Elternberatung im Münchener Modell bei Häuslicher Gewalt

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1 Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt Elternberatung im Münchener Modell bei Häuslicher Gewalt Beratungsstelle der Frauenhilfe München Winzererstraße München Münchner Informationszentrum für Männer e.v. Feldmochinger Str München

2 Elternberatung im Überblick Voraussetzungen für Elternberatung im Münchener Modell Vorliegen eines Antrags beim Familiengericht auf Regelung von elterlicher Sorge, Umgang, Aufenthaltsbestimmung Anwendung des Sonderleitfadens Fristgerechte Anfrage durch BSA Beratende Einrichtungen Beratungsstelle der Frauenhilfe München Münchner Informationszentrum für Männer Kooperierende Einrichtungen Familiengericht Fallverantwortliche BSA Ggf. Verfahrensbeistände Ggf. Unterstützende Einrichtungen für die Kinder Ggf. Weitere Beratungsstellen oder Therapeutische Einrichtungen Kennzeichen der Elternberatung Getrennte Gespräche mit dem Ziel gemeinsamer Beratung Geschlechtsspezifische Beratung Gewaltzentrierte Beratung Klärung des Unterstützungsbedarfs der betroffenen Kinder Transparenter Beratungsprozess mit Schweigepflichtsentbindung beider Einrichtungen gegenüber dem Familiengericht, der fallverantwortlichen BSA und ggf. weiteren Stellen Zugang zur Elternberatung Teilnahme der beiden Beratungseinrichtungen am 1. Anhörungstermin Einverständnis der Eltern mit dem Beratungsmodell Umgang ist nicht durch richterlichen Beschluss geregelt Ziele der Elternberatung Schutz und Stabilisierung der Frau Schutz und Stabilisierung des Kindes Verantwortungsübernahme beider Elternteile für den Schutz des Kindes Auflösung des kindlichen Loyalitätskonfliktes Verantwortungsübernahme des Mannes für seine Gewalt Teilnahme des Mannes am Täterprogramm Klärung und Erarbeitung von tragfähigen Umgangsregelungen durch die Eltern Gestaltung positiver und sicherer Umgangskontakte, Bearbeitung der Gewalterlebnisse 2

3 Elemente der Elternberatung im Überblick Getrennte Beratungen: Beratungsstelle Frauenhilfe München Einzelgespräche Abklärung Bedarf Kinder Münchner Informationszentrum für Männer (MIM): Einzelgespräche Täterprogramm Ablauf des Beratungsverfahrens Gemeinsame Elternberatung: Gespräche beider Eltern mit beiden Beratern Durchführung von Vater-Kind-Kontakten Klärung der Vater-Kind-Bindung Klärung bzw. Anbahnung möglicher weiterer Umgangskontakte Abschluss mit einer tragfähigen Umgangsvereinbarung Verankerung im Beschluss, dass der Umgang in den Elterngesprächen geregelt werden soll. Beginn der getrennten Beratung für Mutter (BST-FH) und Vater (MIM) möglichst rasch nach der 1. Anhörung. Schneller Austausch zwischen BST-FH und MIM. Mindestens 3 getrennte Elterngespräche /Einzelgespräche mit den Zielen: Gefährdungseinschätzung Stabilisierung der Frau Überprüfung der Chance für eine Arbeitsgrundlage Klärung des weiteren Beratungsablaufs Aufnahme des Vaters ins Täterprogramm Klärung von Zielen und Bedingungen von Vater und Mutter für eine gemeinsame Elternberatung Abklärung Bedarf Kinder Kennenlernen der Kinder und ihrer speziellen Bedarfe Abklärung von (miterlebter) Gewalt sowie Klärung von Schutz und Sicherheit Stabilisierung und ggf. Anbindung der Kinder an beraterische / therapeutische Angebote (KiBS/IMMA) 3

