Bundesministerium der Finanzen März 2015

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1 Bundesministerium der Finanzen März 2015 Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016 und zum Finanzplan 2015 bis 2019 A. Vorbemerkung Mit dem vorliegenden Eckwertebeschluss legt das Bundeskabinett im Vorfeld des weiteren regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens verbindliche Einnahme- und Ausgabevolumina sowohl für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2016 als auch für den Finanzplan bis zum Jahr 2019 fest. Für bestimmte wesentliche Einnahmen- und Ausgabenbereiche werden zudem verbindliche Festlegungen für das weitere Aufstellungsverfahren getroffen. Diese Vorgaben erfolgen mit Ausnahme der in 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung genannten Institutionen für alle Einzelpläne. B. Gesamtwirtschaftliche und finanzpolitische Rahmenbedingungen I. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2014 in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behauptet. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach den ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes mit real 1,6 % stärker als erwartet angestiegen, während es im Jahr 2013 das Vorjahresniveau kaum übertraf. Positive Wachstumsimpulse kamen von der Inlandsnachfrage und den Nettoexporten. Nachdem die wirtschaftlichen Aktivitäten zur Jahresmitte 2014 hin stagnierten, setzte zum Ende des vergangenen Jahres eine Erholung der Konjunktur ein. Diese dürfte sich zu Beginn dieses Jahres fortsetzen. Dafür spricht eine deutliche Verbesserung der Stimmung bei den Unternehmern und Verbrauchern. Aufgrund eines günstigeren Konjunkturbildes erwartet die Bundesregierung in ihrer Jahresprojektion mit 1,5 % einen leicht höheren Anstieg des preisbereinigten BIP als noch im Herbst projiziert (+1,3 %). Im Jahr 2016 dürfte die Wachstumsrate 1,6 % betragen. Insgesamt reichen die aktuellen Wachstumsprognosen nationaler und internationaler Institute für 2015 von +1,3 % bis +1,9 % und für 2016 von +1,6 % bis +2,0 %. Das Wirtschaftswachstum dürfte gemäß dieser Projektion weiterhin von der Inlandsnachfrage getragen werden. Der

2 - 2 - preisbereinigte private Konsum steigt im Jahr 2015 voraussichtlich um 1,6 % sowie im Jahr 2016 um 1,5 % und setzt damit maßgebliche Wachstumsimpulse. Dabei profitieren die privaten Konsumausgaben von einer anhaltenden Einkommensund Beschäftigungszunahme. Die Bruttoanlageinvestitionen dürften gemäß der Jahresprojektion der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 verhalten zunehmen (preisbereinigt 2015: +2,1 %, 2016: +3,0 %), da trotz guter Finanzierungsbedingungen die Unsicherheiten aufgrund der geopolitischen Krisen bestehen bleiben. Aus diesem Grund und wegen des wenig dynamischen Wachstums der Weltwirtschaft werden sich die preisbereinigten Exporte in diesem Jahr voraussichtlich mit etwa gleicher Rate wie im Jahr 2014 moderat erhöhen (+3,6 %). Dabei sind leicht positive Impulse von der Erholung im Euroraum zu erwarten. Auch die Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar dürfte die Exporttätigkeit begünstigen. Die Importe dürften um 4,1 % zunehmen, so dass vom Außenbeitrag allenfalls ein geringer rechnerischer positiver Wachstumsimpuls erwartet wird. Im Jahr 2016 dürfte es einen Anstieg der Exporte um 4,3 % und der Importe um 4,9 % geben. Auch hier werden die Nettoexporte allenfalls einen geringen rechnerischen positiven Wachstumsbeitrag leisten. Der Arbeitsmarkt erwies sich im vergangenen Jahr als sehr robust. Der Beschäftigungsaufbau beschleunigte sich leicht (Jahresdurchschnitt Personen, +0,9 %), während die Arbeitslosenzahl sank ( Personen). Im Jahr 2015 dürfte die Arbeitslosigkeit leicht zurückgehen ( Personen), während die Erwerbstätigkeit voraussichtlich um 0,4 % ( ) steigen wird. Die Arbeitslosenzahl dürfte im Jahr 2016 etwas weniger zurückgehen als im Jahr 2015 ( auf 2,85 Mio.). Der Beschäftigungsaufbau wird sich im Jahr 2016 fortsetzen ( auf 42,9 Mio. Personen). Demnach wird die Arbeitslosenquote für das Jahr 2015 auf 6,6 % und für 2016 auf 6,5 % geschätzt. In Deutschland verläuft die Preisniveauentwicklung in ruhigen Bahnen. Für dieses Jahr wird mit einem Anstieg des Verbraucherpreisniveaus um 0,8 % gerechnet. Für das Jahr 2016 wird ein Verbraucherpreisanstieg in Höhe von 1,4 % erwartet. Für den gesamten Prognosezeitraum 2017 bis 2019 erwartet die Bundesregierung ein jahresdurchschnittliches Wachstum des BIP in Höhe von real 1,3 % jährlich. Die Zahl der Arbeitslosen wird bis zum Jahr 2019 voraussichtlich unter 2,8 Millionen sinken. Auch die strukturelle Arbeitslosigkeit wird im Projektionszeitraum weiter abgebaut werden. Risiken ergeben sich im außenwirtschaftlichen Umfeld. Eine Verschärfung der geopolitischen Konflikte zählt zu den Hauptrisikofaktoren. Darüber hinaus ist für deutsche

