2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines
|
|
- Otto Brodbeck
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines Praktische Relevanz Gegenleistungsanspruch erlischt nicht immer vollständig Zum Lösen vom Vertrag bedarf es eines Rücktrittsrechts b) Voraussetzungen Gegenseitiger Vertrag Unmöglichkeit gemäß 275 BGB Kein Ausschluss gemäß 323 VI BGB oder 218 I 1 BGB
2 49 Störung der Geschäftsgrundlage A. Allgemeines Umstände sind bei Vertragsschluss anders als angenommen oder entwickeln sich anders Anpassungsinteresse vs. Bestandsinteresse Einschränkung des Grundsatzes der Vertragstreue B. Anwendungsbereich Anwendung auf alle schuldrechtlichen Verträge Vorrang vertraglicher Vereinbarungen Vorrang von Sonderregelungen ( 321, 490, 530, 531) Vorrang der 275, 326 (Unmöglichkeit) Vorrang der 119 ff., 812 ff. (Anfechtung) Vorrang des speziellen Gewährleistungsrechts (z.b. 434 ff.)
3 C. Voraussetzungen I. Vorliegen einer Geschäftsgrundlage Umstände oder Vorstellungen abzugrenzen von Vertragsinhalt Umstände, die mindestens ein Teil als entscheidend vorausgesetzt hat (hypothetische) redliche Einlassung der anderen Partei nicht Umstände, die einem Vertragsrisiko zuzuordnen sind II. Schwerwiegende Änderungen der Umstände bei oder nach Vertragsschluss III. Unzumutbarkeit des Festhaltens am unveränderten Vertrag unveränderter Fortbestand führt zu einem mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnis D. Rechtsfolgen Anpassung des Vertrags subsidiär: Auflösung des Vertrags
4 E. Fallgruppen I. Äquivalenzstörungen nachträgliche Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Umstände II. starke Störung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung Zweckstörungen durch nachträgliches Ereignis führt Leistung nicht mehr den vertragsmäßigen Erfolg herbei Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Schuldners von dem Verwendungszweck Verlangen nach Vertragserfüllung würde gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens verstoßen
5 Anspruch auf Anpassung des Vertrages nach 313 Abs. 1 BGB I. Vorliegen eines wirksamen Schuldverhältnisses II. Eröffnung des Anwendungsbereich bzw. keine Subsidiarität des 313 BGB III. Vorliegen einer Geschäftsgrundlage 1. Reales Element 2. Hypothetisches Element 3. Normatives Element IV. Schwerwiegende Änderung der Umstände V. Unzumutbarkeit des Festhaltens am unveränderten Vertrag VI. Rechtsfolge, 313 Abs. 1 BGB
6 Anspruch auf (z.b.) Rückgewähr der erbrachten Leistung nach 346 Abs. 1 BGB i.v.m. 313 Abs. 3 BGB I. Rücktrittserklärung, 349 BGB II. Rücktrittsgrund, 313 Abs. 3 BGB 1. Vorliegen eines wirksamen Schuldverhältnisses 2. Eröffnung des Anwendungsbereich bzw. keine Subsidiarität des 313 BGB 3. Vorliegen einer Geschäftsgrundlage a. Reales Element b. Hypothetisches Element c. Normatives Element 4. Schwerwiegende Änderung der Umstände 5. Unzumutbarkeit des Festhaltens am unveränderten Vertrag 6. Anpassung des Vertrages nicht möglich oder der benachteiligten Partei nicht zumutbar III. Rechtsfolgen, 346 ff. BGB
7 50 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund, 314 BGB A. Allgemeines B. Voraussetzungen C. Rechtsfolge D. Dispositivität
8 Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts Besondere Vertragstypen Spezielle Vorschriften zu denen des AT 51 Kaufrecht A. Allgemeines Gegenstand gegen Geld Sachen, 90 BGB Rechte oder Sonstige Gegenstände, 453 BGB Unternehmenskauf: asset deal oder share deal B. Überblick BGB HGB
