Zürcherischer Juristenverein Vortrag vom 9. Februar 2012
|
|
- Juliane Sarah Kaufman
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zürcherischer Juristenverein Vortrag vom 9. Februar 2012 Mobbing im Arbeitsrecht: Neuere Entwicklungen und praktische Fragen der Rechtsdurchsetzung Dr. Roger Rudolph, Rechtsanwalt, Streiff Pellegrini & von Kaenel
2 Fallbeispiel zum Einstieg:
3 Übersicht A. Begriff, Erscheinungsformen und Abgrenzungen B. Schutzpflichten des Arbeitgebers C. Rechtsansprüche des Mobbingopfers D. Probleme der Rechtsdurchsetzung E. Fallbeispiele aus der neueren Gerichtspraxis F. Exkurs: Whistleblowing
4 A. Begriff, Erscheinungsformen und Abgrenzungen I. Begriff des Mobbings - kein gesetzlicher Begriff - Definition in der Literatur: Systematisches, über längere Zeit andauerndes und ohne begründeten Anlass erfolgendes Ausgrenzen eines Gruppenmitglieds durch die eigene Gruppe oder einzelne von deren Mitgliedern. (Praxiskommentar Streiff/ von Kaenel, N17 zu Art. 328 OR)
5 - Definition des Bundesgerichts: Systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll. (z.b. in BGE 8C_446/2010 vom E.4.1) - Bossing
6 II. Erscheinungsformen III. Abgrenzungen
7 B. Schutzpflichten des Arbeitgebers - Rechtsgrundlage: Art. 328 OR (Fürsorgepflicht) - Unterlassen von eigenem Mobbing (inkl. Organpersonen, Art. 55 ZGB) - Schutz vor Mobbing durch Vorgesetzte und Mitarbeiter z.b. durch Schlichtungsbemühungen z.b. durch Verhaltensregeln/Weisungen z.b. durch Versetzungen z.b. durch Kündigung (ordentlich/ fristlos)
8 - Exkurs: Konfliktlösungsbemühungen (BGE 125 III 70 E.2.c, BGE 4A_158/2010 vom E.3.2.) - Sonderfrage: Darf dem Mobbingopfer nach erfolglosen Schlichtungsbemühungen gekündigt werden?
9 C. Rechtsansprüche des Mobbingopfers - Art. 28a ZGB - Schadenersatz/Genugtuung (aus Vertrag: Art. 97 i.v.m. Art. 328 OR, Art. 99 Abs. 3 i.v.m. Art. 47 und 49 OR; aus Delikt: Art. 41, 47 und 49 OR). - Schutz gegen missbräuchliche Kündigung (Art. 336 OR)
10 - Einstellung der Arbeit unter Aufrechterhaltung des Lohnanspruchs (Art. 324 OR, Arbeitgeberverzug) - in schweren Fällen: fristlose Kündigung - pro memoria: Strafrecht, Aufsichtsrecht! - gegen Mobbingtäter (wenn nicht Arbeitgeber): Art. 41 OR
11 D. Probleme der Rechtsdurchsetzung - kein Bestandesschutz - Hilfspersonenhaftung des Arbeitgebers? - Beweisfragen
12 E. Fallbeispiele aus der neueren Gerichtspraxis
13 F. Exkurs: Whistleblowing I. Das Phänomen II. Aktuelle Fälle III. Rechtliche Problemfelder Strafrecht, insbesondere das Korruptionsstrafrecht Bankenrecht Börsenrecht Wettbewerbsrecht Kartellrecht
14 Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht, einschliesslich öffentliches Dienstrecht Datenschutzrecht öffentliches Vergaberecht weiteres öffentliches Recht Persönlichkeitsrecht Auswirkungen ergeben sich auch auf die unternehmerisch bedeutsamen Bereiche der Rechnungslegung und Compliance.
