Elternberatung im Münchener Modell bei Häuslicher Gewalt
|
|
- Philipp Weiß
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt Elternberatung im Münchener Modell bei Häuslicher Gewalt Beratungsstelle der Frauenhilfe München Winzererstraße München Münchner Informationszentrum für Männer e.v. Feldmochinger Str München
2 Elternberatung im Überblick Voraussetzungen für Elternberatung im Münchener Modell Vorliegen eines Antrags beim Familiengericht auf Regelung von elterlicher Sorge, Umgang, Aufenthaltsbestimmung Anwendung des Sonderleitfadens Fristgerechte Anfrage durch BSA Beratende Einrichtungen Beratungsstelle der Frauenhilfe München Münchner Informationszentrum für Männer Kooperierende Einrichtungen Familiengericht Fallverantwortliche BSA Ggf. Verfahrensbeistände Ggf. Unterstützende Einrichtungen für die Kinder Ggf. Weitere Beratungsstellen oder Therapeutische Einrichtungen Kennzeichen der Elternberatung Getrennte Gespräche mit dem Ziel gemeinsamer Beratung Geschlechtsspezifische Beratung Gewaltzentrierte Beratung Klärung des Unterstützungsbedarfs der betroffenen Kinder Transparenter Beratungsprozess mit Schweigepflichtsentbindung beider Einrichtungen gegenüber dem Familiengericht, der fallverantwortlichen BSA und ggf. weiteren Stellen Zugang zur Elternberatung Teilnahme der beiden Beratungseinrichtungen am 1. Anhörungstermin Einverständnis der Eltern mit dem Beratungsmodell Umgang ist nicht durch richterlichen Beschluss geregelt Ziele der Elternberatung Schutz und Stabilisierung der Frau Schutz und Stabilisierung des Kindes Verantwortungsübernahme beider Elternteile für den Schutz des Kindes Auflösung des kindlichen Loyalitätskonfliktes Verantwortungsübernahme des Mannes für seine Gewalt Teilnahme des Mannes am Täterprogramm Klärung und Erarbeitung von tragfähigen Umgangsregelungen durch die Eltern Gestaltung positiver und sicherer Umgangskontakte, Bearbeitung der Gewalterlebnisse 2
3 Elemente der Elternberatung im Überblick Getrennte Beratungen: Beratungsstelle Frauenhilfe München Einzelgespräche Abklärung Bedarf Kinder Münchner Informationszentrum für Männer (MIM): Einzelgespräche Täterprogramm Ablauf des Beratungsverfahrens Gemeinsame Elternberatung: Gespräche beider Eltern mit beiden Beratern Durchführung von Vater-Kind-Kontakten Klärung der Vater-Kind-Bindung Klärung bzw. Anbahnung möglicher weiterer Umgangskontakte Abschluss mit einer tragfähigen Umgangsvereinbarung Verankerung im Beschluss, dass der Umgang in den Elterngesprächen geregelt werden soll. Beginn der getrennten Beratung für Mutter (BST-FH) und Vater (MIM) möglichst rasch nach der 1. Anhörung. Schneller Austausch zwischen BST-FH und MIM. Mindestens 3 getrennte Elterngespräche /Einzelgespräche mit den Zielen: Gefährdungseinschätzung Stabilisierung der Frau Überprüfung der Chance für eine Arbeitsgrundlage Klärung des weiteren Beratungsablaufs Aufnahme des Vaters ins Täterprogramm Klärung von Zielen und Bedingungen von Vater und Mutter für eine gemeinsame Elternberatung Abklärung Bedarf Kinder Kennenlernen der Kinder und ihrer speziellen Bedarfe Abklärung von (miterlebter) Gewalt sowie Klärung von Schutz und Sicherheit Stabilisierung und ggf. Anbindung der Kinder an beraterische / therapeutische Angebote (KiBS/IMMA) 3
4 Gemeinsame Perspektiveneinschätzung von BST-FH und MIM. Rückmeldung an das JA und das Familiengericht Vorläufige Einschätzung hinsichtlich : der Gefährdung von Mutter und Kind durch Häusliche Gewalt Einhaltung der Bedingungen von Seiten der Eltern Perspektiven bezügl. Umgang bzw. Umgangsaussetzung getrennter oder gemeinsamer Elternberatungen anderer vorrangig zu bearbeitender Probleme, wie z.b. Sucht und psychiatrische Erkrankung eines Elternteils Weiterhin getrennte Elternberatung: Falls die Sicherheit für Frau und Kinder noch nicht gegeben ist (z.b. bei ( Suchtmittelabhängigkeit psychischer Erkrankung oder akuter