9 C. Pflichten der Vertragsparteien Verkäufer o Eigentumsverschaffung o Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln Käufer o Kaufpreiszahlung o wenn kein Kaufpreis vereinbart: 315 BGB o Sachkauf: Abnehmen der Sache D. Systematik des Kaufgewährleistungsrechts Zentrale Norm: 437 BGB Verweis auf alle Rechtsbehelfe Primär: Nacherfüllung Sekundär: Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz
10 E. Sachmangel I. Allgemeines/Definition II. Negative Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit Hierarchie für die Mangelbeurteilung in 434 BGB Mangelarten 1. Vereinbarte Beschaffenheit, 434 I 1 BGB Vertragliche Vereinbarung isd 145 ff BGB Physikalische Eigenschaften Wirtschaftliche/Rechtliche Bezüge der Kaufsache zur Umwelt 2. Vertraglich vorausgesetzte Verwendung, 434 I 2 Nr. 1 BGB Keine konkrete Beschaffenheit, sondern nur Wirkungsweise vereinbart Auch zum Ausschluss gewöhnlicher Verwendung geeignet 3. Gewöhnl. Verwendung/übl. Beschaffenheit, 434 I 2 Nr. 2 BGB Sachen der gleichen Gattung Erwartung eines Durchschnittskäufers Öffentliche Äußerungen, 434 I 3 BGB
11 4. Montage und Montageanleitungen, 434 II BGB Unsachgemäße Montage = Sachmangel Abgrenzung zum Werkvertrag, 631 BGB Fehlerfreie Montageanleitung, 434 II 2 BGB 5. Falschlieferung, 434 III 1. Alt BGB Identitätsaliud Qualitätsaliud 6. Zuweniglieferung, 434 III 2. Alt BGB Gleichartige Sachen Offene und verdeckte Minuslieferung Zuviellieferung nicht erfasst 7. Rechtsmangel, 435 BGB Dritte haben Rechte gegenüber dem Käufer Beschränkt dingliche Rechte und schuldrechtliche Positionen Zu Unrechte eingetragene Rechte im Grundbuch, 435 S. 2
12 III. Bei Gefahrübergang IdR bei Übergabe, 446 BGB Versendungskauf, 447 BGB Verbrauchsgüterkauf, 476 BGB F. Ausschluss der Gewährleistung I. Vertraglicher Ausschluss Individualvertraglich AGB Gilt nicht bei arglistigem Verschweigen, 444 BGB 309 Nr. 8 b) BGB, 475 BGB beachten II. Gesetzlicher Ausschluss Kenntnis des Käufers, 442 Verletzung der Rügeobliegenheit, 377 HGB o Offener/verdeckter Mangel o Rügebefund unverzüglich o Dispositiv
13 G. Anspruch auf Nacherfüllung, 439 BGB I. Allgemeines II. Vorrang der Nacherfüllung Letzte Chance zur Erfüllung Voraussetzungen 1. Entstehung des Nacherfüllungsanspruchs Kaufvertrag Sachmangel/Rechtsmangel Bei Gefahrübergang 2. Kein Untergang des Nacherfüllungsanspruchs Unmöglichkeit der Nacherfüllung, 275 I BGB Exkurs: Nacherfüllung bei Stückschulden
14 3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 i.v.m. 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung Erfüllungsort: Wohnsitz des Schuldners, 269 BGB Verkäufer muss Aufwendungskosten tragen, 439 II BGB o o Nutzungsersatz Ein- und Ausbaukosten Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung Rücktritt oder Minderung, 437 II BGB o Rücktritt nach den Voraussetzungen des allgem. LeistungsstörungsR o Spezialvorschriften BGB, insbesondere 440 BGB Parallel Schadensersatz, 437 III BGB
Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts
Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts Besondere Vertragstypen Spezielle Vorschriften zu denen des AT 51 Kaufrecht A. Allgemeines Gegenstand gegen Geld Sachen, 90 BGB Rechte oder Sonstige
Mehr2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines
2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.
