Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen)"

Transkript

1 O f f e n e F r a g e n Definition von bürgerlichem Recht bzw. was ist bürgerliches Recht? Beziehung der Bürger untereinander bzw. Teil der Rechtsordnung, der auf der Grundlage der Gleichordnung die Beziehungen der einzelnen Bürger zueinander regelt Was sind bürgerliches und öffentliches Recht? bürgerliches Recht: Teil der Rechtsordnung, der auf der Grundlage der Gleichordnung die Beziehungen der einzelnen Bürger zueinander regelt öffentliches Recht: Teil der Rechtsordnung, der die Beziehung des Staates und anderer Träger hoheitlicher Gewalt untereinander sowie zum einzelnen Bürger regelt; die Beziehung zwischen Staat und Bürger erfolgt auf der Ebene der Über- und Unterordnung Warum wird das unterschieden? wegen der verschiedenen Rechtswege (zur Beantwortung der Frage, vor welches Gericht man geht) Wie heißen die Gerichte beim bürgerlichen Recht? ordentliche Gerichte Warum heißen sie ordentliche Gerichte? ordentliche Gerichte gibt es schon länger als außerordentliche Gerichte; außerordentliche erst seit Gründung des Rechtstaates Was ist Hauptbestandteil des bürgerlichen Rechts? BGB Was heißt das? Bürgerliches Gesetzbuch Aus wie vielen Büchern besteht das BGB und wie heißen sie? aus 5 Büchern: allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht Was gibt es noch außer dem BGB im Privatrecht? Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht Nennen Sie zwei unterschiedliche Gerichtsbarkeiten der Bundesrepublik Deutschland. ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit Definieren Sie den Begriff Schuldverhältnis und geben Sie an, wo im BGB diese Definition zu finden ist. Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung zwischen mindestens zwei Personen, kraft deren die eine (Gläubiger) von der anderen (Schuldner) eine Leistung zu fordern berechtigt ist Regelung in 241 Abs. 1 BGB Was beinhaltet der allgemeine Teil? allgemeine Regelungen; das, was vor die Klammer gezogen werden kann Welche Abschnitte des allgemeinen Teils wurden in der Vorlesung behandelt bzw. welches sind die ersten drei Teile des allgemeinen Buchs? Rechtssubjekte, Rechtsobjekte, Rechtsgeschäfte Was sind bzw. was gibt es für Rechtssubjekte bzw. was für Personen gibt es? natürliche und juristische Personen

2 Was zeichnet ein Rechtssubjekt aus? Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit (= Geschäftsfähigkeit + Deliktsfähigkeit) Was bedeutet Rechtsfähigkeit? Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein Was ist Geschäftsfähigkeit? Fähigkeit, eigenverantwortlich Rechtsgeschäfte abzuschließen Was ist Deliktsfähigkeit? Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen bzw. für den durch eine unerlaubte Handlung hervorgerufenen Schaden die Verantwortung zu übernehmen bzw. verantwortlich sein zu können Abstufungen? 0-7: Deliktsunfähigkeit 7-18: bedingte Deliktsfähigkeit Was sind natürliche Personen? Menschen Nennen Sie Beispiele für juristische Personen bzw. was sind juristische Personen? (rechtsfähiger) Verein(, AG, GmbH, Stiftung) Welche Eigenschaft haben diese Personen? Rechtsfähigkeit (Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein) Eigentümer, Schuldner, Gläubiger Wann beginnt die Rechtsfähigkeit? mit Vollendung der Geburt Kann das nach dem bürgerlichen Recht auch früher sein und wo steht das? im Erbrecht; dort wird ein Kind, was noch nicht geboren ist, als schon geboren angesehen und kann damit erben Was für Eigenschaften haben Rechtssubjekte noch? Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit Was ist der Unterschied zwischen bedingt und beschränkt und wieso heißt es bei Geschäftsfähigkeit beschränkt und nicht bedingt? bedingt ist subjektiv und beschränkt ist objektiv; bedingt bei Deliktsfähigkeit, weil die Reife der Person betrachtet wird, und beschränkt bei Geschäftsfähigkeit, weil es zu aufwendig wäre, bei jedem Rechtsgeschäft nachzuforschen, ob die Person eine bestimmte Reife erreicht hat Welche Arten von Vereinen bzw. was für Vereine gibt es? rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine Welche rechtsfähigen Vereine gibt es bzw. Unterscheidung/Einteilung von rechtsfähigen Vereinen? Idealvereine bzw. nicht wirtschaftliche Vereine und wirtschaftliche Vereine; Unterscheidungsmerkmale: Eintragung (z. B. im Amtsregister), Konzession, wirtschaftliche Tätigkeit Was macht einen Verein rechtsfähig? Eintragung in das Vereinsregister

