Gute Arbeit - gut in Rente!
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- Joachim Steinmann
- vor 7 Jahren
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1 Rentenarten, Zugangsvoraussetzungen, Rentenberechnung 20. Bundeshandwerkskonferenz der IG Metall am Diethelm Langer Gute Arbeit - gut in Rente!
2 Rente Rentenarten - Regelaltersrente - Rente nach Arbeitslosigkeit * - Rente für Frauen * - Rente für Schwerbehinderte - Rente für langjährige Versicherte - Rente für besonders langjährige Versicherte - Erwerbsminderungsrente * wird ab 2012 für Jahrgang 52 und > abgeschafft 2
3 Zugangsvoraussetzungen Regelaltersrente 5 Jahre Versicherungszeit vor 47 geb. ab 65 Jahre von geb. Anhebung v. 65 auf 67 Jahre 3
4 Zugangsvoraussetzungen Rente für langjährig Versicherte 35 Jahre Beitragszeiten Rente ab 63 Jahre 0,3% Abschlag für jeden Monat vor Beginn der Regelaltersrente 4
5 Zugangsvoraussetzungen Rente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre Pflichtbeiträge mit Zeiten der Arbeitslosigkeit I Nicht wenn diese in denn letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn liegen ( rollierende Stichtagsregelung ) Ausnahme Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe Ohne Zeiten von Arbeitslosenhilfe / Arbeitslosengeld II dann Rente ab 63 gestaffelt bis 65 Jahre je nach Geburtsjahrgang ohne Abschlag 5
6 Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren Versicherte Geburtsjahrgang auf Alter Jahr Monat bis Jahrgang ab Jahrgang Geschäftsführerkonferenz, Januar
7 Zugangsvoraussetzungen Rente für Schwerbehinderte 35 Jahre Wartezeit 50 % Schwerbehindert bei Rentenbeginn vor 1952 geb. ab 60 Jahre ab 1952 geb. Stufenweise Anhebung auf 62 Jahre beide mit bis zu 10,8% Abschlag Vertrauensschutz für bis geb. und am Schwerbehindert 7
8 Zugangsvoraussetzungen Rente für Frauen vor geb. und mind. 60 Jahre 15 Jahre Wartezeit nach dem 40 Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten bei Rentenbeginn mit 60 18% Abschlag Abschaffung für ab 1952 geborene 8
9 Zugangsvoraussetzungen Rente nach Arbeitslosigkeit oder ALTZ 15 Jahre Versicherungszeit davon 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren vor 1952 geboren mindestens 60 Jahre ab 46 geb. Anhebung bei Rentenbeginn arbeitslos und nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos oder 24 Monate Altersteilzeit bis zu 18% Abschläge 9
10 Zugangsvoraussetzungen Erwerbsminderungsrente in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge medizinische Voraussetzungen unter 3 Stunden einsetzbar volle EM Rente 3-6 Stunden einsetzbar teilweise EM Rente bis 1952 geb. bei Rentenbeginn vor 60J. 10,8% Abschlag, ab 1952 geb. Stufenweise Anhebung auf 62J. für jeden Monat späterer Rentenbeginn 0,3% weniger Abschlag 10
11 Werte in der Rentenversicherung Aktueller Rentenwert ab ab West 28,61 29,21 Ost 26,39 27,05 Durchschnittsverdienst Beitragsbemessungsgrenze 2015 West Ost Umrechnungsfaktor Ost ,1665 1,
12 Rentenformel Persönliche Entgeltpunkte X Rentenfaktor X Aktueller Rentenwert = monatlicher Rentenbetrag 12
13 Entgeltpunkte ( West ) Jahreseinkommen : Durchschnittsverdienst des Jahres = Entgeltpunkte 13
14 Entgeltpunkte ( Ost ) Jahreseinkommen x Umrechnungsfaktor : Durchschnittsverdienst des Jahres = Entgeltpunkte 14
15 Zeiten für Kinder Kinder vor 1992 geboren 2 Jahre Kindererziehungszeit (bis Jahr) Kinder ab 1992 geboren 3 Jahre Kindererziehungszeit Berücksichtigungszeit für Kindererziehung bis zu 10 Jahre 15
16 Rente für Pflegepersonen nicht erwerbsmäßige Pflege neben einer Tätigkeit von nicht mehr als 30 Stunden Pflegeaufwand mindestens 14 Stunden die Woche Beispiele Werte 2014 West, für 1 Jahr Pflege = Rente pro Monat Pflegestufe I 14 Stunden = pro Monat = 7,26 Rente Pflegestufe II 21 Stunden = pro Monat = 14,52 Rente Pflegestufe III 28 Stunden = pro Monat = 21,79 Rente 16
17 Rente Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit 17
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