Mobbing am Arbeitsplatz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mobbing am Arbeitsplatz"

Transkript

1 Jura Cornelia Verdianz Mobbing am Arbeitsplatz Studienarbeit

2

3 Mobbing am Arbeitsplatz Was wird unter Mobbing am Arbeitsplatz verstanden? Heinz Leymann definiert Mobbing als eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter KollegInnen oder zwischen Vorgesetzten und ihren Angestellten, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird (Smutny/Hopf 2003, S. 21) und dies als Diskriminierung empfindet. Es ist einerseits erforderlich, dass sich das Verhalten gegen eine oder mehrere bestimmte Personen richtet, und andererseits, dass das Verhalten systematisch erfolgt. Das bedeutet, es muss sich aus einer Kette von Vorfällen ein System erkennen lassen. (Smutny/Hopf 2003, S. 21) Leymann teilt typische Mobbinghandlungen in fünf Gruppen ein: Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen, Angriffe auf die sozialen Beziehungen, Angriffe auf das soziale Ansehen, Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation, Angriffe auf die Gesundkeit. (Smutny/Hopf 2003, S. 33) Anzumerken ist, dass es bisher keine einheitliche wissenschaftliche Mobbingdefinition gibt. (Vgl. Smutny/Hopf 2003, S. 19) Zu beachten ist, dass nicht jeder Streit, jede unverschämte Bemerkung oder jeder böse Scherz sofort Mobbing ist. Die Unterscheidung zu üblichen konflikthaften Situationen besteht in der Unterlegenheit einer Person, der Häufigkeit und der Dauer der Mobbinghandlungen. (Vgl. Appelt 2008, S. 608) Gibt es typische Mobbingopfer? MobbingexpertInnen weisen darauf hin, dass oft Personen als Mobbingopfer ausgewählt werden, die sich vom Großteil der jeweiligen Gruppe unterscheiden, wie beispielsweise Menschen, die neu zu einer Gruppe stoßen, zu fleißig oder faul, zu dick oder dünn, zu alt oder jung sind, eine andere Hauptfarbe oder Religion haben, eine Behinderung oder Krankheit aufweisen oder z.b. homosexuell sind. (Vgl. Smutny/Hopf 2003, S. 39) Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass es kein typisches Mobbingopfer gibt. (Vgl. ebd., S. 41) LV Recht 1 Referat Mobbing

4 Welche Ursachen hat Mobbing? Bei den Gründen, weshalb eine oder mehrere Person/en einen dauernden psychischen Druck auf eine andere Person ausüben und damit deren Isolation und infolgedessen deren Ausgrenzung anstreben, wird zwischen sachlichen (strukturellen) Komponenten wie z.b. mangelhaftes Führungsverhalten, unklare Zuständigkeiten [ ], hoher Zeitdruck, Überforderung der ArbeitnehmerInnen, personelle Unterbesetzung, Personalabbau, [ ] (Smutny/Hopf 2003, S. 40) etc. und persönlichen Komponenten wie z.b. Konkurrenzkampf, Neid, persönliche Abneigung etc. unterschieden. (Vgl. ebd.) Weitere Gründe können Macht, Kontrolle und Normenkonformität sowie Selbsterhalt und verteidigung durch Aggression sein. Es ist jedoch anzumerken, dass es nicht DEN Grund für Mobbing gibt. (Vgl. Appelt 2008, S. 609) Welche gesundheitlichen Auswirkungen hat Mobbing für die Betroffenen? Individuelle Auswirkungen sind meist psychosomatische Erkrankungen wie Kopf und/oder Rückenschmerzen, Depressionen, Antriebslosigkeit, Reizbarkeit, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme und Versagensängste. Weiterhin treten auf: Selbstunsicherheit und zweifel, Überempfindlichkeit, Verzweiflung bis Suizidgedanken [ ] und erhöhter Alkohol-, Medikamenten- und Zigarettenkonsum. (Appelt 2008, S. 608) Mobbingbetroffene sind zum Teil mehrere Jahre behandlungsbedürftig. (Vgl. ebd.) Mobbing ist gerade auch deshalb problematisch, da die Lebenszufriedenheit der meisten Erwachsenen in allen höher entwickelten Industriegesellschaften über berufliche Positionen definiert wird. (Vgl. Kaller 2001, S. 277) Das bedeutet, wenn es einer Person am Arbeitsplatz schlecht geht, sinkt auch ihre Lebenszufriedenheit. Relevante gesetzliche Bestimmungen zu Mobbing am Arbeitsplatz Zwar gibt es in Österreich weder ein eigenes Mobbinggesetz noch einen ausdrücklichen Mobbingtatbestand, dennoch sind Mobbingbetroffene keineswegs recht- oder schutzlos. Vorhandene Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung können für Mobbingbetroffene nutzbar gemacht werden. (Vgl. Smutny/Hopf 2003, S. 24f.) Ich habe mich bei meinen Ausführungen auf das Gleichbehandlungsgesetz sowie das Strafgesetz gestützt. LV Recht 2 Referat Mobbing

