Handlungsanweisung für die Nutzung des Digitalfunks im erweiterten Probebetrieb (epb) für die kommunalen Feuerwehren und den Katastrophenschutz im

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1 Handlungsanweisung für die Nutzung des Digitalfunks im erweiterten Probebetrieb (epb) für die kommunalen Feuerwehren und den Katastrophenschutz im Saarland Stand: 8. Oktober 2012

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Regelungen Funkplan Betriebsmodus Kommunikationsarten Gruppenkommunikation Einzelkommunikation Sicherheitshinweise Verlust von Geräten / Umgang mit der BOS-Sicherheitskarte Störungsmeldungen und Gerätedefekte Anlage 1 Funkpläne Anlage 1a: Anlage 1b: Anlage 1c: Anlage 1d: Anlage 1e: Anlage 1f: Anlage 1g: Analge 1h: Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Neunkirchen Saarpfalz-Kreis Landkreis Saarlouis Landkreis St. Wendel Regionalverband Saarbrücken Landeshauptstadt Saarbrücken Einsatzzentrale bzw. Leitstelle für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz Anlage 2 Rückmeldung zur Funkversorgung Seite 2

3 1. Einleitung Am 20. August 2012 hat Frau Ministerin Bachmann den Netzabschnitt Saarland offiziell den BOS zum erweiterten Probebetrieb (epb) übergeben. Der erweiterte Probebetrieb dient dem Nachweis der Funktionsfähigkeit, der Stabilität, der Verfügbarkeit und der realisierten Ende-zu-Ende-Funktionalität der geforderten Dienste, sowie der Erreichbarkeit der für die Phase Betrieb geforderten Service Levels. Der erfolgreiche Abschluss des epb und die vollständige Beseitigung aller in seinem Verlauf festgestellten Mängel sind die Voraussetzungen für die Netzabschnitt-Abnahme und die Überführung des Netzabschnitts in den Wirkbetrieb. Bei Auftreten bestimmter, im Systemliefervertrag kategorisierter Störungen wird der epb bis zur Störungsbeseitigung ausgesetzt und verlängert sich damit um diese Zeit. Eine Voraussetzung für Realitäts-/Betriebsnähe und Validität von Tests ist die Umsetzung von operativ-taktischen Testfällen unter Berücksichtigung der technisch realisierbaren Möglichkeiten des BOS 1 -Digitalfunknetzes und der genutzten Endgeräte. Die verschiedenen Komponenten wie Systemtechnik, Zugangsnetz, Kernnetz, Leitstellen, Endgeräte usw. wirken im erweiterten Probebetrieb erstmals in der Praxis zusammen. Trotz intensiver Tests einzelner Komponenten eines Netzabschnittes zeigen sich nämlich bestimmte Effekte erstmals im Zusammenspiel aller Komponenten unter den Bedingungen des Einsatzes. Darüber hinaus dient der erweiterte Probebetrieb den späteren Nutzern dazu, Erfahrungen mit dem operativ-taktischen Einsatz des Digitalfunks und den 1 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Seite 3

4 implementierten Diensten zu sammeln, dies jedoch stets unter der Voraussetzung, dass die bestehenden Analogfunknetze die Rückfallebene bilden. Die Feuerwehren und der Katastrophenschutz sind, wie bisher im Analogfunk auch, auf eine sichere Kommunikation angewiesen. Hierdurch verbietet sich die Inkaufnahme von Risiken bei der Kommunikation. Während der Umstellungsphase werden jedoch zwei, nicht kompatible, technische Systeme nebeneinander existieren. Somit besteht die Gefahr, dass es zu Medienbrüchen kommt, wenn für die Vermeidung dieser Fälle nicht Vorsorge getroffen ist. Da für eine bestimmte Zeit der Betrieb des Analogfunks parallel zum Digitalfunk erfolgen wird, ist eine Doppelausstattung mit beiden Techniken für einen zurzeit noch nicht absehbaren Zeitraum erforderlich (Stichwort: Redundanz ). Jeder Funkteilnehmer muss sich in der Umstellungsphase bewusst sein, dass andere Organisationseinheiten oder BOS möglicherweise noch nicht mit Digitalfunk ausgestattet sind, so dass der unsensible Umgang mit dieser Thematik zu Kommunikationsbrüchen führen kann, die den Einsatzerfolg gefährden können. Nachfolgend definierte Regelungen, Hinweise und Verfahrensweisen sind zur Sicherstellung einer zielorientierten Anwendung des Digitalfunks im Rahmen des epb erforderlich und von den Teilnehmern am epb aus dem Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz umzusetzen. Seite 4