3 - 3 - Unternehmen entscheidend, dass die gesamtwirtschaftliche Aktivität im Euroraum wieder an Kraft gewinnt. Eine Eintrübung der Wachstumsaussichten in den Entwicklungs- und Schwellenländern würde die deutschen Exporteure aufgrund ihres Produktsortiments besonders treffen. Aus unerwarteten Turbulenzen auf den Rohstoff-, Finanz- und Devisenmärkten können sich ebenfalls Risiken für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland ergeben. Chancen auf eine günstigere Wirtschaftsentwicklung als in der Jahresprojektion erwartet ergeben sich vor allem auf der binnenwirtschaftlichen Seite, wenn sich die Absatzperspektiven der Unternehmen schneller verbessern als erwartet und die Investitionspläne nach oben angepasst werden. Darüber hinaus ergeben sich Chancen aus den beabsichtigten Maßnahmen zur Stimulierung von Investitionen in Europa und Deutschland. II. Vollzug des Bundeshaushalts 2014 Der Bundeshaushalt 2014 ist dadurch gekennzeichnet, dass er erstmals seit 1969 ohne die Aufnahme neuer Kredite ausgeglichen werden konnte. Die vorgesehene Kreditaufnahmeermächtigung in Höhe von 6,5 Mrd. Euro musste nicht in Anspruch genommen werden. Der strukturelle Überschuss des Bundeshaushalts belief sich auf Basis der vorläufigen Daten für das Jahr 2014 auf 0,28 % des BIP; somit wurde erstmals seit der Einführung der neuen Schuldenregel ein struktureller Überschuss erreicht. Die Ausgaben des Bundes betrugen im vergangenen Jahr 295,5 Mrd. Euro. Sie unterschritten damit den Sollwert um 1 Mrd. Euro. Insbesondere durch einen Minderbedarf bei den Zinsausgaben in Höhe von 1,7 Mrd. Euro konnten Mehrausgaben in verschiedenen Bereichen überkompensiert werden. Die Summe aus Steuern und Verwaltungseinnahmen lag mit 295,4 Mrd. Euro um 5,4 Mrd. Euro über der Planung. Dabei übertrafen die Steuereinnahmen mit 270,8 Mrd. Euro das Soll um 2,6 Mrd. Euro. Bei den Verwaltungseinnahmen wurden Mehreinnahmen in Höhe von 2,9 Mrd. Euro erzielt. Diese resultierten insbesondere aus dem Umstand, dass Kernkraftwerksbetreiber nach der zugunsten des Bundes ausgefallenen Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Frage der Aussetzung der Vollziehung der Kernbrennstoffsteuer noch im Dezember Rückzahlungen an den Bundeshaushalt geleistet haben. Die in diesem Zusammenhang im Haushalt veranschlagte Vorsorge bei den Verwaltungseinnahmen wurde somit nicht benötigt. Gemäß dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds wurden dem Fonds im Jahr 2014 knapp 2,1 Mrd. Euro zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten zugeführt. Zudem wurde gemäß 6 Absatz 9 HG 2014 eine

4 - 4 - Zuführung in Höhe von 0,5 Mrd. Euro an das Sondervermögen vorgenommen. C. Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2016 sowie des Finanzplans 2015 bis 2019 I. Solide Finanzen und Wachstum Auf der Grundlage der Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2016 und des Finanzplans bis zum Jahr 2019 ergibt sich folgendes Bild: Soll 2015* Eckwerte 2016 Finanzplan in Mrd. EUR Ausgaben 302,6 312,5 318,9 327,0 334,0 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent 2,4 3,3 2,0 2,5 2,1 Einnahmen 302,6 312,5 318,9 327,0 334,0 davon Steuereinnahmen 280,0 288,1 297,0 310,2 322,0 Nettokreditaufnahme (NKA) Strukturelles Defizit in % des BIP Nachrichtlich: Investitionen (ohne KInvF in 2015) ,0-0,1-0,1-0,1-0,0 26,5 30,9 31,9 31,9 30,9 * in der Fassung der Kabinettvorlage zum Nachtrag; Differenzen durch Rundung möglich Grundlage der Eckwerte ist der geltende Finanzplan, den das Bundeskabinett am 2. Juli 2014 verabschiedet hat. Mit ihm wurden bereits wesentliche Schwerpunkte des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode finanziell unterlegt und zugleich die Vorgabe eingehalten, den Bundeshaushalt in allen Jahren ohne neue Schulden auszugleichen. Mit dem geltenden Finanzplan wurden beispielsweise die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur um insgesamt 5 Mrd. Euro und die Programmmittel für die Städtebauförderung deutlich angehoben.