5 Im Gleichbehandlungsgesetz wird gemäß den 7 und 21 Belästigung als eine der möglichen Erscheinungsformen von Mobbing gesehen. Hierbei müssen Mobbinghandlungen in der Arbeitswelt mit einer Diskriminierung bzw. Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung verbunden sein. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass eine Belästigung isd GlBG bereits in einer bloß einmaligen Handlung bestehen kann. In einem solchen Fall fehlen die mobbingtypischen Elemente, insb das prozesshafte Geschehen über einen längeren Zeitraum. (Hopf u.a. 2009, S. 349) Gemäß den 3 und 17 GlBG darf aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Strafrechtlich verfolgt können Mobbing ausübende Personen z.b. aufgrund von körperlichen Angriffen, verbalen Attacken und Beschädigung von Sachen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Straftat öffentlich erfolgen muss. Wird ein Mobbingopfer verletzt oder gesundheitlich geschädigt, kommt eine Strafbarkeit der MobberInnen wegen vorsätzlicher ( 83 ff StGB) oder fahrlässiger ( 88 StGB) Körperverletzung in Betracht. (Smutny/Hopf 2003, S. 90) Bringt der/die Mobbende die betroffene Person unter Einsatz von körperlicher Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, die sie freiwillig nicht vorgenommen hätte [ ], kann eine Nötigung vorliegen ( 105 f StGB). Sperren TäterInnen beispielsweise jemanden im Büro ein, um ihn/sie zu ärgern, kann Freiheitsentziehung vorliegen ( 99 StGB). Eine körperliche Misshandlung (= eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens) ohne Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung kann als Beleidigung ( 115 Abs. 1 Fall 3 StGB) strafbar sein. (Smutny/Hopf 2003, S. 90f.) Wird der/die Mobbingbetroffene verbal schlecht gemacht, so können TäterInnen wegen Übler Nachrede ( 111 StGB) belangt werden. Um eine Beleidigung ( 115 StGB) handelt es sich bei Beschimpfungen oder Verspottungen vor mindestens drei von der beleidigenden und beleidigten Person verschiedenen Personen. (Smutny/Hopf 2003, S. 92) Bei Übler Nachrede und Beleidigung handelt es sich um so genannte Privatanklagedelikte. Diese werden grundsätzlich nur auf Verlangen der beleidigten Person verfolgt, was binnen 6 Wochen gegenüber dem Gericht geäußert werden muss. (Smutny/Hopf 2003, S. 91) Bezichtigen Mobbende Betroffene fälschlicherweise einer strafbaren Handlung [ ], wobei sie wissen, dass die Anschuldigung falsch ist (Smutny/Hopf 2003, S. 92), so ist ein solches Verhalten als Verleumdung ( 297 StBG) strafbar. Wegen Gefährlicher Drohung ( 107 StGB) kann sich LV Recht 3 Referat Mobbing

Mobbing Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen,

Mobbing Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, Mobbing Mobbing Mobbing ist - eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, - bei der die angegriffene Person unterlegen ist und - von

Mehr

Vortrag zum Thema: Mobbing

Vortrag zum Thema: Mobbing Rehazentrum Bad Dürrheim Klinik Hüttenbühl der Deutschen Rentenversicherung Bund Vortrag zum Thema: Mobbing Definition von Mobbing Was heißt Mobbing? Mobbing (vom Englischen mob: Meute, Gesindel, Pöbel,

Mehr

Mobbing. Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch

Mobbing. Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch Mobbing Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch Inhaltsverzeichnis Was versteht man unter Mobbing? Wo wird Mobbing ausgeübt? Typische Mobbinghandlungen?

Mehr

Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte. Aus psychotherapeutischer Sicht. Martin Lotze.

Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte. Aus psychotherapeutischer Sicht. Martin Lotze. Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte Aus psychotherapeutischer Sicht Martin Lotze 1 Definition Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz verstanden, bei der die angegriffene

Mehr

Mobbing und Gewalt an Schulen. Schüler-Mobbing

Mobbing und Gewalt an Schulen. Schüler-Mobbing Mobbing und Gewalt an Schulen Schüler-Mobbing Was ist Mobbing? Was ist Gewalt? Mobbing/ Bullying bedeutet: anpöbeln, fertig machen Mob = Pöbel, randalierender Haufen Mobbing sind negative Handlungen, gegenüber

Mehr

Mobbing unter Kollegen. - Was kann ich dagegen tun? -

Mobbing unter Kollegen. - Was kann ich dagegen tun? - Mobbing unter Kollegen - Was kann ich dagegen tun? - Definition: Beim Mobbing handelt es sich um fortbestehendes und systematisches Diskriminieren von Kollegen, Vorgesetzten oder anderen Mitarbeitern.

