Geburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?
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- Emilia Pohl
- vor 7 Jahren
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1 Anhebung der Lebensalter Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Arbeitslose/Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für Schwerbehinderte Geburtsjahrgang Länger arbeiten oder Rentenabschlag? 1996 und 1997 hat der Gesetzgeber die angehoben, ab denen Versicherte eine Altersrente ohne Abschlag beziehen können: von 60 auf 65 bei der Altersrente für Frauen sowie bei der Altersrente für Arbeitslose und Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit, von 63 auf 65 bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Seit dem Jahr wird auch bei der Altersrente für Schwerbehinderte die Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre angehoben, allerdings mit einem großzügigen Vertrauensschutz. Über die Auswirkungen der Anhebung der informiert Sie dieses Faltblatt. Sonderdruck 1 Ihre Landesversicherungsanstalt Stand: Januar 2002
2 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Tabelle I Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 65 seit dem Jahr 1997 * * Für die vor Juni 1939 geborenen Versicherten ist das Thema erledigt: Sie sind inzwischen in Rente oder sind bei ab 2002 nicht mehr vom Abschlag betroffen. Deswegen verzichten wir insoweit auf die tabellarische Darstellung. Juni Jan. 02 9,00% Juli März 02 9,30% Aug Mai 02 9,60% Sept Juli 02 9,90% Okt Sept ,20% Nov Nov ,50% Dez Jan ,80% Jan März 03 11,10% Feb Mai 03 11,40% März Juli 03 11,70% April Sept ,00% Mai Nov ,30% Juni Jan ,60% Juli März 04 12,90% Aug Mai 04 13,20% Sept Juli 04 13,50% Okt Sept ,80% Nov Nov ,10% Dez Jan ,40% Jan März 05 14,70% Feb Mai 05 15,00% März Juli 05 15,30% April Sept ,60% Mai Nov ,90% Juni Jan ,20% Juli März 06 16,50% Aug Mai 06 16,80% Sept Juli 06 17,10% Okt Sept ,40% Nov Nov ,70% Dez Jan ,00% ab Jan Lebensjahr 18,00% bis Dez.51 * bei am Ersten eines Monats Geborenen beginnt die Rente einen Monat früher (gilt für alle Tabellen). Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erhalten Männer und Frauen, wenn sie vor dem geboren sind, mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 15 Jahren erfüllen und entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen (364 Tage) arbeitslos waren 2
3 1 Seit können auch Teilzeitarbeitskräfte diese Regelung wahrnehmen. 24 Kalendermonate (= zwei Jahre) Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben u n d innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit 1 Während der 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit (zwischen dem 55. Lebensjahr und ) muß der Arbeitgeber für den Versicherten Aufstockungsbeträge zum Teilzeitarbeitsverdienst und zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Die Altersgrenze von 60 Jahren wird für Versicherte der Jahrgänge 1937 und jünger seit 1997 stufenweise in Monatsschritten auf 65 Jahre angehoben. Die Rente kann jedoch weiterhin vorzeitig mit Abschlag ab dem 60. Lebensjahr beansprucht werden (siehe Tabelle I). Vertrauensschutzregelung 2 Die Anhebung der Altersgrenze richtet sich nach Tabelle III: für Versicherte, die bis zum geboren sind u n d am bereits arbeitslos waren deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer vor dem erfolgten Kündigung oder Vereinbarung nach dem beendet worden ist. Gleiches gilt für eine vor dem Stichtag vereinbarte Befristung des Arbeitsverhältnisses oder eine vor dem Stichtag bewilligte befristete arbeitsmarktpolitische Maßnahme (ABM). Ein bestehender Vertrauensschutz wird durch die spätere Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder den Eintritt in eine neue ABM nicht berührt; für Versicherte, die vor dem geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (ohne Zeiten des Leistungsbezugs vom Arbeitsamt) haben. 2 Ohne Regelung für Beschäftigte der Montanindustrie 3
