ARBEITEN IN NORWEGEN BEREICH INTERNATIONALES ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEKAMMER

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1 ARBEITEN IN NORWEGEN BEREICH INTERNATIONALES ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEKAMMER KONTAKT: Tel:

2 ARBEITEN IN NORWEGEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME DER ÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT IN NORWEGEN: Die Anerkennung von ärztlichen Diplomen, die innerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR inkl. der Schweiz erworben werden, erfolgt auf der Grundlage der EU- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. In dieser Richtlinie sind in Anhang V all jene Diplome gelistet, die von anderen EU- Staaten gegenseitig automatisch anerkannt werden müssen. Aufgrund dessen sind österreichische Diplome (Grundausbildung, Allgemeinmedizin und jene Sonderfächer, die in Anhang der gegenständlichen Richtlinie angeführt sind) in Norwegen automatisch anzuerkennen. Für die Tätigkeit in Norwegen müssen alle Ärzte beim SAK (Statens Autorisasjons- Kontor for helsepersonell) die Berufsberechtigung ( Autorisasjon ) beantragen, im Anschluss erfolgt die Eintragung im Norwegian registry for health personnel : Norwegian Registration Authority for Health Personnel (SAK) P.O.Box 8053 Dep 0031 Oslo Norwegen Tel bzw. Adresse: Calmeyers gate 1, Oslo Bei der Beantragung der Autorisasjon müssen keine spezifischen Kenntnisse der norwegischen Sprache nachgewiesen werden. Es liegt in der Verantwortung des zukünftigen Dienstgebers sicherzustellen, dass ausländische Ärzte für die Kommunikation mit Patienten, Angehörigen und Kollegen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Norwegischkurse können bei der Norwegischen Botschaft (Konsulat) in Österreich erfragt werden. Weitere Informationen zur Registrierung (Bearbeitungsdauer, Gebühren, etc.) finden Sie auf den folgenden Seiten: FachärztInnen können die Anerkennung ihrer fachärztlichen Berufsqalifikation beim Norwegian Directorate of Health beantragen, nachdem ihnen die Autorisasjon erteilt wurde: Helsedirektoratet Pb 7000 St. Olavs plass/universitetsgata Oslo Tel

3 Zu den erforderlichen Dokumenten für diese beiden Anerkennungsverfahren zählen: - eine Bescheinigung über die EU-Konformität der ärztlichen Grundausbildung gemäß Anhang der EU-Richtlinie 2005/36/EG - eine Bestätigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über die disziplinäre Unbescholtenheit ( Certificate of good standing ) und - gegebenenfalls eine Bescheinigung über die EU-Konformität der fachärztlichen Weiterbildung oder der spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin Weitere Informationen dazu finden Sie unter Ausstellung von Bescheinigungen Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer Qualifikation in Norwegen kontaktieren Sie bitte den Bereich Internationales der Österreichischen Ärztekammer: international@aerztekammer.at AUTORISATION ALS ARZT FÜR ABSOLVENTEN DES ÖSTERREICHISCHEN MEDIZINSTUDIUMS In Norwegen ist nach Absolvierung der Grundausbildung eine 18 monatige Basisausbildung ( Turnustjeneste ) vorgesehen. Erst nach Absolvierung dieser Basisausbildung, kann die Autorisasjon beantragt werden und ein Einstieg in die Fachweiterbildung erfolgen (weiterführende Informationen finden Sie unter: Da die durch die Promotionsurkunde Doktor(in) der gesamten Heilkunde bescheinigte Ausbildung sämtliche Voraussetzungen des Artikels 24 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen erfüllt und diese Urkunde im Anhang der EU-Richtlinie 2005/36/EG für Österreich angeführt ist, sind AbsolventInnen des österreichischen Medizinstudiums in Norwegen AbsolventInnen des Turnustjeneste gleichzusetzten und erhalten daher die norwegische Autorisasjon. AbsolventInnen des Österreichischen Medizinstudiums ist es daher nicht möglich, die 18 monatige Basisausbildung ( Turnustjeneste ) zu absolvieren. ANRECHNUNG AUSLÄNDISCHER AUSBILDUNGSZEITEN IN ÖSTERREICH Einzelne, im Ausland absolvierte Ausbildungszeiten (bzw. im vorliegenden Fall die Facharztausbildung) sind über Antrag im Wege der Landesärztekammer von der Ausbildungskommission der Österreichischen Ärztekammer aufgrund der im Original vorgelegten Zeugnisse und Nachweise auf die Gleichwertigkeit mit einer Ausbildung gemäß österreichischer Ärzte-Ausbildungsordnung zu prüfen und mittels Bescheid zu werten. Bei diesem behördlichen Akt handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung. Allgemeine Informationen zur Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie im Internet unter Dort finden Sie sowohl die österreichische Ausbildungsordnung sowie häufig gestellte Fragen zur Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten. 3

4 STELLENSUCHE: Der Gesundheitsbereich ist folgendermaßen strukturiert: - Gesundheitsdienste auf kommunaler Ebene, wo AllgemeinmedizinerInnen ein großes Leistungsspektrum abdecken - Regionale Gesundheitsbehörden unter staatlicher Führung, welche für fachärztliche Leistungen in Krankenhäusern verantwortlich sind, diese sind: o Helse Nord o Helse Midt-Norge o Helse Vest o Helse Sor-Ost STELLENPORTALE: NAV EURES Arbeids- og Velferdsdirektoratet Postfach 5 St. Olavs Plass N-0130 Oslo, Tel: KRANKENHÄUSER: Aker University Hospital, Olso Harstad Sykehus - Haukeland Sykehus, Bergen Kirkenes Sykehus - Kongsgard Sykehus, Kristiansand - Lofoten Sykehus - Lovisenberg Diakonale Sykehus, Oslo - Namdal Sykehus, Nord-Trøndelag - Narvik Sykehus - Narvik Sykehus 4

5 Nordland Sentralsykehus, Bodø - Rana Sentralsykehus - Statens Senter for Epilepsi, Sandvika National Hospital, Rikshospitalet, Olso University Hospital of Trondheim - INTERESSENSVERTRETUNG: Die norwegische Ärztevereinigung Den Norske Lageforening» ist eine Interessensvertretung mit freiwilliger Mitgliedschaft und gewerkschaftlichen Aufgaben: Den Norske Lageforening (Norwegian Medical Association) Legenes hus, Akersgt. 2 Postboks 1152 sentrum 0107 Oslo Norway Tel: legeforeningen@legeforeningen.no 5

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