % / 2012: 86,7% Abbildung 2: Übereinstimmungsquoten für die Prüfbereiche stationärer Qualitätsprüfungen Für den Bereich der Strukturqualität konnte eine Übereinstimmungsquote von 94,2 Prozent erzielt werden, für den Bereich Ernährung und Flüssigkeitsversorgung von 96,7 Prozent; die Übereinstimmungsquote im Prüfbereich Harninkontinenz beträgt 93,9 Prozent; bei den Prüffragen, die sich auf den Umgang mit Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz beziehen, kamen Prüfer und Auditor in 95,3 Prozent der Fälle zu einer übereinstimmenden Bewertung. Die meisten der identifizierten Nicht-Übereinstimmungen traten in den Prüfbereichen Mobilität und Behandlungspflege auf. Die Übereinstimmungsquoten für diese Bereiche von 90,3 bzw. 92,2 Prozent liegen unter der Übereinstimmungsquote, die für die Gesamtheit aller auditierten Prüffragen ermittelt worden ist. Im Prüfbereich Behandlungspflege sind es, wie bereits im Jahr 2012, die Prüffragen 10.2 bis 10.5 zur Medikamentenversorgung, bei denen Auditor und Prüfteam vergleichsweise häufiger zu einer unterschiedlichen Bewertung kamen; im Prüfbereich Mobilität sind es die Prüffragen ( Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst? ); ( Werden bei Bewohnern mit erhöhtem Sturzrisiko die erforderlichen Prophylaxen durchgeführt? und ( Werden bei Bewohnern mit Dekubitusrisiko die erforderlichen Prophylaxen durchgeführt? ) 14

15 Die nicht-übereinstimmenden Bewertungen für die Prüfbereiche Medikamentenversorgung (Prüffragen 10.2, 10.3, 10.4 und 10.5) und Mobilität (Prüffragen 11.4, 11.5 und 11.8) wurden, wie auch im ambulanten Bereich, einer detaillierten qualitativen Einzelfallanalyse unterzogen, mit dem Ziel, die Ursachen für die differierenden Bewertungen zwischen Prüfteam und Auditor zu identifizieren. Den Erkenntnissen dieser Einzelfallanalysen zufolge lassen sich bei den Prüffragen zur Medikamentenversorgung die identifizierten Nicht-Übereinstimmungen in erster Linie auf die Prüfgrundlagen selbst bzw. auf spezifische Präzisierungserfordernisse dieser zurückführen. Dies zeigte sich daran, dass Prüfer und Auditor eine unterschiedliche Zuordnung des Sachverhaltes Medikamentenversorgung in Abgrenzung zu behandlungspflegerischen Maßnahmen vorgenommen haben. Wie die Ergebnisse der Fallkonferenz deutlich machen, ist dies in einer unzureichenden Trennschärfe der Prüffragen begründet. Dieser Sachverhalt ist bereits im Rahmen der Audit-Auswertungen 2012 aufgefallen. Die s.z. ermittelten Übereinstimmungsquoten sind ebenfalls in Abbildung 2 dargestellt. Ein Vorschlag für eine Präzisierung der entsprechenden Prüfgrundlagen liegt vor. Dieser zielt darauf ab, dass die in den Fragen 10.2 bis 10.4 geprüften Aspekte eindeutig einer Frage zugeordnet bzw. einzelnen Fragen klar voneinander abgegrenzt werden (10.2.: Entspricht die Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahmen den ärztliche Anordnungen? ; 10.3.: Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen? ; 10.4.: Entspricht die Bedarfsmedikation den ärztlichen Anordnungen? ). Auch die Prüffragen zum Thema Mobilität waren bereits 2012 Gegenstand qualitativer Einzelfallanalysen. Die nicht-übereinstimmenden Bewertungen resultierten u.a. daraus, dass die auditierten Prüfer den am Prüftag vorgefundenen Ist-Zustand beim Bewohner nicht ausreichend berücksichtigt haben, um daraus eine valide Einschätzung der von der Einrichtung vorgenommenen individuellen Maßnahmen in Hinblick auf ihre Angemessenheit vornehmen zu können. Das galt für die Einschätzung des Sturzrisikos gleichermaßen wie für die Einschätzung des Dekubitusrisikos. Auf der Grundlage der Auditergebnisse wurden MD-interne Schulungsmaßnahmen zu den folgenden Themen umgesetzt: Erkennen eines Risikos im Bereich Mobilität; Umgang mit einer Risikoeinschätzung durch die Einrichtung; Bedeutsamkeit einer adäquaten Erhebung des Ist-Zustandes beim Bewohner, um die Angemessenheit der geplanten und durchgeführten Maßnahmen bewerten zu können. Wie der Vergleich der Übereinstimmungsquoten 2014 und 2012 für den Prüfbereich Mobilität zeigt, haben die Schulungsmaßnahmen Wirkungen gezeigt und Verbesserungen im Sinne einheitlicher Bewertungen ergeben; gleichwohl liegen die 2014 erzielten Übereinstimmungsquoten für diese Prüffragen nach wie vor unter der Quote, die für die Gesamtheit aller Prüffragen erzielt worden ist (vgl. Abbildung 2). Daher wurden die Fälle nicht-übereinstimmender Bewertungen eingehender analysiert und Fallkonferenzen durchgeführt. Hier zeigte sich im Ergebnis, dass es auch weiterhin gilt, die Prüfer für das Thema Risikoeinschätzung zu sensibilisieren. Insbesondere muss es darum gehen, die Prüfer darin zu stärken, auch in Grenzfällen sicher zu beurteilen, ob die Risikoeinschätzung der Einrichtung angemessen ist. Im August 2015 findet ein zweitägiges Multiplikatorenseminar zu diesem Thema statt, in dem auch externe Fachleute referieren werden. Eine weitere Ursache unterschiedlicher Bewertungen zwischen Prüfteam und Auditor ist nach Ergebnissen der qualitativen Analyse die Tatsache, dass der vom Auditor oder Prüfer vorgefundene Istzu- 15