3 Wo geschieht das? beim Amtsgericht Woran erkennt man einen rechtsfähigen Verein? an der Endung e. V. Wer ist z. B. ein nicht rechtsfähiger Verein? Gewerkschaften: sie könnten durch Eintragung ins (Amts-)Register rechtsfähig werden, doch die Rechtsfähigkeit kann ihnen auch möglicherweise entzogen werden; sie entstanden in der Zeit von Bismarck Beispiel für wirtschaftliche Vereine? GmbH, AG, KG, OHG (Fußballverein ist keine AG oder GmbH, sondern nur ein eingetragener Verein) Welche andere Art von juristischen Personen gibt es? Gesellschaften Welche rechtsfähigen Gesellschaften gibt es? AG GmbH Stiftungen Welche rechtsfähigen Personengesellschaften gibt es? OHG KG GbR Von welcher Gesellschaft sind die anderen abgeleitet bzw. welche Gesellschaft ist die Grundlage der anderen? Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Wo ist die GbR geregelt? 2. Buch: Recht der Schuldverhältnisse, besonderer Teil Was bedeutet es, dass es im Recht der Schuldverhältnisse steht? es handelt sich um ein Schuldverhältnis Was sind Rechtsobjekte? Gegenstände Welche Unterscheidungsmerkmale von Rechtsobjekten gibt es? körperliche und unkörperliche Gegenstände Was sind körperliche und unkörperliche Gegenstände? körperliche: Sachen unkörperliche: Forderungen Warum werden körperliche und unkörperliche Gegenstände unterschieden bzw. wozu dient diese Unterscheidung? wegen der Art der Übertragung; es gibt die Übereignung (im Sachenrecht 929: Einigung und Übergabe) und die Übertragung (im Schuldrecht 398: Einigung und Abtretungsvertrag) Wie werden körperliche und unkörperliche Gegenstände übertragen? körperliche: durch Übereignung = Einigung (bei beweglichen: Vertrag, bei unbeweglichen: Auflassung) + Übergabe unkörperliche: durch Abtretung (Vertrag)

4 Wo sind die körperlichen Gegenstände geregelt bzw. wo steht die Übertragung für körperliche Gegenstände und was steht da drin? 3. Buch: Sachenrecht - bewegliche: 929, Einigung und Übergabe Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums. - unbewegliche: 925, Auflassung (1) Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Zur Entgegennahme der Auflassung ist, unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen, jeder Notar zuständig. Eine Auflassung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan erklärt werden. (2) Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam. Was ist ein Kaufvertrag und wie ist er geregelt? kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, zustande; Willenserklärungen müssen darauf gerichtet sein, eine Sache oder ein Recht gegen Entgelt zu veräußern 2. Buch: Recht der Schuldverhältnisse, besonderer Teil Wie ist der Oberbegriff von Einigung und Auflassung Vertrag Welche Wesentlichkeiten gibt es beim Verkauf einer Sache? Wesentlichkeiten im technischen und wirtschaftlichen Sinne Ist der Motor eines Autos im technischen und wirtschaftlichen Sinne beim Verkauf eine wesentliche Eigenschaft oder nicht? technischer Sinn: wesentlich (Auto läuft nicht ohne Motor) wirtschaftlicher Sinn: nicht wesentlich (Motor lässt sich ausbauen und separat verkaufen) Welches Verhältnis besteht zwischen Staat und Bürger? Über- und Unterordnung Welches ist die Gerichtsbarkeit des bürgerlichen Rechts? ordentliche Gerichtsbarkeit Welche ordentlichen Gerichte gibt es? 4-rangig: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof Welche anderen Gerichtsbarkeiten gibt es noch? Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit Die verschiedenen Gerichtsbarkeiten sollen zu zweien zusammengelegt werden. Wie sollen sie sortiert werden? zu der ordentlichen Gerichtsbarkeit kommt die Arbeitsgerichtsbarkeit (Begründung: es gehört zu den Schuldverhältnissen), zu der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommen die Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit Was für Schuldverträge gibt es? Veräußerungsverträge (Kauf), Gebrauchsüberlassungsverträge (Miete, Leihe), Verträge über geschuldete Tätigkeiten (Dienstvertrag: auf Tätigkeit ausgerichtet; Werkvertrag: auf Erfolg ausgerichtet) Wodurch können Schuldverträge entstehen bzw. wie entstehen Schuldverhältnisse? durch Vertrag oder Gesetz (z. B. unerlaubte Handlung) bzw. gesetzlich oder vertraglich

