Gesetze regeln das Zusammenleben schaffen Ordnung vermitteln Sicherheit schützen vor Übergriffen ermöglichen Freiheit für ALLE
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- Elizabeth Stieber
- vor 7 Jahren
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2 Gesetze regeln das Zusammenleben schaffen Ordnung vermitteln Sicherheit schützen vor Übergriffen ermöglichen Freiheit für ALLE Die Grundlage der Rechtsordnung ist das Grundgesetz Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
3 Rechte und Pflichten der Bürger untereinander die Beziehung zwischen dem Staat und den Bürgern Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
4 Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
5 Als Kinderrechte im engeren Sinn werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention (im Folgenden UN-KRK), die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
6 Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
7 Recht und Rechtsstaat / Frö 2014 UNICEF
8 Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
9 Rechtsfähig.. Ist die Fähigkeit einer Person, Rechte und Pflichten zu haben 1 BGB: Die Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt Mit dem Tode endet die Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit.. Ist die Fähigkeit, allgemein zulässige Rechtsgeschäfte selbstständig voll wirksam vorzunehmen Deliktfähigkeit.. Ist die Fähigkeit einer Person, wegen einer unerlaubten Handlung, bei der ein Schaden entstanden ist, haftbar gemacht werden zu können Strafmündigkeit.. Ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
10 Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
11 Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
12 Aufräumen und Hausarbeit Eltern können von ihren Kindern verlangen, dass sie ihr Zimmer selbst aufräumen und im Haushalt mithelfen. Das regelt sogar das Gesetz. Denn solange Kinder und Jugendliche bei den Eltern wohnen, die für Essen und Kleidung sorgen, dürfen sie auch von ihren Kindern verlangen, dass sie den Müll wegbringen, kleine Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ausräumen. Ausgehzeiten "Ab 16 Jahren darf man nach dem Jugendschutzgesetz allein in die Disco, allerdings höchstens bis Uhr", erklärt die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Hinrichs. Doch das Jugendschutzgesetz gibt den Eltern nur den Rahmen vor. Sie können also auch bestimmen, dass man als 17-Jähriger schon um Uhr zuhause ist. Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
13 Alkohol und Drogen Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken oder kaufen. Ab 16 Jahren ist es Jugendlichen erlaubt, in Kneipen allein Bier oder Wein zu trinken, nicht aber Hochprozentiges wie Wodka. Bei Drogen gilt grundsätzlich: Wer Drogen wie Ecstasy kauft oder verkauft, macht sich strafbar. Wer im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss erwischt wird, muss mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Recht und Rechtsstaat / Frö 2014 Online-Geschäfte "Bei Käufen im Internet verhält es sich wie bei Einkäufen im Kaufhaus", erklärt Jurist Sebastian Gutknecht. Das heißt, dass Verträge mit Jugendlichen "schwebend wirksam" sind. Die Frage, ob der Vertrag rechtmäßig ist, hängt also immer von der Genehmigung der Eltern ab. Der sogenannte Taschengeldparagraf besagt allerdings, dass sich Kinder und Jugendliche von ihrem Taschengeld kaufen können, was sie wollen. Doch auch da gibt es Ausnahmen, etwa wenn Firmen die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausnutzen und damit sittenwidrig handeln.
14 Taschengeld/Erbe Kinder und Jugendliche haben keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld, aber ein Recht auf Förderung der eigenen Entwicklung. Und dazu gehört auch, dass sie den Umgang mit Geld lernen. Über die Höhe entscheiden die Eltern. Wenn es darüber Ärger gibt, ist es am sinnvollsten, erst mal mit ihnen zu reden. Freunde "Um den richtigen Umgang gibt es in vielen Familien Streit", weiß Erziehungsberater Ulrich Gerth. Meistens machen sich Eltern dann Sorgen um das eigene Kind, verbieten den Umgang oder lassen es nicht zu bestimmten Partys oder Verabredungen. "Allerdings müssen schon sehr triftige Gründe dafür vorliegen, warum der Umgang wirklich schädlich für das Kind oder den Jugendlichen ist", erläutert Hinrichs. Piercing/Tätowierung Hier haben die Eltern das letzte Wort. Zwar tätowieren selbst seriöse Studios Jugendliche schon ab 16 Jahren, dann aber nur mit Einwilligung der Eltern. Liegt die nicht vor, kann das Geld zurückgefordert und Schadenersatz verlangt werden. Gleiches gilt für Piercing und Branding. Recht und Rechtsstaat / Frö 2014
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