16 stand des pflegebedürftigen Bewohners nicht mit der dokumentierten Einschätzung der Einrichtung übereinstimmte. 8 Zudem lagen in einigen Fällen unterschiedliche Aussagen, z.b. in der Pflegeplanung und den Assessment-Ergebnissen der Einrichtungen zum Sturzrisiko vor, die zu Schwierigkeiten einer eindeutigen Bewertung der Prüffrage führten. Hier sind die in der Prüffrage und Ausfüllanleitung formulierten Anforderungen nicht ausreichend geregelt und bedürfen einer Präzisierung. Klar werden muss, dass das festgestellte individuelle Sturzrisiko dem aktuellen Zustand des Pflegebedürftigen entspricht. 8 Bei der Qualitätsprüfung nimmt der Prüfer den Pflegebedürftigen zuerst in Augenschein und kommt so zu einer aktuellen Einschätzung, ob ein z.b. ein Sturz- oder Dekubitusrisiko vorliegt. Dann gleicht der Prüfer seine Einschätzung mit der von der Einrichtung dokumentierten Einschätzung ab. In manchen Fällen ist diese nicht aktuell. Hinzu kommt, dass das Thema Sturzrisiko eng mit haftungsrechtlichen Fragen verknüpft ist. 16

17 Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragungen - Die Perspektive der Pflegeeinrichtungen SEIT DEM WERDEN BUNDESWEIT 10 PROZENT ALLER PFLEGEEINRICHTUNGEN ZUR ZUFRIEDENHEIT MIT DER DURCHFÜHRUNG DER QUALITÄTSPRÜFUNG BEFRAGT. HIER STEHEN ASPEKTE WIE STRUKTURIERTHEIT UND ABLAUF DER PRÜFUNG, DAS AUFTRETEN DER PRÜFER UND IHRE FACHKOMPETENZ SOWIE DER WAHRGENOMMENE NUTZEN DER QUALITÄTSPRÜFUNG FÜR DIE QUALITÄTSENTWICKLUNG DER PFLEGEEINRICHTUNG IM FOKUS. DIE ERGEBNISSE DER BEFRAGUNGEN WERDEN VON DEN MD UND DEM PKV-PRÜFDIENST REGELMÄßIG AUSGEWERTET UND GEWÄHRLEISTEN EINE KONTINUIERLICHE INFORMATION DARÜBER, OB DIE ANFORDERUNGEN AN DIE QUALITÄT DER QUALITÄTSPRÜFUNG AUS PERSPEKTIVE DER PFLEGEEINRICHTUNGEN ERFÜLLT SIND. DIE INFORMATIONEN AUS DEN BEFRAGUNGEN KOMMEN MD-INTERN BEI GESPRÄCHEN MIT AUFTRAGGEBERN UND LEISTUNGSERBRINGERN ZUM EINSATZ UND WERDEN ZUM ZWECKE DES INTERNEN QUALITÄTSMANAGEMENTS ZUR VERBESSERUNG DES ABLAUFS DER QUALITÄTSPRÜFUNGEN GENUTZT. Die Resonanz der Pflegeeinrichtungen auf die Zufriedenheitsbefragung 2014 ist sehr positiv. Das zeigt sich u.a. an der hohen Rücklaufquote. Mit durchschnittlich fast 70 Prozent übertrifft dies die Erwartungen und dokumentiert das Interesse der Pflegeeinrichtungen, dem MD bzw. den PKV-Prüfdienst ein Feedback zur Qualität der Qualitätsprüfungen und ihrer Produkte zu geben. Die Rücklaufquoten (bezogen auf die einzelnen MD und den PKV-Prüfdienst) können der folgenden Abbildung entnommen werden. MDK BADEN WÜRTTEMBERG 44 MDK BAYERN 69 MDK BERLIN-BRANDENBURG 65 MDK BREMEN 58 MDK HESSEN MDK MECKLENBURG-VORPOMMERN MDK NIEDERSACHSEN MDK NORD MDK NORDRHEIN 65 MDK RHEINLAND-PFALZ 93 MDK SAARLAND 78 MDK SACHSEN 76 MDK SACHSEN-ANHALT 39 MDK THÜRINGEN 83 MDK WESTFALEN-LIPPE 69 KNAPPSCHAFT 100 PKV-PRÜFDIENST 72 Abbildung 3: Rücklaufquoten für die Befragung der Pflegeeinrichtungen zur Durchführung der Qualitätsprüfung differenziert nach MD bzw. PKV-Prüfdienst (Angaben in Prozent; zu beachten ist, dass der SMD Knappschaft im Berichtzeitraum zwei Pflegeeinrichtungen in die Befragung einbezogen hat, die beide den Fragebogen beantwortet haben) 17