5 - 5 - Für die Entwicklungszusammenarbeit wurden zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2 Mrd. Euro bereitgestellt. Zusätzlich werden bereits auf der Basis des geltenden Finanzplans Länder und Gemeinden in Höhe von 6 Mrd. Euro entlastet, damit sie ihre Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können. 3 Mrd. Euro wurden für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Exzellenzinitiative bereitgestellt. Ihren Kurs einer nachhaltigen Haushaltspolitik bei gleichzeitiger Stärkung wichtiger Zukunftsbereiche setzt die Bundesregierung mit dem Beschluss zu den Eckwerten für den Regierungsentwurf 2016 und den Finanzplan bis 2019 fort. Sie stellt damit unter Beweis, dass sich solide Finanzen und eine wachstumsorientierte, impulsgebende Finanzpolitik nicht ausschließen, sondern sich vielmehr gegenseitig bedingen. Mit den Eckwerten werden für die Jahre 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 7 Mrd. Euro für Zukunftsinvestitionen, z. B. für die öffentliche Infrastruktur, den Klimaschutz, die Energieeffizienz und den Hochwasserschutz bereitgestellt. Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgt im Einzelplan 60. Ergänzend werden für den gleichen Zeitraum in den Ressorteinzelplänen Globale Mehrausgaben in Höhe von insgesamt rd. 3 Mrd. Euro zur Verstärkung zukunftsorientierter Ausgaben insbesondere im investiven Bereich in den Einzelplänen ausgebracht. Damit werden die Ressorts in die Lage versetzt, neue zukunftsorientierte Impulse in ihren jeweiligen Politikbereichen zu setzen. Die Bundesregierung beabsichtigt darüber hinaus, die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen. Damit wollen wir Deutschland weiter auf einem Finanzierungspfad zum 0,7-Prozent-Ziel der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit am BIP (ODA-Quote) führen. Ziel der kommenden Jahre ist es, zusammen mit den im Rahmen des 2 Mrd. Euro-Paketes bereits zugesagten Mitteln die ODA-Quote bei mindestens 0,4 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu stabilisieren. Insgesamt sind deshalb im neuen Finanzplanungszeitraum nochmals zusätzlich rd. 8,3 Mrd. Euro für ODA-anrechenbare Ausgaben vorgesehen. Zusätzlich zu dem im Jahr 2015 zu errichtenden Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds, mit dem der Bund bis zum Jahr 2018 insgesamt 3,5 Mrd. Euro als Finanzhilfen an die Länder zur Förderung von besonders bedeutsamen Investitionen finanzschwacher Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren wird, wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 über die bereits mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vorgesehene 1 Mrd. Euro hinaus

6 - 6 - weitere 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Diese Entlastung soll durch einen um 500 Millionen Euro höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung dazu werden die Erstattungsquoten nach 46 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gleichmäßig erhöht und durch einen um 1 Mrd. Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer mittels einer Änderung des 1 des Finanzausgleichsgesetzes erfolgen. Darüber hinaus bilden die Haushaltseckwerte für die Jahre 2016 bis 2019 feststehende Veränderungen ab, die sich aufgrund einer auf Basis des Jahreswirtschaftsberichtes 2015 aktualisierten Prognose der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergeben. Dies betrifft zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, bei dem mit einem Mehrbedarf von 0,6 bis 1 Mrd. Euro jährlich gerechnet wird. Ebenfalls berücksichtigt werden notwendige Ansatzveränderungen bei nicht konjunkturabhängigen gesetzlichen Leistungen. Dazu gehört bspw. die Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds, wodurch in den Jahren 2015 bis 2019 allein vom Bund insgesamt rd. 2,7 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Über alle staatlichen Ebenen betrachtet sind dies für Familien rd. 6,1 Mrd. Euro zusätzlich. In den Eckwerten ab 2016 wird die Veränderung der Steuereinnahmen wie üblich im Rahmen eines globalen Titels dargestellt. Dabei werden sowohl die Ergebnisse der internen Steuerschätzung vom Januar diesen Jahres einbezogen, als auch die zwischenzeitlich neu beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Kfz-Steuer im Rahmen der Maut und der Entlastung von Ländern und Gemeinden berücksichtigt. Im Zuge des weiteren Verfahrens zur Aufstellung der Finanzplanung wird der globale Titel aufgelöst und die Ergebnisse der mittelfristigen Steuerschätzung bis 2019 übernommen. II. Wesentliche Politikbereiche Detaillierte Übersichten zu den Einzelplanplafonds und zu weiteren wesentlichen Einzelfallregelungen sind in der Anlage 4 aufgeführt. Für das Bundeskanzleramt liegen in der Bundeskulturförderung die Schwerpunkte neben der Anhebung der Personalmittel auch bei den Zuwendungsempfängern, die nicht dem Tarifrecht des Bundes unterliegen, in der Finanzierung verschiedener Neubaumaßnahmen wie etwa der Bauhäuser in Berlin und Dessau sowie insbesondere des neuen Museums der Moderne in Berlin. Zudem ist es gelungen, für die neue Dauerausstellung des Jüdischen Museums in Berlin die notwendigen Mittel vorzusehen.

