LIGA- Fachtagung 11. Januar Herzlich Willkommen

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1 LIGA- Fachtagung 11. Januar 2012 Herzlich Willkommen

2 LIGA- Fachtagung 11. Januar 2012 Ableitung von Personalschlüsseln aus dem aktuellen KiföG Positionen der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in M-V (LRV Kita- Verhandlung am )

3 Inhalte Begriffsbestimmungen Systematik Zeitanteile lt. Studien Problem in M-V bisher beispielhafte Berechnungen der Personalschlüssel für Krippe, Kindergarten, Hort in M-V einschl. Stand der Verhandlungen zum LRV

4 Begriffsbestimmungen Fachkraft- Kind- Relation (Öffnungszeit>Betreuungsschlüssel) Mittelbare Arbeitszeit Ausfallzeit Personalschlüssel

5 Begriffsbestimmung: Fachkraft- Kind- Relation.beschreibt die Betreuungssituation für die unmittelbare pädagogische Arbeit mit den Kindern In Viernickel/ Schwarz: Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung.2009.S.8: beschreibt die Betreuungsrelation aus der Perspektive der Kinder. Sie gibt an, für wie viele Kinder jeweils eine pädagogische Fachkraft durchschnittlich zur Verfügung steht. Mit KiföG- Novelle 2010 in 10 Abs. 4 begriffliche Klarstellung vorgenommen: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt für die unmittelbare pädagogische Arbeit unter Berücksichtigung sozialer und sozialräumlicher Gegebenheiten sicher, dass eine Fachkraft durchschnittlich 6 Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, 18 (17) Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt oder 22 Kinder im Grundschulalter fördert. Das Nähere legen die Landkreise und kreisfreien Städte durch Satzung fest..

6 10 Abs. 4 Satz 2: Das Nähere legen die Landkreise und kreisfreien Städte durch Satzung fest - Was ist das Nähere? Worauf bezieht sich also die Satzungsermächtigung? Auffassung der LIGA: das Nähere meint die in 10 Abs. 4 enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe: soziale und sozialräumliche Gegebenheiten sowie Durchschnittlichkeit bei der Fachkraft- Kind- Relation, aber nicht die Personalschlüssel Auffassung der Kommunalen Spitzenverbände: das Nähere meint, dass die Festlegung der Personalschlüssel der Satzungsermächtigung der Landkreise/ kreisfreien Städte unterliegt LIGA- Auffassung: Grundzüge der Berechnung von Personalschlüsseln müssen landeseinheitlich im LRV festgelegt werden und nicht über regionale Satzungen, denn: Kinder brauchen landeseinheitliche personelle Bedingungen, diese werden nicht nur über die Fachkraft- Kind- Relation definiert- sondern über sachgerechte Personalschlüssel

7 Satzungsermächtigung der Landkreise/ kreisfreien Städte bezieht sich auf: - durchschnittliche Fachkraft- Kind- Relation und - Soziale und sozialräumliche Gegebenheiten Durchschnittliche Fachkraft- Kind- Relation: Bezugsgröße ist im KiföG nicht definiert, Gesetzesauslegung durch Gesetzgeber fehlt ebenfalls. LIGA- Auffassung: Fachkraft- Kind- Relation darf regelmäßig nicht überschritten werden, sondern ist in definierten Zeiträumen im Durchschnitt einzuhalten. (z.b. Jahresdurchschnitt- wie im LRV Hamburg Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen 4 Abs. 2) Soziale und sozialräumliche Gegebenheiten: z.b. mehr Personal in sozialen Brennpunkten- Satzungen definieren dies z.zt. kaum Auffassung StGt: Satzungsermächtigung der Landkreise/ kreisfreien Städte nach 10 Abs. 4 Satz 2 KiföG M-V verhindert die Ableitung von Personalschlüsseln für eine landeseinheitliche Regelung Auffassung LIGA: NEIN!

8 Umsetzung der Fachkraft- Kind- Relation gemäß KiföG M-V (Schreiben Herr Ruhberg vom ) Das KiföG gibt in M-V.. keine Gruppengrößen und keinen Personalschlüssel vor, sondern stattdessen eine Fachkraft- Kind- Relation bzw. einen Betreuungsschlüssel.. Diese Fachkraft- Kind- Relation ist als gesetzlicher Standard zu beachten und darf nicht dadurch verschlechtert werden, dass pädagogische Fachkräfte an Fort- und Weiterbildungen oder Dienstberatungen, sowie Vor- und Nachbereitungen oder Elterngesprächen ohne gleichwertige Vertretung teilnehmen ) Schreiben verweist u.a. darauf, dass in 10 Abs. 4 Satz 1 Fachkraft- Kind- Relationen definiert sind die vorgegeben Fachkraft- Kind- Relation während der gesamten Öffnungszeit der Einrichtung einzuhalten ist:

9 bzgl. Fachkraft- Kind- Relation Konsens notwendig zu: In 10 Abs. 4 KiföG ist die Fachkraft- Kind- Relation benannt. (Ist auch in 6 Abs.1 des LRV- Entwurf des STGT und LKT vom bestätigt) Durchschnittliche Fachkraft- Kind- Relation heißt nicht, dass sie regelmäßig überschritten (schlechter gestellt) werden darf, sondern in definierten Zeiträumen im Durchschnitt einzuhalten ist. Diese Zeiträume sollten über den LRV einheitlich festgelegt werden- oder über Satzungen Träger sind verpflichtet, diese durchschnittliche Fachkraft- Kind- Relation während der gesamten Öffnungszeit vorzuhalten

10 Mittelbare pädagogische Arbeit. ist pädagogische Arbeitszeit, ohne direkten Kontakt zu den Kindern Der Begriff der mittelbaren päd. Arbeit umschreibt all jene Tätigkeiten einer pädagogischen Fachkraft, die zur umfassenden Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages von Kindertageseinrichtungen notwendig sind, ohne dass sie im direkten Kontakt mit den Kindern ausgeübt werden Viernickel, Schwarz: Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung. Okt S. 6

11 Mittelbare pädagogische Arbeit Sie beinhaltet Zeit für: Beobachtung und Dokumentation Reflexion der Arbeit, Teamberatung, fachlicher Austausch konzeptionelles Arbeiten Arbeiten im Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung und sicherung (interne und externe Evaluation) Planung, Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit Zusammenarbeit mit Eltern Teilnahme an Fachberatung Kooperation mit Institutionen (u.a. Grundschulen, Partner der Familienbildung) Teilnahme an einrichtungs- bzw. regionalen Arbeitskreisen Fachbezogene Fort- und Weiterbildung Teilnahme an Supervision

12 Mittelbare pädagogische Arbeit KiföG M-V zum Umfang mittelbarer päd. Arbeit: 10 Abs. 5 KiföG: Die Träger haben den Fachkräften einen angemessenen Teil der Arbeitszeit für die mittelbare pädagogische Arbeit einzuräumen. Als angemessen gelten in der Regel zweieinhalb Stunden wöchentlich. > d.h. hier ist die Bezugsgröße: pro Fachkraft Weiter in 10 Abs. 5 KiföG: Der Zeitumfang für die mittelbare päd. Arbeit in der Altersgruppe ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beträgt in der Regel fünf Stunden pro Vollzeitstelle wöchentlich. > d.h. hier ist die Bezugsgröße: pro Vollzeitstelle

13 kein vollständiger Konsens zur mittelbaren Arbeitszeit Definition ist unstrittig Inhaltliche Anforderungen sind unstrittig, da über die Bildungskonzeption definiert aber unterschiedliche Auffassungen zum Anspruch entsprechend 10 Abs. 5 KiföG Auffassung StGt/ LKT: Vollzeitbezug gilt für alle Altersbereiche Auffassung LIGA: Vollzeitbezug gilt nur für den Kindergartenbereich Vorschlag LIGA: bis zur Klärung Rechung in zwei Varianten

14 Ausfallzeit durch Urlaub, Krankheit, Fort- und Weiterbildung 30 Arbeitstage Urlaub 13-15,7 Arbeitstage Krankheit lt. BKK Gesundheitsreport 2007/ Arbeitstage Fort- und Weiterbildung (lt. 11a Abs. 2 KiföG) Bei Zugrundelegung von nur 10 Krankheitstagen > Summe= 45 Arbeitstage Ausfallzeit > bei 202 Arbeitstagen/ Jahr entspricht der Anteil der Ausfallzeit bei Vollzeitanstellung ca. 22% In LRV- Verhandlung: Konsens bzgl. der Bestandteile der Ausfallzeit (Urlaub, Krankheit, Fort- und Weiterbildung) aber zugrunde gelegte Zeiten können differieren- hier einzige Variable! LIGA- Vorschlag für LRV ( ): Korridor festlegen oder Übernahme der in der alten Handreichung zugrunde gelegten Ausfalltage oder Festlegung eines verbindlichen Durchschnittswertes StGT/ LKT: konnten hierzu keinen Konsens herstellen

