Polizeipräsidium München. Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Polizeipräsidium München. Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer"

Transkript

1 Polizeipräsidium München Lagebild 215 Ungeschützte Verkehrsteilnehmer

2 2 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Impressum: Herausgeber und Polizeipräsidium München Verleger, Ettstraße 2, 8333 München Redaktion: Abteilung Einsatz - E 4 - Polizeiliche Verkehrsaufgaben Tel. (89) mailto:pp-mue.muenchen.e4@polizei.bayern.de Nachdruck oder sonstige Auswertung auch auszugsweise nur mit Quellenangabe gestattet

3 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 3 I n h a l t Vorwort 4 1. Fahrrad und Radfahrer im Straßenverkehr Technische Anforderungen Zulassung zum Straßenverkehr Vorgeschriebene Ausrüstung nach der Straßenverkehrszulassungsordnung ( 67 StVZO) Fahrradanhänger Rikscha Verhaltensnormen für Radfahrer Die wichtigsten StVO-Bestimmungen (Änderungen eingearbeitet) Kinder als Radfahrer Radfahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten Konflikträume zwischen Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern Radfahrer setzten in der Mehrzahl der Unfälle selbst eine Ursache Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung auf der Fahrbahn Fahrradstraße Radfahrer / Fußgänger Verhalten an Bushaltstellen Toter Winkel Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Radverkehr Fußgänger Kinder Inline-Skates Fun Fahrzeuge - Segway vs. Hoverboards, Air-Wheels, u.a Senioren Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Fußgängerverkehr Ausblick 34 Radfahrer Anlage Fußgänger Anlage Seite

4 4 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Vorwort Das Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer soll einerseits die Verkehrssituation für Radfahrer und Fußgänger mit ihren Gefahren und Risiken darstellen und andererseits Möglichkeiten zur sicheren Bewältigung des Verkehrsalltags aufzeigen. Die Tatsache, dass den hier angesprochenen Verkehrsteilnehmern das schützende Blechkleid und technische Errungenschaften, wie zum Beispiel Antiblockiersystem (ABS) oder Fahrdynamikregelung bzw. Electronic Stability Control (ESC) fehlen, zieht bei einem Verkehrsunfall häufig schwere oder sogar tödliche Verletzungen nach sich. Beobachtungen im Verkehrsalltag lassen allerdings den Schluss zu, dass vielen Radfahrern und Fußgängern diese Tatsache keineswegs bewusst ist bzw. sie ihre Schutzlosigkeit unterschätzen. So könnten Radfahrer in einer Vielzahl von Fällen z.b. schwere Kopfverletzungen durch das Tragen eines Helms vermeiden. Fußgänger könnten beim Überqueren von Fahrbahnen gesicherte Stellen nutzen. Beide Verkehrsteilnehmer-Gruppen sind den Gefahren des Toten Winkels ausgesetzt eine erhöhte Sensibilität bzgl. dieser Problematik könnte u.u. manchen Verkehrsunfall vermeiden helfen. Im Jahr 215 ereigneten sich im Bereich des Polizeipräsidiums München (Stadtgebiet und Landkreis) Fahrradunfälle. Daran waren Radfahrer beteiligt. In der Hälfte der Fälle waren Radfahrer Verursacher oder zumindest Mitverursacher Radfahrer wurden verletzt 38 davon schwer. Fünf Radfahrer wurden getötet (Anmerkung: keiner der verstorbenen Radfahrer hatte einen Fahrradhelm getragen. 5 getötete Radfahrer Verursacher / Opfer Landkreisbereich 2 4% Stadtgebiet 3 6% Verursacher Opfer beides Bei den insgesamt 935 Unfällen mit Fußgängern waren 98 Fußgänger beteiligt. 793 wurden verletzt 156 davon schwer. Zehn Fußgänger wurden getötet. Fußgänger im Alter ab 65 Jahren waren mit 247 Beteiligten am häufigsten beteiligt. Unter den 21 Verkehrstoten im Jahr 215 waren zehn Fußgänger (44,8 %), 6 davon über 65 Jahre alt. 1 getötete Fußgänger Verursacher / Opfer Landkreisbereich % Stadtgebiet 1 1% Verursacher Opfer beides

5 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 5 Bei Unfällen handelt es sich um keine Bagatellen, vielmehr verändern diese oft schicksalhaft menschliche Lebenswege. Rechnen Sie deshalb mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer, suchen Sie stets den Blickkontakt, verzichten Sie auch einmal auf Ihr Vorrecht und gehen Sie gelassener mit Verkehrssituationen um. Neben der Beachtung der Verkehrsvorschriften fordert die Straßenverkehrsordnung von allen Verkehrsteilnehmern in 1 ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Davon profitieren Radfahrer, Fußgänger und Kfz-Führer gleichermaßen in Form eines sichereren und entspannteren Ankommens am Zielort! Detaillierte Aussagen zu Unfallzahlen/-ursachen/-verursachern und -zeiten sind in der Anlage dargestellt. Die nachfolgenden Tipps und Hinweise zur Rechtslage in den Textteilen dienen der Förderung eines unfallfreien Miteinanders. Sämtliche Verhaltensvorschriften für Verkehrsteilnehmer sind der Straßenverkehrsordnung entnommen, aus welcher in diesem Lagebild in Auszügen zitiert wird ( Umfassende Informationen zu Verkehrsthemen finden Sie im Internet auch unter:

6 6 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 1. Fahrrad und Radfahrer im Straßenverkehr Im Laufe der Zeit avancierte das Fahrrad zu einem beliebten Freizeitgerät für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von spezialisierten Fahrrädern für alle Bedürfnisse: Stadt-, Touren- oder Rennräder, City-, Trekking- und Mountainbikes, um nur einige zu nennen. In den letzten Jahren zeichnete sich mit den E-Bikes eine weitere Entwicklung ab. Dabei wird die Muskelkraft des Radfahrern durch einen Elektromotor unterstützt, der mit zunehmender Geschwindigkeit immer weniger Unterstützung leistet (Pedal Electric Cycles = sogenannte Pedelecs). Diese Fahrräder unterliegen unter gewissen Voraussetzungen nicht der Zulassungs- und Führerscheinpflicht 1. Unbestritten ist, dass das Fahrrad im städtischen Verkehr in einem Umkreis bis ca. fünf Kilometern das ökologisch vernünftigste Verkehrsmittel ist. Dazu ermöglicht das Fahrrad Kindern und Jugendlichen einen deutlich größeren Aktionsradius und eine individuelle Mobilität. Seit 1986 gibt es für die Landeshauptstadt München eigene Verkehrsentwicklungspläne Radverkehr (VEP-R), in denen Lage, Funktion und Kapazität der Radfahrverbindungen festgelegt werden. Die Münchner Verkehrsplanung will damit möglichst viel Autoverkehr auf umweltverträgliche Verkehrsmittel (Fuß, Rad, Bus und Bahn) verlagern. Der Anteil des Fahrrades am Modal Split (Verkehrsmittelwahl) betrug in der Landeshauptstadt München bei der letzten Evaluation 17,4 % (28: 13,8 %). Eine weitere Zunahme wird prognostiziert, zumal sich die Landeshauptstadt das Ziel eines Fahrradanteils von 2 % bis 22 gesteckt hat. Doch birgt die Nutzung des Fahrrades gerade für Kinder besondere Gefahren. Zum einen unterschätzen diese häufig die Risiken bei überhöhtem Tempo, zum anderen nehmen Kinder zum Teil ohne Kenntnis der Verkehrsregeln am Straßenverkehr teil. Im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung führen ständig 26 Verkehrserzieher der Münchner Polizei mit 13 mobilen Jugendverkehrsschulen die praktische Fahrradausbildung in den vierten Klassen durch, welche für die Schülerinnen und Schüler mit einer theoretischen und praktischen Prüfung endet. Auch die Mitnahme von Kindern auf Fahrrädern oder in Fahrradanhängern bringt Risiken mit sich und unterliegt Regeln. So dürfen nur Personen, die 16 Jahre oder älter sind, Kinder auf Fahrrädern oder in Fahrradanhängern mitnehmen. Und dies auch nur dann, wenn die beförderten Kinder nicht älter als sieben Jahre sind. Für alle gilt: Umsicht, Vorsicht, Rücksicht! Das heißt: Um Unfälle zu vermeiden oder zumindest deren Folgen gering zu halten, bleibt dem Radfahrer nur die Einsicht, ein Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand zu benutzen und die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Das heißt auch einmal auf ein Vorfahrtsrecht zu verzichten. Zudem empfiehlt es sich, einen geprüften Fahrradhelm zu tragen, obgleich dies nicht Pflicht ist. Mehr Informationen zum Thema Fahrradhelm erhalten Sie unter: 1 Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von,25 kw ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h [...] unterbrochen wird. Richtlinie 22/24/EG Artikel 1 (h)

