Werneraner Integrieren Behinderte Kinder und Erwachsene. Wir glauben, dass jeder Mensch - ob behindert oder nicht - einen einzigartigen Wert besitzt

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1 W. I. B. K. E Werneraner Integrieren Behinderte Kinder und Erwachsene Wir glauben, dass jeder Mensch - ob behindert oder nicht - einen einzigartigen Wert besitzt 1.0 W.I.B.K.E Der mildtätige Verein W.I.B.K.E e.v. aus Werne wurde 2005 gegründet. Der Verein hat zur Zeit 36 ordentliche Mitglieder (plus Familienangehörige und Fördermitglieder) und arbeitet eng mit der städtischen Verwaltung zusammen. W.I.B.K.E e.v. entstand aus einem Gesprächskreis von Eltern behinderter Kinder. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist es, kleinen und großen, jungen und alten Menschen mit Beeinträchtigungen Bildung, Erziehung, Therapie sowie Wohn- und Lebensraum anzubieten. Die Integration hilfebedürftiger und behinderter Menschen in die Gesellschaft ist ein wesentlicher Teil der Zielsetzung. Die Konzepterstellung wurde durch den Verein Alt und Jung in Bielefeld begleitet. Das Konzept basiert auf dem Bielefelder Modell zur Versorgung alter und behinderter Menschen im Mehrgenerationenentwurf, wie es dort mit viel Erfolg umgesetzt wurde. 2.0 Wohnen mit Versorgungssicherheit, ohne Betreuungspauschale Ziel ist es, für behinderte und pflegebedürftige Menschen ein Angebot zu schaffen, das Bedarfsdeckende und bedürfnisgerechte Hilfen vorhält. Auf diese Weise können Menschen mit Handicap für sich das zu ihnen passende Wohnangebot finden. Differenziert und passgenau lauten deshalb die zentralen Begriffe. Der nachfolgende Entwurf soll das Wohnangebot in Werne in sinnvoller Art und Weise ergänzen. Er beschreibt ein Einrichtungsangebot, wie es dies innerhalb des bestehenden Angebots noch nicht gibt. Damit soll das vorhandene Angebot ausgebaut und weiter differenziert werden. Menschen mit Assistenz und Hilfebedarf wird damit eine neue Wahlmöglichkeit eröffnet. Das vorliegende Konzept ist beeinflusst durch Ideen, die gegenwärtig diskutiert werden im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen für alte Menschen und Menschen mit Behinderung.

2 Unter den Begriffen: - Ambulante Wohnversorgung im Quartier - Leben nach dem Hausgemeinschaftskonzept - Mehrgenerationenwohnen und - Wohnen im Gemeinwesenansatz sind bundesweit an verschiedenen Stellen Praxismodelle entstanden. Gemeinsam ist ihnen, dass sie bedarfsgerechte und individualisierte Hilfen für bedürftige Menschen bieten wollen. Gleichzeitig wollen sie auch Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Hilfsangebotes für den Menschen mit Hilfebedarf bieten. Das betrifft die Fragen des Umfangs, der Qualität und letztlich auch der Kosten der Versorgung. Budgetbildung, wie sie im Bereich der Pflegeversicherung bereits üblich ist, wird über das persönliche Budget auch die Hilfen für Menschen mit Behinderung beeinflussen. Ein Gesamtbudget wird Menschen mit Hilfebedarf nach Wahlmöglichkeiten in der Hilfegestaltung suchen lassen. Im vorliegenden Konzept können diese Wahlmöglichkeiten eingeräumt werden. Damit ist es auch ein Konzept, das Zukunft vorwegnimmt. 3.0 Projektsuche Zurzeit ist der Verein W.I.B.K.E auf der Suche nach einem geeigneten Altobjekt oder einem günstig gelegenen Grundstück. Folgende Vorraussetzungen sind hierfür erforderlich: Stadtnähe Einkaufsmöglichkeiten Schwellenfreiheit, Wohnen auf dem Nullpunkt Platz für ca Wohneinheiten in verschiedenen Größen 1 Gruppenwohnung (Wohngruppe) für bis zu 8 Personen Büroraum für ambulante Dienste Wohnküche Clubcafe Atrium als Treffpunkt im Sommer