18 Im Jahr 2014 haben bundesweit Pflegeeinrichtungen den Fragebogen beantwortet. Die zurückgesandten Fragebögen verteilen sich auf die verschiedenen Einrichtungsarten wie folgt: stationäre Pflegeeinrichtungen: n=429 (46,7 Prozent); ambulante Pflegeeinrichtungen: n=389 (42,4 Prozent) und Einrichtungen der Tagespflege: n=83 (9,0 Prozent); Einrichtungen der Kurzzeitpflege: n=17 (1,9 Prozent) (keine oder ungültige Angabe zur Einrichtungsart: n=85). Im Folgenden sind die Ergebnisse der bundesweiten Auswertung dargestellt. GESAMTZUFRIEDENHEIT 18,4 1,3 0,3 WIE ZUFRIEDEN SIND SIE INSGESAMT MIT DER DURCHFÜHRUNG DER QUALITÄTSPRÜFUNG? zufrieden überwiegend zufrieden überwiegend unzufrieden unzufrieden 80,0 Gültige Angaben = 100 Prozent Abbildung 4: Ergebnisse zur Gesamtzufriedenheit mit der Durchführung der Qualitätsprüfung Insgesamt sind 80,0 Prozent der befragten Einrichtungsvertreter zufrieden mit der Durchführung der Qualitätsprüfung; 18,4 Prozent äußerten sich überwiegend zufrieden mit der Durchführung der Qualitätsprüfung. Lediglich 1,6 Prozent der Befragten gaben an, überwiegend unzufrieden bis unzufrieden zu sein. Die Einrichtungsvertreter wurden darüber hinaus gebeten zu verschiedenen Teilaspekten der Qualitätsprüfung Stellung zu nehmen. Dazu gehören Struktur und Ablauf der Prüfung, die Atmosphäre während der Prüfung, die Kompetenz und das Auftreten der Prüfer sowie der wahrgenommene Nutzen der Qualitätsprüfung für die Qualitätsentwicklung der eigenen Einrichtung. Nachfolgend sind die Angaben der Befragten zu den genannten Qualitätsanforderungen dargestellt. 18

19 FRAGENBEREICH STRUKTUR UND ABLAUF DER PRÜFUNG 10,9 0,7 0,3 10,7 0,5 0,7 15,5 2,4 1,5 DAS EINFÜHRUNGS- GESPRÄCH WAR INFORMATIV DAS EINFÜHRUNGS- GESPRÄCH WAR STRUKTURIERT DAS EINFÜHRUNGS- GESPRÄCH WAR HILFREICH 88,1 88,1 80,7 11,0 1,3 0,2 9,9 0,6 0,4 13,4 1,9 1,2 DAS ABSCHLUSS- GESPRÄCH WAR INFORMATIV DAS ABSCHLUSS- GESPRÄCH WAR STRUKTURIERT DAS ABSCHLUSS- GESPRÄCH WAR HILFREICH 87,5 89,1 83,4 10,6 1,1 0,2 trifft zu trifft überwiegend zu DIE PRÜFUNG WAR STRUKTURIERT trifft überwiegend nicht zu trifft nicht zu 88,0 Gültige Angaben = 100 Prozent Abbildung 5: Ergebnisse der Befragung zur Struktur und zum Ablauf der Prüfung Zustimmungswerte in Prozent Mit Struktur und Ablauf der Prüfung sind die Befragten grundsätzlich zufrieden. Besonders hoch sind die Zustimmungswerte in den Bereichen, in denen nach der Strukturiertheit des Einführungsgesprächs (88,1 Prozent), des Abschlussgesprächs (89,1 Prozent) und der Prüfung insgesamt gefragt wurde (88,0). Etwas geringer fallen die Werte für die Frage aus, ob Einführungs- und Abschlussgespräch hilfreich waren aus (80,7 Prozent bzw. 83,4 Prozent). Das hat sicherlich damit zu tun, dass die in den Pflegeeinrichtungen Tätigen mittlerweile mit den Qualitätsprüfungen nach 114 ff. SGB XI und dem Ablauf vor Ort vertraut sind. 19