7 - 7 - Für den Einzelplan des Bundesministeriums des Innern sieht der Eckwertebeschluss Ausgaben in Höhe von 6,6 Mrd. Euro vor. Dies bedeutet eine Steigerung von über 6 % gegenüber dem Haushalt Zusätzliche Mittel in Höhe von 1,9 Mrd. Euro im Finanzplanungszeitraum kommen dem Bereich der Inneren Sicherheit, insbesondere der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zugute auch als Konsequenz aus den Terroranschlägen in Paris. Darunter fallen auch 0,5 Mrd. Euro für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie 0,5 Mrd. Euro für die Luftsicherheit. Das Sicherheitsniveau der Kommunikationsinfrastrukturen des Bundes wird durch das Projekt Netze des Bundes mit zusätzlich 300 Mio. Euro im Finanzplanungszeitraum gestärkt. Der Bereich Integration und Migration wächst um rd. 250 Mio. Euro zur Bewältigung der gestiegenen Asylbewerberzahlen durch die entsprechenden Personal- und Sachmittel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Migrationsberatung an. Der Sportbereich erhält 60 Mio. Euro zusätzlich. In den Eckwerten beträgt das Ausgabevolumen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Jahr 2016 rund 7,5 Mrd. Euro. Im Bereich der Energiewende sind zusätzliche Mittel für die Abwicklung des CO 2-Gebäudesanierungsprogramms enthalten, so dass das Ressort die Finanzierung auf hohem Niveau fortführt. Gleiches gilt für die Aufgaben des Ressorts in der Wirtschafts- und Technologieförderung, hier insbesondere im Bereich des Mittelstands. Einen neuen Schwerpunkt setzt der Einzelplan durch die Bereitstellung von Mitteln für das neu gegründete Bündnis Zukunft der Industrie. Aufgabe der im Bündnis zusammengeschlossenen Partner aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist es, Handlungsempfehlungen für eine breite gesellschaftspolitische Akzeptanz der Industrie zu erarbeiten, die eine wesentliche Grundlage für Wohlstand, Wachstum, Innovationen und zukunftssichere Arbeitsplätze bildet. Fortgeführt werden im Einzelplan auch Ausgaben für ein Innovationsprogramm, mit dem Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungswirtschaft in die zivile Sicherheit unterstützt werden sollen. Zudem sind zusätzliche Ausgaben für Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation berücksichtigt. Dies betrifft den zusätzlichen Finanzierungsanteil Deutschlands an den Kosten für die Entwicklung der Ariane 6. Der Eckwertebeschluss sieht für den Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für das Jahr 2016 Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 5,5 Mrd. Euro vor. Die Förderung des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems bildet weiterhin den Schwerpunkt im Einzelplan. Der Bund stellt hierfür im Jahr 2016 Zuschüsse in Höhe von insgesamt rd. 3,7 Mrd. Euro zur Verfügung und übernimmt damit die strukturwandelbedingten Defizite.