3 4.0 Gemeinwesenansatz Neue Wege in der Hilfeerbringung für behinderte, alte und pflegebedürftige Menschen Gemeinwesenarbeit wendet sich nicht nur benachteiligten Gruppen zu, sondern - um einen Anspruch an sozialer Integration überhaupt näher zu kommen - an alle Menschen in einem Stadtteil, einem Gemeinwesen oder einem Wohnquartier. Es geht darum, die Wohn- und Lebensqualität für Menschen mit und ohne Handicap im Ort zu schaffen und sie zu verbessern. Mit dem vorliegenden Konzept wird eine neue Möglichkeit in der Hilfeerbringung für behinderte, alte und pflegebedürftige Menschen vorgestellt. Gemeinwesenarbeit, zu verstehen als System der Hilfegestaltung für und mit der Gemeinde. Es geht um die Gestaltung von Gemeinden als Ort, an dem wir alle leben können als Menschen mit und ohne Hilfebedarf. Es geht um die Gestaltung von Gemeinden als Ort, an dem Menschen aus der Gemeinde an der Hilfegestaltung für Menschen mit Assistenzbedarf mitwirken können. Im Fall eigenen Bedarfs erhalten sie Hilfen aus der Gemeinde, als ein Bestandteil im Prozess der Hilfeerbringung. Es geht um die Gestaltung eines Ortes, an dem professionelle und nichtprofessionelle Hilfen zu einem tragfähigen Hilfe- und Unterstützungsnetz miteinander verwoben werden. Im Rahmen des Projektes strebt W.I.B.K.E die Einbeziehung aller nichtprofessionellen Ressourcen in das Projekt an, die der Sozialraum zur Verfügung stellt. Im Rahmen des Aufbaus eines umfassenden Unterstützungssystems für Assistenz- und pflegebedürftige Menschen aktiviert W.I.B.K.E die zur Verfügung stehenden nichtprofessionellen Hilfen eines Ortes oder Ortsteils und ergänzt sie zu den vorhandenen professionellen Hilfen. Nichtprofessionelle Helfer/innen in diesem Sinne können sein: Angehörige, Verwandte Freunde Nachbarn Freiwillige Helfer (Bürger für Bürger) In diesem Ansatz zur Gestaltung von Assistenzleistungen für hilfebedürftige Menschen öffnet sich die Rolle professioneller Anbieter. Sie beziehen aktiv freiwillige Helfer/innen ein und räumen Möglichkeiten zur Mitwirkung am Prozess der Hilfeerbringung ein. Professionelle Anbieter unterstützen und fördern nichtprofessionelle Helfer/Innen.

4 5.0 Wohnen in einem ambulant betreuten Wohnprojekt 5.1 Charakter ambulanter Wohnangebote Ambulante Betreuungsangebote ergänzen die Hilfeangebote für behinderte und pflegebedürftige Menschen. Zentrales Merkmal ambulanter Betreuungsangebote ist die geteilte Leistungserbringung in den Bereichen Wohnen, Versorgung und Betreuung / Pflege. Das heißt Miet- und Betreuungsvertrag sind voneinander getrennte Rechtskreise. Die Verträge werden einzeln und voneinander unabhängig geschlossen, verändert oder gekündigt. Es findet somit eine Entkoppelung von Wohnen und Hilfen statt. Ambulante Hilfeangebote sind Personenzentrierte, auf den individuellen Hilfebedarf des Menschen ausgerichtete Hilfen, die in der eigenen Wohnung des Hilfeempfängers erbracht werden. Im Projekt von W.I.B.K.E sollen Wohnungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf entstehen. Orientiert an Bedarf und Nachfrage des Mieters werden die persönlichen Hilfen individuell in qualitativer und quantitativer Hinsicht gestaltet. Differenziert, passgenau und kleinteilig lauten deshalb die zentralen Eigenschaften dieses ambulanten Dienstleistungsangebotes. 5.2 Prinzipien eines ambulant betreuten Wohnprojekts Das ambulante Wohnprojekt W.I.B.K.E ist von folgenden Prinzipien getragen: Schaffung von Versorgungssicherheit: Ausgangspunkt ist immer der Mensch mit dem höchsten Hilfebedarf. Sie/er steht im Mittelpunkt des gemeinsamen Wohnens und Handelns. Um eine 24 Std.-Präsenz von Assistenzpersonal im Wohnprojekt sicherzustellen ist eine Zahl von 5-6 Mietern mit hohem Begleitungs- oder Pflegebedarf notwendig. Hilfe zur Selbsthilfe der Menschen im Wohnprojekt ist das Ziel der ambulanten Dienstleistungen. Selbsthilfe und Hilfe durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn geht vor Fremdhilfe. Der Mieter entscheidet, welche Dienstleistungen und welchen Dienst er wählt. Im Wohnprojekt muss die Wählbarkeit des Dienstleistungsanbieters gegeben sein. Kostensenkungen erfolgen in ambulanten Wohnprojekten durch Abrechnung nach individuellem Bedarf und Nutzung der Vielfalt der Kostenträger. Alle Dienstleistungen sind täglich zu- und abwählbar. Jeder Mieter hat die Möglichkeit im Projekt alleine oder in der Wohngemeinschaft (als regelmäßiges Mitglied der Wohnküchengemeinschaft) zu leben.