7 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Technische Anforderungen Definition Fahrrad Das Fahrrad ist im Wiener Abkommen vom als Fahrzeug definiert: Es muss wenigstens zwei Räder haben und ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben werden. Unter diese Merkmale fallen auch Liegeräder, Bäckerräder mit Transportbehältern und mehrspurige Fahrräder, z.b. auch Fahrradrikschas. Nicht darunter fallen maschinell angetriebene Fahrräder. Diese Varianten gelten als Kraftfahrzeuge (ausgenommen Elektro-Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung). Zwar fallen auch Kinderräder 2 unter die Definition Fahrrad. Nach 24 StVO gelten diese jedoch nicht als Fahrzeuge, es sind die Vorschriften für Fußgänger sinngemäß anzuwenden; insbesondere darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden Zulassung zum Straßenverkehr Das Fahrrad muss den Bau-, Betriebs- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Kinderfahrräder fallen nicht unter die Vorschriften der StVZO Vorgeschriebene Ausrüstung nach der Straßenverkehrszulassungsordnung ( 67 StVZO) 1 Vorderrad- und Hinterradbremse 2 weißer Frontreflektor 3 Scheinwerfer für weißes Licht* 4 rotes Rücklicht mit integr. Rückstrahler* 5 roter Großflächenrückstrahler 6 gelbe Pedalrückstrahler 7 gelbe Speichenreflektoren (pro Rad mindestens 2) ersatzweise rückstrahlende Reifen 8 helltönende Glocke * Dynamo mit mind. 3 W Leistung oder Batterie mit 6 V Spannung oder wieder aufladbarer Energiespeicher. Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht zusammen einschaltbar sein. Rennräder bis 11 kg Gewicht: Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht angebracht sein. Sie müssen aber betriebsbereit mitgeführt werden. Während Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, sind sie anzubringen und einzuschalten. Standlicht: Eine Schaltung, die selbständig bei geringer Geschwindigkeit oder im Stand auf Batteriebetrieb umschaltet, ist zulässig. Im Hinblick auf die eigene Sicherheit ist diese zusätzliche Ausrüstung wünschenswert. Die Vorschriften der StVZO sind für ALLE Fahrräder, also auch für Mountainbikes und Rennräder verbindlich 4. 2 i.d.r. nur kleinere Fahrräder, welche von Kindern im Vorschulalter (zum spielerischem Umherfahren) genutzt werden. 4 Bildnachweis: PP München, E 4

8 8 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Fahrradanhänger Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden ( 21 Abs. 3 StVO). Außerdem ist dabei zu bedenken, dass der Transport von Kindern im Fahrradanhänger ein gesteigertes Verantwortungsbewusstsein vom Radfahrern erfordert. Ein Fahrradanhänger darf maximal 12, m lang, 1, m breit und 4 m hoch sein. Gemäß 63 StVZO werden für Fahrradanhänger bzgl. der Abmessungen die Vorschriften für Kfz-Anhänger herangezogen ( 32, 34, 36 Abs. 1 StVZO). Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Verbindungseinrichtung zum Anhänger (Anhängerkupplung) bauartgenehmigt ist. Der Anhänger sollte nach vorne mit zwei weißen Rückstrahlern, nach hinten muss dieser mit mindestens einem roten, aber nicht dreieckigen Rückstrahlern und zur Seite mit gelben Speichenrückstrahlern ausgerüstet sein ( 67 StVZO). An die Bremsen des Fahrrades sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Hinweis des Herstellers: Das Fahrrad ist zum Ziehen eines ungebremsten Anhängers von einer maximalen Gesamtmasse von 4 kg geeignet. Das veränderte Kurven- und Bremsverhalten bei Fahrten mit dem Fahrradanhänger sollte anfangs auf gefahrenfreiem Gelände geübt werden. Auch im Fahrradanhänger sollte ein Helm den Kopf des Kindes schützen. Ein Wimpel erhöht die Auffälligkeit und damit die Sicherheit des Gespanns. Vorausschauendes Fahren ermöglicht, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und bietet die Möglichkeit, selbst mit dem veränderten Fahrverhalten eines Gespanns noch reagieren zu können.

9 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Rikscha Eine Rikscha ist rechtlich gesehen ein Fahrrad und muss deshalb alle ein Fahrrad betreffenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Dies gilt vor allem für die Beleuchtung, Bremsen, Glocke usw. (siehe Ziffer 1.1 ). Zusätzlich darf vorn oder hinten ein Anbau für den Transport von bis zu zwei Personen montiert sein. Dabei kann auch eine Achse mit zwei Rädern verwendet werden. Dies ändert nichts an der rechtlichen Einstufung als Fahrrad. Zur Mitnahme von Personen, welche sieben Jahre oder älter sind, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet, dass abweichend von der StVO bis zu zwei Personen, welche sieben Jahre oder älter sind, auf der Rikscha mitgenommen werden dürfen. Die Geltungsdauer ist befristet. Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung durch die LH München/KVR müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Gutachten eines anerkannten Sachverständigen für die Rikscha Haftpflichtversicherung Fahrerlaubnis mindestens der Kl. AM oder Mofa-Prüfbescheinigung Bescheinigung eines Beschäftigungsverhältnisses, wenn die Ausnahmegenehmigung nicht auf den Fahrer ausgestellt wird Für den Betrieb einer Rikscha (Transport von Personen gegen Entgelt) im öffentlichen Straßenverkehr müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Mitführen der Ausnahmegenehmigung der LH München/KVR, sowie des Gutachtens Mitführen einer Fahrerlaubnis mindestens der Kl. AM oder einer Mofa-Prüfbescheinigung Mitführen der Bescheinigung eines Beschäftigungsverhältnisses, wenn die Ausnahmegenehmigung nicht auf den Fahrer ausgestellt wurde Vorne und hinten ein Schild mit der zugewiesenen Kennzeichnung Kinder bis zum 12. Lebensjahr müssen von einem Erwachsenen begleitet werden Die Anzahl der beförderten Personen darf die im Gutachten genannte Höchstzahl nicht überschreiten, sind keine Angaben enthalten, dürfen höchstens zwei Personen befördert werden

10 1 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 1.2 Verhaltensnormen für Radfahrer Seit 1. April 213 gilt die Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Neben der Lichtung des Schilderwaldes bestand eines der Ziele der Neuerung in einer Verbesserung der Radverkehrsvorschriften zur Erhöhung der Sicherheit. Für Verkehrssünder sind härtere Zeiten angebrochen: Regelverstöße wurden verteuert, sowohl für Auto- als auch für Radfahrer, siehe Ziffer 1.4. Wie bereits eingangs erwähnt, war bei mehr als der Hälfte aller Radfahrunfälle das Fehlverhalten von Radfahrern die Ursache. Daher möchten wir in Stichworten an die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer erinnern Die wichtigsten StVO-Bestimmungen (Änderungen eingearbeitet) 1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 2 Abs. 4, Satz 1-4 Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 24 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 24 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 24 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen Radverkehr frei angezeigt ist. Zeichen 237 Zeichen 24 Zeichen Abs. 4, Satz 5 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist dabei besonders Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen. 3 Abs. 2a Die Bestimmung hebt die schwachen Verkehrsteilnehmer besonders hervor. So muss, wer ein Fahrzeug führt, sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. 5 Abs. 8 Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofafahrer die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. 9 Abs. 1 Satz 1 Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen.

11 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 11 9 Abs. 2 Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführungen abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen. 9 Abs. 3 Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 11 Abs. 3 Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat. 17 Abs. 1 Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. 2 Abs. 2 Wenn Fahrgäste [an Haltestellen] ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten. Siehe hierzu die Ausführungen auf Seite Abs. 3 Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes. Dies gilt auch für die Mitnahme von Personen auf sog. Rikschas. Für diese ist daher eine Ausnahmegenehmigung der zust. Straßenverkehrsbehörde, in München des Kreisverwaltungsreferates erforderlich. In dieser werden auch bestimmte Auflagen über technische Ausstattung, Versicherung und Betrieb getroffen. Der Betrieb eines Bierbikes sog. "Rollende Theke 2 " auf öffentlichem Verkehrsgrund ist eine Sondernutzung. Der Betreiber bedarf hierzu einer Genehmigung, die jedoch selten erteilt wird, da die Betriebs- und Verkehrssicherheit nachgewiesen werden muss und hierzu ein tragfähiges Gutachten vorzulegen ist. In München ist der Betrieb durch eine rechtskräftige Betriebsuntersagung seit 211 nicht mehr möglich. Sollte ein solches Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund angetroffen werden, so liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor, da laut Bundesverwaltungsgericht kein Gemeingebrauch vorliegt. Das Fahrzeug wird bei Antreffen im öffentlichen Verkehrsraum aus dem Verkehr gezogen und es wird eine entsprechende Anzeige gefertigt. 2 Ausschank von Alkohol, bis zu 16 Personen

12 12 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Das Konferenzbike wird bisher als Fahrrad angesehen und unterliegt außerhalb des geltenden Verkehrsrechts keinen Einschränkungen. Hier sitzen bis zu sechs Personen im Kreis, welche nur mit den Pedalen treten können. Auf dem hinteren Sitz sitzt der Fahrer mit allen Möglichkeiten eines Fahrradbetriebes. Dieses Fahrzeug erhält häufig einen Namen, der die Bestimmung heraus stellen soll. Wird während der Fahrt Bier ausgeschenkt, so wird es gern als "Bierbike" bezeichnet. Gleiches gilt im Winter bei Ausschank von heißen Getränken das sog. "Glühweinbike". Nachdem die Bezeichnung nicht geschützt ist, lässt sie nicht automatisch einen Schluss auf die Form des Fahrzeugs zu. Ob es sich bei Fahrten mit Ausschank von Getränken um eine Sondernutzung handelt, ist derzeit noch nicht geklärt. 23 Abs. 1 Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte [z.b. Mobiltelefon/Smartphone ggf. auch mit Kopfhörern o.ä.] oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein. Die Ausrüstung von Fahrrädern mit vorgeschriebenen und erlaubten Beleuchtungseinrichtungen richtet sich insbesondere nach 67 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. 23 Abs. 1a Wer ein Fahrzeug führt (und damit auch der Radfahrer), darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. 23 Abs. 3 Wer ein Fahrrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert. 24 Abs. 1 Kinderfahrräder 5 sind keine Fahrzeuge im Sinne des StVO, für sie gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend. 27 Abs. 1 Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. 37 Abs. 2 Ziff. 6 Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. Dezember 216 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt. 5 i.d.r. nur kleinere Fahrräder, welche von Kindern im Vorschulalter zum spielerischen Umherfahren) benutzt werden.