5 2. Regelungen Folgende Regelungen finden während des epb innerhalb der saarländischen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes Anwendung: Die Vorschriften der DV 810 Sprechfunkdienst über die Durchführung des Sprechfunkverkehrs behalten auch weiterhin ihre volle Gültigkeit, soweit sie für den Digitalfunk übertragbar sind. Vor allem gilt dies für die Einhaltung der Funkdisziplin. Das gesprochene Wort geht der Anzeige im Display des Endgerätes (operativ-taktische Adresse [OPTA]) voran. Für den Funkrufnamen der Feuerwehren des Saarlandes gilt nach wie vor die Verwaltungsvorschrift über Funkrufnamen vom 01. Dezember Vor dem Hintergrund, dass zukünftig - keine technisch-bedingte Trennung zwischen Einsatzstellenfunk und Fahrzeugfunk bestehen wird, - alle digitalen Betriebsgruppen der saarländischen Feuerwehren von allen digitalen Endgeräten der saarländischen Feuerwehren aus geschaltet werden können, - ein Rechte- und Rollensystem bei der Festlegung konkret zu nutzender Betriebsgruppen vorgegeben sein muss, um einen geregelten Funkverkehr sicherzustellen (einheitlicher Funkplan), - sich die Funkteilnehmer noch in der Gewöhnungsphase befinden und mit den neuen Strukturen nicht überfordert werden, wird daher bis auf Weiteres festgelegt, dass die übliche Gruppenkommunikation grundsätzlich auf den zugewiesenen Regelbetriebsgruppen (Funkverkehrskreis) abgewickelt werden soll. Seite 5

6 Regelbetriebsgruppen Feuerwehr Gruppenname Gruppennummer Stadt Saarbrücken FW-SB 600 Regionalverband Saarbrücken FW-RV 633 Landkreis Saarlouis FW-SLS 759 Landkreis Merzig-Wadern FW-MZG 666 Landkreis St. Wendel FW-WND 796 Landkreis Neunkirchen FW-NK 697 Saarpfalz-Kreis FW-SPK 728 Die Einsatzzentralen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes nehmen bis auf Weiteres nicht am epb teil, da die technische Anbindung an das Digitalfunknetz noch nicht realisiert ist. Bei Veranstaltungen (z.b. Absicherung bei einer Sportveranstaltung) sind grundsätzlich die zugewiesenen lokalen Betriebsgruppen gem. Funkplan (Anlage 1) zu schalten. Andere Betriebsgruppen dürfen für die vorgenannten Anlässe nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Einsatzzentrale der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes bzw. dem zuständigen Funksachbearbeiter des jeweiligen Gemeindeverbands genutzt werden. Sonstige Dienste des Digitalfunks, insbesondere - die Abgabe von Statusmeldungen (FMS-Statusmeldung) - die Notrufdienste (Notruftaste) - Übertragung der aktuellen Position mittels GPS - Schreiben und Empfangen von Kurznachrichten (SDS-Übermittlung) sind in der Anfangsphase der Einführung des Digitalfunks bei den saarländischen Feuerwehren wegen der fehlenden technischen Möglichkeiten bei den Einsatzzentralen noch nicht nutzbar und daher zu unterlassen. Seite 6