15 IV. Schutz des Whistleblowers im Arbeitsprivatrecht I. de lege lata Art. 328 OR (Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers) Art. 28 ff. ZGB (Allgemeiner Persönlichkeitsschutz) Art. 336 ff. OR, Art. 2 ZGB (missbräuchliche Kündigung) Art. 5 Abs. 2 und 4 und Art. 10 GlG (Kündigungsschutz nach Gleichstellungsgesetz)
16 II de lege feranda - Vorentwurf des Bundesrates (aktueller Stand:
17 Neu: Art. 321a bis Meldung von Missständen 1 Der Arbeitnehmer verstösst nicht gegen seine Treuepflicht, wenn er dem Arbeitgeber in Treu und Glauben Missstände meldet. 2 Der Arbeitnehmer darf Missstände, die das öffentliche Interesse berühren, auch der zuständigen Behörde melden, sofern:
18 ! a.der Arbeitgeber nicht selber innert angemessener Frist wirksame Massnahmen dagegen ergreift; b.aufgrund der Umstände anzunehmen ist, dass der Arbeitgeber keine wirksamen Massnahmen ergreifen wird; c. die Verfolgung der Taten andernfalls vereitelt werden könnte, d. Gefahr im Verzug ist.
19 3 Unternimmt die zuständige Behörde nicht innert angemessener Frist die nötigen Schritte oder ist aufgrund besonderer Umstände anzunehmen, dass sie nichts unternehmen wird, so kann der Arbeitnehmer auch die Öffentlichkeit über die Missstände informieren, namentlich indem er sich an die Medien oder interessierte Organisationen wendet. 4 Bestimmungen über das Berufsgeheimnis sowie in Spezialgesetzen bleiben vorbehalten.
20 Art. 336 Abs. 2 Bst. d 2 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist im Weiteren missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird: d. weil eine Meldung nach Artikel 321a bis gemacht worden ist.
21 Art. 362 Abs. 1 1.Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden:! Artikel 321a bis Absätze 2 und 3 (Meldung von Missständen)
22 Stand des Gesetzgebungsprojekts
St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht. Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013
St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013 Cybermobbing am Arbeitsplatz Dr. Roger Rudolph, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Streiff Pellegrini & von Kaenel,
Mehr(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz)
Obligationenrecht (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates
MehrISSS Zürcher Tagung 2011
ISSS Zürcher Tagung 2011 Soziale Netzwerke - Informationsquelle oder Risikoherd? Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer beim Umgang mit den Social Media Dr. Adrian von Kaenel, Rechtsanwalt, Streiff Pellegrini
MehrDie Grenzen der Kündigungsfreiheit im Arbeitsrecht. Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt
Die Grenzen der Kündigungsfreiheit im Arbeitsrecht Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses Grundsatz der Kündigungsfreiheit Grenzen
Mehrs OR. Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz
Nationalrat Sondersession Mai 05 e-parl 9.03.05 - - 6:5 3.094 s OR. Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Anträge
MehrDer Arbeitsvertrag FRANK VISCHER. Helbing & Lichtenhahn
f FRANK VISCHER Der Arbeitsvertrag Unveränderter Nachdruck aus "Schweizerisches Privatrecht": Band VII/1, III (OR - Besondere Vertragsverhältnisse - Der Arbeitsvertrag) 2., vollständig überarbeitete Neuauflage
MehrZHAW School of Management and Law, Winterthur. Tagung vom 4. Juli 2013 Krankheit im Arbeitsverhältnis: Neue Phänomene Aktuelle Rechtsfragen
ZHAW School of Management and Law, Winterthur Tagung vom 4. Juli 2013 Krankheit im Arbeitsverhältnis: Neue Phänomene Aktuelle Rechtsfragen Das Auffangnetz für erkrankte Arbeitnehmende: Lohnfortzahlung
MehrINHALT. Erstes Kapitel Der Arbeitsvertrag
INHALT Vorwort Abkürzungsverzeichnis Allgemeine Literatur zum Arbeitsvertragsrecht LX XVII XXV Erstes Kapitel Der Arbeitsvertrag 1. Der Begriff des Arbeitsvertrags 1 I. Definition 1 II. Dauerschuldverhältnis
Mehr4. St. Galler Pflegerechtstagung. Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013
Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013 Konflikte im Pflegearbeitsverhältnis Prof. Dr. iur. Kurt Pärli Inhaltsübersicht (1) 1. Einleitung 1.1 Konfliktkonstellationen und Fälle 1.2 Ursachen und Folgen
MehrKündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer: Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen. Referat em. Prof. Dr. Thomas Geiser. Herzlich willkommen!
Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer: Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen Referat em. Prof. Dr. Thomas Geiser Herzlich willkommen! Hauptversammlung Kündigungsschutz für des ältere AGV Arbeitnehmer,
MehrMobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht
Marion Binder Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht OGBver.lag Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Inhalt Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 15 Vorbemerkungen 17 I. Mobbing aus allgemeiner Sicht
MehrWICHTIGE PFLICHTEN AUS DEM ARBEITSVERTRAG
WICHTIGE PFLICHTEN AUS DEM ARBEITSVERTRAG 3500 Lehrgang Baukaufleute Rolf Müller, Rechtsanwalt lic.iur. Fachanwalt SAV Arbeitsrecht CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau AG Postfach, 6210 Sursee, Telefon 041
Mehrs Bundespersonalgesetz. Änderung
Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz
MehrDatenschutz im Arbeitsrecht im Kontext mit neuen Medien und sozialen Netzwerken Zürich,
Herzlich Willkommen Datenschutz im Arbeitsrecht im Kontext mit neuen Medien und sozialen Netzwerken Zürich, 23. 4. 2013 Prof. Dr. Thomas Geiser, FAA-HSG 1 Inhaltsübersicht I. Fragestellung und Ausgangslage
MehrAnalyse des Sachverhalts:
Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten
MehrVorlesung Gender Law. II. Gleichheit
Vorlesung Gender Law FS 2013 II. Gleichheit Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät / Zentrum Gender Studies Universität Basel Geschichte des GlG: Feststellungen der Arbeitsgruppe Lohngleichheit
MehrMobbing: Tragfähiger Rechtsbegriff oder Fata Morgana? 24. Juni 2013 - JuristInnen-Treff Kanton und Stadt Zürich
Mobbing: Tragfähiger Rechtsbegriff oder Fata Morgana? 24. Juni 2013 - JuristInnen-Treff Kanton und Stadt Zürich Prof. Dr. iur. Rechtsanwalt Tomas Poledna poledna@pbklaw.ch Poledna Boss Kurer AG Zürich/Lugano
MehrArbeitsschutzrecht. Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester Prof. Dr. iur. Roger Rudolph. Seite 1
Arbeitsschutzrecht Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester 2019 Prof. Dr. iur. Roger Rudolph Seite 1 Vorbereitungslektüre und Lernziele Vorbereitungslektüre - Durchsicht des Arbeitsgesetzes ArG
MehrBundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates
MehrInhaltsübericht. Haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht? Ökumenische Jahrestagung spitalseelsorge.ch. Luc Humbel, Rechtsanwalt
Haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht? Ökumenische Jahrestagung spitalseelsorge.ch Luc Humbel, Rechtsanwalt Inhaltsübericht 1. Zu meiner Person 2. Disclaimer 3. Öffentliches Recht _ Privatrecht 4. Föderalismus
MehrIndividualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz
Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Dr. Hans-Peter Lehner,, Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Bearbeitungsstand: Oktober 2004 Allgemeines I Der
MehrBundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung
[Signature] [QR Code] Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung Vorentwurf Vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach
MehrDIE ARBEITSRECHTLICHE SPERRFRIST
DIE ARBEITSRECHTLICHE SPERRFRIST EINBLICK IN EIN SCHWIERIGES INSTRUMENT MARTIN FARNER / RECHTSANWALT / FACHANWALT SAV ARBEITSRECHT / ZÜRICH 1 GESCHICHTE, EINLEITUNG Sperrfristen sind entweder Kündigungsverbote
MehrArbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren
Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren Arbeitsrechtliche Fragen der Adipositas bei Eingehung, Durchführung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt und
MehrKommentar zum Arbeitsvertragsrecht
Kommentar zum Arbeitsvertragsrecht (gemäss Obligationenrecht) Christiane Brunner Rechtsanwältin Jean-Michel Bühler Rechtsanwalt Jean-Bernard Waeber Rechtsanwalt übersetzt von Elisabeth Gasser-Wolf Helbing
MehrDie Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße
MehrArtikel Seite Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Artikel Seite Vorwort.............................................. Abkürzungsverzeichnis.................................. Literaturverzeichnis..................................... V XIII XVII Obligationenrecht:
MehrPRK Fall Nr. 89: Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Krankheit und Abfindung
PRK Fall Nr. 89: Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Krankheit und Abfindung Auszug aus dem Entscheid der Personalrekurskommission (PRK) vom 20. April 2010 i.s. L. gegen die vom Departement
MehrAspekte der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Aspekte der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Allgemeine Fürsorgepflicht Schutzmassnahmen Gesundheit Sittlichkeit Persönlichkeitsschutz (inkl. Schutz vor Mobbing) Besondere Pflichten bei Hausgemeinschaft
MehrHRM-Dossier lic. iur Alexander R. Lecki, Rechtsanwalt unter Mitwirkung von cand. iur. Claudia Hablützel
Nr. 14 HRM-Dossier lic. iur Alexander R. Lecki, Rechtsanwalt unter Mitwirkung von cand. iur. Claudia Hablützel Aktuelle Probleme im individuellen Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht anhand praktischer Fragestellungen
Mehr1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?
MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen
MehrArbeitsrechtliche Aspekte des Mobbings
Wirtschaft Manuel Meyer-Wessner Arbeitsrechtliche Aspekte des Mobbings Diplomarbeit ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE DES MOBBINGS DIPLOMARBEIT Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Studiengang
MehrVortragsübersicht I/II
Alkohol in der Arbeitswelt Früherkennung von Suchtproblemen Die Präsentation ist nur für ihren internen dienstlichen Gebrauch vorgesehen. Ein Vervielfältigung ist urheberlich geschützt. Dr. Jürgen Fleck
MehrArbeitsrecht und dessen Durchsetzung in der Schweiz
Arbeitsrecht und dessen Durchsetzung in der Schweiz Wiener Arbeitsrechtsforum, 4. Symposium vom 24. Mai 2018 Prof. Dr. iur. Roger Rudolph I. Einleitung und Überblick Seite 2 II. Architektur der schweizerischen
MehrInformationen zum Kurs Arbeitsrecht fu r Psychologen (FS 2014)
Informationen zum Kurs Arbeitsrecht fu r Psychologen (FS 2014) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 A. Kursbeschrieb... 2 B. Aufbau des Kurses... 2 1. Vorbemerkungen zu den Unterlagen... 2 2. Aufbau...
MehrIndividualarbeitsrecht II
Individualarbeitsrecht II Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester 2019 Prof. Dr. iur. Roger Rudolph Vorbereitungslektüre und Lernziele Vorbereitungslektüre Portmann/Stöckli, Schweizerisches Arbeitsrecht,
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19
Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19 1.1 Gesetz 20 1.1.1 Obligationenrecht 20 1.1.2 Arbeitsgesetz 21 1.1.3 Datenschutzgesetz (DSG) 22 1.1.4 Urheberrechtsgesetz 28 1.1.5 Mitwirkungsgesetz
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19
Inhaltsverzeichnis Schürer, Hans Ueli Arbeit und Recht 2004 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19 1.1 Gesetz 20 1.1.1 Obligationenrecht 20 1.1.2 Arbeitsgesetz 21 1.1.3 Datenschutzgesetz (DSG) 22 1.1.4
MehrWhistleblowing Eine Anleitung
Thomas Kälin / Kerstin Kirchhoff Whistleblowing Eine Anleitung Eine Revision des Arbeitsvertragsrechts soll die grundsätzliche Zulässigkeit einer nach Treu und Glauben erfolgten Meldung eines Missstandes
Mehr2 Voraussetzungen HI660690
TK Lexikon Arbeitsrecht Außerordentliche Kündigung 2 Voraussetzungen HI660690 Nach 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund
MehrÜbungen Öffentliches Recht II
Gruppen T-V und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich HS 2009 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Rechtsweg
MehrLiteraturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis XIII XVII XIX XXIII I. Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Zielsetzung 2 C. Methodik 3 D. Begriffsbestimmungen 3
MehrDer Schweizer Arbeitsvertrag. CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek
CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek Herausgeber: Thomas Wachter Projektleitung: Andrea Krugfahrt WEKA Business Media AG, Schweiz WEKA Business Media AG, Zürich, 2011 Alle Rechte vorbehalten,
MehrRECHTE DES ARBEITGEBERS BEI ABSENZEN DES ARBEITNEHMERS PETER MURI, RECHTSANWALT, WEINFELDEN
RECHTE DES ARBEITGEBERS BEI ABSENZEN DES ARBEITNEHMERS PETER MURI, RECHTSANWALT, WEINFELDEN Inhaltsübersicht 1. Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers 2. Versicherungslösung 3. Beweis der Arbeitsunfähigkeit
MehrGleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?
Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Rechtslage
MehrProbezeit im schweizerischen Arbeitsrecht
Recht in privaten und öffentlichen Unternehmen Law for Private and Public Enterprises Band / Volume 18 Anusanan Sambasivam Probezeit im schweizerischen Arbeitsrecht Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis...
MehrTeilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz): Stellungnahme
Bundesamt für Justiz Direktionsbereich Privatrecht Bundesrain 20 3003 Bern per E-mail an: emanuella.gramegna@bj.admin.ch Bern, den 6. März 2009 Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von
MehrIG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai 2011 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Tel: 040-280 886 20 heggemann@gsp.de
MehrDie Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im deutschen und im polnischen Arbeitsrecht
Magdalena Nacewicz Die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im deutschen und im polnischen Arbeitsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis LITERATURVERZEICHNIS
MehrDr. iur. Peter Stieger. Weiterbildung im Arbeitsverhältnis
Dr. iur. Peter Stieger Weiterbildung im Arbeitsverhältnis STÄMPFLI VERLAG AG BERN 2009 INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS MATERIALIENVERZEICHNIS XIX XXV XXXIX Erster Teil Einführung
MehrArbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers
Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers Jean-Philippe Dunand, Dr. iur., Rechtsanwalt, Professor an der Universität Neuenburg, Kodirektor CERT www.unine.ch/cert www.droitdutravail.ch
MehrSchaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE
Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Einseitige durch 1. Kündigung ( 620 II, 622, 623 BGB: ordentlich; 623, 626 BGB: außerordentlich) Vereinbarte durch Befristung bzw. Bedingung ( 620 III BGB i.v.m.
MehrII. Kollektives Arbeitsrecht II
II. Kollektives Arbeitsrecht II Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester 2019 Prof. Dr. iur. Roger Rudolph Seite 1 Vorbereitungslektüre und Lernziele Vorbereitungslektüre Portmann/Stöckli, Schweizerisches
MehrIV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht
Voraussetzungen und Charakter der Lohnfortzahlungspflicht: Art. 324a Abs. 1 OR "Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder
MehrArbeitsrecht: Was Sie wissen sollten.
P O D I U M M Ä R Z 2 0 1 9 Arbeitsrecht: Was Sie wissen sollten. Nicole Vögeli Galli, Dr.iur., Rechtsanwältin, Küng & Vögeli Rechtsanwälte, Kloten Daniel Mägerle, lic.iur., Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei
MehrSt.Galler Tagung zum Arbeitsrecht. Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013
St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013 Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts Prof. Thomas Geiser, FAA-HSG Fürsorgepflicht/Überwachung des AN BGE
MehrArbeit und Rechl VERLAG:SKV
Hans Ueli Schürer Arbeit und Rechl VERLAG:SKV Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen im Ärbeitsrecht 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Gesetz 1.1.1 Obligationenrecht 1.1.2 Arbeitsgesetz 1.1.3 Datenschutzgesetz (DSG)
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 18. April 2006) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrDr. iur. Zora Ledergerber. Whistleblowing unter dem Aspekt der Korruptionsbekämpfung
Dr. iur. Zora Ledergerber Whistleblowing unter dem Aspekt der Korruptionsbekämpfung STÄMPFLI VERLAG AG BERN 2005 Vorwort Inhaltsverzeichnis Materialien Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII
MehrInhaltsverzeichnis 1. KAPITEL: RECHTUCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER INTERNETNUTZUNG AM ARBEITSPLATZ 7
Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 1 1. KAPITEL: RECHTUCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER INTERNETNUTZUNG AM ARBEITSPLATZ 7 A. Datenschutzrecht 7 I. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 7 II. Das Telekommunikationsgesetz