5 Was sind gesetzliche Schuldverhältnisse? unerlaubte Handlungen mit Schadensersatzplicht Wo stehen die unerlaubten Handlungen? 2. Buch: Recht der Schuldverhältnisse, besonderer Teil (, letzter Titel) Was sind unerlaubte Handlungen? andere Störungen als Leistungsstörungen/Verstöße gegen die Rechtsordnung Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Tatbestandsmäßigkeit Rechtswidrigkeit Verschulden Was ist Tatbestandsmäßigkeit? wenn eine Handlung, also eine Tat, oder ein pflichtwidriges Unterlassen (bei Pflicht zum Handeln durch Verträge oder bei vorangegangener Gefährdung) vorliegt Verletzen eines Gesetzes zum Schutze eines Anderen (Rechtsgutverletzung) Kausalzusammenhang muss vorliegen Welches Beispiel kennen Sie für das pflichtwidrige Unterlassen? Bademeister lässt seine Schwimmschüler ertrinken (positive Forderungsverletzung) Was ist Kausalität? wenn das frühere Ereignis nicht weggedacht werden kann, ohne dass das andere entfiele Was ist Rechtswidrigkeit? Verstoß gegen die Rechtsordnung, wenn keine Rechtfertigungsgründe vorliegen Was ist Verschulden? Deliktsfähigkeit Vorsatz/Fahrlässigkeit Was bedeutet vorsätzlich? mit dem Wissen und dem Wollen, ein Rechtsgut zu verletzen, handeln Was bedeutet fahrlässig? wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird Macht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln im BGB einen Unterschied? nein, denn die Schadensersatzpflicht entsteht bei beiden Wie ist es im Strafrecht? dort macht es einen Unterschied; das Strafmaß richtet sich danach, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt Was ist, wenn man jemanden tötet? bei Vorsatz liegt Totschlag vor Strafrecht bei Fahrlässigkeit liegt Tötung vor Strafrecht Was kann über Schuldverhältnisse gesagt werden? Abschlussfreiheit und Inhaltsfreiheit besteht Was bedeutet Abschlussfreiheit? Umkehrschluss? Recht, einen Vertrag nicht abzuschließen dies besteht wegen des freien Wettbewerbs in der Wirtschaft, man hat Alternativen bei der Vertragsabschließung; Monopole können zum Vertragsabschluss gezwungen werden für Luxusgüter gilt dies nicht

6 M u l t i p l e C h o i c e - F r a g e Welcher Anfechtungsgrund ist nicht in 119 BGB geregelt? Anfechtung aufgrund widerrechtlicher Drohung

Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht

Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Gezielt das lernen, was in der Prüfung verlangt wird von Klaus Dumser, Blazenka Ban. Auflage Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Dumser / Ban schnell und portofrei

Mehr

Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89).

Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89). Rechtssubjekte Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89). Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische

Mehr

4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag. Verträge, und somit auch Kaufverträge, sind dabei mehrseitige Rechtsgeschäfte.

4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag. Verträge, und somit auch Kaufverträge, sind dabei mehrseitige Rechtsgeschäfte. 4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag I. Verkäufer Käufer Beziehung 1. Rechtsgeschäftliche Begründung Verkäufer und Käufer stehen in einer rechtlichen Beziehung, auf Grund derer sie von dem jeweils

Mehr

Ausgangsbeispiel. Mit welchen rechtlichen Folgen muß S rechnen? Welche dieser möglichen Folgen werfen Fragen des Bürgerlichen Rechts auf?

Ausgangsbeispiel. Mit welchen rechtlichen Folgen muß S rechnen? Welche dieser möglichen Folgen werfen Fragen des Bürgerlichen Rechts auf? Folie 1 Ausgangsbeispiel Bei einer Wirtshausschlägerei in der Gaststätte des Greger [G] zertrümmert Schmidt [S] einen Bierkrug auf dem Kopf des unbeteiligten Otto [O], der nicht schnell genug flüchten

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: ) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht

Mehr

Beim Sachenrecht ist der Name Programm. Es geht um Sachen und Rechte daran.