13 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Kinder als Radfahrer Radfahrende Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen Kinder absteigen. Die Kinder müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Erwachsene Fußgänger werden aber die Einsicht haben müssen, den Kindern auszuweichen. Mit der Möglichkeit, die Kinder auf dem Gehweg fahren zu lassen, wollte der Gesetzgeber mit 2 Abs. 5/V StVO ab die Kinder aus der Gefahrenzone Fahrbahn herausnehmen und in den Schutzraum Gehweg einbetten. Allerdings birgt auch dieser Schutzraum Gefahren, z.b. wenn der Gehweg schmal ist oder von Grundstücksein- bzw. -ausfahrten gekreuzt wird. Insbesondere wenn Kinder ihrer Verpflichtung, Fahrräder über die Fahrbahn zu schieben nicht nachkommen, werden Einmündungen und Kreuzungen für sie besonders gefährlich. Kind auf verkehrssicherem Jugendfahrrad Kinder bis 13 Jahre waren im Jahr 215 als Radfahrer an Unfällen beteiligt, dabei wurden 129 Kinder verletzt, davon 1 schwer. 6 Bildnachweis: Holger Smolinsky, VPI VE

14 14 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Radfahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten Viele Verkehrsteilnehmer sind fälschlicherweise der Meinung, dass Radfahren unter Alkoholeinfluss in Ordnung sei. Tatsächlich sieht die Rechtslage anders aus. Radfahrer machen sich bereits ab,3 Promille strafbar, wenn es zu einem alkoholbedingten Fahrfehler oder gar zu einem Unfall kommt. Gleiches gilt beim Radfahren unter Drogeneinfluss. Bereits ab diesem geringen Wert verändern sich die Wahrnehmung, der Gleichgewichtssinn und die Reaktionsfähigkeit, ab etwa.5 Promille steigt die Unfallwahrscheinlichkeit signifikant. Ab einem Promillewert von 1,6 gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig und macht sich damit in jedem Fall strafbar. Selbst der bestimmungsgemäße Gebrauch von Arzneimitteln kann zur Fahruntüchtigkeit führen. Deshalb sind die Hinweise des Beipackzettels zu beachten. Im Jahr 215 stellte die Polizei die Unfallursache Alkohol bei 121 Radfahrer fest (siehe Anlage 6). Viermal war Drogeneinfluss die Unfallursache bei Radfahrern. Allerdings fahren wesentlich mehr Radfahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, als von der Polizei festgestellt werden (Dunkelfeld). Neben einer empfindlichen Geldstrafe durch das Gericht kann die zuständige Verwaltungsbehörde eine medizinisch psychologische Untersuchung anordnen, die Fahrerlaubnis entziehen oder die Benutzung von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagen. Nützliche Tipps Radwege auf der linken Fahrbahnseite dürfen nur benutzt werden, wenn diese durch Verkehrszeichen entgegen der eigentlichen Richtung freigegeben sind. Lassen Sie beim Befahren dieser Radwege stets Vorsicht walten - insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen, denn der ein- oder abbiegende Autofahrer rechnet nicht mit dem Geisterfahrer. Halten Sie beim Vorbeifahren an Autos und Fußgängern Abstand! Autotüren werden oft ohne die notwendige Vorsicht geöffnet; Fußgänger treten häufig unvermittelt - auch hinter Sichthindernissen - auf den Radweg. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit stets an die Verkehrsverhältnisse an. Mäßige Geschwindigkeit hilft, bei unerwarteten Hindernissen ausweichen oder bremsen zu können. Behalten Sie Ausfahrten, die über Radwege führen, im Auge. Autofahrer rollen über die Radwege bis zur Fahrbahn vor, um eine bessere Sicht auf den fließenden Verkehr zu haben. Bitte tragen Sie als Radfahrer freiwillig einen geeigneten Fahrradhelm. Achten Sie auf abbiegende Fahrzeuge und halten Sie nach Möglichkeit Blickkontakt zum Fahrzeugführer um der Gefahr des Toten Winkels zu entgehen (siehe hierzu Ziffer ). Geben Sie rechtzeitig deutliche Hand- oder Klingelzeichen und erhöhen Sie so Ihre Sicherheit. Andere Verkehrsteilnehmer können dann rechtzeitig reagieren. Ein sich von hinten nähernder Radfahrer ist ansonsten nicht zu hören. Die Kinderformel schauen zeigen fahren hilft auch Erwachsenen. Rechtzeitiges Runterschalten ermöglicht Ihnen ein sicheres Anfahren aus dem Stand.

15 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 15 Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad. Achten Sie vor allem auf funktionierende Bremsen und eine vorschriftsmäßige Beleuchtung. Schalten Sie bei Dunkelheit immer Ihr Licht ein! Sehen und gesehen werden ist eine alte Weisheit, die noch immer aktuell ist. Viele Radfahrer meinen, im innerstädtischen Bereich würde die Straßenbeleuchtung ausreichen um gesehen zu werden. Ungeachtet der Ordnungswidrigkeit, die begangen wird, schafft der Radfahrer durch diese Nachlässigkeit eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Mittels reflektierender Kleidung erhöhen Sie Ihre Erkennbarkeit bei Dunkelheit wesentlich. Ampeln (Lichtzeichenanlagen) sind auch für Radfahrer immer zu beachten! Im Jahr 215 wurden Radfahrer wegen Missachtung des Rotlichts angezeigt, bei 78 leuchtete das Rotlicht bereits länger als 1 Sekunde. Denken Sie daran, dass das Handyverbot auch für Radfahrer gilt. Nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger Es gelten folgende Bußgeldsätze: Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage - und gefährdeten dadurch andere 6, 1 Punkt 1, 1 Punkt 1, 1 Punkt 16, 1 Punkt - es kam zum Unfall 12, 1 Punkt 18, 1 Punkt Hinzu kommen Gebühren in Höhe von mindestens 2, sowie angefallene Auslagen (Zustellgebühren, Gutachten u.a.). Ergänzend gibt eine Zusammenstellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ab Seite 1.4 Auskunft über die Höhe der Bußgelder für Radfahrer.

16 16 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 1.3 Konflikträume zwischen Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern Radfahrer setzten in der Mehrzahl der Unfälle selbst eine Ursache Im Jahr 215 wurden Unfälle (53,4 % aller Unfälle mit Radfahrer) von Radfahrern verursacht: mit Beteiligung von Fälle Anteil Pkw ,94 % Radfahrer ,49 % Alleinbeteiligung 57 3,5 % Fußgänger 84 6,97 % Lkw 23 2,37 % Krad 22 1,33 % Sonstige (Bus, Tram, ) 27 1,39 % Gesamt ,% Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung auf der Fahrbahn Mit der zum in Kraft getretenen StVO-Novelle wurde die Möglichkeit eingeführt, Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. 7 Um die Infrastruktur für Radfahrer in den Städten zu verbessern, werden zunehmend Einbahnstraßen in der Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben. Voraussetzung hierfür ist, dass der freizugebende Bereich auf 3 km/h für den Fahrzeugverkehr begrenzt wird oder in einer 3 km/h Zone liegt. Die Gestaltung der neuen Verkehrsrichtung beschränkt sich auf die entsprechende Beschilderung mit Markierung der Ein- und Ausfahrtsräume für den Radfahrer. ACHTUNG: Der Vorteil, durch erlaubtes Fahren in der Gegenrichtung kürzere Wege zu befahren, erfordert doppelte Vorsicht: Autofahrer übersehen die Zusatzzeichen unter dem Einbahnstraßenschild, die auf entgegenkommende Radfahrer hinweisen oder denken nicht mehr daran, dass in ihrer Fahrtrichtung ganz legal Radfahrer entgegenkommen können. Beispiel: Beschilderung und Markierung an der Kreuzung Paul-Gerhardt-Allee / Bärmannstr. 8 Vorsicht: Hier dürfen Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren! 7 Dies gilt nicht bei geteilten Fahrbahnen (Mittelstreifen oder eigener Warteinsel für Fahrgäste) 8 Bildnachweis: PP München, E 4

17 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Fahrradstraße Auf Fahrradstraßen gelten die Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen; abweichend davon gilt: 1. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch Zusatzschild zugelassen ist. 2. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit (= max. 3 km/h) fahren. 3. Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren. Zeichen StVO Zeichen StVO Radfahrer / Fußgänger Die Verkehrszeichen Radweg (Zeichen 237 StVO), Gehweg (Zeichen 239 StVO) sind in 41 der Straßenverkehrsordnung als Sonderwege bezeichnet. Die Sonderwege müssen von denjenigen Verkehrsteilnehmern benutzt werden, für die diese Wege bestimmt sind. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benützen. Falls erforderlich, können Sonderwege gemeinsam ausgewiesen werden. Der gemeinsame Fuß- und Radweg (Zeichen 24 StVO) bewirkt eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer Verkehrsfläche. Der getrennte Rad- und Fußweg (Zeichen 241 StVO) weist jeder Verkehrsart eine eigene Verkehrsfläche zu. Da in der Praxis diese beiden Verkehrsflächen häufig nur durch eine Markierung oder durch einen minimalen Niveauunterschied getrennt sind, wechseln Radfahrer und Fußgänger oft unbeabsichtigt und unvorhersehbar die Verkehrsräume. Insbesondere im Bereich von Kreuzungen betreten Fußgänger im Verkehrsalltag häufig den Radweg. Zeichen 237 StVO Zeichen 239 StVO Zeichen 24 StVO Zeichen 241 StVO Die auf beiden Verkehrsflächen entstehenden Konflikte sind vorhersehbar. Der umsichtige Radfahrer kann hier rechtzeitig auf drohende Gefahren reagieren; Fußgänger sollten nicht in unmittelbarer Nähe des Radweges gehen, um so die Gefahr einer Kollision mit Radfahrern zu vermeiden.