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrJahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts herausgegeben von Professor Dr. WOLFGANG PORTMANN und 2006 Professor Dr. JEAN-FRITZ STOCKLI
Jahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts herausgegeben von Professor Dr. WOLFGANG PORTMANN und 2006 Professor Dr. JEAN-FRITZ STOCKLI Stämpfli Verlag AG Bern 2006 Inhaltsverzeichnis Thematisches Verzeichnis
MehrZwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7
Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
210.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1992 Nr. 83 ausgegeben am 19. August 1992 Gesetz vom 16. Juni 1992 über die Abänderung des Gesetzes vom 13. Dezember 1973 über die Revision des Sechsundzwanzigsten
MehrÜbersicht über die Haftung für waldtypische Gefahren
Übersicht über die Haftung für waldtypische Vortrag für die Waldregion 4 Tom Zuber-Hagen Leiter Rechtsdienst VD 1 Allgemeine Haftungsvoraussetzungen Vertragliche Haftung Ausservertragliche Haftung 1. Anspruchsgrundlage
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 1. Januar 2017) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrFrank Rahmstorf. Die Druckkündigung des Arbeitsverhältnisses 1/1/1=
Frank Rahmstorf Die Druckkündigung des Arbeitsverhältnisses 1/1/1= -I- 0L1EDERUNG A. Einführung 1 I. Begriffsbestimmung 1 II. Konstellationen; 1 Einteilung nach 1. der Person des Druckausübenden 2 2. dem
MehrDie Kündigung des Arbeitsvertrages nach liechtensteinischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes
Die Kündigung des Arbeitsvertrages nach liechtensteinischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes Mag. iur. rer. oec. Dr. iur. Albert Kaufmann 2012 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis
MehrDonnerstag, :00 bis 14:00 Uhr Leipzig
Donnerstag, 04.04.2019 10:00 bis 14:00 Uhr Leipzig ab 09:30 Uhr Empfang der Teilnehmer 10:00 Uhr Beginn 12:00 Uhr Mittagspause 14:00 Uhr Veranstaltungsende Verband Deutscher Privatschulen-Landesverband
MehrPrüfungsankündigung
Prüfungsankündigung 9.12.2015 Modul 20 Bundesgesetz gegen «Unlauterer Wettbewerb» Was ist erlaubt, was ist verboten Markenschutz Was ist erlaubt, was ist verboten Preisbekanntgabe (Div. Preisbegriffe)
MehrInternet am Arbeitsplatz
Internet am Arbeitsplatz Vortrag vom 23. Februar 2016 vor dem St. Galler Juristenverein Prof. Dr. ISABELLE WILDHABER, LL.M., Professorin für Privat- und Wirtschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht I, SoSe 2015, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Einführungsfall 1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts I. Begriff lies:
MehrRechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand
MehrI. Grundlagen, Organisation, Gemeinden
I. Grundlagen, Organisation, Gemeinden Personalrecht 33 ff. des Gemeindegesetz Aufsichtsrecht; Art. 328 Abs. 1 OR Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Regierungsrat hat eine Einwohnergemeinde ermahnt,
MehrÜbersicht. 8. Beendigung des Lizenzvertrages. 8.1 Rücktritt 8.2 Kündigung 8.3 Folgen der Vertragsbeendigung. Rechtswissenschaftliches Institut
Übersicht 8. 8.1 Rücktritt 8.3 Folgen der Vertragsbeendigung Seite 122 8.1 Rücktritt Gründe: OR 24, 107, 97 Problem: Lösung: Wirkung ex tunc(h.l.) unpassend für Dauerschuldverhältnisse Kündigungsrecht
MehrKRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten
MehrDER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE
DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber
MehrVorlesung: Arbeitsrecht Master
Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester 2019 Donnerstag: 16.15 18.00 Uhr Prof. Dr. iur. Roger Rudolph Vorlesung: Arbeitsrecht Master / FS 2019 Woche/Datum Thema 1 / 21.02.2019 Individualarbeitsrecht
MehrMobbing, sexuelle Belästigung und Whistleblowing. Wie gehe ich als Arbeitgeber damit um?