Beim Sachenrecht ist der Name Programm. Es geht um Sachen und Rechte daran. IN DIESEM KAPITEL Sachenrecht im Gesamtsystem des BGB Abgrenzung des Sachenrechts zu anderen Rechtsgebieten des BGB Kapitel 1 Sachenrecht: Mit Spaß an die Sache Beim Sachenrecht ist der Name Programm.

Mehr

A. Rechtsquellen und Rechtsweg. Das nationale deutsche Recht kennt verschiedene Rechtsquellen: Gesetze, Verordnungen und Satzungen.

A. Rechtsquellen und Rechtsweg. Das nationale deutsche Recht kennt verschiedene Rechtsquellen: Gesetze, Verordnungen und Satzungen. Vorwort Prüfungsschwerpunkt für das schriftliche Steuerberaterexamen ist mit Ausnahme des Erbrechts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und des Handelsrechts für den Bereicht Bilanzierung das Steuerrecht.

Mehr

Unterscheidung in der Rechtssprechung

Unterscheidung in der Rechtssprechung Unterscheidung in der Rechtssprechung Verwaltungsrechtweg (VG) in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten solange nicht verfassungsrechtlicher Art (BVerfG), soweit nicht durch Bundesgericht einem anderen

Mehr

Notwendigkeit einer Rechtsordnung

Notwendigkeit einer Rechtsordnung Notwendigkeit einer Rechtsordnung Wir Menschen sind in ein System von Gewohnheiten, Verhaltensregeln und das soziale Ordnungssystem eingebunden. Nur wer sich an diese Regeln hält, wird in der Gesellschaft

Mehr

Person, die Träger von Rechten und Pflichten ist.

Person, die Träger von Rechten und Pflichten ist. 20 Brückenkurs Neben Rechten können aus einer Rechtsstellung auch Pflichten folgen. Das ist nicht immer so, aber in sehr vielen Fällen. Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen

Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Übungsfälle und Wiederholungsfragen zur Vertiefung des Wirtschaftsprivatrechts von Prof. Dr. Ernst Führich und Prof. Dr. Ingrid Werdan 6., überarbeitete Auflage

Mehr

III. Das 3. Buch des BGB

III. Das 3. Buch des BGB III. Das 3. Buch des BGB Das 3. Buch des BGB umfasst die 854 1296 Es ist in 8 Abschnitte unterteilt 1. Abschnitt. Besitz 2. Abschnitt. Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken 3. Abschnitt.

Mehr

Wirtschaftsbezogene Qualifikation

Wirtschaftsbezogene Qualifikation 1. BGB Allgemeiner Teil 1. ssubjekte 2. s- und Geschäftsfähigkeit 1. sfähigkeit 2. Geschäftsfähigkeit 3. sgeschäfte 2. BGB Schuldrecht 1. Grundlagen 2. Produkthaftung 3. Kaufvertrag 4. Weitere Vertragsarten

Mehr

Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5.

Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5. Beispielsfall: A betritt eine Bäckerei und bestellt zwei Brötchen. Die Verkäuferin

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und

Mehr

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011. Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung. Lösungen. Prüfe Dein Wissen!

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011. Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung. Lösungen. Prüfe Dein Wissen! Lösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011 Prüfe Dein Wissen! Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung Lösungen 1. Aufgabe Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Einzelnen

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen

Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Übungsfälle und Wiederholungsfragen zur Vertiefung des Wirtschaftsprivatrechts von Prof. Dr. Ernst Führich, Prof. Dr. Ingrid Werdan 3., überarbeitete Auflage

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 2. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete

Mehr

Gesellschaftsrecht (für Wirtschaftswissenschaftler) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2011/12

Gesellschaftsrecht (für Wirtschaftswissenschaftler) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2011/12 (für Wirtschaftswissenschaftler) Wintersemester 2011/12 Veranstaltungsgliederung A. Zur Veranstaltung B. Grundlagen des s I. Standort des s in der Rechtsordnung II., Gesellschaft, Gesellschaftsformen III.

Mehr

Das Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip Das Abstraktionsprinzip A Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag Abstraktionsprinzip Erfüllungsgeschäft: Übergabe der Kaufsache Erfüllungsgeschäft: Übergabe des Geldes B Zustandekommen eines Kaufvertrages,

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 4. Auflage Nomos waa^r Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen

Mehr

PRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag

PRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag PRIVATRECHT Inhaltsübersicht 1. Privatrecht 2. Personenrecht 3. Vertrag 1. Rechtsquellen Bund Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 SR 210 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts. Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt.