20 FRAGENBEREICH AUFTRETEN DER PRÜFER UND FACHKOMPETENZ 6,1 0,2 0,3 12,2 0,9 0,4 13,9 1,1 0,1 DER UMGANG MIT DEN BEWOHNERN WAR RESPEKTVOLL DIE INTIMSPHÄRE WAHREND DER UMGANG MIT DEN MITARBEITERN WAR RESPEKTVOLL UND AUF AUGENHÖHE DIE PRÜFUNG WAR FACHKOMPETENT 93,4 86,5 84,9 trifft zu trifft überwiegend zu trifft überwiegend nicht zu trifft nicht zu Gültige Angaben = 100 Prozent Abbildung 6: Ergebnisse der Befragung zum Auftreten der Prüfer und zum Ablauf der Prüfung Zustimmungswerte in Prozent Mit dem persönlichen Auftreten der Prüfer und ihrer Fachkompetenz sind die befragten Einrichtungsvertreter ebenfalls zufrieden. Als besonders positiv wird der Umgang der Prüfer mit den Pflegebedürftigen eingeschätzt (93,4 Prozent). Ebenfalls hoch sind die Zustimmungswerte für den Umgang der Prüfer mit den Mitarbeitern (86,5 Prozent) sowie für die Kompetenz der Gutachter (84,9 Prozent). Das bestätigt auch die Analyse der Freitextangaben, die durch die Pflegeeinrichtungen gemacht worden sind. In 80 Prozent aller Freitextangaben äußerten sich die befragten Einrichtungsvertreter positiv und anerkennend zur Prüfatmosphäre und zur Kollegialität der Prüfteams. 20

21 FRAGENBEREICH WAHRGENOMMENER NUTZEN DER QUALITÄTSPRÜFUNG 6,7 3,7 2,7 0,7 13,5 2,1 0,4 35,0 28,2 DER PRAKTISCHE NUTZEN FÜR DIE QUALITÄTS- ENTWIKLUNG WAR HOCH DIE VORLÄUFIGEN EMPFEHLUNGEN WAREN NACHVOLLZIEHBAR DIE PRÜFUNG WAR BEARTUNGS- ORIENTIERT 54,6 68,4 84,0 trifft zu trifft überwiegend zu trifft überwiegend nicht zu trifft nicht zu Gültige Angaben = 100 Prozent Abbildung 7: Ergebnisse der Befragung zum Nutzen der Qualitätsprüfung Zustimmungswerte in Prozent Die ermittelten Zustimmungswerte für diesen Fragenbereich fallen im Vergleich geringer aus. 54,6 Prozent der befragten Einrichtungsvertreter schätzen den Nutzen der Prüfung als hoch ein; 35,0 Prozent stimmen dem in überwiegendem Maße zu; 10,4 Prozent erachten den Nutzen der Qualitätsprüfung am Prüftag als gering ein. Eine Ursache hierfür könnte sein, dass mit der Durchführung der Prüfung hohe organisatorische Anforderungen an die Pflegeeinrichtungen gestellt werden. Gleichzeitig aber nach Abschluss der Prüfung das schriftlich fixierte Ergebnis noch nicht vorliegt, sondern dies erst mit Versand des Prüfberichts an die Einrichtung erfolgt. Zudem sind bei der Mehrzahl der Prüfungen die meisten prüfrelevanten Sachverhalte erfüllt. Damit sind auch die Möglichkeiten begrenzt, Impulse zur weiteren Qualitätsentwicklung zu geben. Dies bestätigen die Freitextangaben. Allerdings haben gerade diejenigen Befragten, die den Nutzen der Qualitätsprüfung als gering einschätzen, die Möglichkeit einer Kommentierung ihrer Bewertung nicht genutzt, sondern vor allem Einrichtungsvertreter, die den Nutzen der Prüfung für die Qualitätsentwicklung als hoch einschätzen. Nach den vorläufigen Empfehlungen befragt, haben 68,4 Prozent der Einrichtungsvertreter angegeben, dass diese nachvollziehbar sind; 28,2 Prozent stimmten dieser Aussage in überwiegendem Maße zu und 3,4 Prozent gaben an, dass dies nicht bzw. überwiegend nicht zutrifft. Sicherlich spielt hier auch die Tatsache eine Rolle, dass der Prüfbericht zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht vorliegt. Möglicherweise spiegelt dies aber auch eine Diskrepanz zwischen der subjektiv wahrgenommenen Versorgungsqualität und den vorläufigen Ergebnissen der Qualitätsprüfung wider. Die Einrichtungsvertreter wurden außerdem nach negativen Erfahrungen und Aspekten im Rahmen der Qualitätsprüfung befragt. Bemängelt werden hier vor allem der mit den Qualitätsprüfungen verbundene organisatorische Aufwand, z.b. beim Einholen der Einverständniserklärungen, und die Tatsache, dass die Prüfungen unangemeldet stattfinden. 21