15 Personalschlüssel = Anstellungsschlüssel ( Personalressourceneinsatzschlüssel lt. Länderreport Bertelsmann) = Rechnerische Größe Er bezeichnet die bezahlte Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte im Verhältnis zu den gebuchten Betreuungszeiten der Kinder bezogen auf den Zeitraum eines Jahres unter der Annahme einer Vollbeschäftigung Viernickel, Schwarz: Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung. Okt S. 7 a.a.o. weiter: Um die Zeit zu ermitteln, die einer pädagogischen Fachkraft für die unmittelbare pädagogische Arbeit mit den Kindern zur Verfügung steht, müssen zusätzlich zu den Ausfallzeiten, Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit (von der Bruttojahresarbeitszeit) abgezogen werden.. Daraus ergibt sich folgende Systematik:

16 Systematik Personalschlüssel = Fachkraft- Kind- Relation (Fachkraft- Kind- Relation während der Öffnungszeit- mindestens 50 Std./ Woche = Betreuungsschlüssel) + mittelbare Arbeitszeit + Ausfallzeiten der päd. Fachkräfte Hierzu Konsens in LRV- Verhandlungen erreicht

17 Zeitanteile lt. Studien in anderen BL Mittelbare Arbeitszeit: 20% -23% der Arbeitszeit einer pädagogischen Fachkraft 20%: Untersuchung Der Paritätische Sachsen 2007: Abschlussbericht Was braucht die Kita zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes? 23%: Studie Berliner Kita- Träger Notwendige mittelbare Arbeitszeit für die Umsetzung des Berliner Bildungsplanes Anteile in M-V aber nur: 12,5% im Kindergarten und 6,25% in Krippe und Hort (VZÄ) Ausfallzeit: 13%- 19% der Arbeitszeit einer pädagogischen Fachkraft Lt. Studie Tietze Sachsen 2008, AG QVTAG Berlin 2008 und Paritätischer Anforderungskatalog 2008 (auch in Studie Viernickel, Schwarz: Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung. S. 8)

18 Problem in M-V bisher In Satzungen Systematik bisher so nicht angewandt Oft Übernahme der Empfehlungen lt. Handreichung KiföG M-V (bis 2010): Beisp. Krippe: Angenommener Personalschlüssel für Krippen = 1,1 für 6 Kinder sichert aber nur 44 Arbeitsstunden von Fachkräften in dieser Krippengruppe bei einer zwingenden Öffnungszeit von mind. 50 Stunden, also: nicht einmal Betreuung der Kinder während der gesamten Öffnungszeit abgedeckt Mittelbare Arbeitszeit nicht berücksichtigt Ausfallzeit nicht berücksichtigt Folge: die gesetzlich vorgegebene Fachkraft- Kind- Relation in der Krippe kann in der Praxis regelmäßig nicht eingehalten werden

19 Problem heute: Aktuelle Satzungen nach Kreisgebietsreform LKr Mecklenburgische Seenplatte Satzung vom zurück gestellt?? 5 (1) Pädagogischer Personalschlüssel für 10 Std. Öffnungszeit: In der Regel gilt folgender Schlüssel: 1,1 VZÄ für 6 Kinder bis 3 J. 1,425 VZÄ für 17 Kinder 3-6 J. 0,8 VZÄ für 22 Kinder in Horten 5 (2) Umrechnungsfaktor für TZ= 0,6, HT= 0,4 5 (3) enthalten sind: Zeiten für mittelbare päd. Arbeit, 5 Tage Fort- und Weiterbildung, Urlaubs- und Ausfallzeiten (Krankheit) 5 (4) darüber hinaus gehende Bedarfe werden gem. 16 KiföG verhandelt

20 Aktuelle Satzungen nach Kreisgebietsreform: LKr Nordwestmecklenburg Satzung vom Personalschlüssel Krippe: 1,1,- 1,46 VbE für 6 Kinder Kindergarten: 1,523-1,563 VbE für 17 Kinder Hort: 0,8-0,91 VbE für 22 Kinder Abweichungen auf Grund sozialer und sozialräumlicher Gegebenheiten sind mögl.

21 Unsere Varianten für die Ableitung von Personalschlüsseln pauschalierte Personalschlüssel auf der Basis der im KiföG vorgegebenen Kennziffern Geht davon aus, dass die Variablen bei der Berechnung der Personalschlüssel nur die Öffnungszeiten der Einrichtungen und die Ausfallzeiten der Fachkräfte sind. Alles andere ist gesetzlich vorgegeben pauschalierte Personalschlüssel auf Basis der Berechnung von Nettojahresbetreuungsstunden zu Nettojahresarbeitsstunden Sinnvoll: gestaffelt nach Öffnungszeiten/ Korridor zu den anfallenden Ausfallzeiten festlegen Pauschalierung bei der Personalschlüsselberechnung: - geringerer Verwaltungsaufwand - ist Verfahren wie nach Handreichung zum altem KiföG - gleiche Bedingungen in M-V StGt/ LKT favorisieren einrichtungsbezogene Personalschlüssel