Falls der Mann keine Verantwortung für seine Gewalt übernimmt (z.b. bei Weigerung, am Täterprogramm teilzunehmen oder bei wiederholter Gewalttätigkeit trotz ( Täterprogramm Teilnahme am Voraussetzung für gemeinsame Elternberatung: Sicherheit ist gewährleistet Ausreichende Stabilisierung der Mutter und der Kinder TN des Mannes am Partner-Gewalt-Programm Verpflichtung beider Eltern zur Einhaltung bisher getroffener Vereinbarungen Kindeswohl im Fokus der Eltern Beide Eltern sind bereit und in der Lage zu Elternberatung Inhalte: Erlernen und Einhalten von gewaltfreien Gesprächsregeln durch beide Eltern Einüben und Verankern neuer respektvoller Umgangsformen miteinander Erarbeitung einer langfristigen und einvernehmlichen Umgangsvereinbarung mit schriftlichen, eindeutigen und überprüfbaren Regelungen Nachbereitung/ Reflexion der Vater-Kind-Kontakte Anbahnung und Durchführung von Vater-Kind-Kontakten: Voraussetzung: Elterngespräche finden statt Der Vater ist im Täterprogramm angebunden Die Kinder sind zu Umgangskontakten bereit Unterstützungsbedarf ist abgeklärt Vater setzt sich mit Folgen der Gewalt auseinander 4
5 Ziele: Neu/Aufbau einer neuen sicheren und vertrauensvollen Vater-Kind Beziehung Stärkung der väterlichen Erziehungskompetenz Kind kann Gewalterlebnisse verarbeiten Abklärung des weiteren Vorgehens: Begleiteter Umgang oder andere Umgangsvereinbarungen zum Wohl der Kinder; Vorbereitung von weiteren Umgangskontakten. Inhalte: Interaktionsbeobachtung zwischen Vater und Kindern. Berater/in gewinnen Einblick in Vater-Kind-Beziehung und Erziehungsverhalten Interaktionsbeobachtungen/ -erfahrungen fließen in Gruppen-/ Einzelarbeit mit Vater ein und sollen Erziehungsverhalten positiv verändern und stärken Vater gestaltet Kontakt und Beziehungsaufbau zum Kind, ggf. mit Unterstützung von Berater/in Kinder können erste sichere Kontakte zum Vater aufbauen. Rückgabe der Elternberatung an das Familiengericht: Abbruch der Beratungen durch einen Elternteil Fortgesetzte Regelverletzungen durch einen Elternteil Abbruch des Täterprogramms Ausschluss aus dem Täterprogramm Bekanntwerden von akuter Sucht oder psychischer Erkrankung Abschluss der Elternberatung / Abschlussbericht Bei erfolgreicher Beendigung oder Abbruch der Elternberatung erfolgt Rückmeldung in Form eines Abschlussberichts an das Familiengericht sowie an die fallverantwortliche BSA Das Täterprogramm (PGP; PartnerGewaltProgramm) im MIM: Entsprechend Standard BAG Täterarbeit häusliche Gewalt / Verhaltenstherapeutisch 26 Gruppensitzungen zur Auseinandersetzung mit der Gewalt und den Auswirkungen der miterlebten Gewalt auf die Kinder Ziele: Gewalt verhindern, bedrohliches und manipulatives Verhalten abbauen, Kinder vor Re-Traumatisierungen schützen Abschluss oder Abbruch des Täterprogramms: Rückmeldung an das JA über die Teilnahme Weiterleitung durch das JA an das Familiengericht Erfahrungen im Modellprojekt 5
Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt
Beratungsstelle der Frauenhilfe Belgradstrasse 55 80796 München Münchner Informationszentrum für Männer e.v. Feldmochinger Str. 6 80992 München Sigurd Hainbach Kennzeichen der Elternberatung Kennzeichen
MehrUmgang und Zugang zu Tätern bei Häuslicher Gewalt. Kinderschutzorientierte Arbeit mit Vätern, die Paargewalt ausüben
Umgang und Zugang zu Tätern bei Häuslicher Gewalt Kinderschutzorientierte Arbeit mit Vätern, die Paargewalt ausüben Bern 22.11.2016 Zugngswege zu Tätgern Zugangswege zu Vätern Verletzungsfolgen für Kinder
MehrH a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell)
H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n (Hagener Modell) Das Familiengericht unterstützt die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch
MehrGerichtsort: Kennzeichnung: Aktenzeichen (freiwillig): (wird von KSR-Gruppe vorgenommen) Ausgefüllt von: Frauenhaus/ Beratungsstelle/RAIn.in..