22 3 Die Qualität der Prüfberichte Ergebnisse aus den MD-übergreifenden Audits Die fachliche Perspektive DER PRÜFBERICHT SOLL DIE PFLEGEEINRICHTUNGEN IN DIE LAGE VERSETZEN, FESTGESTELLTE QUALITÄTSMÄNGEL NACH- VOLLZIEHEN ZU KÖNNEN. ZUGLEICH MUSS ES DEN LANDESVERBÄNDEN DER PFLEGEKASSEN ERMÖGLICHT WERDEN, EI- NEN BEGRÜNDETEN MAßNAHMENBESCHEID ZU ERTEILEN. DIES IST DANN DER FALL, WENN DER PRÜFBERICHT VOLL- STÄNDIG, SACHLICH UND FACHLICH KORREKT, VERSTÄNDLICH, NACHVOLLZIEHBAR UND PLAUSIBEL IST. DIE BUNDESWEIT EINHEITLICHE QUALITÄTSSICHERUNG DER PRÜFBERICHTE ERFOLGT SEIT EIN PROZENT ALLER PRÜFBERICHTE WER- DEN JÄHRLICH ALS EINE MAßNAHME ZUR INTERNEN QUALITÄTSSICHERUNG EINER BEWERTUNG UNTERZOGEN. HIERZU WIRD BUNDESWEIT EIN EINHEITLICHER BEWERTUNGSBOGEN ANGEWANDT. DIE ERGEBNISSE WERDEN IM INTERNEN QM DER MD UND DES PKV-PRÜFDIENSTS GENUTZT. DER BEWERTUNGSBOGEN WIRD ZUSÄTZLICH BEI DEN MD-ÜBERGREIFENDEN AUDITS GENUTZT, D.H. DER AUDITOR BEWERTET AUF DER GRUNDLAGE SEINER BEOBACHTUNGEN UND BEURTEILUNGEN WÄHREND DES AUDITS DEN PRÜFBE- RICHT DES AUDITIERTEN MD IN HINBLICK DARAUF, OB DIE QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN DEN PRÜFBERICHT ERFÜLLT SIND. DER AUDITOR KANN DAMIT ALS WITNESS DER QUALITÄTSPRÜFUNG AUSKUNFT DARÜBER GEBEN, OB SICH DIE IN DER PRÜFUNG FESTGESTELLTEN SACHVERHALTE AUCH NACHVOLLZIEHBAR IM PRÜFBERICHT ABBILDEN wurden 45 Prüfberichte von Qualitätsprüfungen stationärer Einrichtungen durch die Auditoren bewertet. Nachstehend sind die von den Auditoren angegebenen Erfüllungsgrade für die 45 Prüfberichte angegeben. Bewertet wurden sowohl formale Qualitätsanforderungen als auch die fachliche und inhaltliche Nachvollziehbarkeit der Prüfberichte. 22