MehrJun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
49 Störung der Geschäftsgrundlage A. Allgemeines Umstände sind bei Vertragsschluss anders als angenommen oder entwickeln sich anders Anpassungsinteresse vs. Bestandsinteresse Einschränkung des Grundsatzes
MehrJun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
47 Die Dritthaftung gem. 311 Abs. 3 BGB A. Allgemeines Grds. Pflichten nur im Zweipersonenverhältnis 311 III BGB durchbricht dieses Prinzip B. Rechtsfolge Schuldverhältnis isd 241 II BGB mit Personen,
MehrRechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung
3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 i.v.m. 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung
MehrRechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung
3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 ivm 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung
MehrProf. Dr. Franz Dorn WS 2008/09. Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht
Einleitung - Kap. 1 Veräußerungsverträge Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht 1 Kauf A) Begriff, Abschluss, Inhalt I) Begriff II) Abschluss, Form III) Der Kauf als Verpflichtungsgeschäft
MehrProf. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M.
Allgemeines zum Kaufvertrag, 433 BGB Der Verkäufer verpflichtet sich o dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm daran Eigentum zu verschaffen, 433 Abs. 1 S. 1 BGB o und ihm die Sache frei von Sach-
MehrIst eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437
Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 (immer vorrangig) gem. 437 Nr. 1, 439 Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V Minderung gem.
MehrDie Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung Grundlagen A. Vertragstypen...2. B. Kein Typenzwang...
Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung...1 2 Grundlagen... 2 A. Vertragstypen...2 B. Kein Typenzwang...2 C. Typengemischte Verträge......4 D. Trennungs- und
MehrKaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB)
Kaufvertragsrecht Kauf (= gegenseitiger Vertrag): Ein Vertragspartner (Verkäufer) verpflichtet sich zur Veräußerung eines Vermögensgegenstandes und der andere (Käufer) zur Zahlung einer Geldsumme, 433.
MehrKaufvertrag und Kaufvertragsstörungen
Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an
MehrBasiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht
Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht 2016 Bearbeitet von Josef A. Alpmann, Dr. Tobias Wirtz 2. Auflage 2016. Buch. V, 83 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 436 0 Format (B
Mehr0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts
0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts Gesetzliches Leistungsstörungsrecht bei Verletzung aller Pflichten außer der Mangelfreiheit 280 ff. direkt
MehrInformationen zum Kaufrecht
1 Informationen zum Kaufrecht 2 I. Einführung 3 II. Mängel 3 1. Sachmangel 3 2. Rechtsmangel 3 3. Rechtsfolgen mangelhafter Leistung 4 3 I. Einführung Durch das Schuldrechtsreformgesetz ergeben sich wesentliche
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 Wann ist die Gewährleistung
MehrDas Gewährleistungsrecht 36
Der Kaufvertrag 1 1. Teil Einleitung 1 2. Teil Prüfungsschema 2 A. Erfüllungsanspruch des Käufers, 433 I BGB 2 B. Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, 433 II BGB 2 C. Anspruch des Verkäufers
MehrJuristisches Repetitorium hemmer
Zivilrecht SchuldR-BT Seite 1 von 7 Übersicht zum Gewährleistungsrecht beim Sachkauf, 434 ff. Anspruchsvoraussetzungen (Aufbauschemata) Grundsatz: Hauptpflicht des Verkäufers zur mangelfreien Lieferung,
MehrII. Besondere Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf
L. Die Selbstvornahme im Kaufrecht Käufer beseitigt Mangel selbst ohne angemessene Fristsetzung Ausschluss des Rücktritts- und Minderungsrechts und des Anspruchs auf SE statt der Leistung kein Anspruch