Mehr

Konflikte bearbeiten, Mobbing vermeiden - auf dem Weg zur betrieblichen Konfliktkultur -

Konflikte bearbeiten, Mobbing vermeiden - auf dem Weg zur betrieblichen Konfliktkultur - Konflikte bearbeiten, Mobbing vermeiden - auf dem Weg zur betrieblichen Konfliktkultur - Dr. Vera Stich-Kreitner Ärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin Mediatorin Prävention im Wandel der Arbeitswelt

Mehr

Diskriminierungsschutz im Bundes- Gleichbehandlungsgesetz

Diskriminierungsschutz im Bundes- Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierungsschutz im Bundes- Gleichbehandlungsgesetz Rechtliche Basisinformationen des AKG Dr. Sabine Engel, Büro für Gleichstellung und Gender Studies an der LFU Innsbruck Diskriminierung Diskriminierung

Mehr

Herzlich willkommen zu dem Thema

Herzlich willkommen zu dem Thema Herzlich willkommen zu dem Thema Darf ich vorstellen: VPSM steht für: Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing e.v., Sitz in Wiesbaden der VPSM ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein, besteht

Mehr

Mobbing im Klassenzimmer clip

Mobbing im Klassenzimmer clip Mobbing im clip Herzlich willkommen zur Beschäftigung mit einem Phänomen unserer Zeit!? 1 1. Definition Mobbing und seine Merkmale -- Regelmäßige und -- länger andauernde und -- systematische Angriffe

Mehr

A) Mobbing/Mobbingprävention

A) Mobbing/Mobbingprävention Inhalt: A) Mobbing/Mobbingprävention B) Mobbingprävention AnsprechpartnerInnen im NÖ Landesdienst C) Vorgehen bei Verdacht auf Mobbing 1. Erstkontakt 2. Mobbing-Interventionsgruppe D) Information Sensibilisierung

Mehr

Mobbing in Schulen. Modul Sonja Emge

Mobbing in Schulen. Modul Sonja Emge Mobbing in Schulen Modul 140 13.12.2012 Sonja Emge Gliederung I. Definition Mobbing II. Mobbing in Schulen Zahlen und Fakten III. Täter Opfer IV. Mobbing-Verlauf V. Folgen von Mobbing VI. Formen von Mobbing

Mehr

MOBBING ALS ALLTÄGLICHES PHÄNOMEN. Annett Bauer:

MOBBING ALS ALLTÄGLICHES PHÄNOMEN. Annett Bauer: MOBBING ALS ALLTÄGLICHES PHÄNOMEN Annett Bauer: streetwork-brandenburg@web.de http://www.streetwork-brandenburg.de MOBBING IHR / EUER VERSUCH EINER BEGRIFFSANNÄHERUNG BRAINSTORMING MOBBING? to mob (englisch):

Mehr

Musterbetriebsvereinbarung. über Antidiskriminierung und partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Musterbetriebsvereinbarung. über Antidiskriminierung und partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Musterbetriebsvereinbarung über Antidiskriminierung und partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz oder: - über Gleichbehandlung am Arbeitsplatz - über Vermeidung von Diskriminierung am Arbeitsplatz

Mehr

Dienstvereinbarung. Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Dienstvereinbarung. Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz 2 Präambel Zwischen dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und dem Gesamtpersonalrat beim Magistrat der Stadt Bremerhaven wird nach 62 des

Mehr

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Prüfungsergebnis GBK II/37/07

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Prüfungsergebnis GBK II/37/07 GBK II/37/07 Senat II der Gleichbehandlungskommission Anonymisiertes Prüfungsergebnis GBK II/37/07 Der Senat II der Gleichbehandlungskommission (GBK) beim Bundeskanzleramt hat über den von Herrn X (in

Mehr

Der macht mich alle. Der macht mich alle [Übersicht] Der macht mich alle [Begriff] Definition:

Der macht mich alle. Der macht mich alle [Übersicht] Der macht mich alle [Begriff] Definition: Der macht mich alle [Übersicht] Der macht mich alle Mobbing: Definitionen Mobbing: Fakten Mobbing: Folgen Mobbing: Phasen Mobbing: Bedingungen Mobbing lässt sich nicht verhindern. Aber es lässt sich bekämpfen!

Mehr

Schikanen am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Möglichkeiten

Schikanen am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Möglichkeiten Schikanen am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Möglichkeiten Rechtsanwalt Kanzlei: Implerstr. 2 81371 München Tel 089 39295610 info@rechtsanwalt-ursel.de www.rechtsanwalt-ursel.de Inhalte I. Definition II.