Fragebogen der KSR-Gruppe der Autonomen Frauenhäuser in Deutschland zu kindschaftsrechtlichen Verfahren bzgl. Mädchen u. Jungen im Frauenhaus seit 1.9.2009 (FGG-Reform) insbes. Gerichtsbeschlüsse zu Umgang
MehrH a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell)
H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n (Hagener Modell) Das Familiengericht unterstützt die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch
MehrDas Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses
MehrDer begleitete Umgang
Der begleitete Umgang Anforderungen und Voraussetzungen Barbara Gerblich - Verfahrensbeistand, Umgangspflegerin, Umgangsbegleiterin - Köln Möglichkeiten des Gerichts, das Kind in den Blick zu nehmen Begleiteter
MehrBeispiele gelingender Praxis der interdisziplinären Zusammenarbeit aus Sicht des Verfahrensbeistandes
Beispiele gelingender Praxis der interdisziplinären Zusammenarbeit aus Sicht des Verfahrensbeistandes Standortbestimmung Verfahrensbeistand Am Verfahren beteiligte Professionen und die entsprechenden Möglichkeiten
MehrTäterarbeit bei häuslicher Gewalt: Ziele, Standards, Vorgehensweise
Täterarbeit bei häuslicher Gewalt: Ziele, Standards, Vorgehensweise Dipl.-Psych. Kay Wegner Beratungsstelle im Packhaus, Kiel pro familia Fachambulanz Gewalt, Lübeck Täterarbeit ist Opferschutz Täterarbeit
MehrPaargespräche bei häuslicher Gewalt. Erfahrungen im ersten Projektjahr
Paargespräche bei häuslicher Gewalt Erfahrungen im ersten Projektjahr Durchführung des Pilotprojekts: Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser MÄB Wien MÄB Steiermark Konzept-Team: Andrea Brem, Hildegard
MehrDie Arbeit des Verfahrensbeistandes im familiengerichtlichen Verfahren
Die Arbeit des Verfahrensbeistandes im familiengerichtlichen Verfahren Standortbestimmung Verfahrensbeistand Das Interesse des Kindes Vorgehensweise im familiengerichtlichen Verfahren Möglichkeiten der
MehrTäterarbeit und Opferschutz Tagung in Hannover
Täterarbeit und Opferschutz Tagung 18.11.2010 in Hannover Gelingensbedingungen - Standards für Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt Klaus Eggerding Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG
MehrCheckliste für den Umgang
Die Ausgestaltung und Durchführung der Umgangskontakte nach Trennung und Scheidung verlangt von beiden Eltern ein beträchtliches Maß an Wissen um die Bedürfnisse und Belange des Kindes, Auch die eigenen
MehrBeteiligte Professionen im Erfurter Arbeitskreis Kinder bei Trennung und Scheidung - KiTS
Beteiligte Professionen im Erfurter Arbeitskreis Kinder bei Trennung und Scheidung - KiTS Jugendamt In Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und des Umganges obliegt es dem Jugendamt beratend tätig
MehrTäterarbeit bei häuslicher Gewalt: Ziele, Standards, Vorgehensweise
Täterarbeit bei häuslicher Gewalt: Ziele, Standards, Vorgehensweise Dipl.-Psych. Kay Wegner kay.wegner@bag-taeterarbeit.de Beratungsstelle im Packhaus, Kiel pro familia Fachambulanz Gewalt, Lübeck Täterarbeit
MehrErgebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform
Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform Die Frauenhausbefragung Von September 2010 bis August 2011 hat die Arbeitsgruppe Kindschaftsrecht der Autonomen
MehrDie Sicht der Jugendhilfe
- Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern
MehrStandards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit (BAG TäHG)
Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit (BAG TäHG) Marion Ernst Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit u. Soziales des Saarlandes Fachtagung
MehrKindeswohl im Blick?! Treff Sozialarbeit Stuttgart 29. Oktober 2015
Kindeswohl im Blick?! Hilfen für Kinder und ihre psychisch kranken Eltern Treff Sozialarbeit Stuttgart 29. Oktober 2015 Heike Kröger Stuttgarter Kinderschutz- Zentrum Kinderschutz-Zentrum Stuttgart, 29.
MehrDokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
Dokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Vordrucke für Erhebung von Ausgangsdaten Dokumentation eines Gespräches mit den Betroffenen (Personensorgeberechtigte/
MehrFrühförderung und Frühe Hilfen Fachtagung Kassel 2010 Spiel-Raum Heilpädagogische und therapeutische Arbeit mit Müttern und Kleinkindern
Frühförderung und Frühe Hilfen Fachtagung Kassel 2010 Spiel-Raum Heilpädagogische und therapeutische Arbeit mit Müttern und Kleinkindern 1 2 Kinderschutzbund Köln 3 Kinderschutzbund Köln 4 Kinderschutzbund
MehrEltern in Trennung: «Die Angeordnete Beratung als zusätzliche Interventionsoption»
Eltern in Trennung: «Die Angeordnete Beratung als zusätzliche» Informationsveranstaltung der Fachstelle Kindes und Jugendschutz des Kantons Basel Landschaft am 27. Januar 2016 Dr. Joachim Schreiner Fachstelle
MehrORIENTIERUNGSHILFE zur Umsetzung des 8a Sozialgesetzbuch VIII in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Rosenheim
ORIENTIERUNGSHILFE zur Umsetzung des 8a Sozialgesetzbuch VIII in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Rosenheim Landratsamt Rosenheim - Kreisjugendamt - Wittelsbacherstr. 55 83022 Rosenheim Rosenheim,
MehrPaarberatung bei Häuslicher Gewalt ein Tabu?! Fachtagung Uster
Paarberatung bei Häuslicher Gewalt ein Tabu?! Fachtagung 29.10. 2015 Uster Margrit Brückner: Paarberatung bei Häuslicher Gewalt ein Tabu? Entwicklungen und Erkenntnisse im Bundesland Hessen Gliederung
MehrOrganisatorische Aspekte der ASD-Arbeit bei Kindeswohlgefährdung
Organisatorische Aspekte der ASD-Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Der Wunsch nach rechtlicher Handlungssicherheit bei der Bewältigung von akuten Krisensituationen der Kindeswohlgefährdung lässt sich angesichts
MehrSozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.v.
Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.v. Konzept Begleiteter Umgang bei Trennung und Scheidung und Umgang von Kindern mit ihrer Herkunftsfamilie Leistungsprofil gemäß 1684 + 1685 BGB; 18
MehrDie Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens
Die Neuerungen des FamFG Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Voraussetzung Elterliche Verantwortung ist durch Art. 6 GG hervorgehoben und geschützt. Delegation der elterlichen Verantwortung
MehrNeue familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung! Neue Arbeitsweisen für Familiengerichte, Jugendämter und Beratungsstellen
Neue familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung! Neue Arbeitsweisen für Familiengerichte, Jugendämter und Beratungsstellen Landesweiter Fachtag Jugendhilfe und Familiengerichte. Eine neue
MehrChancen und Grenzen der Paarberatung bei häuslicher Gewalt ein Blick in die Praxis
Chancen und Grenzen der Paarberatung bei häuslicher Gewalt ein Blick in die Praxis Gisela Steinhauser Diplom-Sozialpädagogin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Volker Feix Psychologischer Psychotherapeut
MehrHilfe für Kinder und Jugendliche, die Zeugen_innen häuslicher Gewalt waren
Konzeption Hilfe für Kinder und Jugendliche, die Zeugen_innen häuslicher Gewalt waren Zielgruppe Kinder und Jugendliche, die Zeugen_innen häuslicher Gewalt sind/ waren, unabhängig davon, ob sie selbst
MehrKinder im Schatten des Hilfesystems Kooperation und Unterstützung Henrike Krüsmann
Kinder im Schatten des Hilfesystems Kooperation und Unterstützung Henrike Krüsmann Master of Arts / Soziale Arbeit, Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin Tätig bei: BIG e.v. Koordinierung Berlin Lehrbeauftragte
MehrETZ-Gruppe Kleve e.v. MUK
ETZ-Gruppe MUTTER UND KIND Begleitung In den letzten Jahren haben sich immer häufiger schwangere Frauen und junge Mütter bei der Netzgruppe gemeldet, die auf der Suche nach einer Unterkunft waren und Unterstützung
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
MehrTrennung und Scheidung
Trennung und Scheidung Wege der Beratung und Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche im Kreis Groß-Gerau www.kreisgg.de Wenn Paare sich trennen oder scheiden lassen, ist das meist eine schwierige