MehrFrage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1
Lösungsskizze Fall 1 Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Anm.: 437 als Verweisungsnorm auf allgemeine Vorschriften, immer mitzuzitieren Wortlaut
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter
Frage 1: Hat Gundel einen Anspruch auf Lieferung eines anderen Fahrzeuges? Vorüberlegung: 1. Schritt: Wer will was von Wem? 2. Schritt: Woraus => Auffinden der AGL - vertragliche AGL: 433 I, 437 Nr. 1,
MehrJun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
L. Die Selbstvornahme im Kaufrecht Käufer beseitigt Mangel selbst ohne angemessene Fristsetzung Ausschluss des Rücktritts- und Minderungsrechts und des Anspruchs auf SE statt der Leistung kein Anspruch
MehrÜbersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Patrick Stemler Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) I. Anspruch auf Nacherfüllung nach 437 Nr.1; 439 BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang
MehrKaufrecht. Barbara Grunewald. Mohr Sieb eck. von
Kaufrecht von Barbara Grunewald Mohr Sieb eck Gliederung Abkürzungsverzeichnis Allgemeines Literaturverzeichnis XXV XXVII 1 Das Kaufrecht in der Bundesrepublik Deutschland und seine Auslegung 1 I. Das
MehrV Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht
Privatrecht / Prof. Dr. H. Buschmann 1 2002-11-30 V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Schlechtleistung im Kaufrecht Gewährungsleistung für Mängel bei Sachkauf Sachmangel 434 Mangel Abweichung
MehrLeistungsstörungen beim Unternehmenskauf. Heming Zhang
Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und China von Heming Zhang JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2009 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 17 I.
MehrBereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger
Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger Altgläubiger (A) (= Zedent) S hat trotz Abtretung gutgläubig an A geleistet Schuldner (S) Anspruch N gegen A aus 816 Abs. 2 BGB Neugläubiger
MehrRechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache
Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr.1, 439 BGB über eine Sache II. Kaufsache muss bei Gefahrübergang mit einem Sach-/Rechtsmangel gem. 434, 435 BGB behaftet
MehrAnspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.
Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB
MehrV könnte gegen U einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung eines neuen Kanus aus 437 Nr. 1, 439 BGB haben.
Kanukauf Verbraucher V kauft von Unternehmer U ein Kanu für 1000. Zwei Wochen nach Übergabe des Bootes stellt V fest, dass ein kleines Loch im Rumpf ist. K wendet sich an V und verlangt ein neues Kanu.
MehrDie Schuldrechtsklausur
Peter Balzer Stefan Kröll Bernd Scholl Die Schuldrechtsklausur Kernprobleme der vertraglichen Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung Springer Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhalts Verzeichnis Literaturverzeichnis
MehrZivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6
Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Überblick I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr. 1, 439 I (Nachbesserung oder Nachlieferung) Voraussetzungen: Kaufvertrag Mangel bei Gefahrübergang
Mehr195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Ass.-Prof. Dr. Christiana Fountoulakis PRvgl II, WS 2005/2006 1 Zur Sachmängelgewährleistung: Deutschland: Gesetzesbestimmungen des BGB n.f. (mit Relevanz für die im Unterricht besprochenen Fälle) Revidiertes
MehrVortrag am 17. Januar 2002
Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn Nacherfüllungsrecht und Nacherfüllungspflicht des Verkäufers Vortrag am 17. Januar 2002 Alle Vorlesungsunterlagen
MehrNeues Recht des Pferdekaufs