Mehr

Mobbing-Anzeige sinnvoll? Möglichkeiten zur nachhaltigen Problemlösung

Mobbing-Anzeige sinnvoll? Möglichkeiten zur nachhaltigen Problemlösung Mobbing-Anzeige sinnvoll? Möglichkeiten zur nachhaltigen Problemlösung Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was zählt

Mehr

Verjährungsfristen von Sexualstraftaten

Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Überblick der gesetzlichen Veränderungen seit 1997 Stand: 29.09.2017 Was bedeutet Verjährung? Eine Straftat kann nach dem deutschen Strafrecht nicht mehr verfolgt

Mehr

Verjährungsfristen von Sexualstraftaten

Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Überblick der gesetzlichen Veränderungen seit 1994 Stand: 29.03.2018 Was bedeutet Verjährung? Eine Straftat kann nach dem deutschen Strafrecht nicht mehr verfolgt

Mehr

Wer darf im Bereich des Arbeitsrechts nicht gegen das AGG verstoßen?

Wer darf im Bereich des Arbeitsrechts nicht gegen das AGG verstoßen? Merkblatt für Mitarbeiter und Honorarkräfte Zielsetzung des Gesetzes Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen und Belästigungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen

Mehr

Gewaltige Kollegen Wenn die Aggression mitarbeitet

Gewaltige Kollegen Wenn die Aggression mitarbeitet Gewaltige Kollegen Wenn die Aggression mitarbeitet Wie kann es gelingen, Gewalt und Aggression im täglichen Umgang zwischen Mitarbeitern zu reduzieren und zu vermeiden? Hildegard Schwering Ethik-Forum

Mehr

Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit e.v. Mobbing. Betriebsklima, fairer Umgang im Betrieb

Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit e.v. Mobbing. Betriebsklima, fairer Umgang im Betrieb Mobbing Betriebsklima, fairer Umgang im Betrieb 1 Worum geht es eigentlich? Definition Mobbinghandlungen Verlauf von Mobbing Auswirkungen auf die Mobbingbetroffenen Wer mobbt eigentlich? Was sind Ursachen?

Mehr

Dem Phänomen Mobbing auf der Spur

Dem Phänomen Mobbing auf der Spur Dem Phänomen Mobbing auf der Spur Jemand wird ausgegrenzt, gedemütigt, drangsaliert Wenn ethisches Fundament fehlt keine Grenzen! Mobbing to mob = anpöbeln, schikanieren Person oder Gruppe wird ausgegrenzt

Mehr

Gewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche in die Vergangenheit

Gewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche in die Vergangenheit Gewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche in die Vergangenheit Mag. a Corina Heinreichsberger und Mag. a Johanna Wimberger Volksanwaltschaft Gewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche

Mehr

Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?

Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa? Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Rechtslage

Mehr

Rechtliche Mittel gegen Diskriminierung

Rechtliche Mittel gegen Diskriminierung Rechtliche Mittel gegen Diskriminierung Jobcoaching Fachtage 2015 11. November, 2015 Volker Frey, Klagsverband Recht und Diversität Aussehen Behinderung Bildung Alter Familiärer Hintergrund Religion und

Mehr

Psyc Ps h yc ote o r te r r o r r o? r Mobbing!

Psyc Ps h yc ote o r te r r o r r o? r Mobbing! Psychoterror?! i 17. Januar 2013 A. Nikolaides BEGRIFFSKLÄRUNG UND DEFINITION heute : Gesamtheit systematischer Feindseligkeiten am Arbeitsplatz seit Anfang der 90er Jahre in Deutschland in der Diskussion

Mehr

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Liebe Mitarbeiterin, Lieber Mitarbeiter, am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, Benachteiligungen

Mehr

Inhalt. Vorwort. Abbildungen

Inhalt. Vorwort. Abbildungen V Vorwort Abbildungen I V X 1 Mobbing 1 1.1 Begriffsbestimmung 1 1.1.1 Begriffliche Zusammenhänge 1 1.1.2 Bestimmungsgrößen des Mobbings 1 1.2 Mögliche Mobbinghandlungen 3 1.3 Abgrenzung zu anderen Phänomenen

Mehr

Mobbing und Konflikte unter Kindern

Mobbing und Konflikte unter Kindern Mobbing und Konflikte unter Kindern verstehen erkennen reagieren 1 Themen Das Modell der Mobbingspirale Was ist Mobbing? Der Unterschied zwischen Streit und Mobbing Sackgassen im Umgang mit Mobbing Funktion

Mehr

zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der Diakonie ( ) vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und den Geschäftsführer der Diakonie ( )

zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der Diakonie ( ) vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und den Geschäftsführer der Diakonie ( ) Dienstvereinbarung über partnerschaftliches und respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz (Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung) zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der

Mehr

CYBERMOBBING Sekundarstufe II (14- bis 19-Jährige)

CYBERMOBBING Sekundarstufe II (14- bis 19-Jährige) 03 Video 03 CYBERMOBBING Sekundarstufe II (14- bis 19-Jährige) Mimikama Verein zur Förderung von Medienkompetenz Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, 2017 VIDEO 03: CYBERMOBBING ARBEITSBLATT

Mehr

Mobbing, sexuelle Belästigung und Whistleblowing. Wie gehe ich als Arbeitgeber damit um?