7 3 Funkplan Bis die für den Einsatz der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes zuständigen Einsatzzentralen mit allen Funktionen im Netzmanagement eingebunden sind und alle Leistungsmerkmale, wie dynamische Gruppenzuweisung, Fernschaltung von Endgeräten etc., im Netz zur Verfügung stehen, gilt der vorläufige Funkplan (Anlage 1). Ziel dieses Funkplans ist es, die Betriebsgruppen auf die Landkreise sowie den Regionalverband Saarbrücken zu verteilen und den Verantwortlichen einen Handlungsrahmen für die Vorplanung von Funkplänen für den eigenen Zuständigkeitsbereich zu geben. Zuordnung der Betriebsgruppen: Für die Abwicklung von Einsätzen werden den für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz zuständigen Einsatzzentralen zusätzlich zu den Regelbetriebsgruppen (RB) der Landkreise 54 Betriebsgruppen zugewiesen. Den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken werden zunächst folgende Anzahl von Betriebsgruppen zugewiesen: - 2 Betriebsgruppen pro Kommune (im Regionalverband Saarbrücken 10 Betriebsgruppen für die Landeshauptstadt Saarbrücken) - 6 Betriebsgruppen für die Führungsorganisation - 2 Betriebsgruppen für den Katastrophenschutz - 1 Betriebsgruppe für die Zusammenarbeit der BOS Den Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken, wird eine Betriebsgruppe zur Nutzung im Rahmen ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz zugewiesen. Die Landkreise erlassen in eigener Zuständigkeit weitergehende Regelungen zur Verteilung der zugewiesenen Betriebsgruppen. Seite 7

8 4. Betriebsmodus Im Saarland wurde eine Funkversorgung nach GAN 2 0 (Fahrzeugfunk flächendeckend) im Freifeld und GAN 1(Handsprechversorgung Kopf/outdoor in Siedlungs- und Verkehrsflächen) und in 10 ausgewiesen Bereichen GAN 2 (Handsprechfunkversorgung Gürtel/outdoor) beauftragt. Auch wenn die Realität zeigt, dass sehr viele Gebäude und große Teile der Flächen außerhalb von Siedlungs- und Verkehrsflächen versorgt sind, kann dort nicht zwingend von einer Funkversorgung ausgegangen werden. Grundsätzlich ist überall dort, wo die Versorgung im TMO 3 gewährleistet ist, der Funkverkehr im Netz abzuwickeln. Ist kein Netz vorhanden, bzw. eine Versorgung nicht durchgehend gesichert, so ist der Funkverkehr im DMO 4 abzuwickeln. Daher gilt für den Digitalfunk, dass der Funkverkehr der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes innerhalb von Gebäuden funktechnisch grundsätzlich im DMO abgewickelt wird also ohne Netzunterstützung! Verfügbare DMO-Gruppen: Gruppenname Gruppennummer 301F F F F F F K K Gruppe Anforderungen an das Netz 3 Trunked Mode Operation (Bündelfunkmodus oder Netzmodus) 4 Direct Mode Operation Seite 8