Neues Recht des Pferdekaufs Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (UK) Einleitung Ziel des Seminars Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (Wirkung zum 1.1.2002) Kurze Historie Bisheriges Viehkaufrecht
MehrProf. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)
Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht
MehrFall 2 21 (Kaufrecht: Pferdekauf; Unmöglichkeit der Nacherfüllung; Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschäden; Aufwendungsersatzanspruch
Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII XI XIII Fall 1 1 (Kaufrecht: Einführung in die Mängelhaftung; Begriff und Arten des Sachmangels; Nacherfüllung beim Stückkauf; fehlendes Eigentum
MehrLiteratur zum Kaufrecht
Wirtschaftsprivatrecht I Kaufrecht RA Jens Goldschmidt Kanzlei Scheidle & Partner Grottenau 6 86150 www.scheidle.eu Tel.: 0821/34481-0 j.goldschmidt@scheidle.eu 1 Literatur zum Kaufrecht Rumpf-Rometsch,
MehrRücktritt. 1. Gegenseitiger Vertrag, 320 BGB, z.b. (+) bei Kaufvertrag
Rücktritt Beachte: Mit der folgenden Übersicht soll zunächst ein Überblick über die allgemeinen Voraussetzungen des Rücktritts vermittelt werden (Teil A). Diese allgemeinen Prüfschemata sind nur dann (isoliert)
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Vorlesungsgliederung Privatrecht 2 (M. Becker) ALLGEMEINE HINWEISE - Für die Klausur sind für Privatrecht 1 und 2 nur die großgedruckten Inhalte (Schriftgröße 12) des Skriptes
MehrAnspruch des Bestellers auf Nacherfüllung nach 634 Nr. 1, 635 BGB
Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung nach 634 Nr. 1, 635 BGB A. Voraussetzungen I. Anspruch entstanden 1. Abschluss eines Werkvertrages nach 631 BGB (u.u. Abgrenzung zum Dienstvertrag) 2. Mangelhaftes
MehrDeutsches und französisches Kaufrecht und die EU-Verbrauchsgüterkauf- Richtlinie
Ramona Peterl Deutsches und französisches Kaufrecht und die EU-Verbrauchsgüterkauf- Richtlinie Verlag Dr. Kova INHALTSVERZEICHNIS A.Einleitung,.... 7 B. Die Richtlinie 99/44/EG 11 I. Die Entstehung der
Mehr1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1
INHALTSVERZEICHNIS I 1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1 A) Internationaler Hintergrund 1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken
MehrUnfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:
Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon
MehrA. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff:
Fall 5 Lösungsübersicht: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: 4. Prüfung der 437 Nr. 1-3 ivm den dort genannten Normen:
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Tierkauf ist seit dem 01.01.2002 dem sonstigen Kauf beweglicher Sachen völlig gleichgestellt.
MehrZivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6
Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Überblick I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr. 1, 439 I (Nachbesserung oder Nachlieferung) Voraussetzungen: Kaufvertrag Mangel bei Gefahrübergang
MehrÜbermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB
Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler
MehrJura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung
Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung A. Anspruch H gegen S auf Annähen des Knopfes aus den 437 Nr. 1, 439 I BGB H könnte gegen S zunächst einen Anspruch auf Annähen des Knopfes aus den 437 Nr.
MehrLeseprobe Text. Die Gewährleistung
Leseprobe Text Die Gewährleistung Das Recht der Gewährleistung im Kauf ist nun in den 434 ff geregelt. Es wurde durch die Schuldrechtsreform völlig umgestaltet. Gem. 437 gibt es nun fünf verschiedene Rechtsfolgen,
MehrStörung der Geschäftsgrundlage 313 BGB
Störung der Geschäftsgrundlage 313 BGB Voraussetzungen Rechtsfolgen Abgrenzung Wegfall der objektiven Geschäftsgrundlage 313 I BGB 1. Objektives Element: Nachträgliche Änderung vertragswesentlicher objektiver
MehrMax-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft Schuldrecht-AT. 29.