18 18 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Die Straßenverkehrsordnung signalisiert mit dem Zeichen der StVO den Beginn eines Fußgängerbereichs. Dieser Bereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer - auch Radfahrer - dürfen ihn nicht benutzen, ausgenommen das Rad wird geschoben. Der Radverkehr kann in diesem Bereich z.b. zeitlich beschränkt, durch Zusatzzeichen zugelassen sein. Dann ist Schrittgeschwindigkeit Pflicht! Zeichen StVO Zeichen StVO Anders dagegen bei dem Zeichen StVO. Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs. Hier sind alle Verkehrsarten zugelassen. Dort findet keine Unterteilung in Fahrbahn, Gehweg, usw. statt es handelt sich um eine Mischverkehrsfläche. Kinderspiele sind erlaubt. Der Fahrzeugverkehr auch Radfahrer müssen mit einer dem Fußgängerverkehr angepassten Geschwindigkeit fahren. Zeichen StVO Andererseits dürfen aber Fußgänger oder Kinder beim Spielen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Zeichen StVO Auf einem Fußgängerüberweg genießen nur Fußgänger das Privileg Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr zu haben und auch nur dann, wenn sie erkennbar den Überweg benutzen wollen. Radfahrer, die über den Überweg radeln, haben kein Vorrecht. Kommt es zu einem Unfall, gilt der Radfahrer als Unfallverursacher. Zeichen 293 StVO

19 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Verhalten an Bushaltstellen Das Verhalten an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel ist in 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Vorschrift dient dem Schutz der Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln. An Halteinseln darf der vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass wartende und aussteigende Fahrgäste nicht unverhofft auf die Fahrbahn treten. Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit (in der Regel Haltestellen der Straßenbahn oder vorbeiführender Radweg) und mit Abstand vorbeigefahren werden. Eine Gefährdung der Fahrgäste muss ausgeschlossen sein. Wenn nötig muss der Fahrzeugführer also auch der Radfahrer warten. Dies gilt auch dann, wenn ein Bus unmittelbar an einem Radweg hält. Das Nichtbefolgen dieser Regel kostet bis zu 68,- Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot (Bild unten rechts). Der 2 StVO Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse gilt nur an : Haltestelle Straßenbahn oder Linienbus (Zeichen 224) Haltestelle Schulbus (Zeichen ) Vorbeifahren: Hält ein Linienbus/Schulbus oder eine Straßenbahn an einer Haltestelle, darf nur VORSICHTIG vorbeigefahren werden. An Linienbussen/Schulbussen mit WARN- BLINKLICHT darf nur mit SCHRITTGE- SCHWINDIGKEIT und mit einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Fahrgäste dürfen nicht behindert werden, wenn nötig muss der Fahrzeugführer warten. 9 Front und Heck der Schulbusse sind entsprechend gekennzeichnet: ( 33/IV BOKraft, Anl. 4) Aussteigende Fahrgäste benutzen den Radweg Radfahrer müssen anhalten! Diese Grundsätze gelten auch für den Gegenverkehr 1! 9 Bildnachweis: PP München, E 4 1 Dies gilt nicht bei geteilten Fahrbahnen (Mittelstreifen oder eigener Warteinsel für Fahrgäste)

20 2 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Überholen: Linienbusse und Schulbusse, die sich mit WARNBLINKLICHT einer Haltestelle nähern, dürfen nicht mehr überholt werden. Ignoriert der Verkehrsteilnehmer diese Vorschrift, so ist ein Bußgeld in Höhe von 6,- Euro fällig. Linienbussen/Schulbussen ist die Abfahrt von der Haltestelle zu ermöglichen; nötigenfalls müssen Fahrzeuge warten. Abgesehen davon, dass bei Missachtung dieser Vorschriften eine Verwarnung von 5,- Euro fällig ist, kann hier eine besonders gefährliche Situation für die Radfahrer entstehen. Abfahrende Busse benötigen die gesamte Fahrbahnhälfte - ein Gefahrenbereich für Radfahrer. 11 Ein umsichtiger Pkw-Fahrer hält hinter der Straßenbahn an. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, dürfen diese nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. Dies gilt auch für Radfahrer. 11 Infoblätter zu diesem Thema erhalten Sie unter 11 Bildnachweis: PP München, E 4

21 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Toter Winkel Unter dem Toten Winkel versteht man den Teil des Verkehrsraumes, den ein Lkw-Fahrer weder durch einen Rundumblick, noch durch die Rückspiegel einsehen kann. Dieser Bereich befindet sich demnach vor, hinter und neben dem Fahrzeug. Auf der rechten Seite eines Lkw ist er besonders groß (Bild links unten). Unter dem Gesichtspunkt der doppelten Sicherung sollte der Radfahrer auf sein Vorrecht verzichten oder erst weiterfahren, wenn er durch Blickkontakt mit dem Lkw-Fahrer eine Gefährdung ausschließen kann. Unfälle mit der Ursache Toter Winkel haben schwerste Verletzungen oder gar den Tod zur Folge. Es gibt mehrere Tote Winkel! 12 Die Fahrzeuge der Jugendverkehrsschule des Polizeipräsidiums München sind vorbildlich ausgerüstet. 13 Seit müssen alle Lkw ab 3,5t mit zusätzlichen Spiegeln ausgerüstet sein. Dazu zählen ein Panoramaspiegel unterhalb des rechten Seitenspiegels und der Bordsteinspiegel, der den Bereich direkt neben dem Beifahrerfenster erfasst. Neufahrzeuge müssen zusätzlich mit einem Spiegel an der oberen rechten Seite der Windschutzscheibe versehen werden, der die Sicht auf die vordere Kante des Lkw ermöglicht. Die Gefahren des Toten Winkel können damit jedoch nicht vollständig beseitigt werden, vielmehr vermindert sich lediglich der Bereich, den der Fahrer nicht einsehen kann. Im Jahr 215 ereignete sich wegen der Gefahren des Toten Winkel vier tödliche Verkehrsunfälle (Vorjahr: 7). 12 Bildnachweis: Holger Smolinsky, VPI VE 13 Bildnachweis: Thomas Stark/Klaus Hummel; Verlag Heinrich Vogel

22 22 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Toter Winkel im Seitenbereich: Jeder Autofahrer hat so eine Situation schon einmal erlebt: Man fährt auf eine Kreuzung zu, will rechts abbiegen, setzt den Blinker, blickt kurz in den rechten Außenspiegel und über die Schulter und... bremst! Denn beinahe hätte man den sich nähernden Radfahrer übersehen. Beim Wiederanfahren ist seine Sicht wegen des ungünstigen Winkels zum Fahrbahnrand oder begleitenden Radweg nochmals eingeschränkt. Lkw-Fahrer und auch Busfahrer fürchten diese Situation ganz besonders. Trotz Außenspiegel sind die Sichtverhältnisse beim Rechtsabbiegen schlecht. Manche Bereiche gelten als nicht einsehbar, sie können weder direkt noch durch Spiegel voll überschaut werden und heißen deshalb Toter Winkel. Da bei einer Kurvenfahrt die Hinterräder eines Lkw einen kleineren Kurvenradius haben als die Vorderräder, besteht für die Verkehrsteilnehmer, die sich neben einem abbiegenden Fahrzeug befinden, die Gefahr, seitlich erfasst zu werden. Radfahrer müssen sich dieser Gefahr bewusst sein und sie rechtzeitig erkennen. Sie müssen praktisch an jeder Kreuzung oder Einmündung damit rechnen, von einem rechtsabbiegenden Fahrzeug übersehen zu werden. Toter Winkel im Frontbereich: Ein Lkw kommt aus einer Ausfahrt und will in den fließenden Verkehr einfahren. Der Lkw-Fahrer stoppt sein Fahrzeug auf dem Geh-/Radweg und wartet eine passende Verkehrslücke ab. Jetzt schleicht sich ein Fußgänger dicht an der Frontseite des Lkw vorbei. Der Lkw-Fahrer kann den Fußgängern nicht sehen! Tipps: Halten Sie Abstand zu Lkw/Bussen und meiden Sie unbedingt das Einfahren in die Lücke zwischen Lkw und Fahrbahnrand. Vermeiden Sie es auch, auf Radwegen / Radverkehrsstreifen / Schutzstreifen an Lkw rechts vorbeizufahren und verzichten Sie lieber auf das eigene Vorrecht. Warten Sie notfalls ab, bis das Kraftfahrzeug abgebogen ist. Vermeiden Sie es, neben einem Lkw auf Höhe der Beifahrertüre stehen zu bleiben, da insbesondere Radfahrer und Fußgänger für den Fahrer unsichtbar sind. Meiden Sie den unmittelbaren Frontbereich eines Lkw und bedenken Sie, dass Sie auch hinter einem Lkw für den Fahrer nicht sichtbar sind. Halten Sie Blickkontakt zum Fahrer. Nur wenn Sie ihn sehen, kann er Sie auch sehen!