9 5. Kommunikationsarten 5.1. Gruppenkommunikation ( Einer spricht, Alle hören ) Bis auf die ortsfesten Funkstellen (FRT 5 -Anlagen) darf jedes Digitalfunkgerät im TMO-Modus oder DMO-Modus für die Gruppenkommunikation betrieben werden. Grundsätzlich ist der TMO-Modus zu nutzen. Ausnahmsweise kann der DMO-Modus mit MRT und HRT 6 genutzt werden, wenn der TMO-Modus nicht zur Verfügung steht (keine Netzverfügbarkeit z.b. in bestimmten Gebäuden) oder wenn andere, taktische Gründe dies erfordern sollten. Bestimmte MRT 7 können zusätzlich die Betriebsart Gateway (= Überleiteinrichtung von TMO zu DMO) schalten, um die Netzanbindung nach vorne zu erweitern (zur Nutzung der Gatewayfunktion wird noch eine gesonderte Anlage erarbeitet und der Handlungsanweisung nachgereicht) Einzelkommunikation ( Einer spricht, Einer hört ) Die Einzelkommunikation soll auch weiterhin nicht zum üblichen und gewohnheitsmäßigen BOS-Funk genutzt werden, da hierbei gerade der Vorteil, dass alle Funkteilnehmer mit einem einzigen Funkspruch informiert werden, entfällt. Dennoch kann auch diese Betriebsart im epb genutzt werden, um Individualgespräche zwischen Teilnehmern zu ermöglichen und dadurch die kostenpflichtigen Mobilfunkgespräche untereinander zu minimieren. Der Gebrauch der Einzelkommunikation ist auf ein Mindestmaß zu beschränken! Obwohl die Einzelkommunikation technisch über Halbduplexbetrieb ( Drücken und Loslassen der Sprechtaste, nur Einer spricht) oder Vollduplexbetrieb (vergleichbar mit Telefonieren ) möglich ist, sollten die Teilnehmer den Halbduplexbetrieb vorziehen, da er weniger Netzkapazitäten beansprucht. 5 Fixed Radio Terminal (Feststation) 6 Handheld Radio Terminal (Handfunkgerät) 7 Mobil Radio Terminal (Fahrzeugfunkgerät) Seite 9

10 Gerade in Großeinsätzen kann der Gebrauch der Einzelkommunikation zu Kapazitätsengpässen führen, so dass diese Betriebsart dann möglicherweise untersagt werden muss. 6. Sicherheitshinweise 8 Grundsätzlich gilt: Die HF-Strahlung des Funkgerätes kann in sensiblen Bereichen (z.b. in Krankenhäusern, Luftfahrzeugen) Fehlfunktionen von hochsensiblen Geräten auslösen. Daher ist in Bereichen, in denen Mobilfunktelefone nicht betrieben werden dürfen, das HRT grundsätzlich auszuschalten. Ausnahme: Einsatzbedingt ist aus Gründen der Gefahrenabwehr die Nutzung des HRT unabdinglich. Das HRT STP8000 ist nicht explosionsgeschützt. In Einsatzfahrzeugen ist - sofern vorhanden - das MRT zu nutzen und zur Vermeidung von Rückkopplungen das HRT auszuschalten. 7. Verlust von Geräten / Umgang mit der BOS-Sicherheitskarte Einer der wesentlichen Vorteile des BOS-Digitalfunks ist die Abhörsicherheit durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Den BOS-Sicherheitskarten, die sich in jedem Digitalfunkgerät befinden, kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Ein Funkverkehr ohne (oder ohne freigeschaltete und damit berechtigende) BOS-Sicherheitskarte ist nicht möglich. Die eigenständige Entnahme der BOS-Sicherheitskarte aus einem Endgerät ist untersagt. Bei Verlust eines Gerätes oder einer BOS-Sicherheitskarte ist unverzüglich die Vorhaltende Stelle Feuerwehr (VostFW) zu benachrichtigen. 8 Sicherheitshinweise des Herstellers Sepura zum Handfunkgerät STP8000 Seite 10