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft Schuldrecht-AT 29. Juni 2017 Anspruch R./. V auf Abholung und Reparatur aus 437, 439 I BGB I. Wirksamer
MehrAnspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB
PÜ Vertragliche Schuldverhältnisse, Wintersemester 2011/12 Lösungsskizze Fall 2 1 Lösungsskizze Fall 2 Ausgangsfall Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB
MehrRecht und Pflichten von Hundehaltern. Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar
Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Wichtige Regelungen für Hundehalter Tierschutzgesetz Tierschutzhundeverordnung Gewerberecht Steuerrecht Straßenverkehrsordnung
MehrKapitel 1) Einführung 17 A. Gegenstand der Arbeit 17 B. Gang der Untersuchung 18
Inhaltsverzeichnis Kapitel 1) Einführung 17 A. Gegenstand der Arbeit 17 B. Gang der Untersuchung 18 Kapitel 2) Grundlagen 21 A. Rechtslage in Deutschland zum 31.12.2001 21 I. Sachmängelgewährleistung 21
MehrAufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II
Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II Vorbemerkung Die nachfolgenden Prüfungsschemata sollen eine Hilfe für wesentliche Fragen betreffend die Prüfungsreihenfolge und den Aufbau der gutachtlichen
MehrTierschutzgesetz / Tierschutz-Hundeverordnung
Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Tierschutzgesetz / Tierschutz-Hundeverordnung Wichtige Regelungen für Hundehalter Tierschutzgesetz Tierschutzhundeverordnung
MehrFall 2: Auslaufmodell
Variante 1 A. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 346 Abs. 1 BGB I. Rücktrittsrecht 1. Vertragliches Rücktrittsrecht 2. Gesetzliches Rücktrittsrecht, zb. aus 434, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB Zwischenergebnis
MehrDie Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts.
SchuldR BT Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. Kapitel I: Grundlagen des besonderen Schuldrechts Fall 1: Einführungsfall zu den Vertragstypen 1
MehrHAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG
MERKBLATT Fairplay KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN DER UNTERNEHMEN Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der
MehrLösung: Fall 5. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB
Lösung: Fall 5 (nach Bayerle, JuS 2009, 619) A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises? I. Bestehen des Rücktrittsrechts
MehrBeispiel Inzahlunggabe eines Kfz
Beispiel Inzahlunggabe eines Kfz K, der gerade sein Studium abgeschlossen hat und sich nun ein standesgemäßes Auto zulegen will, erwirbt bei Händler H einen gebrauchten BMW für 20.000. Seinen alten VW
Mehr23 I. Vertragliche Schuldverhältnisse. 27 I. Vertragsfreiheit. 27 II. Zwingendes Vertragsrecht
Vorwort 5 Aus dem Vorwort zur 1. Auflage 6 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 19 Teil A: Einleitung 1 Vertragliche Schuldverhältnisse und Vertragsrecht 23 I. Vertragliche Schuldverhältnisse
MehrINHALTSVERZEICHNIS. B) Die Pflicht des Verkaufers nach 433 I S. 1 BGB und ihre Nichterfùllung 7
I 1 Kauf 1 A) Allgemeines 1 I. Inhalt des Kaufvertrages und Zustandekommen 1 II. Form 4 B) Die Pflicht des Verkaufers nach 433 I S. 1 BGB und ihre Nichterfùllung 7 I. Durchsetzung des Anspruches aus 433
MehrKaufrecht. Einzelne Vertrags- schuldverhältnisse. (Gesonderte Folie) ltnisse. - Kauf Konstruktion
1 ltnisse Konstruktion (Gesonderte Folie) 2 ltnisse Verkäufers einer Sache Verkäufers eines Rechts Käufers Pflichten des Verkäufers einer Sache, 433 I BGB: 1.Eigentumsverschaffung geschuldet wird der Leistungserfolg
Mehr281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht,
Mehroder 535 I BGB Gewährung des Gebrauchs der Mietsache 535 II BGB Zahlung des Mietzinses
Kaufrecht Prüfungsschema am Beispiel Kaufvertrag: Mietvertrag Kaufvertrag, gem. 433 BGB 1. Anspruchsvoraussetzungen Kaufvertrag setzt Einigung voraus: a.) Angebot (+) b.) Annahme (+) d) (1) Ansprüche aus
MehrInhaltsverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis Vorwort...................................................... Inhaltsverzeichnis............................................. Literaturverzeichnis...........................................