23 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Radverkehr Eine Auswahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit dem Radfahrverkehr begehen können. Die genannten Bußgeldsätze sind die Regelsätze. Behinderungen, Gefährdungen usw. führen zu einer Erhöhung des Regelsatzes. I. Verhaltensvorschriften 1) Straßenbenutzung ( 2 StVO) Euro Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite 15, Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg 1, Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war 2, Sie befuhren den Radweg in nicht zugelassener Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war 2, Sie fuhren nebeneinander und behinderten Andere 2, 2) Abbiegen ( 9 StVO) Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen 1, 3) Beleuchtung ( 17 StVO) Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. 2, 4) Personenbeförderung ( 21 StVO) Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person 5, Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren (besondere Sitze, Radverkleidungen) 5, 5) Sonstige Pflichten ( 23 StVO) Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug 5, Sie fuhren freihändig 5, Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden bzw. nicht betriebsbereit war 2, Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war (z.b. Walkman) 1, Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten 25,

24 24 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 6) Rotlichtverstöße ( 37 StVO) Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage - die Rotphase der Lichtzeichenanlage dauerte bereits länger als 1 Sekunde 7) Vorschriftzeichen ( 41 StVO) Sie gefährdeten als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Z. 239/242.1, 242.2), in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassenen war, einen Fußgänger 35, 6, + 1 P Sie gefährdeten als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Z. 239/242.1, mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassenen war, einen Fußgänger 3, Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Z. 215/22 vorgeschriebenen Fahrtrichtung. 2, Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, gesperrt war. 15, Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <25/254> gesperrt war. 15, Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). 2, 1, + 1 P 8) Richtzeichen ( 42 StVO) Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein 15, II. Bau- und Ausrüstungsvorschriften 1) Glocke ( 64a StVZO) Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. 15, 2) Bremsen ( 65 StVZO) Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 1, 3) Lichttechnische Einrichtungen ( 67 StVZO) Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 2, Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung 1, Sie führten die für ein Rennrad bis 11 kg erforderliche lichttechnische Einrichtung nicht mit. 2,

25 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Fußgänger Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für Fußgänger Rechte und Pflichten im Straßenverkehr vor. Auch für Fußgänger gilt die Grundregel der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht. Insbesondere bei der Verwendung von Kopfhörern und Smartphones sind die Aufmerksamkeit, Sicht und das Gehör u.u. nicht in erforderlichem Umfang auf die Belange des Straßenverkehrs gerichtet. Dies beginnt schon auf dem Gehweg gegenüber anderen Fußgängern und Hindernissen und endet beim Queren der Fahrbahn oder Gleisanlagen. Das Polizeipräsidium München will mit dem Videocast Der letzte Kuss auf diese Gefahren aufmerksam machen: Der letzte Kuss auf Youtube. So sind Fußgänger nach 25 StVO verpflichtet, die Gehwege zu benutzen. Ist kein Gehweg vorhanden, so kann der Fußgänger - innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen, - außerhalb geschlossener Ortschaften muss er am linken Fahrbahnrand gehen. Fußgängerüberwege oder Lichtzeichenanlagen sind stets zu benutzen. Auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 35 StVO) räumt 26 StVO dem Fußgängern gegenüber dem Fahrzeugverkehr ein Vorrecht ein. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Fußgänger seine Querungsabsicht deutlich zum Ausdruck bringen. Z. 35 StVO 112 Fahrzeugführer wurden im Jahr 215 angezeigt, weil sie die Querungsabsicht eines Fußgängers ignorierten und sich nicht mit mäßiger Geschwindigkeit dem Fußgängerüberweg näherten oder nicht anhielten. Der Fußgänger ist nach 37 Abs. 2 der StVO verpflichtet, die Lichtzeichen zu beachten. Im Jahr 215 wurden 44 Fußgänger beanstandet, die das Rotlicht missachteten, in mindestens 11 Fällen kam es zu einem Unfall. Die Fußgänger-Anlage 6 im Statistikteil gibt Auskunft über die häufigsten Fehler von Fußgängern, die zu den Unfällen geführt haben.

26 26 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 2.1 Kinder Kinder sind bei entsprechender Witterung von früh bis spät auf der Straße anzutreffen. Die Straße ist Schulweg, anschließend der Spiel- und Sportplatz. Auf dem Schulweg und beim Spielen sind die Kinder vielfach abgelenkt. Sie können Entfernungen und Geschwindigkeiten nur unzureichend einschätzen; begonnene Bewegungsabläufe sind nicht mehr zu stoppen. Somit ist es Kindern nur bedingt möglich, auf drohende Gefahren rechtzeitig zu reagieren. Diese Umstände sollte jeder Fahrzeugführer kennen, damit er der Forderung des 3 Abs. 2a der Straßenverkehrsordnung nachkommen kann. Diese Norm besagt, dass Fahrzeugführer sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten müssen, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Kinder sind nun mal keine kleinen Erwachsenen. Im Jahr 215 waren 166 Kinder bis 13 Jahre als Fußgänger an Unfällen beteiligt; 129 Kinder wurden dabei verletzt, 14 sogar schwer. Ein tödlicher Verkehrsunfall war 215 mit einem Kind als Unfallopfer nicht zu beklagen. Die Polizei leistet ihren Beitrag in der schulischen Verkehrserziehung, im Rahmen von Informationsveranstaltungen, wie z.b. bei Elternabenden. Eine besondere Verantwortung haben jedoch die Eltern. Dieser Verantwortung können sie durch ihr Vorbildverhalten, beim Schulwegtraining und durch Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden.

27 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Inline-Skates Der Inliner benutzt ein Fortbewegungsmittel im Sinne von 24 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), das kein Fahrzeug im Sinne der StVO ist. Der Skater gehört rechtlich zur Verkehrsgruppe der Fußgänger und ist verpflichtet, alle für Fußgänger geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung zu befolgen! Der Skater fährt als Anfänger bis ca. 15 km/h, als Fortgeschrittener 2 25 km/h und mehr. Daher ist die immer wiederkehrende Forderung einer zulässigen Radwegbenutzung nachvollziehbar. Bei Normalfahrt benötigt der Skater allerdings eine ca. 1,3 Meter breite Fahrspur. Damit wird verständlich, dass die meisten Radwege für eine ungehinderte Nutzung beider Verkehrsarten nicht geeignet sind. Der Anspruch, die öffentliche Verkehrsfläche zum Skaten zu nutzen, birgt verschiedene Konflikte in sich. Als wesentliche Voraussetzung gilt daher die sichere Beherrschung mindestens einer Bremstechnik. Verantwortungsbewusste Skater tragen zudem eine vollständige Schutzausrüstung. Neben Ellbogen- und Knieschutz und einem geeigneten Schutzhelm, gehören auch witterungsabhängig auffällige Kleidung, Reflexbänder und aktive Beleuchtungselemente dazu Bildnachweis: Uwe Kempf, VPI VE

28 28 Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 2.3 Fun Fahrzeuge - Segways vs. Hoverboards, Air-Wheels, u.a. Neue Transportmittel wie das Segway, das elektrische Einrad (Air-, Solo- oder Monowheel) oder das im letzten Jahr aktuell auf dem Markt erschienene Hoverboard (Hyperboard) werden immer mehr im Handel angeboten. Im Folgenden soll u. a. beleuchtet werden, wo man mit diesen Fortbewegungsmitteln fahren darf, ob eine Versicherung benötigt wird oder welche fahrerlaubnisrechtlichen Vorgaben bestehen. Segways Fahrzeuge mit elektronischem Antrieb sind mittlerweile in vielen Städten anzutreffen. Die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund wurde gesetzlich in der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (MobHV) unter Beachtung aller verkehrsrechtlichen Aspekte geregelt. Es handelt sich um Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung. Hier einige wesentliche Punkte, die durch die MobHV vorgegeben werden: - Eine Mobilitätshilfe darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen nach 26 in Verbindung mit 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) führt ( 2 Abs. 1 Nr. 2 MobHV). - Für das Führen einer Mobilitätshilfe gilt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass für das Führen einer Mobilitätshilfe mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas nachzuweisen ist ( 3 MobHV). Das bedeutet, dass das Mindestalter 15 Jahre beträgt. Auch wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, benötigt eine Mofa- Prüfbescheinigung. - Innerorts und außerorts müssen Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Nur wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden ( 7 Abs. 2 MobHV). - Außerorts gilt folgende Besonderheit: Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen dürfen nicht befahren werden. Es dürfen nur Wege und Fahrbahnen von untergeordneter Bedeutung benutzt werden ( 7 Abs. 3 MobHV). - Es gilt das Rechtsfahrgebot. Außer in Fahrradstraßen müssen alle Fahrer elektronischer Mobilitätshilfen grundsätzlich einzeln hintereinander fahren ( 7 Abs. 4 MobHV). - Auf anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen muss außerdem die Geschwindigkeit angepasst werden. Fußgänger haben auf diesen Flächen Vorrang und dürfen nicht gefährdet oder behindert werden ( 7 Abs. 5 MobHV). - Die Straßenverkehrsbehörden können Ausnahmen für das Fahren mit diesen elektronischen Mobilitätshilfen zulassen. Daher sind beispielsweise Segwaytouren durch Fußgängerzonen in Einzelfällen denkbar.

2 Lagebild 2014: Ungeschützte Verkehrsteilnehmer

2 Lagebild 2014: Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Polizeipräsidium München Lagebild 214 Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 2 Lagebild 214: Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Impressum: Herausgeber und Polizeipräsidium München Verleger, Ettstraße 2, 8333 München

Mehr

Polizeipräsidium München. Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 2016

Polizeipräsidium München. Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 2016 Polizeipräsidium München Lagebild Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 216 2 Lagebild 216: Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Impressum: Herausgeber und Polizeipräsidium München Verleger, Ettstraße 2, 8333 München

Mehr

Der Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.

Der Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen. Start Der Grünpfeil Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich erst den Blinker setzen und dann a) zügig auf die Kreuzung

Mehr

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr

Mehr

Neue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013

Neue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013 Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister

Mehr

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte Arbeitsblätter Deutsch ARBEITSBLATT Deutsch Information Verkehrsregeln allgemein Es gilt Rechtsverkehr. Mit dem Fahrrad ist am rechten Fahrbahnrand zu

Mehr

Radwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar.

Radwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar. Radwege Das Sachgebiet Öffentliche Ordnung informiert: Der Frühling ist endlich wieder da und das Wetter lädt wieder zum Fahrradfahren ein. Damit es nicht zu Unfällen kommt, ist folgendes zu beachten:

Mehr

Senioren-Sicherheits-Berater

Senioren-Sicherheits-Berater Frank Malter Senioren-Sicherheits-Berater für Verkehrsunfallprävention Kriminalitätsprävention Elektrische Krankenfahrstühle und -Rollatoren im Straßenverkehr Neben der Gesundheit ist die Mobilität das

Mehr

miteinander im verkehr Rücksicht kommt an!

miteinander im verkehr Rücksicht kommt an! miteinander im verkehr Rücksicht kommt an! Rücksicht macht das Miteinander im Verkehr entspannter und sicherer. Oft hat man im Verkehr aber nur das eigene Fortkommen im Auge. Mit diesem Flyer will die

Mehr

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD. Regeln * Rechte * Rücksichtnahme

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD. Regeln * Rechte * Rücksichtnahme Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD Regeln * Rechte * Rücksichtnahme Immer mehr Menschen fahren in Deutschland mit dem Fahrrad. Mehr Radverkehr bedeutet

Mehr

Kinder unterwegs im Straßenverkehr

Kinder unterwegs im Straßenverkehr Kinder unterwegs im Straßenverkehr LVW / TÜV Thüringen Ablauf Ausgewählte rechtliche Grundlagen ( 1, 2(5), 3(2a), 20(4), 21(1a); (1b) und (3), 26(1) StVO Unfallstatistik Altersbesonderheiten von Kindern

Mehr

Fahrrad fahren in Deutschland

Fahrrad fahren in Deutschland Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die

Mehr

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit Lies die Fragen genau durch. Überlege in Ruhe und kreuze ( die richtige Antwort/die richtigen Antworten an! 1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad

Mehr

Polizeipräsidium München - E 22. POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, Abteilung Einsatz - E 22 Tel

Polizeipräsidium München - E 22. POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, Abteilung Einsatz - E 22 Tel POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, 2.7.28 Abteilung Einsatz - E 22 Tel. 291-4325 Ungeschützte Verkehrsteilnehmer R a d f a h r e r - F u ß g ä n g e r LAGEBILD - Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 27 Seite

Mehr

Polizeipräsidium München - E 4. POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, Abteilung Einsatz - E 4 Tel

Polizeipräsidium München - E 4. POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, Abteilung Einsatz - E 4 Tel POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, 01.06.2007 Abteilung Einsatz - E 4 Tel. 2910-4325 Ungeschützte Verkehrsteilnehmer R a d f a h r e r - F u ß g ä n g e r Seite 1 von 41 I n h a l t Seite Vorwort 3 A) Fahrrad

Mehr

erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt

erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt magdeburg radelnd erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? www.magdeburg-radelnd-erobern.de Das Verkehrsmittel

Mehr

ICH. und die Anderen

ICH. und die Anderen ICH und die Anderen ICH und die Anderen Wenn es zwischen Auto und Rad auf Baden-Württembergs Straßen kracht, sind hierfür in 63 Prozent der Fälle die Autofahrer verantwortlich. Das sind die häufigsten

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern. Tipps für Radfahrer/-innen

Bayerisches Staatsministerium des Innern. Tipps für Radfahrer/-innen Bayerisches Staatsministerium des Innern Tipps für Radfahrer/-innen Kinder auf dem Fahrrad Auch wenn Kinder schon gut Fahrrad fahren können, sind sie oft durch das Verkehrsgeschehen überfordert und erkennen

Mehr

Polizeipräsidium München - E 4. POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, Abteilung Einsatz - E 4 Tel und

Polizeipräsidium München - E 4. POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, Abteilung Einsatz - E 4 Tel und POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, 4.1.26 Abteilung Einsatz - E 4 Tel. 291-4325 und Ungeschützte Verkehrsteilnehmer R a d f a h r e r - F u ß g ä n g e r LAGEBILD - Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 25 und

Mehr

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und

Mehr

Unterlagen Fahrradturnier

Unterlagen Fahrradturnier Unterlagen Fahrradturnier Mit Sicherheit ans Ziel 2018 Lies die Fragen genau durch. Überlege in Ruhe und kreuze ( die richtige Antwort/die richtigen Antworten an! 1. Du kommst an eine Straße mit diesem

Mehr

Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7)

Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7) Folien zur Broschüre Mein Fahrrad-Tagebuch Stand 2/09 Seite 1 Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7) Sachinformationen für Lehrerinnen und Lehrer Übersicht: Wege für das Rad Radfahrer finden im Gegensatz

Mehr

Radfahren in Schweinfurt aber sicher!

Radfahren in Schweinfurt aber sicher! Radfahren in Schweinfurt aber sicher! Liebe Schweinfurterinnen und Schweinfurter, liebe Radfahrfreunde! Radfahren ist gesund, umweltfreundlich und macht Freude. 13% aller Wege legen die Schweinfurter Bürgerinnen

Mehr

Polizeipräsidium München

Polizeipräsidium München Sonderbeilage Freitag, 11.05.2018 Gemeinsame Kampagne des Polizeipräsidiums München und der Landeshauptstadt München Gscheid radln aufeinander achten! 2018 Kampagne Gscheid radln aufeinander achten! 2018

Mehr

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Bochum, September 2010 Klaus Kuliga ADFC Bochum Ideale Verhältnisse... 2 ... und tägliche Realität 3 Sicher Rad fahren Warum? Radfahrer können durch ihr Verhalten zur

Mehr

Tipps und Infos rund ums Blinken

Tipps und Infos rund ums Blinken Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums

Mehr

Radfahrausbildung Rhein-Kreis Neuss Das verkehrssichere Fahrrad Am Straßenverkehr darf man nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad teilnehmen. Die zehn unten aufgeführten Teile müssen am Fahrrad angebracht

Mehr

Bußgeld- und Punktekatalog

Bußgeld- und Punktekatalog Bußgeld- und katalog Bußgeld- und katalog Falschparken Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40 1 - in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 50 1 - Fahren unter

Mehr

Polizeipräsidium München - E 4. POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, Abteilung Einsatz - E 4 Tel

Polizeipräsidium München - E 4. POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, Abteilung Einsatz - E 4 Tel POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, 8.4.5 Abteilung Einsatz - E 4 Tel. 616-431 Ungeschützte Verkehrsteilnehmer R a d f a h r e r - F u ß g ä n g e r LAGEBILD - Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 4 Seite 1 von

Mehr

Frage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen?

Frage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen? Quiz Rund ums Radeln Kleine Zeichenkunde Frage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen? Ja, es gibt keine Ausnahme. Ja, aber geschlossene Verbände, die

Mehr

Informationsblätter. Entspannt mobil. Aufs Rad aber sicher! Entspannt mobil. Sichere Wege. Entspannt mobil. Besondere Wege.

Informationsblätter. Entspannt mobil. Aufs Rad aber sicher! Entspannt mobil. Sichere Wege. Entspannt mobil. Besondere Wege. Informationsblätter Tipps für ein Miteinander Passen Sie Ihre Geschwindigkeit der Verkehrssituation an Nehmen Sie Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern auf Verzichten Sie auf Ihren Vorrang, bevor

Mehr

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen Haltestellen Der Sicherung der Haltestellen kommt eine bedeutende Aufgabe zu, denn das Ein- und Aussteigen, das Warten an den Haltestellen und das Überqueren der Fahrbahn auf dem Weg zur Haltestelle stellen

Mehr

Impressum. Hinweise

Impressum. Hinweise Impressum Verantwortlich für Inhalt und Redaktion Landeskriminalamt Baden-Württemberg Zentralstelle Prävention Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsunfallprävention (KEV) Konrad-Adenauer-Straße

Mehr

StVO für Radler. 1. Grundsätzliches

StVO für Radler. 1. Grundsätzliches StVO für Radler 1. Grundsätzliches (Soweit hier von Radfahrern, Fußgängern, Autofahrern usw. die Rede ist, sind Rad Fahrende, zu Fuß Gehende, Auto Fahrende usw. im Sinne der StVO gemeint). Hier geht es

Mehr

Radfahrer sichere dich!