Mobbing, sexuelle Belästigung und Whistleblowing. Wie gehe ich als Arbeitgeber damit um? Mobbing, sexuelle Belästigung und Whistleblowing Wie gehe ich als Arbeitgeber damit um? Michael Daphinoff Dr. iur. LL.M., Rechtsanwalt Pascale Köster MLaw, Rechtsanwältin Themen heute 1. Was ist sexuelle

Mehr

Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten

Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 00-6-0 Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten vom. September 0 gestützt auf das Bundespersonalgesetz (BPG) vom. März 000 die

Mehr

DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ 1. Warum wird es ein neues Gleichbehandlungsgesetz geben? Zwei EU-Richtlinien machen die Novellierung bzw Neuerlassung des Gleichbehandlungsgesetzes erforderlich, nämlich

Mehr

Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung. vom (Amtl. Bekanntmachung 08/2017)

Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung. vom (Amtl. Bekanntmachung 08/2017) Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung vom 24.05.2017 (Amtl. Bekanntmachung 08/2017) Aufgrund 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebsvereinbarung über Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Betriebsvereinbarung über Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Aus: Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz, Eine Information für MitarbeiterInnen bei Jugend am Werk, Wien, Juni 2003 Betriebsvereinbarung über Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zur

Mehr

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz Anja Fehr Mobbing am Arbeitsplatz Eine strafrechtliche Analyse des Phänomens Mobbing Nomos Vorwort 7 Abkürzungsverzeichnis 15 1 Einleitung 19 Teill: Was ist Mobbing? - Eine Begriffsklärung 25 2 Fallbeispiele

Mehr

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Teil-Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Teil-Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz GBK II/51/08 Senat II der Gleichbehandlungskommission Anonymisiertes Teil-Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz Der Senat II der Gleichbehandlungskommission (GBK) beim Bundeskanzleramt hat über den

Mehr

Richtlinie. zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz. Präambel:

Richtlinie. zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz. Präambel: UNIVERSITÄT BAYREUTH,,.. Zerlifibl ~i1. 2006 aud'tf

Mehr

Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildungswerk.de

Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildungswerk.de Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Module für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung, Stand: DGB BILDUNGSWERK August 08 DGBe.V. BILDUNGSWERK e.v. bildungswerk.de Ziel des Gesetzes

Mehr

Bearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch.

Bearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch. Bearbeitungskonzept Sexting, Cybermobbing etc. Opfer Täter business24.ch Schuljahr 14/15 Anzahl Schuljahr 14/15 Anzahl Mobbing 9 Sexueller Übergriff / Nötigung 4 Schul und Klassenklima 34 Psychische Probleme

Mehr

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung Mustervorlage zum Standard 3 der DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten

Mehr

Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar. Verkündungsblatt Nr. 3/2008

Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar. Verkündungsblatt Nr. 3/2008 Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar Verkündungsblatt Nr. 3/2008 Herausgeber Mai 2008. Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar Der Rektor Herstellung Akademische und Studentische Angelegenheiten Referat

Mehr

Reform des Sexualstrafrechts

Reform des Sexualstrafrechts Reform des Sexualstrafrechts Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2011 (BGBl. Teil I 2016, S. 2460) Hintergrund

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Straftaten gegen die Person... 1 Straftaten gegen das Leben... 2

Inhaltsverzeichnis. Straftaten gegen die Person... 1 Straftaten gegen das Leben... 2 Inhaltsverzeichnis Straftaten gegen die Person... 1 Straftaten gegen das Leben... 2 A. Einleitung...... 2 1. Teil Totschlag, 212 I StGB... 2 A. Prüfungsschema... 2 B. Systematik und Vertiefung... 2 I.

Mehr

Körperverletzung 223 Qualifikationen

Körperverletzung 223 Qualifikationen Prof. Dr. Michael Jasch 1 Grund-TB: Körperverletzung 223 Qualifikationen Eigenständige Delikte KV im Amt 340 Fahrlässige KV 229 Misshandlung von Schutzbefohlenen 225 Gefährliche KV 224 Erfolgsqualifikationen:

Mehr

Wie finde ich heraus, dass ich gemobbt werde?