MehrRechtlicher Rahmen Haltungen und Grundannahmen Kooperation der Verfahrensbeteiligten Fragestellungen des Workshops
Workshop Umsetzung des Beschleunigten Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen Juli 2010 Rechtlicher Rahmen Haltungen und Grundannahmen Kooperation der Verfahrensbeteiligten Fragestellungen
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrUmgangsrechtsentscheidung in Fällen häuslicher Gewalt
Umgangsrechtsentscheidung in Fällen häuslicher Gewalt Dr. Jürgen Schmid Richter am Amtsgericht München Als weiterer aufsichtführender Richter 2 I n h a l t s ü b e r s i c h t I. Häusliche Gewalt 3 1.
MehrHandlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung
Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der
MehrPräambel. Ziele. Gemeinsame Grundannahme
Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Anwaltschaft, Familiengericht, ASD und Beratungsstelle zur Umsetzung und Begleitung von gerichtlichen Umgangs- und Sorgeverfahren im Kreis Steinburg Präambel Ausgangspunkt
MehrPROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN
PROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN erstellt von der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe der Landeshauptstadt München auf der Grundlage
MehrEinleitung. Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes. Einleitung. Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII
Einleitung Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes Arbeit mit Hochkonfliktfamilien als Prävention von Kindeswohlgefährdung? 6./7. Oktober 2008, München Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII junge Menschen
MehrNetzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe Kinderschutz
Städtischer Sozialdienst der Darmstadt, den 01.09. 2016 Wissenschaftsstadt Darmstadt Allgemeiner Sozialdienst des Landkreises Darmstadt-Dieburg Netzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe
MehrJahresbericht Träger: Bildung u. Leben Baden-Württemberg e.v.
Jahresbericht 2017 Träger: Bildung u. Leben Baden-Württemberg e.v. Günterstalstraße 41, 79102 Freiburg Tel: 0761/78761 Fax: 0761/796615 psb.freiburg@t-online.de www.psb-freiburg.de Inhalt 1. Die PSB im
Mehr6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation
Wenn es um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII geht, sind Klarheit, Eindeutigkeit und Verbindlichkeit von großer Wichtigkeit für alle Beteiligten. Fehleinschätzungen können gravierende
MehrWorkshop 2: Aspekte und Methoden aus der Beratungsarbeit hochkonflikthafter Familien sowie Kinder im Blick
Fachtagung Familien mit multipler Elternschaft am 1. März 2018 in Würzburg Workshop 2: Aspekte und Methoden aus der Beratungsarbeit hochkonflikthafter Familien sowie Kinder im Blick Moderation: Katrin
MehrWas passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinder als ZeugInnen und Betroffene von häuslicher Gewalt Mag. a Regula Mickel-Schnizer Amt für Jugend und Familie, MA 11 Kinder als ZeugInnen und Betroffene von Gewalt in
MehrReferentInnen Gerhard Hafner & Monique Hoyer. Wenn Papa Mama schlägt
ReferentInnen Gerhard Hafner & Monique Hoyer Wenn Papa Mama schlägt Wenn Papa Mama schlägt Wie Frauenunterstützung, Kinderschutz und Täterarbeit zusammenarbeiten können, um Kinder mehr in den Blick zu
MehrAlle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von
Alle(s) zum Wohl des Kindes - Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt Das Pflegekind und seine Bezugspersonen Besonderheiten im Bindungs- und Beziehungserleben von Pflegekindern
MehrTäterarbeit und Opferschutz Hannover Arbeit mit Tätern - Sicht der Frauenunterstützungseinrichtungen
Täterarbeit und Opferschutz 18. 11.2010 Hannover Arbeit mit Tätern - Sicht der Frauenunterstützungseinrichtungen Heike Herold Frauenhauskoordinierung e.v. 1. Verortung der Täterarbeit in der Arbeit des
MehrUmgänge im Kontext häuslicher Gewalt sicher gestalten eine Herausforderung an alle Fachkräfte
15.10.2014 Fachtag Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis Leipzig Umgänge im Kontext häuslicher Gewalt sicher gestalten eine Herausforderung an alle Fachkräfte Kerstin Kupfer Anna Pöhl
MehrPRÄVENTION DURCH TÄTERARBEIT!
