Die KRINKO Empfehlung zu Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen
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- Johanna Reuter
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1 Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Krankenhaushygiene, Allgemeine Hygiene Die KRINKO Empfehlung zu Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen Fortbildung Güstrow LAGuS Greifswald, Dr. med. J. Haak
2 Problem Zunehmende Bedeutung resistenter gram-negativer Stäbchen als Infektionserreger Zahlreiche unterschiedliche Spezies Zahlreiche unterschiedliche Resistenzmechanismen (z.b. ß-Laktamasen, ESBL, AmpC, Carbapenemasen ) Folie 2
3 MRE in Krankenhäusern Quelle: C. Wendt 2013 Folie 3
4 MRE, ambulant ARS-Daten Quelle: Folie 4
5 MRE, ambulant ARS-Daten Quelle: Folie 5
6 Welche Spezies beinhaltet diese Empfehlung? E.coli Klebsiella spp. Enterobacter spp. Andere Enterobakterien Pseudomonas aeruginosa Acinetobacter baumannii Dr. med. J. Haak Folie 6
7 KRINKO erstellt neue Klassifizierung multiresistenter gramnegativer Stäbchen anhand ihrer phänotypischen Resistenzeigenschaften Folie 7
8 Einteilung bezieht sich ausschließlich auf das Resistenzverhalten gegenüber Leitantibiotika klinisch relevante Antibiotikaklassen Einteilung beachtet nicht die Virulenzeigenschaft der unterschiedlichen Erreger diese können aber zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern Folie 8
9 Besonderheiten bei der Klassifizierung 1) Selten bei Enterobakterien oder Acinetobacter spp. Ciprofloxacinempfindlichkeit bei Carbapenemresistenz 4 MRGN 2) Nachweis Carbapenemase (PCR) in Enterobakterien 4 MRGN 3) Enterobakterien mit Resistenz gegenüber einem der beiden 3. Gen. Cephalosporine 3 MRGN 4) Bei Pseudomonas aeruginosa für die Bewertung Ceftazidim heranziehen Folie 9
10 Folie 10
11 Folie 11
12 Wichtige Ergänzung Fluorchinolone sind nicht zur Primärtherapie bei Schwangeren und Frühgeborenen zugelassen d.h. diese Therapieoption ist nichts wert Somit kann die alleinige Resistenz gegenüber 3. Gen. Ceph. bei bestimmten Bedingungen krankenhaushygienische Maßnahmen verlangen Kategorisieren erfordert die enge Zusammenarbeit mit dem Labor und den Klinikern immer Risikoabwägung KRINKO ist nur Mindestanforderung Maßnahmen können immer auch früher erfolgen Folie 12
13 Empfehlungen zur Umsetzung 1.) Kooperation mit dem Labor Labor sollte auf dem Befund die Einteilung vornehmen Telefonische Vorab -Info bei 4 MRGN Isolierung des Patienten Folie 13
14 Umsetzung im Krankenhaus Risikoanalyse und schriftliche Festlegung der Maßnahmen im Hygieneplan Risikobereiche festlegen Screening 4 MRGN Labor: Screeningmethoden? Schulungen (z.b. über neuen Hygieneplan) Beobachtung der Compliance Surveillance (Weitergabe der Labordaten an Klinik u. HFK?) Reaktion bei Ausbruch!!! (Meldung nosokom. Infektionen 2 an d. GA) Informationsweitergabe (Übergabebogen) Antibiotikamanagement (Antibiotikaverbrauch, Resistenzsituation Aufzeichnungspflicht) Beachtung der weiteren KRINKO-Empfehlungen Folie 14
15 BASISHYGIENE Hygienische Händedesinfektion Handschuhe bei möglichem Erregerkontakt Mund-Nasen-Schutz, ggf. Schutzbrille bei Tröpfchen- und Aerosolbildung Schürze bei Kontaminationsgefahr Bettenmachen Schutzkittel Enger pflegerischer Kontakt, Waschen Schutzkittel bzw. Schürze bei Durchfeuchtung Einzelzimmer bei Incompliance Desinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten Desinfektion und Reinigung von Kontaktflächen Geschirr RDG-G (geprüftes Programm) Desinfizierendes Waschverfahren Abfallentsorgung gemäß Abfallentsorgungsplan Folie 15
16 und bei Isolierung Einzelzimmer mit eigener Nasszelle, Kohortierung möglich (gleiche Spezies, gleicher Resistenztyp) Hygienische Händedesinfektion Handschuhe Tragen eines langärmeligen Schutzkittels bei direktem Patientenkontakt (4 MRGN A. baumannii vor Betreten des Zimmers) Patientenbezogene Pflegeutensilien Desinfektion und Reinigung von Kontaktflächen (A! A.baumannii Fußboden) Informationsweitergabe (bei Transport, diagn./ therap. Maßnahmen) Schlussdesinfektion nach Entlassung und Verlegung Folie 16
17 und Aufhebung der Isolierung? mehrere Kontrollen in nicht zu kurzen Abständen nach Abschluss der Antibiotika-Therapie Isolation aufheben nach 3 negativen Kontrollen Folie 17