11 Die VostFW veranlasst die Protokollierung und die sofortige Sperrung der Karte bei der Autorisierten Stelle Saarland (AS SL). Bestehende Berichtspflichten im eigenen Bereich, z. B. bei Verlust von Führungs- und Einsatzmitteln, bleiben von dieser Regelung unberührt. 8. Störungsmeldungen und Gerätedefekte Zur Störungsmeldung im Zusammenhang mit der Funkversorgung steht den Endanwendern ein Rückmeldebogen (Anlage 2) zur Verfügung. Ausgefüllte Rückmeldebögen zur Funkversorgung sind unter folgender -Adresse elektronisch im PDF-Format über die Funksachbearbeiter der Gemeindeverbände an die AS SL zu senden: Weiterhin können Störungen montags bis freitags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr an die Tel.: 0681/ oder per Funk, Rufname TETRA-Saarland (Betriebsgruppe AS SL; Nr. 17) gemeldet werden. Die elektronische Übersendung des Rückmeldebogens bleibt hiervon unberührt. Defekte Digitalfunkgeräte sind an die VostFW zu melden, die die weitere Verfahrensweise in eigener Zuständigkeit regelt. Bei fehlender oder schlechter Funkverbindung ist durch Drücken der Tasten-kombination *477 auf dem Funkgerät die Feldstärke in dbm 9 zu erheben und auf dem Rückmeldebogen (Anlage 2, Ziff. 2) zu protokollieren. 9 Dezibel (Messgröße) Seite 11

12 Anlage 1 Funkpläne Anlage 1a: Landkreis Merzig-Wadern Anlage 1b: Landkreis Neunkirchen Anlage 1c: Saarpfalz-Kreis Anlage 1d: Landkreis Saarlouis Anlage 1e: Landkreis St. Wendel Anlage 1f: Regionalverband Saarbrücken Anlage 1g: Landeshauptstadt Saarbrücken Anlage 1h: Einsatzzentrale bzw. Leitstelle für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz Seite 12

13 Anlage 1a Landkreis Merzig-Wadern (MZG) Regelbetriebsgruppe Führungsorganisation Katastrophenschutz (RB) (Großschadenlage GSL) (KatS) FW-MZG (466 GU) 666 FW-MZG.FÜ 682 KatS MZG 1 LK 695 FW-MZG 1 Leitstelle 667 FW-MZG-TEL1 683 KatS MZG 2 HiOrg 696 FW-MZG 2 Leitstelle 668 FW-MZG-TEL2 684 FW-MZG 3 Leitstelle 669 FW-MZG-TEL3 685 Zusammenarbeit (ZA) BOS FW-MZG 4 Leitstelle 670 FW-MZG-TEL4 686 BOS-SL-ZA AS/Leitstelle 401 FW-MZG 5 Leitstelle 671 FW-MZG-TEL5 687 BOS-MZG-ZA Leitstelle/LK 405 FW-MZG 6 Leitstelle 672 FW-MZG 7 Leitstelle 673 FW-MZG 8 Leitstelle 674 Betriebsgruppe lokal Betriebsgruppen DMO FW-MZG 9 Beckingen 675 FW Beckingen F 511 FW-MZG 10 Losheim 676 FW Losheim F 512 FW-MZG 11 Merzig 677 FW Merzig F 513 FW-MZG 12 Mettlach 678 FW Mettlach F 514 FW-MZG 13 Perl 679 FW Perl F 515 FW-MZG 14 Wadern 680 FW Wadern F+ 516 FW-MZG 15 Weiskirchen 681 FW Weiskirchen K (KatS) 402 K+ (KatS Führung) Seite 13

14 Anlage 1b Landkreis Neunkirchen (NK) Regelbetriebsgruppe Führungsorganisation Katastrophenschutz (RB) (Großschadenlage GSL) (KatS) FW-NK (464 G/U) 697 FW-NK.FÜ 713 KatS NK 1 LK 726 FW-NK 1 Leitstelle 698 FW-NK-TEL1 714 KatS NK 2 HiOrg 727 FW-NK 2 Leitstelle 699 FW-NK-TEL2 715 FW-NK 3 Leitstelle 700 FW-NK-TEL3 716 Zusammenarbeit (ZA) BOS FW-NK 4 Leitstelle 701 FW-NK-TEL4 717 BOS-SL-ZA AS/Leitstelle 401 FW-NK 5 Leitstelle 702 FW-NK-TEL5 718 BOS-NK-ZA Leitstelle/LK 406 FW-NK 6 Leitstelle 703 FW-NK 7 Leitstelle 704 FW-NK 8 Leitstelle 705 Betriebsgruppe lokal Betriebsgruppen DMO FW-NK 9 Eppelborn 706 FW Eppelborn F 511 FW-NK 10 Illingen 707 FW Illingen F 512 FW-NK 11 Merchweiler 708 FW Merchweiler F 513 FW-NK 12 Neunkirchen 709 FW Neunkirchen F 514 FW-NK 13 Ottweiler 710 FW Ottweiler F 515 FW-NK 14 Schiffweiler 711 FW Schiffweiler F+ 516 FW-NK 15 Spiesen- Elversberg 712 FW Spiesen-Elversberg K (KatS) 402 K+ (KatS Führung) Seite 14