21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts. Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt. 21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt. Das BGB ist dabei in die fünf Bücher Erstes Buch (Allgemeiner Teil, 1 bis 240

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof. Dr. Jan Schapp, Dr. Wolfgang Schur 3. Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 62 Grundzüge des Deliktsrechts A. Allgemeines Zweck: Ausgleich eines Schadens, entstanden durch unrechtmäßiges Verhalten Bereicherungsverbot Unerlaubte Eingriffe in einen fremden Rechtskreis Begründung

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist

Mehr

Arbeitsmaterialien. Gesetzestext: BGB (DTV). Hans-Joachim Musielak, Grundkurs BGB, 6. Auflage, München 1999.

Arbeitsmaterialien. Gesetzestext: BGB (DTV). Hans-Joachim Musielak, Grundkurs BGB, 6. Auflage, München 1999. Arbeitsmaterialien Gesetzestext: BGB (DTV). Lehrbuch: Hans-Joachim Musielak, Grundkurs BGB, 6. Auflage, München 1999. Juristische Kernaufgabe fl Bewertung eines rechtlichen Lebenssachverhalts 1. Perspektiven

Mehr

Vertragsrechtliche Grundlagen. RA Arno Keipke Nierstein

Vertragsrechtliche Grundlagen. RA Arno Keipke Nierstein Vertragsrechtliche Grundlagen RA Arno Keipke Nierstein www.rechtsanwalt-keipke.de Ursprung Das Zusammenleben der Menschen muss geregelt werden, damit Konflikte friedlich beigelegt werden können. Kein unbedingter

Mehr

2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften

2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 2.1 Die Rechtsubjekte und die Rechtsobjekte Die Beziehungen der natürlichen und von juristischen Personen (Rechtssubjekte) untereinander sowie

Mehr

Abkürzungsverzeichnis...XIII

Abkürzungsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung

Mehr

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften Rechtssubjekte Personengesellschaften Personen Natürliche Personen Lebende Menschen ( 1 ff. BGB) Privatrecht Grundformen im BGB: Vereine ( 21 ff BGB) Stiftungen Juristische Personen Sonderformen außerhalb

Mehr

Das Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland Das Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Das Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 05.02.2016 Fachbereich: WD 7:

Mehr

Inhalt. Vorwort zur sechsten Auflage 7. Abkürzungsverzeichnis 15. A. Allgemeine Strukturen 21. B. Öffentliches Recht 37

Inhalt. Vorwort zur sechsten Auflage 7. Abkürzungsverzeichnis 15. A. Allgemeine Strukturen 21. B. Öffentliches Recht 37 Inhalt Vorwort zur sechsten Auflage 7 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Allgemeine Strukturen 21 I. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen 21 1. Rechtstradition 21 2. Rechtsgebiete 22 a) Privatrecht-öffentliches

Mehr

FALL 1 ARBEITSTECHNIKEN EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS

FALL 1 ARBEITSTECHNIKEN EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2018/19 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz?

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Wiederholung 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Besitz: tatsächliches Verhältnis zu Sache ( 854 BGB) Eigentum: rechtliches Verhältnis zu Sache ( 903 BGB) 2. Was ist der Unterschied von

Mehr

1 Einleitung. SchuldR AT Grundwissen 1. A. Ziel dieses Skriptums

1 Einleitung. SchuldR AT Grundwissen 1. A. Ziel dieses Skriptums SchuldR AT Grundwissen 1 1 Einleitung A. Ziel dieses Skriptums Das vorliegende Skriptum soll dem Anfänger einen Einstieg in die abstrakte Materie des Schuldrechts ermöglichen und die theoretischen Grundlagen

Mehr

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 02 Schuld- und Vertragsrecht Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Rechtssubjekte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die natürliche Person II. Die natürliche Person I. Die juristische Person I. Die juristische Person II

Rechtssubjekte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die natürliche Person II. Die natürliche Person I. Die juristische Person I. Die juristische Person II Rechtssubjekte Bürgerliches Vermögensrecht I Professor Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Natürliche Personen Juristische Personen Personengemeinschaften

Mehr

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben

Mehr

Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT (FSS 2018) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik

Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT (FSS 2018) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT UND VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE RECHT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Dr. Gernot Wirth, Akademischer Direktor Mannheim, den 15.2.2018 Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT

Mehr

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen: Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Menschenwürde des Betroffenen

Mehr

1. Schuldverhältnisse

1. Schuldverhältnisse DAA - Wirtschaftslexikon Schuldrecht 1. Schuldverhältnisse! Begriffsbestimmung Als Schuld - im hier betrachteten Sinne - ist ein (zeitweiliger) Zustand zu verstehen, der sich daraus begründet, dass eine

Mehr

Einführung ins Recht. Skript: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick

Einführung ins Recht. Skript: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick Skript: Einführung ins Recht Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick Dr. Susanne A. Benner Professorin an der Alice Salomon Hochschule Berlin Studienskripte Susanne A. Benner Einführung ins

Mehr

III. Das dingliche RechtsG

III. Das dingliche RechtsG III. Das dingliche RechtsG 1. Definition und gesetzliche Regelung 2. Unterschiedliche Regeln für Grundstücke und bewegliche Sachen 3. Anwendbare Vorschriften 4. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip 5.

Mehr

Fall 8 Lösungsskizze

Fall 8 Lösungsskizze Fall 8 Lösungsskizze A. Ansprüche des K I. Anspruch des K auf Übergabe und Übereignung des Autos aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB 2. Unmöglichkeit, 275 Abs.1 BGB a) Gattungsschuld b) Konkretisierung der Gattungsschuld,

Mehr

Rechtsobjekte Rechtsobjekte werden durch die Rechtsordnung einem Rechtssubjekt in Form der Nutzung oder Verwertung zugeordnet.

Rechtsobjekte Rechtsobjekte werden durch die Rechtsordnung einem Rechtssubjekt in Form der Nutzung oder Verwertung zugeordnet. 20 Zivilrecht Deliktsfähigkeit Die Fähigkeit, sich durch schuldhaftes Handeln verantwortlich zu machen. Die Deliktsfähigkeit befasst sich mit der Frage nach der Verantwortung für ein Handeln, das zu einem

Mehr

Musterlösung. Klausur - Privatrecht I. Juli 1999

Musterlösung. Klausur - Privatrecht I. Juli 1999 Musterlösung Klausur - Privatrecht I Juli 1999 Lösungsschema Fall 1: A) Schadensersatz gegenüber der Anke: Möglicherweise kann der Geschädigte (Eigentümer des LKW) von Anke Schadensersatz aus 823 I BGB

Mehr

FALL 1 LÖSUNG EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS

FALL 1 LÖSUNG EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2014/15 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Repetitorium BR III + IV am in Ravensburg

Repetitorium BR III + IV am in Ravensburg am 17.01.2014 in Ravensburg Fallbearbeitung und Gutachtentechnik Bei der Lösung juristischer Fälle ist der sog. Gutachtenstil einzuhalten: Einstieg: Wer will was von wem woraus? Fallbearbeitung und Gutachtentechnik

Mehr

Würzburger Woche an der April Dipl. iur. Helena Noll, Europajuristin

Würzburger Woche an der April Dipl. iur. Helena Noll, Europajuristin Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Einführung ng in das deutsche Zivilrechtilrecht Dipl. iur. Helena Noll, Europajuristin (Universität ität Würzburg) Gliederung 1 Allgemeiner

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII Abkürzungsverzeichnis...XV 1 Einführung in das Rechtssystem... 1 1.1 Bedeutung des Fachs Recht...1 1.1.1 Rechtsstaatliche Ordnung...1

Mehr

Lösung Fall 1: A: Anspruch J gegen B aus 280 I, 311 II, 241 II BGB. I. Schuldverhältnis

Lösung Fall 1: A: Anspruch J gegen B aus 280 I, 311 II, 241 II BGB. I. Schuldverhältnis Lösung Fall 1: A: Anspruch J gegen B aus 280 I, 311 II, 241 II BGB I. Schuldverhältnis Voraussetzung ist ein Schuldverhältnis nach 311 III, II BGB. Das Schuldverhältnis könnte sich aus 311 II Nr. 2 BGB

Mehr

Skripten - Zivilrecht. Grundwissen BGB AT. von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst. überarbeitet

Skripten - Zivilrecht. Grundwissen BGB AT. von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst. überarbeitet Skripten - Zivilrecht Grundwissen BGB AT von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst überarbeitet Grundwissen BGB AT Hemmer / Wüst schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Hemmer/Wüst

