Bewilligungsverfahren für Erdwärmesonden im Kanton Basel-Landschaft. Merkblatt für Bauherrschaft
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1 4410 Liestal, Rheinstrasse 29 Telefon Telefax Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Amt für Umweltschutz und Energie Bewilligungsverfahren für Erdwärmesonden im Kanton Basel-Landschaft Merkblatt für Bauherrschaft Inhaltsverzeichnis 1 Die Bewilligungspraxis in groben Zügen Erdwärmenutzungskarte Aufbau der Erdwärmenutzungskarte Geltungsbereich der Erdwärmenutzungskarte Informationen zur Erdwärmenutzung abfragen Der Erdwärmebericht Die Erdwärmenutzungskarte Gesuchseinreichung Auskünfte... 3 Anhang A Der Erdwärmebericht im Geoportal BL... 4 Anhang B Die Erdwärmenutzungskarte im Geoportal BL Die Bewilligungspraxis in groben Zügen Im Siedlungsgebiet sind Erdwärmesonden überall da zugelassen, wo das Grundwasser nicht gefährdet ist und bei der Erstellung und im Betrieb der Erdwärmesonden keine geologischen Risiken bestehen. Generell nicht erlaubt sind Erdwärmesonden in Grundwasserschutzzonen, auf belasteten Standorten und Standorten mit konkurrierenden Nutzungen (z.b. unterirdischen Anlagen). Außerhalb des Siedlungsgebiets sind Erdsondenanlagen ebenfalls nicht erlaubt. Erdsondenanlagen sind bewilligungspflichtig, Bewilligungsbehörde ist das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE). 2 Erdwärmenutzungskarte 2.1 Aufbau der Erdwärmenutzungskarte In der Erdwärmenutzungskarte auf dem Geo-Portal des Kantons Basel-Landschaft ( ist dargestellt, wo die Erstellung von Erdwärmesonden erlaubt ist. Es werden fünf Fälle unterschieden: Fall A: Erdwärmesondenbohrungen sind nicht erlaubt.
2 2 Fall B: Erdwärmesondenbohrungen werden mit speziellen Auflagen bis zur maximal zulässigen Bohrtiefe bewilligt. Fall BC: Erdwärmesondenbohrungen werden mit speziellen Auflagen bis zur maximal zulässigen Bohrtiefe bewilligt. Bohrungen werden ohne speziellen Auflagen bewilligt, wenn die Bohrtiefe so gewählt wird, dass nur in Schichten des Fall C (ersichtlich aus dem Schichtprofil) gebohrt wird. Fall C: Erdwärmesondenbohrungen werden ohne speziellen Auflagen bis zur maximal zulässigen Bohrtiefe bewilligt. Gesuche für Bohrungen, welche den Fällen B, BC und C genügen, können ohne ein hydrogeologisches Gutachten eingereicht werden. Für alle anderen Bohrungen (z.b. tiefer als die maximal zulässige Bohrtiefe) muss ein hydrogeologisches Gutachten eingeholt und mit dem Gesuch eingereicht werden. Ausnahmen können nur bewilligt werden, wenn das geologische Gutachten eindeutig aufgezeigt, dass am Standort durch die grössere Bohrtiefe keine zusätzlichen Risiken entstehen und die Kriterien des Erdwärmnutzungskonzept erfüllt sind. 2.2 Geltungsbereich der Erdwärmenutzungskarte Die Erdwärmenutzungskarte prognostiziert die maximale Bohrtiefe aufgrund der bei der Erstellung der Karte vorhandnen Informationen. Ein Gesuch kann abgelehnt werden, wenn seit der Erstellung der Karte neue geologische Informationen vorhanden sind, welche zeigen, dass Bohrungen an diesem Standort gemäss dem Erdwärmenutzungskonzept nicht zulässig sind. Grundsätzlich gilt: Sollten andere geologische Schichten als die in der Erdwärmenutzungskarte prognostizierten Schichten angetroffen werden, dürfen diese nur angebohrt werden, wenn die Kriterien des Erdwärmenutzungskonzeptes eingehalten werden können. Die in der Erdwärmenutzungskarte prognostizierte maximale Bohrtiefe ist keine garantierte Bohrtiefe. 2.3 Informationen zur Erdwärmenutzung abfragen Der Erdwärmebericht Auf dem Geoportal BL kann für jeden Standort im Kanton Basel-Landschaft ein sogenannter Erdwärmebericht erstellt werden (siehe Anhang A). Aus dem Erdwärmebericht wird z.b. ersichtlich, wo gebohrt werden darf, wie tief eine Bohrung sein darf oder aus welchem Grund an einem Standort eine Bohrung nicht bewilligt werden kann Die Erdwärmenutzungskarte Die Erdwärmenutzungskarte stellt die Informationen, welche im Erdwärmebericht zusammengefasst sind, in einer Karte dar (siehe Anhang B).