22 Beispielrechnung: Pauschalierte Personalschlüssel für jede Betreuungsform auf der Basis der im KiföG vorgegebenen Kennziffern ausgehend von lt. KiföG festgelegter Fachkraft- Kind- Relation festgelegten mittelbaren Arbeitszeiten für angenommene Öffnungszeit von 50 Stunden LIGA- Vorschlag für Korridor zur Ausfallzeit

23 Zeitanteile lt. Systematik für Krippe Öffnungszeit: 50 Stunden Bei 19 % Ausfallzeit bei 13% Ausfallzeit Fachkraft (40 Stunden/ Woche= 1 VZÄ): 2,5 Stunden mittelbare Arbeitszeit = 6,25% der Arbeitszeit 2,5 Stunden 7,6 Stunden Ausfallzeit = 19,0% der Arbeitszeit 5,2 Stunden 29,9 Stunden für die unmittelbare Arbeit = 74,75% der Arbeitszeit 32,3 Stunden 2. Fachkraft: (27,7 Stunden= 0,69 VZÄ) 23,7 Std. =0,5925 VZÄ 2,5 Stunden mittelbare Arbeitszeit 2,5 Stunden 5,1 Stunden Ausfallzeit 3,5 Stunden 20,1 Stunden für die unmittelbare Arbeit 17,7 Stunden Insgesamt: = 1,69 VZÄ Fachkräfte für 6 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (bei 19% Ausfallzeit) = 1,5925 VZÄ (bei 13% Ausfallzeit)

24 Zeitanteile lt. Systematik für Kiga Öffnungszeit: 50 Stunden bei 19% Ausfallzeit bei 13% Ausfallzeit Fachkraft (40 Stunden/ Woche= 1,0 VZÄ): 5,0 Stunden mittelbare Arbeitszeit = 12,5% der Arbeitszeit 5,0 Stunden 7,6 Stunden Ausfallzeit = 19,0% der Arbeitszeit 5,2 Stunden 27,4 Stunden unmittelbare Arbeitszeit = 68,5% der Arbeitszeit 29,8 Stunden 2. Fachkraft (33 Stunden/ Woche= 0,825 VZÄ) 29,5 Stunden= 0,74 VZÄ 4,1 Stunden VZÄ mittelbare Arbeitszeit 3,7 Stunden 6,3 Stunden Ausfallzeit 5,6 Stunden 22,6 Stunden unmittelbare Arbeitszeit 20,2 Stunden 1,825 Fachkräfte für 17 Kinder im Alter von 3-6 Jahren notwendig (19% Ausfallzeit) 1,74 Fachkräfte für 17 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (13% Ausfallzeit)

25 Zeitanteile lt. Systematik für Hort 1. Fachkraft (40 Stunden/ Woche) 2,5 Stunden mittelbare Arbeitszeit = 6,25% der Arbeitszeit 7,6 Stunden Ausfallzeit = 19,0% der Arbeitszeit 29,9 Stunden für die unmittelbare Arbeit = 74,75% der Arbeitszeit Öffnungszeit: 30 Stunden= 1,0 Fachkräfte für 22 Kinder Öffnungszeit: 40 Stunden= 1,38 Fachkräfte für 22 Kinder Zusätzlich noch 2. Fachkraft (15,2 Stunden/ Woche)= 0,38 VZÄ 2,5 Stunden mittelbare Arbeitszeit 2,6 Stunden Ausfallzeit 10,1 Stunden unmittelbare Arbeitszeit

26 Andere Berechnungsvariante möglich: Nettojahresbetreuungsstunden zu Nettojahresarbeitsstunden

27 Nettojahresbetreuungsstunden zu Nettojahresarbeitsstunden Ergebnisse ähnlich wie vorherige Berechnung In Krippe: 2510 Jahresbetreuungsstunden: 1515 Jahresarbeitsstunden Personalschlüssel für Krippe 1,66: 6 Kinder Im Kindergarten: 2761 Jahresbetreuungsstunden: 1515 Jahresarbeitsstunden Personalschlüssel im Kindergarten: 1,88: 17 Kinder Im Hort: 1506 Jahresbetreuungsstunden (6 Stunden): 1515 Jahresarbeitsstunden Personalschlüssel für Hort 0,99: 22 Kinder

28 Wie weiter? LIGA- Bedingung für den Abschluss LRV- KiföG: In LRV muss mindestens enthalten sein: einheitliche Systematik und Grundlagen für die Berechnung von Personalschlüsseln Klärung zugrunde gelegte: 20 Schließtage? 30 Tage Abwesenheit des Kindes durch Krankheit und Urlaub? 8 Std./ Woche nicht in Anspruch genommene Betreuungszeit? Klärung in LRV- Verhandlungen und in Verhandlungen zum Abschluss von LQE- Vereinbarungen

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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