15 Anlage 1c Saarpfalz-Kreis (SPK) Regelbetriebsgruppe Führungsorganisation Katastrophenschutz (RB) (Großschadenlage GSL) (KatS) FW-SPK (469 G/U) 728 FW-SPK.FÜ 744 KatS SPK 1 LK 757 FW-SPK 1 Leitstelle 729 FW-SPK-TEL1 745 KatS SPK 2 HiOrg 758 FW-SPK 2 Leitstelle 730 FW-SPKTEL2 746 FW-SPK 3 Leitstelle 731 FW-SPK-TEL3 747 Zusammenarbeit (ZA) BOS FW-SPK 4 Leitstelle 732 FW-SPK-TEL4 748 BOS-SL-ZA AS/Leitstelle 401 FW-SPK 5 Leitstelle 733 FW-SPK-TEL5 749 BOS-SPK-ZA Leitstelle/LK 407 FW-SPK 6 Leitstelle 734 FW-SPK 7 Leitstelle 735 FW-SPK8 Leitstelle 736 Betriebsgruppe lokal Betriebsgruppen DMO FW-SPK9 Bexbach 737 FW Bexbach F 511 FW-SPK10 Blieskastel 738 FW Blieskastel F 512 FW-SPK11 Gersheim 739 FW Gersheim F 513 FW-SPK12 Homburg 740 FW Homburg F 514 FW-SPK13 Kirkel 741 FW Kirkel F 515 FW-SPK14 Mandelbachtal 742 FW Mandelbachtal F+ 516 FW-SPK 15 St. Ingbert 743 FW St.Ingbert K (KatS) 402 K+ (KatS Führung) Seite 15

16 Anlage 1d Saarlouis (SLS) Regelbetriebsgruppen Führungsorganisation Katastrophenschutz (RB) (Großschadenlage GSL) (KatS) FW-SLS (463 G/U) 759 FW-SLS.FÜ 775 KatS SLS 1 LK 794 FW-SLS 1 Leitstelle 760 FW-SLS-TEL1 776 KatS SLS 2 HiOrg 795 FW-SLS 2 Leitstelle 761 FW-SLS TEL2 777 FW-SLS-TEL3 778 Zusammenarbeit (ZA) BOS FW-SLS-TEL4 779 BOS-SL-ZA AS/Leitstelle 401 FW-SLS-TEL5 780 BOS-SLS-ZA Leitstelle/LK 404 Betriebsgruppen lokal Betriebsgruppen DMO FW-SLS 3 Bous 762 FW Bous F 511 FW-SLS 4 Dillingen 763 FW Dillingen F 512 FW-SLS 5 Ensdorf 764 FW Ensdorf F 513 FW-SLS 6 Lebach 765 FW Lebach F 514 FW-SLS 7 Nalbach 766 FW Nalbach F 515 FW-SLS 8 Rehlingen- Siersburg 767 FW Rehlinge-Siersburg F+ 516 FW-SLS 9 Saarlouis 768 FW Saarlouis 787 FW-SLS 10 Saarwellingen 769 FW Saarwellingen 788 FW-SLS 11 Schmelz 770 FW Schmelz 789 FW-SLS 12 Schwalbach 771 FW Schwalbach 790 FW-SLS 13 Überherrn 772 FW Überherrn 791 FW-SLS 14 Wadgassen 773 FW Wadgassen 792 FW-SLS 15 Wallerfangen 774 FW Wallerfangen K (KatS) 402 K+ (KatS Führung) Seite 16