8 - 8 - Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales belaufen sich die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2016 auf rd. 86,7 Mrd. Euro. Dies ist gegenüber dem Jahr 2015 eine nochmalige Steigerung um rd. 2,4 Mrd. Euro, gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung allerdings eine Verringerung um rd. 0,55 Mrd. Euro. Hierin spiegelt sich die weiterhin positive Finanzentwicklung der Rentenversicherung wider, die im Jahr 2015 eine Beitragssatzabsenkung um 0,2 Prozentpunkte ermöglicht hat. Weiter berücksichtigt sind in den Ansätzen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte des Jahreswirtschaftsberichts 2015, die Ergebnisse der Rentenschätzung vom Januar 2015 und der internen aktualisierten Steuerschätzung vom Februar Die Ausgaben des Bundes für passive Leistungen beim Arbeitslosengeld II sowie bei den Kosten der Unterkunft und Heizung sinken im Jahr 2016 im Vergleich zu 2015 um 200 Mio. Euro auf 24,8 Mrd. Euro und steigen im weiteren Finanzplanungszeitraum moderat auf knapp 25,1 Mrd. Euro im Jahr Maßgeblich hierfür ist die Entwicklung der an die Nettolöhne und Preise geknüpften Regelbedarfe bei aber prognostiziert abnehmender Zahl der Arbeitslosen. Bei den Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt das im letzten Finanzplanungszeitraum erreichte Niveau verstetigt; diese Positionen belaufen sich im Jahr 2016 bis 2019 in der Summe auf jährlich rund 8 Mrd. Euro. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist weiterhin finanziell stabil aufgestellt und wird bis zum Jahr 2019 bei Beibehaltung des gegenwärtigen Beitragssatzes von 3,0 % voraussichtlich kein Darlehen des Bundes benötigen und weiter Rücklagen aufbauen. Für den Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht der Eckwertebeschluss in 2016 Ausgaben in Höhe von rd. 24,7 Mrd. Euro vor. Die Steigerung um rd. 1,2 Mrd. Euro gegenüber der bisherigen Finanzplanung resultiert vor allem aus der Ausweitung der Nutzerfinanzierung im Bereich der Bundesfernstraßen und ist damit zum großen Teil einnahmefinanziert. Neben der Ausdehnung der Lkw-Maut auf zusätzliche rd km Bundesstraßen und leichtere Lkw (ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) sind im Eckwertebeschluss die Effekte aus der Einführung einer Infrastrukturabgabe berücksichtigt. Die Eckwerte für den Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung liegen deutlich über dem geltenden Finanzplan. Maßgeblich hierfür sind vor allem die Auswirkungen der Tarifund Besoldungsrunde 2014, der Wegfall des Beitrags zur Gegenfinanzierung der Ausgaben für das Betreuungsgeld sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für ein höheres NATO-Engagement und zur Stärkung des verteidigungsinvestiven Bereichs. Darüber hinaus werden die zur Unterstützung des Abbaus von Zivilpersonal im Rahmen der Umsetzung der Strukturreform der Bundeswehr bisher im

9 - 9 - Einzelplan 60 veranschlagten Ausgaben in den Verteidigungshaushalt umgesetzt. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Gesundheit zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben beläuft sich im Jahr 2016 auf 14 Mrd. Euro. Ab dem Finanzplanjahr 2017 beträgt er 14,5 Mrd. Euro jährlich. Für den Einzelplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind im Jahr 2016 insgesamt rd. 4,05 Mrd. Euro vorgesehen. Dies entspricht einem Anstieg von rd. 183 Mio. Euro gegenüber der bisherigen Finanzplanung. Erhöht werden in den kommenden Jahren die Mittel für die internationale Klimaschutzinitiative (durchschnittlich um 75 Mio. Euro gegenüber dem geltenden Finanzplan). Damit wird zusammen mit zusätzlichen Mitteln des Einzelplans 23 für die Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Klima dem Finanzbedarf für die internationale Klimafinanzierung (Internationales Klimaschutzabkommen Paris 2015) Rechnung getragen. Bei den Endlagerprojekten für radioaktive Abfälle ergeben sich im Saldo Veränderungen gegenüber der bisherigen Finanzplanung in Höhe von insgesamt +10 Mio. Euro in 2016 und von jährlich +20 Mio. Euro ab Für die weitere Sanierung des Sarkophags des ehemaligen Kernkraftwerks in Tschernobyl werden 2016 bis 2019 jährlich 4,5 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Im Bereich Bau ist die geplante Wohngeldreform mit den voraussichtlichen Auswirkungen auf das Wohngeld berücksichtigt. Die Bundesregierung erhöht weiter die familienpolitischen Leistungen. Der Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steigt im Jahr 2016 erstmals auf über 9 Mrd. Euro. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf das Elterngeld mit 5,8 Mrd. Euro. Die Einführung des Elterngeld Plus sowie des Partnerschaftsbonus wurde berücksichtigt. Der Kinderzuschlag soll um 20 Euro angehoben werden. Insgesamt sind hierfür in den Jahren 2016 bis 2019 rd. 248 Mio. Euro vorgesehen. Zusätzlich wurde das Gesetz zur Familienpflegezeit bei den Ansätzen etatisiert. Die Fonds Heimerziehung in der DDR und der Fonds Heimkinder West wurden entsprechend der Zahl der gemeldeten Betroffenen bedarfsgerecht aufgestockt. Entsprechende Leistungen werden auch von den anderen Errichtern erwartet. Insgesamt stehen rd. 780 Mio. Euro für die vielfältigen Programme innerhalb des Einzelplans zur Verfügung. Bezogen auf Eckwerte 2016 bis 2019 einschließlich des Soll 2015 und des Ist 2014 zeigt die Plafondsentwicklung des Einzelplans im Vergleich zu den Planungen in der vergangenen Legislaturperiode eine deutliche Ausweitung familienpolitischer Leistungen um insgesamt 4,6 Mrd. Euro.