23 FORMALE ANFORDERUNGEN VOLLSTÄNDIGKEIT Trifft zu Trifft überwiegend zu Trifft nicht zu ABWEICHUNGEN VOM PRÜFVERFAHREN SIND BEGRÜNDET 73,9 % 8,7 % 17,4 % IN DER ZUSAMMENFASSUNG IST ZU DEN WESENTLICHEN ASPEKTEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG UND ZU DEN PRÜFERGEBNISSEN EINE AUSSAGE VORHANDEN 95,2 % 2,4 % 2,4 % IN DEN ANLAGEN SIND ALLE BEURTEILUNGEN MIT NEIN BEGRÜNDET 97,6 % 2,4 % SACHLICHE UND FACHLICHE KORREKTHEIT DIE ZUSAMMENFASSUNG ENTHÄLT KEINE PERSÖNLICHE WERTUNG 100,0 % IN DEN ANLAGEN SIND DIE ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BEURTEILUNGEN FACHLICH KORREKT BEGRÜNDET 76,2 % 23,8 % IM PRÜFBERICHT UND DEN ANLAGEN IST DIE EINHALTUNG DES DATENSCHUTZES GEWÄHRLEISTET 92,9 % 7,1 % VERSTÄNDLICHKEIT DIE VERWENDUNG VON ABKÜRZUNGEN ERFOLGT NACH DUDEN UND/ODER NACH ERLÄUTERUNG BZW. ABKÜRZUNGSLISTE. 90,5 % 9,5 % GRAMMATIK UND ORTHOGRAPHIE SIND KORREKT 85,7 % 14,3 % Abbildung 8: Ergebnisse der MD-übergreifenden Audits stationär Qualität des Prüfberichts Die formalen Anforderungen an die Vollständigkeit sind nach den Bewertungen der Auditoren in einem überwiegenden Maße erfüllt. Einzig die Frage, ob Abweichungen vom Prüfverfahren stets im Prüfbericht begründet sind, ist in 17,4 Prozent der Fälle mit nicht zutreffend bewertet worden. Eine nähere Analyse zeigte, dass es hier zu fehlerhaften Eintragungen der Auditoren kam. Während die Anforderungen an Datenschutz und Objektivität der Prüfberichte in einem hohen Maße erfüllt sind, sind bei 23,8 Prozent der Fälle in den Anlagen die Erläuterungen zu den Beurteilungen nicht immer ausreichend fachlich korrekt begründet. Hier besteht Verbesserungsbedarf. Im Bereich Verständlichkeit zeigt sich, dass Grammatik und Orthographie von den Auditoren nicht immer vollständig als korrekt bewertet wurden. Die Auditoren waren hier sehr kritisch. Bereits vereinzelte Tippfehler führten dazu, dass die Anforderung als nicht erfüllt bewertet wurde. 23

24 NACHVOLLZIEHBARKEIT UND PLAUSIBILITÄT Trifft nicht zu DIE ZUSAMMENFASSUNG BESCHREIBT NACHVOLLZIEHBAR DAS GESAMTBILDE DER EINRIHTUNG WIE ES SICH AUS DEN ANLAGEN ERGIBT Trifft zu 88,1 % Trifft überwiegend zu 9,5 % 2,4 % IN DEN EMPFEHLUNGEN ZUR BESEITIGUNG VON QUALITÄTSDEFIZITEN SIND DIE MAßNAHMEN EINDEUTIG AUS DEN DEFIZITEN ABGELEITET. 92,9 % 4,8 % 2,4 % IM ERHEBUNGSBOGEN DER EINBEZOGENEN PFLEGEBEDÜRFTIGEN BESTEHT KEIN WIDERSPRUCH ZWISCHEN DER IST-ERHEBUNG UND DER RISIKOBEWERTUNG 85,7 % 14,3 % IN DEN ANLAGEN SIND DIE BEWERTUNGEN MIT "NEIN" NACHVOLLZIEHBAR BEGRÜNDET. 85,7 % 11,9 % 2,4 % Abbildung 9: Ergebnisse der MD-übergreifenden Audits Qualität des Prüfberichts Im Bereich der Nachvollziehbarkeit und Plausibilität besteht Verbesserungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Kongruenz zwischen Ist-Erhebung und Risikobewertung sowie bei der Anforderung, negative Bewertungen von Prüffragen stets nachvollziehbar zu begründen. Diese Bewertungen decken sich mit den Ergebnissen aus den Fallkonferenzen, in denen ebenfalls Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Beschreibung der Befunderhebung und Risikoeinschätzung identifiziert werden konnte. Diese Erkenntnisse werden mit dem Multiplikatorenseminar, das im Sommer 2015 stattfinden wird, in die MD und den PKV-Prüfdienst gespiegelt. Darauf aufbauend sollen dann interne QS- Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. 24