5 6.0 Wohnform Alte und behinderte Menschen haben grundsätzlich keine anderen Wohnwünsche als junge Menschen. Sie möchten ein privates, geschütztes und ge wohn tes Umfeld um sich haben, mit der Möglichkeit zur Begegnung. Das Haus sollte architektonisch so gestaltet sein, dass sich Menschen zwanglos begegnen können, aber auch Möglichkeiten zum Rückzug vorhanden sind. Die sozialen Bedürfnisse nach Zusammensein und Alleinsein sind natürliche Gegenpole, die sich als Wohnbedürfnisse ergänzen. Auf der einen Seite ungestört von anderen in der Wohnung sein, die Tür zum eigenen Zimmer schließen können, ungestört von sozialen Einflüssen sein. Auf der anderen Seite Kontakt und Kommunikation mit anderen haben, Orte des Treffpunkts im Wohnprojekt zu besitzen. Konkret umgesetzt soll dieses Wohnkonzept in einer Kombination aus Apartmentwohnungen und einer Wohnküche für die Gemeinschaft. 6.1 Apartmentwohnungen Im Wohnprojekt W.I.B.K.E sollen ca behinderten- und altengerechte Wohnungen entstehen. Die Mietwohnungen bieten Küche, Bad, Schlaf- und Wohnraum (Kombinationsräume sind möglich), Balkon oder Terrasse. Die Wohnungen werden unmöbliert vermietet und bieten somit Möglichkeit zur individuellen Gestaltung. 6.2 Gruppenwohnung Eine Gruppenwohnung für bis zu 8 Personen soll im Wohnprojekt W.I.B.K.E mit eingeplant werden. Die Wohnflächenobergrenze beträgt 50 qm pro Person inklusive der Gemeinschaftsbereiche und des Flächenmehrbedarfs für Rollstuhlfahrer/Innen. Zwei Varianten sind möglich: Apartments mit Wohnraum, Schlafraum, Küchenbereich und eigenem Bad/WC Wohnschlafräume ohne individuelle Küchen-/Nassbereiche Zusätzliche Funktionsräume wie ein Gäste-WC, ein Pflegebad und zusätzliche Abstellräume sind wünschenswert. 6.3 Wohnküche Zentrum des gemeinschaftlichen Wohnens wird eine große, gemütliche Wohnküche sein. Hier werden täglich die Mahlzeiten angeboten. Die Wohnküche, in der behinderte Menschen mit hohem Hilfebedarf ebenso geeignete Unterstützung und Begleitung erhalten wie Menschen mit hohem Pflegebedarf. In die Arbeit und Aufgabe der Wohnküche können sich die Mieter entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten einbringen. Dadurch bleiben vorhandene Fähigkeiten erhalten, neue Fähigkeiten können entwickelt werden. Gleichzeitig ist die Wohnküche auch Ort der Begegnung und des Austauschs sowie der Gruppenbezogenen Freizeitgestaltung. Die Wohnküche ist bei Anwesenheit assistenzbedürftiger Menschen mit einer Präsenzkraft besetzt. Diese ist Kontaktperson, insbesondere für Menschen mit hohem Hilfe- oder Pflegebedarf, sie nimmt den aktuellen Hilfebedarf der Bewohner/innen auf und gestaltet den Prozess der Hilfeerbringung.