1 PRÄVENTION DURCH TÄTERARBEIT! Julia Reinhardt & Michael Charles Täterarbeit (TAE) in RLP www.contra-haeusliche-gewalt.de 2 3 Unser Grundverständnis von Gewalt (BAG TäHG) Gewalttätiges Verhalten ist erlernt
MehrForderungen aus den Arbeitsgruppen im Rahmen des DJI ExpertInnen-Workshops zu den kindschaftsrechtlichen Aspekten der FGG Reform 25.
Forderungen aus den Arbeitsgruppen im Rahmen des DJI ExpertInnen-Workshops zu den kindschaftsrechtlichen Aspekten der FGG Reform 25. Oktober 2007 155 FamRG - Beschleunigungsgebot - im Vorfeld müssen schriftliche
Mehr19. Deutscher Familiengerichtstag September 2011
19. Deutscher Familiengerichtstag 14. 17. September 2011 AK Nr.: 24 Thema: Familien im Dschungel der Professionen Leitung: Dipl. Psych. Dr. Jörg Fichtner, München Dipl. Soz. Päd. Katrin Normann, München
MehrArbeit mit hochstrittigen Eltern
Fachtag am 27. November 2012 in Ludwigshafen Veranstalter: BVKE und Caritas +Meinrad Schlund Erziehungsberatungsstelle Nürnberger Land Weigmannstr. 53 91207 Lauf Tel.09123/13838 schlund-eb@cv-dw-nbgland.de
MehrLeitfaden Zur Verfahrensweise in Fällen häuslicher Gewalt
Leitfaden Zur Verfahrensweise in Fällen häuslicher Gewalt Leitfaden zur Verfahrensweise in Fällen häuslicher Gewalt in Ergänzung zur Warendorfer Praxis I. Definition/Begriffsbestimmung Häusliche Gewalt
MehrRechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den
Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrKindeswohl im Fokus: Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht
Kindeswohl im Fokus: Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht DATEN UND FAKTEN AUSWIRKUNGEN Im Sinne der 2017 von Deutschland ratifizierten Istanbulkonvention bezeichnet der Begriff häusliche Gewalt alle
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG
Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche
MehrDiskussionspapier der Frauenhauskoordinierung e.v. zur Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt
Diskussionspapier der Frauenhauskoordinierung e.v. zur Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt 1. Vorbemerkung Frauenhauskoordinierung e.v. (FHK) vertritt als Bundesvernetzungsstelle die Interessen der Frauenhäuser
MehrScheidung und Kindeswohl
Liselotte Staub Wilhelm Felder Scheidung und Kindeswohl Ein Leitfaden zur Bewältigung schwieriger Übergänge Verlag Hans Huber Bern Göttingen Toronto Seattle Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Einleitung 11 1.
MehrClearingprozesse in der Inobhutnahme
Clearingprozesse in der Inobhutnahme Susann Polonis-Kahlil, GFB Krisenwohnung Fluchtpunkt, Potsdam Corinna Petri, Universität Siegen Clearing/Klärung/Prozesse Bundesweite Vielfalt Clearing als Leistung
MehrAbschlussarbeit Dokumentation IseF, 8a SGB VIII/ Präsentation einer Beratung
1 Bitte am PC ausfüllen (nicht handschriftlich) Abschlussarbeit Dokumentation IseF, 8a SGB VIII/ Präsentation einer Beratung Ort, Datum: 1. Beratung 2.Beratung 3.Beratung Fallverantwortliche FK isef ggf.