4 Altersrente für Frauen Tabelle II Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 65 seit dem Jahr 2000 * * Für die vor Dezember 1940 geborenen Frauen ist das Thema erledigt: Sie sind inzwischen in Rente oder sind bei ab 2002 nicht mehr vom Abschlag betroffen. Deswegen verzichten wir insoweit auf die tabellarische Darstellung. Dez Jan. 02 3,60% Jan März 02 3,90% Feb Mai 02 4,20% März Juli 02 4,50% April Sept. 02 4,80% Mai Nov. 02 5,10% Juni Jan. 03 5,40% Juli März 03 5,70% Aug Mai 03 6,00% Sept Juli 03 6,30% Okt Sept. 03 6,60% Nov Nov. 03 6,90% Dez Jan. 04 7,20% Jan März 04 7,50% Feb Mai 04 7,80% März Juli 04 8,10% April Sept. 04 8,40% Mai Nov. 04 8,70% Juni Jan. 05 9,00% Juli März 05 9,30% Aug Mai 05 9,60% Sept Juli 05 9,90% Okt Sept ,20% Nov Nov ,50% Dez Jan ,80% Jan März 06 11,10% Feb Mai 06 11,40% März Juli 06 11,70% April Sept ,00% Mai Nov ,30% Juni Jan ,60% Juli März 07 12,90% Aug Mai 07 13,20% Sept Juli 07 13,50% Okt Sept ,80% Nov Nov ,10% Dez Jan ,40% Jan März 08 14,70% Feb Mai 08 15,00% März Juli 08 15,30% April Sept ,60% Mai Nov ,90% Juni Jan ,20% Juli März 09 16,50% Aug Mai 09 16,80% Sept Juli 09 17,10% Okt Sept ,40% Nov Nov ,70% Dez Jan ,00% ab Jan Lebensjahr 18,00% bis Dez. 51 Die Altersrente für Frauen erhalten weibliche Versicherte, die vor dem geboren sind, mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben u n d die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen u n d 4
5 nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben (hierzu zählen z. B. auch Kindererziehungszeiten). Die Altersgrenze 60 wird für Frauen der Jahrgänge 1940 und jünger seit dem Jahr 2000 in Monatsschritten auf 65 Jahre angehoben. Diese Rente kann jedoch weiterhin vorzeitig mit Abschlag ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden (siehe Tabelle II). Vertrauensschutzregelung** Die Anhebung der Altersgrenze richtet sich für folgende Personen nach Tabelle III: Frauen, die bis zum geboren sind u n d am bereits arbeitslos waren oder Vorruhestandsgeld bezogen haben deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer vor dem erfolgten Kündigung oder Vereinbarung nach dem beendet worden ist. Gleiches gilt für eine vor dem Stichtag vereinbarte Befristung des Arbeitsverhältnisses oder eine vor dem Stichtag bewilligte befristete arbeitsmarktpolitische Maßnahme (ABM). Ein bestehender Vertrauensschutz wird durch die spätere Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder den Eintritt in eine neue ABM nicht berührt Frauen, die vor dem geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung (ohne Zeiten des Leistungsbezugs wegen Arbeitslosigkeit) haben. Tabelle III Vertrauensschutzregelung: Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit/ Altersrente für Frauen** * um... Monate Für die vor September 1941 geborenen Frauen ist das Thema erledigt: Sie sind inzwischen in Rente oder sind bei ab 2002 nicht mehr vom Abschlag betroffen. Deswegen verzichten wir insoweit auf die tabellarische Darstellung. Sept Januar ,90% Oktober Februar ,90% November März ,90% Dezember April ,90% ** Ohne Regelungen für Beschäftigte der Montanindustrie Alltersgrenzen 5
6 Altersrente für Schwerbehinderte Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Männer und Frauen, wenn sie mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben u n d bei Beginn der Rente als Schwerbehinderte anerkannt 3 sind u n d die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Für vor dem geborene Versicherte führt auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem am geltenden Recht 4 zu einem Anspruch auf diese Altersrente. Seit dem Jahr 2001 wird die Altersgrenze 60 für die Geburtsjahrgänge 1941 und jünger stufenweise in Monatsschritten auf 63 Jahre angehoben. Die Rente kann jedoch weiterhin vorzeitig mit Abschlag ab dem 60. Lebensjahr beansprucht werden (siehe Tabelle IV). Vertrauensschutzregelung Die Anhebung der Altersgrenze gilt nicht für Versicherte, die bis zum geboren sind und am schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren Versicherte, die vor dem geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (ohne Zeiten des Leistungsbezugs wegen Arbeitslosigkeit) haben. Sie können die Altersrente weiterhin nach Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschlag in Anspruch nehmen. 3 anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%, nachgewiesen wird die Schwerbehinderung durch einen Bescheid des Versorgungsamtes. 