17 Anlage 1e St. Wendel (WND) Regelbetriebsgruppen Führungsorganisation Katastrophenschutz (RB) (Großschadenlage GSL) (KatS) FW-WND (471 G/U) 796 FW-WND.FÜ 812 KatS WND 1 LK 825 FW-WND 1 Leitstelle 797 FW-WND-TEL1 813 KatS WND 2 HiOrg 826 FW-WND 2 Leitstelle 798 FW-WND-TEL2 814 FW-WND 3 Leitstelle 799 FW-WND-TEL3 815 Zusammenarbeit (ZA) BOS FW-WND 4 Leitstelle 800 FW-WND-TEL4 816 BOS-SL-ZA AS/Leitstelle 401 FW-WND 5 Leitstelle 801 FW-WND-TEL5 817 BOS-WND-ZA Leitstelle/LK 408 FW-WND 6 Leitstelle 802 FW-WND 7 Leitstelle 803 Betriebsgruppen lokal Betriebsgruppen DMO FW-WND 8 Freisen 804 FW Freisen F 511 FW-WND 9 Marpingen 805 FW Marpingen F 512 FW-WND 10 Namborn 806 FW Namborn F 513 FW-WND 11 Nonnweiler 807 FW Nonnweiler F 514 FW-WND12 Oberthal 808 FW Oberthal F 515 FW-WND 13 St. Wendel 809 FW St. Wendel F+ 516 FW-WND 14 Tholey 810 FW Tholey 824 FW-WND 15 Nohfelden 811 FW Nohfelden K (KatS) 402 K+ (KatS Führung) Seite 17

18 Anlage 1f Regionalverband Saarbrücken (RV SB) Regelbetriebsgruppen Führungsorganisation Katastrophenschutz (RB) (Großschadenlage GSL) (KatS) FW- RV (470 G/U) 633 FW-RV.FÜ 649 KatS RV 1 LK 664 FW-RV 1 Leitstelle 634 FW-RV-TEL1 650 KatS RV 2 HiOrg 665 FW-RV 2 Leitstelle 635 FW-RV-TEL2 651 FW-RV 3 Leitstelle 636 FW-RV-TEL3 652 Zusammenarbeit (ZA) BOS FW-RV 4 Leitstelle 637 FW-RV-TEL4 653 BOS-SL-ZA AS/Leitstelle 401 FW-RV 5 Leitstelle 638 FW-RV-TEL5 654 BOS-RV-ZA Leitstelle/LK 403 FW-RV 6 Leitstelle 639 Betriebsgruppen lokal Betriebsgruppen DMO FW-RV 7 Friedrichsthal 640 FW-Friedrichsthal F 511 FW-RV 8 Großrosseln 641 FW-Großrosseln F 512 FW-RV 9 Heusweiler 642 FW-Heusweiler F 513 FW-RV 10 Kleinblittersdorf 643 FW-Kleinblittersdorf F 514 FW-RV 11 Püttlingen 644 FW-Püttlingen F 515 FW-RV 12 Quierschied 645 FW-Quierschied F+ 516 FW-RV 13 Riegelsberg 646 FW-Riegelsberg 661 FW-RV 14 Sulzbach 647 FW-Sulzbach 662 FW-RV 15 Völklingen 648 FW-Völklingen K (KatS) 402 K+ (KatS Führung) Seite 18