10 Die Bundesregierung beabsichtigt, die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen. Damit wollen wir Deutschland weiter auf einen Finanzierungspfad zum 0,7-Prozent-Ziel der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit am BNE (ODA-Quote) führen. Ziel der kommenden Jahre ist es, zusammen mit den im Rahmen des 2 Mrd. Euro-Paketes bereits zugesagten Mitteln die ODA- Quote bei mindestens 0,4 % des BNE zu stabilisieren. Insgesamt werden im Finanzplanungszeitraum daher nochmals zusätzlich mehr als 8,34 Mrd. Euro für ODA- anrechenbare Ausgaben mit den Schwerpunkten Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und internationale Klimaschutzfinanzierung vorgesehen. Im Jahr 2016 entfällt der Großteil der zusätzlichen Mittel mit gut 742 Mio. Euro auf den Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Auswärtige Amt erhält 370 Mio. Euro, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 50 Mio. Euro. Es besteht Einvernehmen, dass die im Finanzplanungszeitraum veranschlagten Mittel ausreichen, um die Klimaschutzzusagen der Bundesregierung (Kopenhagen- Zusage) zu erfüllen. BMUB und BMZ werden die weiteren Verhandlungen entsprechend führen. Es ist zu prüfen, inwieweit bei allen Meldungen Deutschlands zur internationalen Klimafinanzierung ab sofort auch die klimarelevanten, am Kapitalmarkt refinanzierten Ausleihungen der KfW als öffentliche Klimafinanzierung angegeben werden können. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung steht damit zusammen mit dem Anteil aus dem 2 Mrd. Euro-Paket im Jahr 2016 die Rekordsumme von fast 7,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Die zentralen Zukunftsbereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung genießen weiterhin hohe Priorität. Insgesamt steigt der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Haushaltsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um fast 1,1 Mrd. Euro auf knapp 16,4 Mrd. Euro. Für den Hochschulpakt stehen 2016 fast 2,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Pakt für Forschung und Innovation wird 2016 fortgesetzt. Die Ausgaben für die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Zentren der Helmholtz- Gemeinschaft werden um 3 % gesteigert; diese Steigerung finanziert der Bund allein. III. Entwicklung der Steuereinnahmen Zur Vorbereitung des Eckwertebeschlusses hat das Bundesministerium der Finanzen für die Jahre 2016 bis 2019 eine Aktualisierung der mittelfristigen Steuerschätzung aus dem November 2014 vorgenommen. Diese Aktualisierung basiert auf der gesamtwirtschaftlichen Mittelfristprojektion der Bundesregierung, die im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht 2015 erstellt wurde.

11 IV Frühjahrsprojektion, Steuerschätzung, Änderungen der Berechnungsgrundlagen Die Ergebnisse der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung und des Arbeitskreises Steuerschätzungen sowie der Rentenschätzung Anfang Mai 2015 können zu haushaltsrelevanten Veränderungen führen. Im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren werden solche Veränderungen eins zu eins in den betroffenen Einzelplänen berücksichtigt. Gleiches gilt sowohl für die im Eckwertebeschluss aufgeführten Ansätze für gesetzliche Leistungen als auch für dort genannte rechtliche Verpflichtungen, sofern sich zwischenzeitlich Änderungen der Berechnungsgrundlagen ergeben sollten. Mithin geben die Einzelplanplafonds den Beteiligten für das anstehende regierungsinterne Aufstellungsverfahren die notwendige Planungssicherheit. V. Verfassungsorgane und Bundesrechnungshof Aufgrund der in 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung angelegten Sonderstellung der Verfassungsorgane und des Bundesrechnungshofes werden die Einzelpläne dieser Institutionen im Eckwertebeschluss mit ihren jeweiligen Finanzplanansätzen nachrichtlich berücksichtigt. Im zweiten Teil des regierungsinternen Aufstellungsverfahrens wird das Bundesministerium der Finanzen mit den Verfassungsorganen sowie dem Bundesrechnungshof Haushaltsverhandlungen aufnehmen. Sofern sich in der Folge bei diesen Einzelplanplafonds Veränderungen gegenüber dem Finanzplan ergeben sollten, werden diese im weiteren Verfahren nachvollzogen. D. Einheitliches Liegenschaftsmanagement Die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement (ELM) sind im Bundeshaushalt 2016 und im Finanzplan bis 2019 bedarfsgerecht zu veranschlagen. Soweit dies bei der Festlegung der Einzelplanplafonds noch nicht möglich gewesen ist, können die Ansätze (insbesondere Mietzahlungen an die Bundesanstalt, Bauunterhalt, Bewirtschaftungskosten, Personalausgaben, Abführung der Bundesanstalt an den Bundeshaushalt) im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren plafondverändernd angepasst werden. E. Personal und Verwaltung Neue Planstellen und Stellen (künftig: Stellen) können nur unter Anlegung eines strengen und restriktiven Maßstabs bewilligt werden. Sie müssen grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan kompensiert werden.