4 Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird durch den Rentenbescheid nachgewiesen oder durch den Rentenversicherungsträger geprüft. Tabelle IV Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte von 60 auf 63 ab dem Jahr 2001 * Für die vor Juni 1941 geborenen Versicherten ist das Thema erledigt: Sie sind inzwischen in Rente oder sind bei ab 2002 nicht mehr vom Abschlag betroffen. Deswegen verzichten wir insoweit auf die tabellarische Darstellung. Juni 41 6 Jan. 02 1,80% Juli 41 7 März 02 2,10% Aug Mai 02 2,40% Sept Juli 02 2,70% Okt Sept. 02 3,00% Nov Nov. 02 3,30% Dez Jan. 03 3,60% Jan März 03 3,90% Feb Mai 03 4,20% März Juli 03 4,50% April Sept. 03 4,80% Mai Nov. 03 5,10% Juni Jan. 04 5,40% Juli März 04 5,70% Aug Mai 04 6,00% Sept Juli 04 6,30% Okt Sept. 04 6,60% Nov Nov. 04 6,90% Dez Jan. 05 7,20% Jan März 05 7,50% Feb Mai 05 7,80% März Juli 05 8,10% April Sept. 05 8,40% Mai Nov. 05 8,70% Juni Jan. 06 9,00% Juli März 06 9,30% Aug Mai 06 9,60% Sept Juli 06 9,90% Okt Sept ,20% Nov Nov ,50% Dez Jan ,80% ab Jan Lebensjahr 10,80% bis Dez.50 6
7 Altersrente für langjährig Versicherte erhalten Männer und Frauen, die mindestens das 63. Lebensjahr vollendet haben u n d die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Die Altersgrenze von 63 Jahren wird für Versicherte der Jahrgänge 1937 und jünger seit dem Jahr 2000 stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Rente kann jedoch weiterhin vorzeitig mit Abschlag ab dem 63. Lebensjahr beansprucht werden (siehe Tabelle V). Tabelle V Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 65 seit dem Jahr 2000 * mit 63 Für die vor Dezember 1937 geborenen Versicherten ist das Thema erledigt: Sie sind inzwischen in Rente oder sind bei ab 2002 nicht mehr vom Abschlag betroffen. Deswegen verzichten wir insoweit auf die tabellarische Darstellung. Dez Jan. 02 3,60% Jan März 02 3,90% Feb Mai 02 4,20% März Juli 02 4,50% April Sept. 02 4,80% Mai Nov. 02 5,10% Juni Jan. 03 5,40% Juli März 03 5,70% Aug Mai 03 6,00% Sept Juli 03 6,30% Okt Sept. 03 6,60% Nov Nov. 03 6,90% Dez Jan. 04 7,20% ab Jan Lebensj. 7,20% bis Dez.47 Vertrauensschutzregelung Die Anhebung der Altersgrenze richtet sich für folgende Personen nach Tabelle VI: Versicherte, die vor dem geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (ohne Zeiten des Leistungsbezugs wegen Arbeitslosigkeit) haben Versicherte, die bis zum geboren sind und am zum Beispiel Vorruhestandsgeld bezogen haben. Tabelle VI Vertrauensschutzregelung für die Anhebung der bei der Altersrente für langjährig Versicherte * um... Monate mit 63 Für die vor September 1938 geborenen Versicherten ist das Thema erledigt: Sie sind inzwischen in Rente oder sind bei ab 2002 nicht mehr vom Abschlag betroffen. Deswegen verzichten wir insoweit auf die tabellarische Darstellung. Sept Jan. 02 0,90% Okt Feb. 02 0,90% Nov März 02 0,90% Dez April 02 0,90% Jan Juni 02 1,20% Feb Juli 02 1,20% März 39 4 Aug. 02 1,20% April 39 4 Sept. 02 1,20% Mai 39 5 Nov. 02 1,50% Juni 39 5 Dez. 02 1,50% Juli 39 5 Jan. 03 1,50% Aug Feb. 03 1,50% Sept April 03 1,80% Okt Mai 03 1,80% 7
8 * um... Monate mit 63 Nov Juni 03 1,80% Dez Juli 03 1,80% Jan Sept. 03 2,10% Feb Okt. 03 2,10% März 40 7 Nov. 03 2,10% April 40 7 Dez. 03 2,10% Mai 40 8 Feb. 04 2,40% Juni 40 8 März 04 2,40% Juli 40 8 April 04 2,40% Aug Mai 04 2,40% Sept Juli 04 2,70% Okt Aug. 04 2,70% Nov Sept. 04 2,70% Dez Okt. 04 2,70% Jan Dez. 04 3,00% Feb Jan. 05 3,00% März Feb. 05 3,00% April März 05 3,00% Mai Mai 05 3,30% Juni Juni 05 3,30% Juli Juli 05 3,30% Aug Aug. 05 3,30% Sept Okt. 05 3,60% Okt Nov. 05 3,60% Nov Dez. 05 3,60% Dez Jan. 06 3,60% Altersrente für langjährig Versicherte ab Geburtsjahrgang 1948 Versicherte der Jahrgänge 1948 und jünger werden die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag bereits vor Vollendung des 63. Lebensjahres bekommen können, frühestens aber ab dem 62. Lebensjahr, nach folgender Tabelle: Tabelle VII Geburtsmonat/ Geburtsjahr Vorzeitige Inanspruchnahme frühestens ab Jahre Monate frühstmöglichem Jan. Feb ,50% März April ,80% Mai Juni ,10% Juli Aug ,40% Sep Okt ,70% Nov Dez ,00% Jan. Feb ,30% März April ,60% Mai Jun ,90% Juli Aug ,20% Sept. Okt ,50% Nov. Dez ,80% ab Jan ,80% Hinweise: Die Altersgrenze von 65 Jahren für die Regelaltersrente wird nach dem derzeitigen Rechtsstand nicht angehoben. Für jede Art von Rente muß die oder der Versicherte einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Altersrentner müssen vor Vollendung des 65. Lebensjahres bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten. Alle Abschläge gelten für die volle Laufzeit der Rente, also nicht nur bis zum 65. Lebensjahr. Wir beraten Sie: WDV Bad Homburg 040/001, Tel.:
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