Mehr

Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti. Recht. für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung. Lösungen

Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti. Recht. für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung. Lösungen Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti Recht für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung Lösungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Rechtskunde 5 Repetitionsfragen des

Mehr

Fallbesprechung zum Sachenrecht

Fallbesprechung zum Sachenrecht Fallbesprechung zum Sachenrecht Übung Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und gesetzliche Schuldverhältnisse Vorab: Prüfung des Eigentumsübergangs 1. Ursprünglicher Eigentümer 2. Übergang des Eigentums von

Mehr

Übung Bürgerliches Recht SS 2016

Übung Bürgerliches Recht SS 2016 Übung Bürgerliches Recht SS 2016 Bürgerliches Recht 1 Ablauf Teil 1: Einführung I. Das System II. Der Prüfungsaufbau III. Die Entstehung von Ansprüchen IV. Zusammenfassung V. Einführungsfälle Teil 2: Übungsfälle,

Mehr

Grundkurs I Zivilrecht

Grundkurs I Zivilrecht , Grundkurs I Zivilrecht WiSe 2009/2010 Prof. Dr. 1 Anforderungen an die Fähigkeit, rechtswirksam zu handeln Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Testierfähigkeit Ehefähigkeit Deliktsfähigkeit Parteifähigkeit

Mehr

Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit

Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt

Mehr

Mugele: Vertragsrecht

Mugele: Vertragsrecht Mugele: Vertragsrecht Dr. Karl Mugele Vertragsrecht Praktische Erläuterungen zu den wichtigsten schuldrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen und des Handelsrechts Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

Mehr

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier

Mehr

Privatrecht Crash-Kurs

Privatrecht Crash-Kurs Privatrecht Crash-Kurs Das Skript Stand 2015 Vorwort Das Konzept dieses Kurses besteht darin, den Einstieg und gleichzeitig eine effiziente Wiederholung für den im ibwl / ivwl / GBM / Wirtschaftsinformatik-Studium

Mehr

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.

Mehr

Der Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische. Zivilgesetzbuch von 1929

Der Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische. Zivilgesetzbuch von 1929 Der Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische Zivilgesetzbuch von 1929 Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. jur.) vorgelegt an der Juristischen Fakultät

Mehr

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz?

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Wiederholung 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Besitz: tatsächliches Verhältnis zu Sache ( 854 BGB) Eigentum: rechtliches Verhältnis zu Sache ( 903 BGB) 2. Was ist der Unterschied von

Mehr

A. Trennungs- und Abstraktionsprinzip

A. Trennungs- und Abstraktionsprinzip A. Trennungs- und Abstraktionsprinzip I. Verpflichtungen und Verfügungen Fall 1: A verkauft B seinen gebrauchten Mini für 5000,-. Da A den Wagen am Abend aber noch selbst benötigt, vereinbaren beide, dass

Mehr

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen 1 Einführung in das Handelsrecht I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute 1. Begriff des Handelsrechts Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

Mehr

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen 1 Einführung in das Handelsrecht I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute 1. Begriff des Handelsrechts Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

Mehr

A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2, 1.Alt., 434, 323, 346 BGB haben.

A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2, 1.Alt., 434, 323, 346 BGB haben. Ass.jur. Ch. Meier, BTU-Cottbus Lösungsskizze Probeklausur im Privatrecht II Lösung zu Fall 1: A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2,

Mehr

Diplomstudiengang Betriebswirt/in (VWA) Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 1. Semester SS 2004

Diplomstudiengang Betriebswirt/in (VWA) Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 1. Semester SS 2004 17.4.2004 Diplomstudiengang Betriebswirt/in (VWA) Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 1. Semester SS 2004 Gliederung zur Vorlesung BGB ALLGEMEINER TEIL Dr. Gernot Wirth 1. ABSCHNITT: Einführung in das Privatrecht

Mehr

Privatrecht / Einführung Rechtsgebiete

Privatrecht / Einführung Rechtsgebiete Privatrecht / Einführung Rechtsgebiete Öffentliches Staats- und Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Privatrecht Bürgerliches Recht Handels und Gesellschaftsrecht Urheberrecht Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I I. Der Gutachtenstil 1. Das juristische Gutachten In der Klausur wird immer ein juristisches Gutachten geschrieben. Das juristische Gutachten dient der juristischen Prüfung eines Lebenssachverhalts

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag

Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 3.12.2007 Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Gegenstände 3: Erwerb und Verlust des Eigentums (I)

Gegenstände 3: Erwerb und Verlust des Eigentums (I) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 12.11.2007 Gegenstände 3: Erwerb und Verlust des Eigentums (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Grün könnte einen Anspruch gegen Adam auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Rosen aus 433 Abs. 2 BGB haben.