Wie finde ich heraus, dass ich gemobbt werde? Wie finde ich heraus, dass ich gemobbt werde? Mobbing und Bossing - Definition Mobbing ist eine sehr alte Form des Konflikts. Mobbing bedeutet nichts anderes als Anpöbeln, und doch unterscheidet es sich

Mehr

Häusliche Gewalt. Definition Gewalt/häusliche Gewalt Formen der Gewalt Indikatoren der Gewalt Auswirkungen der Gewalt

Häusliche Gewalt. Definition Gewalt/häusliche Gewalt Formen der Gewalt Indikatoren der Gewalt Auswirkungen der Gewalt Häusliche Gewalt Definition Gewalt/häusliche Gewalt Formen der Gewalt Indikatoren der Gewalt Auswirkungen der Gewalt Gewalt/Streit Streit: eine Auseinandersetzung zwischen Personen, die gleich stark sind

Mehr

Gemeinsam#Gut#Arbeiten Gewaltfreie Arbeitswelt PRESSEINFORMATION. Gesprächspartner: Ort: ÖGB Eisenstadt. Datum: 28. November :00 Uhr

Gemeinsam#Gut#Arbeiten Gewaltfreie Arbeitswelt PRESSEINFORMATION. Gesprächspartner: Ort: ÖGB Eisenstadt. Datum: 28. November :00 Uhr Gemeinsam#Gut#Arbeiten Gewaltfreie Arbeitswelt PRESSEINFORMATION Gesprächspartner: Hannelore Binder ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Georg Michenthaler IFES-Projektleiter Ort: ÖGB Eisenstadt Datum: 28. November

Mehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Pflichten des Arbeitgebers Gesetzesvorgaben Unsere Maßnahmen Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung 12 Abs. 1 AGG Die zuständige Stelle wird bei Vorliegen einer

Mehr

Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen

Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse seiner ethnischen Herkunft seines Geschlechts seiner Religion oder Weltanschauung einer Behinderung seines Alters

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 10 Fragen und Antworten 1 Welche Ziele hat das AGG? Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der / des ethnischen Herkunft Alters Geschlechts sexuellen Identität

Mehr

«Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag»

«Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag» November 2009 «Kreuzberg für Akzeptanz und Gleichbehandlung» Plakatkampagne 2009 Infomappe für Gewerbetreibende und Unternehmen «Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag» Ein Projekt

Mehr

Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen

Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen Hochschule Reutlingen Reu tlingen Univer sity Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen 1. Präambel Als Ausbildungsstätte hat die Hochschule Reutlingen

Mehr

Erfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge

Erfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 223 StGB 1 Systematik der sdelikte Qualifikationen Grundtatbestand Erfolgsqualifikationen selbständige Abwandlungen 223

Mehr

Ratgeber für diskriminierte Jugendliche. DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle

Ratgeber für diskriminierte Jugendliche. DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle Ratgeber für diskriminierte Jugendliche DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle Impressum Herausgeber: E-Mail: Verantwortlich für den Inhalt:

Mehr

Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen

Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen Kantonspolizei Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen «JUGEND UND GEWALT» Früherkennung und Frühintervention Donnerstag, 08. November 2018 Cornel Bürkler, Chef Jugenddienst Sicherheits- und Justizdepartement

Mehr

Zuständigkeit und Finanzierung Kinderschutzfälle. Die Sicht der Opferhilfe. Elisabeth Rietmann Geschäftsleitung BENEFO, Fachstelle Opferhilfe Thurgau

Zuständigkeit und Finanzierung Kinderschutzfälle. Die Sicht der Opferhilfe. Elisabeth Rietmann Geschäftsleitung BENEFO, Fachstelle Opferhilfe Thurgau Zuständigkeit und Finanzierung Kinderschutzfälle Die Sicht der Opferhilfe Elisabeth Rietmann Geschäftsleitung BENEFO, Fachstelle Opferhilfe Thurgau 11. November 2016 Kindeswohl Inhalt Kindeswohlgefährdungen

Mehr

Arbeitsbedingungen und psychosoziale Risiken

Arbeitsbedingungen und psychosoziale Risiken Département fédéral de l économie DFE Secrétariat d'etat à l'économie SECO Arbeitsbedingungen und psychosoziale Risiken Margot Vanis SECO Grundlagen Arbeit und Gesundheit 0 Das erwartet Sie Arbeit: Lust

Mehr

Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem

Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem aus juristischer Perspektive Bad Boll, 01.03.2013 Gliederung Juristische Randerscheinung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Rechtliches Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Drohung - Art. 180 StGB Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Mehr

Was tun bei Diskriminierung?

Was tun bei Diskriminierung? Was tun bei Diskriminierung? Diskriminierung Grundrechtsverletzung oder Kavaliersdelikt? Das Gleichbehandlungsrecht in der Praxis Mag.a Birgit Gutschlhofer, Mag. a Ulrike Salinger Was ist Diskriminierung?