12 Einige, in den Jahren 2012 bis 2014 in den Einzelplänen ausgebrachte Stellen sind noch mit einem Haushaltsvermerk gekoppelt, der für die Besetzung dieser Stellen ausschließlich so genanntes Überhangpersonal vorsieht. Bereits im vergangenen Jahr wurden viele dieser Vermerke gestrichen. Im Haushalt 2016 könnten weitere Vermerke gestrichen werden. Durch die Streichung wird den betroffenen Ressorts die Personalbewirtschaftung und ein schnelles Reagieren auf geänderte Anforderungen erleichtert. Im Haushaltsgesetz 2015 wurde die Möglichkeit vorgesehen, für IT-Beamtinnen und -beamte im Überhang der Postnachfolgeunternehmen 300 Planstellen mit datierten kw-vermerken ausbringen zu können. Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, im Haushaltsgesetz 2016 eine Regelung aufzunehmen, dass bei noch nicht ausgeschöpftem Kontingent diese Planstellen auch noch in 2016 ausgebracht werden können. F. Sondervermögen Energie- und Klimafonds Die vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossene Herausnahme von insgesamt 900 Mio. CO 2-Zertifikaten aus dem europäischen Markt ist im Jahr 2014 wirksam geworden und hat zu einer Stabilisierung der Zertifikatpreise geführt, deren Nachhaltigkeit jedoch noch unsicher ist. Die Bundesregierung hat daher wie im Vorjahr darauf verzichtet, detaillierte Eckwerte für den Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 abzubilden. Die durch 4 Abs. 3 EKFG (in der Fassung vom 22. Dezember 2014) kodifizierte Bundeszuweisung zur Sicherstellung der Finanzierungsgrundlage des EKF ist jedoch in den Eckwerten des Einzelplans 60 für den gesamten Finanzplanungszeitraum enthalten. Mit dem Regierungsentwurf wird die Bundesregierung den EKF-Wirtschaftsplan vorlegen. G. Zeitplan Das Bundesministerium der Finanzen wird unmittelbar nach dem Kabinettbeschluss ein Rundschreiben zur Umsetzung des Eckwertebeschlusses an die Bundesministerien versenden. Die jeweiligen Bundesministerien sind dazu aufgefordert, dem Bundesministerium der Finanzen für die Umsetzung des Eckwertebeschlusses die Anmeldungen zum Personalhaushalt bis zum 10. April 2015 und die notwendigen Unterlagen zum Sachhaushalt bis zum 24. April 2015 vorzulegen. Die Umsetzung des Eckwertebeschlusses zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016 und zum Finanzplan bis 2019, für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Energie- und Klimafonds für das Jahr 2016 und den dazugehörigen Finanzplan sowie die Gespräche zum Personalhaushalt zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den vom Eckwertebeschluss betroffenen Obersten Bundesbehörden sind bis zum 12. Juni 2015 abzuschließen. Der

13 Kabinettbeschluss über den Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2016 und zum Finanzplan bis zum Jahr 2019 erfolgt voraussichtlich am 1. Juli 2015.

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15 Eckwerte Der Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019 Gesamtübersicht Soll 1) 2015 Eckwerte 2016 Finanzplan (Eckwerte) Mrd I. Ausgaben ,6 312,5 318,9 327,0 334,0 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent.. +2,4 +3,3 +2,0 +2,5 +2,1 II. Einnahmen ,6 312,5 318,9 327,0 334,0 Steuereinnahmen ,0 288,1 297,0 310,2 322,0 Nettokreditaufnahme nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen... 30,0 30,9 31,9 31,9 30,9 Differenzen durch Rundung möglich 1) In der Fassung der Kabinettvorlage zum Nachtragshaushalt 2015.

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17 Eckwerte Bundeshaushalt 2016 Einzelplanübersicht Einnahmen Einzelpläne Soll 1) 2015 Mio. Eckwerte 2016 Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent Bundespräsident und Bundespräsidialamt 2)... 0,19 0,19-02 Deutscher Bundestag 2)... 1,89 1,84-2,7 03 Bundesrat 2)... 0,10 0,07-31,3 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt... 3,17 3,17-05 Auswärtiges Amt ,10 144,72 +0,4 06 Bundesministerium des Innern ,13 486,66 +9,8 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ,63 514,63 +5,3 08 Bundesministerium der Finanzen ,51 334,14 +3,0 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ,91 464,83 +0,4 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft... 85,12 60,24-29,2 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , ,28 +1,6 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , ,88 +55,7 14 Bundesministerium der Verteidigung ,11 292,07-15 Bundesministerium für Gesundheit ,04 108,94 +1,8 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ,40 660,74-8,4 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend... 68,44 68,41-0,1 19 Bundesverfassungsgericht 2)... 0,04 0,04-20 Bundesrechnungshof 2)... 0,02 0,02-23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ,17 620,18 +9,5 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung... 89,43 83,88-6,2 32 Bundesschuld , ,00-8,7 60 Allgemeine Finanzverwaltung , ,10 +2,3 Insgesamt , ,00 Differenzen durch Rundung möglich 1) In der Fassung der Kabinettvorlage zum Nachtragshaushalt ) Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