Grün könnte einen Anspruch gegen Adam auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Rosen aus 433 Abs. 2 BGB haben. Prüfung: Fach: Klausurteil: Angestelltenprüfung II/06-28 Görlitz// Angestelltenlehrgang II/07-01 Dresden Recht Bürgerliches Recht - Lösung Sachverhalt 1 Frage 1 Grün könnte einen Anspruch gegen Adam auf

Mehr

FALL 2 ARBEITSTECHNIKEN DER EHEMALIGE JURASTUDENT

FALL 2 ARBEITSTECHNIKEN DER EHEMALIGE JURASTUDENT PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2017/18 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Rechtskunde für Kaufleute

Rechtskunde für Kaufleute Rechtskunde für Kaufleute Von Sabine Klamroth Reinhard Walter Inhaltsverzeichnis Seite A. Kaufmann und Recht 7 B. Rechtsquellen " 8 I. Öffentliches Recht Privatrecht 8 II. Das deutsche Zivilrecht und seine

Mehr

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage BGB AT Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB Von Dr. iur. Rainer Wörlen Professor an der Fachhochschule Schmalkalden, Fachbereich Wirtschaftsrecht 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Bürgerliches Vermögensrecht, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1 Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,

Mehr

1.2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften

1.2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 1.2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 1.2.1 Die Rechtsubjekte und die Rechtsobjekte Die Beziehungen der natürlichen und von juristischen Personen (Rechtssubjekte) untereinander

Mehr

Fall 7 Lösungsskizze

Fall 7 Lösungsskizze Fall 7 Lösungsskizze I. Anspruch der K gegen V auf Übereignung gem. 433 Abs. 1 S. 1 BGB 1. Vertragsschluss a) Einigung b) Zugang einer Willenerklärung bei Minderjährigen, 131 BGB c) Abgabe einer Willenserklärung

Mehr

Grundlagen des Bürgerlichen Rechts

Grundlagen des Bürgerlichen Rechts BA KOMPAKT Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Eine Einführung für Wirtschaftswissenschaftler von Klaus Sakowski 1. Auflage Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Sakowski schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Bürgerliches Recht. Lernen ' Üben i ' Wissen. von. Dr. Stefan Perner. Assoziierter Professor an der Universität Wien. Dr.

Bürgerliches Recht. Lernen ' Üben i ' Wissen. von. Dr. Stefan Perner. Assoziierter Professor an der Universität Wien. Dr. Bürgerliches Recht Lernen ' Üben i ' Wissen von Dr. Stefan Perner Assoziierter Professor an der Universität Wien Dr. Martin Spitzer Assoziierter Professor an der Universität Wien Gastprofessor an der Wirtschaftsuniversität

Mehr

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik

Mehr

Dritte Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 43/2008)

Dritte Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 43/2008) Amtliches Mitteilungsblatt Juristische Fakultät Dritte Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 43/2008) Herausgeber: Die Präsidentin der

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Recht und Lehrstuhl für, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Recht Gerechtigkeit Die staatliche Gewährleistung von Gerechtigkeit beschränkt unter anderem das

Mehr

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1)

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1) Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1) 2.1 Sozialversicherung (25 Lernkarten) 2.2 Rechtsordnung (11 Lernkarten) 2.3 Gerichtsbarkeit (12 Lernkarten)

Mehr

Tutorium zum SACHENRECHT im SoSe 2018

Tutorium zum SACHENRECHT im SoSe 2018 Tutorium zum SACHENRECHT im SoSe 2018 Sitzung 8/11 Vera-Kristin Bertz Fall 1 Nach dem Tod seines Vaters V wird Sohn S als vermeintlicher Alleinerbe im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.

Mehr

Studienplan Zivilrecht - Studium I. Lernziele:

Studienplan Zivilrecht - Studium I. Lernziele: - 54 - Studienplan Zivilrecht - Studium I Lernziele: Die Studierenden erwerben das juristische Grundlagenwissen und die juristische Arbeitsweise. Sie besitzen die zur Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen

Mehr