Neues Personalreglement, neue Personalverordnung und neues Lohnsystem

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1 Neues Personalreglement, neue Personalverordnung und neues Lohnsystem Informationsabend für alle Mitarbeitenden der auf Einladung des städtischen Personalverbandes (PVBB) Erich Fehr, Stadtpräsident Nathalie Leschot, Personalchefin 8. September 2016, Uhr Aula Madretsch

2 Revision Personalreglement und Lohnsystem 1. Begrüssung und Einführung (E. Fehr) 2. Personalpolitische Ziele und Grundsätze (E. Fehr) 3. Die wichtigsten Inhalte aus Personalreglement und Personalverordnung (N. Leschot) 4. Fragen (alle) 5. Weiteres Vorgehen

3 Personalpolitische Ziele und Grundsätze 1-1 Übergeordnete Ziele Orientierung am Leistungsauftrag des Gemeinwesens Positionierung als attraktive und wettbewerbsfähige Arbeitgeberin stärken Finanzielle Rahmenbedingungen Orientierung Service Public

4 Personalpolitische Ziele und Grundsätze 1-2 Die Personalpolitik der schafft die Grundlage zur Stärkung der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeberin und Mitarbeitenden Sicherstellung eines sicheren und attraktiven Arbeitsplatzes Gewinnung von fachlich ausgewiesenen und einsatzfreudigen Mitarbeitenden Fortschrittliche, zeitgemässe Anstellungsbedingungen, Weiterbildung oder Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

5 Personalpolitische Ziele und Grundsätze 1-3 Gerechte Lohnpositionierung auf dem Arbeitsmarkt (extern) und Lohngerechtigkeit intern Förderung der Zweisprachigkeit Frühzeitiger Einbezug der Sozialpartner Anhörung der Personalverbände vor Beschlüssen und Anpassungen personalrechtlicher Vorschriften

6 Neues Personalrecht 2-1 Wichtig zu wissen Verbesserungen! Insgesamt bessere Anstellungsbedingungen ab dem Besitzstandesgarantie! Für die Mitarbeitenden grundsätzlich keine Verschlechterungen gegenüber den heutigen Anstellungsbedingungen

7 Neues Personalrecht 2-2 Allgemeine Bestimmungen Öffentlich-rechtliche Anstellung Privatrechtliche Anstellung möglich (z.b. Lernende) Mobbing, sexuelle Belästigung Anlaufstelle zur Prüfung von Beschwerden Aufhebung Disziplinarrecht

8 Neues Personalrecht 2-3 Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anstellung durch schriftlichen Vertrag Probezeit von sechs Monaten Verbesserung! in begründeten Fällen Verlängerung um 3 Monate möglich Kündigungsfrist drei Monate auf das Ende eines Monats (nach Ablauf der Probezeit)

9 Neues Personalrecht 2-4 Lohn und andere finanzielle Leistungen Neues Lohnsystem Revidierte Ämterklassifikation / 6 Richtfunktionsreihen Jede Stelle hat 3 Lohnklassen mit 28 Lohnstufen Anpassung Lohnskala mit Erhöhung des Mindestansatzes der Lohnklassen um rund CHF 144 Höhere Mindestlöhne von mind. CHF 4 000

10 Neues Personalrecht 2-4a Lohn und andere finanzielle Leistungen Lohnentwicklung innerhalb der Lohnklasse = Stufenanstieg Der Stufenanstieg stützt sich auf das Ergebnis der Mitarbeiterbeurteilung In der Regel eine Stufe auf Beginn eines Kalenderjahres Bei sehr guter Gesamtbeurteilung bis zu zwei weiteren Lohnstufen möglich

11 Neues Personalrecht 2-4b Lohn und andere finanzielle Leistungen Lohnentwicklung innerhalb der Funktion = Beförderung Die Beförderung stützt sich auf das Ergebnis der Mitarbeiterbeurteilung Frühestens nach drei Dienstjahren Überführung in die nächst höheren Lohnstufe der neuen Lohnklasse

12 Neues Personalrecht 2-4c Funktion Beispiel Lohnklasse 1 (Startlohnklasse) Lohnklasse 2 (Entwicklungslohnklasse) Stufe 1 Stufe 1 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 2 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 3 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 4 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 5 Stufe 5 Lohnklasse 3 (Ziellohnklasse) Stufe bis 28 Stufe bis 28 Stufe bis 28

13 Neues Personalrecht 2-5 Lohn und andere finanzielle Leistungen Vaterschaftsurlaub Vaterschaftsurlaub 20 Tage Verbesserung! Unterhaltszulage CHF 50 pro Monat und Kind Verbesserung! Wohnsitzzulage Besitzstand! Halbierung der Wohnsitzzulage auf CHF 1920/Jahr

14 Neues Personalrecht 2-6 Lohn und andere finanzielle Leistungen Treueprämie Innovationsprämie Belohnt Verbesserungsvorschläge bis max. CHF Auslagenersatz

15 Neues Personalrecht 2-7 Arbeitszeit, Ferien, Urlaub wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden gilt weiter das Modell der flexiblen Arbeitszeit gilt weiter Ferien Erhöhung des Ferienanspruchs um 2 Tage

16 Neues Personalrecht 2-8 Aus- und Weiterbildung Grundsätze Verbesserung! Abgrenzung zwischen angeordneter und nicht angeordneter Weiterbildung Vereinbarung für Aus- und Weiterbildungsbeiträge der Arbeitgeberin neu ab CHF 5 000

17 Neues Personalrecht 2-9 Leistungsbeurteilungs- und Förderungsgespräch Grundsätze Einmal pro Jahr ein Leistungsbeurteilungs- und Förderungsgespräch (LEF)

18 Neues Personalrecht 2-10 Lohnfortzahlung Krankheit und Unfall a. im ersten Jahr zu 100 Prozent b. im zweiten Jahr zu 80 Prozent NEU! Abschluss ab 2017 einer Kollektiv-Krankentaggeld- Versicherung gemäss Art. 84 PV Lohnabzug AN 0.177% (35%) und AG: 0.328% (65%)

19 Neues Personalrecht 2-11 Flexible Pensionierung Rentenalter auf 65 Jahre für beide Geschlechter Pensionierung ab 63 Jahren weiterhin mit Überbrückungsrente möglich Im Falle einer Frühpensionierung fällt die Überbrückungsrente ab 60 bis 63 Jahre weg Besitzstandesgarantie (Jahrgänge 1955, 1956, 1957)

20 Weiteres Vorgehen 3-1 neue Arbeitsverträge ab Informationen via Linienvorgesetzte Revision der Verordnung über die flexible Arbeitszeit Revision des Instrumentarium für die Leistungsbeurteilungs- und Förderungsgespräche

21 Weiteres Vorgehen 3-2 Für Fragen stehen Ihnen folgende Instanzen zur Verfügung: Ihr Vorgesetzter, ihre Vorgesetzte Die Abteilungsleitenden Die Abteilung Personelles (Frau Antico oder Frau Leschot : )

22 Zufriedenheitsumfrage 4-1 Mitarbeiterbefragung wird im Oktober 2016 lanciert Plattform um seine Meinung zu äussern Optimierungsvorschläge anbringen Anonymität sichergestellt Ziel = Attraktivität der als Arbeitgeberin zu fördern

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