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19 Eckwerte Bundeshaushalt 2016 Einzelplanübersicht Ausgaben Einzelpläne Soll 1) 2015 Mio. Eckwerte 2016 Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent Bundespräsident und Bundespräsidialamt 2)... 33,73 34,30 +1,7 02 Deutscher Bundestag 2) ,49 813,54 +1,5 03 Bundesrat 2)... 23,81 25,54 +7,2 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt , ,93 +1,8 05 Auswärtiges Amt , ,66 +14,8 06 Bundesministerium des Innern , ,39 +6,7 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ,45 721,64 +3,8 08 Bundesministerium der Finanzen , ,58 +4,2 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie , ,57 +1,7 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft , ,58 +2,6 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , ,84 +2,2 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , ,47 +6,1 14 Bundesministerium der Verteidigung , ,57 +3,7 15 Bundesministerium für Gesundheit , ,18 +20,7 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , ,00 +4,9 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , ,13 +8,3 19 Bundesverfassungsgericht 2)... 33,32 29,29-12,1 20 Bundesrechnungshof 2) ,48 139,55-1,4 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , ,16 +13,2 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung , ,77 +7,1 32 Bundesschuld , ,32-4,4 60 Allgemeine Finanzverwaltung , ,69-7,7 Insgesamt , ,00 Differenzen durch Rundung möglich 1) In der Fassung der Kabinettvorlage zum Nachtragshaushalt ) Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

20

21 Eckwerte Bundeshaushalt 2016 und Finanzplan 2015 bis 2019 Einnahmen Einzelpläne ) Plafond Mio Bundespräsident und Bundespräsidialamt 2)... 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 02 Deutscher Bundestag 2)... 1,89 1,84 1,84 1,84 1,84 03 Bundesrat 2)... 0,10 0,07 0,10 0,07 0,07 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt... 3,17 3,17 3,17 3,17 3,17 05 Auswärtiges Amt ,10 144,72 144,72 144,72 144,72 06 Bundesministerium des Innern ,13 486,66 500,51 517,43 535,02 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ,63 514,63 514,63 514,63 514,63 08 Bundesministerium der Finanzen ,51 334,14 303,25 286,37 286,37 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ,91 464,83 394,83 394,83 394,83 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft... 85,12 60,24 60,14 59,63 59,63 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , , , , ,16 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , , , , ,88 14 Bundesministerium der Verteidigung ,11 292,07 292,03 292,01 292,01 15 Bundesministerium für Gesundheit ,04 108,94 108,94 108,38 108,38 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ,40 660,74 666,90 658,51 653,73 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend... 68,44 68,41 68,41 68,41 68,41 19 Bundesverfassungsgericht 2)... 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 20 Bundesrechnungshof 2)... 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ,17 620,18 760,40 763,03 787,03 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung... 89,43 83,88 79,08 71,58 66,68 32 Bundesschuld , ,00 962,06 959, ,48 60 Allgemeine Finanzverwaltung , , , , ,72 Insgesamt , , , , ,00 Differenzen durch Rundung möglich 1) In der Fassung der Kabinettvorlage zum Nachtragshaushalt ) Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

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23 Eckwerte Bundeshaushalt 2016 und Finanzplan 2015 bis 2019 Ausgaben Einzelpläne ) Plafond Mio Bundespräsident und Bundespräsidialamt 2)... 33,73 34,30 34,58 34,88 34,88 02 Deutscher Bundestag 2) ,49 813,54 816,42 815,13 815,13 03 Bundesrat 2)... 23,81 25,54 26,25 25,68 25,68 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt , , , , ,42 05 Auswärtiges Amt , , , , ,27 06 Bundesministerium des Innern , , , , ,19 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ,45 721,64 708,34 708,08 708,08 08 Bundesministerium der Finanzen , , , , ,58 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie , , , , ,00 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft , , , , ,63 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , , , , ,43 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , , , , ,84 14 Bundesministerium der Verteidigung , , , , ,12 15 Bundesministerium für Gesundheit , , , , ,93 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , , , , ,88 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , , , , ,57 19 Bundesverfassungsgericht 2)... 33,32 29,29 29,51 29,66 29,66 20 Bundesrechnungshof 2) ,48 139,55 142,67 145,75 145,75 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , , , , ,40 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung , , , , ,26 32 Bundesschuld , , , , ,75 60 Allgemeine Finanzverwaltung , , , , ,26 Insgesamt , , , , ,00 Differenzen durch Rundung möglich 1) In der Fassung der Kabinettvorlage zum Nachtragshaushalt ) Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

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