4 Gemeinsame Perspektiveneinschätzung von BST-FH und MIM. Rückmeldung an das JA und das Familiengericht Vorläufige Einschätzung hinsichtlich : der Gefährdung von Mutter und Kind durch Häusliche Gewalt Einhaltung der Bedingungen von Seiten der Eltern Perspektiven bezügl. Umgang bzw. Umgangsaussetzung getrennter oder gemeinsamer Elternberatungen anderer vorrangig zu bearbeitender Probleme, wie z.b. Sucht und psychiatrische Erkrankung eines Elternteils Weiterhin getrennte Elternberatung: Falls die Sicherheit für Frau und Kinder noch nicht gegeben ist (z.b. bei ( Suchtmittelabhängigkeit psychischer Erkrankung oder akuter Falls der Mann keine Verantwortung für seine Gewalt übernimmt (z.b. bei Weigerung, am Täterprogramm teilzunehmen oder bei wiederholter Gewalttätigkeit trotz ( Täterprogramm Teilnahme am Voraussetzung für gemeinsame Elternberatung: Sicherheit ist gewährleistet Ausreichende Stabilisierung der Mutter und der Kinder TN des Mannes am Partner-Gewalt-Programm Verpflichtung beider Eltern zur Einhaltung bisher getroffener Vereinbarungen Kindeswohl im Fokus der Eltern Beide Eltern sind bereit und in der Lage zu Elternberatung Inhalte: Erlernen und Einhalten von gewaltfreien Gesprächsregeln durch beide Eltern Einüben und Verankern neuer respektvoller Umgangsformen miteinander Erarbeitung einer langfristigen und einvernehmlichen Umgangsvereinbarung mit schriftlichen, eindeutigen und überprüfbaren Regelungen Nachbereitung/ Reflexion der Vater-Kind-Kontakte Anbahnung und Durchführung von Vater-Kind-Kontakten: Voraussetzung: Elterngespräche finden statt Der Vater ist im Täterprogramm angebunden Die Kinder sind zu Umgangskontakten bereit Unterstützungsbedarf ist abgeklärt Vater setzt sich mit Folgen der Gewalt auseinander 4

5 Ziele: Neu/Aufbau einer neuen sicheren und vertrauensvollen Vater-Kind Beziehung Stärkung der väterlichen Erziehungskompetenz Kind kann Gewalterlebnisse verarbeiten Abklärung des weiteren Vorgehens: Begleiteter Umgang oder andere Umgangsvereinbarungen zum Wohl der Kinder; Vorbereitung von weiteren Umgangskontakten. Inhalte: Interaktionsbeobachtung zwischen Vater und Kindern. Berater/in gewinnen Einblick in Vater-Kind-Beziehung und Erziehungsverhalten Interaktionsbeobachtungen/ -erfahrungen fließen in Gruppen-/ Einzelarbeit mit Vater ein und sollen Erziehungsverhalten positiv verändern und stärken Vater gestaltet Kontakt und Beziehungsaufbau zum Kind, ggf. mit Unterstützung von Berater/in Kinder können erste sichere Kontakte zum Vater aufbauen. Rückgabe der Elternberatung an das Familiengericht: Abbruch der Beratungen durch einen Elternteil Fortgesetzte Regelverletzungen durch einen Elternteil Abbruch des Täterprogramms Ausschluss aus dem Täterprogramm Bekanntwerden von akuter Sucht oder psychischer Erkrankung Abschluss der Elternberatung / Abschlussbericht Bei erfolgreicher Beendigung oder Abbruch der Elternberatung erfolgt Rückmeldung in Form eines Abschlussberichts an das Familiengericht sowie an die fallverantwortliche BSA Das Täterprogramm (PGP; PartnerGewaltProgramm) im MIM: Entsprechend Standard BAG Täterarbeit häusliche Gewalt / Verhaltenstherapeutisch 26 Gruppensitzungen zur Auseinandersetzung mit der Gewalt und den Auswirkungen der miterlebten Gewalt auf die Kinder Ziele: Gewalt verhindern, bedrohliches und manipulatives Verhalten abbauen, Kinder vor Re-Traumatisierungen schützen Abschluss oder Abbruch des Täterprogramms: Rückmeldung an das JA über die Teilnahme Weiterleitung durch das JA an das Familiengericht Erfahrungen im Modellprojekt 5

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