3 3 Der Erdwärmebericht wird aus den zum Zeitpunkt der Abfrage vorliegenden Daten generiert. Der Erdwärmebericht kann somit aktueller wie die Erdwärmesondenkarte sein. Es ist deshalb möglich, dass sich der Erdwärmebericht von der Erdwärmenutzungskarte unterscheidet. 3 Gesuchseinreichung 1. Die Bauherrschaft prüft anhand des Erdwärmeberichts, ob Erdwärmesondenbohrungen an Ihrem Standort erlaubt sind. 2. Die Bauherrschaft oder ein beauftragtes Unternehmen reicht das Gesuch (Unterlagen in Papierform oder eingescannt als PDF) beim AUE ein. Einzureichen sind: das Gesuchsformular für Bohrungen (Sondierbewilligung). das Beiblatt Erdwärmenutzung zum Bohrgesuch. ein Situationsplan, auf welchem die Lage der geplanten Bohrung(en) eingezeichnet ist. falls notwendig, ein hydrogeologisches Gutachten, das durch ein qualifiziertes Geologiebüro erarbeitet wurde. Bohrungen näher als 3 m zum Nachbargrundstück bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Nachbarn. Ist die Parzelle mit einer Abstandslinie (z.b. Baulinie oder Strassenbaulinie) belegt und kommt ein Bohrpunkt zwischen Abstandslinie und Parzellengrenze zu liegen, ist die schriftliche Zustimmung der Standortgemeinde einzuholen. 3. Entscheid AUE: Beurteilung des Gesuchs durch das AUE. Gesuch (Fall B und C) können durch das AUE abgelehnt werden, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse seit der Erstellung der Erdwärmenutzungskarte ein Kriterium für das Abteufen einer Erdwärme sonde nicht mehr erfüllt ist. Unter finden Sie Unterlagen und Formulare für ein Gesuch. Hinweis: Das Bewilligungsverfahren für Erdwärmesonden läuft unabhängig von einem allfälligen Baugesuchsverfahren. Gesuche sind deshalb immer dem AUE einzureichen. 4 Auskünfte Amt für Umweltschutz und Energie Kanton Basel-Landschaft Fachstelle Grundwasser Rheinstrasse 29, 4410 Liestal Telefon Telefax Stand: Mittwoch, 28. Januar 2015
4 4 Anhang A Der Erdwärmebericht im Geoportal BL Der Einstieg erfolgt über den Link Die Erdwärmesondenbericht wird über den Knopf "Bericht erstellen (PDF)" ausgewählt. Wenn der Knopf Erdwärmebericht angeklickt wird, ändert sich der Cursor,um eine sog. räumliche Selektion durchzuführen. Beim Klick auf den gewünschten Standort wird ein PDF-Bericht mit den Informationen zu diesem Standort generiert.
5 5 Die folgende Grafik stellt schematisch dar, wie das repräsentative Schichtverzeichnis im Erdwärmesondenbericht abgebildet ist: In dem repräsentativen Schichtverzeichnis wird der prognositizierte Schichtaufbau an diesem Ort dargestellt. Zu jeder geologischen Formation wird aufgeführt, ob diese dem Fall A, B oder C zuzuordnen ist. Gebohrt werden darf bis zum ersten Auftreten einer Schicht mit Fall A. Aus dem repräsentativen Schichtverzeichnis lässt sich die maximale Bohrtiefe abschätzen. Diese berechnet sich aus den Mächtigkeiten der einzelnen Schichten (inkl. der obersten geologischen Schicht) minus der Bohrtoleranz, die aufgrund der geologischen Datengrundlage abgeschätzt wurde. Die so berechnete maximale Bohrtiefe kann wegen der Klassifizierung von Werten für die Darstellung der Karte im GIS oder wegen Grundwasserstockwerken vom Wert im Reiter "Maximale Bohrtiefe" unterscheiden. Maßgebend ist die Bohrtiefe, welche im Reiter "Maximale Bohrtiefe" angegeben ist.
6 6 Anhang B Die Erdwärmenutzungskarte im Geoportal BL Der Einstieg in die Erdwärmenutzungskarte erfolgt über den Link Die Erdwärmenutzungskarte wird über das Thema "Erdwärmenutzung" ausgewählt. Dargestellt wird die Erdwärmenutzungskarte, indem das Thema mit einem Häckchen ausgewählt wird. Die Legende zu den einzelnen Themen lässt sich durch das unten aufgeführte Symbol auswählen.
7 7 In einem nächsten Schritt ist der Standrot zu suchen, an welchem eine Erdwärmesondenanlage erstellt werden soll. Im untenstehenden Beispiel wird nach der Parzelle 960 in Liestal gesucht. Ist die Parzelle rot dargestellt, ist das Erstellen einer Erdwärmesondenanlage an diesem Standort nicht zulässig. Ist die Fläche ganz oder teilweise in den Farben grün oder gelb dargestellt, können Erdwärmesondenbohrungen realisiert werden.
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