MehrSCHULDRECHT BT 1. Kaufrecht. Tausch. Werkvertragsrecht. Werklieferungsvertrag. Dr. Tobias Wirtz Rechtsanwalt und Repetitor
SCHULDRECHT BT 1 Kaufrecht Tausch Werkvertragsrecht Werklieferungsvertrag 2018 Dr. Tobias Wirtz Rechtsanwalt und Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48143 Münster,
MehrVertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Schicksal der Gegenleistungspflicht, 326 BGB Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Unmöglichkeit von keinem der Beteiligten zu vertreten
MehrFall 6 Sachverhalt. Welche Rechte hat K? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann
Fall 6 Sachverhalt Der Möbelhändler V wirbt im City-Anzeiger mit einem Inserat für antike Möbel. Er bietet ein Biedermeierzimmer, das ca. 175 Jahre alt sein soll, zum Preise von 10.000,- an. K, der die
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil: Deutsches Recht...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Inhaltsverzeichnis... 4 Literaturverzeichnis... 9 Einleitung... 20 1.Teil: Deutsches Recht... 21 A. Die Voraussetzungen... 21 I. Der Sachmangel... 21 1. Die vereinbarte
MehrDie Schuldrechtsklausur
Peter Balzer Stefan Kröll Bernd Scholl Die Schuldrechtsklausur Kernprobleme der vertraglichen Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung Dritte, aktualisierte und erweiterte Auflage ^ Spri ringer Vorwort
MehrINHALT. 3 Die Beteiligung Dritter an einem Schuldverhältnis..13 ABKÜRZUNGEN. 1 Einleitung 1. 2 Das Schuldverhältm's 5
ABKÜRZUNGEN XIX 1 Einleitung 1 2 Das Schuldverhältm's 5 A. Definition des Begriffes Schuldverhältnis 5 B. Das Schuldverhältnis im engeren und weiteren Sinn 5 C. Die Entstehung der Schuldverhältnisse 6
MehrDie Sachmängelhaftung des Verkäufers im UN-Kaufrecht und im neuen deutschen Schuldrecht
Bilgehaii Cetiner Die Sachmängelhaftung des Verkäufers im UN-Kaufrecht und im neuen deutschen Schuldrecht Eine rechtsvergleichende Studie PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 9 INHALTSVERZEICHNIS
MehrI. Anspruch entstanden 1. Ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor.
Käsekauf K kauft bei V eine 10kg schweren Käse für 100,-. Zuhause wiegt er nach und stellt fest, dass der Käse nur 9,8 kg wiegt, was V letztlich auch nicht bestreitet. Wütend fordert K Nachlieferung (an
MehrSkizze Fall 13. Ansprüche des E gegen K auf Herausgabe des PKW A. 985 BGB. I. Eigentum des E. 1. Übereignung nach 929 S. 1 BGB.
Skizze Fall 3 Ansprüche des E gegen K auf Herausgabe des PKW A. 985 BGB I. Eigentum des E. Übereignung nach 929 S. BGB a) Einigung b) Übergabe c) Eigentum des D 2. Gutgläubiger Erwerb nach 932 Abs. u.
MehrSchuldrecht AT. Dr. Knut Werner Lange. von. o. Professor an der Universität Bayreuth. 5. Auflage 2018
Schuldrecht AT von Dr. Knut Werner Lange o. Professor an der Universität Bayreuth 5. Auflage 2018 Vorwort...V Literaturverzeichnis... XIII Kapitel 1. Das Schuldverhältnis... 1 A. Einführung in das Recht
MehrDie Schuldrechtsklausur
Tutorium Jura Die Schuldrechtsklausur Kernprobleme der vertraglichen Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung von Peter Balzer, Stefan Kröll, Bernd Scholl 2., aktualisierte u. erw. Aufl. Springer 2008
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - : Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New
MehrDie Mängelgewährleistung beim Unternehmenskauf im Wege des asset deal nach der Schuldrechtsreform
Philipp Glagowski Die Mängelgewährleistung beim Unternehmenskauf im Wege des asset deal nach der Schuldrechtsreform Unter besonderer Berücksichtigung von fehlerhaften Jahresabschlussangaben PETER LANG
MehrDas Kaufrecht des BGB
Kaufrecht Das Kaufrecht des BGB besteht im Wesentlichen aus besonderen Bestimmungen zur Sach- und Rechtsmängelhaftung und zur Preisgefahr. wird ergänzt durch die Bestimmungen über den Handelskauf ( 373
Mehrb) Nach Abschluss eines zweiten Mietvertrags, aber vor Überlassung an den Zweitmieter c) Nach Überlassung der Wohnung an den Zweitmieter...
