Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten in Indonesien
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- Lars Leopold Boer
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1 Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten in Indonesien RA Dr. Christian Schultze, LL.M.
2 Inhalt 1. Rechtssysteme in Indonesien 2. Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung 3. Handelsvertreterrecht 4. Zweigniederlassungen, Gesellschaftsformen 5. Lokale Arbeitsverträge 6. Steuerrecht 7.Rechtsdurchsetzung - Gerichtsbarkeit und Schiedsverfahren
3 1. Rechtssysteme in Indonesien Islamisches Recht / religiöses Recht / Gewohnheitsrecht Mehrheitlich islamisches Land (knapp 90%) Scharia Geltungsbereich: eine Quelle der Gesetzgebung und im Familien-, Erb- und Strafrecht In Bezug auf das Wirtschaftsrecht: Starke Berücksichtigung der Interessen der Kaufleute Spekulationsverbot (Spiel, Wette) Zinsverbot Gewohnheitsrecht (Adat) hat hohen Stellenwert Wandfliese Gerichtssaal Alhambra" by Orientalist. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
4 1. Rechtssysteme Indonesien weltliches Recht Niederländisches Recht / Kolonialmacht Niederländisches Zivilgesetzbuch von 1847 Beruht fast unverändert auf französischem Code Civil von 1804 u.a. E-Commerce RL 2008/2012 Kein UN Kaufrecht Investitionsschutzabkommen Deutschland Indonesien seit 1971 FDI müssen genehmigt werden Nationalschutzgesetze seit 2009 (Sprache, Flagge) nicht in Kraft, aber Tendenz
5 2. Vertragsgestaltung Vertragspartner Partei identifizieren, wirksame Vertretung sicherstellen Schriftlich (mindestens textlich = )! Vertragsschluss, Beendigung, Liefer- und Zahlungsziele definieren! Vorsicht bei Zinsen und Verjährung vs. Schariarecht Sicherheit: Eigentumsvorbehalt nicht AGB wirksam in den Vertragstext; international anerkannten Bank bestätigtes, bedingungsfreies, unwiderrufliches Akkreditiv auf erstes Anfordern zahlbar; Vorkasse Währungssicherungsklausel (Schwankungen 30 %) / force majeure Rechtswahl Incoterms, Schweizer Recht, niederl. Recht Sales contract Louvre AO2753 von Marie-Lan Nguyen / Wikimedia Commons. Schiedsklausel ICC, LCIA, DIFC oder auch HKIAC
6 3. Handelsvertreterrecht Handelsvertretervertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, beim Handelsministerium registriert werden (höchstens 2 Jahre gültig) und vom indonesischen Konsulat gestempelt werden. Handelsvertreter können nur Einheimische, oder Unternehmen, die sich zu mind. 50% in einheimischer Hand befinden, sein Exklusivität grds. nicht vorgeschrieben, aber Ausnahmebranchen (z.b. KfZ) und öffentliche Ausschreibungen sole agent ; Wettbewerbsverbot regeln Kündigung ist im Gesetz abschließend geregelt; wichtiger Grund wegen Schlechtleistung ist nicht vorgesehen! Oft Voraussetzungen für Ausschreibungen Hohe Schadens- bzw. Ausgleichsforderungen nach Vertragsbeendigung möglich
7 4. FDI / Zweigniederlassung Investitionsschutzabkommen FDI müssen genehmigt werden Negative Investment List FDI unzulässig z.b. in Einzelhandel, Prüfstationen, Museen, Spielhallen Repräsentanz: keine direkte Geschäftstätigkeit, nur Anbahnung oder Marketing (kein Import, Export oder Vertragsabschluss; keine Gewinnerzielung) Zweigniederlassung Branch office: rechtlich nicht selbstständig, beschränkte wirtschaftliche Aktivitäten, muss registriert werden, notwendig für Ausschreibungen, komplizierte Gründung
8 4. Gesellschaft GmbH / P.T. Mischform zwischen GmbH und AG deutschen Rechts Vorstand und Aufsichtsrat mind. 2 Gesellschafter Mindeststammkapital 50 Mio Rupien (derzeit ca ) bei Ausländerbeteiligung 2,5 Mrd Rp. (ca ) und Mindest-Invest von 10 Mrd. Rp. (720 TEUR)! 100% ausländischer Gesellschaftsanteil grundsätzlich möglich; Joint Ventures; Einheimische müssen mindestens 5% Anteilsbesitz halten TK Industrie nur bis zu 49 % ausländisch
9 5. Arbeitsverträge Sponsorship System ; Vorrang Einheimischer; Ausländer teilweise nicht zugelassen Mindestbeschäftigungsquoten für die einheimischen Arbeitnehmer, werden aber in der Praxis oft nicht durchgesetzt Arbeitsverträge sollen schriftlich gefasst werden, sind aber auch mündlich gültig
10 7. Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen von 1991 derzeit Revisionsverhandlungen Die Körperschaftsteuer 25%; bis zu 4,8 Mrd Rp. (320 TEUR) Umsatz 12,5% Umsatzsteuer 10 % Einkommenssteuer bis zu 30 % Deutliche Steuererleichterungen in Freihandelszonen (SEZ) Außerdem FDI Anreize in bestimmten Branchen / Gebieten ( Pioneer Industries ) Devisen Ein- und Ausfuhr unbeschränkt
11 7. Rechtsdurchsetzung Ausländische Urteile werden in Indonesien weder anerkannt noch vollstreckt! Undurchsichtige Zuständigkeiten und Gesetzeslage, Ausführungsbestimmungen Wirtschaftsrecht: 3-stufiges Gerichtssystem (Court of First Instance, Court of Appeal und Cassation Court) Überlastung der Gerichte, Zustellung Indonesien ist Mitglied des NY UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (aber Ordre Public) daher häufige Empfehlung: Schiedsklausel vereinbaren Verfahrenssprache, Verhandlungsort und Streitregeln festlegen (z.b. ICC Rules; Hong Kong)
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13 Vielen Dank! Dr. Christian Schultze, LL.M (London) Rechtsanwalt, Fachanwalt Handels- u GesRecht SES Berlin Rechtsanwälte und Notare Uhlandstraße 7/8, Berlin e: christian.schultze@ses-legal.de t: w:
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