MehrAuswertung. Auftaktworkshop im Rahmen des Kooperationsvorhabens zur Weiterentwicklung der Arbeit mit den Eltern, Kindern und Jugendlichen
Auswertung Auftaktworkshop im Rahmen des Kooperationsvorhabens zur Weiterentwicklung der Arbeit mit den Eltern, Kindern und Jugendlichen Kinder-Reha-Klinik "Am Nicolausholz" Bad Kösen 30.11.2005 Projektträger
MehrAnlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren
Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer Verfahren in der Zusammenarbeit über Einleitung Beginn Durchführung und Beendigung der Hilfe zwischen Jugendamt und Betreuungshilfe
MehrWIR SIND FÜR SIE DA! Alleinsorge für die Mutter, trotz Hauptverantwortung für zerrüttete Beziehung
SERVICE WIR SIND FÜR SIE DA! Alleinsorge für die Mutter, trotz Hauptverantwortung für zerrüttete Beziehung Bundesgerichtshof Beschluss vom 1197414000 XII ZB 158/05 Fundstelle: FamRZ 2008, 592 Norm: 1671
MehrKinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.
Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Kinder im Frauenhaus (Ergebnisse einer Befragung deutscher Frauenhäuser)
MehrDas Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben.
Das Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben. » Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
MehrBremische Fachverfahren zum Kinderschutz von Kindern drogenabhängiger Eltern
Bremische Fachverfahren zum Kinderschutz von Kindern drogenabhängiger Eltern Zum 39.fdr+sucht+kongress BundesDrogenKongress am 11./12. April 2016 in Potsdam Gliederung Anlässe und Ausgangslagen der Bremischen
MehrAngeordnete Beratung bei Trennungskonflikten: Neue Wege zur Stärkung der Elternverantwortung
Fachtagung vom 7./8. September 2016 in Freiburg Die Praxis im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung Workshop 11 Angeordnete Beratung bei Trennungskonflikten: Neue Wege zur Stärkung der Elternverantwortung
MehrZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang
ZKJF Konzept zum Begleiteten Umgang Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe Main-Kinzig e. V., Hanau Dörnigheimer Str. 1 63452 Hanau Tel.: 06181/906860 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
MehrStellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge.
Stellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge. Mit Beschluss vom 21.07.2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung des 1626 a BGB für
MehrEltern-Kind-Haus BW-Vegesack. Betreutes Wohnen für suchtkranke Eltern mit Kind
Eltern-Kind-Haus BW-Vegesack Betreutes Wohnen für suchtkranke Eltern mit Kind 1 Gliederung Einleitung Zahlen Belastungen von Kindern Vorstellung EKH Entstehungsgeschichte Daten Zielgruppe Ziele Angebote
MehrMit den Eltern in Kontakt
Mit den Eltern in Kontakt Teil 1:.als Anwältin des Kindes EREV - SEMINAR 19./ 20. November 2012 Referentin: und Mediatorin Fachanwältin für Familienrecht Anwältin des Kindes / Verfahrensbeiständin Mühlenstr.
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 13. September 2018 Artikelnummer: 5225123177004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrPsychKHG für Bayern. Dr. Rolf Marschner
PsychKHG für Bayern Dr. Rolf Marschner 16. 10. 2018 Gründe für eine Neuregelung des Unterbringungsrechts Entwicklungen in der Psychiatrie UN-BRK 2009 Rechtsprechung des BVerfG zur Zwangsbehandlung und
Mehr- Auswirkungen und Handlungsoptionen - Vernetztes Handeln
LIGA-Fachtagungen 2013/2014 Wenn Kinder häusliche Gewalt erleben - Auswirkungen und Handlungsoptionen - Vernetztes Handeln Mit den Fachtagen am 6. Dezember 2013 und 15. Oktober 2014 ist für das Thema sensibilisiert
MehrWeiterentwicklung von Hilfen für Betroffene
Weiterentwicklung von Hilfen für Betroffene Berlin, 13.7.2011 Dr. Peter Mosser Beratungsstelle kibs, München Hilfen für Mädchen und Jungen Frauen und Männer Fallgeschichte Oscar (18) lebt in Stockholm
MehrHerzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB
Herzlich Willkommen zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte am 10.06.2016 beim SFBB Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (i.e.f.)
MehrJugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)
Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde
MehrMitwirkende in strittigen Trennungssituationen Ein Überblick
1 Familiengericht Sachverständiger Jugendamt Anwalt der Mutter Verfahrensbeistand Anwalt des Vaters 2 Kind Dein Kind muss mit der elterlichen Trennung teilweise große Veränderungen (Umzug, neues soziales
MehrHammer Hausbesuche. Unterstützung und Beratung für Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren
Hammer Hausbesuche Unterstützung und Beratung für Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren Hammer Hausbesuche Unterstützung und Beratung für Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren Ansprache, Anregung und Förderung
MehrQualitätsstandards des Jugendamtes -Soziale Dienste- bei Trennungs- und Scheidungskonflikten
Qualitätsstandards desjugendamtes -SozialeDienste- bei Trennungs-und Scheidungskonflikten 1.Auflage2009 Impressum Herausgeber: StadtEssen DerOberbürgermeister Jugendamt Arbeitsgruppe BeateGötzen Standardsnach
MehrDie Kooperation zwischen Jugendhilfe und Familiengericht aus der Sicht der Jugendhilfe. Meißen, den
Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Familiengericht aus der Sicht der Jugendhilfe Meißen, den 05.05.15 Kooperation zwischen Familiengericht und Jugendamt bei Trennung und Scheidung (I) Ausgangspunkt
MehrMitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.
MehrDas Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls
Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls Analysen der amtlichen 8a-Statistik Fachforum Empirische Befunde zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen
Mehr7. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming
7. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Häusliche Gewalt miterlebende Kinder und Jugendliche 24.11.2017 Wiebke Wildvang 20.11.2017 BIG Koordinierung 1 Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor
MehrEvangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh
Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption der ambulanten Mutter-Kind-Betreuung 1. Kurzkonzept In der
MehrRedaktion FamFR. Umgangs- und Sorgerecht. FamFR 2010, = FamFR 2010, 164
Redaktion FamFR Umgangs- und Sorgerecht FamFR 2010, 301291 = FamFR 2010, 164 OLG Köln: Ausschluss des Umgangs und Beachtlichkeit des Kindeswillens BGB [1684], [1696] 1. Abänderungsanträge sind nur unter
MehrAnti-Gewalt-Programm "Training für Väter und Stiefväter zur gewaltfreien Erziehung (TPgE)
Anti-Gewalt-Programm "Training für Väter und Stiefväter zur gewaltfreien Erziehung (TPgE) Männerberatung Wien 1100 Wien, Erlachgasse 95/5 telefon: 0043/1/6032828 e-mail: info@maenner.at homepage: www.maenner.at
MehrHochkonflikt Eltern. Kennzeichen von Hochkonflikt-Eltern (Stewart 2001)
Hochkonflikt Eltern Kennzeichen von Hochkonflikt-Eltern (Stewart 2001) Psychische Probleme Vorgeschichte mit Sucht, Gewalt (75%) Generalisierter Zorn aufs andere Geschlecht Kein Sinn für zwischenmenschliche
MehrModelle gelingender Kooperation mit der Jugendhilfe
Modelle gelingender Kooperation mit der Jugendhilfe Dr. Tamara Jacubeit Dr. Marianne Klein OÄ-Fortbildung BAG KJPP 02.02.2018 Die Lücken zwischen den Systemen Mitarbeiter der Jugendhilfe wissen zu wenig
MehrQualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft
Ausschreibung Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen und entsprechend
MehrQualifizierte Rückführung
2014 Qualifizierte Rückführung Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Kerpen e.v. Hauptstr. 215 50169 Kerpen Tel. 02273 913311 www.kinderschutzbundkerpen.de Begleitete Rückführung in die Herkunftsfamilie
MehrDie Begleitung von Umgangsverfahren im Kontext der Frauenhausarbeit ist mein Thema heute
Gabriele Bergermann Päd. Mitarbeiterin AWO Frauenhaus Bad Homburg Verfahrensbeiständin Die Begleitung von Umgangsverfahren im Kontext der Frauenhausarbeit ist mein Thema heute Einleitend einige Worte zur
MehrPädagogisches Konzept Tagesstruktur
Pädagogisches Konzept Tagesstruktur Kerzers 1. Grundlage Grundlagen für das pädagogische Konzept bilden das Reglement Tagesstruktur und die Rahmenbedingungen der Gemeinde Kerzers. 2. Leitgedanken und Ziele
Mehr