Inhalt A. Einleitung... 11 B. Die Haftung des Vermieters... 13 I. Überblick über die Gewährleistungsrechte... 13 II. Begriff des Mangels... 15 1. Einschränkungen des Mangelbegriffs... 17 a) Vorhersehbarkeit...
Mehr1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1
1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts... 1 A) Internationaler Hintergrund...1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts... 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken der Modernisierung
MehrUnfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche
Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon
MehrSCHULDRECHT BT. Kaufrecht. Annegerd Alpmann-Piep er Rechtsanwältin und Notarin in Münster
SCHULDRECHT BT Kaufrecht 2006 Annegerd Alpmann-Piep er Rechtsanwältin und Notarin in Münster ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee 35, 48001 Postfach
MehrSchuldbefreiungstatbestände. Bürgerliches Vermögensrecht I. Der Rücktritt. Schuldbefreiung durch Rechtsgeschäft. Rücktrittsfolgen.
Schuldbefreiungstatbestände Bürgerliches Vermögensrecht I Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Erfüllung Erfüllungssurrogate Auflösende
MehrInhaltsverzeichnis: 1 Einführung 1. 2 Anlass der Schuldrechtsreform und ihre wesentlichen Zielsetzungen. A. Große Lösung" vs.
Inhaltsverzeichnis: 1 Einführung 1 2 Anlass der Schuldrechtsreform und ihre wesentlichen Zielsetzungen 4 A. Große Lösung" vs. kleine Lösung", 4 B. Die Reformbereiche im Überblick 5 I. Das Kaufrecht 5 II.
MehrGrundzüge des Handelsrechts Prof. Dr. Michael Beurskens. Thema 7: Kaufleute und Kaufrecht insbesondere Unternehmerregress im Verbrauchsgüterkauf
Grundzüge des Handelsrechts Prof. Dr. Michael Beurskens Thema 7: Kaufleute und Kaufrecht insbesondere im Verbrauchsgüterkauf ( 477 f. BGB) Was behandeln wir heute? 1 Wofür ist der Handelskauf wichtig?
MehrIV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz
IV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz Möglichkeit der Selbstvornahme nach 634 Nr. 2, 637 Aufwendungsersatz angemessene Frist zur Nacherfüllung und Ablauf dieser Frist V. Rücktritt und Minderung 1. Allgemeines
MehrProbeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1
Probeexamen Klausur Nr. 1 Prof. Dr. Friedemann Kainer Aufgabe 1: Anspruch auf Auflassung B à A gemäß 433 I 1 BGB Frage: Kann B von A Auflassung des Grundstücks verlangen? 433 Abs. 1 S.1 BGB I. Anspruch
MehrBGHZ 179, 27 = NJW 2009, 427
BGHZ 179, 27 = NJW 2009, 427 1. Der von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geprägte Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung verlangt von den nationalen Gerichten über
MehrLösung: Fall 4. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB
Lösung: Fall 4 (nach Bayerle, JuS 2009, 619) A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises? Vss.: Rücktrittserklärung
MehrKURZKOMMENTIERUNG DER NEUERUNGEN ZUM KAUF... 10
KURZKOMMENTIERUNG DER NEUERUNGEN ZUM 01.01.2018...1 1 KAUF...... 10 A) Allgemeines...10 I. Inhalt des Kaufvertrages und Zustandekommen...10 II. Form......... 13 B) Die Pflicht des Verkäufers nach 433 I
Mehr