6 6.4 Hilfen auch ins Wohnumfeld Die ambulanten Dienste des Wohnprojekts stehen auch für die Erbringung von Pflege- und Assistenzleistungen in Wohnungen des Wohnumfeldes zur Verfügung. Menschen, die alleine leben, können davon ebenso profitieren, wie Wohngemeinschaften. Durch die schnelle Erreichbarkeit am Standort würde hier eine Steigerung der Versorgungsqualität erzielt. 7.0 Personenkreis Ein Arbeitsansatz, in dem von der Gemeinde, dem Gemeinwesen bzw. einem bestimmten Sozialraum her geplant, verhandelt und reflektiert wird, erfordert originär keine besondere Zielgruppe. Ganz selbstverständlich sind Wohnprojekte aber Wohnund Lebensraum für alte und behinderte Menschen. Allgemein können Zielgruppen des Wohnprojekts sein: Menschen, die geistig behindert sind, aber selbständig leben können, da rund um die Uhr Sicherheit und Begleitung vorhanden ist. Menschen, die körperbehindert sind und Standby-Assistenz benötigen Menschen, die Assistenz und Pflege benötigen, aber nicht in einer Institution leben wollen Menschen, die im Mehrgenerationenverbund leben möchten Menschen, die in der Nähe ihrer Angehörigen leben möchten Menschen, die sich in ihrem derzeitigen Wohnumfeld vor Vereinsamung fürchten Menschen, die eine schwellenfreie Wohnmöglichkeit in der Nähe ihres bisherigen Wohnumfelds suchen Familienmitglieder, die für ihren assistenz- oder pflegebedürftigen Angehörigen eine Versorgungsmöglichkeit in der Nachbarschaft suchen, weil sie an der Versorgung mitgestalten wollen, oder diese in Teilen übernehmen möchten. 8.0 Gesetzliche Grundlagen Die Assistenz- und Pflegeleistungen im Wohnprojekt sind Maßnahmen verschiedener Sozialgesetzbücher. Ihre wesentlichen Grundlagen finden: Pflegeleistungen im SGB V/XI Maßnahmen der Eingliederungshilfe im SGB IX/XII Sonstige Verrichtungen im Sinne der SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII Kosten der Unterkunft SGB XII Der Verein W.I.B.K.E e.v. schließt für die Erbringung von Pflege- / Assistenz- und Betreuungsleistungen mit den entsprechenden Kostenträgern Versorgungsverträge, um die Leistungen zu erbringen. Für die Leistungserbringung im Wohnprojekt hält W.I.B.K.E die entsprechenden ambulanten Dienste vor.

7 Dem Verein W.I.B.K.E e.v. und seinen Mitgliedern darf aus den Versorgungsverträgen keinerlei finanzielle Haftung entstehen. Durch die Kostenträger erfolgt eine Prüfung des individuellen Hilfebedarfs beim Hilfesuchenden. Die personenbezogenen Assistenz- und Pflegeleistungen im Projekt werden gemäß dem anerkannten Bedarf geleistet. 9.0 Leistungserbringung / Personaleinsatz Zur Erbringung der Leistungen in den Bereichen: Pflegehilfen Haushaltshilfen Eingliederungshilfen stehen ambulante Dienste im Projekt zur Verfügung. Abgestimmt mit nichtprofessionellen Helfer/Innen erfolgt die Hilfeleistung. Für Menschen mit eigener Fähigkeit zur Gestaltung der Hilfen steht ein Rufsystem zur Verfügung. Für Menschen mit Bedarf zur Hilfegestaltung, insbesondere für Menschen mit hohem Betreuungs- und Pflegebedarf, steht eine Präsenzkraft in der Wohnküche zur Verfügung. Im Bedarfsfall koordiniert diese die Hilfeleistungen für diese Personen. Die professionell erbrachten Leistungen werden den verschiedenen Kostenträgern zugeordnet und mit diesen abgerechnet Mitarbeiter / Innen Die Mitarbeiter/Innen des Wohnprojekts werden über die ambulanten Dienste eingesetzt. Die Dienstplanung erfolgt über die Dienstleitungen. Die Dienste bestehen aus Fachkräften und angeleiteten Hilfskräften, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bzw. abgestimmten Leistungsvereinbarungen für den jeweiligen ambulanten Diensttyp Kooperationspartner 11.1 Wohnungswirtschaft Die für ambulante Wohnprojekte gesetzlich geforderte Trennung der Rechtskreise Wohnen und Hilfeleistung macht es erforderlich, für das Projekt einen Partner aus der Wohnungswirtschaft zu gewinnen. Dieser Partner erstellt und vermietet den Wohnraum. Ein Vorschlagsrecht in Belegungsfragen wird von W.I.B.K.E angestrebt Fachkooperationen Die Gewinnung weiterer Kooperationspartner kann erforderlich werden, wenn Leistungen nicht über einen eigenen Versorgungsvertrag gedeckt sind (z. B. psychiatrische Pflege)

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