25 Ergebnisse der Befragungen - Die Perspektive der Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen 10 PROZENT ALLER PFLEGEEINRICHTUNGEN WERDEN SEIT 2014 BUNDESWEIT JÄHRLICH UM EINE AUSKUNFT ZU IHRER ZUFRIEDENHEIT MIT DEN PRÜFBERICHTEN DER MEDIZINISCHEN DIENSTE UND DEM PKV-PRÜFDIENST BEFRAGT. AUCH DIE IN AUFTRAG GEBENDEN LANDESVERBÄNDE DER PFLEGEKASSEN ERHALTEN EINMAL JÄHRLICH DIE GELEGENHEIT AN- HAND EINES STANDARDISIERTEN FRAGEBOGENS DEM JEWEILS ZUSTÄNDIGEN MD BZW. DEM PKV-PRÜFDIENST EINE RÜCKMELDUNG ZU DEN PRÜFBERICHTEN DES VERGANGENEN JAHRES ZU GEBEN. GEFRAGT WIRD U.A. DANACH, OB DIE FORMALEN ANFORDERUNGEN WIE VOLLSTÄNDIGKEIT UND VERSTÄNDLICHKEIT ERFÜLLT SIND. ABER AUCH DIE NACH- VOLLZIEHBARKEIT DER PRÜFUNGSERGEBNISSE SOLL NÄHER BELEUCHTET WERDEN. Befragung der Pflegeeinrichtungen Im Vergleich zur Befragung der Pflegeeinrichtungen zur Durchführung der Qualitätsprüfung fällt die Rücklaufquote hier mit durchschnittlich 40 Prozent geringer aus. Gleichwohl spiegelt diese immer noch hohe Rücklaufquote das große Interesse der Pflegeeinrichtungen wider, dem MD auch ein Feedback zu den Prüfberichten geben. Die Rücklaufquote differenziert nach den einzelnen Medizinischen Diensten und dem PKV-Prüfdienst stellt sich wie folgt dar. MDK BADEN WÜRTTEMBERG 35 MDK BAYERN 52 MDK BERLIN-BRANDENBURG 33 MDK BREMEN 58 MDK HESSEN 24 MDK MECKLENBURG-VORPOMMERN 19 MDK NIEDERSACHSEN MDK NORD MDK NORDRHEIN 40 MDK RHEINLAND-PFALZ 63 MDK SAARLAND 33 MDK SACHSEN 42 MDK SACHSEN-ANHALT 4 MDK THÜRINGEN 55 MDK WESTFALEN-LIPPE 36 KNAPPSCHAFT 100 PKV-PRÜFDIENST 44 Abbildung 10: Rücklaufquoten für die Befragung der Pflegeeinrichtungen zur Qualität des Prüfberichts differenziert nach MD bzw. PKV-Prüfdienst (Angaben in Prozent; zu beachten ist, dass der SMD Knappschaft im Berichtzeitraum zwei Pflegeeinrichtungen in die Befragung einbezogen hat, die beide den Fragebogen beantwortet haben) 25

26 Bundesweit haben 588 Pflegeeinrichtungen den Fragebogen zur Zufriedenheit mit der Qualität des Prüfberichtes beantwortet. Mit 48 Prozent haben häufiger stationäre Pflegeeinrichtungen geantwortet (n=268). An zweiter Stelle stehen ambulante Pflegeeinrichtungen mit 42 Prozent (n=235), gefolgt von den Einrichtungen der Tagespflege mit 7,5 Prozent (n=43). 2,2 Prozent sind Vertreter von Einrichtungen der Kurzzeitpflege (n=12) und 0,2 Prozent (n=1) von Hospizen (keine oder ungültige Angabe zur Einrichtungsart: n=14). GESAMTZUFRIEDENHEIT 2,3 0,7 20,9 WIE ZUFRIEDEN SIND SIE INSGESAMT MIT DER QUALITÄT DES PRÜFBERICHTS zufrieden überwiegend zufrieden überwiegend unzufrieden unzufrieden 76,1 Abbildung 11: Ergebnisse zur Gesamtzufriedenheit mit der Qualität des Prüfberichts Insgesamt sind 76,1 Prozent der Pflegeinrichtungen zufrieden mit der Qualität des Prüfberichts; 20,9 Prozent äußerten sich überwiegend zufrieden. Drei Prozent der Befragten gaben an, überwiegend unzufrieden bis unzufrieden mit der Qualität des Prüfberichts zu sein. Die Pflegeeinrichtungen wurden außerdem gebeten zu verschiedenen Teilaspekten der Prüfberichts Stellung zu nehmen. Dazu gehören Struktur, Verständlichkeit, sachliche und fachliche Korrektheit des Prüfberichts, die Nachvollziehbarkeit der dokumentierten Ergebnisse sowie der wahrgenommene Nutzen des Prüfberichts für die Qualitätsentwicklung der eigenen Einrichtung. Nachfolgend sind die Angaben der befragten Pflegeeinrichtungen zur Zufriedenheit mit den abgefragten Einzelaspekten dargestellt. 26