19 Anlage 1g Landeshauptstadt Saarbrücken (SB) Regelbetriebsgruppen Führungsorganisation Katastrophenschutz (RB) (Großschadenlage GSL) (KatS) FW-SB (467 G/U) 600 FW-SB.FÜ 621 KatS RV 1 LK 664 FW-SB 1 Leitstelle 601 FW-SB-TEL1 622 KatS RV 2 HiOrg 665 FW-SB 2 Leitstelle 602 FW-SB-TEL2 623 FW-SB 3 Leitstelle 603 FW-SB-TEL3 624 Zusammenarbeit (ZA) BOS FW-SB 4 Leitstelle 604 FW-SB-TEL4 625 BOS-SL-ZA AS/Leitstelle 401 FW-SB 5 Leitstelle 605 FW-SB-TEL5 626 BOS-RV-ZA Leitstelle/LK 402 FW-SB 6 Leitstelle 606 FW-SB 7 Leitstelle 607 Betriebsgruppen DMO FW-SB 8 Leitstelle F 511 FW-SB 9 Leitstelle F 512 FW-SB 10 Leitstelle F 513 FW-SB 11 Leitstelle F 514 FW-SB 12 Leitstelle F 515 FW-SB 13 Leitstelle F+ 516 FW-SB 14 Leitstelle 614 FW-SB 15 Leitstelle 615 Betriebsgruppen lokal FW-SB 16 BF-SB 616 BF-SB 627 FW- SB 17 LA-Ost-SB 617 LA-Ost-SB 628 FW-SB 18 LA- West-SB 618 LA-West-SB 629 FW-SB 19 LA-Mitte-SB 619 LA-Mitte-SB 630 FW-SB 20 SB-SWA 620 FW-SB-SWA K (KatS) 402 K+ (KatS Führung) Seite 19

20 Anlage 1h Einsatzzentrale bzw. Leitstelle für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz (Zusammenfassung) 1 FW-SB FW -RV FW-NK FW-SB FW -RV FW-SPK FW-SB FW -RV FW-SPK FW-SB FW-MZG FW-SPK FW-SB FW-MZG FW-SPK FW-SB FW-MZG FW-SPK FW-SB FW-MZG FW-SPK FW-SB FW-MZG FW-SPK FW-SB FW-MZG FW-SPK FW-SB FW-MZG FW-SLS FW-SB FW-MZG FW-SLS FW-SB FW-NK FW-WND FW-SB FW-NK FW-WND FW-SB FW-NK FW-WND FW-SB FW-NK FW-WND FW -RV FW-NK FW-WND FW -RV FW-NK FW-WND FW -RV FW-NK FW-WND7 803 Seite 20

21 Anlage 2: Rückmeldung zur Funkversorgung 1. Melder (für Rückfragen) Datum: Name: Vorname: Organisationseinheit: Amtsbezeichnung Telefonnummer: 2. Endgerät Kfz-Kennzeichen: Inventar Nr.: HRT MRT FRT Verwendetes Zubehör Faustmikrofon Hör-/Sprechgarnitur Einfacher Bedienapparat Sepura-HBC ISSI: 10 Balkenanzahl Funk: Empfangspegel in dbm (RSSI) (Tastenkombination: *477): Softwarestand (wenn bekannt): Funkgesprächsgruppe: Basisstation (LA) (Tastenkombination: *477): 3. Standort Uhrzeit: Die Störung fand Innerhalb von Gebäuden, bzw. Tunneln/Unterführungen statt. Die Störung fand Außerhalb von Gebäuden, bzw. Tunneln/Unterführungen statt. Ort / Ortsteil: Straße / Haus Nr.: Gebäude / Etage / Keller: Tunnel / Zone / Fahrtrichtung 4. Wetter Trocken Nass 5. Sprachkommunikation Funktioniert Funktioniert nicht Funktioniert mit Störungen Hall Sprachaussetzer Art der Störung Kein Netz Netzstau 6. Displayanzeige / Sonstiges 7. Bedarf an weiterem Zubehör/Verbesserungsvorschläge: 10 Indvidual Short Subscriber Identity, Eindeutige Teilnehmernummer, 7-stellig im Bereich 1 bis Seite 21

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