Mobbing, sexuelle Belästigung und Whistleblowing Wie gehe ich als Arbeitgeber damit um? Michael Daphinoff Dr. iur. LL.M., Rechtsanwalt Pascale Köster MLaw, Rechtsanwältin Themen heute 1. Was ist sexuelle
MehrMerkblatt. Betriebsschliessung und Entlassungen in grosser Zahl
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Rechtsdienst Merkblatt Betriebsschliessung und Entlassungen in grosser Zahl Beabsichtigen Sie, innert 30 Tagen aus betrieblichen Gründen oder wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit
MehrDer Vertrauensarzt im privatrechtlichen
Recht in privaten und öffentlichen Unternehmen Law for Private and Public Enterprises Band / Volume 3 Manuel Stengel Dr. iur. Der Vertrauensarzt im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis Vorwort Inhaltsübersicht
Mehrkarief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Eine unrichtige Belehrung des Betriebsrats kann zur Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung führen Der Weg zu einer wirksamen arbeitsrechtlichen Kündigung kann mit vielen Stolpersteinen versehen
MehrReglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vom 20. Dezember 2010 2 Inhaltsverzeichnis 1. Schutz der persönlichen Integrität 3 2. Mobbing 3 3. Sexuelle
MehrSkalen, Versicherungen, Vertrag?? Endlich Durchblick bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Skalen, Versicherungen, Vertrag?? Endlich Durchblick bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall VPS-Verlag 1 Übersicht 1. Terminologie und Grundlagen 2. Lohnfortzahlung gemäss Gesetz 3. Versicherungslösungen
MehrStolpersteine bei Gratifikationen, Boni und Provisionen
Herzlich willkommen zur Weiterbildung Arbeitsrecht Stolpersteine bei Gratifikationen, Boni und Provisionen i Referat vom 15. September 2011 Müller Eckstein Rechtsanwälte Hauptstrasse t 17 CH-9422 Staad
MehrVertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB
Jura Siegfried Schwab Vertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB Wissenschaftlicher Aufsatz Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle - Kündigungsfrist* 1 1. Eine
Mehr2. Winterthurer Tagung zum Arbeitsrecht Krankheit im Arbeitsverhältnis: Neue Phänomene Aktuelle Rechtsfragen Donnerstag, 4.
2. Winterthurer Tagung zum Arbeitsrecht Krankheit im Arbeitsverhältnis: Neue Phänomene Aktuelle Rechtsfragen Donnerstag, 4. Juli 2013 Building Competence. Crossing Borders. Krankheit im Arbeitsverhältnis:
MehrDer Entscheidungsausspruch des Gerichts in der Rechtssache C- 438/99 lautet
DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG SCHWANGERER FRAUEN Die Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen ihrer Schwangerschaft stellt - gleichgültig, ob ihr Arbeitsvertrag
MehrAusschlussfristen in Arbeitsverträgen - Resümée der BAG Rechtsprechung
E Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen - Resümée der BAG Rechtsprechung BAG vom 31.8.2005-5 AZR 545/04 - in NZA 2006 Heft 6 Seite 324-329 (zu einseitigen BAG vom 28.9.2005-5 AZR 52/05 - in NZA 2006 Heft
MehrEinblicke in die Whistleblowing-Praxis der Slowakei
Einblicke in die Whistleblowing-Praxis der Slowakei Wien, 17. September 2015 Inhalt 1) Ziel der Regelung 2) Whistleblowing - Möglichkeiten 3) Mechanismus beim Arbeitgeber 4) Schutz der Whistleblower 5)
MehrÜberwachung am Arbeitsplatz Big Brother hat ein Auge auf die Angestellten
Big Brother hat ein Auge auf die Angestellten Informatikrecht Inhalt 2 Überwachung am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Wirtschaftsbeispiel Bilder Titelseite: http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/kontrolle_was-duerfen-die-chefs/
MehrMobbing im Öffentlichen Dienst & in Unternehmen
Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de VERLAG DASHÖFER Mobbing im Öffentlichen Dienst & in Unternehmen Erläuterungen, Praxisbeispiele und Checklisten Autorin: Petra Halfmann
MehrAlumni ZHAW Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmende 50+ Building Competence. Crossing Borders. RA Dr. iur. Sabine Steiger-Sackmann
Alumni ZHAW Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmende 50+ Building Competence. Crossing Borders. RA Dr. iur. Sabine Steiger-Sackmann stsa@zhaw.ch Dozentin für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht,
MehrBeispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden)
Zentrale SP III 11-5406 Stand: 03/2012 Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden) ab 01.04.2012 Inhalt 0. VORBEMERKUNG...
MehrArbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und
MehrArbeitsrecht 1 für Betriebsräte
Arbeitsrecht 1 für Betriebsräte Programm 2018 Programm 2019 Programm 2020 Arbeitsrecht 1 für Betriebsräte Auch für SchwerbehindertenvertreterInnen Als Betriebsrat haben Sie jeden Tag mit allen möglichen
Mehr