Radfahrer sichere dich! Radfahrer sichere dich! Vorbereitung 3 Ist dein Fahrrad in Ordnung? Dein Fahrrad muss sowohl betriebssicher als auch verkehrssicher sein. Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehören: 10 1 und 2 3 4 9 7 6

Mehr

Verkehrsunfallbilanz 2018

Verkehrsunfallbilanz 2018 Verkehrsunfallbilanz 2018 Verkehrsunfälle insgesamt Gesamtzahl Verkehrsunfälle im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (Stadt und Landkreis): 54.558 (2017: 53.229). Entspricht einem Anstieg

Mehr

Bezirksregierung Detmold. Shared Space. Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden)

Bezirksregierung Detmold. Shared Space. Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden) Shared Space Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden) StVO RASt 06 Beispiele aus Ostwestfalen-Lippe Beispiele aus den Niederlanden Fazit StVO 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr

Mehr

Bußgelder in Deutschland

Bußgelder in Deutschland Bußgelder in Deutschland Verstöße gegen die deutschen Straßenverkehrsvorschriften werden mit Bußgeldern und Strafen geahndet. Die wichtigsten Regelungen haben wir Ihnen im den zusammengestellt. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Mehr

Verkehrserziehung. 1. Kapitel: Mein Schulweg

Verkehrserziehung. 1. Kapitel: Mein Schulweg Verkehrserziehung 1. Kapitel: Mein Schulweg Das ist Lisa. Sie hat Heute zur zweiten Stunde Unterricht. Lisa ist auf ihrem Schulweg. Schulwege können sehr unterschiedlich sein. In ländlichen Regionen solltest

Mehr

Die Haltestelle in der StVO

Die Haltestelle in der StVO Die Haltestelle in der StVO Haltestelle (Zeichen 224 StVO) Schildert eine Haltestelle für Straßenbahnen oder Linienbusse aus. 5 m Parkverbot vor und hinter dem Haltestellenschild. Schulbushaltestelle (Zeichen

Mehr

Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs

Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs K Die wichtigsten Verkehrszeichen K Aufgepasst bei Auto, Lkw und Straßenbahn K 11-Punkte Fahrrad-Check und weitere wertvolle Tipps Eine Gemeinschaftsaktion von

Mehr

Ungeschützte Verkehrsteilnehmer

Ungeschützte Verkehrsteilnehmer POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, 01.07.2013 Abteilung Einsatz - E 22 Tel. 2910-4325 Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Rad Fahrende - zu Fuß Gehende LAGEBILD - Ungeschützte Verkehrsteilnehmer 2012 Seite

Mehr

Änderungen StVO und VwV-StVO. seit 1. September 2009

Änderungen StVO und VwV-StVO. seit 1. September 2009 Änderungen StVO und VwV-StVO seit 1. September 2009 StVO-Novelle: Warum? Abbau des Schilderwaldes : Verkehrszeichen nur dort, wo aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich; mehr Eigenverantwortung

Mehr

Stand: , Dietmar Nitsche, ADFC-Hildesheim

Stand: , Dietmar Nitsche, ADFC-Hildesheim Viele Fußwege haben inzwischen das weiße Zusatzschild "Radfahrer frei". Diese Wege darf der Radfahrer benutzen - muss er aber nicht. Der Radfahrer kann die Fahrbahn der Straße nutzen. Auf dem Fußweg ist

Mehr

Auszug Bußgeld-Katalog

Auszug Bußgeld-Katalog Auszug Bußgeld-Katalog Straßenverkehr (Stand Januar 2010) Zu schnell gefahren? Seite: 2 + 3 Sicherheitsabstand Seite: 4 eingehalten? Autobahn und Schnellstraßen Falsch verhalten? Seite: 5 Vorfahrt missachtet?

Mehr

Verkehrsrecht Neuerungen und Änderungen für Radfahrende

Verkehrsrecht Neuerungen und Änderungen für Radfahrende ADFC Hessen-Forum 2017 24. + 26.November 2016 Verkehrsrecht Neuerungen und Änderungen für Radfahrende Bernd Dippel stellv. Landesvorsitzender ADFC Hessen e.v. 1. Neuerungen und Änderungen 2016-2017 2.

Mehr

Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs

Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs K Die wichtigsten Verkehrszeichen K Aufgepasst bei Auto, Lkw und Straßenbahn K 11-Punkte Fahrrad-Check und weitere wertvolle Tipps Eine Gemeinschaftsaktion von

Mehr

Ungeschützte Verkehrsteilnehmer

Ungeschützte Verkehrsteilnehmer POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, 19.04.2011 Abteilung Einsatz - E 22 Tel. 2910-4325 Ungeschützte Verkehrsteilnehmer R a d f a h r e r - F u ß g ä n g e r Seite 1 von 40 I n h a l t Vorwort 3 1 Fahrrad

Mehr

Tipps für Fahrradfahrer/innen

Tipps für Fahrradfahrer/innen Bayerisches Staatsministerium des Innern Tipps für Fahrradfahrer/innen www.innenministerium.bayern.de www.verkehrssicherheit.bayern.de Radfahren ist aktiver Umweltschutz Radfahren ist gesund und umweltfreundlich.

Mehr

1. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? 2. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur nach links oder rechts

1. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? 2. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur nach links oder rechts 1. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? 2. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur nach links oder rechts fahren. Ich habe Vorfahrt

Mehr

Reißverschluss verfahren

Reißverschluss verfahren Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzungspflicht. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzungspflicht. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung benutzungspflicht 1 Benutzungspflicht Eine Pflicht, e in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch VZ 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Mehr

Das PedAhlen-Quiz nicht nur für Radfahrer

Das PedAhlen-Quiz nicht nur für Radfahrer Das PedAhlen-Quiz nicht nur für Radfahrer Frage 1 Dürfen Radfahrer die Straße benutzen? a. Nur, wenn es keinen eigenen rot gepflasterten Radweg gibt oder dieser ausnahmsweise unbenutzbar schlecht ist und

Mehr

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Neue Wege zur Fahrradstadt Freising Wer ist der VCD? Verkehrsclub für alle Alternative Interessenvertretung Mobilitätsberatung Verbraucherschutz Schutzbriefe und mehr

Mehr

Textblatt zum Film. Unterwegs mit dem Fahrrad. Ab Sekundarstufe I

Textblatt zum Film. Unterwegs mit dem Fahrrad. Ab Sekundarstufe I Textblatt zum Film Unterwegs mit dem Fahrrad Ab Sekundarstufe I 2 Textblatt zum Film Unterwegs mit dem Fahrrad Sekundarstufe 1 Ein verkehrssicheres Fahrrad braucht Bremsen, Pedalen und eine Klingel. Hier

Mehr

+12% Tödliche Fahrradunfälle: 462 = 10,3% aller im Straßenverkehr Getöteten. 12% ohne Scheinwerfer/Rücklicht. 40% ohne Licht unterwegs

+12% Tödliche Fahrradunfälle: 462 = 10,3% aller im Straßenverkehr Getöteten. 12% ohne Scheinwerfer/Rücklicht. 40% ohne Licht unterwegs Verletzte Radfahrer im Alter bis 15 Jahre: Gesamt: 11.067 Leicht verletzt: 9.519 Schwer verletzt: 1.524 Quelle: Statistisches Bundesamt - Destatis Gefährlicher Stadtverkehr Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung

Mehr

Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs

Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs ADAC-Verkehrssicherheit Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs Die wichtigen Verkehrszeichen Aufgepasst bei Auto, Lkw, Straßenbahn 11-Punkte-Fahrrad-Check und weitere wertvolle Tipps und Infos Gemeinschaftsaktion

Mehr

LEHRERMAPPE Sicher im 1./2. Schuljahr 1/ 2

LEHRERMAPPE Sicher im 1./2. Schuljahr 1/ 2 LEHRERMAPPE Sicher im 1./2. Schuljahr 1/ 2 Vorwort Der Foliensatz deckt mit den 16 Folien die Ziele und Inhalte der Verkehrserziehung in den Jahrgangsstufen 1 und 2 ab. Aussagekräftige Bilder veranschaulichen

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage 10. Mai 2016 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 03.05.2016 und Antwort des Senats - Drucksache 21/4315 - Betr.: Unfallstatistik Radverkehr Mit der Drs. 21/721 wurde die

Mehr

Radfahren im 2. Schuljahr

Radfahren im 2. Schuljahr Arbeitsheft Radfahren im 2. Schuljahr 2 Name Klasse Schuljahr Inhalt Das verkehrssichere Fahrrad 1 Beleuchtung und Fahrradhelm 2 Vorgeschriebene Verkehrswege 3 Verkehrszeichen und Markierungen 6 Überqueren

Mehr

Inhalt. I. Rad Fahren II. Schieben eines Fahrrads... 25

Inhalt. I. Rad Fahren II. Schieben eines Fahrrads... 25 Inhalt Vorwort... 5 Was ist ein Fahrrad?... 15 I. Fahrrad... 15 A. City-, Trekking- und Mountainbike... 15 B. BMX, Roller und Sidewalker... 16 C. Renn(fahr)rad... 16 D. Elektrofahrrad... 17 II. Kein Fahrrad...

Mehr

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung Wer ist der VCD? der ökologische Verkehrsclub Alternative zu Autoclubs Seit 25 Jahren ist der VCD der Umwelt- und Verbraucherverband

Mehr

- 3 - Tabelle 1. Aktueller

- 3 - Tabelle 1. Aktueller Auflistung der aufgrund der Anhebung der Bußgeldobergrenze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten beabsichtigten der Bußgeldkatalog Verordnung () Die Bußgeldregelsätze sollen für die nachfolgend genannten

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3360 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 19.02.16 und Antwort des Senats

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung benutzung Bernd 1 e führung benutzen. Der Radverkehr muss i.d.r. ebenso wie der Kfz-Verkehr die Fahrbahn Bernd 2 e Separationsprinzip des Straßenverkehrs. führung

Mehr

Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr

Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr (Stand November 2016) 1. Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge bzw. vorwiegend außerhalb der Fahrbahn verwendete Kleinfahrzeuge:

Mehr

Sicher zur Arbeit und nach Hause

Sicher zur Arbeit und nach Hause Sicher zur Arbeit und nach Hause GoalZERO im Berufsverkehr GoalZERO im Berufsverkehr was ist damit gemeint? GoalZERO im Berufsverkehr bedeutet, vor, während und nach jeder Fahrt die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1004 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.07.15 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

15 Euro. 20 Euro. 100 Euro. 5 Euro. Vorsicht. es, wenn die Bremsen nicht funktionieren. fällig, wenn es kein Licht gibt oder es zu schwach leuchtet

15 Euro. 20 Euro. 100 Euro. 5 Euro. Vorsicht. es, wenn die Bremsen nicht funktionieren. fällig, wenn es kein Licht gibt oder es zu schwach leuchtet VORSICHT! 15 Euro Kostes es, wenn die Bremsen nicht funktionieren Vorsicht 20 Euro sind fällig, wenn es kein Licht gibt oder es zu schwach leuchtet 100 Euro beträgt das Bußgeld, wenn die Ampel bereits

Mehr

beck-shop.de 012 Womit darf man hier nicht fahren? (2 P) G, Mofa Mit Mofas 013 Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

beck-shop.de 012 Womit darf man hier nicht fahren? (2 P) G, Mofa Mit Mofas 013 Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten? Teil 1. Grundstoff 012 Womit darf man hier nicht fahren? (2 P) G, Mofa 430 Mit Mofas 013 Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten? (3 P) G, Mofa 431 Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Mehr

V e r k e h r s u n f a l l - s t a t i s t i k

V e r k e h r s u n f a l l - s t a t i s t i k V e r k e h r s u n f a l l - s t a t i s t i k 2016 Herausgeber: Polizeipräsidium Mittelfranken Abteilung Einsatz SG E4 Stand: 16.02.2017 1 1. Vorwort Die Statistik wurde nach den endgültigen Zahlen (16.