27 STRUKTUR, VERSTÄNDLICHKEIT UND SACHLICH FACHLICHE KORREKTHEIT 19,3 0,2 0,2 25,1 2,4 1,0 24,5 2,1 0,7 DER AUFBAU DES PRÜFBERICHTS IST NACHVOLLZIEHBAR DIE ZUSAMMENFASSUNG DIENT DEM ÜBERBLICK DIE DETAILLIERTE DARSTELLUNG DER EINZELERGEBNISSE IST HILFREICH ZUM VERSTÄNDNIS DES PRÜFBERICHTS 80,3 71,4 72,7 12,9 0,2 0,2 20,6 1,8 0,2 26,3 1,6 0,5 DIE AUSSAGEN IM PRÜFBERICHT SIND SACHLICH DIE AUSSAGEN IM PRÜFBERICHT SIND VERSTÄNDLICH DIE AUSSAGEN IM PRÜFBERICHT SIND EINDEUTIG 86,8 77,4 71,6 trifft zu trifft überwiegend zu Gültige Angaben = 100 Prozent trifft überwiegend nicht zu trifft nicht zu Abbildung 12: Ergebnisse der Befragung zur Struktur, Verständlichkeit des Prüfberichts und sachlich fachliche Korrektheit Zustimmungswerte in Prozent Die formalen Anforderungen an die Prüfberichte sind aus Sicht der befragten Einrichtungsvertreter zum größten Teil erfüllt. Besonders hoch sind die Zustimmungswerte in den Bereichen, in denen nach Aufbau des Berichts, der Sachlichkeit und der Verständlichkeit der Aussagen gefragt wird. Etwas geringer fallen die Werte für die Frage aus, ob die Aussagen im Prüfbericht eindeutig sind. Hier stimmen 71,6 Prozent der befragten Einrichtungsvertreter uneingeschränkt zu; 26,3 Prozent stimmen überwiegend zu; 2,1 Prozent stimmen nicht bzw. überwiegend nicht zu. Gleiches gilt für die Frage, ob die Zusammenfassung hilfreich für den Überblick über die Prüfergebnisse ist. Dieser Aussage stimmen 71,4 Prozent der befragten Einrichtungsvertreter uneingeschränkt zu; bei 25,1 Prozent wurde dieser Aussage als überwiegend zutreffend bewertet; 3,4 Prozent der Befragten finden, dass dies nicht bzw. in überwiegenden Maße nicht der Fall ist. 27

28 NACHVOLLZIEHBARKEIT 2,0 0,5 1,7 1,9 1,6 0,7 31,2 DIE FESTSTELLUNGEN IM PRÜFBERICHT SIND INSGESAMT RICHTIG 66,3 28,4 IN DEN EMPFEHLUNGEN ZUR BESEITIGUNG VON QUALITÄTSDEFIZITEN SIND DIE MAßNAHMEN EINDEUTIG AUS DEN DEFIZITEN ABGELEITET 68,0 15,9 DIE INHALTE DER BERATUNG STIMMEN MIT DEN EMPFEHLUNGEN IM PRÜFBERICHT ÜBEREIN 81,8 13,8 2,0 0,7 trifft zu trifft überwiegend zu DIE INHALTE DES ABSCHLUSS- GESPRÄCHS SPIEGELN SICH IM PRÜFBERICHT WIDER trifft überwiegend nicht zu trifft nicht zu 83,5 Gültige Angaben = 100 Prozent Abbildung 13: Ergebnisse der Befragung Nachvollziehbarkeit des Prüfberichts Zustimmungswerte in Prozent Im Bereich der Nachvollziehbarkeit fallen die Zustimmungswerte besonders hoch für die Fragen aus, die die Kongruenz zwischen Qualitätsprüfung und Prüfbericht fokussieren: 81,8 Prozent der Befragten gaben an, dass sich die Inhalte der Beratung auch in den Empfehlungen des Prüfberichts widerfanden; 15,9 Prozent sehen dies in überwiegendem Maße als erfüllt an. Nur 2,3 Prozent stimmten dieser Aussage nicht bzw. überwiegend nicht zu. Auch die Inhalte des Abschlussgesprächs spiegeln sich aus Sicht der befragten Einrichtungsvertreter im Prüfbericht wider. 83,5 Prozent der befragten Einrichtungsvertreter stimmen hierzu uneingeschränkt zu, weitere 13,8 Prozent stimmen überwiegend zu. Etwas geringer fallen die Zustimmungswerte aus, wenn es darum geht, ob die Feststellungen im Prüfbericht aus Sicht der Befragten insgesamt korrekt sind. Nur 66,3 Prozent stimmen der Aussage uneingeschränkt zu; 31,2 Prozent sehen diese Anforderung immer noch als überwiegend erfüllt an und 2,5 Prozent schätzen diese Anforderung als nicht bzw. überwiegend nicht erfüllt an. Auch hier spielen möglicherweise Diskrepanzen zwischen dem eigenen Qualitätsverständnis und den Ergebnissen der Qualitätsprüfung eine Rolle. Nicht vollends einverstanden sind die befragten Einrichtungsvertreter, wenn es darum geht, ob sich die im Prüfbericht empfohlenen Maßnahmen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten eindeutig aus den Defiziten ableiten: Nur 68,0 Prozent stimmen dieser Aussage zu; 28,4 Prozent sehen dies als überwiegend erfüllt an und 3,6 Prozent stimmen nicht bzw. überwiegend nicht zu. Hier besteht Verbesserungsbedarf. Bestätigt wird dies durch die Ergebnisse aus den Fallkonferenzen (Befunderhebung und Risikoeinschätzung) und der Bewertung der Prüfberichte aus fachlicher Sicht (negative Bewertungen von Prüffragen müssen nachvollziehbar begründet sein). Die Detailanalyse zeigte auch, 28

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