Mehr

Mobbing in der Schule. 2.3 Kommunikation und Interaktion, WS 2016/17 Dozentin: Frau Dr. Lütjen Referentin: Marie Höppner

Mobbing in der Schule. 2.3 Kommunikation und Interaktion, WS 2016/17 Dozentin: Frau Dr. Lütjen Referentin: Marie Höppner Mobbing in der Schule 2.3 Kommunikation und Interaktion, WS 2016/17 Dozentin: Frau Dr. Lütjen Referentin: Marie Höppner Gliederung 1. Definition 2. Formen von Mobbing in der Schule 3. Ursachen von Mobbing

Mehr

I kaun nimma Psychische Belastungen in der Arbeitswelt

I kaun nimma Psychische Belastungen in der Arbeitswelt I kaun nimma Psychische Belastungen in der Arbeitswelt Tagung: Inklusion oder was jetzt? Wien, 6. März 2018 Chefarzt Dr. Georg Psota Psychische Belastungen in der Arbeitswelt Was sind psychische Belastungen?

Mehr

INDIKATOREN ZU GEWALT UND VERGEWALTIGUNG IN DER PARTNERSCHAFT FÜR POLIZEI UND JUSTIZ

INDIKATOREN ZU GEWALT UND VERGEWALTIGUNG IN DER PARTNERSCHAFT FÜR POLIZEI UND JUSTIZ INDIKATOREN ZU GEWALT UND VERGEWALTIGUNG IN DER PARTNERSCHAFT FÜR POLIZEI UND JUSTIZ EIGE November 2017 Indikator 1 Jährliche Anzahl der Frauen (18 Jahre und älter), die nach polizeilichen Erkenntnissen

Mehr

Leiden i.s. des Tierschutzgesetzes. durch nicht artgerechte Haltung. in einem landwirtschaftlichen Betrieb

Leiden i.s. des Tierschutzgesetzes. durch nicht artgerechte Haltung. in einem landwirtschaftlichen Betrieb Leiden i.s. des Tierschutzgesetzes durch nicht artgerechte Haltung in einem landwirtschaftlichen Betrieb 1 Gliederung: 1 Zuständigkeit und Aufgabe des Oberlandesgerichts (im vorliegenden Fall) 2 Sachverhalt

Mehr

Gewalt am Arbeitsplatz: Erscheinungsformen und Verbreitung

Gewalt am Arbeitsplatz: Erscheinungsformen und Verbreitung Gewalt am Arbeitsplatz: Erscheinungsformen und Verbreitung Gliederung Definition Erscheinungsformen Gewaltformen Typologie der Gewalt am Arbeitsplatz Verbreitung Wer ist betroffen? Häufigkeiten von Gewalt

Mehr

Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19

Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19 Universität zu Köln Fachschaft Jura Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19 Fall 2 Schulhof Sachverhalt: A schlägt den körperlich stark unterlegenen B auf dem Schulhof. Nach mehreren Schlägen, die

Mehr

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vom 20. Dezember 2010 2 Inhaltsverzeichnis 1. Schutz der persönlichen Integrität 3 2. Mobbing 3 3. Sexuelle

Mehr

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Relevante Paragraphen aus dem Strafgesetz 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person

Mehr

Für Vielfalt und Chancengleichheit

Für Vielfalt und Chancengleichheit Für Vielfalt und Chancengleichheit Vielfalt und Chancengleichheit Zu den zentralen Werten von Bertelsmann gehört der partnerschaftliche, respektvolle und vertrauensvolle Umgang miteinander. Hierzu zählt

Mehr

Burnout und Mobbing. Vortrag UKV Karin Schmitz Heilpraktikerin für Psychotherapie

Burnout und Mobbing. Vortrag UKV Karin Schmitz Heilpraktikerin für Psychotherapie Burnout und Mobbing Vortrag UKV 28.05.2013 Karin Schmitz Heilpraktikerin für Psychotherapie www.kschmitz-merzig.de Agenda Wandel in der Arbeitswelt Was ist eigentlich Burnout? Was ist eigentlich Mobbing?

Mehr

16: Weitere Körperverletzungsdelikte

16: Weitere Körperverletzungsdelikte I. Misshandlung von Schutzbefohlenen ( 225 StGB) 16: Weitere Körperverletzungsdelikte 225 StGB ist ein eigenständiger Tatbestand zum Schutz von Minderjährigen und anderen wehrlosen Personen. Sein gesteigerter

Mehr

Grenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Grenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Sie fühlen sich sexuell belästigt? Damit sind Sie nicht allein. In einer Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen der EU-Grundrechteagentur

Mehr

Cybermobbing. Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht. RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg

Cybermobbing. Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht. RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg Cybermobbing Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg 1 Cyber-Mobbing verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer

Mehr

SExUEllE belästigung gegenstrategien. verhaltensvorschläge für frauen und Männer

SExUEllE belästigung gegenstrategien. verhaltensvorschläge für frauen und Männer SExUEllE belästigung gegenstrategien verhaltensvorschläge für frauen und Männer Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung der Karl-Franzens-Universität Graz IMPRESSUM