Mehr

Abbiegen. Abstand. Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen.

Abbiegen. Abstand. Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen. Abbiegen Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen. Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch

Mehr

Pedelec. aktuelle Rechtslage. Mit Sicherheit in guten Händen! LVW / TÜV Thüringen

Pedelec. aktuelle Rechtslage. Mit Sicherheit in guten Händen! LVW / TÜV Thüringen Pedelec aktuelle Rechtslage LVW / TÜV Thüringen Pedelec = Pedal Electric Cycle Pedelecs 25 Tretunterstützung bis 25 km/h Motorleistung max. 250 W Definition ergibt sich aus Richtlinie 2002/24/EG Elektro-Leichtmofas

Mehr

Grundfragen von Testbogen Nr. 70 für die Klasse B (Ersterwerb)

Grundfragen von Testbogen Nr. 70 für die Klasse B (Ersterwerb) Grundfragen von Testbogen Nr. 70 für die Klasse B (Ersterwerb) 1. Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten? (Frage: 1.4.41-010, Punkte: 4) A Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug

Mehr

Radweg oder Fahrbahn???

Radweg oder Fahrbahn??? Radweg oder Fahrbahn??? Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.11.2010 (Az.: 3 C 42.09): Radfahrer haben grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen!

Mehr

Kommentartext Verkehrszeichen

Kommentartext Verkehrszeichen Kommentartext Verkehrszeichen 1. Kapitel: Achtung Gefahr! Das ist ein Verkehrsschild. Weißt du, was es bedeutet? Ja, du musst anhalten. Andere haben Vorfahrt und du musst dich gut umschauen, bevor du fahren

Mehr

R a d v e r k e h r s a n l a g e n

R a d v e r k e h r s a n l a g e n Mischverkehr Radweg /-fahrstreifen Schutzstreifen für Radfahrer Fahrradstraße Gehwegbenutzung / Fußgängerzone Sonderfahrstreifen für Omnibusse Seitenstreifen Auffangradweg / - fahrstreifen Radaufstellstreifen

Mehr

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit 1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere

Mehr

ab (1*) km/h innerorts ab km/h außerorts 75 3 (1*)

ab (1*) km/h innerorts ab km/h außerorts 75 3 (1*) Tempoüberschreitung in mit Pkw / Kraftrad Flensburg bis 10 km/h innerorts 15 bis 10 km/h außerorts 10 11-15 km/h innerorts 25 11-15 km/h außerorts 20 16-20 km/h innerorts 35 16-20 km/h außerorts 30 21-25

Mehr

Der Fall OBI-Parkplatz

Der Fall OBI-Parkplatz Der Fall OBI-Parkplatz 1. Problematisierung A ) Prüfung des Tatbestandes Es müsste geprüft werden, ob sich der Verkehrsteilnehmer (VT) Anton durch sein Rückwärtsfahren aus der Parklücke auf dem OBI-Parkplatz

Mehr

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Auf Rollen unterwegs Fahrzeugähnliche Geräte bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Was sind fahrzeugähnliche Geräte? Als fahrzeugähnliche Geräte (fäg) werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten

Mehr

Gesetzestexte für Radfahrer

Gesetzestexte für Radfahrer 0 0 Allgemeine Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) Der folgende Auszug aus dem Verordnungstext der Straßenverkehrsordnung möchte die Regeln hervorheben, welche für Radfahrer besonders relevant

Mehr

Besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer

Besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer 9 Besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer Fußgänger R Verhalten der Autofahrer gegenüber Fußgängern R Radfahrer R Verhalten der Autofahrer gegenüber Zweiradfahrern R Februar 2012 BIZART Fußgänger Die Straße

Mehr

Radfahrstrecke. Geschwister Devries Grundschule in Uedem

Radfahrstrecke. Geschwister Devries Grundschule in Uedem Radfahrstrecke Geschwister Devries Grundschule in Uedem Die Strecke 1. Anfahren Meursfeldstraße Fahrrad unter Beachtung der Fußgänger und des Querverkehrs über die Fahrbahn schieben Fahrrad am Fahrbahnrand

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4315 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 03.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Unfallstatistik

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

AG Fußverkehr 1) Fachliche Informationen

AG Fußverkehr 1) Fachliche Informationen AG Fußverkehr 1) Fachliche Informationen 1 StVO Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten,

Mehr

MOUNTAINBIKE RENNRAD. Mountainbikes sind besonders für Fahrten im Gelände geeignet. Sie sind unter anderem an

MOUNTAINBIKE RENNRAD. Mountainbikes sind besonders für Fahrten im Gelände geeignet. Sie sind unter anderem an A1 M MOUNTAINBIKE A2 RENNRAD Fahrradtypen Fahrradtypen Mountainbikes sind besonders für Fahrten im Gelände geeignet. Sie sind unter anderem an den dickeren Reifen und relativ kleinen Rahmen erkennbar.

Mehr

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrrad-Fahrer in Deutschland - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen Verkehrsregeln. - Die Erklärungen sind bewusst sprachlich einfach

Mehr

Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lüsse

Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lüsse Verkehrsverstoße, Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Halten Halteverbot mißachtet ab 10 - - in zweiter Reihe gehalten 15 - - unzulässig auf Autobahn gehalten 30 - - Parken nicht platzsparend geparkt 10 -

Mehr

Radweg oder Fahrbahn???

Radweg oder Fahrbahn??? Radweg oder Fahrbahn??? Wer darauf achtet, dem fällt auf: Derzeit verschwinden viele blaue Radwegschilder aus dem Straßenbild. Im Kreis Herford hat der Verkehrsausschuss generell angeordnet, die Benutzungspflicht

Mehr

POLIZEIPRÄSIDIUM MITTELFRANKEN ABTEILUNG EINSATZ SG E4

POLIZEIPRÄSIDIUM MITTELFRANKEN ABTEILUNG EINSATZ SG E4 217 - Stadt Nürnberg - Herausgeber: Polizeipräsidium Mittelfranken Stand: 16.2.218 1 Abteilung Einsatz SG E4 1. Vorwort Die Statistik wurde nach den endgültigen Zahlen (16. Februar 218) erstellt. 2. Inhalt

Mehr

Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis

Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis Tempolimit überschritten Überschreitung des Limits in km/h Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts Bis 10 15 10 - - - - 11-15 25 20 - -

Mehr

Acht Regeln Was Kinder können müssen, die allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren

Acht Regeln Was Kinder können müssen, die allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren Acht Regeln Was Kinder können müssen, die allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren Von Jasmin Krsteski 30.08.17, 13:39 Uhr email facebook twitter Messenger Bevor ein Kind alleine zur Schule radelt, sollte

Mehr

Wichtige Änderungen (Nr. 133) Wichtige Änderungen (Nr. 216) Wichtige Änderungen (Nr. 325) Wichtige Änderungen (Nr. 346)

Wichtige Änderungen (Nr. 133) Wichtige Änderungen (Nr. 216) Wichtige Änderungen (Nr. 325) Wichtige Änderungen (Nr. 346) Wichtige Änderungen (Nr. 133) Wichtige Änderungen (Nr. 216) Sie nähern sich dieser Kreuzung und wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich? (1 Punkt) (Nr. 133) R Ich fahre weiter wie bisher,

Mehr

Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 15. April 2015 Verkehrsunfallzahlen aus dem Landkreis Gießen für das Jahr 2015 Gesamtzahl der Unfälle, der verletzten und getöteten Personen

Mehr

Geldbuße (in EUR) Halten. Fahrverbot (Monate) Halteverbot missachtet 10. in zweiter Reihe gehalten 15. unzulässig auf Autobahn gehalten 30

Geldbuße (in EUR) Halten. Fahrverbot (Monate) Halteverbot missachtet 10. in zweiter Reihe gehalten 15. unzulässig auf Autobahn gehalten 30 Halten Halteverbot missachtet 10 in zweiter Reihe gehalten 15 unzulässig auf Autobahn gehalten 30 Parken nicht platzsparend geparkt 10 Parkverbot missachtet 15 - länger als eine Stunde 25 in "zweiter Reihe"

Mehr

Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West

Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West - Ein Appell an mehr Rücksichtnahme - Für das Unfallgeschehen im Jahr 2015 kann das Polizeipräsidium Schwaben

Mehr

Handout. Einspuren, Abbiegen, Richtungsänderung, Zeichengebung

Handout. Einspuren, Abbiegen, Richtungsänderung, Zeichengebung 5 Handout Einspuren, Abbiegen, Richtungsänderung, Zeichengebung GRUNDSATZ ZEICHEN SCHAFFEN KLARHEIT! Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Thema Einspuren Richtungsänderung Zeichengebung. Abbiegen

Mehr