18 Und nun? a) 3 MRGN (viele ESBL-Bildner) b) 3 MRGN, Pat. mit Incompliance Atemwegsinfektion Diarrhoe Inkontinenz Großflächigen Wunden Normalstation: Basishygiene, ggf. Kontaktisolation Risikobereiche (Häma/Onko, Neo, ITS, weitere): ISOLIERUNG ISOLIERUNG c) 4 MRGN, oder Erreger mit besonderer Virulenz ISOLIERUNG Folie 18
19 Folie 19
20 Reha-Kliniken, KRINKO MRGN Diese Empfehlung richtet sich primär an die Träger und Mitarbeiter von Krankenhäusern. Auch in anderen medizinischen Einrichtungen, in denen invasive Therapien z. B. Beatmungen in der neurologischen Rehabilitation durchgeführt werden, kann sie hilfreich sein. Reha mit Akut- Krankenhaus vergleichbarem Risikoprofil Geltungsbereich der KRINKO-Empfehlung Andere Reha- Kliniken Folie 20
21 DGKH-Sektion Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken-und Altenpflege/Rehabilitation Arbeitsstand Maßnahmen bei Patienten mit MRGN in Rehabilitationskliniken Folie 21
22 MRGN-kolonisierte Patienten haben einen Anspruch auf alle medizinisch erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen. Vor Beginn einer Rehabilitationsmaßnahme ist zu klären, ob durch erforderliche Isolierungs- und Schutzmaßnahmen das Rehabilitationsziel erreicht werden kann. Immer Einzelfallenscheidung Folie 22
23 Information - MRGN-Status im Dokumentationssystem markieren - Notwendige Hygienemaßnahmen im Pflege- und Behandlungsplan festlegen und dokumentieren - Information an: Betroffenen Pflegeteam/Betreuungsteam/Reinigungspersonal Besucher - Laut Infektionsschutzgesetz 6 (3) besteht Meldepflicht für gehäuftes Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird -Nutzung von Überleitbögen Folie 23
24 Bei Verlegung, Einweisung, Überweisung oder Entlassung von ( ) Patienten sind Informationen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit spezifischen Resistenzen und Multiresistenzen erforderlich sind, ( ) an die Einrichtungen, ( ) den Krankentransport ( ) oder den weiterbehandelnden ( ) Arzt unverzüglich weiterzugeben. 35 Absatz 1 des Landeskrankenhausgesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 327) gilt entsprechend. Folie 24
25 Unterbringung Patienten mit MRGN: Vorzugsweise: Einzelzimmer (4 MRGN obligat!) - Zimmer ohne Teppichboden/Polstermöbel (Desinfizierbarkeit) - Verlassen des Zimmers, 3-MRGN: Rehabilitand kooperativ (Händehygiene!, HDM) Hautläsionen/offene Wunden abgedeckt Tracheostoma, Zugang zu PEG-Sonde abgedeckt Geschlossene Harnableitung Teilnahme am gemeinschaftlichen Essen im Speisesaal möglich (A: Infektion) Besuch von Physiotherapie und Ergotherapie abhängig von der Lokalisation und des Risikoprofils der Mitpatienten möglich Keine Mitwirkung an Kochgruppen - Verlassen des Zimmers 4-MRGN: Umfang muss im Einzelfall besprochen werden Folie 25
26 Bei Nachweis von 3-MRGN: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei möglichem Erregerkontakt Handschuhe, Kittel bei Grundpflege/Behandlungspflege, Bettenmachen MNS bei Aerosolbildung (z.b. Absaugen, Infekt der Atemwege) Bei Nachweis von 4-MRGN: persönliche Schutzausrüstung (PSA) Einmalhandschuhe Kittel (bakteriendicht) Mundschutz (bei Aerosolbildung) Oberstes Gebot: Händehygiene Folie 26
27 Händedesinfektion (WHO) Vor Patientenkontakt Nach Patientenkontakt Nach Kontakt mit infektiösem Material Nach Kontakt mit der Patientenumgebung Vor aseptischen Tätigkeiten Nach Ablegen von Einmalhandschuhen 30 s mit einem alkohol. Präparat ganze Hand bis zum Handgelenk benetzen Kein Schmuck, keine künstlichen Nägel Folie 27
28 - Routinemäßige Flächendesinfektion (Kontaktflächen, Nasszellen, 4 MRGN Fußboden) mit VAH-gelisteten Mittel durchführen - Patientenbezogene Pflegeutensilien - Aufbereitung der MP -Desinfizierendes Waschverfahren -Persönliche Wäsche (Empfehlung mind. 60 C) -Geschirr RDG-G geprüftes Programm (60 C) -Abfall: reißfeste Plastiksäcke Entsorgung (AS180104) Folie 28
29 Nach Entlassung: - Schlussdesinfektion aller Gegenstände und Flächen - offen und ungeschützt gelagerte Einmalartikel/Verbrauchsmaterialien entsorgen - Stühle/Sessel mit Textilbezügen müssen desinfizierend gewaschen bzw. wischdesinfiziert werden - Teppichboden/Teppiche sind desinfizierend aufzubereiten. Folie 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 30
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