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/544 19. Wahlperiode 2018-03-06 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres,

Mehr

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen: Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Menschenwürde des Betroffenen

Mehr

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz der Politischen Gemeinde Fällanden I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Geltungsbereich Allgemeines 1 Kantonales Recht 2 B. Schutz der

Mehr

Straftaten gegen das Leben 10

Straftaten gegen das Leben 10 Straftaten gegen das Leben 10 Einleitung 10 1. Teil Totschlag, 212 I StGB 10 A. Prüfungsschema 10 B. Systematik und Vertiefung 10 I. Tod eines anderen Menschen 10 Tathandlung 12 I Vorsatz 12 IV. Minder

Mehr

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Bundesrat Drucksache 463/16 02.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Der Deutsche Bundestag

Mehr

Mobbing und Cybermobbing in der Schule S c h u l s o z i a l a r b e i t

Mobbing und Cybermobbing in der Schule S c h u l s o z i a l a r b e i t Mobbing und Cybermobbing in der Schule S c h u l s o z i a l a r b e i t Wo findet Mobbing statt? in der Schule am Arbeitsplatz im Internet (Cyber-Mobbing) im Alltag Formen von Mobbing / Cybermobbing Ich

Mehr

Lösungsskizze Fall 3

Lösungsskizze Fall 3 Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Mehr

Zahlen und Fakten. Prävention sexueller Gewalt

Zahlen und Fakten. Prävention sexueller Gewalt Zahlen und Fakten Unsere Gesellschaft und speziell die Jugendarbeit braucht Menschen, die sich sozial und ehrenamtlich engagieren, die Verantwortung übernehmen und die sich für die Interessen von Kindern

Mehr

9916/AB. vom zu 10378/J (XXV.GP)

9916/AB. vom zu 10378/J (XXV.GP) 9916/AB vom 24.11.2016 zu 10378/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191

Mehr

GEWALT IM NETZ GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN. Mit freundlicher Unterstützung von: 1

GEWALT IM NETZ GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN. Mit freundlicher Unterstützung von: 1 GEWALT IM NETZ GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN Mit freundlicher Unterstützung von: 1 ACHTUNG! DEFINITION MMag.aDr.in Dina Nachbaur WEISSER RING -Verbrechensopferhilfe Die Herausforderung Eine sehr breite Definition:

Mehr

Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht

Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht Marion Binder Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht OGBver.lag Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Inhalt Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 15 Vorbemerkungen 17 I. Mobbing aus allgemeiner Sicht

Mehr

Belastungsfaktor Arbeit Daten und Fakten

Belastungsfaktor Arbeit Daten und Fakten Belastungsfaktor Arbeit Daten und Fakten Thomas Leoni Linz 28. November 2012 Inhalte der Präsentation 1. Definition und Verbreitung von (körperlichen und psychischen) Belastungsfaktoren 2. Zusammenhang

Mehr

Ergebnisprotokoll Workshop "NEIN! zu Diskriminierung und Gewalt" B-Junioren Spvgg. Blau-Weiß Gießen

Ergebnisprotokoll Workshop NEIN! zu Diskriminierung und Gewalt B-Junioren Spvgg. Blau-Weiß Gießen Ergebnisprotokoll Workshop "NEIN! zu Diskriminierung und Gewalt" B-Junioren Spvgg. Blau-Weiß Gießen Ort: Sportlerheim Spvgg. Blau-Weiß Gießen Datum: 13.10.2015 Teilnehmer: Spieler Trainer Funktionäre und

Mehr

8735/AB. vom zu 9139/J (XXV.GP)

8735/AB. vom zu 9139/J (XXV.GP) 8735/AB vom 28.06.206 zu 939/J (XXV.GP) von 7 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 07 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 00 WIEN TEL +43-5326-2352 FAX +43-5326-29 ministerbüro@bmi.gv.at

Mehr

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 1. Stunde: Einführung (I.) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Lerntipps indivduell, ausprobieren! Karteikarten eigene Zusammenfassung/eigenes Skript

Mehr

Sicher unterwegs! Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Vorstandsbereich Regina Rusch-Ziemba Fachbereich Familienpolitik und Frauenpolitik

Sicher unterwegs! Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Vorstandsbereich Regina Rusch-Ziemba Fachbereich Familienpolitik und Frauenpolitik Fachbereich Familienpolitik und Frauenpolitik Daten über Gewalt am Arbeitsplatz Eurofound 2013 Was ist Gewalt Welche Arten von Gewalt am Arbeitsplatz gibt es Aufgaben des Arbeitgebers Übergriffe auf Bahnbeschäftigte

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5089 18. Wahlperiode 2017-02-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung

Mehr